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	<title>Neu für Alt Archive - VINQO Rechtsanwälte</title>
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		<title>Wirtschaftlicher Totalschaden nach Fahrradunfall?</title>
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		<pubDate>Wed, 09 Sep 2020 11:34:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Unter einem wirtschaftlichen Totalschaden versteht man, dass eine Reparatur des Fahrrades zwar möglich aber nicht mehr wirtschaftlich vertretbar ist.  Denn die Reparaturkosten können unter Umständen den Wert des Fahrrads vor dem Unfall übersteigen. Wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, kann nach einem Unfall mit Fahrradbeteiligung der Unfallgegner die Übernahme der Reparaturkosten verweigern und stattdessen nur den...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/wirtschaftlicher-totalschaden-nach-fahrradunfall/">Wirtschaftlicher Totalschaden nach Fahrradunfall?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p>Unter einem wirtschaftlichen Totalschaden versteht man, dass eine <strong>Reparatur</strong> des Fahrrades zwar möglich aber nicht mehr wirtschaftlich vertretbar ist. </p><p>Denn die Reparaturkosten können unter Umständen den Wert des Fahrrads vor dem Unfall übersteigen. Wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, kann nach einem Unfall mit Fahrradbeteiligung der Unfallgegner die Übernahme der Reparaturkosten verweigern und stattdessen nur den <strong>Wert des Fahrrades</strong> vor dem Unfall abzüglich des Restwerts <strong>auszahlen</strong>. Nach<strong> § 251 Abs. 2 S.1 BGB</strong> kann der Unfallgegner die „Wiederherstellung“ nämlich verweigern, wenn diese „<strong>unverhältnismäßig</strong>“ ist, also die Reparatur den Wert des Fahrrades übersteigt. Dies führt unter Umständen dazu, dass nur sehr geringe Beträge vom Unfallgegner überwiesen werden, da beispielsweise das Fahrrad bereits deutlich älteren Baujahrs war.  </p><p><b>Doch wie berechnen Sie, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt?</b></p>								</div>
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									<h2><b>Wie wird der wirtschaftliche Totalschaden bei einem Fahrrad berechnet?</b></h2><p>Um den wirtschaftlichen Totalschaden zu erkennen, müssen verschiedene Werte des Fahrrades miteinander verglichen werden. In diesem Zusammenhang fallen häufig die Begriffe „<strong>Neuwert</strong>“, und „<strong>Zeitwert</strong>“ sowie „<strong>Wiederbeschaffungswert</strong>“ und „<strong>Wiederbeschaffungsaufwand</strong>“. </p><p>Eins vorweg: <strong>Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt in jedem Fall vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um 130 % überschreiten.</strong></p><h3>Neuwert eines Fahrrads</h3><p>Der Neuwert ist der Preis, den das Fahrrad hat, wenn man es <strong>brandneu</strong> erwerben würde. Der Neuwert wird in Haftpflichtfällen grundsätzlich <strong>nicht ersetzt</strong>. Dies hängt damit zusammen, dass das BGB den Grundsatz verfolgt, dass ein <strong>Geschädigter</strong> nach einem Unfall so zu <strong>stellen</strong> ist, <strong>als wäre das schädigende Ereignis nicht eingetreten</strong>, aber eben auch nicht <strong>bessergestellt</strong> werden soll. <span style="letter-spacing: 0px;">Würden Sie als geschädigter Fahrradfahrer ein gebrauchtes Fahrrad „verlieren“, dafür aber ein neues Fahrrad erhalten, dann würde sich Ihr </span><strong style="letter-spacing: 0px;">Vermögenssituation</strong><span style="letter-spacing: 0px;"> verbessern. Denn neue Fahrräder sind wertvoller als gebrauchte Fahrräder.</span></p><p>Eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass der Neuwert nach einem Unfall nicht zu ersetzen ist, gilt nur, wenn das Fahrrad quasi direkt<strong> nach dem Kauf</strong> beschädigt wurde.</p><h3>Zeitwert eines Fahrrads</h3><p>Unter dem Zeitwert versteht man den Wert, den das Fahrrad <strong>zum Zeitpunkt des Unfalls</strong> hatte. Dieser kann durch eine <strong>Berechnung</strong>, einen Vergleich auf dem <strong>Gebrauchtmarkt</strong>, oder durch einen <a href="https://vinqo.de/vorgeschlagener-gutachter-von-der-versicherung-nach-unfall-in-anspruch-nehmen/" target="_blank" rel="noopener">Gutachter </a>festgestellt werden.