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	<title>Kosten Behandlung Archive - VINQO Rechtsanwälte</title>
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		<title>Verkehrsunfall: Wo bleibt mein Geld von der Versicherung?</title>
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		<pubDate>Tue, 16 Jun 2020 09:27:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Nach einem Verkehrsunfall die Reparaturkosten, den Schadenersatz und das Schmerzensgeld zu erhalten, kann nervenaufreibend sein: Selbst wenn Sie alle erforderlichen Informationen und Dokumente eingereicht wurden, lässt die gegnerische Haftpflichtversicherung sich mit der Begleichung des Schadens Zeit. Die Verzögerung der Auszahlung des Schadensersatzanspruchs und des Schmerzensgeldes kann verschiedene Gründe haben. Doch wie können Sie sich als...</p>
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									<p>Nach einem <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall/">Verkehrsunfall</a> die Reparaturkosten, den <a href="https://vinqo.de/diese-ansprueche-haben-sie-nach-einem-verkehrsunfall/">Schadenersatz</a> und das Schmerzensgeld zu erhalten, kann nervenaufreibend sein:</p><p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Selbst wenn Sie alle erforderlichen Informationen und Dokumente eingereicht wurden, lässt die gegnerische Haftpflichtversicherung sich mit der Begleichung des Schadens Zeit. Die Verzögerung der Auszahlung des Schadensersatzanspruchs und des Schmerzensgeldes kann verschiedene Gründe haben. Doch wie können Sie sich als Geschädigter wehren, wenn die Versicherung sich mit der Auszahlung (zu viel) Zeit lässt? </p>								</div>
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									<h2><span style="color: #000000;"> Prüfungsfrist der Versicherung</span></h2><p><span style="color: #000000;">Auch wenn der Regulierungsantrag und alle anderen erforderlichen Dokumente <strong>eingereicht</strong> worden sind, überprüft die Versicherung diese natürlich noch. Über die grundsätzliche <strong>Dauer</strong>, die eine Schadensregulierung betragen darf, gibt es <strong>keine</strong> gesetzliche <strong>Vorschrift</strong>. Ihr Anspruch ist zwar bereits ab dem Zeitpunkt des Schadensfalls fällig, kann also <strong>gefordert</strong> werden. </span></p><p><span style="color: #000000;">Ab wann aber die Versicherung mit der Prüfung und Überweisung  zu lange braucht, wird unterschiedlich bewertet. Auch die Rechtsprechung äußert sich hierzu nur wage: Es kommt auf die Umstände des Einzelfalls an, insbesondere wie kompliziert der Schadensfall sich gestaltet (<strong>OLG Frankfurt, 31.01.1996 &#8211; 22 W 27/95</strong>). Ein Autounfall mit zwei Beteiligten, bei denen die Vorfahrt genommen wurde, kann schneller aufgeklärt werden, als ein Unfall mit vielen Beteiligten, wo Schuldfrage kompliziert ist.</span></p><p><span style="color: #000000;">Der einschlägigen Rechtsprechung ist zu entnehmen, dass eine <b>Regulierungsdauer </b>von <b>vier bis sechs Wochen</b> als angemessen gelten kann. Hier kommt es aber von Gericht zu Gericht zu unterschiedlichen Einschätzungen:</span></p><table><tbody><tr><td width="302"><p><span style="color: #000000;">Zwei Wochen</span></p></td><td width="302"><p><span style="color: #000000;">OLG Saarbrücken, 27.03.2007</span></p></td></tr><tr><td width="302"><p><span style="color: #000000;">Drei Wochen</span></p></td><td width="302"><p><span style="color: #000000;">OLG Düsseldorf. 27.06.2007</span></p></td></tr><tr><td width="302"><p><span style="color: #000000;">Vier Wochen</span></p></td><td width="302"><p><span style="color: #000000;">OLG München, 29.07.2010; <br /></span><span style="color: #000000;">KG 30.06.2008</span></p></td></tr><tr><td width="302"><p><span style="color: #000000;">Vier bis sechs Wochen</span></p></td><td width="302"><p><span style="color: #000000;">OLG Stuttgart, 06.94.2010, <br />OLG Koblenz, 20.04.2011, <br />OLG Frankfurt, 02.12.2014, <br />LG Koblenz, 25.04.2016</span></p></td></tr></tbody></table><p><span style="color: #000000;">Die meisten Gerichte gestehen der Versicherung damit eine vier- bis sechswöchige Prüffrist zu. Somit scheint hier ein Mittelwert für die <b>Prüfungsfrist </b>gefunden worden zu sein. Wie so häufig in juristischen Fragen ist hier erneut zu betonen: Es kommt auf den Einzelfall an.</span></p><p><span style="color: #000000;"> </span></p>								</div>
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									<p><b>LESETIPP: Wie Sie möglichst viel Schmerzensgeld erhalten? </b>Lesen Sie <a href="https://vinqo.de/so-erhalten-sie-ein-maximales-schmerzensgeld/" target="_blank" rel="noopener">hier </a>alle wichtigen Tipps!</p>								</div>
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									<h2><span style="color: #000000;"> Mahnung und Fristsetzung </span></h2><p><span style="color: #000000;">Dass durch die Rechtsprechung mittlerweile eine <strong>angemessene Regulierungsdauer</strong> festgelegt wurde, hilft Ihnen jedoch nur bedingt weiter. </span></p><p><span style="color: #000000;">Um sich gegen die Nichteinhaltung der <strong>Prüfungsfrist</strong> zu wehren, können Sie nach Ablauf der Frist anfangen, den Druck auf die Versicherung zu erhöhen. Dabei hilft es in den meisten Fällen, rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. </span></p><p><span style="color: #000000;">Zunächst können Sie die gegnerische Haftpflichtversicherung <strong>anmahnen</strong>, die geschuldete Leistung vorzunehmen. Hierbei müssen Sie eine konkrete<b> Frist benennen</b>, bis zu welchem Zeitpunkt die Zahlung vorgenommen werden soll. Diese Frist muss wiederum angemessen sein. Eine unangemessene Fristsetzung liegt zum Beispiel vor, wenn Sie die Auszahlung des Anspruchs bis zum nächsten Tag fordern. </span></p><p><span style="color: #000000;">Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass eine Frist von <b>10 bis 14 Tagen</b> als eine angemessene Fristsetzung anzusehen ist. Sollten Sie fälschlicherweise eine zu kurze Frist benannt haben, wird Ihre Mahnung zwar nicht ungültig, aber anstelle der zu kurzen Frist wird diese dann durch eine angemessene Frist ersetzt.