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	<title>Leasing Archive - VINQO Rechtsanwälte</title>
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	<description>Die neue Generation der Rechtsberatung</description>
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		<title>Fahrradunfall mit Leasingrad &#8211; Darauf müssen Sie achten!</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 02 Mar 2021 06:59:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Der Trend zum Leasing hat mittlerweile auch den Fahrradmarkt erreicht. Hier haben sich neue und innovative Geschäftsmodelle gebildet, die Elemente des klassischen Leasings erhalten, oder das Leasing-Modell vollständig übernommen haben. Doch was ist, wenn man mit einem solchen Rad dann einen Unfall baut? Worauf Sie bei einem Fahrradunfall mit einem Leasingrad achten müssen, stellen Wir Ihnen im Folgenden vor. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-mit-leasingrad-darauf-muessen-sie-achten/">Fahrradunfall mit Leasingrad &#8211; Darauf müssen Sie achten!</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p>Der Trend des Leasings hat mittlerweile auch den <strong>Fahrradmarkt</strong> erreicht. Hier haben sich neue und innovative Geschäftsmodelle gebildet, die Elemente des klassischen Leasings erhalten, oder das Leasing-Modell vollständig übernommen haben (z.B. <a href="https://www.jobrad.org/">JobRad</a> oder <a href="https://www.bikeleasing.de/">BikeLeasing</a>) Doch was ist, wenn man mit einem <strong>Leasingrad</strong> dann in einen Fahrradunfall verwickelt ist? Worauf Sie bei einem <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-was-muss-ich-tun/">Fahrradunfall</a> mit einem Leasingrad achten müssen, stellen wir Ihnen im Folgenden vor.</p>								</div>
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									<h2>Wem gehört das Leasingrad?</h2><p>Den verschiedenen Formen aller <strong>Leasing</strong>&#8211;<strong>Modelle</strong> ist gleich, dass Sie selber nicht Eigentümer des Fahrrades werden. Der <strong>Eigentümer</strong> des Fahrrades bleibt der <strong>Leasinggeber</strong>, also im Regelfall der Vertragspartner des Fahrradleasing. Dies hat zur Folge, dass Sie nach einem Fahrradunfall<strong> keine Schadensersatzansprüche</strong> hinsichtlich des beschädigten Fahrrads haben. Denn diese stehen weiterhin dem Leasinggeber zu.</p><h2>Besitzrecht/ Ersatzfahrzeug</h2><p>Bei einen Leasingvertrag wird die <strong>Nutzung</strong> des Fahrrades regelmäßig Ihnen als Leasingnehmer zustehen. Das führt dazu, dass Sie unter Umständen bei einem <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-schriften/">Fahrradunfall</a> einen Anspruch auf ein <a href="https://vinqo.de/nutzungsausfall-bei-fahrraedern-und-e-bikes/">Ersatzrad</a> für den Zeitraum haben, in welchem Ihr Fahrrad in der <a href="https://vinqo.de/schadensersatz-nach-fahrradunfall-berechnen-gutachten-und-kostenvoranschlag/">Werkstatt </a>ist.</p><p>Sollten Sie auf ein Ersatzfahrrad verzichten, kann Ihnen sogar der <a href="https://vinqo.de/nutzungsausfall-bei-fahrraedern-und-e-bikes/"><strong>Nutzungsausfall</strong></a> zustehen. Um einen Nutzungsausfall geltend zu machen, müssen Sie nachweisen, dass es sich bei dem Fahrrad für Sie um ein zentrales <strong>wirtschaftliches Gut</strong> handelt, weil Sie es beispielsweise nutzen, um alle Einkäufe zu tätigen und zur Arbeit zu fahren. Das Fehlen des Fahrrades muss sich spürbar auf Ihre <strong>Lebensführung</strong> auswirken. Des Weiteren müssen Sie <strong>beweisen</strong>, dass Sie das Fahrrad aufgrund des Unfalles für einen Zeitraum nicht benutzen konnten, obwohl Sie dafür in der Lage waren und es auch genutzt hätten. </p><p>In manchen Leasing-Verträgen wird übrigens geregelt, dass Sie im Falle eines Unfalles ein <strong>Ersatzrad</strong> (teilweise auch kostenlos) zur Verfügung gestellt bekommen. Wenn es kostenlos zur Verfügung gestellt wird, können Sie natürlich <strong>keinen</strong> Nutzungsersatz verlangen oder ein anderes Rad anmieten. Wenn es mit Kosten verbunden ist, können Sie diese Kosten von dem Unfallgegner unter Umständen ersetzt verlangen.</p><h2>Reparatur</h2><p>Ob und wie das Fahrrad <strong>repariert</strong> wird, liegt bei einem Leasing-Fahrrad normalerweise nicht mehr in Ihrem Entscheidungsbereich, sondern ist Entscheidung des <strong>Leasinggebers</strong>.</p><p>Der Leasinggeber kann sich aber nicht entscheiden, das Fahrrad weder zu reparieren noch Ihnen keinen Ersatz zukommen zulassen. Denn hierzu ist er in der Regel vertraglich <strong>verpflichtet</strong>. Die <strong>Reparaturfreigabe</strong> muss trotzdem <strong>durch</strong> den <strong>Leasingeber</strong> vorgenommen werden. Erst wenn der Leasingeber also sein „Go“ gibt, darf das Fahrrad von der Werkstatt repariert werden.