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	<title>Mehrwertsteuer Archive - VINQO Rechtsanwälte</title>
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	<description>Die neue Generation der Rechtsberatung</description>
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	<title>Mehrwertsteuer Archive - VINQO Rechtsanwälte</title>
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		<title>Nach Fahrradunfall: Wo Gutachten und Kostenvoranschlag erstellen lassen?</title>
		<link>https://vinqo.de/nach-fahrradunfall-wo-gutachten-und-kostenvoranschlag-erstellen-lassen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 14 Jan 2021 07:10:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Fahrradunfall]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wenn es zu einem Unfall kommt und das Rad beschädigt wird, sind viele im ersten Moment unsicher: Wie und wo kann man das Rad dann reparieren lassen, wenn man will, dass der Unfallgegner die Kosten übernimmt? Und welche Unterlagen benötigt man hierfür?</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/nach-fahrradunfall-wo-gutachten-und-kostenvoranschlag-erstellen-lassen/">Nach Fahrradunfall: Wo Gutachten und Kostenvoranschlag erstellen lassen?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="vgblk-rw-wrapper limit-wrapper">Das Fahrrad wird für immer mehr Deutsche das typische <strong>Fortbewegungsmittel</strong>. Insbesondere seitdem auch <strong>Elektrobikes</strong> bergige Gegenden befahrbar machen, schwingen sich immer mehr Deutsche auf das Bike.</p>
<p>Wenn es dann zu einem <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall/">Fahrradunfall</a> kommt und das Rad beschädigt wird, sind viele im ersten Moment unsicher: <strong>Wie</strong> und <strong>wo</strong> kann man das Fahrrad <strong>reparieren</strong> lassen? Und welche Unterlagen benötigt man hierfür?</p>
<h2 style="font-family: -apple-system, BlinkMacSystemFont, 'Segoe UI', Roboto, 'Helvetica Neue', Arial, 'Noto Sans', sans-serif; color: #333333;">Werkstattfreiheit nach Fahrradunfall</h2>
<p>Grundsätzlich können Sie sich aussuchen, in welcher Fahrradwerkstatt Sie Ihr Fahrrad reparieren lassen möchten. Wenn Sie noch keine Werkstatt des Vertrauens haben, können Sie sich im Internet darüber informieren. Bei den meisten Fahrradhändlern ist übrigens eine Werkstatt mit angebunden.</p>
<p>Wenn Sie Ihr Fahrrad bei einer bestimmten Werkstatt des Herstellers reparieren lassen wollen, da es sich um ein besonders hochpreisiges Fahrrad handelt, ist dies grundsätzlich auch Ihr gutes Recht. Auch das Einschicken des Fahrrades ist dann möglich.</p>
<p>Teilweise ist zu hören, dass eingesessene Werkstätten nicht gerne die Fahrräder von Online-Händlern reparieren. Dies sind aber meisten Garantiefälle und nicht Fahrradunfälle. Wenn es sich um eine Reparatur handelt, die durch den Unfallverursacher zu begleichen ist, wird im Regelfall auch bei einem im Internet erworbenen Rad die Werkstatt die Reparatur übernehmen.</p>
<p>Etwas anderes kann bei einem<strong> geleasten Fahrrad</strong> gelten (<a href="https://www.jobrad.org/">Jobrad</a>, <a href="https://www.bikeleasing.de/">Bikeleasing</a> etc.). Abhängig vom Leasingvertrag muss man das Fahrrad werkstattgebunden reparieren lassen und vorher eine <strong>Reparaturkostenfreigabe</strong> einholen.</p>
<h2 style="font-family: -apple-system, BlinkMacSystemFont, 'Segoe UI', Roboto, 'Helvetica Neue', Arial, 'Noto Sans', sans-serif; color: #333333;">Kostenvoranschlag oder Gutachten nach Fahrradunfall?</h2>
