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	<title>Kostenvoranschlag Archive - VINQO Rechtsanwälte</title>
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		<title>Unfall mit E-Roller? Darauf müssen Sie achten!</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 23 Feb 2021 14:07:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Um den E-Scooter Unfall möglichst schnell aufzuarbeiten, sollten Sie vor allem gewissenhaft alle Schäden dokumentieren. Dabei muss natürlich zwischen Sachschäden und Personenschäden differenziert werden.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/unfall-mit-e-roller-darauf-muessen-sie-achten/">Unfall mit E-Roller? Darauf müssen Sie achten!</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p>Nachdem seit dem 15. Juni 2019 <b>E-Scoo</b><strong>ter</strong>, auch <b>E-Roller </b>genannt, auf den Straßen zugelassen wurden, steigt die Zahl der Verwender kontinuierlich. </p><p>Viele <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeld-nach-autounfall-erhalten/">Autofahrer</a> fühlen sich aber von E-Scootern genervt. Ein neuer Konkurrent im Straßenverkehr, der wie <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-was-muss-ich-tun/">Fahrradfahrer</a> überholt werden muss. Und die Zahl der Zusammenstöße von E-Scootern und anderen Verkehrsteilnehmern steigt! Dabei gehen Experten davon aus, dass eine vergleichsweise hohe Gefährlichkeit vorliegt, wie bei Fahrradunfällen. Zumindest das Verhältnis von <strong>Schwerverletzten</strong> zur Gesamtzahl der Personenschäden ist gleichauf. Die Zahl der Unfälle wird mit steigenden E-Scooter Zulassungen in der Zukunft auch steigen. Wenn Sie Opfer eines Unfalles geworden sind, sollten Sie auf Folgendes achten, um eine schnellstmögliche Regulierung Ihres Schadens zu erreichen:</p>								</div>
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									<h2>Gesundheit geht vor!</h2><p>Die Gesundheit hat nach einem E-Roller-Unfall absolute Priorität. Auch Schürfwunden sollten beispielsweise professionell gereinigt werden, um Komplikationen zu vermeiden. Zusätzlich stellt ein <a href="https://vinqo.de/nachtraeglich-zum-arzt-fuer-schmerzensgeld/">Arztbericht</a> einen wichtigen Nachweis dar, wenn Sie später <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeldrechner/">Schmerzensgeld</a> von dem Unfallgegner oder seiner Versicherung verlangen wollen.</p><h2>Daten des Unfallgegner aufschreiben</h2><p>Zumindest wenn kein beachtlicher Personenschaden entstanden ist, muss nicht unbedingt die <strong>Polizei</strong> zur Unfallaufnahme gerufen werden. Die <strong>Daten</strong> des <strong>Unfallgegners</strong> sollten Sie natürlich trotzdem erfassen. Hierfür genügt es, den <strong>Personalausweis</strong> zu fotografieren. Wenn ein Autofahrer der Unfallgegner sein sollte, können Sie zusätzlich auch das <strong>Kennzeichen</strong> notieren. Über dies kann der Halter des Wagens, beziehungsweise seine <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall-der-versicherung-melden/">Versicherung</a>, bei dem Zentralruf der Versicherer ermittelt werden.</p><p>Im besten Fall konnten <strong>Zeugen</strong> den Unfall beobachten. Notieren Sie auch deren Kontaktdaten. Sollte es Komplikationen bei der Schadensabwicklung geben, beispielsweise weil die gegnerische Versicherung den Unfallhergang anzweifelt, sind Zeugenberichte wertvolle Beweismittel.</p><h2>Schäden genau dokumentieren</h2><p>Um den E-Scooter Unfall möglichst schnell aufzuarbeiten, sollten Sie vor allem gewissenhaft alle <strong>Schäden dokumentieren</strong>. Dabei muss zwischen Sachschäden und Personenschäden differenziert werden.</p><h3>Sachschäden</h3><p>Sachschäden lassen sich vergleichsweise einfach dokumentieren. Sollte Ihr E-Scooter beschädigt worden sein, können Sie hiervon einfach ein <strong>Bild</strong> machen. Bitte werfen Sie beschädigte <strong>Kleidung</strong> nicht weg, sondern fotografieren vorher die Schäden, Auch hierfür können Sie Schadensersatz verlangen. Das gleiche gilt natürlich auch für Schäden an <strong>Smartphone</strong>, <strong>Uhren</strong> oder <strong>Brillen</strong>. </p><p>Neben den Fotos von den Schäden ist zudem der Schaden mithilfe von Anschaffungsbelegen darzulegen. </p><h3>Personenschäden</h3><p>Personenschäden müssen auch sorgfältig dokumentiert werden. Denn wenn Sie durch einen anderen Verkehrsteilnehmer <strong>verletzt</strong> worden sind, steht Ihnen ein <strong>Schmerzensgeld</strong> zu. Wie bereits oben ausgeführt, sollte daher im Regelfall auch ein <strong>Arzt</strong> aufgesucht werden.</p><p>Anders als bei einem Sachschaden gestaltet sich die Regulierung eines Personenschadens komplizierter. Denn die <strong>Einschränkungen</strong>, die Sie durch eine Verletzung erleiden, sind natürlich nur für Sie fühlbar. Darum sollten Sie nicht nur Ihre Verletzungen <strong>fotografieren</strong>, sondern zusätzlich auch ein <a href="https://vinqo.de/wie-fuehre-ich-ein-schmerztagebuch-richtig/">Schmerztagebuch</a> führen. Hierdurch kann eindrücklich festgehalten werden, wie schwer Ihre Verletzungen waren und wie Sie hierdurch im Alltagsleben eingeschränkt waren.</p><h2>Schadensbezifferung</h2><p>Auch bei der Schadensbezifferung müssen Sie zwischen Personenschaden und Sachschaden differenzieren. Für viele ist die Frage, wie Sie Ihren E-Scooter <strong>ersetzt</strong> oder <strong>repariert</strong> bekommen, am dringendsten.</p><h3>Reparatur</h3><p>Wenn Ihr E-Scooter bei dem Unfall beschädigt wurde, kann er unter Umständen durch einen Fachmann wieder repariert werden. In vielen Großstädten gibt es mittlerweile spezielle <strong>Werkstätten</strong> hierfür.</p><p>Doch passen Sie auf: Wenn die Reparatur <strong>mehr kosten</strong> würde, als der E-Scooter zum Zeitpunkt des Unfalls <strong>wert</strong> war, können Sie die Reparaturkosten <strong>nicht</strong> vollständig von der gegnerischen Seite <strong>ersetzt</strong> verlangen. In solchen Fällen spricht man von einem <strong>wirtschaftlichen Totalschaden</strong>. </p><p>Aufgrund des relativ jungen Phänomens der E-Scooter gibt es zwar noch keine belastbare Rechtsprechung, aber es kann davon ausgegangen werden, dass bei E-Scootern wie bei Fahrrädern oder PKW auch ein Integritätsinteresse besteht, sodass die Reparatur zumindest vorgenommen werden kann, wenn die Reparaturkosten nicht<strong> 130 % des Zeitwertes</strong> des E-Scooters übersteigt.</p><h3>Geldersatz</h3><p>Anstelle der Reparatur kann auch Geldersatz verlangt werden. In diesem Fall wird der Wert der Reparatur ersetzt, <strong>ohne</strong> dass die <strong>Reparatur</strong> stattfindet. Das kann natürlich nur der Fall sein, wenn die Reparaturkosten nicht den Wert des E-Scooters übersteigen. Wenn Sie den <strong>Geldersatz</strong> wählen, können Sie später den E-Scooter selber reparieren, oder wenn der E-Roller noch brauchbar ist, diesen weiterfahren.</p><h3>Ersatzanschaffung</h3><p>Wenn Ihr <strong>E-Scooter zerstört</strong> wurde, möchten Sie unter Umständen einen neuen E-Scooter anschaffen. Auch die Anschaffungskosten gelten als Schaden. Sie müssen hierbei dann aber einen „<strong>neu für alt</strong>“-Abzug vornehmen. Dadurch, dass Sie einen neuwertigeren E-Scooter erhalten, wären Sie ohne diesen Abzug sonst <strong>bessergestellt</strong>, als Sie vor dem Unfall gestanden haben. Gerade durch den schnellen Wertverlust von E-Scootern ist dann ein neuer E-Scooter einiges mehr wert, als ein gebrauchter E-Scooter.</p><h3>Personenschäden</h3><p>Die Bezifferung eines Schmerzensgeldes ist relativ kompliziert- es sei denn, man nutzt den <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeldrechner/">Schmerzensgeldrechner</a> von VINQO. </p><p>Aus mehr als 10.000 Datensätzen errechnet der Schmerzensgeldrechner, mit was für einer Zahlung Sie rechnen könnte.</p><h3>Weitere Ansprüche beachten</h3><p>Neben den offensichtlichen <strong>Ansprüchen</strong>, die Sie nach einem E-Scooter Unfall haben, gibt es eine Vielzahl von „unbekannteren“ Ansprüchen, die Sie geltend machen können. Hierzu zählt beispielsweise auch der <a href="https://vinqo.de/so-berechnen-sie-ihren-haushaltsfuehrungsschaden-richtig/">Haushaltsführungsschaden</a>.  </p>								</div>
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		<title>Nach Fahrradunfall: Wo Gutachten und Kostenvoranschlag erstellen lassen?</title>
		<link>https://vinqo.de/nach-fahrradunfall-wo-gutachten-und-kostenvoranschlag-erstellen-lassen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 14 Jan 2021 07:10:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Wenn es zu einem Unfall kommt und das Rad beschädigt wird, sind viele im ersten Moment unsicher: Wie und wo kann man das Rad dann reparieren lassen, wenn man will, dass der Unfallgegner die Kosten übernimmt? Und welche Unterlagen benötigt man hierfür?</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/nach-fahrradunfall-wo-gutachten-und-kostenvoranschlag-erstellen-lassen/">Nach Fahrradunfall: Wo Gutachten und Kostenvoranschlag erstellen lassen?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Das Fahrrad wird für immer mehr Deutsche das typische <strong>Fortbewegungsmittel</strong>. Insbesondere seitdem auch <strong>Elektrobikes</strong> bergige Gegenden befahrbar machen, schwingen sich immer mehr Deutsche auf das Bike.</p>
<p>Wenn es dann zu einem <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall/">Fahrradunfall</a> kommt und das Rad beschädigt wird, sind viele im ersten Moment unsicher: <strong>Wie</strong> und <strong>wo</strong> kann man das Fahrrad <strong>reparieren</strong> lassen? Und welche Unterlagen benötigt man hierfür?</p>
<h2 style="font-family: -apple-system, BlinkMacSystemFont, 'Segoe UI', Roboto, 'Helvetica Neue', Arial, 'Noto Sans', sans-serif; color: #333333;">Werkstattfreiheit nach Fahrradunfall</h2>
<p>Grundsätzlich können Sie sich aussuchen, in welcher Fahrradwerkstatt Sie Ihr Fahrrad reparieren lassen möchten. Wenn Sie noch keine Werkstatt des Vertrauens haben, können Sie sich im Internet darüber informieren. Bei den meisten Fahrradhändlern ist übrigens eine Werkstatt mit angebunden.</p>
<p>Wenn Sie Ihr Fahrrad bei einer bestimmten Werkstatt des Herstellers reparieren lassen wollen, da es sich um ein besonders hochpreisiges Fahrrad handelt, ist dies grundsätzlich auch Ihr gutes Recht. Auch das Einschicken des Fahrrades ist dann möglich.</p>
<p>Teilweise ist zu hören, dass eingesessene Werkstätten nicht gerne die Fahrräder von Online-Händlern reparieren. Dies sind aber meisten Garantiefälle und nicht Fahrradunfälle. Wenn es sich um eine Reparatur handelt, die durch den Unfallverursacher zu begleichen ist, wird im Regelfall auch bei einem im Internet erworbenen Rad die Werkstatt die Reparatur übernehmen.</p>
<p>Etwas anderes kann bei einem<strong> geleasten Fahrrad</strong> gelten (<a href="https://www.jobrad.org/">Jobrad</a>, <a href="https://www.bikeleasing.de/">Bikeleasing</a> etc.). Abhängig vom Leasingvertrag muss man das Fahrrad werkstattgebunden reparieren lassen und vorher eine <strong>Reparaturkostenfreigabe</strong> einholen.</p>
<h2 style="font-family: -apple-system, BlinkMacSystemFont, 'Segoe UI', Roboto, 'Helvetica Neue', Arial, 'Noto Sans', sans-serif; color: #333333;">Kostenvoranschlag oder Gutachten nach Fahrradunfall?</h2>
<p><a href="https://vinqo.de/schadensersatz-nach-fahrradunfall-berechnen-gutachten-und-kostenvoranschlag/">In manchen Fällen kann sich ein Gutachten anbieten, in anderen Fällen reicht ein Kostenvoranschlag vollständig aus.</a></p>
<p><strong>Kostenvoranschlag</strong>: In diesem Fall macht der Kostenvoranschlag nur eine Angabe darüber, wie teuer eine Reparatur voraussichtlich sein wird. Das heißt, es wird berechnet, wie viele Arbeitsstunden eine Reparatur benötigt, und was für einen Materialaufwand zu erwarten ist. Der Kostenvoranschlag selber kostet in der Regel zwischen <strong>20,00 und 90,00 €</strong>.</p>
<p><strong>Gutachten</strong>: Bei einem Gutachten wird nicht nur berechnet, wie viel eine Reparatur kosten wird, sondern es wird genauer untersucht, ob z. B. <strong>Risse</strong> im (Carbon)Rahmen vorhanden sind und ob es einen unfallbedingten <strong>merkantilen Minderwert</strong> gibt. Ein Gutachten wird nicht von jeder Werkstatt angeboten, sondern von spezialisierten <a href="https://vinqo.de/vorgeschlagener-gutachter-von-der-versicherung-nach-unfall-in-anspruch-nehmen/">Sachverständigen</a>.</p>