</p><p>Der Leasinggeber kann grundsätzlich auch einfordern, dass das Fahrrad zu einer Vertragswerkstatt eingeschickt wird. Sie selber müssen bei einem unverschuldeten Fahrradunfall die <strong>Reparaturkosten</strong> nicht fürchten, im Regelfall holt sich der Leasinggeber diese direkt beim Unfallverursacher zurück.</p><h2>Merkantiler Minderwert</h2><p>Unter dem merkantilen Minderwert versteht man, dass ein Unfallfahrrad allein durch den Umstand, dass es einen Unfall hatte, regelmäßig weniger wert sein wird. Denn wenn eine Person die Wahl hat, ein unfallfreies oder unfallbehaftetes Fahrrad zu kaufen, wird sie sich regelmäßig für das<strong> unfallfreie Rad</strong> entscheiden. Dieser merkantiler Minderwert muss durch den Unfallgegner, wenn dieser den Unfall verursacht hat, ersetzt werden. Im Regelfall wird dieser <strong>Ersatzanspruch</strong> an den Leasinggeber gezahlt.</p><p>Im Falle des <a href="https://vinqo.de/ansprueche-nach-fahrradunfall-das-steht-ihnen-zu/">Merkantilen Minderwertes</a> können Ihre Interessen mit denen des Leasinggebers kollidieren. Wenn der Leasinggeber einen <strong>Ersatz</strong> in Form des merkantilen Minderwert erhalten hat, darf er Ihnen nicht in der <strong>Abschlagszahlung</strong> oder bei Beendigung des Leasings die <strong>Verschlechterung</strong> des Fahrrades „auflasten“.</p><p>Der <strong>BGH</strong> hat hierzu geurteilt, dass dieser Anspruch zum <strong>Leasingnehmer</strong> indirekt <strong>durchgereicht</strong> werden muss:</p><p>Entweder, in dem dieser Betrag in die <strong>Reparatur</strong> oder Wiederbeschaffung eines Fahrrads investiert wird, oder indem der Betrag auf den <strong>Restwertausgleich</strong> am Ende des Leasingvertrages anzurechnen ist. Die Rechtsprechung des BGH bezog sich hierbei zwar auf das Leasen eines PKW, jedoch können diese Grundsätze auch auf das Leasen eines Fahrrades angewandt werden.</p><h2>Schmerzensgeld, Bekleidung uvm.</h2><p>Während der Leasinggeber also direkt oder indirekt sicherstellt, dass Ihr geleastes Fahrrad wieder zur Verfügung steht, müssen Sie sich um alle weitergehenden Ansprüche selbst kümmern. </p><p>Insbesondere der rechtlich besonders komplizierte Schmerzensgeldanspruch nach einem Fahrradunfall muss von Ihnen selbst durchgesetzt werden. Hinzu kommen Kosten für die beschädigte Bekleidung, den Helm, Fahrtkosten uvm. </p><p>Dabei zählen Fahrradunfälle sicherlich zu den <a href="https://www.youtube.com/watch?list=TLGGb2s6foNKr4MyNzAyMjAyMQ&amp;v=p3c6QoT6qUI&amp;feature=emb_title">rechtlich komplexesten Schadensfällen</a>, sodass Sie hier keinesfalls alleine gegen die gegnerische Versicherung vorgehen sollten. Andernfalls besteht sogar die Gefahr, dass Sie sich gegenüber <a href="https://vinqo.de/abfindungserklaerung-unterzeichnen-risiken-und-nachteile/">Ihrem Arbeitgeber selbst schadenersatzpflichtig</a> machen!</p><p>Zusätzlich sollten Sie darauf achten, spezialisierte, rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ohne spezielle Erfahrung bei Fahrradunfällen können Ihnen schnell aus Unwissenheit Ihres Rechtsanwalts / Rechtsdienstleisters Nachteile entstehen, die hinterher kaum korrigiert werden können. </p><h2>Fazit</h2><p>Bei einem Leasingfahrrad teilen sich die <strong>Schadensersatzansprüche</strong> regelmäßig auf Leasinggeber und Leasingnehmer auf. Alle oben genannten Grundsätze kommen natürlich nur dann zum Tragen, wenn in Ihrem <strong>Leasingvertrag</strong> nicht eine andere Vereinbarung mit dem Leasinggeber getroffen wurde.</p><p>Nach einem Fahrradunfall sollten Sie daher immer zunächst in Ihren Vertrag schauen, was genau von dem Ihrem Leasinggeber im Falle eines Unfalls gefordert wird und was er leistet. Hierdurch ersparen Sie sich mögliche Rechtsunsicherheiten und <strong>Kosten</strong>, beispielsweise wenn Sie trotz entgegenstehender vertraglicher Klausel ein Ersatzfahrrad anmieten</p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-mit-leasingrad-darauf-muessen-sie-achten/">Fahrradunfall mit Leasingrad &#8211; Darauf müssen Sie achten!</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Reparaturkosten nach Unfall auszahlen lassen</title>
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		<pubDate>Fri, 19 Jun 2020 09:27:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Nach einem Autounfall hat der Eigentümer des Wagens verschiedene Möglichkeiten, was mit dem beschädigten Auto geschehen soll. Er kann entweder eine Reparatur vornehmen lassen, den Wagen verkaufen, oder (solange der Wagen trotzdem verkehrssicher ist) den Wagen auch im beschädigten Zustand weiterfahren. Besonders beliebt ist es, sich anstelle der Reparatur die „fiktiven Reparaturkosten“ auszahlen zu lassen...</p>