</p><p>Es gibt verschiedene Modelle, mithilfe derer der Zeitwert des Fahrrades (näherungsweise) ermittelt <span style="letter-spacing: 0px;">werden kann. </span></p><p><span style="letter-spacing: 0px;">Ein solches Ermittlungshilfe kann die Heranziehung der gewöhnlichen steuerlichen Abschreibung sein. Hierfür gibt es beispielsweise Rechenhilfen wie den </span><strong style="letter-spacing: 0px;">Abschreibungsrechner</strong><span style="letter-spacing: 0px;">, mithilfe dessen (normalerweise) das Absetzen von Steuern für Betriebsausgaben berechnet werden. Dabei wird eine Nutzungsdauer von durchschnittlich sieben Jahren für Fahrräder angenommen. Der Staat geht davon aus, dass ein Fahrrad im Durchschnitt </span><strong style="letter-spacing: 0px;">sieben Jahre</strong><span style="letter-spacing: 0px;"> genutzt wird, bis es ein neues Fahrrad gekauft wird. Eine andere Berechnungsart zieht für das erste Jahr des Gebrauchs 25 % Prozent vom Neuwert des Fahrrades ab, und für jedes weitere Jahr dann 15 %.</span></p><p>Diese Berechnungen sind jedoch nur Näherungshilfen und stellen keine belastbare oder gar gerichtsfeste Ermittlung des Zeitwerts dar.</p><p>Für viele Fahrradfahrer ist erschreckend, wie schnell das Zweirad an Wert verliert. Je nach Berechnungsmethode ist das Fahrrad bereits nach sieben Jahren <strong>wertlos</strong>. Das widerspricht dem Bauchgefühl, denn für einen persönlich ist das Fahrrad auch noch nach sieben Jahren ein <strong>wertvolles Alltagsgut</strong>.</p><p>In diesen Fällen lohnt es sich, auch ein Auge auf den <strong>Gebrauchtmarkt</strong> von Fahrrädern zu werfen. Denn hier erhält man einen sachgerechten Anhaltspunkt, was man bei einem Weiterverkauf des Fahrrads erhalten hätte, indem man es mit ähnlichen Fahrrädern vergleicht. </p><p>Um zweifelsfrei und <b>gerichtsfest </b>den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrrads bestimmen zu können, kann ein <b><a href="https://vinqo.de/schadensersatz-nach-fahrradunfall-berechnen-gutachten-und-kostenvoranschlag/">Fahrradgutachen</a> </b>eingeholt werden. Die Kosten für ein Fahrradgutachten können relativ hoch sein, insbesondere wenn man sie mit den eigentlichen Reparaturkosten vergleicht.</p><p>Ein Gutachten zur Ermittlung des Zeitwerts ist in nur wenigen Fällen angezeigt. Um nicht unverhältnismäßig hohe Gutachterkosten zu verursachen und sich dem Vorwurf eines Verstoßes gegen die Schadenminderungspflicht ausgesetzt zu sehen, sollten Sie ein Fahrradgutachten deshalb nur im Ausnahmefall und nach <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall/">Rücksprache</a> einholen.</p>								</div>
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									<p><strong>Neugierig, wie viel Schmerzensgeld Ihnen nach einem Fahrradunfall zustehen könnte?</strong> Lesen Sie <a href="https://vinqo.de/wie-viel-schmerzensgeld-nach-einem-fahrradunfall/">hier</a> einige Urteile zu Fahrradunfällen und bekommen Sie eine erste Vorstellung!</p>								</div>
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									<h3>Wiederbeschaffungswert bei einem Fahrrad</h3><p>Wenn man sich im Internet über wirtschaftliche Totalschäden informiert, stolpert man häufig über den Begriff „<strong>Wiederbeschaffungswert</strong>“. Hier gilt: <strong>Der Wiederbeschaffungswert ist der Wert, den es braucht, um ein vergleichbares Fahrrad zu kaufen.</strong></p><p>Logische Schlussfolgerung ist, dass bei einem <strong>Gebrauchtmarkt</strong>, wie er für Autos und Fahrräder existiert, der Wiederbeschaffungswert und der Zeitwert identisch sind. Denn wie oben dargestellt, kann der Zeitwert auch durch den Vergleich mit dem Kaufpreis von anderen gebrauchten Fahrrädern ermittelt werden. Der Wiederbeschaffungswert divergiert jedoch vom Zeitwert, wenn es keinen Gebrauchtmarkt gibt.</p><p><em><strong>Beispiel</strong>: Sie haben Ihr Rad in liebevoller Handarbeit durch einen Fahrradspezialisten aus Rosenholz kunstvoll drechseln lassen. Es ist ein absolutes Unikat. Dadurch, dass es kein vergleichbares Fahrrad auf dem Markt vorhanden ist und das Fahrrad nur durch eine erneute Anfertigung ersetzt werden kann, ist der Wiederbeschaffungswert dann gleichzeitig auch der Neuwert. </em></p><h3>Wiederbeschaffungsaufwand nach einem Fahrradunfall</h3><p>Schlussendlich muss neben dem Zeitwert auch der Wiederbeschaffungsaufwand errechnet werden.