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	<title>Mitverschulden Archive - VINQO Rechtsanwälte</title>
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		<title>Als Fahrradfahrer von Hund gebissen &#8211; Besteht ein Mitverschulden?</title>
		<link>https://vinqo.de/als-fahrradfahrer-von-hund-gebissen-besteht-ein-mitverschulden/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 16 Jul 2021 13:07:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Wenn ein Fahrradfahrer von einem Hund gebissen wurde, steht ihm ein regulärer Schadensersatzanspruch aber auch ein Schmerzensgeld zu. Während der reguläre Schadensersatzanspruch einem die Schäden an Fahrrad, Helm, Kleidung oder sonstigen materiellen Gegenständen ersetzt, soll das Schmerzensgeld einen Ausgleich sowie Genugtuung für den Geschädigten erreichen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/als-fahrradfahrer-von-hund-gebissen-besteht-ein-mitverschulden/">Als Fahrradfahrer von Hund gebissen &#8211; Besteht ein Mitverschulden?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p>Sobald die ersten <strong>Sonnenstrahlen</strong> die Freizeitgestaltung im Außenbereich wieder zulassen, kommt es auch zu vermehrten <strong>Zusammenstößen</strong> zwischen den verschiedenen Akteuren in deutschen Park- und Grünanlagen. Gerade <strong>Hunde</strong> und <strong>Fahrradfahrer</strong> kommen sich besonders häufig in die Quere. </p><p>In manchen Fällen kommt es dann leider zu einem <strong><a href="https://vinqo.de/hundebiss-schmerzensgeld/schmerzensgeld-hundebiss-lp1/">Beißvorfall</a> </strong>oder einem <strong>Sturz</strong>, wenn ein Vierbeiner plötzlich über die Fahrspur des <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall/fahrradunfall-lp1/">Fahrradfahrers</a> läuft. Häufig werden die Fahrradfahrer als Unfallverursacher bezeichnet: Entweder sei man zu schnell gefahren, habe nicht geklingelt, oder zu nahe am Hunde vorbei. Doch können Ihre entstandenen <b>Ansprüche </b>hierdurch <b>abgelehnt oder gekürzt </b>werden?</p>								</div>
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									<h2>Welche Ansprüche habe ich nach einem Hundebiss</h2><p>Wenn ein <strong>Fahrradfahrer</strong> von einem<a href="https://vinqo.de/hundebiss-schmerzensgeld/schmerzensgeld-hundebiss-lp1/"> Hund gebissen</a> wurde, steht ihm ein <a href="https://vinqo.de/schadensersatz-nach-fahrradunfall-berechnen-gutachten-und-kostenvoranschlag/">Schadensersatzanspruch</a> aber auch ein Schmerzensgeld zu. Während der reguläre Schadensersatzanspruch z.B. die Schäden am Fahrrad, <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-ohne-helm-bekomme-ich-trotzdem-schmerzensgeld/">Helm</a>, der Kleidung oder sonstigen materiellen Gegenständen umfasst, soll das <strong>Schmerzensgeld</strong> einen Ausgleich sowie Genugtuung für den Geschädigten erreichen.</p><p>Es wird dabei einzelfallabhängig ermittelt und muss der Verletzung angemessen sein.  Anspruchsgrundlage hierfür ist der<strong> § 833 S. 1 BGB</strong>:</p><p style="padding-left: 40px;"><em>„Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“ </em></p><p>Hierbei handelt es sich um eine sogenannte „<strong>Gefährdungshaftung</strong>“. Dies bedeutet, dass der Hundehalter nicht haftet, weil er schuldhaft einen Fehler begangen hat. Er haftet, weil er als Halter des Hundes dafür einzustehen hat, dass der Hund ein autonomes Lebewesen ist, dass auch unvorhersehbar reagieren kann und sich die Tiergefahr verwirklicht.</p><p> </p><h2>Wann besteht eine Mitschuld?</h2><p>Wenn ein nachweisbares <strong>Mitverschulden</strong> vorliegt, können Ihre Ansprüche um die eigene Mitverschuldensquote <strong>gekürzt</strong> werden.</p><p>Wenn Sie beispielsweise ein Mitverschulden in Höhe von 25 % tragen, dann muss der Gegner nur 75 % der verursachten Schäden ersetzen. Das Schmerzensgeld wird ebenfalls vor dem Hintergrund der <strong>Quote</strong> anteilig gekürzt. Die <strong>Höhe</strong> des Mitverschuldens ist dabei ein häufiges Streitthema zwischen den Parteien. Doch auch über die Frage, ob das eigene Verhalten überhaupt eine Mitverschuldensquote begründet, bestehen in der Praxis häufig Streitigkeiten. </p><h3>Zu schnell mit dem Fahrrad gefahren</h3><p>Grundsätzlich kann in einem <strong>zu schnellen</strong> Fahren tatsächlich ein Mitverschulden begründendes Verhalten liegen.</p><p>Dies kommt aber immer darauf an, in was für einer <strong>Umgebung</strong> Sie Fahrrad fahren. Sollten Sie sich beispielsweise auf einem <strong>Fahrradstreifen</strong> bewegen, müssen Sie hierbei Ihre Geschwindigkeit nicht an Fußgänger neben dem Fahrradstreifen anpassen. Auch müssen Sie nicht damit rechnen, dass ein Hund plötzlich Ihren Weg kreuzt. Anders sieht dies aber aus, wenn es sich um gemischte Nutzwege handelt. In solchen Fällen sind Sie verpflichtet, die <strong>Geschwindigkeit</strong> so <strong>anzupassen</strong>, dass Sie <strong>jederzeit</strong> reagieren können.</p><p>Insbesondere in Fällen des angeblich zu schnellen Fahrens liegt die <strong>Beweislast</strong>, dass Sie tatsächlich zu schnell gefahren sind, bei der Gegenseite. Diese beruft sich häufig auf die <strong>Wahrnehmung</strong> des Hundehalters oder anderer <strong>Spaziergänger</strong>. Nur die subjektive Wahrnehmung, dass Sie „schnell“ waren, kann nur in seltenen Fällen überzeugen: Menschen sind im Regelfall nicht besonders gut in der Geschwindigkeitseinschätzung. Vor Gericht werden Geschwindigkeitsangaben von Zeugen daher regelmäßig mit deutlicher Vorsicht gehandhabt.  In solchen Fällen lohnt es sich also, die Kürzung der Gegenseite nicht vorschnell zu akzeptieren.</p><h3>Mit Fahrrad zu nah an Hund  vorbeigefahren</h3><p>Auch ein zu dichtes Auffahren an den Hund kann ein <strong>Mitverschulden</strong> begründen. Wenn eine Stelle besonders eng oder unübersichtlich ist, müssen Sie eventuell vom Rad absteigen. Doch auch bei der Frage nach dem Abstand handelt es sich schlussendlich um eine Tatsache, für die der Schädiger die Beweislast trägt.</p><h3>Nicht geklingelt</h3><p>Die Rechtsprechung geht davon aus, dass Sie als Radfahrer dazu verpflichtet sind, Fußgänger rechtzeitig auf Ihre <strong>Anwesenheit</strong> <strong>hinzuweisen</strong>. Dies ist natürlich nur der Fall, wenn Sie sich von hinten nähern.</p><p>So hat OLG Oldenburg vom 09.03.2004 &#8211; 8 U 19/04 &#8211; ausgeführt:</p><p style="text-align: left; padding-left: 40px;">&#8222;den Radfahrer treffen aber im erhöhten Maße Sorgfaltspflichten, weil er sich mit höherer Geschwindigkeit fortbewegt und wegen der geringen Geräuschentwicklung oft vom Fußgänger unbemerkt, insbesondere von hinten, nähert. Deswegen muss er bei einer unklaren Verkehrslage gegebenenfalls per Blickkontakt eine Verständigung mit dem Fußgänger herstellen; soweit erforderlich, muss Schrittgeschwindigkeit gefahren werden, damit ein sofortiges Anhalten möglich ist. Auf betagte oder unachtsame Fußgänger muss der Radfahrer besondere Rücksicht nehmen; mit Unaufmerksamkeiten oder Schreckreaktionen muss er rechnen.&#8220;</p><h2>Fazit</h2><p>Als <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall/fahrradunfall-lp2/">Fahrradfahrer</a> sollten Sie auf gemischt genutzten Wegen in der Nähe von freilaufenden Hunde besser nur <strong>Schrittgeschwindigkeit</strong> fahren und auch rechtzeitig klingeln. Wenn Sie dies unterlassen, kann Ihnen eine <strong>Kürzung</strong> Ihrer Ansprüche drohen. Sie sollten sich jedoch nicht durch eine reine <strong>Behauptung</strong> des <strong>Mitverschuldens</strong> von der Gegenseite zu schnell verunsichern lassen.</p><p>Gerade bei Bissfällen kann ein Mitverschulden eines Fahrradfahrers nicht angenommen werden. Es <strong>lohnt</strong> sich daher, gerade bei Zusammenstößen mit Hunden von <a href="https://vinqo.de/ohne-anwaltskosten-schmerzensgeld-erhalten-mit-vinqo/">Rechtsexperten</a> unterstützen zu lassen.</p>								</div>
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		<title>Arbeitnehmer nach Unfall arbeitsunfähig: Rechtslage für Arbeitgeber</title>
		<link>https://vinqo.de/arbeitnehmer-nach-unfall-arbeitsunfaehig-rechtslage-fuer-arbeitgeber/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 08 Feb 2021 06:19:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Arbeitnehmer nach Unfall arbeitsunfähig-  wie ist Rechtslage für Arbeitgeber?<br />
Es ist für beide Seiten des Arbeitsverhältnisses ärgerlich, wenn der Arbeitnehmer nach einem Unfall für längere Zeit nicht mehr zu Arbeit erscheinen kann. In den meisten Fällen entsteht dem Arbeitnehmer hierdurch aber kein (unmittelbarer) finanzieller Nachteil.</p>
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									<p>Es ist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ärgerlich, wenn der Arbeitnehmer nach einem <strong>Unfall</strong> für längere Zeit nicht mehr zu Arbeit erscheinen kann. In den meisten Fällen entsteht dem Arbeitnehmer hierdurch aber kein (unmittelbarer) finanzieller Nachteil:</p>
<p>Denn der Arbeitgeber ist zumindest für<strong> sechs Wochen</strong> verpflichtet, dem Arbeitnehmer weiterhin seinen <strong>Lohn</strong> auszuzahlen. Dies ergibt sich aus dem <strong>Entgeltfortzahlungsgesetz</strong>. </p>
<p>Doch der Arbeitgeber bleibt im Rahmen der fortwährenden Arbeitsunfähigkeit häufig anteilig auf Gehaltsfortzahlungen sitzen. Doch der Reihe nach:</p>								</div>
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									<h2>Wann und wie lange muss ich als Arbeitgeber bei Arbeitsunfähigkeit zahlen?</h2>
<p>Wann das Entgelt fortgezahlt werden muss, bestimmt das Entgeltfortzahlungsgesetz. (<strong>EntFG</strong>).</p>
<p><a href="https://dejure.org/gesetze/EntgFG/3.html"><strong>§ 3 EntFG</strong></a> normiert:</p>
<p style="padding-left: 40px;"><em>(1) Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen.[…]</em></p>
<p style="padding-left: 40px;"><em>(3) Der Anspruch nach Absatz 1 entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.&nbsp;</em></p>
<p>Daneben sind noch weitere, recht komplizierte <strong>Ausnahmen</strong> normiert, die aber bei einer Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines Unfalles des Arbeitnehmers selten einschlägig sein werden.</p>
<p>Aus dem <strong>Gesetzestext</strong> ergeben sich somit folgende Voraussetzungen:</p>
<ol>
<li>Der Arbeitnehmer muss aufgrund von <strong>Krankheit / Verletzung</strong> arbeitsunfähig sein.</li>
<li>Das Arbeitsverhältnis muss seit <strong>vier Wochen</strong> durchgängig bereits bestanden haben.</li>
</ol>
<p>Rechtsfolge ist dann, dass für <strong>sechs Wochen</strong> weiterhin das Entgelt (anteilig) gezahlt werden muss. Sollte einer der Voraussetzungen nicht erfüllt sein, sind Sie als Arbeitgeber also gar nicht zur Lohnzahlung während des Krankheitsfalles verpflichtet und erleiden hierdurch dann auch keinen Schaden.</p>
<p>Sollten die Voraussetzungen erfüllt sein, muss der Lohn für sechs Wochen weitergezahlt werden, danach erhält der Arbeitnehmer ein <strong>Krankengeld</strong> durch die <strong>Krankenkasse </strong>und Sie sind von der Lohnfortzahlung befreit.</p>