<p>Ein Gutachten für ein Fahrradunfallschden kostet abhängig von den Prüfverfahren und dem Schadensumfang zwischen 400,00 &#8211; 1.000,00 €.</p>
<p>Ob ein Kostenvoranschlag oder ein Gutachten eingeholt werden soll, richtet sich nach der <strong>Höhe des voraussichtlichen Schadens und des Zeitwerts des Fahrrads</strong>: Denn wenn die voraussichtlichen Reparaturkosten ca. 500,00 € nicht überschreiten, spricht man von einem Bagatellschaden. Hier muss der Unfallgegner keine Gutachtenkosten übernehmen, denn das teure Gutachten wäre in diesem Fall im Verhältnis zu den erwarteten Reparaturkosten <strong>unverhältnismäßig</strong>.</p>
<p>Wenn Sie Ihren <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall/">Fahrradunfall risikofrei mit VINQO</a> abwickeln wollen, prüfen wir im Rahmen der Schadensabwicklung für Sie, ob für Ihr Fahrrad ein Gutachten oder ein Kostenvoranschlag erstellt werden soll. Dazu ermitteln wir den Zeitwert und klären die Haftungsfrage mit der Versicherung, damit Sie auf keinen Kosten sitzen bleiben!</p>
<h2>Schadensminderungspflicht nach Fahrradunfall</h2>
<p>Grundsätzlich trifft Sie als Geschädigter nach einem Verkehrsunfall eine „<strong>Schadensminderungspflicht</strong>“. Das heißt, dass Sie den Schaden<strong> nicht vergrößern</strong> dürfen.</p>
<p>Beispiel: Sie können nach einem Fahrradunfall nicht drei <strong>verschiedene</strong> Sachverständige mit der Begutachtung beauftragen, um die Reparaturkosten zu ermitteln und dies dann dem Unfallgegner in Rechnung stellen.</p>
<p>Häufig auch verkannt: Wenn Sie ein<a href="https://vinqo.de/nutzungsausfall-bei-fahrraedern-und-e-bikes/"> Mietrad oder den Nutzungsausfall</a> bis zur Wiederbeschaffung eines anderen Fahrrads oder der vollständigen Reparatur beanspruchen wollen, sollten Sie dem Gegner <strong>von Beginn</strong> an dies <strong>mitteilen</strong>, damit diese die Kosten reduzieren kann.</p>
<h2>Fahrradreparatur oder wirtschaftlicher Totalschaden?</h2>
<p>Gleich ob Sie sich für ein Gutachten oder für einen Kostenvoranschlag entscheiden: Bewahren Sie alle <strong>Belege</strong> auf, die Ihnen von der Werkstatt oder dem Sachverständigen ausgeteilt werden.</p>
<p>Dazu gehört insbesondere der Beleg dafür, dass Sie die <strong>Kosten</strong> für die <strong>Erstellung</strong> des Kostenvoranschlages bereits gezahlt haben.</p>
<p>Nachdem Sie den <strong>Kostenvoranschlag</strong> erhalten haben, muss, bevor es an die Reparatur geht, überprüft werden, ob die Reparatur unter Umständen<strong> mehr kostet</strong>, als das <strong>Fahrrad</strong> noch <strong>wert</strong> ist.</p>
<p>Hierfür wird ermittelt, wie viel es kosten würde, ein vergleichbares Fahrrad ohne Schaden auf dem Gebrauchtmarkt zu erwerben. Denn nur wenn die Reparaturkosten nicht 30 % des Wertes des Fahrrades überschreiten, ist eine Reparatur wirtschaftlich sinnvoll. Bei einem Gutachten und auch manchmal bei einem Kostenvoranschlag wird dokumentiert, ob es sich um einen Totalschaden handelt.</p>
<h2>Reparaturkosten ohne Mehrwertsteuer?</h2>
<p>Manche Werkstätte schreiben bei einem Kostenvoranschlag nur die Reparaturkosten<strong> ohne 19 % Mehrwertsteuer</strong> auf. Dies liegt daran, dass die Mehrwertsteuer erst <strong>anfällt</strong>, wenn die <strong>Reparatur</strong> tatsächlich vorgenommen wird. Zwar kann auch nur auf der Basis eines Kostenvoranschlages das Geld zur Reparatur gefordert werden, jedoch nicht die Mehrwertsteuer. Dies wird klar vom Gesetz so normiert. <strong>§ 249 Abs. 2 S. 2 BGB</strong> sagt:</p>
<p style="padding-left: 40px;"><em>(2) Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.</em></p>
<p>Nach der Vornahme der Reparatur wird dann aber auch die <strong>Mehrwertsteuer</strong> von dem Unfallgegner <strong>ersetzt</strong> werden. Auch hier ist es daher wichtig, den <strong>Beleg</strong> über die Reparatur <strong>aufzubewahren</strong>, damit Sie die Mehrwertsteuer erstattet bekommen können.</p>
<h2>Fazit</h2>
<ul>
<li>Wo Sie nach einem Fahrradunfall das Gutachten oder bei Bagatellschäden den Kostenvoranschlag einholen, ist grundsätzlich Ihnen überlassen.</li>
<li>Das Wichtige hierbei ist, dass Sie die <strong>Schadensminderungspflicht </strong>nicht vergessen. Außerdem sollten sich nicht wundern, wenn auf dem Kostenvoranschlag die <strong>Mehrwertsteuer</strong> noch nicht enthalten ist, da diese im Regelfall erst aufgeschlagen wird, wenn das Fahrrad tatsächlich repariert wurde.</li>
<li>Um die Kosten problemlos erstattet zu bekommen, sollten Sie unbedingt daran denken, die <strong>Belege</strong> sorgfältig aufzubewahren.</li>
</ul>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/nach-fahrradunfall-wo-gutachten-und-kostenvoranschlag-erstellen-lassen/">Nach Fahrradunfall: Wo Gutachten und Kostenvoranschlag erstellen lassen?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Ansprüche nach Fahrradunfall &#8211; das steht Ihnen zu!</title>
		<link>https://vinqo.de/ansprueche-nach-fahrradunfall-das-steht-ihnen-zu/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 30 Dec 2020 09:00:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Fahrradfahrer gehören zu den gefährdetsten Verkehrsteilnehmern. Jedes Jahr verunglücken ca. 90.000 Fahrradfahrer in Deutschland. Wenn Sie Opfer eines Fahrradunfalls geworden sind, stellt sich für Sie die Frage, welche Ansprüche Sie nach einem Fahrradunfall besitzen. Daher möchten wir Ihnen diese im Folgenden alphabetisch geordnet erläutern. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/ansprueche-nach-fahrradunfall-das-steht-ihnen-zu/">Ansprüche nach Fahrradunfall &#8211; das steht Ihnen zu!</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Fahrradfahrer gehören zu den gefährdetsten Verkehrsteilnehmern. Jedes Jahr <strong>verunglücken</strong> ca. <strong>90.000</strong> Fahrradfahrer in Deutschland. Wenn Sie Opfer eines Fahrradunfalls geworden sind, stellt sich für Sie die Frage, welche <strong>Ansprüche</strong> Sie nach einem Fahrradunfall haben. Daher möchten wir Ihnen diese im Folgenden alphabetisch geordnet erläutern.</p>
<h2>Fahrtkosten</h2>
<p>Nach einem Fahrradunfall erhöhen sich häufig die <strong>Fahrtkosten</strong>. Dazu zählen beispielsweise die Kosten für die <strong>Bahn</strong> oder für einen <strong>PKW</strong>, da man sein eigenes Fahrrad nicht mehr nutzen kann. Zusätzlich müssen gerade nach Verletzungen auch vermehrt Termine wie <strong>Arztbesuche</strong> oder <strong>Krankengymnastikbesuche</strong> wahrgenommen werden. Auch hierfür steht Ihnen ein Ersatz zu, wenn diese Kosten kausal auf dem Fahrradunfall beruhen. Die Kosten sind kausal, wenn Sie ohne den Fahrradunfall nicht entstanden wären. Neben Bustickets oder Taxikosten stehen Ihnen für die Nutzung Ihres PKWs 0,25 € pro Kilometer zu.</p>
<h2>Gutachterkosten</h2>
<p>In manchen Fällen muss vor der <a href="https://vinqo.de/wirtschaftlicher-totalschaden-nach-fahrradunfall/">Reparatur</a> eines Fahrrades zunächst ein Gutachten bezüglich der Reparaturkosten eingeholt werden. Hierfür müssen Sie einen <strong>Sachverständigen aufsuchen</strong>, der sich mit dieser Materie besonders gut auskennt. Sie sind nicht verpflichtet, einen Sachverständigen zu wählen, den Ihnen beispielsweise die gegnerische Versicherung empfohlen hat. In welchen Fällen ein <strong>Kostenvoranschlag</strong> durch eine <strong>Werkstatt</strong> genügt, und in welchen Fällen ein Gutachter beauftragt werden sollten, können Sie <a href="https://vinqo.de/schadensersatz-nach-fahrradunfall-berechnen-gutachten-und-kostenvoranschlag/">hier </a>nachlesen.</p>
<h2>Haushaltsführungsschaden</h2>
<p>Nach einem Fahrradunfall, bei dem Sie schwerer verletzt worden sind, können Sie unter Umständen aufgrund der Verletzungen Ihren <strong>Haushalt</strong> nicht wie gewohnt <strong>führen</strong>. Sie müssen dann entweder Freunde und Familie um <strong>Hilfe</strong> bitten, oder eine Haushaltskraft bestellen. Gemäß <strong>§ 843 Abs. 1 BGB</strong> können die Kosten für die eingestellte Hauskraft, oder eine „<strong>fiktive</strong>“ <strong>Haushaltsführung</strong> als <a href="https://vinqo.de/so-berechnen-sie-ihren-haushaltsfuehrungsschaden-richtig/">Schadensersatzanspruch </a>von dem Unfallverursacher oder seiner Versicherung geltend gemacht werden.</p>
<h2>Heilbehandlungskosten</h2>
<p>Grundsätzlich werden die Heilbehandlungskosten (Zuzahlung für Medikamente, Physiotherapie etc.) durch Ihre <strong>Krankenversicherung</strong> beglichen. Es können aber Ansprüche auf Leistungen bestehen, die die Versicherung nicht im Leistungskatalog aufführt. Eine Behandlung durch einen <strong>Heilpraktiker</strong> muss beispielsweise finanziell dann von der Gegenseite übernommen werden, wenn dieser Heilpraktiker staatlich anerkannt ist und eine Chance auf Linderung oder <strong>Heilung</strong> besteht. (<strong>LG München, Az: 5 O 1837/09</strong>)</p>
<h2>Kostenpauschale</h2>
<p>Grundsätzlich können Sie eine <strong>pauschale Zahlung</strong> dafür verlangen, dass Sie Ihre Schaden abwickeln mussten. Durch einen Fahrradunfall kann Ihnen ein Mehraufwand entstehen. Je nach Aufwand, die Sie aufbringen mussten, um diesen Schaden zu reparieren, kann eine Kostenpauschale von <strong>15 bis 50 €</strong> gefordert werden. Die ständige Rechtsprechung erkennt 25,00 € an.</p>
<h2>Mietfahrrad</h2>
<p>Wenn Ihr Fahrrad beschädigt wurde, und daher nicht mehr genutzt werden kann, können Sie sich ähnlich wie bei einem Autounfall auch ein Fahrrad für die Zeit mieten, in der Ihr Fahrrad in der <strong>Werkstatt</strong> verweilt oder bis Sie ein neues Fahrrad erworben haben. Dabei müssen Sie aber darauf achten, dass das Fahrrad, dass Sie mieten, und Ihr beschädigtes Fahrrad in der gleichen <strong>Preisklasse</strong> liegen.</p>
<h2>Nutzungsausfall</h2>
<p>Den meisten Unfallopfern ist nicht bewusst, dass sie wie bei einem Autounfall auch auf ein Mietfahrrad verzichten können, und stattdessen einen <a href="https://vinqo.de/nutzungsausfall-bei-fahrraedern-und-e-bikes/">Nutzungsausfall </a>verlangen dürfen. Dieser beträgt <strong>pro</strong> <strong>Tag</strong> zwischen<strong> 6 und 10 €</strong>. Der Nutzungsausfall wird für die Zeit bezahlt, in der das eigene Fahrrad in der Werkstatt ist. Wurde das eigene Fahrrad so weit beschädigt, dass keine Reparatur mehr möglich oder wirtschaftlich ist, wird Ihnen zumindest Nutzungsersatz für 14 Tage gezahlt.</p>
<h2>Persönlicher Sachschaden</h2>
<p>Hierunter versteht man alles, was bei dem Unfall an persönlichen Eigentum neben dem Fahrrad noch beschädigt wurde. Beispielsweise fallen hierunter eine zerstörte <strong>Jeans</strong>, aber auch die Kosten für einen neuen <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-ohne-helm-bekomme-ich-trotzdem-schmerzensgeld/">Fahrradhelm</a>. Auch wenn ein technisches Gadget wie Ihr Smartphone bei dem Unfall zerstört wurde, können Sie hierfür <strong>Ersatz</strong> verlangen. Dabei können Sie entweder einen Anspruch auf Reparatur geltend machen, oder sich die <strong>Reparaturkosten</strong> auszahlen lassen. Sollte es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handeln, beispielsweise weil das Smartphone bereits ein paar Jahre älter ist, und die Reparaturkosten den Wert des Smartphones übersteigen, können Sie den Zeitwert als Schaden geltend machen.</p>
<h2>Reparaturkosten</h2>
<p>Reparaturkosten und Sachschaden sind eng miteinander verbunden. Wie unter persönlichen Sachschaden dargestellt können Sie entweder die Reparaturkosten ersetzt verlangen oder die Reparatur verlangen. Grundsätzlich gilt zwar die Regel, dass Reparaturkosten nur verlangt werden dürfen, wenn diese den Wert des Gegenstandes nicht überschreiten. Genauso wie bei einem Auto gilt hier aber auch, dass die Reparaturkosten ausnahmsweise <strong>130 % des Zeitwerts</strong> des Gegenstandes<strong> betragen</strong> dürfen. Die wird mit dem Integritätsinteresse des Eigentümers begründet</p>
<h2>Schmerzensgeld</h2>