<strong> Hierfür wird von dem Zeitwert (Wiederbeschaffungswert) der Restwert des Fahrrades abgezogen.</strong> Der Wiederbeschaffungswert ist nicht für die Feststellung des wirtschaftlichen Totalschadens von Bedeutung, sondern für die Frage, was bei einem wirtschaftlichen Totalschaden auszuzahlen ist. Denn die Versicherung oder der Unfallgegner zahlen nicht den Zeitwert, sondern den Zeitwert abzüglich des Restwerts des Fahrrades, ergo den Wiederbeschaffungsaufwand.</p><p>Der Restwert des Fahrrads ist zumeist nur bei eBikes oder hochwertigen Rennrädern von Bedeutung. Andernfalls kommt dem Restwert eines beschädigten Fahrrads nur noch Schrottwert zu (10-20€).</p><h2>Die 130 %- Rechtsprechung bei Fahrrädern</h2><p>Ähnlich wie bei einem Kfz geht die Rechtsprechung in Deutschland davon aus, dass eine <strong>Reparatur bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswerts betragen darf</strong>. Denn es besteht ein „<strong>Integritätsinteresse</strong>“. Mit anderen Worten: Das gleiche Fahrrad weiter nutzen zu können, begründet ein Interesse an der Reparatur, selbst wenn diese (leicht) unwirtschaftlich ist. Dies wurde zuletzt vom OLG München so entschieden. <strong>OLG München, Endurteil v. 16.11.2018 – 10 U 1885/18. </strong></p><p>Aber Vorsicht: Wenn das <strong>Integritätsinteresse</strong> geltend gemacht wird, muss das Fahrrad auch tatsächlich noch vollständig <strong>repariert</strong> werden. Eine <strong>Auszahlung</strong> des Betrages anstelle der Reparatur soll <strong>nicht möglich sein</strong>. </p>								</div>
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									<h3>Beispielrechnung</h3><p>Nach den ganzen Begriffserläuterung ein Beispiel:</p><p>Sie haben sich vor sechs Jahren ein Fahrrad im Wert von <strong>1.500,00 €</strong> angeschafft. Nach einem Zusammenstoß mit einem PKW ist das Fahrrad fast vollständig zerstört. Die Werkstatt berechnet in einem <a href="https://vinqo.de/schadensersatz-nach-fahrradunfall-berechnen-gutachten-und-kostenvoranschlag/" target="_blank" rel="noopener">Kostenvoranschlag </a>nun <strong>800,00 €</strong> für eine potentielle <strong>Reparatur</strong>. Der Schrottwert des Fahrrades liegt bei <strong>50,00 €</strong>.</p><p><strong>(1) Neuwert:</strong> Der Neuwert des Fahrrades würde erneut bei 1.500,00 € liegen.</p><p><strong>(2) Zeitwert:</strong> Nach der Berechnung mithilfe des Abschreibungsrechners läge noch ein Wert von 105,05 € vor. Nach der anderen linearen Berechnung läge immerhin noch ein Wert von 587,26 € vor. Auf dem Gebrauchtfahrradmarkt sehen Sie ein vergleichbares Fahrrad für 400,00 €.</p><p><strong>(3) Wiederbeschaffungsaufwand</strong>: Der Wiederbeschaffungsaufwand liegt, soweit man von dem Höchstwert von 587,26 € ausgeht, durch Abzug des Schrottwerts bei 537,26 €.</p><p><strong>(4) 130 % Rechtsprechung</strong>: Nach der oben genannten Rechtsprechung könnte also eine Reparatur durchgeführt werden, wenn diese nicht teurer als 763,44 € wird. (Wiederbeschaffungswert x 130 %)</p><p><strong>Zwischenergebnis</strong>: Mithin liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Denn die Reparatur würde 800,00 € kosten, Sie hätten jedoch nur einen Anspruch auf die Reparatur, wenn diese nicht 763,44 € übersteigt. Die gegnerische Versicherung oder der Unfallgegner wird Ihnen somit nur den <strong>Wiederbeschaffungsaufwand</strong> ersetzen müssen, dieser beträgt <strong>537,26 €</strong>.</p><p><strong>Ergebnis</strong>: Leider liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor.</p><h2>Totalschaden nach Fahrradunfall mit E-Bike</h2><p>Für E-Bikes gilt grundsätzlich alles, was oben auch hinsichtlich „normaler“ Fahrräder beschrieben wurde. Eine Ausnahme muss jedoch gemacht werden:</p><p>Aufgrund der <strong>höheren technischen Ausstattung</strong> (Motor / Batterie) wird im ersten Jahr bereits ein<strong> höherer Wertverlust</strong> angenommen. Auch in den folgenden Jahren sinkt der Wert stärker als bei einem gewöhnlichen Fahrrad. Denn gerade Akkus verlieren ihre <strong>Ladekapazität</strong>, sodass bereits innerhalb des ersten Jahres davon ausgegangen wird, dass der Akku im besten Fall nur noch eine Ladekapazität von 90 Prozent aufbringen kann. Dies muss bei der Ermittlung des Wertverlusts, der durch die Ingebrauchnahme des E-Bikes entsteht, berücksichtigt werden. Im ersten Jahr kann ein E-Bike somit bereits 30 % Wertverlust erleiden, nach zwei Jahren ist das Fahrrad nur noch 50 % des Kaufpreises wert. Dies ergaben <a href="https://www.zeit.de/mobilitaet/2019-03/pedelecs-elektrofahrrad-fahrradleasing-radfahren-fahrradkauf">Umfragen</a> unter Fahrradhändlern. </p><h2>Zusammenfassung:</h2><p>Die Berechnung eines wirtschaftlichen Totalschadens bei einem Fahrrad orientiert sich an der <strong>Rechtsprechung</strong> zu wirtschaftlichen Totalschäden von Kfz. Dies führt dazu, dass unter Umständen die gegnerische Versicherung eine teure Reparatur verweigert. Für Sie als Geschädigten lohnt es sich daher, vorher den <strong>Zeitwert</strong> des Fahrrades zu <strong>ermitteln</strong>.</p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/wirtschaftlicher-totalschaden-nach-fahrradunfall/">Wirtschaftlicher Totalschaden nach Fahrradunfall?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Motorradhelm nach Unfall beschädigt &#8211; Zeitwert oder Neuwert?</title>
		<link>https://vinqo.de/motorradhelm-nach-unfall-beschadigt-zeitwert-oder-neuwert/</link>
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		<pubDate>Tue, 21 Jul 2020 13:42:12 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Anders als bei Fahrrädern gilt für Motorradfahrer eine gesetzliche Helmpflicht nach § 21 a Abs. 2 StVO. Biker sind bei Motorradunfällen häufig mit viel weniger Knautschzone ausgestattet, als beispielsweise ein Autofahrer. Der Helm ist somit für viele das wichtigste Schutzmittel während einer Motorradfahrt. Sollte es bei einer Motorradfahrt zu einem Unfall kommen, wird dabei häufig der...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/motorradhelm-nach-unfall-beschadigt-zeitwert-oder-neuwert/">Motorradhelm nach Unfall beschädigt &#8211; Zeitwert oder Neuwert?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p>Anders als bei Fahrrädern gilt für Motorradfahrer eine gesetzliche <strong>Helmpflicht nach § 21 a Abs. 2 StVO</strong>. Biker sind bei <a href="https://vinqo.de/motorradunfall-schmerzensgeld/">Motorradunfällen</a> häufig mit viel weniger Knautschzone ausgestattet, als beispielsweise ein Autofahrer. Der Helm ist somit für viele das wichtigste <strong>Schutzmittel</strong> während einer Motorradfahrt.</p><p>Sollte es bei einer Motorradfahrt zu einem Unfall kommen, wird dabei häufig der Helm beschädigt. W<span style="letter-spacing: 0px;">ährend ein Motorrad nach einem Unfall meisten in einer Werkstatt wieder fit gemacht werden kann, gibt es keine „Helmreparatur“. </span></p><p><span style="letter-spacing: 0px;">Und dies hat gute Gründe: Selbst wenn der Helm von außen unbeschädigt aussieht, kann der Helm seine </span><b style="letter-spacing: 0px;">Stabilität </b><span style="letter-spacing: 0px;">und </span><b style="letter-spacing: 0px;">Sicherheit </b><span style="letter-spacing: 0px;">verlieren. Denn durch die Aufsplitterung des Materials und sogenannte „</span><strong style="letter-spacing: 0px;">Haarrisse</strong><span style="letter-spacing: 0px;">“ verliert der Helm seine materialtechnischen Eigenschaften und könnte dann bei einem nächsten Sturz zerbrechen. Deshalb muss ein neuer Helm her!</span></p><p>Wenn Sie als Motorradfahrer unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurde, können Sie den Unfallgegner hierfür in die Pflicht nehmen.</p><p>Grundsätzlich gilt: Wer widerrechtlich einem anderen einen Schaden hinzufügt, ist diesem zum <strong>Schadensersatz</strong> verpflichtet. Hierfür gibt es in der <strong>StVG</strong> eigene Haftungsgrundlagen (<strong>§ 7 und § 18 StVG</strong>), die den Halter oder Fahrer des Kfz zum Schadensersatz verpflichten. </p><p>Was alles nach einem <a href="https://vinqo.de/motorradunfall-unfallabwicklung-und-ansprueche/">Motorradunfall</a> ersetzt werden muss, regeln die <strong>§§ 249 ff. BGB</strong>. Grundsätzlich gilt hierbei die Schadensberechnung nach der Differenztheorie: Der Schädiger muss den Geschädigten so stellen, als wäre das schädigende Ereignis nicht eingetreten wäre. Dies bedeutet insbesondere: Auch der <strong>Schutzhelm muss ersetzt werden</strong>. Trotzdem gibt es mehrere Punkte, die bei einem Schutzhelm im Vergleich zu anderen schadensrechtlichen Positionen differenziert zu betrachten sind.</p>								</div>