<p>Bei kleineren und mittleren Unternehmen mit höchstens 30 Mitarbeitern wird die <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Umlage_U1"><strong>Umlagezahlung U1</strong></a> abgeführt, wodurch im Krankheitsfall die Krankenkasse zwischen 40 bis 80 % der Lohnfortzahlung für Sie als Arbeitgeber übernimmt.&nbsp;</p>
<p>Größere Unternehmen schließen entweder eine Entgeltfortzahlunsgversicherung ab oder bringen die Entgeltfortzahlung aus eigenen, finanziellen Mitteln auf.</p>
<h2>Wann liegt eine Arbeitsunfähigkeit vor?</h2>
<p>Mit <strong>Krankheit</strong> verbindet man zwar grundsätzlich eher einen grippalen Infekt und nicht die Folgen eines Unfalles. Beides fällt jedoch unter<strong> § 3 EntFG</strong>. Denn unter Krankheit versteht man die <strong>Störung der normalen Funktion</strong> eines Körpers oder der Psyche. Ob diese aufgrund eines <strong>Unfalls</strong> eintritt, oder aufgrund eines Viruses, ist unerheblich. Die Arbeitsunfähigkeit wird vom Gesetzgeber folgendermaßen definiert:</p>
<p style="padding-left: 40px;"><em>Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn Versicherte auf Grund von Krankheit ihre zuletzt vor der Arbeitsunfähigkeit ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung ausführen können.</em></p>
<p style="padding-left: 40px;"><em>Bei der Beurteilung ist darauf abzustellen, welche Bedingungen die bisherige Tätigkeit konkret geprägt haben. Arbeitsunfähigkeit liegt auch vor, wenn auf Grund eines bestimmten Krankheitszustandes, der für sich allein noch keine Arbeitsunfähigkeit bedingt, absehbar ist, dass aus der Ausübung der Tätigkeit für die Gesundheit oder die Gesundung abträgliche Folgen erwachsen, die Arbeitsunfähigkeit unmittelbar hervorrufen.</em></p>
<h2>Was ist, wenn die Arbeitsunfähigkeit durch den Arbeitnehmer verschuldet ist?</h2>
<p>§ 3 EntFG macht ausdrücklich eine <strong>Ausnahme</strong> von der Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers, wenn die Arbeitsunfähigkeit <strong>selbst verschuldet</strong> war. Dies ist etwas missverständlich formuliert:</p>
<p>Es genügt nicht, dass der Arbeitnehmer beispielsweise mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren ist. Nur wenn eine <strong>vorsätzliche</strong> Herbeiführung des Unfalles vorliegt, oder dieser <strong>grob fahrlässig</strong> verursacht wurde, kann die Lohnfortzahlung <strong>verweigert</strong> werden.</p>
<p>Unter grober Fahrlässigkeit versteht man dabei, dass der Arbeitnehmer alles außer Acht gelassen hat, was ein vernünftiger Mensch normalerweise beachten würde. Hierbei kommt es immer auf den Einzelfall an. Fälle, in denen die Rechtsprechung eine Lohnfortzahlung wegen grobem Verschulden des Arbeitnehmers bereits abgelehnt haben, waren:</p>
<ul>
<li>Ein Autounfall, bei dem der Arbeitnehmer unter <strong>Drogeneinfluss</strong> stand</li>
<li>Autounfall nach Einnahme von <strong>Medikamenten</strong>, die die Reaktionsfähigkeit beeinflussen</li>
<li>Ein Autounfall nach <strong>Alkoholeinfluss</strong></li>
<li>Grober Verstoß gegen <strong>Verkehrsregeln</strong>, wie Fahren in falscher Richtung einer Einbahnstraße.</li>
</ul>
<p>Dies bedeutet: Im Regelfall muss, auch wenn ein Unfall fahrlässig (mit)verursacht wurde, der Lohn weiterhin gezahlt werden.</p>
<p></p>
<h2>Kann ich die Entgeltfortzahlung erstattet bekommen?</h2>
<p>Wenn Sie zur Lohnfortzahlung verpflichtet sind, bedeutet dies nicht, dass Sie auf dieser finanziellen Einbuße sitzen blieben müssen: In diesen Fällen greift dann nämlich<strong> § 6 EntFG</strong>. Dieser normier Ihre Rechte als Arbeitgeber.</p>
<p style="padding-left: 40px;"><em>&nbsp;(1) Kann der Arbeitnehmer auf Grund gesetzlicher Vorschriften von einem Dritten Schadensersatz wegen des Verdienstausfalls beanspruchen, der ihm durch die Arbeitsunfähigkeit entstanden ist, so geht dieser Anspruch insoweit auf den Arbeitgeber über, als dieser dem Arbeitnehmer nach diesem Gesetz Arbeitsentgelt fortgezahlt und darauf entfallende vom Arbeitgeber zu tragende Beiträge zur Bundesagentur für Arbeit, Arbeitgeberanteile an Beiträgen zur Sozialversicherung und zur Pflegeversicherung sowie zu Einrichtungen der zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung abgeführt hat.</em></p>
<p style="padding-left: 40px;"><em>(2) Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber unverzüglich die zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs erforderlichen Angaben zu machen.</em></p>
<p>Sie können also von Ihrem Arbeitnehmer verlangen, dass er Ihnen die <strong>Angaben</strong> zu dem <strong>Unfallgegner</strong> oder dessen <strong>Versicherung</strong> gibt, damit Sie dann einen <strong>Schadensersatzanspruch</strong> gegen diesen <strong>geltend machen</strong> können. Denn grundsätzlich hat bei einem Verkehrsunfall der Arbeitnehmer einen Anspruch aus <strong>§ 7 StVG</strong> gegen den <strong>Halter</strong> des Wagens, und aufgrund der Pflicht-KfZ-Haftpflichtversicherung auch einen direkten Anspruch gegen den <strong>Versicherer</strong>. Diese können Sie dann anschreiben und durch Auszüge nachweisen, dass Sie zur <strong>Lohnfortzahlung</strong> verpflichtet waren, und somit nun einen Anspruch besitzen.</p>
<h2>Was ist bei einem Mitverschulden?</h2>
<p>Der Arbeitgeber wird nur Rechtsnachfolge des Arbeitnehmers. Dies bedeutet, dass er den <strong>Schadensersatzanspruch</strong> auch nur in dem Anteil erhält, in dem der Arbeitnehmer den Schaden nicht mitverursacht hat. Dies klingt komplizierter als es ist, wie folgendes Beispiel zeigt:</p>
<p>Der Arbeitnehmer trägt zu<strong> 40 %</strong> die <strong>Schuld</strong> an dem Verkehrsunfall. Er hat hierdurch einen Anspruch auf Ersatz von 60 % aller verursachten Schäden gegen den Unfallgegner und seine Versicherung. Dieser Anspruch betrifft auch den Lohn. In diesem Fall müssen Sie zwar <strong>100 %</strong> des Lohns <strong>zahlen</strong>, erhalten als Rechtsnachfolger aber nur<strong> 60 %</strong> durch den Schadensersatzanspruch <strong>zurück</strong>.</p>
<p>Dies ist für Sie als Arbeitgeber natürlich recht unbefriedigend. Im Regelfall können aber hierfür auch <strong>Versicherungen</strong> abgeschlossen werden.</p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/arbeitnehmer-nach-unfall-arbeitsunfaehig-rechtslage-fuer-arbeitgeber/">Arbeitnehmer nach Unfall arbeitsunfähig: Rechtslage für Arbeitgeber</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>9 wichtige Urteile nach einem Motorradunfall</title>
		<link>https://vinqo.de/9-wichtige-urteile-nach-einem-motorradunfall/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 12 Jan 2021 14:46:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Nach einem Motorradunfall gilt es viele Haftungsfragen zu berücksichtigen. Wir stellen Ihnen 9 wichtige Biker-Urteile vor, die Sie kennen sollten. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/9-wichtige-urteile-nach-einem-motorradunfall/">9 wichtige Urteile nach einem Motorradunfall</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Kommt es zu einem Motorradunfall, erleiden Biker aufgrund der geringen Knautschzone häufig schwere und fortwährende Verletzungen, die durch ein hohes Schmerzensgeld kompensiert werden sollen.</p>
<p>Im Folgenden präsentieren wir Ihnen <strong>9 Urteile</strong> zum Thema <strong>Schmerzensgeld</strong> und <strong>Schadensersatz</strong> nach Motorradunfällen, die Sie kennen sollten. Dabei handelt es sich bewusst nicht um Urteile, die die Höhe des Schmerzensgeldes behandeln, sondern andere, relevante <strong>haftungsrechtliche</strong> <strong>Fragen</strong> ausleuchten.</p>
<p>Wenn Sie als Betroffener nach einem Motorradunfall wissen wollen, in welcher Höhe Sie mit einem Schmerzensgeld rechnen können, empfehlen wir Ihnen die Ersteinschätzung mit dem <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeldrechner/">Schmerzensgeldrechner</a>.</p>
<h2>Haftung bei Rollsplitt</h2>
<p><a href="https://openjur.de/u/2310474.html">Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 27. Oktober 2020 – 2 U 106/19 </a></p>
<p>Grundsätzlich kann das <strong>Warnschild</strong>, welches auf <strong>Rollsplitt</strong> hinweist, die Haftung des verantwortlichen Straßenbaulastträgers ausschließen. Dies ist jedoch nicht der Fall, wenn das Warnschild nicht an der<strong> richtigen Stelle</strong>, also noch vor Beginn des Rollsplittes aufgestellt worden ist.</p>
<h2>Haftung bei „glitschiger“ Fahrbahn</h2>
<p><a href="https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/detmold/lg_detmold/j2016/9_O_86_15_Urteil_20160203.html">LG Detmold, Urteil vom 03. Februar 2016 – 9 O 86/15 </a></p>
<p>Das Landgericht Detmold befand, dass das <strong>Land NRW</strong> aufgrund eines zu glatten <strong>Fahrbahnbelages</strong> zur Haftung nach einem Motorradunfall aufgrund der Glitschigkeit der Straße verpflichtet sei.</p>
<p>Dies ist vor allem der Fall, wenn der Unfallort für seine mangelnde Griffigkeit bereits <strong>bekannt</strong> sei. Dabei muss sich aber der Motorradfahrer die <strong>Betriebsgefahr</strong> seines eigenen Motorrades anrechnen lassen. Im entschiedenen Fall ging das LG Detmold von einem <strong>Mitverschulden</strong> i.H.v. <strong>25 %</strong> aus.</p>
<h2>Fangzaun für Werbeschilder?</h2>
<p><a href="https://openjur.de/u/2111437.html">OLG Hamm, Beschluss vom 15. März 2016 – I-9 U 134/15 </a></p>
<p>Grundsätzlich sind die Aufsteller von <strong>Werbeplakaten</strong> nach dem Straßen- und Wege-Gesetz verpflichtet, Werbemonumente so aufzustellen, dass von ihnen<strong> keine Gefahr</strong> für den Straßenverkehr ausgeht.</p>
<p>Wird gegen diese Pflicht verstoßen, kann unter Umständen eine Haftung des Werbeplakatsaufsteller bestehen. Der Plakataufsteller ist aber <strong>nicht</strong> dazu <strong>verpflichtet</strong>, eine <strong>Polsterung</strong> oder einen <strong>Fangzaun</strong> aufzustellen, wenn das Werbeplakat mehrere Meter von einer Fahrspur entfernt ist.</p>
<h2>Schadensersatz bei Verleitung zur Notbremsung</h2>
<p><a href="https://www.judicialis.de/Saarl%C3%A4ndisches-Oberlandesgericht_3-U-26-02_Urteil_07.01.2003.html">Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 07. Januar 2003 – 3 U 26/02 &#8211; 1 </a></p>
<p>Wenn ein Kradfahrer durch einen Vorausfahrenden zu einer <strong>Notbremsung</strong> gezwungen wird, und hierdurch <strong>stürzt</strong>, kann er zwar ein Schmerzensgeld geltend machen, trägt dabei jedoch zwischen<strong> 1/3</strong> und<strong> 2/3</strong> der Schuld.</p>
<p>Denn grundsätzlich ist ein Motorradfahrer verpflichtet, so viel <strong>Abstand</strong> zum Vorausfahrenden zu lassen, dass er rechtzeitig und Notbremsung zum Stehen kommt. Es muss aber mit einbezogen werden, aus welchem <strong>Grund</strong> der Vorwegfahrende bremste.</p>
<h2>Mithaftung wegen Nichttragens von Motorradschuhen?</h2>
<p><a href="https://www.iww.de/quellenmaterial/id/93122">OLG Nürnberg, Beschluss vom 09. April 2013 – 3 U 1897/12 </a></p>