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									<p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Nach einem Autounfall hat der Eigentümer des Wagens verschiedene Möglichkeiten, was mit dem beschädigten Auto geschehen soll.</p><p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Er kann entweder eine <strong>Reparatur</strong> vornehmen lassen, den Wagen <strong>verkaufen</strong>, oder (solange der Wagen trotzdem verkehrssicher ist) den Wagen auch im beschädigten Zustand weiterfahren. Besonders beliebt ist es, sich anstelle der Reparatur die „<strong>fiktiven Reparaturkosten</strong>“ auszahlen zu lassen und den Wagen nur verkehrssicher zu machen, anstelle ihn vollständig wiederherstellen zu lassen oder in eigener Regie zu reparieren.</p><p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Doch wie genau ist dies möglich?</p>								</div>
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									<p><span style="color: #000000;">Wenn Sie als Eigentümer eines Unfallwagens nach einem <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall/">unverschuldeten Verkehrsunfall</a> den Schaden regulieren lassen wollen, müssen Sie zunächst einen Kostenvoranschlag von einer Werkstatt einholen, oder einen Sachverständigen mit der Erstellung eines <a style="color: #000000;" href="https://vinqo.de/nach-verkehrsunfall-kostenvoranschlag-oder-gutachten/" target="_blank" rel="noopener">Gutachtens </a>beauftragen.</span></p><p><span style="color: #000000;">Dabei können sich<b> verschiedene Szenarien </b>ergeben:</span></p><h2><span style="color: #000000;"> Reparaturkosten liegen unter Wiederbeschaffungswert</span></h2><p><span style="color: #000000;">Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den Sie zahlen müssten, um einen <b>vergleichbares Fahrzeug</b> in einem unfallfrei Zustand auf dem Gebrauchtwagenmarkt zu erwerben. </span></p><p><span style="color: #000000;">Liegen die Reparaturkosten unter dem Wiederbeschaffungswert, haben Sie als Eigentümer des Autos dann die Wahl: </span></p><ul><li><span style="color: #000000;">Lassen Sie den Wagen reparieren, werden die Kosten der Reparatur bei einem unverschuldeten Unfall von der Gegenseite getragen. </span></li><li><span style="color: #000000;">Sie können auch die Reparaturkosten verlangen, ohne den Wagen (vollständig) reparieren zu lassen oder den Wagen günstiger reparieren. <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__249.html">§ 249 Abs. 2 BGB</a> macht deutlich, dass anstelle der Reparatur auch der Geldbetrag gefordert werden kann.</span></li></ul><p><span style="color: #000000;">Voraussetzung ist hierfür, dass ein Gutachten die Reparaturkosten beziffert. Eine eigene Schätzung reicht hierfür nicht aus. </span></p>								</div>
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									<p><b>Kennen Sie alle Ansprüche, die Ihnen nach einem Verkehrsunfall zustehen? </b>In <a href="https://vinqo.de/diese-ansprueche-haben-sie-nach-einem-verkehrsunfall/" target="_blank" rel="noopener">diesem Beitrag </a>haben wir alle Ansprüche aufgelistet, die Ihnen nach einem Verkehrsunfall zustehen!</p>								</div>
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									<h3><span style="color: #000000;"><span style="caret-color: #000000;">Mehrwertsteuer bei fiktiver Abrechnung</span></span></h3><p><span style="color: #000000;">Wenn Sie sich die Reparaturkosten auszahlen lassen, den Schaden also auf Basis der</span><span style="color: #000000;"><b> fiktiven Abrechnung</b> regulieren lassen wollen, wird die <b>Mehrwertsteuer </b>nur ersetzt, wenn sie tatsächlich <b>angefallen </b>ist. </span></p><p><span style="color: #000000;">Reparieren Sie Ihr Fahrzeug </span><span style="color: #000000;"><span style="caret-color: #000000;">nicht </span></span><span style="color: #000000;"><span style="caret-color: #000000;">durch eine Werkstatt</span></span><span style="color: #000000;">, fällt auch die Mehrwertsteuer für Teile und Arbeitsaufwand an und kann deshalb nicht verlangt werden. Man spricht insoweit auch von der „</span><strong style="color: #000000;">Netto-Abrechnung</strong><span style="color: #000000;">“. </span></p><p><span style="color: #000000;"> </span></p><h3><span style="color: #000000;">Besonderheit Nutzungsausfall</span></h3><p><span style="color: #000000;">Hinsichtlich des <b>Nutzungsausfalls </b>als Schadensposition ist festzuhalten, dass dieser nur insoweit von Ihnen verlangt werden kann, als dass der Unfallwagen repariert wird. (<strong>Vgl. OLG Düsseldorf, 25.04.2005, Az.: I -1 U 210/04; OLG München, 13.09.2013, Az.: 10 U 859/13</strong>)</span></p><p><span style="color: #000000;">Wird der Wagen gar <b>nicht repariert</b>, kann auch <b>kein Nutzungsausfall </b>auf fiktiver Abrechnungsgrundlage gefordert werden, weil man dann davon ausgeht, dass Sie keinen Nutzungswillen hatten. (BGH, 23.03.1976, Az.: VI ZR 