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	<title>Kfz Archive - VINQO Rechtsanwälte</title>
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		<title>[VIDEO] REACT: Alles nur Bluff nach Autokauf? Wir reagieren auf Video von Verkäufer!</title>
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		<pubDate>Tue, 02 Jan 2024 09:06:19 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Bei einem Autokauf kommt es immer wieder zu rechtlichen Streitigkeiten. Auch Privatverkäufer haften Ob Mängel, Unfallfreiheit oder Vorbesitzer: Insbesondere bei einem Autokauf von &#8222;Privat zu Privat&#8220;, bei denen häufig ein Gewährleistungsausschluss vereinbart wird, kommt es auf Verkäuferseite nicht selten zu Fehlvorstellungen hinsichtlich der Reichweite eines solchen Gewährleistungsausschlusses.  Denn der Gewährleistungsausschluss gilt nicht uneingeschränkt. So heißt...</p>
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									<p>Bei einem Autokauf kommt es immer wieder zu rechtlichen Streitigkeiten.</p><h2>Auch Privatverkäufer haften</h2><p>Ob Mängel, Unfallfreiheit oder Vorbesitzer: Insbesondere bei einem Autokauf von &#8222;Privat zu Privat&#8220;, bei denen häufig ein <strong>Gewährleistungsausschluss</strong> vereinbart wird, kommt es auf Verkäuferseite nicht selten zu Fehlvorstellungen hinsichtlich der Reichweite eines solchen Gewährleistungsausschlusses. </p><p>Denn der Gewährleistungsausschluss gilt nicht uneingeschränkt. So heißt es in § 444 BGB:</p><p style="padding-left: 40px;">&#8222;Auf eine Vereinbarung, durch welche die Rechte des Käufers wegen eines Mangels ausgeschlossen oder beschränkt werden, kann sich der Verkäufer nicht berufen, soweit er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.&#8220;</p><p>Das heißt, ein Gewährleistungsausschluss ist dann unwirksam, wenn </p><ol><li>Der Verkäufer eine Eigenschaft zugesichert hat oder </li><li>Der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen hat. </li></ol><p>Andernfalls könnte der Verkäufer eines Autos in einem Kaufvertrag beliebige Punkte zusichern und sich anschließend auf einen Gewährleistungsausschluss berufen, der Inhalt eines Kaufvertrages hätte dann nahezu keine Relevanz mehr.  </p><p>Deshalb gilt vereinfacht: Auch der Privatverkäufer mit Gewährleistungsausschluss haftet für Mangel, die er entweder arglistig verschwiegen hatte oder die er explizit zusicherte. </p><h2>Der konkrete Fall </h2><p>In einem solchen Fall haben wir eine Mandantin gegen einen Vespa-Verkäufer vertreten. Dies bot auf ebay Kleinanzeigen eine Vespa für über 5.000,00 € an. In. der Beschreibung wurde die deutsche Zulassung angepriesen und ein Importfahrzeug im Kaufvertrag explizit verneint. </p><p>Als unsere Mandantin die Vespa zulassen wollte, bemerkte sie jedoch Unstimmigkeiten in den Zulassungspapieren, die einer deutschen Zulassung entgegenstanden: Die Vespa konnte damit nicht genutzt werden. </p><p>Wir forderten den Vespa-Verkäufer deshalb zur Rückabwicklung des Kaufvertrages auf. Statt dem Anspruch unserer Mandantin nachzukommen, wandte sich der Verkäufer an den Youtube-Channel &#8222;GI5&#8220;, der zu dem Fall seine persönliche Einschätzung veröffentlichte. </p><p>Das Video von GI5 und unsere &#8222;Reaction&#8220; hierauf haben wir hier veröffentlicht: </p>								</div>