<p>„Es gibt jedenfalls derzeit kein allgemeines Verkehrsbewusstsein, dass das Tragen von <strong>Motorradschuhen</strong> zum eigenen Schutz eines Motorradfahrers erforderlich ist.</p>
<p>Daher ist ein <strong>Mitverschulden</strong> eines verletzten Motorradfahrers, der im Unfallzeitpunkt Sportschuhe trug, aus diesem Grunde zu <strong>verneinen</strong>. Ihre Ansprüche dürfen also nicht gekürzt werden, weil Sie beim Motorradunfall keine Motorradstiefel trugen.</p>
<h2>Schadensersatz für den Motorradhelm</h2>
<p><a href="https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/bochum/ag_bochum/j2013/40_C_210_12_Urteil_20130627.html">AG Bochum, Urteil vom 27. Juni 2013 – 40 C 210/12  </a></p>
<p>Selbst wenn ein Motorradhelm äußerlich nicht beschädigt wurde, muss dieser ersetzt werden. Denn bei einem <strong>Sturz</strong> mit dem Helm, bei dem es zumindest zu <strong>Kontakt</strong> mit dem <strong>Boden</strong> oder dem Unfallgegner gekommen ist, kann nicht ausgeschlossen werden, dass es zu verborgenen Mängeln am Helm gekommen ist. <a href="https://vinqo.de/motorradhelm-nach-unfall-beschadigt-zeitwert-oder-neuwert/">Bei dem Ersatz muss aber für alte Helme dann ein „Neu-für-Alt-Anzug vorgenommen werden</a>.</p>
<h2>Schadensberechnung bei beschädigter Motorradkleidung</h2>
<p><a href="https://www.juris.de/jportal/prev/KORE532222010">OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. September 2009 – 15 U 71/08  (kostenpflichtiger Abruf)</a></p>
<p>Bei dem Ersatz von Schäden an der <a href="https://vinqo.de/motorradbekleidung-nach-unfall-beschaedigt-was-koennen-sie-fordern/">Motorradkleidung</a> muss ein Neu-für-Alt-Abzug vorgenommen werden. Dabei ist aber trotzdem zu beachten, dass Motorradkleidung, anders als Alltagskleidung, besonders haltbar ist. In diesem Fall kann daher durchaus argumentiert werde, dass ein Abzug stattfindet, dieser aber geringer ausfällt, als wenn es sich um gewöhnliche Kleidung handelt.</p>
<h2>Haftung des Fahrlehrers bei Sturz eines Motorradfahrschülers</h2>
<p><a href="https://openjur.de/u/108056.html">OLG Hamm, Urteil vom 05. April 2005 – 9 U 41/03   </a></p>
<p><em>„Stürzt eine Motorradfahrschülerin bei Bremsübungen aus 50 km/h, kann für den Schaden der <strong>Fahrlehrer</strong> verantwortlich gemacht werden, wenn die Fahrschülerin nicht mit geeignetem Schulungsfahrzeug oder ausreichenden <strong>Bremsübungen</strong> aus geringeren Geschwindigkeiten an das Gefahrenrisiko hoher Bremsverzögerung herangeführt worden ist.“</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/9-wichtige-urteile-nach-einem-motorradunfall/">9 wichtige Urteile nach einem Motorradunfall</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Hundebiss in die Hand &#8211; Darauf müssen Sie achten!</title>
		<link>https://vinqo.de/hundebiss-in-die-hand-darauf-muessen-sie-achten/</link>
		
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		<pubDate>Fri, 01 Jan 2021 09:56:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Hände sind beliebte „Angriffsziele“ für Hundebisse. Dies liegt weniger daran, dass Hunde eine Vorliebe hierfür hätten, sondern ist natürliche Folge davon, dass man bei der Attacke automatisch versucht, mit den Händen abzuwehren. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/hundebiss-in-die-hand-darauf-muessen-sie-achten/">Hundebiss in die Hand &#8211; Darauf müssen Sie achten!</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Hundebiss in die Hand zählt zu den häufigsten Bissverletzungen, sind die Hände doch zumeist auf Kopfhöhe des Hundes und damit in unmittelbarer Bissweite.</p>
<p>Doch gerade Bisse in die Hand können ein besonderen <strong>Verletzungsrisiko</strong> beinhalten. Das erklärt auch, warum Bissverletzungen an den Händen verhältnismäßig <strong>hohe Schmerzensgelder</strong> auslösen. So wurden bereits <a href="https://vinqo.de/hundebiss-schmerzensgeld/">Schmerzensgelder</a> in fünfstelliger Höhe nach einem Hundebiss in die Hand von den Gerichten geurteilt.</p>
<h2>Warum sind Hundebisse in die Hand besonders gefährlich?</h2>
<p>Die Gründe, warum Hundebisse in die Hand ernste Folgen haben können, sind mannigfaltig:</p>
<h3>Hände sind sehr filigran</h3>
<p>Die Hand selber besteht aus <strong>27 Einzelknochen</strong>, welche durch Muskeln und Bänder verbunden sind, Hinzukommen eine Vielzahl von <strong>Nervensträngen</strong> und <strong>Blutgefäßen</strong>. Aufgrund der <strong>Komplexität</strong> der Hand können auch kleinere Bissverletzungen zu Bewegungseinschränkungen und dauerhaften Schäden führen. Zu den typischen Verletzungsfolgen bei einem Hundebiss in die Hand zählen:</p>
<ul>
<li>geschwollene Fingerglieder</li>
<li>eingeschränkte Bewegungs- und Beugefähigkeit der Finger</li>
<li>Berührungsempfindlichkeit</li>
<li>Taubheitsgefühl</li>
<li>angegriffene Sehnen</li>
</ul>
<p>Durch Narbengewebe kann zusätzlich auch die Bewegungsfreiheit der Finger gestört werden.</p>
<h3>Es besteht ein hohes Infektionsrisiko</h3>
<p>Grundsätzlich gilt, dass nach einem Hundebiss nicht zwangsläufig ein <strong>Antibiotikum</strong> verschrieben werden sollte. Anders sieht dies aber ausdrücklich bei Bissverletzungen in die Hand aus: Hier empfiehlt das<strong> Robert Koch Institut</strong>, dass ein Antibiotikum <strong>immer</strong> zu geben sei.</p>
<p>Der Grund ist Folgender: Es kann zu einer Arthritis, also einer <strong>Entzündung</strong> der <strong>Gelenke</strong> kommen. Diese wiederum führt dann zu dauerhaften Schäden an den Gelenkbestandteilen wie dem Knorpel. Gerade Gelenke sind besonders i<strong>nfektionsanfällig</strong>. Und die hat 19 kleine Gelenke. Im schlimmsten Fall kann es zu einer eitrigen Arthritis und bei fehlender Behandlung dann zu einer lebensbedrohlichen Sepsis kommen.</p>
<h3>Minderung Ihrer Erwerbsfähigkeit</h3>
<p>Fast alle Berufe, insbesondere aber Handwerker, sind auf die uneingeschränkte Bewegungsfähigkeit beider Hände angewiesen. Verbleiben Bewegungseinschränkungen nach einem Hundebiss im Hand- oder Fingerbereich, so ist mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) zu rechnen. Sie können Ihrer beruflichen Tätigkeit nur eingeschränkt, im schlechtesten Fall überhaupt nicht mehr nachgehen.</p>
<p>Bei derartigen Dauerschäden nach einem Hundebiss in die Hand ist nicht nur ein erhöhtes Schmerzensgeld zu beanspruchen, es sind hier zumeist erhebliche und dauerhafte Rentenansprüche zu sichern. Auch ein Fortkommensschaden, also der verletzungsbedingt verwehrte berufliche Aufstieg, kann einen weiteren Schaden darstellen, wobei Nachweis und Berechnung hochkomplex sind.</p>
<h3>Minderung der Haushaltsführung</h3>
<p>Eine Bissverletzung im Hand- oder Fingerbereich führt häufig auch zu einer eingeschränkten Haushaltsführung. Alltägliche Aufgaben wie das Zubereiten von Mahlzeiten oder das Reinigen der Wohnung sind mit der verletzten Hand nicht mehr oder nur eingeschränkt möglich.</p>
<p>In diesen Fällen kann Ihnen ein Haushaltsführungsschaden zustehen. Dabei wird die entfallene Haushaltsführung in Stunden ermittelt und mit einem durchschnittlichen Stundenlohn von 9,00 &#8211; 10,00 € vergütet. So kann ein langwieriger Heilbehandlungsverlauf oder eine dauerhafte Minderung des Haushaltsführung (MdH) schnell zu einer monatlich wiederkehrenden, drei- bis vierstelligen Entschädigung führen, die neben dem Schmerzensgeld zu leisten ist.</p>
<h3>Morbus Sudeck</h3>
<p>Morbus Sudeck stellt ein „<strong>komplexes regionales Schmerzsyndrom</strong>“ dar, welches bei der Verletzung von Extremitäten auftreten kann. Insbesondere Hände sind hiervon betroffen.  Es kommt zu <strong>dauerhaften</strong> <strong>Schmerzen</strong> in der betroffenen Hand, , welcher durch Belastung zusätzlich verstärkt wird. Zusätzlich kann es zu Überempfindlichkeit, eingeschränkter Beweglichkeit und Hautveränderungen kommen.</p>
<p>All diese Aspekte führen dazu, dass für Handbisse von Hunden auch bei „kleineren“ sichtbaren Verletzungen höhere Schmerzensgelder gezahlt werden. Schmerzensgelder, die eine Form des immateriellen Schadensersatzes sind, sollen grundsätzlich erlittene Schmerzen ausgleichen, und Genugtuung verschaffen. Ihre <strong>Höhe</strong> orientiert sich dabei an der <strong>Schwere</strong> der <strong>Verletzung</strong>, man spricht auch davon, dass ein Schmerzensgeld „angemessen“ sein muss.</p>
<h2>Wieso wird in vielen Hundebissfällen der Anspruch gekürzt?</h2>
<p>In vielen Fällen kommt es zu Hundebissen in die Hand, weil ein Hundebesitzer in eine <strong>Hunderauferei</strong> <strong>eingreift</strong>, um seinen eigenen Hund zu schützen.</p>
<p>Dies kann &#8211; muss aber nicht &#8211; Auswirkungen auf den Schmerzensgeldanspruch haben: Es wird in solchen Fällen von einem <a href="https://vinqo.de/wer-zahlt-die-tierarztkosten-nach-hundebiss-waehrend-hunderauferei/">Mitverschulden</a> ausgegangen, da der eigene Hund in der Rauferei verwickelt war und/oder Sie in diese leichtsinnig eingegriffen haben.</p>
<p>Als führender Rechtsdienstleister Deutschland für Hundebisse wissen wir, dass Hundehaftpflichtversicherungen häufig pauschal ein solches Mitverschulden unterstellen und Ihre Ansprüche um 50% kürzen. Die Rechtslage ist durch Gefährdungs- und Verschuldenshaftung jedoch sehr differenziert zu prüfen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/hundebiss-in-die-hand-darauf-muessen-sie-achten/">Hundebiss in die Hand &#8211; Darauf müssen Sie achten!</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Interview: Was machst du bei VINQO, Katharina?</title>
		<link>https://vinqo.de/interview-unfallabwicklung-bei-vinqo-aus-sicht-einer-juristin/</link>
		