</span></p><p><span style="color: #000000;">Das Problem hierbei ist: Eine angemessene Prüfungsfrist kann zwar bei einem durchschnittlichen Fall zwischen vier bis sechs Wochen betragen. Es kann aber durchaus <strong>unverschuldete Probleme</strong> geben, sodass die Versicherungen sich häufig darauf berufen werden. In diesem Fall kommt die Versicherung auch<strong> nicht mit der Zahlung in Verzug</strong>. (vgl. § 286 Abs. 4 BGB „Der Schuldner kommt nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstands unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat.“)</span></p><h2>Klagen wegen Regulierungsverzögerung</h2><p><span style="color: #000000;">Wenn die Versicherung die Zahlung <b>verweigert</b>, obwohl sie wirksam von Ihnen in Verzug gesetzt wurde, kann unter Umständen der Gang vor Gericht erwägt werden. Hierbei ist jedoch stets zu beachten, dass <b>Gerichtskosten </b>je nach Erfolgsquote auch auf Sie und die Versicherung aufgeteilt werden können. In diesem Fall tragen Sie ein <b>Prozessrisiko</b>.</span></p><p><span style="color: #000000;"> Hat jedoch die gegnerische Haftpflichtversicherung die volle Haftung zu tragen, beispielsweise weil ein sofortiges Anerkenntnis vorliegt, muss sie Ihnen die entstandenen Prozesskosten erstatten und ihr werden die Kosten vom Gericht auferlegt. </span></p><p><span style="color: #000000;">Gerade bezüglich der anfallenden Gerichtskosten und dem Prozessrisiko sollte aber nicht voreilig geklagt werden, weil bei einem sofortigen Anerkenntnis entscheidend ist, ob die Versicherung &#8222;Anlass&#8220; zur Klage gegeben hat. In<a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/93.html"> § 93 ZPO</a> heißt es hierzu: </span></p><p style="padding-left: 40px;"><em>Hat der Beklagte nicht durch sein Verhalten zur Erhebung der Klage Veranlassung gegeben, so fallen dem Kläger die Prozesskosten zur Last, wenn der Beklagte den Anspruch sofort anerkennt.</em></p><p><span style="color: #000000;"> Und hier wird die <strong>Prüffrist</strong> wieder wichtig. Haben Sie innerhalb der Prüffrist Klage erhoben, so bleiben Sie im schlechtesten Fall auf den Gerichts- und <a href="https://vinqo.de/diese-ansprueche-haben-sie-nach-einem-verkehrsunfall/">Anwaltskosten</a> sitzen, obwohl Sie Recht haben. Deshalb sollte sorgsam geprüft werden, ob die Prüffrist tatsächlich schon überschritten ist. </span></p><h2><span style="color: #000000;"> Kreditkosten etc. müssen erstattet werden</span></h2><p><span style="color: #000000;">Wenn Ihnen durch den Verzug der gegnerischen Versicherung ein weiterer <strong>Schaden</strong> <strong>entsteht</strong>, muss auch dieser beglichen werden. </span></p><p><span style="color: #000000;">Beispiel: Bei einem Autounfall wurde Ihr Neuwagen (Wert: 40.000,00€) so beschädigt, dass eine Reparatur von 35.000,00 € nötig ist. Ihr Wagen wird in der Werkstatt zwar fachmännisch repariert, jedoch müssen Sie für die Zahlung der Kosten, die durch die Versicherung <b>schuldhaft </b>nicht rechtzeitig beglichen wird, in Vorkasse gehen. Hierfür leihen Sie sich verzinst Geld. Die zusätzlichen Zinsen sind in diesem Fall ein Verzugsschaden, den auch die Versicherung zu tragen hat.</span></p><p><span style="color: #000000;">Bevor Sie die höheren Kosten gegenüber der Versicherung versuchen geltend zu machen, sollten Sie die Versicherung hinsichtlich der<b> Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens </b>nach <b>§ 254 Abs. 2 S.1</b> <b>BGB </b>aufmerksam machen. Unterlassen Sie dies, kann unter Umständen Ihr Schadensersatzanspruch gemindert werden.</span></p><p><span style="color: #000000;">Insgesamt ist es aber wegen der Einzelfallbewertung relativ schwer, die Versicherung wirksam in Verzug zu setzen.</span></p>								</div>
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									<p><b>LESETIPP: </b>Lesen Sie in&nbsp;<a href="https://vinqo.de/anzeige-erstatten-um-schmerzensgeld-zu-erhalten/" target="_blank">diesem&nbsp;</a>Beitrag, ob Sie erst eine <b>Anzeige </b>für Ihr Schmerzensgeld stellen müssen.</p>								</div>
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									<h2>Versicherung zahlt nicht, weil Unfallgegner nicht kooperiert</h2><p>Unter Umständen kommt die Haftpflichtversicherung nicht mit der Schadensregulierung voran, weil Ihr <b>Unfallgegner </b>selber es <b>unterlässt</b>, nötige Unterlagen bei seiner Versicherung einzureichen.</p><p>Dies gehört zunächst zur <strong>Risikosphäre</strong> der gegnerischen Versicherung: <strong>Sie muss trotzdem alles ihr Mögliche tun, um Ihren Schadensersatzanspruch möglichst schnell und effektiv auszuzahlen.</strong> Fehler, die der Unfallgegner gegenüber seiner Haftpflichtversicherung macht, müssen auch in dem Verhältnis „Unfallgegner – Haftpflichtversicherung“ geklärt werden. Unter Umständen muss der Unfallgegner dann gegenüber seiner eigenen <strong>Haftpflichtversicherung</strong> haften, wenn er beispielsweise bewusst falsche Angaben macht oder die<a href="https://vinqo.de/gegner-streitet-schuld-nach-verkehrsunfall-ab/"> Schuld widerrechtlich abstreitet</a>.</p><h2>Schmerzensgeld bei Verschleppung der Unfallsregulierung</h2><p>Im Extremfall können sich einzelne Positionen des <strong>Schadensersatzanspruchs</strong> <strong>erhöhen</strong>, wenn die Versicherung <b>schuldhaft </b>die Unfallsregulierung verschleppt.</p><p>Die Rechtsprechung hat entschieden, dass bei einer verschuldeten und nicht nachvollziehbaren Unfallregulierungsverzögerung sich ein zu zahlendes <strong>Schmerzensgeld</strong> <strong>erhöhen</strong> kann. Dies stellt eine weitere finanzielle Motivation für die Versicherung dar, den Unfall rechtzeitig zu regulieren (vgl. OLG München, 09.10.2009; OLG Frankfurt, 07.01.1999; OLG Nürnberg, 11.07.1995; LG Gera 06.05.2009; LG Berlin, 06.12.2005). Dies gilt auch dann, wenn Ihr Unfallgegner es unterlässt, vollständige Angaben zu dem Unfallhergang zu machen.</p><h2>Fazit</h2><p>Warten kann zwar zäh sein. Trotzdem sollte man versuchen, <b>Druck </b>auf die gegnerische Versicherung auszuüben, insbesondere wenn eine <b>Frist </b>von vier bis sechs Wochen verstrichen ist.</p>								</div>