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									<h2>Reparatur/<strong> Wertersatz eines Motorradhelmes</strong></h2><p>§ 249 Abs. 1 BGB verpflichtet den Schädiger primär zur <strong>Reparatur</strong>. Kritisch: Eine Reparatur des Helms ist weder möglich, noch sicherheitstechnisch zumutbar. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, einen<strong> gebrauchten Helm</strong> zu erwerben. Anders als bei fabrikneuen Helmen wird hierauf aber keine <strong>Herstellergarantie</strong> mehr gegeben werden. Außerdem kann der Gebrauchthelm sogar <strong>beschädigt</strong> sein und kann beim nächsten Sturz zu einem schlechteren Schutzergebnis führen.</p><p>Deshalb kommt bei einem Motorradhelm nur ein Wertersatz in betracht.</p><p>Grundsätzlich gilt, dass bei der Beschädigung einer Sache der <strong>Zeitwert</strong> zu ersetzen ist, und nicht der Neuwert. Denn Gegenstände, die neu gekauft worden sind, sind regelmäßig mehr wert als Sachen, die schon seit Jahre (ab)genutzt worden sind. Und grundsätzlich soll nach einem Unfall der Geschädigte nur so gestellt werden, wie er ohne den Unfall stünde. Daraus folgt auch: <strong>Er soll nicht bessergestellt werden!</strong></p><p>Auch bei der Auseinandersetzung mit der gegnerischen Versicherung wird man häufig mit dem <strong>Zeitwert des Helms</strong> vertröstet. Statt des Neuanschaffungspreises wird nur ein Bruchteil eben dessen gezahlt.</p><p>Das Problem? Von dem ersetzten Zeitwert wird man sich in der Regel keinen neuen Helm leisten können, im besten Fall kann man noch ein günstigeres (und qualitativ minderwertigeres) Helmmodell erwerben. Ein ungerechtes Ergebnis.</p><h2>Neu- für- Alt Abzug bei Motorradhelmen</h2><p>In den meisten Fällen werden Sie sich einen neuen Helm anschaffen und die <b>Rechnung </b>des neuen Helms als Schaden <strong>geltend machen wollen</strong>.</p><p>Die gegnerische Versicherung ist dann durchaus bereit, diese Kosten zu übernehmen, wird aber unter Umständen auf den <strong>Neu- für Alt Abzug</strong> verweisen und dabei dann die Rechnung quoteln. Der Neu-für-Alt Abzug dient grundsätzlich dem bereits oben erwähnten Grundsatz, dass der Geschädigte durch eine Neuanschaffung <strong>nicht bessergestellt</strong> werden soll, als er ohne das schädigende Ereignis stünde. Wenn ein neuer Helm gekauft wurde, könnte man nun davon ausgehen, dass Sie hierdurch einen Vermögenszuwachs erfahren. Doch bleiben Sie nun auf einem Teil der Kosten sitzen?</p><p>Die Rechtsprechung ist hier glücklicherweise motorradfahrerfreundlich: Das <strong>OLG München</strong> urteilte 2015, dass bei Schutzkleidung, zu der natürlich auch der Helm gehört,<strong> kein Neu-für Alt Abzug</strong> vorgenommen wird. So schrieb es wörtlich in die Leitsätze des Urteils:</p><p style="padding-left: 40px;"><em>„4. Der Schädiger hat im Falle der Wiederbeschaffung beschädigter Schutzkleidung eines Motorradfahrers einschließlich Schutzhelm den Wert dieser Kleidungsstücke ohne Abzug &#8222;neu für alt&#8220; zu ersetzen, da ein kontinuierlicher Wertverlust dieser Kleidungsstücke durch Altern einerseits und eine Vermögensmehrung des Geschädigten bei Neuanschaffung andererseits nicht eintritt (Fortführung OLG München BeckRS 2009, 04511). (redaktioneller Leitsatz)“ (OLG München, Endurteil v. 26.06.2015 – 10 U 2581/13)</em></p><p>In dem damals entschiedenen Fall durfte der Geschädigte somit die Kosten für die Neuanschaffung <strong>gleichwertiger Motorradkleidung</strong> und des Helms von der Unfallgegnerin verlangen. Dazu führte das Gericht in der Urteilsbegründung weiter aus:</p><p style="padding-left: 40px;">Eine Bereicherung des Geschädigten liegt nicht vor<em>, „da die Schutzkleidung eines Motorradfahrers (einschließlich des Kradhelms) ausschließlich der <strong>Sicherheit</strong> dient.“</em></p>								</div>