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		<pubDate>Sun, 20 Dec 2020 12:08:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Katharina Foede, Magistra Iuris und Rechtsreferendarin Liebe Katharina, was machst du bei VINQO? &#8222;Ich bin bereits von Anfang an bei dem Projekt mit dabei. Die Legal Data Technology GmbH kenne ich seit dem Start und habe Sie immer aufmerksam begleitet. Seit einem Jahr bin ich nun auch offizielles Teammitglied und unterstütze VINQO seit dem Launch...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/interview-unfallabwicklung-bei-vinqo-aus-sicht-einer-juristin/">Interview: Was machst du bei VINQO, Katharina?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p><strong>Liebe Katharina, was machst du bei VINQO?</strong></p><p><em>&#8222;Ich bin bereits von Anfang an bei dem Projekt mit dabei. Die Legal Data Technology GmbH kenne ich seit dem Start und habe Sie immer aufmerksam begleitet. Seit einem Jahr bin ich nun auch offizielles Teammitglied und unterstütze VINQO seit dem Launch der Plattform.&#8220;</em></p><p><em> </em></p><p><strong>Was sind deine Aufgaben bei VINQO?</strong></p><p><em>&#8222;Im Schwerpunkt recherchiere ich zu juristischen Fragen, die entweder für eines unserer Mandate ausschlaggebend sein können, oder die ich auf unserem Blog Fragesuchenden aufbereitet darstellen möchte. </em></p><p><em>Besonders kniffelig ist es dabei, die Fragen so zu beantworten, dass auch juristische Laien einen guten Überblick erhalten. Nach sechs Jahren Studium ist man so an juristische Begriffe und Denkweisen gewöhnt, dass man diese automatisch anwendet. </em></p><p><em>Zusätzlich stehe ich Mandanten aber auch bei Rückfragen zu ihren Fällen zur Verfügung oder bereite Schriftsätze an die gegnerische Seite vor.&#8220;</em></p><p><em> </em></p><p><strong>Was sind die besten Momente an Ihrer Arbeit?</strong></p><p><em>&#8222;Da gibt es wohl zwei Aspekte:</em></p><ol><li><em>Ich liebe es, mich in juristische Probleme und Aspekte zu vergraben und richtig einzuarbeiten. Insbesondere wenn es kniffelig wird, macht die Recherche am meisten Spaß.</em></li><li><em>Wenn man einem Mandanten helfen konnte und dieser sich darüber freuen kann. In manchen Fällen rufen die Mandanten nochmal an, oder schicken uns sogar eine Dankeskarte- darüber freut sich immer das ganze Team!&#8220;</em></li></ol><div><i> </i></div><div><i> </i></div><p><strong>Wo wir bei dem Thema „Mandanten helfen“ sind-VINQO rühmt sich, verbraucherfördernd und verbraucherschützend zu sein &#8211; aber ihr verdient ja auch Geld damit, oder?</strong></p><p><em>&#8222;Wir sind kein gemeinnütziger Verein, das stimmt wohl. Aber Geld verdienen und gleichzeitig einer sinnvollen und verbraucherschützenden Tätigkeit nachzugehen, das schließt sich nicht aus. </em></p><p><em>Wir haben ein sehr moderates Erfolgshonorar, und dieses bezieht sich nur auf Schmerzensgelder und nicht auf Sachschadensersätze. </em></p><p><em>Gleichzeitig senken wir aber die Eintrittsstufe, um die eigenen Ansprüche geltend zu machen. Kaum ein Verbraucher weiß, wie man einen Schadensersatz möglichst geschickt durchsetzt, und was die eigenen Rechte gegenüber einem Unfallgegner oder der gegnerischen Versicherung sind. </em></p><p><em>Und viele wollen wegen kleineren Beträgen nicht zum Anwalt, weil sie Angst vor Kosten oder vor zu viel Papierkram haben. Wir sind in Kostenpolitik sehr transparent. Dadurch ist ausgeschlossen, dass jemand mit uns einen Anspruch durchsetzt und später weniger in der Tasche halt, als er vor unserer Beauftragung hatte. Gleichzeitig haben wir aber auch ein großes juristisches Fachwissen.&#8220;</em></p><p><em> </em></p><p><strong>Auf der anderen Seite stehen häufig auch Versicherungen. Wie gestaltet sich die Arbeit mit denen?</strong></p><p><em>&#8222;Wenn man einen Anspruch gegen eine Versicherung durchsetzen will, sollte man sich zwei Dinge immer wieder bewusst machen: </em></p><p><i>Versicherungen sind immer auch wirtschaftlich orientierte Unternehmen. Natürlich möchten Versicherungen so wenig wie möglich zahlen.  Nur wenn sie erfolgreich die Ansprüche der Gegenseite möglichst abweisen, können sie ihren Versicherungsservice für einen gewissen Preis anbieten und gleichzeitig wirtschaftlich wachsen. Das führt dazu, dass Versicherungen manchmal etwas langsam arbeiten, weil die Sachbearbeiter sehr viele Fälle gleichzeitig auf dem Tisch liegen haben. Und dass manchmal versucht wird, Schmerzensgeldansprüche zu drücken, oder ein Mitverschulden unserer Mandanten darzustellen. Das ist frustrierend, aber darauf muss man sich einstellen.&#8220;</i></p><p><em> </em></p><p><strong>Sie hatten von zwei Dingen gesprochen. Was ist das zweite, was man bei der Arbeit mit und gegen eine Versicherung im Hinterkopf behalten sollte?</strong></p><p>&#8222;<em>Versicherungen sind nicht böse, oder bösartig. Sie erfüllen eine wichtige Funktion! Natürlich kann man frustriert sein, wenn die Auszahlung eines Schmerzensgeldes sich hinzieht. </em></p><p><em>Aber auch auf der anderen Seite des Bildschirms sitzt ein Mensch, der seine Arbeit macht. Die Arbeit mit und gegen eine Versicherung hat immer auch den Vorteil, dass sie professionell abläuft. </em></p><p><em>Da kann man sich zwar über juristische Bewertungen oder Beweisangebote streiten, am Ende gehört das aber zum Beruf beider Seiten. Und wenn die gegnerische Seite einen Fehler macht, kann man sich darüber ärgern. Aber wenn man selber sorgfältig arbeitet, erreicht man, dass dies nicht zu Lasten den eigenen Mandanten geht- oder sogar zu einem Vorteil hieraus führt.&#8220;</em></p><p><em> </em></p><p><strong>Welche Fehler ärgern Sie denn am meisten?</strong></p><p>&#8222;<em>Wenn die gegnerische Versicherung wiederholt meint, sie werde nur weiterarbeiten, wenn unser Mandant in eine umfassende Datenverarbeitung einwilligt oder eine weite ärztliche <a href="https://vinqo.de/einwilligung-der-versicherung-fur-schmerzensgeld-unterzeichnen/">Schweigepflichtentbindungserklärung</a> abgeben soll. Das ist, verzeihe die Wortwahl, einfach nur Blödsinn und zögert eine Schadensregulierung nur unnötig hinaus. Trotzdem müssen dann im Regelfall zwei oder drei Schreiben hin und her geschickt werden, bis die Versicherung den Fall weiterbearbeitet.&#8220;</em></p><p><em> </em></p><p><strong>Und wie vermittelst du das dann deinen Mandanten?</strong></p><p><em>&#8222;Genau so, wie ich es gerade erklärt habe. Der Mandant vertraut uns, und unserer Expertise. Wenn wir unserem Mandanten sagen „Unterschreiben Sie das nicht, Ihnen wird kein Nachteil hieraus entstehen“, dann vertraut uns der Mandant, dass es auch genauso ist. Die Verantwortung dafür tragen wir gerne. Wenn der Mandant frustriert ist, kann er trotzdem erkennen, dass wir am Ball bleiben. Das hilft in solchen Momenten.&#8220;</em></p><p><em> </em></p><p><strong>Letzte Frage: VINQO ist ja ein Legal Tech Produkt. Was genau bedeutet das?</strong></p><p><em>&#8222;Legal Tech hat viele Facetten. Es bedeutet, dass juristisches Wissen und juristische Abläufe mit informationstechnischen Tools verbunden werden. </em></p><p><em>Bestes Beispiel hierfür ist auch unsere Online-Akte, die einerseits wie eine „gewöhnliche“ Akte bei einer Kanzlei aufgebaut ist, aber durch unsere Entwickler so verbraucherfreundlich gestaltet wurde, dass sie von unseren Mandanten intuitiv bedient werden kann. </em></p><p><em>Oder unser Schmerzensgeldrechner, bei dem wir durch das Einspeisen und Vernetzen von mehreren zehntausenden Datensätzen ein „juristisches Ersteinschätzungsinstrument“ bezüglich eines angemessenen Schmerzensgeldes für Verbraucher geschaffen haben. </em></p><p><em>Die Liste ließe sich natürlich noch fortführen. Aber die Grundzüge sind fast immer gleich: Jura und Technologie lassen juristische Sachverhalte verbraucherfreundlich aufbereiten.</em></p><p><em> </em></p><p><strong>Vielen Dank!</strong></p><p><em>&#8222;Ich habe zu danken!&#8220;</em></p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/interview-unfallabwicklung-bei-vinqo-aus-sicht-einer-juristin/">Interview: Was machst du bei VINQO, Katharina?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Auto durch Einkaufswagen zerkratzt</title>
		<link>https://vinqo.de/auto-durch-einkaufswagen-zerkratzt/</link>
		
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		<pubDate>Thu, 12 Nov 2020 13:57:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Grundsätzlich kann man festhalten, dass das Rammen eines Wagens auf dem Parkplatz immer fahrlässig ist. Denn Fahrlässigkeit wird definiert als „die verkehrsübliche Sorgfalt außer Acht lassen.“ Unvorsichtiges Schieben eines Einkaufswagens lässt sich mühelos als sorgfaltswidrig bezeichnen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/auto-durch-einkaufswagen-zerkratzt/">Auto durch Einkaufswagen zerkratzt</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p><a style="background-color: #ffffff; font-size: 1rem;" href="https://vinqo.de/unfall-auf-parkplatz-was-beachten/" target="_blank" rel="noopener">Parkplätze</a> gehören zu den unfallreichsten Orten im Straßenverkehr. Durch die unübersichtliche Verkehrssituationen übersehen viele Autofahrer schnell ein anderes Auto beim Ausparken &#8211; und schon ist der Verkehrsunfall geschehen. Doch auch vorsichtige Autofahrer sind vor Lackschäden nicht gefeit: Denn neben der anderen <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall/" target="_blank" rel="noopener">PKWs</a>, <a href="https://vinqo.de/motorradunfall-schmerzensgeld/" target="_blank" rel="noopener">Motorrädern, </a><a href="https://vinqo.de/angefahren-als-fussgaenger/" target="_blank" rel="noopener">Fußgängern </a>oder <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall/" target="_blank" rel="noopener">Fahrrädern </a>werden noch unzählige <b>Einkaufswagen </b>über den Parkplatzasphalt geschoben. Wenn Ihr Auto auf dem Parkplatz von einem Einkaufswagen gestreift wurde, können Sie die hieraus entstandenen Schäden, z.B. Lackkratzer und Beulen, gegen den Verursacher geltend machen.</p>								</div>
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									<h2>Haftungsgrundlage</h2><p>Haftungsgrundlage ist in diesen Fällen der<strong> § 823 Abs. 1 BGB</strong>:</p><p style="padding-left: 40px;"><em>Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich <b>verletzt</b>, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet</em>.</p><p>Grundsätzlich kann man festhalten, dass das Beschädigen eines Autos auf dem Parkplatz grundsätzlich fahrlässig ist. Denn Fahrlässigkeit wird definiert als „die verkehrsübliche Sorgfalt außer Acht lassen.“ Unvorsichtiges Schieben oder das unbeaufsichtigte Stehenlassen eines Einkaufswagens lässt sich als sorgfaltswidrig bezeichnen.</p><p>Rechtsfolge ist, dass Sie nach <b>§ 249 Abs. 1 BGB</b> von dem Schädiger verlangen können, dass er Ihren Wagen reparieren lässt, oder die Kosten für eine Reparatur nach<b> § 251 Abs. 1 BGB </b>ersetzten muss. Doch ganz so unproblematisch ist es dann doch nicht immer.</p><h2>Mitverschulden</h2><p>Bei der Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche wirft Ihnen die gegnerische Versicherung u.U.  gem. <strong>§ 254 Abs. 1 BGB </strong>ein Mitverschulden vor, um den Schadenersatzanspruch möglichst gering zu halten Wenn der Autofahrer bei einem Verkehrsunfall eine Mitschuld trifft, wird ihm der Haftungsanspruch anteilig (an seinem Mitverschulden orientiert) gekürzt. Hierbei kann zwischen zwei Variationen unterschieden werden:</p><h3>Sie fuhren den Wagen zum Zeitpunkt des Unfalls</h3><p>Wenn Sie selber mit Ihrem Wagen fuhren, als er zerkratzt wurde, haften Sie im Regelfall anteilig nach<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__7.html"> <b>§ 7</b> <b>StVG </b></a>oder<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__18.html"> <b>§ 18 StVG</b></a>. In diesem Fall haben Sie eine „gefährliche“ Handlung vorgenommen, denn von jedem Auto im Verkehr geht eine <b>Betriebsgefahr </b>aus. In diesen Fällen kann Ihr Schadensersatzanspruch gekürzt werden. Die Höhe der Kürzung wird dabei aber am Einzelfall festgemacht.</p><p><u>Beispiel 1:</u></p><p>Der Einkaufswagennutzer schob den Wagen höchst rücksichtlos, also grob fahrlässig. Er ließ alles außer Betracht, was ein vernünftig und umsichtig denkender Mensch normalerweise beachtet. Beispielsweise schob er den Einkaufswagen nicht, sondern „schubste“ ihn vor sich her. In solchen Fällen wirkt sich die Betriebsgefahr Ihres Wagens kaum auf den Schaden aus.  Die Rücksichtslosigkeit der Person ist so weit überwiegend verantwortlich, dass Ihr Schadensersatzanspruch nicht gekürzt wird.</p><p><u>Beispiel 2:</u></p><p>Der Einkaufswagennutzer schob den Wagen regulär. Sie dachten, dass die Person Sie vorbei lassen möchte, weil er kurz stoppt. Der Einkaufswagennutzer hatte Sie aber gar nicht gesehen, weil er abgelenkt war. In diesem Fall tragen Sie eine Mitschuld. Eine Kürzung Ihres Anspruchs ist wahrscheinlich.</p><h4>Ihr Wagen war zum Unfallzeitpunkt geparkt</h4><p>Wenn Ihr Wagen geparkt war, liegt im Regelfall <b>keine Betriebsgefahr</b> mehr vor, denn Ihr Wagen wird nicht mehr im Straßenverkehr geführt. Zwar gibt es durchaus Fälle, in denen der BGH auch bei geparkten PKW eine Mitschuld annahm, in diesen Fällen waren diese aber so verkehrswidrig abgestellt (absolutes Parkverbot) als dass dies mit der Parkplatzsituation vergleichbar wäre. Auch bei leichteren Parkverstößen, zum Beispiel wenn Sie über eine Parklinie ragen, wird im Regelfall kein Mitverschulden angenommen werden können.</p>								</div>