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		<title>Schmerzensgeld, wenn eigener Hund verletzt / getötet wurde</title>
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		<pubDate>Sun, 24 May 2020 10:10:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Zu keinem anderen Tier hat der Mensch eine so enge Verbindung entwickelt, wie zu seinem „besten Freund“, dem Hund. Und wenn der eigene Hund verletzt wird oder krank ist, ist das für viele so, als würde ein Familienmitglied leiden. Im juristischen Bereich wird aber zwischen einem Hund und einem Familienmitglied ein großer Unterschied gemacht. Nach...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeld-und-tierarztkosten-fur-verletzten-toten-hund/">Schmerzensgeld, wenn eigener Hund verletzt / getötet wurde</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p>Zu keinem anderen Tier hat der Mensch eine so enge Verbindung entwickelt, wie zu seinem „<strong>besten Freund</strong>“, dem Hund. Und wenn der eigene Hund verletzt wird oder krank ist, ist das für viele so, als würde ein Familienmitglied leiden. Im juristischen Bereich wird aber zwischen einem Hund und einem Familienmitglied ein großer Unterschied gemacht. Nach<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__90a.html" target="_blank" rel="noopener"> § 90 a BGB </a>sind Tiere zwar keine Sachen, werden aber teilweise von dem Zivilrecht wie Sachen behandelt. Das führt zu einer Konsequenz, die viele Hundebesitzer subjektiv nicht nachempfinden können: Wenn der Hund durch einen anderen <strong>Hund</strong>, Menschen oder sonstiges <strong>verletzt</strong> wurde, gilt dies nur als „<strong>beschädigtes</strong> <strong>Eigentum</strong>“ des Herrchens.</p><p>Und damit kommen wir zur Frage: Gibt es <a href="https://vinqo.de/so-erhalten-sie-ein-maximales-schmerzensgeld/" target="_blank" rel="noopener">Schmerzensgeldansprüche</a>, wenn der Hund von einem anderen <b>Hund</b> <b>gebissen</b> oder sogar <b>getötet</b> wurde? Denn häufig leiden Hundebesitzer auch psychisch unter den Folgen eines solchen Vorfalls.</p>								</div>
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									<h4><span style="color: #000000; font-family: inherit; font-size: 1.5rem; letter-spacing: 0px;">Schockschäden bei Dritten</span></h4><p><span style="color: #000000;">Grundsätzlich gilt: Nur die <strong>verletzte Person</strong> bekommt nach dem Schadensfall Schmerzensgeld. <b>Schockschäden</b> von Menschen, die die Verletzung<strong> mit ansehen</strong> mussten oder durch die Mitteilung des Unfalls <b>traumatisiert </b>werden, können jedoch in Extremfällen auch zu einem Schmerzensgeldanspruch führen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dann ein eigener Gesundheitsschaden des Dritten gegen den Schädiger entstehen:</span></p><ul><li><span style="color: #000000;">Der Verletzte oder Getötete ist ein <strong>naher Angehöriger</strong>. Dazu zählen beispielsweise Eltern oder Kinder. (Vgl. AG Oberhausen, Urteil v. 30.01.2014, Az.: 37 C 2749/12)</span></li><li><span style="color: #000000;">Die Gesundheitsschäden haben einen „<strong>Krankheitswert</strong>“. Dies bedeutet, dass beispielsweise eine Heilungsbehandlung mit Beruhigungsmedikamenten oder eine Therapie hiernach nötig sind.</span></li><li><span style="color: #000000;">Der Anlass des Schocks muss objektiv betrachtet solche <strong>Krankheitsbilder</strong> hervorrufen können. Beispiel: Von außen Betrachtet ist es eine nachvollziehbare Folge, dass jemand, der den Tod eines Kindes mit ansehen musste, seelische Qualen erleidet, welche über das erträgliche Maß weit hinausgehen. (Vgl. OLG Nürnberg, Urteil v. 01.08.1995, Az.: 3 U 468/95) Hingegen ist eine „einfachere Verletzung“, wie zum Beispiel der Bruch eines Armknochens nach einem Fahrradunfall, nicht gleich traumatisierend.</span></li></ul><p><span style="color: #000000;">Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann unter Umständen ein <strong>Schmerzensgeldanspruch</strong> gegen den Schädiger geltend gemacht werden.</span></p>								</div>
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									<h4><strong> </strong></h4><h4><strong>Schockschäden bei Hunden</strong></h4><p>Lässt sich diese Rechtsprechung auch auf <strong>Hundeverletzungen</strong> übertragen? Schließlich leiden viele Hundebesitzer mit ihrem Hund sehr mit. In manchen Fällen werden sie sogar nachhaltig traumatisiert, beispielsweise wenn sie den Hund später <b>einschläfern </b>lassen müssen. Die Hilflosigkeit in solchen Momenten kann eine schwere <strong>seelische Belastung</strong> darstellen. Von einer Vergleichbarkeit zu Familienangehörigen könnte man also eigentlich ausgehen.