<p>Unter dem Schmerzensgeld versteht man den Ersatz für immaterielle Schäden, wie zum Beispiel körperliche und psychische Beeinträchtigungen. Gerade aufgrund der hohen Unfallgefahr, und der schwere der Verletzungen, können hier relativ Hohe Zahlung realisiert werden. Das <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeld-fuer-prellung-nach-fahrradunfall/">Schmerzensgeld</a> soll dabei eine Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion besitzen. Seine Höhe bemisst sich dabei an der Schwere der Verletzungen.  Weitere Faktoren finden Sie <a href="https://vinqo.de/das-sind-die-wichtigsten-faktoren-fuer-die-hoehe-ihres-schmerzensgeld/">hier</a>.</p>
<h2>Verdienstausfall</h2>
<p>Wenn Sie durch den Unfall so schwer verletzt wurden, dass Sie für einen gewissen Zeitraum keine Arbeit ausüben können, haben Sie einen Anspruch auf Ersatz des Dienstausfalles. In den ersten sechs Wochen zahlt in der Regel der <strong>Arbeitgeber</strong> Ihren Lohn weiter. Nach sechs Wochen erhalten Sie hingegen ein <strong>Krankengeld</strong> durch Ihre <strong>Krankenkasse</strong>, beziehungsweise bei einem Wegeunfall durch die Unfallversicherung Ihres Arbeitgebers.  In diesem Fall haben Sie nach einem Fahrradunfall einen Anspruch auf Zahlung der <strong>Differenz</strong> zwischen dem normalen Lohn, und dem gezahlten Krankengeld.</p>
<p>Sollten Sie Selbstständiger sein, wird die Berechnung des Dienstausfalles und des Gewinnes ein wenig komplizierter. Mehr dazu finden Sie hier: <a href="https://vinqo.de/verdienstausfall-und-entgangener-gewinn-als-selbststaendiger-bei-verletzung/">Entgangener Gewinn als Selbstständiger</a></p>
<h2>Wertverlust</h2>
<p>Wenn Ihr Fahrrad beschädigt und repariert wurde, kann es trotzdem auch nach der Reparatur weniger Wert sein, als vor der Reparatur. Auch hier sind erneut parallelen zu einem Auto nach einem Unfall zu ziehen: Dadurch, dass ein <strong>Unfallwagen</strong> auf dem markt weniger wert ist, als ein unfallfreier Wagen, entsteht ein <strong>merkantiler Minderwert</strong>.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/ansprueche-nach-fahrradunfall-das-steht-ihnen-zu/">Ansprüche nach Fahrradunfall &#8211; das steht Ihnen zu!</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Auto durch Einkaufswagen zerkratzt</title>
		<link>https://vinqo.de/auto-durch-einkaufswagen-zerkratzt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 12 Nov 2020 13:57:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Grundsätzlich kann man festhalten, dass das Rammen eines Wagens auf dem Parkplatz immer fahrlässig ist. Denn Fahrlässigkeit wird definiert als „die verkehrsübliche Sorgfalt außer Acht lassen.“ Unvorsichtiges Schieben eines Einkaufswagens lässt sich mühelos als sorgfaltswidrig bezeichnen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/auto-durch-einkaufswagen-zerkratzt/">Auto durch Einkaufswagen zerkratzt</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p><a style="background-color: #ffffff; font-size: 1rem;" href="https://vinqo.de/unfall-auf-parkplatz-was-beachten/" target="_blank" rel="noopener">Parkplätze</a> gehören zu den unfallreichsten Orten im Straßenverkehr. Durch die unübersichtliche Verkehrssituationen übersehen viele Autofahrer schnell ein anderes Auto beim Ausparken &#8211; und schon ist der Verkehrsunfall geschehen. Doch auch vorsichtige Autofahrer sind vor Lackschäden nicht gefeit: Denn neben der anderen <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall/" target="_blank" rel="noopener">PKWs</a>, <a href="https://vinqo.de/motorradunfall-schmerzensgeld/" target="_blank" rel="noopener">Motorrädern, </a><a href="https://vinqo.de/angefahren-als-fussgaenger/" target="_blank" rel="noopener">Fußgängern </a>oder <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall/" target="_blank" rel="noopener">Fahrrädern </a>werden noch unzählige <b>Einkaufswagen </b>über den Parkplatzasphalt geschoben. Wenn Ihr Auto auf dem Parkplatz von einem Einkaufswagen gestreift wurde, können Sie die hieraus entstandenen Schäden, z.B. Lackkratzer und Beulen, gegen den Verursacher geltend machen.</p>								</div>
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									<h2>Haftungsgrundlage</h2><p>Haftungsgrundlage ist in diesen Fällen der<strong> § 823 Abs. 1 BGB</strong>:</p><p style="padding-left: 40px;"><em>Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich <b>verletzt</b>, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet</em>.</p><p>Grundsätzlich kann man festhalten, dass das Beschädigen eines Autos auf dem Parkplatz grundsätzlich fahrlässig ist. Denn Fahrlässigkeit wird definiert als „die verkehrsübliche Sorgfalt außer Acht lassen.“ Unvorsichtiges Schieben oder das unbeaufsichtigte Stehenlassen eines Einkaufswagens lässt sich als sorgfaltswidrig bezeichnen.</p><p>Rechtsfolge ist, dass Sie nach <b>§ 249 Abs. 1 BGB</b> von dem Schädiger verlangen können, dass er Ihren Wagen reparieren lässt, oder die Kosten für eine Reparatur nach<b> § 251 Abs. 1 BGB </b>ersetzten muss. Doch ganz so unproblematisch ist es dann doch nicht immer.</p><h2>Mitverschulden</h2><p>Bei der Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche wirft Ihnen die gegnerische Versicherung u.U.  gem. <strong>§ 254 Abs. 1 BGB </strong>ein Mitverschulden vor, um den Schadenersatzanspruch möglichst gering zu halten Wenn der Autofahrer bei einem Verkehrsunfall eine Mitschuld trifft, wird ihm der Haftungsanspruch anteilig (an seinem Mitverschulden orientiert) gekürzt. Hierbei kann zwischen zwei Variationen unterschieden werden:</p><h3>Sie fuhren den Wagen zum Zeitpunkt des Unfalls</h3><p>Wenn Sie selber mit Ihrem Wagen fuhren, als er zerkratzt wurde, haften Sie im Regelfall anteilig nach<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__7.html"> <b>§ 7</b> <b>StVG </b></a>oder<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__18.html"> <b>§ 18 StVG</b></a>. In diesem Fall haben Sie eine „gefährliche“ Handlung vorgenommen, denn von jedem Auto im Verkehr geht eine <b>Betriebsgefahr </b>aus. In diesen Fällen kann Ihr Schadensersatzanspruch gekürzt werden. Die Höhe der Kürzung wird dabei aber am Einzelfall festgemacht.</p><p><u>Beispiel 1:</u></p><p>Der Einkaufswagennutzer schob den Wagen höchst rücksichtlos, also grob fahrlässig. Er ließ alles außer Betracht, was ein vernünftig und umsichtig denkender Mensch normalerweise beachtet. Beispielsweise schob er den Einkaufswagen nicht, sondern „schubste“ ihn vor sich her. In solchen Fällen wirkt sich die Betriebsgefahr Ihres Wagens kaum auf den Schaden aus.  Die Rücksichtslosigkeit der Person ist so weit überwiegend verantwortlich, dass Ihr Schadensersatzanspruch nicht gekürzt wird.</p><p><u>Beispiel 2:</u></p><p>Der Einkaufswagennutzer schob den Wagen regulär. Sie dachten, dass die Person Sie vorbei lassen möchte, weil er kurz stoppt. Der Einkaufswagennutzer hatte Sie aber gar nicht gesehen, weil er abgelenkt war. In diesem Fall tragen Sie eine Mitschuld. Eine Kürzung Ihres Anspruchs ist wahrscheinlich.</p><h4>Ihr Wagen war zum Unfallzeitpunkt geparkt</h4><p>Wenn Ihr Wagen geparkt war, liegt im Regelfall <b>keine Betriebsgefahr</b> mehr vor, denn Ihr Wagen wird nicht mehr im Straßenverkehr geführt. Zwar gibt es durchaus Fälle, in denen der BGH auch bei geparkten PKW eine Mitschuld annahm, in diesen Fällen waren diese aber so verkehrswidrig abgestellt (absolutes Parkverbot) als dass dies mit der Parkplatzsituation vergleichbar wäre. Auch bei leichteren Parkverstößen, zum Beispiel wenn Sie über eine Parklinie ragen, wird im Regelfall kein Mitverschulden angenommen werden können.</p>								</div>
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									<p>Sie hatten auf dem Parkplatz einen Unfall mit einem Auto? Lesen Sie <a href="https://vinqo.de/unfall-auf-parkplatz-was-beachten/">hier</a> die wichtigsten Schritte nach Ihrem Unfall!</p>								</div>
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									<h2>Wer ist Ihr Anspruchsgegner?</h2><p>Anders als bei PKW-Haltern gibt es<strong> keine Pflicht-Haftpflichtversicherung </strong>für den Verbraucher. Wenn dieser keine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, müssen Sie Ihren Anspruch gegen die <strong>Privatperson</strong> durchsetzen. Es ist aber möglich, dass der Verursacher mittelos ist, die Reparatur also nicht zahlen kann. Wenn eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde, haftet diese für Verursacher. Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, können Sie aber nicht die Haftpflichtversicherung sondern nur den Schädiger verklagen. </p><h2>Der Verursacher ist nicht auffindbar</h2><p>Besonders ärgerlich wird es, wenn Sie zu Ihrem Wagen zurückkehren und jemand in Ihrer <b>Abwesenheit </b>diesen zerkratzt hat. Denn wenn Sie nicht wissen, wer der Verursacher war, können Sie auch keinen Schadensersatzanspruch gegen diesen durchsetzen. Das Verlassen des Unfallorts stellt eine <b>Straftat </b>dar. Selbst wenn die Person Ihnen einen Zettel mit Kontaktinformationen hinterlässt, können Sie <b>Strafanzeige </b>stellen. Als erstes sollten Sie in solchen Fällen die Polizei hinzuziehen, und Anzeige gegen Unbekannt stellen. Wenn Sie eine Kaskoversicherung abgeschlossen haben, können Sie mit der Anzeige dann eventuell die Reparaturkosten ersetzen lassen.</p><p>Wenn Ihr Wagen auf dem Parkplatz eines Unternehmens wie einem Einkaufszentrum oder Supermarkt zerkratzt wurde, können Sie überprüfen, ob dies durch <b>Videokameras </b>aufgezeichnet wurde. Doch Sie müssen schnell sein, denn im Regelfall wird das Video nach 24 Stunden wieder gelöscht.</p><h2>Fazit</h2><p>Wenn der Verursacher ausfindig gemacht wird, ist die Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche meistens erreichbar. Wenn jedoch eine Fahrerflucht vorliegt und keine Zeugen bekannt sind oder Videoaufnahmen vorliegen, bleiben Sie im schlimmsten Fall auf den Kosten vollständig sitzen. </p>								</div>
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		<title>Wirtschaftlicher Totalschaden nach Fahrradunfall?</title>
		<link>https://vinqo.de/wirtschaftlicher-totalschaden-nach-fahrradunfall/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 09 Sep 2020 11:34:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Fahrradunfall]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Unter einem wirtschaftlichen Totalschaden versteht man, dass eine Reparatur des Fahrrades zwar möglich aber nicht mehr wirtschaftlich vertretbar ist.  Denn die Reparaturkosten können unter Umständen den Wert des Fahrrads vor dem Unfall übersteigen. Wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, kann nach einem Unfall mit Fahrradbeteiligung der Unfallgegner die Übernahme der Reparaturkosten verweigern und stattdessen nur den...</p>
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									<p>Unter einem wirtschaftlichen Totalschaden versteht man, dass eine <strong>Reparatur</strong> des Fahrrades zwar möglich aber nicht mehr wirtschaftlich vertretbar ist. </p><p>Denn die Reparaturkosten können unter Umständen den Wert des Fahrrads vor dem Unfall übersteigen. Wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, kann nach einem Unfall mit Fahrradbeteiligung der Unfallgegner die Übernahme der Reparaturkosten verweigern und stattdessen nur den <strong>Wert des Fahrrades</strong> vor dem Unfall abzüglich des Restwerts <strong>auszahlen</strong>. Nach<strong> § 251 Abs. 2 S.1 BGB</strong> kann der Unfallgegner die „Wiederherstellung“ nämlich verweigern, wenn diese „<strong>unverhältnismäßig</strong>“ ist, also die Reparatur den Wert des Fahrrades übersteigt. Dies führt unter Umständen dazu, dass nur sehr geringe Beträge vom Unfallgegner überwiesen werden, da beispielsweise das Fahrrad bereits deutlich älteren Baujahrs war.  </p><p><b>Doch wie berechnen Sie, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt?</b></p>								</div>