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									<p><strong>Sie möchten sich die Reparaturkosten nach einem Unfall auszahlen lassen?</strong> Was Sie in diesem Fall wissen müssen, haben wir in <a href="https://vinqo.de/reparaturkosten-nach-unfall-auszahlen-lassen/" target="_blank" rel="noopener">diesem Beitrag </a>für Sie zusammengefasst!</p>								</div>
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									<h2>Keine sichtbaren Schäden am Helm &#8211; trotzdem Ersatz?</h2><p>Nach dem Unfall sind manche Motorradfahrer überrascht, wenn außer einem kleinen Lackkratzer der Motorradhelm keinen weiteren Schaden genommen hat. Der Unfallgegner könnte nun den Ersatz der Neuanschaffung mit der Begründung <strong>verweigern</strong>, dass es ja zu gar keinem nennenswerten optischen Schaden an dem Helm gekommen sei. Doch auch hier springt die Rechtsprechung für Motorradfahrer in die Bresche. Das <a href="https://openjur.de/u/113151.html">OLG Düsseldorf</a> urteilte bereits 2006: </p><p style="padding-left: 40px;"><em>„Dass der Motorradhelm des Klägers infolge des Unfalls aus Sicherheitsgründen nicht mehr genutzt werden kann, ergibt sich unabhängig davon, ob eine<strong> äußerliche Beschädigung</strong> des Helms feststellbar ist, aus dem Umstand, dass der Kläger gestürzt ist und dabei nach seinen nicht angegriffenen Angaben im Rahmen seiner Anhörung durch das Landgericht unter anderem mit dem Helm gegen einen Bogenpoller vor der Feuerwehreinfahrt gestoßen ist. Da als Folge dieser mechanischen Belastung des Helms verborgene Mängel nicht auszuschließen sind, muss der Helm ausgetauscht werden“ </em></p><p><em> </em></p><h2>Fazit</h2><p>Die Rechtsprechung schützt Motorradfahrer relativ umfassend vor Kürzungen bei Schadenersatzansprüchen für Motorradschutzkleidung. Trotzdem kann es durchaus zeitraubend und stressig werden, dies gegenüber den gegnerischen Versicherungen auch dezidiert geltend zu machen, und seine Rechte nach einem Unfall in Anspruch zu nehmen. Der Helm wird regelmäßig vollständig ersetzt werden. </p>								</div>
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		<title>Fahrradunfall: Schadenersatz für Reparatur nach Fahrradunfall erhalten</title>
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		<pubDate>Fri, 01 May 2020 10:33:00 +0000</pubDate>
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									<p>Für viele Fahrradfahrer ist ein Fahrrad neben einer <strong>sportlichen</strong> <strong>Freizeitaktivität</strong> auch ein nicht einwegzudenkendes <strong>Fortbewegungsmittel </strong>im Alltag.</p><p>Nach einem Fahrradunfall, bei dem das <strong>Fahrrad</strong> <strong>beschädigt</strong> oder zerstört wurde, stellt sich dann vor allem die Frage, wie man <strong>Ersatz</strong> für den <strong>Schaden</strong> am Fahrrad bekommen kann und wer dafür aufzukommen hat.</p><p>Das <strong>Zivilrecht</strong> definiert einen Schaden als „,<strong>unfreiwillige Vermögenseinbuße</strong>“ und berechnet ihn nach der Differenzhypothese. Was auf den ersten Blick wie ziemliches Kauderwelsch klingt, ist eigentlich sehr simpel erklärt. Wenn <strong>jemand</strong> durch eine Handlung oder durch das Unterlassen einer Handlung etwas <strong>beschädigt</strong>, dann muss er dies so <strong>ausgleichen</strong>, als wäre dieses Ereignis nicht vorgefallen. Das bedeutet entweder, dass</p><ol><li>der <strong>alte Zustand</strong> wiederhergestellt werden muss oder</li><li>dass ein <strong>Ausgleich in Geld</strong> zu zahlen ist. </li></ol>								</div>