<p><a href="https://vinqo.de/schadensersatz-nach-fahrradunfall-berechnen-gutachten-und-kostenvoranschlag/">In manchen Fällen kann sich ein Gutachten anbieten, in anderen Fällen reicht ein Kostenvoranschlag vollständig aus.</a></p>
<p><strong>Kostenvoranschlag</strong>: In diesem Fall macht der Kostenvoranschlag nur eine Angabe darüber, wie teuer eine Reparatur voraussichtlich sein wird. Das heißt, es wird berechnet, wie viele Arbeitsstunden eine Reparatur benötigt, und was für einen Materialaufwand zu erwarten ist. Der Kostenvoranschlag selber kostet in der Regel zwischen <strong>20,00 und 90,00 €</strong>.</p>
<p><strong>Gutachten</strong>: Bei einem Gutachten wird nicht nur berechnet, wie viel eine Reparatur kosten wird, sondern es wird genauer untersucht, ob z. B. <strong>Risse</strong> im (Carbon)Rahmen vorhanden sind und ob es einen unfallbedingten <strong>merkantilen Minderwert</strong> gibt. Ein Gutachten wird nicht von jeder Werkstatt angeboten, sondern von spezialisierten <a href="https://vinqo.de/vorgeschlagener-gutachter-von-der-versicherung-nach-unfall-in-anspruch-nehmen/">Sachverständigen</a>.</p>
<p>Ein Gutachten für ein Fahrradunfallschden kostet abhängig von den Prüfverfahren und dem Schadensumfang zwischen 400,00 &#8211; 1.000,00 €.</p>
<p>Ob ein Kostenvoranschlag oder ein Gutachten eingeholt werden soll, richtet sich nach der <strong>Höhe des voraussichtlichen Schadens und des Zeitwerts des Fahrrads</strong>: Denn wenn die voraussichtlichen Reparaturkosten ca. 500,00 € nicht überschreiten, spricht man von einem Bagatellschaden. Hier muss der Unfallgegner keine Gutachtenkosten übernehmen, denn das teure Gutachten wäre in diesem Fall im Verhältnis zu den erwarteten Reparaturkosten <strong>unverhältnismäßig</strong>.</p>
<p>Wenn Sie Ihren <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall/">Fahrradunfall risikofrei mit VINQO</a> abwickeln wollen, prüfen wir im Rahmen der Schadensabwicklung für Sie, ob für Ihr Fahrrad ein Gutachten oder ein Kostenvoranschlag erstellt werden soll. Dazu ermitteln wir den Zeitwert und klären die Haftungsfrage mit der Versicherung, damit Sie auf keinen Kosten sitzen bleiben!</p>
<h2>Schadensminderungspflicht nach Fahrradunfall</h2>
<p>Grundsätzlich trifft Sie als Geschädigter nach einem Verkehrsunfall eine „<strong>Schadensminderungspflicht</strong>“. Das heißt, dass Sie den Schaden<strong> nicht vergrößern</strong> dürfen.</p>
<p>Beispiel: Sie können nach einem Fahrradunfall nicht drei <strong>verschiedene</strong> Sachverständige mit der Begutachtung beauftragen, um die Reparaturkosten zu ermitteln und dies dann dem Unfallgegner in Rechnung stellen.</p>
<p>Häufig auch verkannt: Wenn Sie ein<a href="https://vinqo.de/nutzungsausfall-bei-fahrraedern-und-e-bikes/"> Mietrad oder den Nutzungsausfall</a> bis zur Wiederbeschaffung eines anderen Fahrrads oder der vollständigen Reparatur beanspruchen wollen, sollten Sie dem Gegner <strong>von Beginn</strong> an dies <strong>mitteilen</strong>, damit diese die Kosten reduzieren kann.</p>
<h2>Fahrradreparatur oder wirtschaftlicher Totalschaden?</h2>
<p>Gleich ob Sie sich für ein Gutachten oder für einen Kostenvoranschlag entscheiden: Bewahren Sie alle <strong>Belege</strong> auf, die Ihnen von der Werkstatt oder dem Sachverständigen ausgeteilt werden.</p>
<p>Dazu gehört insbesondere der Beleg dafür, dass Sie die <strong>Kosten</strong> für die <strong>Erstellung</strong> des Kostenvoranschlages bereits gezahlt haben.</p>