41/74)</span></p><p><span style="color: #000000;"> </span></p><h2><span style="color: #000000;"> Reparaturkosten sind höher als der Wiederbeschaffungswert</span></h2><p><span style="color: #000000;">Wenn die Reparaturkosten größer als der Wiederbeschaffungswert sind, gibt es zwei Möglichkeiten:</span></p><h3><span style="color: #000000;">Die Reparaturkosten liegen über dem Wiederbeschaffungswert, übersteigen diesen aber nicht um mehr als 130%</span></h3><p><span style="color: #000000;">Da die Reparatur in erster Linie Ihrem <b>Integritätsinteresse </b>dienen soll, also den &#8222;status quo&#8220; bewahren soll, muss der Wagen nach dem Schadensereignis noch mindestens <strong>sechs Monate genutzt</strong> werden. </span></p><p><span style="color: #000000;">Dies umfasst auch, dass der Wagen für sechs Monate <strong>versichert</strong> <strong>bleiben</strong> muss und Steuern hierfür abgeführt werden soll. Unter dem Integritätsinteresse versteht man, dass es Ihnen angenehmer ist, den bereits bekannten Wagen weiterzufahren, beispielsweise weil Sie an ihm hängen.</span></p><p><span style="color: #000000;">Die fiktiven Reparaturkosten werden <b>nur </b>ersetzt, wenn innerhalb eines </span><a href="https://vinqo.de/nach-verkehrsunfall-kostenvoranschlag-oder-gutachten/" target="_blank" rel="noopener">Sachverständigengutachtens </a><span style="color: #000000;">festgestellt wurde, dass der Wiederbeschaffungswert nicht mehr als 130 % des Wiederbeschaffungswerts beträgt. Ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt genügt nicht. </span><span style="color: #000000;">Der Wagen muss tatsächlich vollständig repariert werden. Die 130 %- Regel gilt nicht bei der fiktiven Abrechnung.</span></p><p> </p><h4><span style="color: #000000;">Die Reparaturkosten übersteigen den Wiederbeschaffungswert um mehr als 130%</span></h4><p><span style="color: #000000;">In diesem Fall liegt ein <b>wirtschaftlicher Totalschaden </b>vor. Wenn die Reparatur mehr als 130 % des Wiederbeschaffungswertes beträgt, müssen Ihnen Reparaturkosten nicht mehr durch den Unfallgegner ersetzt werden, sondern nur der <b>Wiederbeschaffungswert </b>abzüglich des <b>Restwerts </b>ausgezahlt werden.</span></p>								</div>
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									<p><b>Keine Ahnung von Unfallabwicklung? </b> Verschaffen Sie sich mit Hilfe von <a href="https://vinqo.de/was-tun-nach-einem-verkehrsunfall/" target="_blank" rel="noopener">diesem Beitrag</a> einen Überblick über den gesamten Ablauf der Unfallabwicklung!</p>								</div>
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									<h2>Reparaturkosten höher als Gutachten</h2><p>Interessant ist auch die Frage, was es für Folgen für Sie hat, wenn am Ende eine durchgeführte Reparatur doch <b>teurer </b>ist, als das Gutachten vorher veranschlagt hat.</p><p>Grundsätzlich gilt: Das <b>Prognoserisiko </b>hinsichtlich tatsächlich anfallender Reparaturkosten muss vom <b>Schädiger </b>getragen werden. Die Rechtsprechung hat festgelegt: Der Geschädigte darf grundsätzlich von der Richtigkeit des Gutachtens ausgehen. (<strong>BGH, 20.06.1972 &#8211; VI ZR 61/71</strong> )</p><p>Doch wie so häufig gibt es keine Regel ohne Ausnahme: Wenn Sie als Geschädigter selber zu vertreten haben, dass das Gutachten eine falsche Reparaturkostenprognose enthält, können Sie sich nicht auf das Prognoserisiko berufen. <span style="text-decoration: underline;"><strong>Beispiel</strong></span> hierfür: Sie haben beim Gutachter falsche Angaben bezüglich des Wagens gemacht, die am Ende die Reparaturkosten erhöhen.</p><p>Kniffelig kann es darüber hinaus werden, wenn die tatsächlichen Reparaturkosten plötzlich die 130 % Marke des Wiederbeschaffungswerts knacken. In diesen Fällen trägt der Schädiger zwar weiterhin das Gutachtenrisiko, wie zum Beispiel das <strong>OLG</strong> <strong>Celle</strong> im Urteil vom 7.11.2017 (<strong>AZ 14 U 24/17</strong>) nochmals festhielt, diesem kann sich die gegnerische Versicherung jedoch unter Umständen <strong>entziehen</strong>.</p><p>So entschied das <strong>OLG Bremen</strong>, dass wenn eine <b>Werkstatt </b>erst die <b>Zustimmung </b>der Versicherung <b>einholt </b>und die Versicherung die Zustimmung auf 130 % begrenzt, der Geschädigte bei Überschreitung der 130 % Marke auf den Anspruch auf Wiederbeschaffungswert „zurückfällt“. (<strong>OLG Bremen, Beschluss 21.10.2009 – 3 U 44/09</strong>).</p><p>Hätte die Werkstatt stattdessen einfach auf Grundlage des Gutachtens repariert, hätte der Schädiger dieses Prognoserisiko tragen müssen. Eine gute Nachricht jedoch: In dem genannten Fall musste dann die Werkstatt gegenüber dem Geschädigten die Kosten zwischen Reparaturendkosten und Wiederbeschaffungswert auszahlen.</p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/reparaturkosten-nach-unfall-auszahlen-lassen/">Reparaturkosten nach Unfall auszahlen lassen</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Wertminderung eines Fahrzeuges nach einem Verkehrsunfall</title>