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									<h4><span style="color: #000000;">Wirtschaftlicher Totalschaden</span></h4><p><span style="color: #000000;">Unter einem wirtschaftlichen Totalschaden versteht man, dass zwar eine <strong>Reparatur</strong> des Fahrrads möglich ist, aber sich das <strong>wirtschaftlich</strong> nicht mehr lohnt. </span></p><p><span style="color: #000000;"><b>Zur Verbildlichung</b>: Das Rad hat vor 10 Jahren 1.500,00 € in der Anschaffung gekostet, aber durch  Zeit und Abnutzung zum <strong>Zeitpunkt</strong> des <strong>Unfalls</strong> nur 150,00 € wert. Nach dem Unfall dann der absolute <strong>Worst-Case:</strong> Es bleibt nur der Materialwert in Höhe von 10,00€. Eine Reparatur des Rades würde jedoch bereits 200,00 € kosten. </span></p><p><span style="color: #000000;">Was kann also von dem Schädiger oder seiner Versicherung gefordert werden? </span></p><ul><li><span style="color: #000000;">Die 140,00€ <strong>Differenz</strong> zwischen dem kaputten Fahrrad und dem Fahrradwert vor dem Unfall, </span></li><li><span style="color: #000000;">150,00 € für ein Ersatzfahrrad, das dem alten Fahrrad der Qualität nach entspricht (Zeitwert), oder </span></li><li><span style="color: #000000;">die 200 € Reparaturkosten? </span></li></ul><p><span style="color: #000000;">Die Antwort: Die <strong>Differenz, </strong>der sogenannte <b>Wiederbeschaffungsaufwand</b>, muss gezahlt werden!  Denn bei der Abwicklung eines Schädigers gilt, dass der Schädiger zwar den Schaden an Ihrem Fahrrad nach einem Fahrradunfall ersetzen muss, damit Sie nicht schlechter stehen, umgekehrt gilt aber die <strong>Schadenminderungspflicht</strong>. Die Schadenabwicklung soll nicht mehr Kosten als notwendig für den Schädiger verursachen. In unserem Beispiel muss Schädiger Ihnen nur 140,00 € für das beschädigte Fahrrad zahlen, zzgl. zum Restwert i.H.v. 10,00 € können Sie so ein vergleichbares Fahrrad zum Zeitwert erwerben.</span></p><p> </p><h5><span style="color: #000000;">Ausnahme: die 130% Regelung</span></h5><p><span style="color: #000000;">Bei Autounfällen hat die Rechtsprechung entschieden, dass man die Reparaturkosten verlangen kann, wenn sie nicht<strong> 130 %</strong> des <strong>Wiederbeschaffungswertes</strong> überschreiten. <b>Wiederbeschaffungswert</b> ist dabei der Wert, der eine Ersatzbeschaffung des Fahrzeuges mit <strong>gleicher Qualität</strong> entspricht. Im oben genannten Beispiel wären dies 150,00 €.</span></p><p><span style="color: #000000;">Dies bedeutet, dass der Gegner die Reparaturkosten zahlen muss, wenn diese nicht mehr als 195,00 € betragen. (150,00 € x 130 %) Betragen die Reparaturkosten mehr als 195,00 €, müssen nicht die Reparaturkosten, sondern nur der Wiederbeschaffungsaufwand ersetzt werden, also 140,00 €. Hiervon wird dann noch der Restwert des alten Autos abgezogen. </span></p><p>Hierbei berücksichtigt die Rechtsprechung ein gewisses &#8222;ideelles Interesse&#8220; am jeweiligen Gegenstand. Eigentlich könnte der Schaden bereits günstiger behoben werden. Trotzdem gesteht die Rechtsprechung hier eine Überschreitung von bis zu 30% zu. </p><p><span style="color: #000000;">Ob die Rechtsprechung zu den 130 % bei Reparaturen von einem <b>Kfz </b>auch auf <b>Fahrräder übertragen </b>werden kann, hat die Rechtsprechung mittlerweile ausdrücklich geklärt: Das OLG München hat klar geurteilt, dass diese Rechtsprechung auf <strong>Fahrräder übertragbar</strong> ist. <strong>OLG München, Endurteil v. 16.11.2018 – 10 U 1885/18.</strong></span></p>								</div>
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									<h4 style="font-family: Poppins, sans-serif; color: #677294;"><span style="color: #000000; letter-spacing: 0px;">Kostenvoranschlag</span></h4><p style="color: #677294;"><span style="color: #000000;">Das Wissen, dass man einen <span style="font-weight: bold;">Schadensersatzanspruch</span> gegen den Unfallgegner oder die gegnerische Versicherung hat, bringt nicht viel, wenn man nicht weiß, wie <span style="font-weight: bold;">hoch</span> dieser denn sein soll. Wie dargestellt, hängt hiervon nämlich ab, ob </span></p><ul><li>ein Ersatzfahrrad angeschafft werden muss oder </li><li>das Fahrrad noch repartiert werden kann.