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									<h2><b>Wie wird der wirtschaftliche Totalschaden bei einem Fahrrad berechnet?</b></h2><p>Um den wirtschaftlichen Totalschaden zu erkennen, müssen verschiedene Werte des Fahrrades miteinander verglichen werden. In diesem Zusammenhang fallen häufig die Begriffe „<strong>Neuwert</strong>“, und „<strong>Zeitwert</strong>“ sowie „<strong>Wiederbeschaffungswert</strong>“ und „<strong>Wiederbeschaffungsaufwand</strong>“. </p><p>Eins vorweg: <strong>Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt in jedem Fall vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um 130 % überschreiten.</strong></p><h3>Neuwert eines Fahrrads</h3><p>Der Neuwert ist der Preis, den das Fahrrad hat, wenn man es <strong>brandneu</strong> erwerben würde. Der Neuwert wird in Haftpflichtfällen grundsätzlich <strong>nicht ersetzt</strong>. Dies hängt damit zusammen, dass das BGB den Grundsatz verfolgt, dass ein <strong>Geschädigter</strong> nach einem Unfall so zu <strong>stellen</strong> ist, <strong>als wäre das schädigende Ereignis nicht eingetreten</strong>, aber eben auch nicht <strong>bessergestellt</strong> werden soll. <span style="letter-spacing: 0px;">Würden Sie als geschädigter Fahrradfahrer ein gebrauchtes Fahrrad „verlieren“, dafür aber ein neues Fahrrad erhalten, dann würde sich Ihr </span><strong style="letter-spacing: 0px;">Vermögenssituation</strong><span style="letter-spacing: 0px;"> verbessern. Denn neue Fahrräder sind wertvoller als gebrauchte Fahrräder.</span></p><p>Eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass der Neuwert nach einem Unfall nicht zu ersetzen ist, gilt nur, wenn das Fahrrad quasi direkt<strong> nach dem Kauf</strong> beschädigt wurde.</p><h3>Zeitwert eines Fahrrads</h3><p>Unter dem Zeitwert versteht man den Wert, den das Fahrrad <strong>zum Zeitpunkt des Unfalls</strong> hatte. Dieser kann durch eine <strong>Berechnung</strong>, einen Vergleich auf dem <strong>Gebrauchtmarkt</strong>, oder durch einen <a href="https://vinqo.de/vorgeschlagener-gutachter-von-der-versicherung-nach-unfall-in-anspruch-nehmen/" target="_blank" rel="noopener">Gutachter </a>festgestellt werden.</p><p>Es gibt verschiedene Modelle, mithilfe derer der Zeitwert des Fahrrades (näherungsweise) ermittelt <span style="letter-spacing: 0px;">werden kann. </span></p><p><span style="letter-spacing: 0px;">Ein solches Ermittlungshilfe kann die Heranziehung der gewöhnlichen steuerlichen Abschreibung sein. Hierfür gibt es beispielsweise Rechenhilfen wie den </span><strong style="letter-spacing: 0px;">Abschreibungsrechner</strong><span style="letter-spacing: 0px;">, mithilfe dessen (normalerweise) das Absetzen von Steuern für Betriebsausgaben berechnet werden. Dabei wird eine Nutzungsdauer von durchschnittlich sieben Jahren für Fahrräder angenommen. Der Staat geht davon aus, dass ein Fahrrad im Durchschnitt </span><strong style="letter-spacing: 0px;">sieben Jahre</strong><span style="letter-spacing: 0px;"> genutzt wird, bis es ein neues Fahrrad gekauft wird. Eine andere Berechnungsart zieht für das erste Jahr des Gebrauchs 25 % Prozent vom Neuwert des Fahrrades ab, und für jedes weitere Jahr dann 15 %.</span></p><p>Diese Berechnungen sind jedoch nur Näherungshilfen und stellen keine belastbare oder gar gerichtsfeste Ermittlung des Zeitwerts dar.</p><p>Für viele Fahrradfahrer ist erschreckend, wie schnell das Zweirad an Wert verliert. Je nach Berechnungsmethode ist das Fahrrad bereits nach sieben Jahren <strong>wertlos</strong>. Das widerspricht dem Bauchgefühl, denn für einen persönlich ist das Fahrrad auch noch nach sieben Jahren ein <strong>wertvolles Alltagsgut</strong>.</p><p>In diesen Fällen lohnt es sich, auch ein Auge auf den <strong>Gebrauchtmarkt</strong> von Fahrrädern zu werfen. Denn hier erhält man einen sachgerechten Anhaltspunkt, was man bei einem Weiterverkauf des Fahrrads erhalten hätte, indem man es mit ähnlichen Fahrrädern vergleicht. </p><p>Um zweifelsfrei und <b>gerichtsfest </b>den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrrads bestimmen zu können, kann ein <b><a href="https://vinqo.de/schadensersatz-nach-fahrradunfall-berechnen-gutachten-und-kostenvoranschlag/">Fahrradgutachen</a> </b>eingeholt werden. Die Kosten für ein Fahrradgutachten können relativ hoch sein, insbesondere wenn man sie mit den eigentlichen Reparaturkosten vergleicht.</p><p>Ein Gutachten zur Ermittlung des Zeitwerts ist in nur wenigen Fällen angezeigt. Um nicht unverhältnismäßig hohe Gutachterkosten zu verursachen und sich dem Vorwurf eines Verstoßes gegen die Schadenminderungspflicht ausgesetzt zu sehen, sollten Sie ein Fahrradgutachten deshalb nur im Ausnahmefall und nach <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall/">Rücksprache</a> einholen.</p>								</div>
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									<p><strong>Neugierig, wie viel Schmerzensgeld Ihnen nach einem Fahrradunfall zustehen könnte?</strong> Lesen Sie <a href="https://vinqo.de/wie-viel-schmerzensgeld-nach-einem-fahrradunfall/">hier</a> einige Urteile zu Fahrradunfällen und bekommen Sie eine erste Vorstellung!</p>								</div>
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									<h3>Wiederbeschaffungswert bei einem Fahrrad</h3><p>Wenn man sich im Internet über wirtschaftliche Totalschäden informiert, stolpert man häufig über den Begriff „<strong>Wiederbeschaffungswert</strong>“. Hier gilt: <strong>Der Wiederbeschaffungswert ist der Wert, den es braucht, um ein vergleichbares Fahrrad zu kaufen.</strong></p><p>Logische Schlussfolgerung ist, dass bei einem <strong>Gebrauchtmarkt</strong>, wie er für Autos und Fahrräder existiert, der Wiederbeschaffungswert und der Zeitwert identisch sind. Denn wie oben dargestellt, kann der Zeitwert auch durch den Vergleich mit dem Kaufpreis von anderen gebrauchten Fahrrädern ermittelt werden. Der Wiederbeschaffungswert divergiert jedoch vom Zeitwert, wenn es keinen Gebrauchtmarkt gibt.</p><p><em><strong>Beispiel</strong>: Sie haben Ihr Rad in liebevoller Handarbeit durch einen Fahrradspezialisten aus Rosenholz kunstvoll drechseln lassen. Es ist ein absolutes Unikat. Dadurch, dass es kein vergleichbares Fahrrad auf dem Markt vorhanden ist und das Fahrrad nur durch eine erneute Anfertigung ersetzt werden kann, ist der Wiederbeschaffungswert dann gleichzeitig auch der Neuwert. </em></p><h3>Wiederbeschaffungsaufwand nach einem Fahrradunfall</h3><p>Schlussendlich muss neben dem Zeitwert auch der Wiederbeschaffungsaufwand errechnet werden.<strong> Hierfür wird von dem Zeitwert (Wiederbeschaffungswert) der Restwert des Fahrrades abgezogen.</strong> Der Wiederbeschaffungswert ist nicht für die Feststellung des wirtschaftlichen Totalschadens von Bedeutung, sondern für die Frage, was bei einem wirtschaftlichen Totalschaden auszuzahlen ist. Denn die Versicherung oder der Unfallgegner zahlen nicht den Zeitwert, sondern den Zeitwert abzüglich des Restwerts des Fahrrades, ergo den Wiederbeschaffungsaufwand.</p><p>Der Restwert des Fahrrads ist zumeist nur bei eBikes oder hochwertigen Rennrädern von Bedeutung. Andernfalls kommt dem Restwert eines beschädigten Fahrrads nur noch Schrottwert zu (10-20€).</p><h2>Die 130 %- Rechtsprechung bei Fahrrädern</h2><p>Ähnlich wie bei einem Kfz geht die Rechtsprechung in Deutschland davon aus, dass eine <strong>Reparatur bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswerts betragen darf</strong>. Denn es besteht ein „<strong>Integritätsinteresse</strong>“. Mit anderen Worten: Das gleiche Fahrrad weiter nutzen zu können, begründet ein Interesse an der Reparatur, selbst wenn diese (leicht) unwirtschaftlich ist. Dies wurde zuletzt vom OLG München so entschieden. <strong>OLG München, Endurteil v. 16.11.2018 – 10 U 1885/18. </strong></p><p>Aber Vorsicht: Wenn das <strong>Integritätsinteresse</strong> geltend gemacht wird, muss das Fahrrad auch tatsächlich noch vollständig <strong>repariert</strong> werden. Eine <strong>Auszahlung</strong> des Betrages anstelle der Reparatur soll <strong>nicht möglich sein</strong>. </p>								</div>
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									<h3>Beispielrechnung</h3><p>Nach den ganzen Begriffserläuterung ein Beispiel:</p><p>Sie haben sich vor sechs Jahren ein Fahrrad im Wert von <strong>1.500,00 €</strong> angeschafft. Nach einem Zusammenstoß mit einem PKW ist das Fahrrad fast vollständig zerstört. Die Werkstatt berechnet in einem <a href="https://vinqo.de/schadensersatz-nach-fahrradunfall-berechnen-gutachten-und-kostenvoranschlag/" target="_blank" rel="noopener">Kostenvoranschlag </a>nun <strong>800,00 €</strong> für eine potentielle <strong>Reparatur</strong>. Der Schrottwert des Fahrrades liegt bei <strong>50,00 €</strong>.</p><p><strong>(1) Neuwert:</strong> Der Neuwert des Fahrrades würde erneut bei 1.500,00 € liegen.</p><p><strong>(2) Zeitwert:</strong> Nach der Berechnung mithilfe des Abschreibungsrechners läge noch ein Wert von 105,05 € vor. Nach der anderen linearen Berechnung läge immerhin noch ein Wert von 587,26 € vor. Auf dem Gebrauchtfahrradmarkt sehen Sie ein vergleichbares Fahrrad für 400,00 €.</p><p><strong>(3) Wiederbeschaffungsaufwand</strong>: Der Wiederbeschaffungsaufwand liegt, soweit man von dem Höchstwert von 587,26 € ausgeht, durch Abzug des Schrottwerts bei 537,26 €.</p><p><strong>(4) 130 % Rechtsprechung</strong>: Nach der oben genannten Rechtsprechung könnte also eine Reparatur durchgeführt werden, wenn diese nicht teurer als 763,44 € wird. (Wiederbeschaffungswert x 130 %)</p><p><strong>Zwischenergebnis</strong>: Mithin liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Denn die Reparatur würde 800,00 € kosten, Sie hätten jedoch nur einen Anspruch auf die Reparatur, wenn diese nicht 763,44 € übersteigt. Die gegnerische Versicherung oder der Unfallgegner wird Ihnen somit nur den <strong>Wiederbeschaffungsaufwand</strong> ersetzen müssen, dieser beträgt <strong>537,26 €</strong>.</p><p><strong>Ergebnis</strong>: Leider liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor.</p><h2>Totalschaden nach Fahrradunfall mit E-Bike</h2><p>Für E-Bikes gilt grundsätzlich alles, was oben auch hinsichtlich „normaler“ Fahrräder beschrieben wurde. Eine Ausnahme muss jedoch gemacht werden:</p><p>Aufgrund der <strong>höheren technischen Ausstattung</strong> (Motor / Batterie) wird im ersten Jahr bereits ein<strong> höherer Wertverlust</strong> angenommen. Auch in den folgenden Jahren sinkt der Wert stärker als bei einem gewöhnlichen Fahrrad. Denn gerade Akkus verlieren ihre <strong>Ladekapazität</strong>, sodass bereits innerhalb des ersten Jahres davon ausgegangen wird, dass der Akku im besten Fall nur noch eine Ladekapazität von 90 Prozent aufbringen kann. Dies muss bei der Ermittlung des Wertverlusts, der durch die Ingebrauchnahme des E-Bikes entsteht, berücksichtigt werden. Im ersten Jahr kann ein E-Bike somit bereits 30 % Wertverlust erleiden, nach zwei Jahren ist das Fahrrad nur noch 50 % des Kaufpreises wert. Dies ergaben <a href="https://www.zeit.de/mobilitaet/2019-03/pedelecs-elektrofahrrad-fahrradleasing-radfahren-fahrradkauf">Umfragen</a> unter Fahrradhändlern. </p><h2>Zusammenfassung:</h2><p>Die Berechnung eines wirtschaftlichen Totalschadens bei einem Fahrrad orientiert sich an der <strong>Rechtsprechung</strong> zu wirtschaftlichen Totalschäden von Kfz. Dies führt dazu, dass unter Umständen die gegnerische Versicherung eine teure Reparatur verweigert. Für Sie als Geschädigten lohnt es sich daher, vorher den <strong>Zeitwert</strong> des Fahrrades zu <strong>ermitteln</strong>.</p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/wirtschaftlicher-totalschaden-nach-fahrradunfall/">Wirtschaftlicher Totalschaden nach Fahrradunfall?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Auffahrunfall &#8211; Was tun?</title>
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		<pubDate>Wed, 22 Jul 2020 08:46:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Auffahrunfälle stellen einen großen Teil der Verkehrsunfälle in Deutschland dar. Ein gängiger Spruch unter Fahrlehrern lautet daher „In der Fahrschule lernt man nicht das Fahren, sondern das richtige und rechtzeitige Bremsen.“  Gerade an Ampeln, bei Linksabbiegevorfällen und Stauenden kann bereits eine kleine Unachtsamkeit sonst zu einem Auffahrunfall führen. Ungenügender Abstand sowie Fehler beim Abbiegen sind...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/auffahrunfall-was-tun/">Auffahrunfall &#8211; Was tun?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p>Auffahrunfälle stellen einen großen Teil der Verkehrsunfälle in Deutschland dar. Ein gängiger Spruch unter Fahrlehrern lautet daher „In der Fahrschule lernt man nicht das Fahren, sondern das richtige und rechtzeitige Bremsen.“ </p><p>Gerade an Ampeln, bei Linksabbiegevorfällen und Stauenden kann bereits eine kleine Unachtsamkeit sonst zu einem Auffahrunfall führen. Ungenügender Abstand sowie Fehler beim Abbiegen sind zwei der drei häufigsten Ursachen bei Verkehrsunfällen und machen insgesamt fast <a href="https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Verkehrsunfaelle/Tabellen/fehlverhalten-fahrzeugfuehrer.html;jsessionid=01AC1AD21CA65E265CDF8A9D0879028E.internet8712" target="_blank" rel="noopener">30 % der Verkehrsunfallursachen</a> aus. </p><p>Wir erklären Ihnen, was Sie nach einem Auffahrunfall unbedingt wissen sollten!</p>								</div>