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		<pubDate>Wed, 27 May 2020 18:39:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Nach einem Autounfall gibt es eine Vielzahl von Schadensersatzansprüchen, die gegen den Unfallverursacher / seine Haftpflichtversicherung entstehen könne. Dazu gehört unter anderem auch die Schadensposition der Wertminderung des Wagens. Doch was genau versteht man unter Wertminderung? Was ist eine Wertminderung bei einem Fahrzeug? Selbst wenn man den besten Automechaniker der Welt nach einem Verkehrsunfall mit...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/wertminderung-eines-fahrzeuges-nach-einem-verkehrsunfall/">Wertminderung eines Fahrzeuges nach einem Verkehrsunfall</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p>Nach einem Autounfall gibt es eine Vielzahl von <a href="https://vinqo.de/diese-ansprueche-haben-sie-nach-einem-verkehrsunfall/">Schadensersatzansprüchen</a>, die gegen den Unfallverursacher / seine Haftpflichtversicherung entstehen könne. Dazu gehört unter anderem auch die Schadensposition der <b>Wertminderung </b>des Wagens. Doch was genau versteht man unter Wertminderung?</p>								</div>
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									<h2><span style="color: #000000;"> Was ist eine Wertminderung bei einem Fahrzeug?</span></h2>
<p><span style="color: #000000;">Selbst wenn man den besten Automechaniker der Welt nach einem <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall/">Verkehrsunfall</a> mit der Reparatur des eigenen Wagens beauftragen könnte, er könnte nichts daran ändern, dass der Wagen später als Unfallwagen <strong>schwerer verkäuflich</strong> ist, als ein Wagen ohne Unfallhistorie.&nbsp;</span></p>
<p><span style="color: #000000;">Wird ein Unfallwagen als <strong>unfallfrei</strong> verkauft, kann der <strong>Vertrag</strong> unter Umständen angefochten werden oder der Käufer tritt später von dem Vertrag zurück und verlangt Schadensersatz. Tatsächlich kann sogar der Tatbestand des <b><a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/263.html">Betruges</a> </b>erfüllt sein, wenn ein Unfallwagen fälschlicherweise wissentlich oder &#8222;ins Blaue hinein&#8220; als unfallfrei deklariert wird. </span></p>
<p><span style="color: #000000;">Deshalb ist auch nach einer Reparatur Ihr Fahrzeug unfallbedingt <strong>weniger&nbsp;Wert</strong> als vor dem Unfall vor. Darum gehört die hieraus stammende <b>merkantile Wertminderung</b> auch zum <a href="https://vinqo.de/diese-ansprueche-haben-sie-nach-einem-verkehrsunfall/">materiellen Schadensersatzanspruch</a>, welche nach einem Autounfall verlangt werden können. Das Auto ist trotz Reparatur weniger Wert als ein vergleichbarer unfallfreier Wagen. Dieser Erkenntnis hilft Ihnen aber nur bedingt weiter:&nbsp;</span><span style="color: #000000;">denn ob Sie in Ihrem Fall auch tatsächlich Anspruch auf einen merkantilen Minderwert haben und wie hoch dieser Anspruch am Ende sein wird, muss gutachterlich ermittelt werden.&nbsp;</span></p>
<p><span style="color: #000000;">Schlussendlich muss auch differenziert betrachtet werden, wem die Ansprüche aus Wertminderung zustehen. Hierbei gibt es Unterschiede, je nachdem ob der Wagen <strong>geleast</strong> oder <strong>gekauft</strong> wurde.</span></p>
<p><span style="color: #000000;">&nbsp;</span></p>
<h2><span style="color: #000000;"> Wann liegt nach einem Unfall keine Wertminderung vor?</span></h2>
<p><span style="color: #000000;">In <b>Ausnahmefällen </b>kommt es trotz Unfall zu keiner merkantilen Wertminderung des Wagens. Dies ist der Fall, wenn durch den Verkehrsunfall nur kleine <strong>Bagatellschäden</strong> entstanden sind, wodurch der Wagen nicht als Unfallwagen klassifiziert wird. Wurde zum Beispiel bei einem Fahrradunfall nur ein bisschen „am Lack gekratzt“, muss der Wagen bei einem Weiterkauf<strong> nicht als Unfallwagen deklariert</strong> werden, sodass Ihnen insoweit kein Schaden entsteht. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass ein Unfall zu der Bezeichnung „<b>Unfallwagen</b>“ führt, wenn ein <strong>Blechschaden</strong> entstanden ist, beispielsweise eine Verbeulung.&nbsp; Dabei ist unerheblich, ob dieser Schaden durch eine <strong>Reparatur</strong> nicht mehr erkennbar ist, oder mit geringem Aufwand repariert wurde. Teilweise wird eine merkantile Wertminderung auch abgelehnt, wenn das Fahrzeug<strong> <b>älter als fünf Jahre</b></strong> ist, oder bereits <b>mehr als 100.000 Kilometer </b>gefahren wurde.</span></p>
<p><span style="color: #000000;">&nbsp;</span></p>