</li></ul><p style="color: #677294;"><span style="color: #000000;">Um die Reparaturkosten feststellen zu lassen, muss man daher bei einer <strong>Fahrradwerkstatt,</strong> wie bei einer Autowerkstatt nach einem Autounfall, einen <b>Kostenvoranschlag</b> einholen. Das mindert die Gefahr, dass man erst in Vorkasse geht, und dann später sich mit dem Gegner oder dessen Versicherung über die Höhe der Reparaturkosten auseinandersetzen muss und auf den Kosten sitzen bleibt. </span></p><p style="color: #677294;"><span style="color: #000000;">Die gegnerische Versicherung wird regelmäßig erst einen Kostenvoranschlag fordern, bevor sie Ihre Schadenersatzansprüche begleicht. Der Fahrradbesitzer hat dabei das Recht, einen <strong>Sachverständigen</strong> mit der Begutachtung des Fahrrades zu beauftragen und ein hieraus stammendes Gutachten als Kalkulationsgrundlage für den Schadensersatz zu nutzen. Ein von der Versicherung vorgeschlagener Gutachter muss <span style="text-decoration: underline;">nicht</span> genutzt werden.</span></p><h4> </h4><h4 style="font-family: Poppins, sans-serif; color: #677294;"><span style="color: #000000;">Reparatur wird teurer als Kostenvoranschlag</span></h4><p style="color: #677294;"><span style="color: #000000;">Es besteht immer das Risiko, dass eine Reparatur am Ende <strong>teurer</strong> wird als der <strong>Kostenvoranschlag</strong> vorhergesagt wird. Doch wer muss dieses Risiko tragen? Grundsätzlich gilt, dass der Gegner das so genannte <strong>Prognoserisiko</strong> tragen muss. Eine Ausnahme bildet der Fall, dass die Reparaturwerkstatt auch den Kostenvoranschlag berechnet hat. In diesem Fall kann sich die Werkstatt nicht an den Versicherer wenden, sondern muss für diesen Irrtum selbst aufkommen</span><span style="color: #000000;">.</span></p><p> </p><h4 style="font-family: Poppins, sans-serif; color: #677294;"><span style="color: #000000;">Fahrradreparatur über 130 % und Selbstbeteiligung?</span></h4><p style="color: #677294;"><span style="color: #000000;">Grundsätzlich ist es nicht möglich, sich 130 % des Wiederbeschaffungswertes auszahlen zu lassen und gleichzeitig den Restbetrag selbst zu tragen. Sobald die Reparaturkosten über 130% liegen, wird nur der <strong>Wiederbeschaffungsaufwand</strong> gezahlt. Dies hat die Rechtsprechung höchstrichterlich festgelegt.  (vgl. BGH, Urteile vom 15.10.1991, AZ: VI ZR 67/91 und vom 08.12.2009, AZ: VI ZR 119/09).</span></p>								</div>
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									<p><b>TIPP</b>: Lesen Sie <a href="https://vinqo.de/so-erhalten-sie-ein-maximales-schmerzensgeld/">hier</a>, was Sie tun können, um ein maximal hohes Schmerzensgeld zu erhalten!</p>								</div>
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									<h4 style="font-family: Poppins, sans-serif; color: #677294;"><span style="color: #000000;">Abzug „Neu für Alt“</span></h4><p style="color: #677294;"><span style="color: #000000;">In manchen Fällen muss nach der Schadensabwicklung noch ein <strong>Vorteilsausgleich</strong> vorgenommen werden. Besondere Bedeutung hat hierbei der „Neu für Alt Abzug“. Dieser ist Ausdruck des schadensrechtlichen Grundsatzes, dass der Geschädigte zwar so gestellt werden soll, wie er ohne das schädigende Ereignis stände, aber eben <strong>nicht</strong> <strong>besser</strong>.</span></p><p style="color: #677294;"><span style="color: #000000;">Um dies erneut zu verbildlichen: Wenn nach dem Fahrradunfall eine (gebrauchte) Ersatzbeschaffung  nicht möglich oder nicht zumutbar ist, weil auf dem Markt kein vergleichbares Objekt zu finden ist, muss unter Umständen eine <strong>Neuanschaffung</strong> vorgenommen werden. </span></p><p style="color: #677294;"><span style="color: #000000;">Musste man sich beispielsweise einen neuen Helm anschaffen, weil der alte Helm bei dem Fahrradunfall zu Bruch gegangen ist, ist es häufig aufgrund der Sicherheit <strong>unzumutbar</strong>, einen <strong>gebrauchten</strong> <strong>Helm</strong> anzuschaffen. </span></p><p style="color: #677294;"><span style="color: #000000;">In diesem Fall kann man die Neuanschaffung als Schaden zwar geltend machen, muss sich als Geschädigter aber anrechnen lassen, dass man hierdurch ja etwas „Wertvolleres“, nämlich einen neuen Helm, erlangt hat. </span></p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-schadenersatz-fur-reparatur-nach-fahrradunfall-erhalten/">Fahrradunfall: Schadenersatz für Reparatur nach Fahrradunfall erhalten</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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