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									<h2>Muss ich die Polizei rufen?</h2><p>Es besteht<strong> kein gesetzlicher Zwang</strong> die Polizei zu rufen. Die Polizei wird jedoch gerade bei Unfällen, in denen ein größerer Personen- oder Sachschaden entstanden ist regelmäßig informiert. Gründe, die Polizei zu rufen, gibt es viele nach einem Unfall:</p><p>&#8211;<strong>Absicherung der Unfallstelle: </strong>Die Polizei ist in erster Linie für die Gefahrenabwehr zuständig. Wenn ein Unfall beispielsweise einen Teil einer Straße blockiert, sorgt die Polizei dafür, dass hierdurch möglichst wenige Personen in Gefahr gebracht werden.</p><p>&#8211;<strong>Unfallbericht erstellen</strong>: Wenn die Polizei gerufen wurde, erstellt sie regelmäßig einen polizeilichen Unfallbericht. Dieser kann für Sie als Geschädigter wichtig werden: Regelmäßig gibt die Polizei an, wen sie für den <strong>Unfallverursacher</strong> hält. In diesem Fall kann dies als Beweismittel innerhalb der Schadensregulierung genutzt werden.</p><p><strong>&#8211; Feststellung der Personalien:</strong> Wenn der Unfallgegner sich weigert, Ihnen seine Personalien mitzuteilen, kann die Polizei für Abhilfe sorgen. Denn die Polizei ist kraft staatlicher Gewalt in der Lage, die Personalien festzustellen.</p><p>Als Unfallgeschädigter haben Sie keine Nachteile, wenn Sie die Polizei zu einem Unfall hinzuziehen! Es kann vielmehr Ihre Schadensregulierung vereinfachen. Eine<a href="https://vinqo.de/anzeige-erstatten-um-schmerzensgeld-zu-erhalten/" target="_blank" rel="noopener"> Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung</a> benötigt es übrigens zur Durchsetzung eines Schmerzensgeldes nicht. </p><h2>Welche Daten brauche ich vom Unfallverursacher?</h2><p>Zur Beantwortung dieser Frage muss zwischen „zwingend gebrauchten“ und „nützlich“ Daten unterschieden werden. In manchen Fällen kann der Unfallgegner unwillig sein, seine Daten herauszugeben, oder sogar Fahrerflucht begehen, um Ihren Schaden nicht regulieren zu müssen. </p><p>Dies nützt dem Unfallverursacher jedoch wenig: Sie brauchen weder seinen<strong> Namen noch seine Anschrift</strong> oder den Namen der <strong>Versicherung</strong>, um am Ende Ihren Schadensersatzanspruch durchzusetzen. </p><p>Denn grundsätzlich genügt das <b>Kennzeichen </b>des Unfallgegners bereits, um dessen Haftpflichtversicherung herauszufinden. Da nach einem Auffahrunfall grundsätzlich der Halter neben dem Fahrzeugführer haftet, kann der Halter und Versicherungsnehmer auch nicht behaupten, er hätte den Wagen gar nicht persönlich gefahren. In diesem Fall muss er nämlich bewiesen können, wer den Unfallverursacherwagen gefahren ist. </p><p>In den meisten Fällen wird der Unfallgegner aber kooperieren. In diesem Fall sollten Sie sich folgende Daten notieren: <b>Name, Anschrift, KfZ-Haftpflichtversicherungsunternehmen und (falls vorhanden) auch direkt die Versicherungsscheinnummer. </b>Denn diese Daten können Ihnen helfen, die Schadensregulierung zu beschleunigen. Ein umsichtiger und kooperativer „Auffahrer“ wird Ihnen unter Umständen sogar eine schriftliche Haftungsanerkennung erteilen. Diese führt dazu, dass die Haftpflichtversicherung Ihren Schaden schneller reguliert, weil sie nicht mehr ohne Weiteres behaupten kann, dass den Versicherungsnehmer keine Schuld treffe.</p><p> </p>								</div>
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									<p><b>Gutachten oder Kostenvoranschlag? </b>In <a href="https://vinqo.de/motorradunfall-unfallabwicklung-und-ansprueche/" target="_blank" rel="noopener">diesem Beitrag</a> finden Sie heraus, was für Sie sinnvoll ist!</p>								</div>
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									<h2>Wann muss der Auffahrunfall der Versicherung gemeldet werden?</h2><p>Der Unfallverursacher muss seiner Versicherung den Auffahrunfall innerhalb einer Woche melden. Die Anzeigepflicht ergibt sich aus § 104 Abs. 1 VVG: </p><p style="padding-left: 40px;"><em>Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer innerhalb einer Woche die Tatsachen anzuzeigen, die seine Verantwortlichkeit gegenüber einem Dritten zur Folge haben könnten. Macht der Dritte seinen Anspruch gegenüber dem Versicherungsnehmer geltend, ist der Versicherungsnehmer zur Anzeige innerhalb einer Woche nach der Geltendmachung verpflichtet.</em></p><p>Wenn er dieser Anzeigepflicht nicht nachkommt &#8211; beispielsweise weil er der Auffassung ist, dass er am Auffahrunfall keine Schuld trägt -, so ist es ausreichend, wenn Sie seiner Versicherung den Schadensfall melden. Die Versicherung können Sie anhand des Kennzeichens über den Zentralruf der Autoversicherer ermitteln. </p><p>Die gegnerische Versicherung holt dann selbst eine Schadensmeldung beim Versicherungsnehmer ein. Sollte dieser trotzdem nicht reagieren, so muss die gegnerische Versicherung &#8211; abhängig von der Sachlage &#8211; trotzdem Ihre Ansprüche regulieren. Die Meldung des Unfallverursachers ist nicht zwingend, damit Sie Schadenersatz und Schmerzensgeld nach einem Auffahrunfall erhalten.</p><h2>Wann zahlt die gegnerische Versicherung/ der Gegner?</h2><p>Die gegnerische Versicherung zahlt im Versicherungsfall. Diese (vermeintliche) Selbstverständlichkeit bedarf trotzdem ein paar Worte der weiteren Erklärung. Versicherungsfall innerhalb der Kfz-Haftpflichtversicherung bedeutet zunächst, dass die Versicherung bei einem fahrlässigen verschuldeten Autounfall sich verpflichtet, die hieraus entstandenen <strong>Schäden</strong> zu <strong>regulieren</strong>. Kein Versicherungsfall liegt hingegen vor, wenn der Unfallgegner absichtlich mit seinem Wagen auf Ihr Fahrzeug auffährt. Denn für vorsätzliche Delikte greift regelmäßig kein Versicherungsschutz.</p><p>Der Zeitpunkt der Zahlung ist leider nicht vorhersehbar. In vielen Fällen kann sich die Schadensregulierung über mehrere Wochen ziehen. Welche Möglichkeiten Ihnen dann offenstehen, können Sie <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall-wo-bleibt-mein-geld-von-der-versicherung/" target="_blank" rel="noopener">hier </a> nachlesen.</p><h2>Welche Ansprüche habe ich nach einem Auffahrunfall?</h2><p>In der Schadensregulierung gilt nach <b>§§ 249 ff. BGB</b>, dass der Schädiger den Geschädigten so stellen muss, als wäre das schädigende Ereignis nicht eingetreten.</p><p>Wurde also bei einem Auffahrunfall Ihr Fahrzeug und Ihre Uhr zerstört, dann muss der Unfallverursacher den Wagen und die Uhr ersetzen, beziehungsweise die <strong>Reparaturkosten</strong> bezahlen. Kosten für die <strong>Heilbehandlung</strong> werden zwar grundsätzlich durch Ihre Krankenversicherung gezahlt, jedoch kann die private oder gesetzliche Krankenversicherung Regress beim Unfallverursacher nehmen.</p><p>Neben diesen offensichtlichen Ansprüchen besteht darüber hinaus aber auch eine Vielzahl von weiteren Ansprüchen, die sich aus dem Verkehrsunfall ergeben können. Eine ausführliche Auflistung Ihrer Ansprüche nach einem Auffahrunfall finden Sie <a href="https://vinqo.de/diese-ansprueche-haben-sie-nach-einem-verkehrsunfall/" target="_blank" rel="noopener">hier</a>.</p><h2>Kann ich bei einem Auffahrunfall eine Mitschuld haben?</h2><p>Der Schadensersatzanspruch mit seinen Positionen wird nach <b>Verschulden </b>auf die Unfallbeteiligten <b>aufgeteilt</b>. </p><p>Beispiel: Bei einem beiderseitig verursachten Auffahrunfall müssen die Versicherungen jeweils 50 % des gegnerischen Schadens regulieren.</p><p>Bei den allermeisten Auffahrunfällen hat der Auffahrende Schuld. Grundsätzlich gilt gem. <a href="https://dejure.org/gesetze/StVO/4.html">§ 4 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)</a>:</p><p style="padding-left: 40px;"><em>Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird.</em></p><p>Kommt es zu einem Auffahrunfall, greift der sogenannte <strong>Anscheinsbeweis</strong>, dass der Auffahrende einen zu geringen Sicherheitsabstand einhalten hat und deshalb nicht mehr rechtzeitig auf das Verkehrsgeschehen reagieren konnte.</p><p>Dies gilt auch für plötzliche Verkehrssituationen:</p><p style="padding-left: 40px;"><em>Ein plötzliches scharfes Bremsen des Vorausfahrenden muss ein Kraftfahrer grundsätzlich einkalkulieren.</em><br />&#8211; BGH, Urteil vom 16.1.2007, Az. VI ZR 248/05</p><p>Dies führt zu einer <strong>Umkehr der Beweislast</strong>: wenn Sie Schadenersatz erhalten wollen, müssen Sie alle Umstände, die den Schadenersatzanspruch begründen, vollständig beweisen. Bei einem Anscheinsbeweis hingegen wird aufgrund der typischen Konstellation angenommen, dass sich ein bestimmter Vorgang &#8211; hier: zu wenig Abstand des Auffahrenden zum Vordermann-  vorlag, ohne dass dieser von Ihnen bewiesen werden muss. Der Auffahrende muss nun <strong>widerlegen</strong>, dass dieser typische Vorgang vorlag. Dies nennt man <strong>sekundäre Beweislast</strong>. </p><p><span style="letter-spacing: 0px;">Die Schuld wird im Falle eines Auffahrunfalls regelmäßig beim Auffahrenden liege</span><span style="letter-spacing: 0px;">n. Viele <b>irren</b> sich jedoch in der Annahme, dass bei einem Auffahrunfall der Auffahrende immer zu <b>100 % </b>die Schuld trägt. </span></p><p><span style="letter-spacing: 0px;">Denn bei Betrieb eines motorisierten Fahrzeugs geht der deutsche Gesetzgeber von einer „<b>Betriebsgefahr</b>“ aus. Dies bedeutet: Das Führen eines Fahrzeuges ist immer latent gefährlich, sodass diese Gefahr Ihres eigenen Fahrzeugs berücksichtigt werden muss. </span><span style="letter-spacing: 0px;">Dies stellt aber natürlich nur eine grundsätzliche Vermutung dar. Die Betriebsgefahr kann &#8211; wie bei einem Auffahrunfall im Straßenverkehr typisch &#8211; vollständig vom Veursachungsbeitrag des Auffahrenden verdrängt werden. </span></p><p>Damit wird die anzurechnende Betriebsgefahr bei Auffahrunfällen zumeist nur bei <strong>Parkplatzunfällen </strong>relevant.</p><h2>Fazit</h2><p>Als Geschädigter haben Sie nach einem Auffahrunfall einen <b>Anscheinsbeweis</b>, der für die Schuld des Auffahrenden spricht. </p><p>Sollte der Unfallverursacher den Auffahrunfall nicht melden, so müssen Sie hierauf nicht weiter warten sondern können über das Kennzeichen des Unfallverursachers die Versicherung ermitteln und den Fall selbst melden. </p><p>Wenn Sie bei einem <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeld-verkehrsunfall/">Auffahrunfall</a> verletzt worden sind, sollten Sie Ihren Schmerzensgeldanspruch nicht selbst durchsetzen und keinesfalls die <a href="https://vinqo.de/einwilligung-der-versicherung-fur-schmerzensgeld-unterzeichnen/">vorgegebenen Formulare der gegnerischen Versicherung</a> unterzeichnen. </p><p>Wenn Sie versuchen, Ihre Ansprüche nach einem Auffahrunfall selbst geltend zu machen, braucht es dann aber einen <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall-wo-bleibt-mein-geld-von-der-versicherung/">langen Atem</a>. Mit unserem Fachwissen und unserer Erfahrung in der Schadensregulierung helfen wir Ihnen dabei- vollständig <strong>kostenlos</strong>. <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall/">Wenn Sie Geschädigter eines Auffahrunfalls sind, können Sie uns jederzeit Ihren Fall kostenfrei schildern.</a></p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/auffahrunfall-was-tun/">Auffahrunfall &#8211; Was tun?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Vorgeschlagener Gutachter von der Versicherung nach Unfall in Anspruch nehmen?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 18 Jul 2020 17:30:41 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Egal ob Sie mit einem Fahrrad oder mit einem Auto in einen Unfall verwickelt waren: Wenn Ihr Auto oder Ihr Fahrrad nach einem Unfall beschädigt worden ist, sollte man regelmäßig einen Sachverständigen beauftragen, den Schaden beziffern zu lassen. Denn anders als eine Werkstatt, die nur einen Kostenvoranschlag erstellt, kann ein Sachverständiger viel detaillierter ermitteln, wie viel der...</p>