<p>Nachdem Sie den <strong>Kostenvoranschlag</strong> erhalten haben, muss, bevor es an die Reparatur geht, überprüft werden, ob die Reparatur unter Umständen<strong> mehr kostet</strong>, als das <strong>Fahrrad</strong> noch <strong>wert</strong> ist.</p>
<p>Hierfür wird ermittelt, wie viel es kosten würde, ein vergleichbares Fahrrad ohne Schaden auf dem Gebrauchtmarkt zu erwerben. Denn nur wenn die Reparaturkosten nicht 30 % des Wertes des Fahrrades überschreiten, ist eine Reparatur wirtschaftlich sinnvoll. Bei einem Gutachten und auch manchmal bei einem Kostenvoranschlag wird dokumentiert, ob es sich um einen Totalschaden handelt.</p>
<h2>Reparaturkosten ohne Mehrwertsteuer?</h2>
<p>Manche Werkstätte schreiben bei einem Kostenvoranschlag nur die Reparaturkosten<strong> ohne 19 % Mehrwertsteuer</strong> auf. Dies liegt daran, dass die Mehrwertsteuer erst <strong>anfällt</strong>, wenn die <strong>Reparatur</strong> tatsächlich vorgenommen wird. Zwar kann auch nur auf der Basis eines Kostenvoranschlages das Geld zur Reparatur gefordert werden, jedoch nicht die Mehrwertsteuer. Dies wird klar vom Gesetz so normiert. <strong>§ 249 Abs. 2 S. 2 BGB</strong> sagt:</p>
<p style="padding-left: 40px;"><em>(2) Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.</em></p>
<p>Nach der Vornahme der Reparatur wird dann aber auch die <strong>Mehrwertsteuer</strong> von dem Unfallgegner <strong>ersetzt</strong> werden. Auch hier ist es daher wichtig, den <strong>Beleg</strong> über die Reparatur <strong>aufzubewahren</strong>, damit Sie die Mehrwertsteuer erstattet bekommen können.</p>
<h2>Fazit</h2>
<ul>
<li>Wo Sie nach einem Fahrradunfall das Gutachten oder bei Bagatellschäden den Kostenvoranschlag einholen, ist grundsätzlich Ihnen überlassen.</li>
<li>Das Wichtige hierbei ist, dass Sie die <strong>Schadensminderungspflicht </strong>nicht vergessen. Außerdem sollten sich nicht wundern, wenn auf dem Kostenvoranschlag die <strong>Mehrwertsteuer</strong> noch nicht enthalten ist, da diese im Regelfall erst aufgeschlagen wird, wenn das Fahrrad tatsächlich repariert wurde.</li>
<li>Um die Kosten problemlos erstattet zu bekommen, sollten Sie unbedingt daran denken, die <strong>Belege</strong> sorgfältig aufzubewahren.</li>
</ul>
</div>
<p><!-- .vgblk-rw-wrapper --></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Versicherung zahlt weniger als Gutachten -wieso?</title>
		<link>https://vinqo.de/versicherung-zahlt-weniger-als-gutachten-wieso/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 27 Sep 2020 12:51:40 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Fahrradunfall]]></category>
		<category><![CDATA[Motorradunfall]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Gerade wenn man, anstelle den Wagen tatsächlich zu reparieren, die fiktive Abrechnung wählt, kann die gegnerische Versicherung versuchen, weniger zu zahlen als ein entsprechendes Gutachten angibt. Es lohnt sich immer, die Angaben der gegnerischen Versicherung kritisch zu betrachten, um ungerechtfertigten Kürzungen entgegenzutreten.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="vgblk-rw-wrapper limit-wrapper">
<h2>Wieso kürzt Versicherung das Gutachten?</h2>
<p>Nach einem Verkehrsunfall mit einem nicht unwesentlichen Sachschaden am Auto, Motorradoder Fahrrad (typischerweise über 1.000,00 €) hat jeder Geschädigte grundsätzlich das <strong>Recht</strong>, einen eigenen <strong>Gutachter</strong> mit der Untersuchung des eigenen Wagens zu <strong>beauftragen</strong>.</p>