</p><p>Der <strong>BGH</strong> sieht dies leider anders: 2012 hatte er einen Fall zu entscheiden, bei dem ein Junghund von einem <strong>Traktor überfahren</strong> wurde und danach von der Besitzerin eingeschläfert werden musste. Diese erlitt daraufhin eine schwere depressive Episode mit entsprechender Medikamentierung. Daraufhin forderte die Besitzerin nicht nur den materiellen <strong>Schadensersatz</strong>, sondern auch ein Schmerzensgeld für die<strong> seelischen Qualen</strong>. Der BGH urteilte hierzu:</p><p style="padding-left: 40px;">„<em>Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats genügt jedoch nicht jede psychisch vermittelte Beeinträchtigung der körperlichen Befindlichkeit, um einen Schadensersatzanspruch eines dadurch nur &#8222;mittelbar&#8220; Geschädigten im Falle der Tötung oder schweren Verletzung eines Dritten auszulösen. […] Deshalb setzt die Zurechnung psychischer Beeinträchtigungen wie Trauer und Schmerz nicht nur eine […] Gesundheitsbeschädigung voraus, sondern auch eine besondere personale Beziehung des solcherart &#8222;mittelbar&#8220; Geschädigten zu einem schwer verletzten oder getöteten Menschen. […] Bei derartigen Schadensfällen dient die enge personale Verbundenheit dazu, den Kreis derer zu beschreiben, die den Integritätsverlust des Opfers als Beeinträchtigung der eigenen Integrität und nicht als &#8222;normales&#8220; Lebensrisiko der Teilnahme an den Ereignissen der Umwelt empfinden.</em> […] <strong>Derartige Beeinträchtigungen bei der Verletzung oder Tötung von Tieren, mögen sie auch als schwerwiegend empfunden werden und menschlich noch so verständlich erscheinen, gehören zum allgemeinen Lebensrisiko und vermögen damit Schmerzensgeldansprüche nicht zu begründen.</strong> […] (BGH Urteil vom 20.03.2012, VI ZR 114/11)</p><p>Damit steht (leider) höchstrichterlich fest: <strong>Schockschäden nach dem Unfall des Hundes lösen keinen Schmerzensgeldanspruch des Besitzers aus</strong>, da sie zum allgemeinen Lebensrisiko gehören.</p>								</div>
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									<h4>Zusätzlich: Besonderes bei Tierarztkosten</h4><p>Wenigstens bei den <b>Tierarztkosten </b>nach einer Verletzung des Hundes kommt die deutsche Judikatur aber Hundehaltern entgegen: Zwar gilt grundsätzlich, dass nur dann „Wiederherstellung“ einer Sache (also des Hundes) gezahlt werden muss, wenn diese <strong>wirtschaftlich</strong> <strong>vernünftig</strong> ist, bei Tierarztkosten nach einer Verletzung des Hundes sieht dies aber anders aus.</p><p><em><span style="text-decoration: underline;"><strong>Beispiel</strong></span></em>: Der Schädiger ist nach<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__249.html" target="_blank" rel="noopener"> § 249 Abs. 1 BGB</a> dazu verpflichtet, die <b>Wiederherstellung </b>des beschädigten Rechtsguts vorzunehmen. Nach<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__249.html" target="_blank" rel="noopener"> § 249 Abs. 2 BGB</a> kann aber auch die <strong>Geldsumme</strong> gefordert werden, die zur Wiederherstellung der Sache erforderlich ist. Im Falle einer beschädigten Vase kann also entweder gefordert werden, dass der Schädiger die Vase selber repariert, oder die Rechnung für den Handwerker übernimmt, der zur Reparierung angefordert wurde.</p><p>Dieser Grundsatz findet aber seine Grenzen in dem Gedanken der Wirtschaftlichkeit: Nach <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__251.html" target="_blank" rel="noopener">§ 251 Abs. 2 BGB</a>  kann die Kostenübernahme zur Wiederherstellung verweigert werden, wenn sie „<strong>unverhältnismäßig</strong>“ ist. Hatte die Vase zum Beispiel nur einen Wert von 10,00€, kann vom Schädiger nicht verlangt werden, dass er für die Reparatur der Vase 50,00 € zu zahlen hat. In diesem Fall muss er nur den Wert der Vase vor der Zerstörung ersetzen.</p><p> </p><h5>Wie sieht Schadensersatz bei einem verletzten / getöteten Hund aus?</h5><p>Grundsätzlich könnte der Schädiger zwar <strong>verpflichtet</strong> werden, die Behandlung des Hundes zur Wiederherstellung der Gesundheit zu übernehmen. Doch Tierarztkosten können leicht in die Höhe schnellen. Würde man den vorherigen Beispielfall auf einen Hund übertragen, sähe er beispielsweise wie folgt aus: Der Hund kostete in der Anschaffung 500,00 Euro, die Tierarztkosten betrugen aber bereits 800,00 €. In diesem Fall stellt sich die Frage, ob der Schädiger nun darauf verweisen kann, dass dies ja nicht <strong>verhältnismäßig</strong> zum <b>Wert des Hundes </b>stehe. Der BGH urteilte jedoch anders:</p><p style="padding-left: 40px;"><em>„Im Fall der Verletzung eines Tieres bestimmt § 251 Abs. 2 Satz 2 BGB angesichts der herausgehobenen Anerkennung des Tierschutzes durch die Rechtsordnung (Art. 20a GG, § 1 TierSchG), dass die aus der Heilbehandlung des Tieres entstandenen Aufwendungen nicht bereits dann unverhältnismäßig sind, wenn sie dessen Wert erheblich übersteigen. Ausgehend von der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf und schmerzempfindliches Lebewesen verbietet diese Vorschrift bei der Schadensbemessung eine streng wirtschaftliche Betrachtungsweise. <strong>[…] So können bei Tieren mit einem geringen materiellen Wert Behandlungskosten auch dann ersatzfähig sein, wenn sie ein Vielfaches dieses Wertes ausmachen.</strong> […] </em><em>Nach Auffassung des Gesetzgebers kommt es für die Bestimmung der Zumutbarkeitsgrenze auf das Maß des Verschuldens des Schädigers, das individuelle Verhältnis zwischen dem Geschädigten und dem verletzten Tier sowie darauf an, ob die aufgewendeten Heilbehandlungskosten aus tiermedizinischer Sicht vertretbar gewesen sind.“ </em>(BGH, Urteil vom 27.10.2015 Az.: VI ZR 23/15)</p><p>Zusammengefasst bedeutet dies also, dass der Schädiger sich nicht einfach auf die Unwirtschaftlichkeit der Tierbehandlungskosten berufen kann, solange aus der Sicht eines „vernünftigen“ Hundehalters die Tierarztbehandlung verständlich sind.</p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeld-und-tierarztkosten-fur-verletzten-toten-hund/">Schmerzensgeld, wenn eigener Hund verletzt / getötet wurde</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Schadensersatz nach Fahrradunfall berechnen: Gutachten und Kostenvoranschlag</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 19 May 2020 18:53:22 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Fahrradunfall]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wer mit seinem Fahrrad einen Unfall hat, denkt zunächst an das hohe Verletzungsrisiko. Doch selbst wenn man Glück hat und der Körper keine allzu großen Schäden davonträgt, bekommt das Fahrrad schnell ein verbogenes Rad, Kratzer oder einen Rahmenbruch.&#160; Nach einem Autounfall ist vielen bereits klar: Wenn man den Sachschaden am Wagen begutachten lassen will, lässt...</p>