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									<p>Sie hatten auf dem Parkplatz einen Unfall mit einem Auto? Lesen Sie <a href="https://vinqo.de/unfall-auf-parkplatz-was-beachten/">hier</a> die wichtigsten Schritte nach Ihrem Unfall!</p>								</div>
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									<h2>Wer ist Ihr Anspruchsgegner?</h2><p>Anders als bei PKW-Haltern gibt es<strong> keine Pflicht-Haftpflichtversicherung </strong>für den Verbraucher. Wenn dieser keine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, müssen Sie Ihren Anspruch gegen die <strong>Privatperson</strong> durchsetzen. Es ist aber möglich, dass der Verursacher mittelos ist, die Reparatur also nicht zahlen kann. Wenn eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde, haftet diese für Verursacher. Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, können Sie aber nicht die Haftpflichtversicherung sondern nur den Schädiger verklagen. </p><h2>Der Verursacher ist nicht auffindbar</h2><p>Besonders ärgerlich wird es, wenn Sie zu Ihrem Wagen zurückkehren und jemand in Ihrer <b>Abwesenheit </b>diesen zerkratzt hat. Denn wenn Sie nicht wissen, wer der Verursacher war, können Sie auch keinen Schadensersatzanspruch gegen diesen durchsetzen. Das Verlassen des Unfallorts stellt eine <b>Straftat </b>dar. Selbst wenn die Person Ihnen einen Zettel mit Kontaktinformationen hinterlässt, können Sie <b>Strafanzeige </b>stellen. Als erstes sollten Sie in solchen Fällen die Polizei hinzuziehen, und Anzeige gegen Unbekannt stellen. Wenn Sie eine Kaskoversicherung abgeschlossen haben, können Sie mit der Anzeige dann eventuell die Reparaturkosten ersetzen lassen.</p><p>Wenn Ihr Wagen auf dem Parkplatz eines Unternehmens wie einem Einkaufszentrum oder Supermarkt zerkratzt wurde, können Sie überprüfen, ob dies durch <b>Videokameras </b>aufgezeichnet wurde. Doch Sie müssen schnell sein, denn im Regelfall wird das Video nach 24 Stunden wieder gelöscht.</p><h2>Fazit</h2><p>Wenn der Verursacher ausfindig gemacht wird, ist die Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche meistens erreichbar. Wenn jedoch eine Fahrerflucht vorliegt und keine Zeugen bekannt sind oder Videoaufnahmen vorliegen, bleiben Sie im schlimmsten Fall auf den Kosten vollständig sitzen. </p>								</div>
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		<title>Die wichtigsten Urteile zu Hundebissen</title>
		<link>https://vinqo.de/die-wichtigsten-urteile-zu-hundebissen/</link>
		
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		<pubDate>Sat, 03 Oct 2020 09:59:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Die wichtigsten Urteile bei einem Hundebiss. Häufig kommt es bei Hundebissen zum Streit über die Haftung und Mithaftung des Geschädigten. Wir haben Ihnen die wichtigsten Urteile zusammengestellt.</p>
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									<p>Es gibt in Deutschland keine Pflicht zur Meldung eines Hundebisses. Daher ist die jährliche Anzahl von Hundebissen nicht genau nachgewiesen- trotzdem beschäftigen Gerichte sich häufig mit Rechtsstreitigkeiten nach einem Hundebiss. Insbesondere die Frage des <b>Mitverschuldens</b> bei einem Hundebiss ist dabei von großer Bedeutung. Im Folgenden stellen wir Ihnen eine Übersicht über bereits im Zusammenhang mit Hundebissen ergangenen Urteilen vor.</p>								</div>
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									<h2>Urteil: Mitverschulden bei Hunderangelei</h2><p><strong>Mitverschulden bei Hundegerangel, BGH, Urteil vom 31. Mai 2016 – VI ZR 465/15 –</strong></p><p>Wenn ein Hundehalter bei einer Hunderangelei seinen eigenen Hund schützen will und daher in den Hundekampf <strong>eingreift</strong>, muss er sich beim Biss des „gegnerischen“ Hundes die <strong>Tiergefahr</strong> seines eigenen Hundes als Mitverschulden gegen sich gelten lassen. Dadurch kann sich der Schadensersatz und das Schmerzensgeld um bis zu <strong>50 %</strong> verringern.</p><p> </p><h2>Urteil: Kein Mitverschulden bei Verschulden</h2><p><strong>Keine Anspruchsminderung bei Hunderangeleien bei Sorgfaltspflichtverletzung des Hundehalters, BGH, Urteil vom 31. Mai 2016 – VI ZR 465/15 –</strong></p><p>Im selbigen Urteil stellte der BGH fest, dass ein Mitverschulden des geschädigten Hundehalters bei einer Hunderangelei nicht angenommen wird, wenn der Halter des bissigen Hundes eine <strong>Sorgfaltspflichtverletzung</strong> vorgeworfen werden kann, sodass er neben dem Halter haftet. Dieses ergibt sich laut <strong>BGH</strong> aus <strong>§ 840 Abs. 3 BGB</strong>:</p><p style="padding-left: 40px;"><em>„Ist neben demjenigen, welcher nach den §§ 833 bis 838 zum Ersatz des Schadens verpflichtet ist, ein Dritter für den Schaden verantwortlich, so ist in ihrem Verhältnis zueinander der Dritte allein verpflichtet.“</em></p><p><em> </em></p><h2>Urteil Mitschuld entlaufender Hund</h2><p><strong>Haftung des Hundehalters bei entlaufendem Hund, Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 16. August 2019 – 7 U 6/19 –</strong></p><p>Wenn ein Hund entlaufen ist und ein Dritter sich dieses Hundes annimmt, um den Halter zu ermitteln, haftet der <strong>Halter</strong> des Hundes <strong>vollumfänglich</strong>, wenn der Hund den Dritten beißt. Es ist grundsätzlich im <strong>Interesse</strong> des Hundehalters, dass ein Dritter den Hund festhält, um beispielsweise die Kontaktdaten am Halsband einzusehen, wenn sich der Hund offensichtlich im Straßenverkehr ohne Aufsicht aufhält. Dem Dritten ist kein Mitverschulden zu Last zu legen.</p><p> </p><h2>Urteil Mitschuld Warnschild</h2><p><b>Haftung des Grundstückeigentümers/ Hundehalters bei Biss trotz Warnschild an Grundstücksgrenze, OLG Stuttgart, Beschluss vom 24. Juni 2010 – 1 U 38/10 –</b></p><p>Der Inhaber eines Grundstücks haftet nicht nur nach der Gefährdungshaftung aus <b>§ 833 BGB</b>, wenn sein Hund einen Besucher des Grundstückes beißt, sondern auch nach <b>§ 823 Abs 1 BGB</b>. Dies gilt auch dann, wenn an der Grundstücksgrenze ein „Vorsicht- Hund“ <b>Warnschild </b>angebracht ist, wenn die Klingel nicht an der <b>Grundstücksgrenze </b>sondern am <b>Haus </b>angebracht ist und der Dritte ein berechtigtes <b>Interesse </b>an der Kontaktaufnahme mit dem Grundstücksinhaber besitzt. Ein Mitverschulden kann nur angenommen werden, wenn das Schild auf einen aggressiven Hund hinweist, ein allgemeiner Hinweis wie „Hier wache ich“- genügt nicht.</p><p>Hinweis: Besondere Bedeutung hat diese Rechtsprechung insbesondere für <a href="https://vinqo.de/hundebiss-schmerzensgeld/als-postbote-von-hund-gebissen/"><strong>Postbote</strong></a> und <a href="https://vinqo.de/hundebiss-schmerzensgeld/als-postbote-von-hund-gebissen/"><strong>Paketzusteller</strong></a>, die zum Betreten des Grundstückes gezwungen sind.</p>								</div>
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									<p>Sie sind während der Arbeit von einem Hund gebissen worden? Lesen Sie <a href="https://vinqo.de/waehrend-der-arbeit-vom-hund-gebissen/">hier</a>, wie es jetzt für Sie weiter geht! </p>								</div>
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									<p>Hinsichtlich des Mitverschuldens von <a href="https://vinqo.de/als-kind-von-hund-ins-gesicht-gebissen-die-folgen/" target="_blank" rel="noopener">Kindern </a>bei einem Hundebiss gibt es eine Vielzahl von Urteilen:</p><h2>Urteil Mitschuld Kind und harmloser Hund</h2><p><b>Kein Mitverschulden beim Streicheln eines augenscheinlich zahmen Hundes OLG Hamm, Urteil vom 08. Februar 1990 – 27 U 194/89 –</b></p><p>Einen Neunjährigen, den beim Streicheln ein Hund ins Gesicht beißt, muss sich kein Mitverschulden zurechnen lassen, wenn seiner Einsichtsfähigkeit und den äußeren Umständen nach er mit einem <b>friedlichen Hund </b>rechnen durfte.</p><h2>Urteil: Keine Mitschuld bei Hundebiss, wenn Kind deliktsunfähig</h2><p><b>Deliktunfähigen Kindern kann kein Mitverschulden angerechnet werden, LG Essen, Urteil vom 17. März 2005 – 12 O 307/03 –</b></p><p>Ein <b>anderthalbjähriges </b>Kind, welches von einem Hund gebissen wird, kann durch die mangelnde <a href="https://vinqo.de/hundebiss-schmerzensgeld/schmerzensgeld-hundebiss-kind/"><b>Deliktsfähigkeit </b></a>auch kein Verschulden gegen sich selber zu Last gelegt werden. Der Hundehalter haftet in diesen Fällen vollumfänglich, selbst wenn das Kind beispielsweise den Hund ärgert.</p><p><em>Kinder sind erst ab der <b>Vollendung </b>des <b>siebten Lebensjahres</b> (eingeschränkt) deliktsfähig. (§ 828 BGB)</em></p><h2>Urteil Mitschuld der Eltern an Hundebiss</h2><p><b>Anrechnung des Mitverschuldens des Eltern OLG Nürnberg, Urteil vom 11. April 1986 – 1 U 4172/85 –</b></p><p>Grundsätzlich können Eltern gegenüber ihrem eigenen Kind auch haften, wenn sie <b>sorgfaltswidrig </b>das Kind nicht schützen und das Kind von einem Hund gebissen wird.</p><p>Dieses Mitverschulden der Eltern wird aber nicht hinsichtlich des Schmerzensgeldes gegen den Hundehalter angerechnet. Dadurch haftet der <b>Hundehalter </b>dem Kind alleine und vollständig hinsichtlich des Schmerzensgeldes. Nur bei einem schweren Verschulden kann der Hundehalter u.U. die Eltern wegen einer Aufsichtspflichtverletzung in den Regress nehmen.</p>								</div>
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									<p><strong>Lesen Sie jetzt: </strong><a href="https://vinqo.de/hundebiss-die-5-wichtigsten-schritte-nach-einem-hundebiss/"><strong>Die 5 wichtigsten Schritte nach einem Hundebiss.</strong></a></p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/die-wichtigsten-urteile-zu-hundebissen/">Die wichtigsten Urteile zu Hundebissen</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Erfahrungsbericht: Fahrradunfall und die Folgen aus Expertensicht</title>