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										<content:encoded><![CDATA[		<div data-elementor-type="wp-post" data-elementor-id="8458" class="elementor elementor-8458" data-elementor-post-type="post">
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									<p>Egal ob Sie mit einem Fahrrad oder mit einem Auto in einen Unfall verwickelt waren:</p><p>Wenn Ihr Auto oder Ihr Fahrrad nach einem Unfall beschädigt worden ist, sollte man regelmäßig einen <b>Sachverständigen beauftragen</b>, den Schaden beziffern zu lassen. Denn anders als eine <strong>Werkstatt</strong>, die nur einen <a href="https://vinqo.de/nach-verkehrsunfall-kostenvoranschlag-oder-gutachten/" target="_blank" rel="noopener">Kostenvoranschlag </a>erstellt, kann ein Sachverständiger viel detaillierter ermitteln, wie viel der Wert des Fahrzeugs vor dem Unfall war, ob ein<a href="https://vinqo.de/wertminderung-eines-fahrzeuges-nach-einem-verkehrsunfall/" target="_blank" rel="noopener"> merkantiler Minderwert </a>besteht oder im schlimmsten Fall sogar ein wirtschaftlicher Totalschaden gegeben ist. </p><p>Diese Details sind für Sie als Geschädigten unerlässlich, um Ihre Schadensersatzansprüche zu beziffern, und am Ende auch gegen die gegnerische Versicherung durchzusetzen.</p><p>Wenn der Schadensfall bei der gegnerischen Versicherung eingegangen ist, kann unter Umständen ein Schreiben an Sie gehen, in dem vorgeschlagen wird, dass für eine „einfache und schnelle“ Schadensregulierung auch auf einen Gutachter zurückgegriffen werden kann, der <strong>von der Versicherung vorgeschlagen</strong> wird. Dieser solle für Sie dann kostenlos sein.</p><p>Die entscheidende Frage dabei: <em>Muss ich den Gutachter der Versicherung nehmen oder kann ich selbst einen Gutachter beauftragen?</em></p>								</div>
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									<h2>Kosten des Gutachtens nach einem Unfall</h2><p>Die <strong>Gutachterkosten müssen</strong> auch dann von der gegnerischen Versicherung <b>übernommen</b> werden, wenn Sie selber einen <b>eigenen </b><strong>Gutachter</strong> beauftragen.</p><p>Ausnahme: Sollte sich nur ein Kratzer im Lack befinden, wäre es unbillig, ein Gutachten im drei- bis vierstelligen Bereich hierfür anzufertigen. Somit werden die Kosten für ein Gutachten nicht übernommen, wenn der Schaden nicht mehr als ca. 750,00 € beträgt. Bei Auffahrunfällen geht die Rechtsprechung davon aus, dass stets ein Gutachten eingeholt werden darf, weil dabei häufig unklar ist, ob hinter der Verkleidung nicht tragende Teile beschädigt sind. </p><p>In den meisten Fällen wird die Werkstatt, wenn Sie Ihren Unfallwagen dort vorstellen, Ihnen mitteilen können, ob der Schaden diese Grenze voraussichtlich überschreitet und somit ein Gutachten von einem Sachverständigen angefertigt werden kann.</p><p>Dadurch schützt sich die Werkstatt auch selber: Veranschlagt die Werkstatt die Kosten gegenüber der Versicherung und dem Auftraggeber zu gering, muss sie im Zweifelsfall die Mehrkosten der Reparatur selber zahlen.</p><p>Grundsätzlich können Sie also den selber beauftragten Gutachter und dessen Kosten vollständig als <b>Schadensposition </b>innerhalb der Schadensregulierung nach<strong> § 249 ff. BGB</strong> abrechnen. Selbst wenn Ihnen eine Teilschuld an dem Unfall zugesprochen wurde, können Sie die Kosten <b>vollständig </b>auf die gegnerische Versicherung abwälzen. Es handelt sich hier insoweit nämlich um Rechtsverfolgungskosten, also Kosten, die darauf beruhen, dass Sie versuchen, Ihre Ansprüche geltend zu machen. Diese unterliegen <strong>keiner Quotelung</strong> nach<strong> § 254 BGB</strong>.</p><p>Wie es so häufig innerhalb juristischer Fragen ist, gibt es dann aber durchaus Ausnahmen: Unter Umständen kann die gegnerische Versicherung vorbringen, dass die Gutachterkosten des von Ihnen persönlich beauftragten Gutachters „<strong>zu hoch</strong>“ seien, und deshalb nicht zu ersetzen seien. Von der gegnerischen Versicherung können nur „<strong>erforderliche Kosten</strong>“ gefordert werden. Die Rechtsprechung urteilte hier:</p><p style="padding-left: 40px;">„<em>Zwar ist der Geschädigte grundsätzlich berechtigt, einen qualifizierten Gutachter seiner Wahl mit der Erstellung des Schadensgutachtens zu beauftragen. Der Geschädigte ist auch grundsätzlich nicht zu einer Erforschung des ihm zugänglichen Markts verpflichtet, um einen für den Schädiger und dessen Haftpflichtversicherer möglichst preisgünstigen Sachverständigen ausfindig zu machen. Dabei verbleibt für ihn allerdings das Risiko, dass er ohne nähere Erkundigungen einen Sachverständigen beauftragt, der sich später im Prozess als zu teuer erweist. […]Verlangt der Sachverständige bei Vertragsabschluss Preise, die &#8211; für den Geschädigten erkennbar &#8211; deutlich überhöht sind, kann sich die Beauftragung dieses Sachverständigen als nicht erforderlich im Sinne des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB erweisen. Der Geschädigte kann dann nur Ersatz der für die Erstattung des Gutachtens tatsächlich erforderlichen Kosten verlangen, deren Höhe der Tatrichter gemäß § 287 ZPO zu bemessen hat.</em></p><p><b>Zusammengefasst </b>also: Nur wenn es offensichtlich ist, dass die Kosten des Sachverständigen <strong>weit über</strong> den Kosten von anderen Gutachtern liegen, müssen Sie unter Umständen einen <strong>Teil</strong> der Rechnung des Sachverständigen selber tragen.</p>								</div>
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									<p><strong>Wissen Sie, welche <b>Ansprüche </b>Sie nach einem Verkehrsunfall haben?</strong> In <a href="https://vinqo.de/diese-ansprueche-haben-sie-nach-einem-verkehrsunfall/" target="_blank" rel="noopener">diesem Beitrag</a> finden Sie alle Ansprüche von A bis Z!</p>								</div>
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									<h2> </h2><h2>Wieso schlägt die Versicherung einen eigenen Gutachter vor?</h2><p>Die Versicherungen sind <b>wirtschaftsorientierte </b>Unternehmen. Dies ist natürlich in erster Linie keine negative Eigenschaft, denn nur wenn Versicherungen auch wirtschaftlich orientiert handeln, sind die Versicherungsbeiträge der Mitglieder tragbar. Was für Sie als Versicherten also positiv ist, weil es Ihren eigenen Geldbeutel schont, ist für Sie als Geschädigter weniger gut.</p><p>Denn die gegnerische Versicherung wird versuchen, Ihre Ansprüche möglichst „niedrig“ zu halten. Die Gutachter der gegnerischen Versicherung sind daher unter Umständen <b>nicht</b> <b>objektiv</b>, wie ein Gutachter auf dem freien Markt, den Sie selber beauftragen. </p><p>Denn die Gutachteraufträge der Versicherung haben eigene Prüfungskriterien. Im Gutachten heißt es dann z.B. &#8222;Schaden nach den Vorgaben der Versicherung ermittelt&#8220; etc.</p><p>Dabei gibt es typische Strategien, mithilfe der die &#8222;Versicherungsgutachter&#8220; Ihre Schaden niedrig rechnen:</p><h3>Reparaturkosten werden geringer bewertet</h3><p>Das naheliegendste Strategie ist, dass der Schaden an Ihrem Fahrzeug „<strong>gar nicht so schlimm</strong>“ sei. </p><p>Dabei werden Reparaturschritte weggerechnet, Lackschichten werden dünner kalkuliert und auszutauschende Teile werden als nicht erforderlich erachtet. Die Berechnungs- und Ermittlungsgrundlage wird dabei dann von der gegnerischen Versicherung bei eigenen Gutachtern vorgegeben.</p><h3>Wert des Autos wird vor dem Unfall geringer bewerten</h3><p>Wenn das Auto vor dem Unfall (angeblich) bereits <strong>weniger wert</strong> war, kann schneller ein <b>wirtschaftlicher Totalschaden </b>vorliegen. Dies bedeutet, dass es nicht mehr wirtschaftlich ist, den Wagen zu reparieren, weil die Reparaturkosten den Wert des Wagens oder Fahrrads um 130% übersteigen.</p><p>Grundsätzlich gibt es eine gefestigte Rechtsprechung dazu, dass die Reparatur eines Wagens nach einem Autounfall unter bestimmten Umständen bis zu 130% des Wiederbeschaffungswertes des Wagens betragen darf. Denn der Eigentümer des Autos kann zwar auch ein neues Auto für den Wert des „unfallfreien“ Wagens kaufen, häufig haben aber viele Eigentümer gerade ein Interesse daran, dass Auto zu behalten. Es besitzt häufig einen emotionalen Wert, darüber hinaus hat man sich bereits an den Wagen gewöhnt und kennt seine Macken und Vorzüge. Das gleiche gilt auch für Schäden und <a href="https://vinqo.de/schadensersatz-nach-fahrradunfall-berechnen-gutachten-und-kostenvoranschlag/" target="_blank" rel="noopener">Reparaturkosten </a>an Fahrrädern.</p><p>Wenn die Versicherung dann also den Wert des Wagens für gering einschätzen lässt, überschreiten die Reparaturkosten dann schneller die 130 % Marke, weswegen dann <b>nur </b>noch der <b>Wiederbeschaffungswert </b>und <strong>nicht</strong> die <strong>Reparaturkosten</strong> gezahlt werden müssen.</p>								</div>
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									<h3>Reparaturkosten werden vom Gutachter sehr hoch angesetzt</h3><p>Mit dem gleichen Effekt wie oben beschrieben, kann der Gutachter der Versicherung die Reparaturkosten natürlich auch besonders hoch ansetzen, damit die 130 % Marke überschritten wird und deshalb nur noch der Wiederbeschaffungswert gezahlt werden muss. </p><p>So kann der Gutachter für die Versicherung sicherstellen, dass diese möglichst wenig zahlen muss. </p><h3>Zusammenfassung</h3><p>Zusammengefasst haben Sie <strong><b>keinen Vorteil</b></strong>, den Vorschlag der gegnerischen Versicherung anzunehmen und das Gutachten von einem Versicherungs-Sachverständigen vornehmen zu lassen.</p><p>Dies nützt nur der gegnerischen Versicherung und schadet Ihnen in den meisten Fällen. Es <b>lohnt </b>sich daher, sich von einem <b>unabhängigen </b><strong>Sachverständigen</strong> nach einem Unfall das Gutachten erstellen zu lassen.</p><p>Gerne beraten wir Sie nach einem Unfall innerhalb er Schadensregulierung und <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall/"><strong>empfehlen</strong></a> Ihnen einen zuverlässigen Sachverständigen bei Ihnen in der Nähe.</p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/vorgeschlagener-gutachter-von-der-versicherung-nach-unfall-in-anspruch-nehmen/">Vorgeschlagener Gutachter von der Versicherung nach Unfall in Anspruch nehmen?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Motorradunfall: Unfallabwicklung und Ansprüche</title>
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		<pubDate>Fri, 29 May 2020 09:44:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Sobald die ersten Sonnenstrahlen hervorkommen und die Temperatur im zweistelligen Bereich liegt, füllen sich die Straßen mit Motorrädern. Laut ADAC zufolge sind in Deutschland mehr als vier Millionen Krafträder angemeldet. Bei verhältnismäßig wenig Gewicht und viel PS macht das Fahren auf einem Motorrad besonders viel Spaß. Doch hohe Geschwindigkeiten und wenig Knautschzone vertragen sich nicht...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/motorradunfall-unfallabwicklung-und-ansprueche/">Motorradunfall: Unfallabwicklung und Ansprüche</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p class="MsoNormal">Sobald die ersten Sonnenstrahlen hervorkommen und die Temperatur im zweistelligen Bereich liegt, füllen sich die Straßen mit Motorrädern. Laut ADAC zufolge sind in Deutschland mehr als vier Millionen Krafträder angemeldet. Bei verhältnismäßig wenig Gewicht und viel PS macht das Fahren auf einem Motorrad besonders viel Spaß. Doch hohe <strong>Geschwindigkeiten</strong> und wenig <strong>Knautschzone</strong> vertragen sich nicht gut: Bei <strong>jedem fünften</strong> Todesopfer im Verkehr im Jahre 2015 handelte es sich um einen <strong>Motorradfahrer</strong>. Die <a href="https://vinqo.de/motorradunfall-schmerzensgeld/">Verletzungen</a> nach einem Unfall sind oftmals ausgeprägt und nicht zu unterschätzen. Deshalb kann das <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeld-verkehrsunfall/">Schmerzensgeld</a> und die Behandlungskosten bei der Unfallabwicklung von besonders großer Bedeutung sein.</p>								</div>