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									<p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Wer mit seinem Fahrrad einen Unfall hat, denkt zunächst an das hohe Verletzungsrisiko. Doch selbst wenn man Glück hat und der Körper keine allzu großen Schäden davonträgt, bekommt das Fahrrad schnell ein verbogenes Rad, Kratzer oder einen <b>Rahmenbruch</b>.&nbsp;</p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Nach einem Autounfall ist vielen bereits klar: Wenn man den Sachschaden am Wagen begutachten lassen will, lässt man sich entweder einen&nbsp;<a href="https://vinqo.de/nach-verkehrsunfall-kostenvoranschlag-oder-gutachten/" target="_blank" rel="noopener">Kostenvoranschlag&nbsp;</a>von der Werkstatt geben, oder bei nicht geringen Schäden ein Sachgutachten durch einen Sachverständigen erstellen.&nbsp;<span style="letter-spacing: 0px;">In diesem Gutachten wird dann der Sachschaden, bzw. die Reparaturkosten und die&nbsp;</span><a href="https://vinqo.de/wertminderung-eines-fahrzeuges-nach-einem-verkehrsunfall/" target="_blank">Wertminderung&nbsp;</a><span style="letter-spacing: 0px;">beziffert.&nbsp;</span></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"><span style="letter-spacing: 0px;">Und wie sieht das mit dem Sachschaden nun beim Fahrrad aus? Ganz allgemein wird auch hier überprüft, welche Teile beschädigt und ersetzt werden müssen, und wie viel die Reparatur am Ende kosten wird.</span></p>								</div>
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									<h2><span style="color: #000000;"> Kostenvoranschlag für Fahrrad in Werkstatt erstellen lassen</span></h2><p><span style="color: #000000;">Bei kleineren Schäden, wie zum Beispiel Kratzer oder einem abgefallenen Licht genügt es meistens für die Bezifferung der <strong>Reparaturkosten</strong> einen Kostenvoranschlag in der <strong>Fahrradwerkstatt</strong> des Vertrauens einzuholen. </span></p><p><span style="color: #000000;">Wenn man der Fahrradwerkstatt dann den Auftrag zur Reparatur gibt, kann entweder der Anspruch auf <strong>Zahlung</strong> der Reparaturkosten gegen die Versicherung an die Fahrradwerkstatt abgetreten werden, oder man zahlt die Rechnung selber und nimmt dann selbst die gegnerische Versicherung in Anspruch.</span></p><p><span style="color: #000000;"> </span></p><h2><span style="color: #000000;"> Sachverständigengutachten nach Fahrradunfall </span></h2><p><span style="color: #000000;">Gerade bei etwas größeren Schäden am Fahrrad kann es sich aber durchaus lohnen, einen <b>Sachverständigen </b>mit der Begutachtung eines Fahrrads zu beauftragen. Anders als in einer Werkstatt kann der Sachverständiger neben den nötigen Reparaturkosten oder den Ersatzteilen auch berechnen, ob ein <b>Minderwert </b>durch den Fahrradunfall verbleibt.</span></p><p style="padding-left: 40px;"><span style="color: #000000;"><i>Unter einem technischen Minderwert versteht man, dass das Rad unfallbedingt einen <strong>geringeren</strong> <strong>Wert</strong> hat, selbst wenn die Reparatur ansonsten vorgenommen wurde.</i></span></p><p><span style="color: #000000;">Unter dem merkantilen Minderwert versteht man, dass das Rad zwar vollständig repariert werden konnte, jedoch als „<b>Unfallfahrrad</b>“ später einen <strong>geringeren Verkaufserlös</strong> bei einem (fiktiven) Wiederverkauf haben wird. Auch hierin ist dann ein Schaden zu sehen, der von der gegnerischen Versicherung zu ersetzen ist.</span></p><p><span style="color: #000000;">Der Sachverständige legt in diesen Fällen nicht nur einen Kostenvoranschlag vor, sondern <strong>überprüft</strong> detailliert das Fahrrad auf <strong>Alter</strong>, <strong>Zustand</strong>, <strong>Vorschäden</strong> und <strong>Sonderausstattungen</strong>. Das Ergebnis wird dann als mehrseitiges <b>Gutachten </b>mit <b>Bildern </b>und <b>Berechnungen </b>zusammengefasst. Sollte die Haftung dem Grunde nach bestehen, werden auch die <strong>Sachverständigenkosten</strong> durch die gegnerische Haftpflichtversicherung <strong>übernommen</strong> werden. Denn im Vergleich zu einem Kostenvoranschlag kann ein Sachgutachten durchaus teuer werden. </span></p><p><span style="color: #000000;"><b>Aber Achtung</b>: Die Kosten werden bei einem unverschuldeten Unfall von der Gegenseite nicht getragen, wenn es sich nur um einen <b>Bagatellschaden</b> handelt. Der ADFC geht davon aus, dass ein Bagatellschaden vorliegt, wenn der Sachschaden weniger als <strong>500,00 €</strong> beträgt. </span></p>								</div>
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									<h2>Selbst zusammengestellte Fahrräder</h2>
<p>Innerhalb der <strong>Berechnung</strong> des Sachschadens am Fahrrad wird durch die Fahrradwerkstatt oder den Sachverständigen auch geprüft, welche <b>Sonderausstattung </b>verbaut worden ist. Radsportverliebte haben sich häufig das Rad nach individuellen Vorstellungen zusammengestellt und möchten auch, dass die gewählten Sonderausstattungen und <b>Besonderheiten </b>des Rads wieder ersetzt werden. Zunächst muss hier als erstes errechnet werden, was der „<b>Grundwert</b>“ des Fahrrades ist.&nbsp;</p>