		<link>https://vinqo.de/erfahrungsbericht-fahrradunfall-und-die-folgen-aus-expertensicht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 21 Sep 2020 13:38:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Fahrradunfall]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Was muss man nach einem Fahrradunfall beachten? In meinem persönlichen Erfahrungsbericht erkläre ich euch, worauf ihr achten müsst!</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/erfahrungsbericht-fahrradunfall-und-die-folgen-aus-expertensicht/">Erfahrungsbericht: Fahrradunfall und die Folgen aus Expertensicht</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p style="text-align: left;"><em>Foto: Filmproduktion Hulok</em></p>								</div>
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									<p><em>Ein Beitrag von <b>Marie Platner</b>, Motorradfahrerin, Mountainbikerin und Schadenmanagerin bei <a href="https://vinqo.de/ueber-uns/">VINQO</a>.</em></p><p>Ich, Marie Platner, liebe die Fortbewegung auf zwei Rädern im Alltag und in der Freizeit.</p><p>Vor ca. 6 Jahren entdeckte ich meine Liebe zum <a href="https://vinqo.de/motorradunfall-schmerzensgeld/">Motorrad</a> fahren, seit 2 Jahren bin ich auch ohne Motor gerne auf zwei Rädern unterwegs. Nach der Arbeit eine Runde mit dem Mountainbike im Wald zu drehen und neue Trails zu entdecken, macht mir unheimlich viel Spaß.</p><p>Doch häufig ist das Fahren im Wald nicht der gefährlichste Teil am Fahrrad fahren, sondern der Weg zum Wald. Im Straßenverkehr ist man mit dem Fahrrad leider der schwächere Verkehrsteilnehmer und wird häufig auch noch von anderen Autofahrern übersehen oder nicht wie ein richtiger Verkehrsteilnehmer behandelt. So <b>überholen Autos mit zu wenig Abstand</b>, drängeln und übersehen einen häufig, weil sie z. B. den Schulterblick vergessen. Dadurch ist die Fahrt zu den Trails stressig und vor allem gefährlich. Der einzige Vorteil in solchen Situationen: Die <b>Schutzkleidung</b> verhindert bei einem Unfall auf der Straße schlimmere Verletzungen. Erst kürzlich hatte eine Freundin einen <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall/">Fahrradunfall</a>, weil ein Auto ihr die Vorfahrt genommen hatte.</p><p>Wenn nach einem Fahrradunfall der erste Schock verarbeitet ist, geht es an die <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-was-muss-ich-tun/"><b>Schadenabwicklung</b></a>, um die beschädigten Gegenstände wiederherzustellen bzw. zu reparieren. Hier treten einige Fragen und Probleme auf: angefangen bei der Frage ob man <a href="https://vinqo.de/wie-viel-schmerzensgeld-nach-einem-fahrradunfall/"><b>Schmerzensgeld</b></a> bekommt bis hin zu der Frage was mit dem <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-schadenersatz-fur-reparatur-nach-fahrradunfall-erhalten/"><b>beschädigten Fahrrad </b></a>passiert. Für mich ist die Abwicklung kein Problem, aber auch nur <b>weil ich tagtäglich Schadensfälle wie diese bearbeite</b> und die Tricks der Versicherung des Unfallverursachers kenne. Wenn man nicht gerade in diesem Bereich berufilch tätig ist, sieht das jedoch leider anders aus. </p>								</div>
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									<h2>Meine Ratschläge nach einem Fahrradunfall</h2><p>Sucht euch professionelle Unterstützung, die sich mit Fahrradunfällen und deren Abwicklung auskennt. Der zweite Tipp: Merkt euch das <b>Kennzeichen</b> / <b>Kontaktdaten</b> des <b>Unfallverursachers</b>, denn sonst habt ihr später keinen Anspruchsgegner, von dem ihr euch den Schadenersatz zurückholen könnt. <span style="letter-spacing: 0px;">Wenn Ihr das Kennzeichen habt, bringen wir die Versicherung des Unfallverursachers für euch in Erfahrung und machen dort <a href="https://vinqo.de/wirtschaftlicher-totalschaden-nach-fahrradunfall/">Schadensersatz für eurer beschädigtes Fahrrad</a> und das Schmerzensgeld für euch geltend.</span></p><p>Damit ihr nach eurem  Fahrradunfall auch <a href="https://vinqo.de/so-erhalten-sie-ein-maximales-schmerzensgeld/"><b>Schmerzensgeld</b></a> problemlos erhaltet, solltet Ihr auf jeden Fall <b>zum Arzt gehen</b> und eure Verletzungen dort untersuchen und dokumentieren lassen. Mit Hilfe des Arztberichtes können wir dann das Schmerzensgeld beziffern. Zusätzlich hilfreich sind <b>Fotos von den Verletzungen</b>, sofern die Verletzungen sichtbar sind.</p><p>Doch neben den Verletzungen am Körper sind vor allem die <b>Schäden am Bike</b> und des Zubehörs besonders ärgerlich. Leider bekommt man die Teile nicht mal so eben von der Versicherung ersetzt, sondern nur die <b>Differenz</b> zwischen dem Zustand vor und nach dem, da ein Geschädigter nach einem Unfall nicht besser gestellt werden darf als vorher. Das kann unfair und ärgerlich sein, jedoch ist es ein Grund mehr, sich von Profis helfen zu lassen, um nicht noch mehr Ansprüche zu verlieren.</p><p>Das Fahrrad steht beim Schadenersatz im Vordergrund. Das Bike, auf das oftmals lange Zeit gespart wurde oder sogar ein Kredit für aufgenommen worden ist, ist nun beschädigt. Da <b>Mountainbikes</b> und andere Fahrräder wie z. B. <b>E-Bikes </b>oder bestimmte <b>Rennräder</b> sehr teuer in der Anschaffung sein können, ist es besonders wichtig den <b>Anschaffungsbeleg</b> aufzubewahren. Denn bei älteren Fahrrädern kann der Schaden auch teilweise pauschal geschätzt werden. </p><p>Bei hochwertigeren Fahrrädern muss jedoch geprüft werden, <a href="https://vinqo.de/schadensersatz-nach-fahrradunfall-berechnen-gutachten-und-kostenvoranschlag/">ob ein Kostenvoranschlag oder ein Gutachten erstellt werden soll</a>. Ein Kostenvoranschlag ist eine grobe Auflistung der Schadenspositionen und liegt kostentechnisch bei ca. 50,00 €. Ein Gutachten hingegen ist viel detaillierter und prüft auch, ob nicht <b>Risse in dem Rahmen</b> entstanden sind. Da ein Gutachten mehrere hundert Euro kostet, empfehlen wir euch nicht sofort das Gutachten in Auftrag zu geben, nur weil Ihr Sorge vor einem Riss habt oder das Fahrrad besonders teuer war. </p><p>Zuerst muss ermittelt werden, ob der<b> Wert des Fahrrads die Kosten eines Gutachtens rechtfertigt</b> (hierbei spielt auch eine Rolle, vor wie viel Jahren Ihr euch das Fahrrad zugelegt habt) und ob die Versicherung bereit ist, die Kosten für das Gutachten zu übernehmen. Denn wenn Ihr zu voreilig seid, müsst ihr am <b>Ende das Gutachten selber bezahlen</b> und bekommt das Geld nicht von der Versicherung zurück. Damit das nicht vorkommt, beraten wir euch gerne, ob in eurem Fall ein Gutachten oder ein Kostenvoranschlag notwendig ist und halten Rücksprache mit der Versicherung.</p><p>Wenn Ihr dann die <b>Reparaturkosten des Fahrrads</b> in Erfahrung gebracht habt, erhaltet ihr von der Versicherung einen Teil des Schadensersatzes. Diese wird jedoch in keinem Fall direkt in voller Höhe den Betrag begleichen. Prinzipiell wird <b>erst der Nettobetrag ausgezahlt</b> und nur wenn der Reparaturnachweis bzw. -beleg nachträglich eingereicht wird, wird die <b>Mehrwertsteuer</b> noch ausgezahlt. Dies ist eine der vielen Kleinigkeiten, über die euch sonst keiner informiert. Des Weiteren zahlt die Versicherung auch gerne mal nur 2/3 der Reparaturkosten, auch wenn Ihr schwarz auf weiß nachweisen könnt, dass die Reparaturkosten höher sind. </p><p><b>Warum</b>? Weil die Versicherungen versuchen, an allen Ecken Geld sparen wollen. Deshalb muss die Schadensabwicklung immer sorgfältig geprüft werden und vor allem hartnäckig und rechtlich fundiert nachgehakt werden. Und zwar so lange, bis ihr die Entschädigung in voller Höhe erhaltet. Denn häufig gibt es keine begründeten Einwände, die die Versicherung hat. Doch solange nicht das Geld richtig eingefordert wird, rücken diese auch nicht freiwillig mit dem Geld raus. Eine Situation, die den Fahrradfahrer nach einem Fahrradunfall stark benachteiligt.</p><p>Bei <b>beschädigten Gegenständen </b>wie Fahrrad, Flaschenhalter oder z. B. Handschuhe werden immer folgende Informationen benötigt: </p><ol><li>Anschaffungsbeleg (oder Anschaffungszeitpunkt und Preis) und </li><li>Fotos von den Schäden. </li></ol><p>Diese Informationen solltet Ihr also immer mit angeben, damit der euch zustehende Schadensersatz bzw. <b>Zeitwert</b> von vor dem Unfall ermittelt werden kann. Zur Ermittlung oder Berechnung des Zeitwertes gibt es im Fahrradbereich mehrere Methoden, die genau durchgerechnet werden müssen, damit ihr kein Geld verpasst.</p><p><span style="letter-spacing: 0px;">Ihr erhaltet dann von der Versicherung den Betrag, der z. B. euer Flaschenhalter vor dem Unfall Wert war. Der Zeitwert weicht häufig stark von dem Kaufpreis ab und liegt oftmals bei der Hälfte. Hier ist es wichtig, einen Nachweis zu erbringen, für wie viel Euro Ihr euch diesen Helm erneut zulegen könnt, damit Ihr auch tatsächlich genug Schadensersatz erhaltet. Dieses Prinzip lässt sich auf die meisten Zubehörteile wie z. B. die Mountainbikehose übertragen. Ausnahmen können gemacht werden, wenn der beschädigte Gegenstand besonders neu ist, dann kann in Ausnahmefällen auch der Neupreis gezahlt werden. <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-ohne-helm-bekomme-ich-trotzdem-schmerzensgeld/">Außerdem kann beim Fahrradhelm immer der Neupreis verlangt werden! </a></span></p>								</div>
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									<p>Es ist super ärgerlich, dass der Schadensersatz nicht so einfach wie man annimmt ausgezahlt wird und man mit der Schadenabwicklung eigentlich alleine gelassen wird. </p><p>Wir helfen euch deshalb von Anfang bis Ende, eure Ansprüche durchzusetzen und das zu erhalten, was euch auch tatsächlich zusteht. Dazu gehören: <a href="https://vinqo.de/wie-viel-schmerzensgeld-nach-einem-fahrradunfall/">Schmerzensgeld</a>, Schadensersatz, <a href="https://vinqo.de/verdienstausfall-und-entgangener-gewinn-als-selbststaendiger-bei-verletzung/">entgangener Gewinn</a>, eine Kostenpauschale in Höhe von 25,00 € und ggf. <a href="https://vinqo.de/nutzungsausfall-bei-fahrraedern-und-e-bikes/">Nutzungsausfall</a>. Auslagen für Arztkosten, Medikamente oder Fahrtkosten könnt Ihr euch auch von der Versicherung zurückholen. Wichtig hierfür ist die nachvollziehbare Dokumentation, wie z. B. mit Quittungen oder Bustickets.</p><p><b>Zusammenfassend</b> kann gesagt werden:<b> Lasst die Finger von der Schadenabwicklung</b>, wenn Ihr keine Ahnung habt. Das klingt zwar hart, aber bevor Ihr Angaben bei der Versicherung macht, die euch später zum Nachteil vorgehalten werden, solltet ihr euch lieber von Anfang an <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall/">von einem Profi helfen lassen und kein Geld verlieren</a>. </p><p>Solltet Ihr Fragen haben oder Hilfe bei der Schadenabwicklung benötigen, sind wir gerne für euch da!</p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/erfahrungsbericht-fahrradunfall-und-die-folgen-aus-expertensicht/">Erfahrungsbericht: Fahrradunfall und die Folgen aus Expertensicht</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Fahrradunfall &#8211; Haftung bei falscher Radwegnutzung?</title>
		<link>https://vinqo.de/fahrradunfall-haftung-bei-falscher-radwegnutzung/</link>