<h2 style="font-family: Poppins, sans-serif; color: #000000;">Wie wird die Wertminderung eines Fahrzeuges errechnet?</h2>
<p style="color: #000000;">Für die Errechnung der Wertminderung gibt es grundsätzlich verschiedene <strong>mathematische Formeln</strong>, mithilfe derer der merkantile Minderwert ermitteln werden kann. Hierzu gehören verschiedene mathematische Modelle, wie zum Beispiel die Methode</p>
<ul>
<li style="color: #000000;">„<a href="https://www.colliseum.net/wiki/Wertminderung_nach_Ruhkopf/Sahm" target="_blank" rel="noopener">Ruhkopf / Sahm</a>“ (welche <b>tabellarisch </b>vorgeht) oder</li>
<li style="color: #000000;">die Methode „<a href="http://minderwert.de/halbgewachs/" target="_blank" rel="noopener">Halbgewachs</a>“ (welche <b>viele Faktoren</b> miteinander verbindet).&nbsp;&nbsp;</li>
</ul>
<p style="color: #000000;">Faktoren können das <strong>Alter</strong> des Wagens, seine <strong>Laufleistung</strong>, aber auch <strong>Vorschäden</strong> und Anzahl der <strong>Vorbesitzer</strong> sein. Hiermit werden dann die Kosten der Reparatur mathematisch in Verbindung gebracht. Insbesondere bei <b>Neuwagen </b>wird daher der merkantile Minderwert besonders hoch ausfallen. Somit hängt es immer vom Einzelfall ab, wie hoch die errechnete Wertminderung ausfällt. &nbsp;Die mathematische Berechnung kann zwar durchaus verzwickt sein, die gute Nachricht ist: Die Wertminderung wird durch einen <strong>Sachverständigen</strong> nach einem Unfall ohnehin <strong>ermittelt</strong>, sodass Sie sich hierum keine Sorgen machen müssen. Die merkantile Wertminderung ist Teil des Gutachtens hinsichtlich der Schadenshöhe, die von einem Sachverständigen errechnet wird.&nbsp;</p>								</div>
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									<p><b>Kennen Sie den Unterschied zwischen Kostenvoranschlag und Gutachten?</b> Erfahren Sie in <a href="https://vinqo.de/nach-verkehrsunfall-kostenvoranschlag-oder-gutachten/" target="_blank" rel="noopener">diesem Beitrag</a> mehr zu diesem Thema!</p><p> </p>								</div>
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									<h2>Wie macht man die Wertminderung nach einem Unfall geltend?</h2><p><span style="color: #000000;">Wurde die Wertminderung durch den Gutachter festgestellt oder selber errechnet, kann sie als Teil des materiellen <b>Schadensersatzes </b>gegen die Gegenseite, bzw. die gegnerische Versicherung geltend gemacht werden. Das <strong>Gutachten</strong> kann in solchen Fällen direkt bei der gegnerischen Versicherung <strong>eingereicht</strong> werden.</span></p><p> </p><h2><span style="color: #000000;"> Wer bekommt die Wertminderung?</span></h2><p><span style="color: #000000;">Wer schlussendlich die Wertminderung als Schaden ausgezahlt bekommt, bestimmt sich nach dem <strong>Eigentum</strong> am beschädigten Fahrzeug. Demnach ist zu differenzieren, ob Sie Eigentümer waren oder ob der Wagen durch Leasing finanziert wird.</span></p><h4><span style="color: #000000;">Eigentümer</span></h4><p><span style="color: #000000;">Wenn der Wagen gekauft wurde, steht Ihnen als Eigentümer der Ersatz der merkantilen Wertminderung zu. In diesem Fall stellen sich keine weiteren Probleme.</span></p><h4><span style="color: #000000;">Leasing</span></h4><p><span style="color: #000000;">Beim Leasing kann es durchaus problematischer werden: Der Leasingnehmer ist nämlich nicht Eigentümer des Wagens, sondern der Leasinggeber. In manchen Fällen wird zwar dem Leasingnehmer der Schadensersatz aus der merkantilen Wertminderung ausgezahlt, diese steht aber grundsätzlich dem <b>Leasinggeber </b>zu. Wurde der Unfall selber verursacht (handelt es sich also um einen Kaskoschaden), kann der Leasinggeber bei Rückgabe des Wagens einen Ausgleich der Wertminderung durch den Leasingnehmer verlangen.</span></p>								</div>
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									<h2>Wertminderung bei fiktiver Abrechnung nach einem Unfall</h2><p>Bei einem Verkehrsunfall besteht in manchen Fällen die Möglichkeit, anstelle der Reparatur den Wagen im <strong>beschädigten</strong> Zustand <strong>weiterzufahren</strong>, und trotzdem die Reparaturkosten als Schadensersatz geltend zu machen (Sog. fiktive Abrechnung). Fraglich ist dann, ob auch hier die merkantile Wertminderung als Schaden geltend gemacht werden kann. Denn die merkantile Wertminderung richtet sich ja eigentlich danach, dass ein reparierter Wagen nach einem Unfall weniger Wert ist. Die Rechtsprechung geht hingegen davon aus, dass ein merkantiler Minderwert <strong>auch</strong> innerhalb der<strong> fiktiven Abrechnung</strong> einen durchsetzbaren Anspruch begründet. (<strong>LG Memmingen, Endurteil v. 08.01.2019 – 33 O 1276/17</strong>)</p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/wertminderung-eines-fahrzeuges-nach-einem-verkehrsunfall/">Wertminderung eines Fahrzeuges nach einem Verkehrsunfall</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Verkehrsunfall mit Leasingwagen: Ansprüche als Leasingnehmer</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 27 May 2020 11:33:21 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>In Deutschland werden immer mehr Fahrzeuge geleast. Im Jahr 2018 waren 4 von 10 Neuzulassungen Leasingfahrzeuge. Die meisten Leasingnehmer „fühlen“ sich wie ein Eigentümer des Wagens. Doch gerade nach einem Verkehrsunfall zeigt sich schnell, dass das subjektive Empfingen und die objektive Rechtslage beim Leasing auseinandergehen können. Der Leasingnehmer ist zwar Besitzer des Wagens, hat also...