<p>Hierbei werden die Kosten der verschiedenen <strong>Bauteile</strong> addiert, sowie der Wertverlust durch die bisherige Nutzung anteilig abgerechnet. Unter Umständen kann es hier schon etwas komplizierter werden, nämlich wenn Teile nacheinander gekauft und angebracht wurden, sodass für verschiedene Teil ein <strong>differenzierter Wertverlust</strong> berechnet werden muss. Grundsätzlich stellt dies kein Problem dar, denn die Fahrradwerkstatt oder der Fahrradgutachter werden bei der Berechnung des Sachschadens hierauf eingehen. Andere Probleme, die hierfür auftreten können, sind jedoch folgende:</p>
<h4>Individuelles Bauteil nicht mehr auf dem Markt vorhanden</h4>
<p>Bei Einzelteilen ist es besonders ärgerlich, wenn eines hiervon nicht mehr nachbestellbar ist. In diesem Fall muss zunächst überprüft werden, ob es ein vergleichbares Ersatzteil gibt, mithilfe dessen das Fahrrad wieder ausgestattet werden kann. Möchte der Geschädigte auf dieses Teil lieber verzichten, als einen anderen Ersatz hierfür zu akzeptieren, kann erst ich den Schadenersatz für das beschädigte Teil auszahlen lassen und z.B. ein günstigeres Ersatzteil erwerben.</p>
<p></p>
<h4>Neu für Alt- Abzug</h4>
<p>Unter Umständen muss nach einer erfolgten Reparatur ein „Neu-für-Alt“ Abzug vorgenommen werden. Dies ist ein <b>Vorteilsausgleich</b> der vorgenommen wird, damit der Fahrradfahrer nicht am Ende besser dasteht, als wenn er den Unfall nicht gehabt hätte. Hierbei wird dem Fahrradbesitzer dann angerechnet, dass durch die Reparatur teilweise auch „neuere“ Einzelteile am Fahrrad angebracht worden sind, sodass das Fahrrad durch die Reparatur eine <b>Wertsteigerung </b>erfahren hat. Ob überhaupt eine Wertsteigerung vorliegt, die ausgeglichen werden muss, hängt von Faktoren wie&nbsp;</p>
<ul>
<li>Anschaffungsdatum des beschädigten Fahrradzubehörs</li>
<li>Lebensdauer des Fahrradzubehörs</li>
<li>Bisherige Nutzungsdauer&nbsp;</li>
</ul>
<p>Dafür gibt es keine mathematische Formel sondern wird geschätzt, § 287 ZPO.</p>
<p></p>
<h2>Wirtschaftlicher Totalschaden</h2>
<p>Wurde das Fahrrad stark beschädigt, kann unter Umständen ein wirtschaftlicher Totalschaden eintreten. Bei einem <strong>wirtschaftlichen Totalschaden</strong> wäre eine Reparatur zwar noch möglich, jedoch wirtschaftlich nicht mehr tragbar, sodass die gegnerische Versicherung die Zahlung der Reparatur verweigern kann. In solchen Fällen wird stattdessen der <b>Wiederbeschaffungswert </b>(wie viel kostet ein vergleichbares, unbeschädigtes Rad) abzüglich des Restwerts des beschädigten Fahrrads ausgezahlt.&nbsp;</p>
<p></p>
<p><strong style="color: inherit; font-family: inherit; font-size: 2rem; letter-spacing: 0px;"><b>Fazit</b></strong></p>
<p><span style="letter-spacing: 0px;">Gerade bei voraussichtlich <strong>hohen Reparaturkosten</strong> nach einem unverschuldeten Fahrradunfall kann es durchaus sinnvoll sein, den Wert des Sachschadens durch einen Sachverständigen feststellen zu lassen.&nbsp;</span></p><p><span style="letter-spacing: 0px;">In solchen Fällen muss aber darauf geachtet werden, dass die gegnerische Versicherung nur die Kosten für den Sachschaden übernimmt, wenn es sich hierbei nicht um <strong>Bagatellschäden</strong> handelt. Ob ein Bagatellschaden vorliegt kann grundsätzlich bereits in einer Fahrradwerkstatt voraussichtlich ermittelt werden werden.&nbsp;</span></p><p><span style="letter-spacing: 0px;">Bevor mit Reparaturmaßnahmen begonnen wird, sollte man sich vom Unfallgegner die <strong>Haftungsanerkennung</strong> dem Grunde nach bestätigen lassen, um nicht später auf den Kosten sitzen zu bleiben. Sollten Sie sich hinsichtlich der Schadensregulierung nach dem Fahrradunfall unsicher fühlen, <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall/"><strong>helfen</strong></a> wir Ihnen gerne weiter.</span></p>								</div>
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		<title>Eigener Hund von anderem Hund gebissen &#8211; was muss ich tun?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 09 May 2020 11:54:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Hundebiss]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Für viele Familien ist ein Hund nicht nur ein Haustier, sondern ein eigenes Familienmitglied. Darum fühlt man mit dem eigenen Hund auch mit, wenn er verletzt wurde. Besonders emotional aufwühlend ist es für Hundehalter, wenn ihr geliebter Vierbeiner von einem anderen Hund angegriffen wurde und Verletzungen erlitten hat. Natürlich möchte man, dass es dem eigenen Hund schnell wieder...</p>
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									<p>Für viele Familien ist ein Hund nicht nur ein Haustier, sondern ein eigenes <strong>Familienmitglied</strong>. Darum fühlt man mit dem eigenen <strong>Hund</strong> auch mit, wenn er <strong>verletzt</strong> wurde. Besonders emotional aufwühlend ist es für Hundehalter, wenn ihr geliebter Vierbeiner von einem <strong>anderen</strong> <strong>Hund</strong> <strong>angegriffen</strong> wurde und Verletzungen erlitten hat.</p><p>Natürlich möchte man, dass es dem eigenen Hund schnell wieder besser geht und bringt ihn daher zum Tierarzt. Wenn der erste Schock über den Angriff auf den eigenen Hund überwunden ist, stellt sich dann aber häufig die Frage, wer die<strong> Kosten für die Behandlung</strong> vom Hund zu tragen hat.</p>								</div>