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		<pubDate>Mon, 07 Sep 2020 10:22:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Ausgewiesene Fahrradwege sind für viele Fahrradfahrer die sicherste Form der Straßenmitnutzung.&#160;Auch haftungstechnisch können Fahrradwege einen Unterschied bei einem Fahrradunfall mit Kfz-Beteiligung machen: Der Fahrer eines Kfz hat auf dem Fahrradstreifen nichts verloren. Somit besteht grundsätzlich die Vermutung, dass den Kfz-Fahrer auch die Alleinschuld bei einem Zusammenstoß mit einem Fahrrad auf einem Fahrradstreifen trifft. Er muss...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-haftung-bei-falscher-radwegnutzung/">Fahrradunfall &#8211; Haftung bei falscher Radwegnutzung?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[		<div data-elementor-type="wp-post" data-elementor-id="9083" class="elementor elementor-9083" data-elementor-post-type="post">
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									<p>Ausgewiesene Fahrradwege sind für viele Fahrradfahrer die sicherste Form der Straßenmitnutzung. <span style="letter-spacing: 0px;">Auch haftungstechnisch können Fahrradwege einen Unterschied bei einem <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall/">Fahrradunfall</a> mit Kfz-Beteiligung machen: </span></p><p><span style="letter-spacing: 0px;">Der Fahrer eines Kfz hat auf dem Fahrradstreifen nichts verloren. Somit besteht grundsätzlich die Vermutung, dass den Kfz-Fahrer auch die Alleinschuld bei einem Zusammenstoß mit einem Fahrrad auf einem Fahrradstreifen trifft. Er muss besondere Vorsicht walten lassen, wenn er über den Fahrradstreifen abbiegen will, oder eine Parkbucht anpeilt.</span></p><p>Doch was passiert, wenn der Fahrradfahrer den Radweg in der falschen Richtung befuhr? Kann die gegnerische Versicherung in solchen Fällen die Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld verweigern?</p>								</div>
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									<h1>Fahrradunfall bei falscher Radwegnutzung</h1><p>Grundsätzlich unterliegen auch Radwege einem „<b>Richtungsgebot</b>“. Dies gilt nur insoweit nicht, als dass nach<strong> § 2 Abs. 4 S. 2 StVO</strong> das Fahren in die Gegenrichtung für Fahrradfahrer freigegeben wurde.</p><p><em>Linke Radwege ohne die Zeichen<span style="color: #000000;"> </span></em><span style="color: #000000;"><a style="color: #000000;" href="https://dejure.org/gesetze/StVO/Anlage_2.html#Zeichen237"><em>237</em></a><em>, </em><a style="color: #000000;" href="https://dejure.org/gesetze/StVO/Anlage_2.html#Zeichen240"><em>240</em></a><em> oder </em><a style="color: #000000;" href="https://dejure.org/gesetze/StVO/Anlage_2.html#Zeichen241"><em>241</em></a></span><em><span style="color: #000000;"> </span>dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen &#8222;Radverkehr frei&#8220; angezeigt ist. </em></p>								</div>
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									<p>Wenn der Radweg, auf dem Sie fahren, nicht durch eines der drei Zeichen in beide <strong>Richtungen freigegeben</strong> wurde, müssen Sie sich <strong>an</strong> die <strong>Richtungsangabe</strong> <strong>halten</strong> und sind an den Rechtsverkehr gebunden.  </p><p>In den meisten Fällen wird ein Fahrradunfall dann entstehen, wenn ein Fahrradfahrer auf einem Radweg einer Vorfahrtsstraße auf der „falschen“ Seite fährt und dann durch ein Kfz von einer „untergeordneten“ Straße erfasst wird. Die Rechtsprechung hat in jahrzehntelanger Rechtsprechung für diesen Fall klar gemacht: </p><p>Durch das <strong>verkehrswidrige</strong> <strong>Benutzen</strong> des Fahrradstreifens in die falsche Fahrtrichtung verliert der Fahrradfahrer <strong>NICHT </strong>seinen Vorfahrtsanspruch. </p><p>Insbesondere der BGH gewährte auch falschfahrenden Fahrradfahrern weite Vorfahrtsrechte:</p><p style="padding-left: 40px;"><em>Das Vorfahrtsrecht erstreckt sich nach der allgemeinen Rechtsauffassung auf die gesamte Fahrbahn der bevorrechtigten Straße, einschließlich der vorhandenen Radwege.</em> (<strong>Urteil vom 05.02.1974 &#8211; VI ZR 195/72)</strong></p><p>Auf das Vorfahrtsrecht hat es auch keinen Einfluss, ob der Radfahrer den Radweg „verkehrswidrig“ nutzt.</p><p>Den Autofahrer trifft in solchen Fällen auch eine Schuld an dem Unfall, denn er unterlässt es fahrlässig, auch auf solche Verkehrsteilnehmer zu achten, die „in die falsche Richtung“ auf dem Radweg unterwegs sind. Auch wenn es auf den ersten Blick wenig schmeichelhaft klingt: Der BGH führte in einem Urteil aus, dass aus der zu beobachtenden <strong>Disziplinlosigkeit</strong> von <strong>Fahrrad- und Mopedfahrern</strong> mit einem falschen Befahren der Radwege durchaus<strong> zu rechnen</strong> sei, sodass Kfz-Fahrer zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen bei einem Abbiegen auf eine Vorfahrtsstraße mit Radwegen treffen müssen. (<strong>Urteil vom 06.10.1981, Az. VI ZR 296/79</strong>). Mithin ist ein Kfz-Fahrer bei einem Zusammenstoß mit einem Fahrradfahrer in dieser Konstellation auch zum Schadensersatz <strong>verpflichtet</strong>.</p><h1>Mitverschuldensquote bei Radweg entgegen der Fahrtrichtung </h1><p>Das Befahren eines Radweges in die falsche Fahrtrichtung kann jedoch bei der Frage nach der <strong>Haftungshöhe</strong> zu negative <strong>Folgen</strong> für den Fahrradfahrer führen. Ihm ist in solchen Fällen regelmäßig ein <strong>Mitverschulden</strong> an dem Unfall nach<strong> § 254 Abs. 1 BGB</strong> zuzuweisen. <span style="letter-spacing: 0px;">Dem Rechtsgedanken des</span><strong style="letter-spacing: 0px;"> § 254 BGB</strong><span style="letter-spacing: 0px;"> nach soll nämlich ein Schädiger nicht für den Anteil des Schadens aufkommen, den der Fahrradfahrer „sich selber“ zugefügt hat. Daher besteht die Haftung dem Grunde nach zwar, da der haftungsbegründende Tatbestand durch die Kfz-Fahrer vorliegt, jedoch wird der </span><strong style="letter-spacing: 0px;">Haftungsanspruch</strong><span style="letter-spacing: 0px;"> in </span><strong style="letter-spacing: 0px;">Höhe</strong><span style="letter-spacing: 0px;"> des Mitverschulden des Fahrradfahrers gequotelt.</span></p><p>Für das falsche Befahren des Fahrradweges wird regelmäßig ein Mitverschulden in Höhe von <strong>einem Drittel</strong> angesetzt. Dies hat zu Folge, dass der<strong> Kfz-Fahrer 2/3</strong> des <strong>Schadens</strong> und des <strong>Schmerzensgeldes</strong> zu begleichen hat, der Fahrradfahrer jedoch 1/3 des Schadens selber tragen muss. </p>								</div>
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									<p><strong>Fahrradunfall ohne Kollision? </strong>Lesen Sie <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-ohne-kollision-wer-haftet/">hier</a>, wer in diesem Fall haften muss.</p>								</div>
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									<h1>Als Fahrrad auf Gehweg gefahren</h1><p>Grundsätzlich sind Fahrradfahrer verpflichtet, Fahrradwege zu nutzen. Wenn keine Fahrradwege vorhanden sind, müssen Fahrradfahrer, die das 10. Lebensjahr vollendet haben, auf der Straße fahren. Das Befahren von Gehwegen ist somit allen Fahrradfahrern über 10 Jahren versagt, Gehwege sind dann ausschließlich den Fußgängern vorbehalten. </p><p>Nichtsdestotrotz fahren manche Fahrradfahrer gerade bei vielbefahrenen, gefährlichen Straßen auf dem Gehweg. Dies kann auf der einen Seite ein Bußgeld zu Folge haben, auf der anderen Seite auch Einfluss auf die Haftung bei einem Verkehrsunfall nehmen. Im Extremfall kann die Haftung des Kfz-Fahrers sogar verneint werden und dem Fahrradfahrer das vollständige Verschulden zu Last gelegt werden. Bei der Benutzung von Gehwegen durch Fahrradfahrer stehen die Gerichte fast immer auf der Seite des Kfz-Fahrer.</p><p><span style="letter-spacing: 0px;">Das Überqueren von Seitenstraßen mit dem Fahrrad auf einem Gehweg kann schnell ein teures Pflaster werden. Denn die rechts vor links regeln gelten gerade nicht für Gehwege, die Autos haben in solchen Fällen Vorfahrt. (AG Stralsund 11 C 1283/02) Auch wenn ein Auto von einer Hauptstraße abbiegt, muss es nicht damit, rechnen, dass ein Radfahrer unerlaubt einem Gehweg fährt und den Weg kreuzt. (OLG Hamm 6 U 148/03).</span></p><h1>Ausfahrt aus Garage/ Grundstück usw.</h1><p>Bei der Ausfahrt aus Garagen oder Grundstücken über einen Gehweg sind Autofahrer grundsätzlich verpflichtet, nur in Schrittgeschwindigkeit und besonders vorsichtig den Gehweg zu überqueren. Wenn dem Kfz-Fahrer der Beweis gelingt, dass er sich an diese Regelungen gehalten hat, trifft das Verschulden erneut allein den Fahrradfahrer.</p><h1>Zusammenfassung</h1><p>Radwege sind der beste Freund von Fahrradfahrern im Straßenverkehr. Sollte es auf einem Fahrradweg zu einer Kollision zwischen Radfahrer und Kfz kommen, wird trotz falscher Fahrbahnrichtung dem Fahrradfahrer (im Regelfall) nur eine Teilschuld von 1/3 auferlegt. Bei der Nutzung von Gehwegen steht die Rechtsprechung jedoch eher auf der Seite des motorisierten Verkehrs.. </p>								</div>
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									<p><strong>Ihr Fahrrad wurde bei dem Unfall beschädigt?</strong> Lesen Sie in <a href="https://vinqo.de/schadensersatz-nach-fahrradunfall-berechnen-gutachten-und-kostenvoranschlag/">diesem Beitrag</a>, ob ein Kostenvoranschlag oder ein Gutachten notwendig ist!</p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-haftung-bei-falscher-radwegnutzung/">Fahrradunfall &#8211; Haftung bei falscher Radwegnutzung?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Fahrradunfall ohne Kollision: Wer haftet?</title>
		<link>https://vinqo.de/fahrradunfall-ohne-kollision-wer-haftet/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 07 Aug 2020 10:46:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Fahrradunfall]]></category>
		<category><![CDATA[Ansprüche]]></category>
		<category><![CDATA[Autounfall mit Fahrrad]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Stellen Sie sich folgende Situationen vor: Situation: Sie fahren mit Ihrem Fahrrad auf dem Fahrradstreifen in der Innenstadt. Ein Autofahrer, der nach rechts abbiegen will, übersieht Sie und fährt Sie an. Situation: Sie fahren mit Ihrem Fahrrad auf dem Fahrradstreifen in der Innenstadt. Ein Autofahrer, der nach rechts abbiegen will, übersieht Sie und beginnt nach...</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Stellen Sie sich folgende Situationen vor:</p>
<ol>
<li>Situation: Sie fahren mit Ihrem Fahrrad auf dem Fahrradstreifen in der Innenstadt. Ein Autofahrer, der nach rechts abbiegen will, übersieht Sie und fährt Sie an.</li>
<li>Situation: Sie fahren mit Ihrem Fahrrad auf dem Fahrradstreifen in der Innenstadt. Ein Autofahrer, der nach rechts abbiegen will, übersieht Sie und beginnt nach rechts zu ziehen. Sie können dem drohenden Unfall nur entgehen, indem Sie Ihr Rad gegen den Bordstein fahren und dabei stürzen.</li>
</ol>
<p>Wenn Sie die beiden Situationen vergleichen, fällt natürlich auf, dass es bei der zweiten Situation zu <strong>keinem Kontakt</strong> zwischen Auto und Fahrrad kam. Trotzdem hat sich der Autofahrer in beiden Situationen <strong>verkehrswidrig</strong> verhalten und Ihnen als Fahrradfahrer ist (wahrscheinlich) ein Schaden entstanden, z.B. durch ein <a href="https://vinqo.de/schadensersatz-nach-fahrradunfall-berechnen-gutachten-und-kostenvoranschlag/">beschädigtes Fahrrad</a> oder durch <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall/">Prellungen nach dem Sturz vom Fahrrad</a>.</p>