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									<h2><span style="color: #000000;">Vorrausetzungen für eine erfolgreiche Unfallabwicklung</span></h2><p><span style="color: #000000;">Um Ihre </span><a href="https://vinqo.de/diese-ansprueche-haben-sie-nach-einem-verkehrsunfall/" target="_blank" rel="noopener">Ansprüche </a><span style="color: #000000;">bei dem Unfallverursacher geltend machen zu können, müssen Sie unbedingt die <b>Daten </b>des <b>Schädigers </b>notieren, sofern Sie dazu im Stande sind. Wenn Sie auf Grund von schweren Verletzungen dazu nicht in der Lage sind, wird die Polizei, die den Unfall aufnimmt, die Daten des Unfallverursachers in dem <b>Unfallbericht </b>festhalten. Den Unfallbericht können Sie jederzeit bei der Polizei anfordern, es kann jedoch vier bis sechs Wochen dauern, bis Sie ihn erhalten.</span></p><p><span style="color: #000000;">Wenn es Ihnen möglich ist, die Kontaktdaten vor Ort noch in Erfahrung zu bringen sollten Sie sich folgende Angaben notieren:  </span></p><ul><li><strong><span style="color: #000000;">den vollständigen Namen,</span></strong></li><li><strong><span style="color: #000000;">die Adresse sowie</span></strong></li><li><strong><span style="color: #000000;">das Kennzeichen</span></strong></li></ul><h2>Motorradunfall der Versicherung melden</h2><p><span style="color: #000000;">Generell gilt, dass der Unfallverursacher der <strong>Pflicht</strong> nachkommen muss, den Verkehrsunfall seiner Kfz-Haftpflichtversicherung innerhalb<strong> einer Woche zu melden</strong>. Sobald dies geschehen ist, wird die Versicherung mit Ihnen in <strong>Kontakt treten</strong> und Ihnen einen Fragebogen zum Unfall zukommen lassen. Diesen müssen Sie jedoch nicht ausfüllen und kann auch zu Ihrem Nachteil sein, wenn die Versicherung versucht, Ihnen eine <b>Teilschuld</b> zuzuweisen.</span></p><p><span style="color: #000000;">Sie <strong>können</strong> den Motorradunfall auch Ihrer Versicherung melden, sind dazu jedoch <strong>nicht verpflichtet.</strong> Dies kann vor allem dann hilfreich sein, wenn die Schuldfrage noch nicht mit Sicherheit geklärt ist. Denn wenn festgestellt, dass Sie eine <b>Teilschuld </b>tragen und den Unfall nicht Ihrer Versicherung gemeldet haben, kann dies böse Konsequenzen haben, wie etwa die Verweigerung von Zahlungen.</span></p><h2><span style="color: #000000; letter-spacing: var(--vamtam-h2-letter-spacing-desktop,normal); text-transform: var( --e-global-typography-vamtam_h2-text-transform ); word-spacing: var( --e-global-typography-86432a1-word-spacing );">Reparaturkosten von der Versicherung für das beschädigte Motorrad erhalten</span></h2><p><span style="color: #000000;">Als Motorradfahrer nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie Anspruch auf Schadenersatz. Dabei können die Reparaturkosten bei einem Motorradunfall schnell teuer werden. Leider ist auch die Gefahr eines wirtschaftlichen Totalschadens um einiges höher als bei einem Auto.</span></p><p><span style="color: #000000;">Um die <strong>Reparaturkosten</strong> erstattet zu bekommen, sollten Sie zunächst einen Kostenvoranschlag in einer Werkstatt erstellen lassen. Die Kosten für den Kostenvoranschlag bekommen Sie nachträglich von der Versicherung erstattet.</span></p><p><span style="color: #000000;">Bei größeren Schäden, also solchen, bei denen der Schaden<b> über 1.000,00 €</b> liegt, empfiehlt es sich, ein <b>Gutachten </b>von einem Sachverständigen erstellen zu lassen. Der Gutachter prüft das Motorrad genau und schaut, ob Schäden vorhanden sind, die auf den ersten Blick nicht zu erkennen sind.</span></p><p> </p><h2><span style="color: #000000;">Merkantiler Minderwert bei Motorrädern</span></h2><p><span style="color: #000000;">Der merkantile Minderwert wird in dem <b>Gutachten </b>von dem Sachverständigen festgehalten und beschreibt die <a href="https://vinqo.de/diese-ansprueche-haben-sie-nach-einem-verkehrsunfall/"><b>Wertminderung </b></a>des Motorrads auf Grund des Unfalls. Auch wenn der Schaden durch eine Reparatur behoben wurde, wird in der Rechtssprechung von einer Wertminderung ausgegangen, da es sich um ein <b>Unfallfahrzeug </b>handelt. Bei Motorrädern ist dies besonders verständlich, da der Zustand und die Sicherheit bei den meisten Motorrädern an erster Stelle stehen.</span></p>								</div>
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									<h2>Schmerzensgeld für Verletzungen nach dem Motorradunfall</h2><p>Wenn Sie bei einem <a href="https://vinqo.de/motorradunfall-schmerzensgeld/">Motorradunfall</a> verletzt worden sind – was bei den meisten Motorradunfällen der Fall ist &#8211;  sollten Sie unverzüglich zum <b>Arzt </b>gehen! Auch wenn die Verletzungen anfänglich nur oberflächig erscheinen, sollten Sie auf den Gang zum Arzt nicht verzichten. Denn ein <b>Arztbericht </b>ist ein wichtiger <b>Nachweis</b>, um schnell Ihr Schmerzensgeld zu erhalten. Der Arztbericht enthält Beschwerden, Diagnosen und Behandlungsmaßnahmen, die sich <b>schmerzensgelderhöhend</b> auswirken.</p><p>Zusätzlich sollten Sie Fotos von den Verletzungen machen und ein <b>Schmerztagebuch </b>führen. In dem Schmerztagebuch halten Sie ausführlich fest, wo und welche Schmerzen Sie haben und welche Behandlungsmaßnahmen durchgeführt wurden. So können Sie bestmöglich den Umfang der Verletzung und dessen Folgen dokumentieren.</p><p>Wir haben für Sie eine Vorlage für ein Schmerztagebuch zum ausdrucken erstellt. Die Vorlage finden Sie <a href="https://vinqo.de/wp-content/uploads/Schmerztagebuch.pdf" target="_blank" rel="noopener">hier</a>.</p><p> </p><h2>Schadensersatz für Schäden an Lederkombi, Helm und Handschuhen</h2><p>Bei einem Motorradunfall wird regelmäßig auch die <b>Schutzkleidung </b>beschädigt. So ist der Helm nach einem Aufprall auf den Boden in jedem Fall durch einen neuen <b>Helm </b>zu ersetzen. Je nach schwere des Unfalls zeichnen sich <b>Abschürfungen </b>an der teuren Lederkombi, Schuhen oder Handschuhen ab. Die Versicherung muss Ihnen dann Schadensersatz für die geschädigte Schutzkleidung zahlen. Wichtig für die Bezifferung des Schadensersatzes ist der Kaufbeleg der Kleidungsstücke. Häufig sind diese jedoch nach einigen Jahren nicht mehr vorhanden. In solchen Fällen wird der <b>Zeitwert </b>der Kleidungsstücke vor dem Motorradunfall ermittelt und Ihnen ausgezahlt. </p><p>Falls Sie keinen Kaufbeleg mehr haben, kann der Schaden auch geschätzt werden, <a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/287.html">§ 287 ZPO</a>.</p><p> </p><h4><strong>Vorsicht bei Durchsetzung des Schadensersatzes </strong></h4><p>Die Versicherungen berücksichtigen nicht den persönlichen Wert, der ein Motorrad und das Zubehör für den Motorradfahrer haben. Die gegnerische Versicherung wird versuchen, möglichst wenig Geld zu zahlen und auf <b>Gerichtsurteile</b> verweisen. Damit Sie möglichst viel Schadensersatz erhalten, muss richtig argumentiert werden und auf passende Gerichtsurteile verwiesen werden.</p><p>Das übernehmen wir für Sie: <strong>Wir machen gerne Ihr Schmerzensgeld und Schadensersatz für Ihr Motorrad bei der Versicherung geltend und stehen Ihnen bei Fragen jeder Zeit zur Seite.</strong></p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/motorradunfall-unfallabwicklung-und-ansprueche/">Motorradunfall: Unfallabwicklung und Ansprüche</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Verkehrsunfall mit Leasingwagen: Ansprüche als Leasingnehmer</title>
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		<pubDate>Wed, 27 May 2020 11:33:21 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>In Deutschland werden immer mehr Fahrzeuge geleast. Im Jahr 2018 waren 4 von 10 Neuzulassungen Leasingfahrzeuge. Die meisten Leasingnehmer „fühlen“ sich wie ein Eigentümer des Wagens. Doch gerade nach einem Verkehrsunfall zeigt sich schnell, dass das subjektive Empfingen und die objektive Rechtslage beim Leasing auseinandergehen können. Der Leasingnehmer ist zwar Besitzer des Wagens, hat also...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/autounfall-mit-leasingwagen-ansprueche-als-leasingnehmer/">Verkehrsunfall mit Leasingwagen: Ansprüche als Leasingnehmer</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">In Deutschland werden immer mehr Fahrzeuge geleast. Im Jahr 2018 waren 4 von 10 Neuzulassungen Leasingfahrzeuge.</p><p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Die meisten Leasingnehmer „fühlen“ sich wie ein Eigentümer des Wagens. Doch gerade nach einem <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall/">Verkehrsunfall</a> zeigt sich schnell, dass das subjektive Empfingen und die objektive Rechtslage beim Leasing auseinandergehen können.</p><p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Der <strong>Leasingnehmer</strong> ist zwar <b>Besitzer </b>des Wagens, hat also die Sachgewalt über diesen, <b>Eigentümer</b> ist aber der Leasinggeber, also in den meisten Fällen ein Kreditinstitut.</p>								</div>
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									<h2><span style="color: #000000;"> Wem stehen Schadensersatzansprüche zu?</span></h2><p><span style="color: #000000;">Grundsätzlich stehen <a href="https://vinqo.de/diese-ansprueche-haben-sie-nach-einem-verkehrsunfall/">Schadensersatzansprüche</a> demjenigen zu, der eine Rechtsgutverletzung <b>erleiden </b>musste. Im Regelfall wird aber nur das <a href="https://vinqo.de/nach-verkehrsunfall-kostenvoranschlag-oder-gutachten/"><b>Eigentum </b></a>als Rechtsgut geschützt, nicht aber der bloße <b>Besitz </b>einer Sache.</span></p><p><span style="color: #000000;"> </span><span style="font-family: inherit; letter-spacing: 0px; color: #000000;">Somit stellen Sachschäden am Wagen häufig nicht für Sie als Besitzer einen Schaden dar, sondern nur für den </span><b style="font-family: inherit; letter-spacing: 0px; color: #000000;">Leasinggeber</b><span style="font-family: inherit; letter-spacing: 0px; color: #000000;">. Denn das geleaste Fahrzeug steht in seinem Eigentum. Somit müssen <b>Reparaturkosten</b> und </span><b style="font-family: inherit; letter-spacing: 0px; color: #000000;">Wertminderung</b><span style="font-family: inherit; letter-spacing: 0px; color: #000000;"> </span><span style="font-family: inherit; letter-spacing: 0px; color: #000000;">an den Leasinggeber gezahlt</span><span style="font-family: inherit; letter-spacing: 0px; color: #000000;"> werden.</span></p><p><span style="color: #000000;">Sollte ein Teil des Schadens auf Ihr eigenes <strong>Mitverschulden</strong> zurückzuführen sein, müssen Sie als Besitzer auch denjenigen Schaden dem Eigentümer (Leasinggeber) ersetzen. In den ganz überwiegenden Fällen wird aber im Leasingvertrag bestimmt, dass eine <strong>Vollkaskoversicherung</strong> für das Leasingfahrzeug durch Sie abgeschlossen werden muss, die selbstverursachte Schäden abdeckt.</span></p>								</div>
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									<p><b>TIPP: </b>Sie wurden bei dem Unfall verletzt?&nbsp;<a href="https://vinqo.de/schmerzensgeldtabelle/" target="_blank">Hier&nbsp;</a>finden Sie eine erste Einschätzung, wie viel <b>Schmerzensgeld </b>Ihnen zustehen könnte.</p>								</div>
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									<h2><span style="color: #000000;">Schmerzensgeld nach Unfall mit Leasingfahrzeug</span></h2>
<p><span style="color: #000000;">Das&nbsp;<b>Schmerzensgeld </b>steht Ihnen als <b>Geschädigter</b>&nbsp;eines Autounfalls zu, und nicht dem Leasinggeber. Das Schmerzensgeld soll eine Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion erfüllen, um Sie für die erlittenen Schmerzen zu entschädigen. Es wird nach<strong> § 253 Abs. 2 BGB</strong>&nbsp;nur für Verletzungen am Körper oder an Gesundheit gezahlt, nicht jedoch bei Sachschäden.</span></p>
<p><span style="color: #000000;">&nbsp;</span></p>
<h2><span style="color: #000000;">Nutzungsausfall / Mietwagenkosten nach Unfall mit Leasingfahrzeug</span></h2>
<p><span style="color: #000000;">Zwar wurde durch den Verkehrsunfall mit einem Leasingauto nicht Ihr Eigentum beschädigt, trotzdem sind Sie als Besitzer und <b>Nutzer </b>des Wagens natürlich auch selber hiervon negativ <b>betroffen</b>. </span></p>
<p><span style="color: #000000;">Unter Umständen müssen Sie während der Reparaturzeit auf den Leasingwagen verzichten und stattdessen einen <b>Mietwagen </b>nehmen. Die Kosten des Mietwagen müssen von der gegnerischen Versicherung getragen werden. Dabei muss der Mietwagen sich in einer <strong>„ähnlichen“ Preisklasse</strong> wie der beschädigte Wagen befinden. </span></p>
<p><span style="color: #000000;">Wenn Sie einen Renault Twingo geleast hatten, können Sie sich nach dem Unfall&nbsp; keinen Porsche mieten und die Mietkosten an die gegnerische Haftpflichtversicherung weitergeben. &nbsp;</span></p>