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/autounfall-mit-leasingwagen-ansprueche-als-leasingnehmer/">Verkehrsunfall mit Leasingwagen: Ansprüche als Leasingnehmer</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">In Deutschland werden immer mehr Fahrzeuge geleast. Im Jahr 2018 waren 4 von 10 Neuzulassungen Leasingfahrzeuge.</p><p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Die meisten Leasingnehmer „fühlen“ sich wie ein Eigentümer des Wagens. Doch gerade nach einem <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall/">Verkehrsunfall</a> zeigt sich schnell, dass das subjektive Empfingen und die objektive Rechtslage beim Leasing auseinandergehen können.</p><p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Der <strong>Leasingnehmer</strong> ist zwar <b>Besitzer </b>des Wagens, hat also die Sachgewalt über diesen, <b>Eigentümer</b> ist aber der Leasinggeber, also in den meisten Fällen ein Kreditinstitut.</p>								</div>
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									<h2><span style="color: #000000;"> Wem stehen Schadensersatzansprüche zu?</span></h2><p><span style="color: #000000;">Grundsätzlich stehen <a href="https://vinqo.de/diese-ansprueche-haben-sie-nach-einem-verkehrsunfall/">Schadensersatzansprüche</a> demjenigen zu, der eine Rechtsgutverletzung <b>erleiden </b>musste. Im Regelfall wird aber nur das <a href="https://vinqo.de/nach-verkehrsunfall-kostenvoranschlag-oder-gutachten/"><b>Eigentum </b></a>als Rechtsgut geschützt, nicht aber der bloße <b>Besitz </b>einer Sache.</span></p><p><span style="color: #000000;"> </span><span style="font-family: inherit; letter-spacing: 0px; color: #000000;">Somit stellen Sachschäden am Wagen häufig nicht für Sie als Besitzer einen Schaden dar, sondern nur für den </span><b style="font-family: inherit; letter-spacing: 0px; color: #000000;">Leasinggeber</b><span style="font-family: inherit; letter-spacing: 0px; color: #000000;">. Denn das geleaste Fahrzeug steht in seinem Eigentum. Somit müssen <b>Reparaturkosten</b> und </span><b style="font-family: inherit; letter-spacing: 0px; color: #000000;">Wertminderung</b><span style="font-family: inherit; letter-spacing: 0px; color: #000000;"> </span><span style="font-family: inherit; letter-spacing: 0px; color: #000000;">an den Leasinggeber gezahlt</span><span style="font-family: inherit; letter-spacing: 0px; color: #000000;"> werden.</span></p><p><span style="color: #000000;">Sollte ein Teil des Schadens auf Ihr eigenes <strong>Mitverschulden</strong> zurückzuführen sein, müssen Sie als Besitzer auch denjenigen Schaden dem Eigentümer (Leasinggeber) ersetzen. In den ganz überwiegenden Fällen wird aber im Leasingvertrag bestimmt, dass eine <strong>Vollkaskoversicherung</strong> für das Leasingfahrzeug durch Sie abgeschlossen werden muss, die selbstverursachte Schäden abdeckt.</span></p>								</div>
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									<p><b>TIPP: </b>Sie wurden bei dem Unfall verletzt?&nbsp;<a href="https://vinqo.de/schmerzensgeldtabelle/" target="_blank">Hier&nbsp;</a>finden Sie eine erste Einschätzung, wie viel <b>Schmerzensgeld </b>Ihnen zustehen könnte.</p>								</div>
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									<h2><span style="color: #000000;">Schmerzensgeld nach Unfall mit Leasingfahrzeug</span></h2>
<p><span style="color: #000000;">Das&nbsp;<b>Schmerzensgeld </b>steht Ihnen als <b>Geschädigter</b>&nbsp;eines Autounfalls zu, und nicht dem Leasinggeber. Das Schmerzensgeld soll eine Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion erfüllen, um Sie für die erlittenen Schmerzen zu entschädigen. Es wird nach<strong> § 253 Abs. 2 BGB</strong>&nbsp;nur für Verletzungen am Körper oder an Gesundheit gezahlt, nicht jedoch bei Sachschäden.</span></p>
<p><span style="color: #000000;">&nbsp;</span></p>
<h2><span style="color: #000000;">Nutzungsausfall / Mietwagenkosten nach Unfall mit Leasingfahrzeug</span></h2>
<p><span style="color: #000000;">Zwar wurde durch den Verkehrsunfall mit einem Leasingauto nicht Ihr Eigentum beschädigt, trotzdem sind Sie als Besitzer und <b>Nutzer </b>des Wagens natürlich auch selber hiervon negativ <b>betroffen</b>. </span></p>