<p>Zwar wird in den meisten Fällen die gegnerische Versicherung einen „hauseigenen“ Gutachter anbieten, jedoch lohnt es sich, einen <a href="https://vinqo.de/vorgeschlagener-gutachter-von-der-versicherung-nach-unfall-in-anspruch-nehmen/">unabhängigen Spezialisten</a> zu beauftragen.</p>
<p>Der Gutachter wird den Wagen aufmerksam untersuchen, <strong>Bilder</strong> vom Schaden anfertigen und dann berechnen, was eine fachgerechte <strong>Reparatur</strong> kosten wird, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt oder ob ein merkantiler Minderwert durch den Unfall verursacht wurde. Dieses Gutachten wird dann im nächsten Schritt von Ihnen an die gegnerische <strong>Versicherung</strong> gesandt. Diese überprüft das Gutachten und zahlt dann die Kosten gemäß Gutachten aus- wenn alles glatt läuft!</p>
<p>Denn manche Unfallgeschädigten sind überrascht, wenn die Versicherung plötzlich nur ein Teil des Schadenersatzes, der im <strong>Gutachten</strong> angegebene ist, begleichen will oder durch einen Prüfbericht von ControlExpert <strong>kürzt</strong>.</p>
<p>Doch was steckt dahinter?</p>
<h2>Differenzierung zwischen tatsächlicher Reparatur und fiktiver Reparatur</h2>
<p>Grundsätzlich gilt, dass die gegnerische Versicherung Sie so zu stellen hat, wie Sie stünden, wenn der Schadensfall nicht eingetreten wäre. Dies bedeutet, dass die gegnerische Versicherung alle <strong>Reparaturkosten</strong>, wenn diese erforderlich sind, zu übernehmen hat. In Deutschland gibt es jedoch auch die lange Tradition der <a style="background-color: #ffffff; font-family: -apple-system, BlinkMacSystemFont, 'Segoe UI', Roboto, 'Helvetica Neue', Arial, 'Noto Sans', sans-serif; font-size: 1rem;" href="https://vinqo.de/reparaturkosten-nach-unfall-auszahlen-lassen/">fiktiven Reparatur</a>:</p>
<p><strong>Anstelle</strong> das Auto, Fahrrad oder Motorrad <strong>reparieren</strong> zu lassen, kann der Geschädigte sich die Kosten der Reparatur auch <strong>auszahlen</strong> lassen, den Schaden dann selber oder günstiger reparieren lassen und den überschüssigen Teil der Zahlung einbehalten. Dies nennt man fiktive Abrechnung.</p>
<p>Doch aufgepasst! <strong>Nicht alle Schadenspositionen, die auf dem Gutachten auftauchen, werden dann auch in der fiktiven Abrechnung gezahlt.</strong></p>
<h2>Mehrwertsteuer nur wenn sie anfällt</h2>
<p>Die Mehrwertsteuer als Schaden fällt grundsätzlich nur an, <strong>wenn</strong> tatsächlich <strong>repariert</strong> wird. Daher gilt nach <strong>§ 249 Abs. 2 BGB</strong>:</p>
<p style="padding-left: 40px;">  <em>„Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.“</em></p>
<p>Die gegnerische Versicherung ist somit bei der fiktiven Abrechnung (oder wenn Sie steuervorabzugsberechtigt sind) in der Lage, die <strong>Mehrwertsteuer</strong> rechtmäßig <strong>nicht</strong> als Schaden zu <strong>ersetzen</strong>.</p>
<h2>Nutzungsausfall bei fiktiver Abrechnung</h2>
<p>Während der Reparatur und &#8211; je nach Schadenumfang &#8211; auch bis zur Reparatur können Sie Ihr Auto nicht nutzen. Für diesen Zeitraum kann dann (auf Kosten der gegnerischen Versicherung) grundsätzlich ein <strong>Mietwagen</strong> genutzt werden.</p>
<p>Wenn Sie als Geschädigter auf den Mietwagen <strong>verzichten</strong>, können Sie den Nutzungsausfall Ihres Wagens geltend machen, und sich <strong>auszahlen</strong> lassen. Doch was ist, wenn Ihr Wagen gar nicht in der Reparatur einer Werkstatt ist- können Sie dann trotzdem einen Nutzungsausfall geltend machen?</p>