<p>Darum entspricht es nur dem gesunden Rechtsempfinden, dass in beiden Fällen der verkehrswidrige Autofahrer haften soll. Doch wie sieht die tatsächliche juristische Bewertung dieser zweiten Situation aus?</p>
<p>[lwptoc]</p>
<h2>Haftung nach einem Fahrradunfall mit einem Auto</h2>
<p>Grundsätzlich haftet der Autofahrer in beiden Situationen nach<strong> § 7 StVG</strong>. Es handelt sich hierbei um eine „Gefährdungshaftung“, die auf die Betriebsgefahr des Fahrzeuges zurückzuführen ist. Die Haftung nach <strong>§ 7 StVG</strong> ist (mit Worten des BGH) der Preis dafür, dass durch die Nutzung eines Kfz eine <b>Gefahrenquelle </b>„eröffnet“ wird.</p>
<p>Es reicht daher auch für die Haftung bei einem Fahrradunfall ohne Berührung mit dem Auto aus, dass das Auto durch seine Fahrweise oder seine sonstige Beeinflussung des Verkehrs zu der Entstehung des Schadens beigetragen hat. Es muss gerade<strong> nicht zu einer Berührung</strong> zwischen Fahrrad und Auto gekommen sein, denn nach Ansicht der Rechtsprechung genügt auch das Auslösen des Ausweichsverhaltens um eine Haftung nach<strong> § 7 StVG</strong> zu begründen. (Rechtsprechung des BGH, 22.10.1968 &#8211; VI ZR 178/67) Der Autofahrer muss sich noch nicht mal verkehrswidrig verhalten haben.</p>
<p>Um keine ausufernde Haftung für das Auslösen jeglicher Ausweichmanöver zu schaffen, begrenzt der BGH im oben genannten Urteil die Zurechenbarkeit durch den Begriff der kritischen Verkehrslage: Der Autofahrer muss durch sein Verhalten eine <b>kritische Lage </b>geschaffen haben, bei der sich für Dritte erkennbar Anhalte dafür bieten, dass eine Gefahrensituation unmittelbar bevorsteht.</p>
<p>Zur Konkretisierung: Wenn der Autofahrer bereits anfängt, auf Ihren Fahrradstreifen zu fahren, können Sie daraus den Rückschluss ziehen, dass er diesen Vorgang nicht abbricht und gegen Sie stoßen wird. Wenn Sie hingegen sich nur <strong>erschrecken</strong>, da ein Auto neben Ihnen fährt, das aber nicht auf Ihre Spur nicht abbiegt, hat der Autofahrer durch sein Verhalten eben keine kritische Verkehrssituation geschaffen. In dem zweiten Fall haftet der PKW-Fahrer somit nicht nach <strong>§ 7 StVG</strong>. Wenn also<strong> keinerlei Gefahrenlage</strong> vorlag, kann der Autofahrer nicht in Anspruch genommen werden.</p>
<p>Häufig gestalten sich Fahrradunfälle mit PKW-Beteiligung aber nicht ganz so einfach. Und diesen Umstand machen sich auch Versicherungen zu nutzen. Im folgenden sollen somit weitere Fragen hinsichtlich berührungsloser Verkehrsunfälle beleuchtet werden:</p>
<h2>„Das Ausweichsmanöver war doch gar nicht notwendig“</h2>
<p>Eine beliebte Einwendung der gegnerischen Versicherung nach einem Fahrradunfall ohne Kollision ist, dass das Ausweismanöver nicht erforderlich gewesen ist und es sich vielmehr um eine Überreaktion gehandelt habe, die dem Fahrzeuführer nicht zugerechnet werden könne. Die Folge: die gegnerische Versicherung lehnt jedwede Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld ab. </p>
<p>Diese <b>Rechtsansicht </b>ist jedoch <b>falsch </b>und dient dazu, möglichst wenig &#8211; in diesem Fall sogar überhaupt nichts &#8211; zahlen zu müssen. </p>
<p>Hierzu urteilte der BGH: </p>
<p style="padding-left: 40px;"><em>Selbst ein Unfall infolge einer voreiligen – also objektiv nicht erforderlichen – Abwehr- und Ausweichreaktion ist dem Betrieb des Kraftfahrzeugs zuzurechnen, das diese Reaktion […] ausgelöst hat</em> (BGH v.26. 4. 2005 &#8211; <a href="https://openjur.de/u/190291.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">VI ZR 168/04</a>) </p>
<p>Dies bedeutet: <strong>Auch Panikreaktionen sind zurechenbar.</strong> Maßgebend ist nur, dass der PKW-Fahrer eine<strong> kritische Fahrsituation</strong> geschaffen hat, die dann in einem <strong>Schaden</strong> endete. In dem oben genannten Urteil hatte ein VW-Bully einen Schlenker auf den Fahrstreifen des Fahrradfahrers gemacht, war aber sofort zurück auf seine eigene Spur gezogen. Der Fahrradfahrer hatte vor Angst vor dem drohenden Zusammenstoß jedoch sein Fahrrad bereits gegen eine Wand gelenkt.</p>
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<h2>„Es handelt sich um einen Fall der höheren Gewalt“</h2>
<p>Aufmerksamen Lesern des <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__7.html"><strong>§ 7 StVG</strong> </a>wird nicht entgangen sein, dass es neben dem sogenannten Haftungstatbestand im ersten Absatz auch einen Haftungsausschluss im zweiten Absatz gibt. Wortwörtlich normiert<strong> § 7 Abs. 2 StVG:</strong></p>
<p style="padding-left: 40px;"><em>„Die Ersatzpflicht ist ausgeschlossen, wenn der Unfall durch höhere Gewalt verursacht wird.“</em></p>
<p>Es bietet sich in diesem Fall für den Unfallgegner an, auf die höhere Gewalt zu verweisen, um der <strong>Haftung</strong> zu <strong>entgehen</strong>. So kann zum Beispiel vorgebracht werden, dass der Autofahrer durch die <strong>Sonne geblendet</strong> wurde und deshalb Sie gar nicht sehen konnte. Dies wird aber der Bedeutung des<strong> § 7 StVG</strong> nicht gerecht.</p>
<p>Der Begriff der höheren Gewalt wirkt auf den ersten Blick so schwammig, dass hier alles drunter gefasst werden könnte: Blendung durch Sonne, plötzliche Windböe uvm. Die Rechtsprechung hat daher relativ deutlich gemacht, dass „höhere Gewalt“ im Sinne des <strong>§ 7 Abs. 2 StVG</strong> nur in Ausnahmefällen angenommen werden kann:</p>
<p style="padding-left: 40px;">Es benötigt ein <em>„außergewöhnliches, betriebsfremdes Ereignis, welches von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen dritter (betriebsfremder) Personen wurde, und das mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch nach den Umständen äußerste, vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden konnte. Dabei muss das Ereignis auch nicht im Hinblick auf seine Häufigkeit in Kauf genommen zu werden brauchen.“</em></p>
<p>Die höhere Gewalt muss geradezu den Charakter eines <b>Elementarereignisses </b>oder <b>Schicksalsschlages </b>besitzen. Ein Wirbelsturm mag diese Voraussetzung vielleicht erfüllen, nicht aber die blendende Abendsonne. Denn dass am Abend oder Morgen die Sonne blenden kann, sollte keinen Autofahrer wirklich überraschen.</p>
<h2>„Der Fahrradfahrer war selber zu schnell“</h2>
<p>Aussagen wie „der Fahrradfahrer war zu schnell“ oder „der Fahrradfahrer war selber zum Zeitpunkt des Ausweichsmanöver am Handy und somit abgelenkt“ klingen im ersten Moment recht schlüssig, können aber eine Haftung nach <strong>§ 7 StVG</strong> des PKW-Fahrers prinzipiell nicht ausschließen.</p>
<p>Um das am Eingang gesagte nochmal in Erinnerung zu rufen: Es handelt sich bei <strong>§ 7 StVG</strong> um eine <b>Gefährdungshaftung</b>, nicht um eine Verschuldenshaftung. Der Halter haftet, weil er mit dem Fahrzeug eine Gefahrenquelle schafft, und diese Gefahr sich im Unfall realisiert. Tatsächlich kann unter Umständen ein Mitverschulden des Fahrradfahrers vorliegen, welches am Ende nach<strong> §§ 9 StVG</strong>, <strong>254 BGB</strong> zu einer Quotelung des Schadensersatzes und Schmerzensgeldes führt. Das schließt die Haftung nicht aus. Aber: Der Unfallgegner kann viel behaupten, wenn der Tag lang ist. Am Ende ist nur wichtig, was der Unfallgegner auch <b>beweisen </b>kann. In der Zivilprozessordnung gilt der Grundsatz, dass jeder dass zu beweisen hat, was für ihn selber vorteilhaft ist.</p>
<p>Die Verletzungen von Ihnen als Fahrradfahrer sind natürlich leichter zu beweisen, als dass Sie selber (beispielsweise) zu schnell gefahren sind.</p>
<p><strong>Wissen Sie, wie der Schadensersatz bei einem beschädigten Fahrrad berechnet wird?</strong> <strong>Lesen Sie <a href="https://vinqo.de/schadensersatz-nach-fahrradunfall-berechnen-gutachten-und-kostenvoranschlag/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">hier </a>mehr zu dem Thema!</strong></p>
<h2>&#8222;Der Fahrradfahrer hätte einen Helm tragen müssen&#8220;</h2>
<p>Schlussendlich könnte der Unfallgegner Ihnen vorhalten, dass Sie einen Helm hätten tragen können und dadurch die Schäden selber geringgehalten hätten. Auch hier stellt sich also die Frage nach dem <b>Mitverschulden</b>.</p>
<p>Die Rechtsprechung urteilt hier aber eindeutig: Solange es <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-ohne-helm-bekomme-ich-trotzdem-schmerzensgeld/"><strong>keine gesetzliche Verpflichtung</strong> zum Tragen eines Helms</a> gibt, kann dies innerhalb der Frage nach dem Mitverschulden nicht miteinbezogen werden. Anders sieht das jedoch bei <strong>Motorradfahrern</strong> aus: Nach <strong>§ 21a StVG</strong> ist das Tragen eines Helms für Motorradfahrer verpflichten.</p>
<h1>Fazit:</h1>
<p>Die Rechtsprechung stärkt die Rechte der <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall/">Fahrradfahrer</a> und macht deutlich, dass auch bei kontaktlosen Verkehrsunfällen eine Haftung nach<strong> § 7 StVG</strong> bestehen kann. In diesen Fällen steht Ihnen als Geschädigte(r) dann ein<a href="https://vinqo.de/diese-ansprueche-haben-sie-nach-einem-verkehrsunfall/"> breites Repertoire an Ansprüchen zu</a>. Durch pauschale Verweise auf ein Mitverschulden oder höhere Gewalt kann weder der Schadenersatzanspruch ohne weiteres gekürzt werden, noch die Haftung einfach abgelehnt werden.</p>
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<div class="wp-block-rank-math-faq-block"><div class="rank-math-faq-item"><h3 class="rank-math-question">Wer haftet bei einem Fahrradunfall ohne Berührung?</h3><div class="rank-math-answer">Der Autofahrer dann, wenn er durch sein Verhalten eine <strong>kritische Lage </strong>geschaffen haben, bei der für den Fahrradfahrer Anhaltspunkte bestehen, dass eine Gefahrensituation unmittelbar bevorsteht &#8211; BGH, 22.10.1968 &#8211; VI ZR 178/67</div></div><div class="rank-math-faq-item"><h3 class="rank-math-question">Muss der Autofahrer auch haften, wenn der Fahrradfahrer überreagiert?</h3><div class="rank-math-answer">Selbst ein Unfall infolge einer voreiligen – also objektiv nicht erforderlichen – Abwehr- und Ausweichreaktion ist dem Betrieb des Kraftfahrzeugs zuzurechnen, das diese Reaktion […] ausgelöst hat (BGH v.26. 4. 2005 &#8211; VI ZR 168/04). Es haftet auch in diesen Fällen der Autofahrer.</div></div><div class="rank-math-faq-item"><h3 class="rank-math-question">Zahlt die Versicherung auch bei einem Fahrradunfall ohne Zusammenstoß?</h3><div class="rank-math-answer">Die gegnerische Versicherung wird bei einem berührungslosen Fahrradunfall häufig versuchen, die Schuld beim Fahrradfahrer zu suchen (zu schnell gefahren, schlechte Bremsen etc.). Deshalb sollten Sie von Beginn an rechtliche Hilfe hinzuziehen. </div></div></div>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-ohne-kollision-wer-haftet/">Fahrradunfall ohne Kollision: Wer haftet?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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