<p><span style="color: #000000;">Sollten Sie auf einen Mietwagen verzichten, kann Ihnen unter Umständen der<strong> Nutzungsausfall ausgezahlt</strong> werden. Dieser soll den Verzicht auf den Wagen im Alltag kompensieren. Der Nutzungsausfall wird dabei pauschal nach der „Preisklasse“ des Leasingswagens berechnet und für 14 Tage gezahlt. Pro Tag kann man je nach Wagen zwischen<b> 23,00€ &#8211; 175,00€</b> Nutzungsausfallersatz verlangt werden.</span></p>
<p><span style="color: #000000;">&nbsp;</span></p>
<h2><span style="color: #000000;">Merkantiler Minderwert bei Leasingfahrzeugen</span></h2>
<p><span style="color: #000000;">Ein&nbsp;</span><a href="https://vinqo.de/wertminderung-eines-fahrzeuges-nach-einem-verkehrsunfall/" target="_blank">merkantiler Minderwert&nbsp;</a><span style="color: #000000;">eines Wagens bedeutet, dass allein durch die Eigenschaft „<b>Unfallwagen</b>“ er bei einem hypothetischen Verkauf nicht so viel wert sein wird, wie ein vergleichbarer Wagen, selbst wenn der Wagen fachmännisch repariert wurde.&nbsp;</span></p>
<p><span style="color: #000000;">Der merkantile Minderwert steht in erster Linie dem <b>Leasinggeber </b>zu, da dieser als Eigentümer auch das „<b>Verwertungsrecht</b>“, also das Weiterverkaufsrecht am Wagen besitzt. In den meisten Leasingverträgen wird festgelegt, dass nach Ablauf der Leasingszeit der Wagen entweder mit einem gewissen <strong>Restbetrag</strong> vom Leasinggeber von Ihnen gekauft wird, oder dass der Wagen zurückgegeben wird und eine Schlussrechnung vorgenommen wird. </span></p>
<p><span style="color: #000000;">Wenn Sie den Wagen später käuflich erwerben, wird der merkantile Minderwert indirekt an Sie weitergegeben, da Sie ja einen Unfallwagen kaufen und somit weniger zahlen werden, als bei einem Unfallwagen. Sollte stattdessen das Leasingverhältnis regulär beendet werden, wird bei der Abnahme überprüft, ob Sie noch Zahlungen zu leisten haben, da der Leasingwagen ungewöhnlich hohe <strong>Verschleißschäden</strong> besitzt. Die Folgen des Unfalls können hier nicht auf Sie abgewälzt werden und als außergewöhnlicher Verschleißschaden gegen Sie geltend gemacht werden, da diese Schäden ja bereits an den Leasinggeber durch Zahlung des <strong>merkantilen Minderwerts&nbsp;</strong>ersetzt wurden.</span></p>
<p><span style="color: #000000;">&nbsp;</span></p>
<h2><span style="color: #000000;"> Reparaturfreigabe für beschädigten Leasingwagen</span></h2>
<p><span style="color: #000000;">Wenn Sie <strong>Eigentümer</strong> des beschädigten Wagens sind, können Sie mehr oder weniger frei entscheiden, ob Sie den Wagen reparieren lassen, oder ihn nach dem Unfall verkaufen wollen. Als <b>Leasingnehmer </b>ist dies <strong>nicht</strong> möglich! </span></p>
<p><span style="color: #000000;">Bevor der Wagen repariert wird, muss zunächst der Leasinggeber eine <b>Reparaturfreigabe </b>erteilen. Ohne eine entsprechende Freigabe durch den Leasinggeber verhalten Sie sich sogar <b>vertragsbrüchig</b>, wenn Sie den Wagen reparieren lassen. Ein Weiterverkauf des Wagens steht Ihnen als Leasingnehmer erst Recht nicht zu.</span></p>
<p><span style="color: #000000;">In der Regel müssen Sie nach einem Unfall den Leasinggeber benachrichtigen. Dieser gibt dann den <strong>Weg der Schadensabwicklung vor</strong>. Er kann dabei auch bestimmen, ob und in welchem Betrieb der Wagen repariert werden soll. Was auf den ersten Blick sehr eindeutig klingt, musste höchstrichterlich entschieden werden: Ein Leasingnehmer hatte einen Autounfall gehabt, und dann die fiktiven Reparaturkosten der im Leasingvertrag vorgegebenen Vertragswerkstatt bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend gemacht. Mit diesem Betrag wollte er nun eine Reparatur bei einer freien Werkstatt bezahlen und die Differenz einbehalten. Der BGH stellte klar, dass der <b>Leasinggeber </b>alleine <b>bestimmen </b>kann, bei <b>welcher Werkstatt</b> eine Reparatur vorgenommen werden darf. (<strong>BGH 29.01.2019 AZ: VI ZR 481/17</strong>)</span></p>								</div>
				</div>
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		<title>Wer zahlt Rechtsanwaltsgebühren nach einem Verkehrsunfall?</title>
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		<pubDate>Wed, 20 May 2020 09:51:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Nach einem Verkehrsunfall muss man sich plötzlich mit einem Haufen von Fragen konfrontierten: Bekomme ich Schmerzensgeld? Wer bezahlt die Reparatur? Kann ich mir einen Mietwagen nehmen? Zwar hat das Internet pauschal Antworten auf Ihre Fragen bereit, doch dadurch, dass jeder Unfall anderen Umständen geschuldet ist und die Rechtslage oftmals verwirrend ist, sind die zu findenden...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/wer-zahlt-rechtsanwaltsgebuehren-nach-einem-verkehrsunfall/">Wer zahlt Rechtsanwaltsgebühren nach einem Verkehrsunfall?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p>Nach einem Verkehrsunfall muss man sich plötzlich mit einem Haufen von <strong>Fragen</strong> konfrontierten: Bekomme ich Schmerzensgeld? Wer bezahlt die Reparatur? Kann ich mir einen Mietwagen nehmen? Zwar hat das Internet pauschal Antworten auf Ihre Fragen bereit, doch dadurch, dass jeder Unfall anderen Umständen geschuldet ist und die <strong>Rechtslage</strong> oftmals <strong>verwirrend</strong> ist, sind die zu findenden Antworten nicht genüge. Um die richtigen Antworten zu erhalten und vor allem um <strong>keine </strong><a href="https://vinqo.de/diese-ansprueche-haben-sie-nach-einem-verkehrsunfall/" target="_blank" rel="noopener">Ansprüche </a>zu <strong>verpassen,</strong> empfehlen wir bei der Unfallabwicklung immer professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.</p>								</div>
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									<h4><span style="color: #000000;">Wer kommt für die Kosten auf?</span></h4><p><span style="color: #000000;">Wenn Sie einen Verkehrsunfall hatten und Sie für die Unfallabwicklung und Durchsetzung von <strong>Schmerzensgeld</strong> und <strong>Schadensersatz</strong> Hilfe von Experten in Anspruch nehmen wollen, können<strong> hohe Kosten</strong> drohen. Um dies zu vermeiden, erklären wir Ihnen, wer wann die Kosten für die Abwicklung übernimmt.</span></p><p> </p><h4><span style="color: #000000;">Unfall unverschuldet</span></h4><p><span style="color: #000000;">Ist Ihr Verkehrsunfall <strong>unverschuldet</strong>, haben Sie nach § 249 BGB das Recht, den entstandenen <b>Schaden </b>kostenfrei <b>entschädigt </b>zu bekommen.  </span></p><p style="padding-left: 40px;"><em><span style="color: #000000;">1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.</span></em></p><p style="padding-left: 40px;"><span style="color: #000000;"><i>(2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. </i><span style="caret-color: #000000;"><i>[…]</i></span><i> </i></span></p>								</div>
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									<p>Bei der Wahl der richtigen Unterstützung für Ihren Verkehrsunfall sollten Sie genau hinschauen . Denn Anwalt ist nicht gleich Anwalt. So sollten Sie sich beispielsweise nicht den Ihnen bereits bekannten Anwalt für Scheidungsrecht mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche beauftragen, sondern <strong>Experten</strong>, die sich im Verkehrsrecht auskennen und mit der aktuellen <strong>Rechtslage</strong> vertraut sind.</p><p><strong>Die Kosten trägt im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalls der Unfallverursacher bzw. seine Kfz-Haftpflichtversicherung.</strong> Das heißt für Sie, dass Sie im Optimalfall keinen Cent aus eigener Tasche zahlen müssen, um die Unfallabwicklung zu erledigen.</p><h4>Wer zahlt die Rechtsanwaltsgebühren?</h4><p>Die deutsche Rechtssprechung sieht eine <b>Waffengleichheit </b>für beide Unfallbeteiligten vor. Da die Schadensregulierung für den Unfallverursacher jedoch von der <strong>Kfz-Haftpflichtversicherung</strong> übernommen wird, kann man nicht von Waffengleichheit sprechen, wenn auf der anderen Seite ein (oftmals)<strong> überforderter Geschädigter</strong> steht. Da im Allgemeinen davon ausgegangen wird, dass der Geschädigte sich nicht im Verkehrsrecht auskennt, haben Sie einen Anspruch darauf, <b>Rechtsbeistand </b>zu erhalten, ohne für die Kosten aufkommen zu müssen.</p><p>Das <b>OLG Frankfurt</b> sieht ebenfalls die Gefahr, dass wenn ein Geschädigter die Unfallabwicklung selber in die Hand nehmen muss und warnt:</p><p style="padding-left: 40px;"><i>&#8222;Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. </i><strong><i>Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung […] lässt es gerade als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln</i></strong><i>“</i><br />OLG Frankfurt, Urteil vom 01.12.2014, Az. 22 U 171/13; </p>								</div>
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									<h4>Verschuldeter Unfall / Mitschuld</h4><p>Sind Sie in einem Unfall verwickelt, haben den allerdings selber verursacht, dann können Sie selbstverständlich auch auf juristische Hilfe zurückgreifen. In diesem Fall müssen Sie aber <strong>selbst</strong> für die Rechtsanwaltsgebühren <strong>aufkommen</strong>. Eine <strong>Erstberatung</strong> bei Anwälten ist nur in seltenen Fällen kostenfrei. So kostet bereits eine Erstberatung bis zu <strong>190,00 EUR</strong>.</p><p>Kommt es zu einer Mitverschuldensquote oder kürzt die gegnerische Versicherung Ihre Ansprüche, die Ihr Anwalt für Sie geltend gemacht hat, kann es sein, dass Sie <strong>auf Anwaltskosten sitzen bleiben.</strong> Ein Anwalt darf nämlich seine Leistung nicht kostenfrei anbieten und muss Ihnen deshalb den Betrag der Anwaltskosten, den die gegnerische Versicherung nicht übernimmt, in Rechnung stellen. </p><p> </p><h4>Rechtsschutzversicherung</h4><p>Da Sie als Geschädigter Anspruch auf einen Anwalt haben, müssen Sie oftmals gar nicht Ihre Rechtsschutzversicherung <strong>in Anspruch</strong> nehmen. Jedoch kann es sinnvoll sein, diese in Anspruch zu nehmen, wenn der <strong>Sachverhalt streitig</strong> ist. Wenn die Versicherung aufgrund des streitigen Sachverhalts sich <b>weigert </b>die Anwaltskosten zu tragen, sind sie auf der sicheren Seite, denn dann trägt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für Sie.</p><p>Zu berücksichtigen ist allerdings, dass Sie oftmals eine <b>Selbstbeteiligung </b>zahlen müssen, die abhängig von dem Versicherungsvertrag ist und zwischen <strong>0,00 und 250,00 €</strong> liegt. Deshalb sollten Sie lieber einen Anwalt beauftragen, der zu Beginn gewissenhaft für Sie prüft, ob dieser den Fall annehmen kann, ohne dass Sie ein <strong>Kostenrisiko</strong> tragen müssen.</p><h4> </h4><h4>Die Anwalts-Alternative: Legal Tech nach Verkehrsunfall</h4><p>Eine moderne Alternative, um Ihre Ansprüche schnell, einfach und ohne Kostenrisiko zu erhalten, ist einen Rechtsdienstleister zu beauftragen, ein sogenanntes <strong>Legal Tech</strong>. In Legal Tech Unternehmen arbeiten nicht nur Juristen sonder auch Informatiker gemeinsam in einem Team, um ein Ziel zu erreichen: den Aufwand nach einem <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall/">unverschuldeten Verkehrsunfall</a> für Mandanten zu reduzieren und die Auszahlung Ihres Schadenersatzes und Schmerzensgeldes zu beschleunigen. </p><p><strong>VINQO</strong> ist ein solches <a href="https://vinqo.de/ueber-uns">Legal Tech</a>, mit dem Sie bis zu doppelt so schnell Ihren Schadenersatz erhalten. Ermöglicht wird das durch eigens entwickelte, hochautomatisierte Software. Auf VINQO ist beispielsweise Ihre eigene <a href="https://app.vinqo.de">24/7 Onlineakte</a> selbstverständlich, mit der Sie rund um die Uhr über Ihren Unfall informiert sind und sicher sensible Dokumente wie Arztberichte hochladen können.</p><p>Zusätzlich tragen Sie &#8211; im Gegensatz bei der Beauftragung eines Anwalts &#8211; kein Kostenrisiko, auch dann nicht, wenn die Gegenseite ein Mitverschulden anrechnet oder Kürzungen vornimmt. </p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/wer-zahlt-rechtsanwaltsgebuehren-nach-einem-verkehrsunfall/">Wer zahlt Rechtsanwaltsgebühren nach einem Verkehrsunfall?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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