<p>Wie so häufig lautet die Antwort auf eine juristische Frage auch hier: Es kommt darauf an. Wenn Sie den Wagen gar <strong>nicht reparieren</strong> lassen, sondern beispielsweise mit der Beule einfach weiterfahren, steht Ihnen<strong> kein Nutzungsausfall</strong> zu. Sollten Sie den Wagen selber für weniger Geld <strong>reparieren</strong>, hat die Rechtsprechung entschieden, dass Sie einen Nutzungsausfall<strong> geltend machen</strong> können. (vgl. OLG Düsseldorf, 25.04.2005, Az.: I -1 U 210/04; OLG München, 13.09.2013, Az.: 10 U 859/13)</p>
<p><b>Nutzungsausfall bei <a href="https://vinqo.de/nutzungsausfall-bei-fahrraedern-und-e-bikes/">Fahrrädern</a> und <a href="https://vinqo.de/nutzungsausfall-bei-motorradern/">Motorrädern</a>? Jetzt lesen, ob Sie für Ihr <a href="https://vinqo.de/nutzungsausfall-bei-fahrraedern-und-e-bikes/">Fahrrad</a>, <a href="https://vinqo.de/nutzungsausfall-bei-fahrraedern-und-e-bikes/">E-</a><a href="https://vinqo.de/nutzungsausfall-bei-fahrraedern-und-e-bikes/">Bike</a> oder <a href="https://vinqo.de/nutzungsausfall-bei-motorradern/">Motorrad</a> Nutzungsausfall erhalten können!</b></p>
<h2>An „günstigere“ Werkstatt verwiesen</h2>
<p>Teil der fiktiven Abrechnung auf Gutachtengrundlage ist auch die <strong>Arbeitskraft</strong> der (fiktiv) beauftragten Werkstatt. Dabei gehen Gutachter regelmäßig von <strong>markengebundenen Werkstätten</strong> aus.  Auch diese fiktiven <strong>Lohnkosten</strong> sind grundsätzlich ersatzfähig- in manchen Fällen verweist die Versicherung aber an eine <strong>günstigere Werkstatt</strong> und berechnet die im Gutachten angenommenen Arbeitsstunden nach den Preisen der günstigen Werkstatt anstelle der markengebundenen Werkstatt.</p>
<p>Grundsätzlich ist es der gegnerischen Versicherung erlaubt, in Hinblick auf die „<strong>Schadensminderungspflicht</strong>“ des Geschädigten an eine günstige, nicht markengebundene Werkstatt zu verweisen. Dies gilt auch innerhalb der fiktiven Abrechnung. Dafür muss die andere Werkstatt dem Geschädigten auch „<strong>zumutbar</strong>“ sein. Unter welchen Gesichtspunkten so ein Verweis „zumutbar“ beziehungsweise unzumutbar ist, wurde durch den BGH höchstrichterlich geklärt. Dabei wurde auch ausdrücklich festgehalten, dass diese <strong style="font-family: -apple-system, BlinkMacSystemFont, 'Segoe UI', Roboto, 'Helvetica Neue', Arial, 'Noto Sans', sans-serif; font-size: 1rem;">Maßstäbe</strong> auch für die fiktive Abrechnung gelten.</p>
<p><strong>1. Die günstigere Werkstatt muss die gleiche Qualitätsarbeit wie eine markengebundene Werkstatt liefern</strong></p>
<p>Die gegnerische Versicherung muss grundsätzlich nachweisen, dass die Reparatur in der günstigeren Werkstatt auch der Reparatur einer markengebundenen Werkstatt entspricht. Anhaltspunkte hierfür können Mitgliedschaften in Kfz-Verbänden o.ä. sein.</p>
<p><strong>2. Das Fahrzeug ist nicht älter als drei Jahre</strong></p>
<p>Innerhalb der ersten drei Jahre eines Wagens ist eine Verweisung an eine nicht-markengebundene Werkstatt <strong>grundsätzlich unzumutbar.</strong> Denn die <b>Garantie </b>des Herstellers <strong>erlöscht</strong>, wenn der Wagen nicht in einer markengebundenen Werkstatt repariert wird. Auch der Verweis, dass die günstige Werkstatt Garantien bietet, ist insoweit unbeachtlich.</p>
<p><strong>3.  Das Fahrzeug ist zwar älter als drei Jahre, aber bisher immer nur in einer markengebundenen Werkstatt zur Inspektion gewesen</strong></p>