<p><span style="color: #000000;">Unter Umständen müssen Sie während der Reparaturzeit auf den Leasingwagen verzichten und stattdessen einen <b>Mietwagen </b>nehmen. Die Kosten des Mietwagen müssen von der gegnerischen Versicherung getragen werden. Dabei muss der Mietwagen sich in einer <strong>„ähnlichen“ Preisklasse</strong> wie der beschädigte Wagen befinden. </span></p>
<p><span style="color: #000000;">Wenn Sie einen Renault Twingo geleast hatten, können Sie sich nach dem Unfall&nbsp; keinen Porsche mieten und die Mietkosten an die gegnerische Haftpflichtversicherung weitergeben. &nbsp;</span></p>
<p><span style="color: #000000;">Sollten Sie auf einen Mietwagen verzichten, kann Ihnen unter Umständen der<strong> Nutzungsausfall ausgezahlt</strong> werden. Dieser soll den Verzicht auf den Wagen im Alltag kompensieren. Der Nutzungsausfall wird dabei pauschal nach der „Preisklasse“ des Leasingswagens berechnet und für 14 Tage gezahlt. Pro Tag kann man je nach Wagen zwischen<b> 23,00€ &#8211; 175,00€</b> Nutzungsausfallersatz verlangt werden.</span></p>
<p><span style="color: #000000;">&nbsp;</span></p>
<h2><span style="color: #000000;">Merkantiler Minderwert bei Leasingfahrzeugen</span></h2>
<p><span style="color: #000000;">Ein&nbsp;</span><a href="https://vinqo.de/wertminderung-eines-fahrzeuges-nach-einem-verkehrsunfall/" target="_blank">merkantiler Minderwert&nbsp;</a><span style="color: #000000;">eines Wagens bedeutet, dass allein durch die Eigenschaft „<b>Unfallwagen</b>“ er bei einem hypothetischen Verkauf nicht so viel wert sein wird, wie ein vergleichbarer Wagen, selbst wenn der Wagen fachmännisch repariert wurde.&nbsp;</span></p>
<p><span style="color: #000000;">Der merkantile Minderwert steht in erster Linie dem <b>Leasinggeber </b>zu, da dieser als Eigentümer auch das „<b>Verwertungsrecht</b>“, also das Weiterverkaufsrecht am Wagen besitzt. In den meisten Leasingverträgen wird festgelegt, dass nach Ablauf der Leasingszeit der Wagen entweder mit einem gewissen <strong>Restbetrag</strong> vom Leasinggeber von Ihnen gekauft wird, oder dass der Wagen zurückgegeben wird und eine Schlussrechnung vorgenommen wird. </span></p>
<p><span style="color: #000000;">Wenn Sie den Wagen später käuflich erwerben, wird der merkantile Minderwert indirekt an Sie weitergegeben, da Sie ja einen Unfallwagen kaufen und somit weniger zahlen werden, als bei einem Unfallwagen. Sollte stattdessen das Leasingverhältnis regulär beendet werden, wird bei der Abnahme überprüft, ob Sie noch Zahlungen zu leisten haben, da der Leasingwagen ungewöhnlich hohe <strong>Verschleißschäden</strong> besitzt. Die Folgen des Unfalls können hier nicht auf Sie abgewälzt werden und als außergewöhnlicher Verschleißschaden gegen Sie geltend gemacht werden, da diese Schäden ja bereits an den Leasinggeber durch Zahlung des <strong>merkantilen Minderwerts&nbsp;</strong>ersetzt wurden.</span></p>
<p><span style="color: #000000;">&nbsp;</span></p>
<h2><span style="color: #000000;"> Reparaturfreigabe für beschädigten Leasingwagen</span></h2>
<p><span style="color: #000000;">Wenn Sie <strong>Eigentümer</strong> des beschädigten Wagens sind, können Sie mehr oder weniger frei entscheiden, ob Sie den Wagen reparieren lassen, oder ihn nach dem Unfall verkaufen wollen. Als <b>Leasingnehmer </b>ist dies <strong>nicht</strong> möglich! </span></p>
<p><span style="color: #000000;">Bevor der Wagen repariert wird, muss zunächst der Leasinggeber eine <b>Reparaturfreigabe </b>erteilen. Ohne eine entsprechende Freigabe durch den Leasinggeber verhalten Sie sich sogar <b>vertragsbrüchig</b>, wenn Sie den Wagen reparieren lassen. Ein Weiterverkauf des Wagens steht Ihnen als Leasingnehmer erst Recht nicht zu.</span></p>
<p><span style="color: #000000;">In der Regel müssen Sie nach einem Unfall den Leasinggeber benachrichtigen. Dieser gibt dann den <strong>Weg der Schadensabwicklung vor</strong>. Er kann dabei auch bestimmen, ob und in welchem Betrieb der Wagen repariert werden soll. Was auf den ersten Blick sehr eindeutig klingt, musste höchstrichterlich entschieden werden: Ein Leasingnehmer hatte einen Autounfall gehabt, und dann die fiktiven Reparaturkosten der im Leasingvertrag vorgegebenen Vertragswerkstatt bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend gemacht. Mit diesem Betrag wollte er nun eine Reparatur bei einer freien Werkstatt bezahlen und die Differenz einbehalten. Der BGH stellte klar, dass der <b>Leasinggeber </b>alleine <b>bestimmen </b>kann, bei <b>welcher Werkstatt</b> eine Reparatur vorgenommen werden darf. (<strong>BGH 29.01.2019 AZ: VI ZR 481/17</strong>)</span></p>								</div>
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