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									<h4><span style="color: #000000;">Habe ich nach einer Hunderauferei Anspruch auf Schadenersatz?</span></h4><p><span style="color: #000000;">Wenn der eigene Hund von einem anderen Hund angegriffen wurde, besteht zunächst ein <b>Schadensersatzanspruch </b>nach </span><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__833.html" target="_blank" rel="noopener">§ 833 BGB</a><span style="color: #000000;"> gegen den Hundehalter und zwar unabhängig davon, ob der Hundehalter gerade die Aufsicht über den Hund hatte. Hundehalter ist grundsätzlich derjenige, der für das Wohl des Tieres verantwortlich ist. Davon zu unterscheiden ist der <strong>Hundeaufseher</strong>, also der &#8222;Gassigänger&#8220;, der zum Zeitpunkt der Hunderauferei die Aufsicht über den angreifenden Hund hatte. Auch dieser haftet gem. <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__834.html">§ 834 BGB</a> für die durch den eigenen Hund verursachten Verletzungen Ihres Hundes.</span></p><p><span style="color: #000000;">Sowohl § 833 (Tierhalterhaftung) als auch § 834 (Tieraufseherhaftung) sprechen für die Haftung von Schäden an Menschen und Sachen, nicht jedoch von Schäden an Tieren. </span><span style="letter-spacing: 0px; color: #000000;">Dies liegt daran, dass in der deutschen Rechtsordnung nach</span><a style="letter-spacing: 0px;" href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__90a.html" target="_blank" rel="noopener"> § 90 a BGB</a><span style="letter-spacing: 0px; color: #000000;"> normiert wird, dass <strong>Tiere</strong> <strong>keine</strong> <strong>Sachen</strong> sind, aber <strong>wie Sachen</strong> behandelt werden.</span></p><p><span style="color: #000000;">Wenn die Voraussetzungen des <strong>§ 833 BGB</strong> vorliegen, muss jedoch noch bestimmt werden, was alles als „<strong>Schadensersatz</strong>“ geltend gemacht werden kann. Es gilt grundsätzlich, dass der Schädiger den Geschädigten so zu stellen hat, als wäre das schädigende Ereignis nicht vorgefallen (sog. Differenztheorie). </span></p><p><span style="color: #000000;">Wurde der eigene Hund von einem anderen Hund verletzt, muss der Hundehalter bzw. der Hundeaufseher die </span><span style="color: #000000; letter-spacing: 0px;">Tierarztkosten tragen, denn wäre es nicht zu dem Hundeangriff auf den eigenen Hund gekommen, wären Ihnen keine Tierarztkosten für Ihren verletzten Hund entstanden. </span><span style="color: #000000; letter-spacing: 0px;"> </span></p><h4> </h4><h4><span style="color: #000000;">Wer zahlt die Tierarztkosten für meinen Hund nach einem Hundebiss?</span></h4><p><span style="color: #000000;">Anspruchsgegner ist grundsätzlich der <b>Hundehalter </b>(also der Eigentümer des Tieres) oder der Hundeaufseher (also zum Beispiel jemand, der mit dem Hund Gassi geht). Nach einem Hundebiss sollte man sich daher immer die <strong>Kontaktdaten</strong> des Halters des fremden Hundes geben lassen. Häufig haben Hundehalter für diesen Fall eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die den Schadenersatz zahlt.</span></p><p><span style="color: #000000;"> Es gibt keine deutschlandweite Regelung darüber, dass eine <b>Hundehaftpflichtversicherung </b>abgeschlossen werden muss. Jedoch haben die Bundesländer teilweise die Hundehalter dazu verpflichtet: In </span></p><ul><li><span style="color: #000000;">Berlin, </span></li><li><span style="color: #000000;">Brandenburg, </span></li><li><span style="color: #000000;">Hamburg, </span></li><li><span style="color: #000000;">Niedersachsen und in </span></li><li><span style="color: #000000;">Thüringen </span></li></ul><p><span style="color: #000000;">müssen Hundehalter eine Versicherung abgeschlossen haben. </span></p><p><span style="color: #000000;">In<strong> Nordrhein-Westfalen</strong> besteht eine Pflicht, eine Hundehaftpflichtversicherung für Hunde abzuschließen, die größer als 40 cm sind oder mehr als 20 kg auf die Waage bringen. </span><span style="color: #000000;">Für die Bundesländer</span></p><ul><li><span style="color: #000000;">Baden-Württemberg, </span></li><li><span style="color: #000000;">Bayern und </span></li><li><span style="color: #000000;">Rheinland-Pfalz </span></li></ul><p><span style="color: #000000;">gilt eine Pflicht zur Versicherung des Hundes nur dann, wenn eine <b>Auffälligkeit</b> des Hundes bescheinigt worden ist. </span></p><p><span style="color: #000000;">In <strong>Sachsen-Anhalt</strong> wird eine Versicherung für einen Hund nach der Rasse (nachlesbar in der Rassenliste) gefordert. Nach einer Hundeattacke eines anderen Hundes sollte man dessen Halter also auch immer fragen, ob eine Haftpflichtversicherung für den Hund besteht, und sich die Versicherung sowie die <strong>Versicherungsscheinnummer</strong> für den beißenden Hund geben lassen.</span></p><h4><span style="color: #000000;"> </span></h4>								</div>
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									<p style="font-family: Poppins, sans-serif;"><strong><b>Sie wurden von einem Hund gebissen?</b></strong></p><p style="font-family: Poppins, sans-serif;"><span style="letter-spacing: 0px;">Lesen Sie in&nbsp;</span><a href="https://vinqo.de/das-ist-nach-einem-hundebiss-zu-tun/" target="_blank" rel="noopener" style="background-color: white; letter-spacing: 0px;">diesem Beitrag</a><span style="letter-spacing: 0px;">, wie Sie sich richtig verhalten und worauf Sie besonders beachten müssen!</span></p>								</div>