<p>Der BGH ging davon aus, dass ein lückenlos <strong><b>scheckheftgepflegter </b>Wagen</strong>, dessen Inspektion immer in einer markengebundenen Werkstatt stattgefunden hat, einen höheren Wert hat, als wenn die Inspektion unregelmäßig und/oder in nicht-markengebundenen Werkstätten stattgefunden hat. Daher kann auch in Ausnahmefällen, in denen der Wagen älter als drei Jahre ist, eine Verweisung an eine freie Werkstatt unzumutbar sein.</p>
<p><b>Gutachten oder Kostenvoranschlag nach Fahrradunfall? <a href="https://vinqo.de/schadensersatz-nach-fahrradunfall-berechnen-gutachten-und-kostenvoranschlag/">Hier</a> erfahren Sie, was für Sie sinnvoll ist!</b></p>
<h2>UPE-Aufschläge im Gutachten</h2>
<p>Wenn <strong>Ersatzteilaufschläge</strong> im Gutachten beziffert worden sind, werden dieser unter Umständen von der gegnerischen Versicherung mit der Aussage verweigert, dass diese gar nicht angefallen seien, da ohne Reparatur ja auch keine Ersatzteile bestellt worden seien. Der BGH entschied jedoch, dass</p>
<p style="padding-left: 40px;">„<em>sofern die Voraussetzungen für eine fiktive Schadensberechnung vorliegen, dieser grundsätzlich die üblichen Ersatzteilkosten einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen, die ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat.“</em> (<strong>BGH, Urteil vom 25. September 2018 – VI ZR 65/18 –</strong>).</p>
<p><em> </em></p>
<h2>Verbringungskosten und Kosten der Beillackierung</h2>
<p>Mit den gleichen Argumenten, wie der Nutzungsausfall und die UPE-Aufschläge, wird auch hinsichtlich der <strong>Verbringungskosten</strong> und der Kosten der <strong>Beillackierung</strong> entschieden. Verbingungskosten sind dabei die <strong>Transportkosten</strong> an die entsprechenden Werkstätte, während die Beillackierungskosten anfallen, wenn damit zurechnen ist, dass die Lackfarbe an beschädigten und unbeschädigten Teil mit Mehrarbeitsaufwand angeglichen werden muss. Wenn die (fiktive) markengebundene Werkstatt diese Kosten erheben würde, und eine günstigere Werkstatt nicht zumutbar ist, kann die gegnerische Versicherung diese beiden Schadenspositionen nicht verweigern.</p>
<h2>Die 130 % Rechtsprechung</h2>
<p>Wenn die Reparaturkosten den Zeitwert (Wiederbeschaffungswert) übersteigen, die Reparaturkosten aber nicht mehr als <strong>130 %</strong> des Wiederbeschaffungswertes betragen, erlaubt die Rechtsprechung dem Halter des Wagens, aufgrund seines <strong>Integritätsinteresses</strong> an dem Unfallwagen diesen auf Kosten des Schädigers reparieren zu lassen. Dies gilt ausdrücklich nur für <b>tatsächliche </b><strong>Reparaturen</strong>, nicht bei fiktiver Abrechnung. Denn wenn der Wagen nicht repariert wird, kann auch das Integritätsinteresse nicht berührt werden.</p>
<h2>Fazit</h2>
<p>Gerade wenn man, anstelle den Wagen tatsächlich zu reparieren, die fiktive Abrechnung wählt, kann die gegnerische Versicherung versuchen, weniger zu zahlen als ein entsprechendes Gutachten angibt. Es lohnt sich immer, die Angaben der gegnerischen Versicherung kritisch zu betrachten, um ungerechtfertigten Kürzungen entgegenzutreten.</p>
<p>Wir von VINQO unterstützen Sie nach einem Unfall bei der Durchsetzung Ihrer Sachschadensersatzansprüche- absolut kostenfrei und mit der Expertise von hunderten Schadensfällen.</p></div>
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<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/versicherung-zahlt-weniger-als-gutachten-wieso/">Versicherung zahlt weniger als Gutachten -wieso?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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