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									<p> </p><p>Es macht für die Frage, ob ein Schadensersatzanspruch besteht, zwar keinen Unterschied, ob der Gegner nach<strong> § 823 Abs. 1 BGB</strong> oder <strong>§ 833 BGB</strong> haftet. Diese juristische Feinheit kann aber am Ende auf die Höhe des Anspruchs Einfluss nehmen. Dazu mehr unter dem Punkt:</p><p> </p><h4>Mitverschulden</h4><p>Grundsätzlich gilt bei einem Schadensersatzanspruch, dass ein eigenes Mitverschulden bei der Berechnung der <strong>Schadensersatzhöhe</strong> <strong>miteinbezogen</strong> werden muss. </p><p>Gerade gegnerische Hundehaftpflichtversicherungen kürzen häufig den Schadensersatz, in dem sie auf das <strong>Mitverschulden</strong> des <strong>verletzten</strong> <strong>Hundes</strong> oder dessen Halters hinweisen. </p><p><span style="letter-spacing: 0px;">§ 833 BGB</span><span style="letter-spacing: 0px;"> stellt nämlich (für Haustiere) eine „</span><span style="letter-spacing: 0px;">verschuldensunabhängige Haftung</span><span style="letter-spacing: 0px;">“ für Tierhalter dar. Das bedeutet, dass ein Hundehalter nicht haftet, weil er etwas falsch gemacht hat, sondern allein schon aus dem Umstand, dass er einen Hund hält und von diesem eine unbeherrschbare Gefahr eines Angriffs ausgeht. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass jedes Tier das </span><span style="letter-spacing: 0px;">Risiko</span><span style="letter-spacing: 0px;"> von unberechenbarem Verhalten in sich trägt. Man spricht insoweit auch von einer „</span><span style="font-weight: bold; letter-spacing: 0px;">Tiergefahr</span><span style="letter-spacing: 0px;">“, welche dann fairnesshalber der Tierhalter zu tragen hat.</span></p><p>Der Vorteil, der sich aus der verschuldensunabhängigen Haftung aus<strong> § 833 BGB</strong> für den eigenen Anspruch ergibt, wird dann zum Nachteil. Es kann dann nämlich sein, dass die <b>Tiergefahr </b>des eigenen Tieres sich <b>anspruchsmindernd </b>auswirkt. Der Tierhalter des verletzten Hundes muss sich also entgegenhalten lassen, dass auch von seinem Hund eine <strong>abstrakte</strong> <strong>Tiergefahr</strong> ausgegangen ist, die die Verletzungen mitverursacht hat. Dafür genügt es, dass das eigene Tier sich wie ein Tier verhält, also bei einem Angriff beispielsweise versucht, sich zu verteidigen oder vorher bellt / jault. Die Tiergefahr des eigenen Vierbeiners hat sich dann auch im Schaden „realisiert“.</p><p>Dann wird nach einer Hunderauferei zumeist eine Haftungsquotelung von 50% vorgenommen. Sie erhalten also nur <b>50% der Tierarztkosten</b> vom Gegner.</p><p>Die Tiergefahr des eigenen Vierbeines wird nur in Ausnahmefällen nicht angenommen, beispielsweise wenn der eigene Hund bewusstlos war oder der vollständigen Kontrolle des Tieraufsehers unterlag. Auch bei deutlichen Unterschieden in der Größe und Aggressivität der Hunde kann es zu einem geringeren Mitverschulden kommen.</p><p><span style="letter-spacing: 0px;">Es gibt jedoch eine Möglichkeit, wie Sie<b> 100% Ihres Schadenersatzes</b> nach einer Hunderauferei <strong>erhalten</strong>: Ist dem anderen Hundeaufseher / Hundehalter ein Sorgfaltspflichtverstoß vorzuwerfen, haftet er wegen <strong>Fahrlässigkeit</strong> gem. § 823 Abs. 1 BGB.</span></p><p><span style="letter-spacing: 0px;">Hat er beispielsweise trotz entgegenstehender Anordnung von der Gemeinde seinem Hund keinen Maulkorb angelegt, oder ihn unangeleint laufen gelassen, kann ihm das als Fahrlässigkeit entgegengehalten werden. Die Rechtsprechung geht von einer </span><span style="letter-spacing: 0px; font-weight: bold;">Sorgfaltspflichtverletzung</span><span style="letter-spacing: 0px;"> aus, wenn das Grundstück des schädigenden Hundes nicht ausbruchssicher war oder ein Hund nicht rechtmäßig beaufsichtigt wurde (BGH, 28. April 1992 &#8211; VI ZR 314/91). </span></p><p>Um nun auf die Unterschiede zwischen einer Haftung aus<strong> § 823 Abs. 1 BGB</strong> und<strong> § 833 BGB</strong> zurückzukommen: Nach der Rechtsprechung des BGH wird die „<strong>eigene Tiergefahr</strong>“ bei einer Fahrlässigkeitshaftung nach <strong>§ 823 Abs. 1 BGB</strong> nicht als Mitverschulden angerechnet. (BGH, Urteil vom 27.10.2015, Az.: VI ZR 23/15). </p><p>Hat sich der Hundehalter / Hundeaufseher des angreifenden Hundes <strong>fahrlässig</strong> verhalten (keine Leine trotz Leinenpflicht o.ä.), so wird die Tiergefahr des eigenen, verletzten Hundes nicht mehr anspruchsmindernd berücksichtigt. Sie erhalten also den vollen Schadenersatz. Somit wirkt es sich auf die Frage nach der Übernahme der Tierarztkosten aus, ob der angreifende Hund unangeleint war oder von einem Grundstück ausbrechen konnte.</p>								</div>
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									<h4>Eigene Hundekrankenversicherung</h4><p>Unter Umständen haben sie für Ihren eigenen Hund eine <b>Hundekrankenversicherung </b>abgeschlossen. In diesem Fall wird zumindest<strong> ein Teil</strong> der durch den Hundeangriff anfallenden Kosten von ihrer Versicherung gezahlt. Das ist dann sinnvoll, wenn eben aus der Tiergefahr Ihres eigenen Hundes nur 50% der Tierarztkosten gezahlt werden. </p><p>Ihre Hundekrankenversicherung kann sich die Kosten für die Tierarzt-behandlung des Hundes von dem Anspruchsgegner auch „zurückholen“, das heißt, dass der Anspruchsgegner der Hundekrankenversicherung die <strong>Kosten erstatten</strong> muss, die bei der Behandlung angefallen sind. Bei Hunde-krankenversicherungen gibt es sowohl Tarife, die 100 % der Arztbehandlung übernehmen, als auch solche mit einer Eigenbeteiligung. Sollten Sie eine Eigenbeteiligung zahlen müssen, muss hier auch erneut der gegnerische Hundehalter die Eigenbeteiligung an Sie als Schadensersatz zurückzahlen.</p><p><i>Wenn Sie die rechtliche Thematik zu schwierig finden, zögern Sie bitte nicht, uns mit der Abwicklung Ihres Hundeangriffs zu beauftragen! </i></p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/eigener-hund-von-anderem-hund-gebissen-was-muss-ich-tun/">Eigener Hund von anderem Hund gebissen &#8211; was muss ich tun?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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