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									<h2>Was das LG München I entschied</h2><p>Das LG München I verurteilte auf unsere Klage hin den Vespa-Verkäufer aus gleich zwei Anspruchsgrundlagen: </p><ol><li>Rücktritt wegen eines Sachmangels in Form einer zugesicherten Eigenschaften (deutsche statt italienische Zulassung) und </li><li>Anfechtung wegen arglistiger Täuschung (Vespa mit anderer VIN als auf den Inserats-Fotos zu sehen geliefert) </li></ol><p>Der Verkäufer muss die Vespa deshalb zurücknehmen un den vollen Kaufpreis zurückzahlen. </p><p>Denn bei einer übernommenen Garantie für eine Eigenschaft greift kein Gewährleistungsausschluss. Es kommt hierbei auch nicht auf die Unternehmer- oder Verbrauchereigenschaft an. Denn diese Frage wäre nur relevant, wenn der Mangel durch einen Gewährleistungsausschluss umfasst sein könnte. Denn Unternehmer dürfen <strong>grundsätzlich keinen Gewährleistungsausschluss mit Verbrauchern</strong> vereinbaren. Die Frage stellt sich aber nicht bei zugesicherten Eigenschaften im Sinne einer Garantie, da diese von einem Gewährleistungsausschluss ohnehin umfasst sein können. </p><p>Die arglistige Täuschung ist ebenfalls nicht überraschend: Bei der Vespa handelt es sich um eine Stückschuld. Wenn eine Vespa inseriert wird und eine andere Vespa geliefert wird und der Verkäufer dies verschweigt, <strong>täuscht</strong> er den Käufer hierüber auch vorsätzlich. Der Käufer kann den Kaufvertrag anfechten.</p>								</div>
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		<title>Wann erhalte ich Nutzungsausfall nach einem Verkehrsunfall?</title>
		<link>https://vinqo.de/wann-erhalte-ich-nutzungsausfall-nach-einem-verkehrsunfall/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 11 Oct 2020 11:48:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Wenn Ihr Auto nach einem Verkehrsunfall nicht mehr verkehrssicher, haben Sie bis zur Reparatur Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung. Doch wie ist die Rechtslage, wenn Sie das Auto nicht reparieren lassen oder ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt? </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/wann-erhalte-ich-nutzungsausfall-nach-einem-verkehrsunfall/">Wann erhalte ich Nutzungsausfall nach einem Verkehrsunfall?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p>Wenn Ihr Auto nach einem <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall/">Verkehrsunfall</a> nicht mehr verkehrssicher ist, wird er zumeist in einer Werkstatt repariert. Für den Zeitraum, in dem Sie Ihr Auto dann nicht nutzen können, können Sie entweder einen <b>Mietwagen </b>in Anspruch nehmen oder <b>Nutzungsausfall (Nutzungsausfallentschädigung)</b> geltend machen. Im Folgenden erklären wir Ihnen, wann Sie Anspruch auf Nutzungsausfall haben und wie der Nutzungsausfall errechnet wird.</p>								</div>
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									<h2>Wann bekomme ich Nutzungsausfall nach einem Verkehrsunfall?</h2><p>Voraussetzung für einen Nutzungsausfallsersatzanspruch ist zunächst, dass der Unfallgegner schadensersatzpflichtig ist. Die Schadensersatzpflichtigkeit nach einem Verkehrsunfall ergibt sich regelmäßig aus<a href="https://dejure.org/gesetze/StVG/18.html"> <b>§§ 7, 18 StVG </b></a>oder aus<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html"><b> § 823 BGB</b></a>.</p><p>Für einen Schadensersatzanspruch aus <b>§§ 7, 18 StVG</b> reicht es aus, dass mit dem Kfz des Anspruchsgegners ein Schadensfalls bei Betrieb des Kfz entstanden ist. Für einen Anspruch aus<b> § 823 BGB </b>muss hingegen dem Unfallgegner eine deliktische Handlung, beziehungsweise eine <b>Sorgfaltspflichtverletzung </b>zu Last gelegt werden können. Welche der haftungsbegründenden Normen einschlägig ist, spielt für Ihren Schadenersatz eine untergeordnete Rolle, solange einer der Tatbestände vorliegt.</p><p>Jedoch muss im Hinblick auf den Nutzungsausfallsersatz differenziert werden, ob es zu einer tatsächlichen Reparatur kommt, ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, oder fiktiv abgerechnet wird<span style="font-size: 1rem;">.  </span></p><p><span style="color: var( --e-global-color-vamtam_accent_1 ); font-family: var( --e-global-typography-vamtam_h2-font-family ), Helvetica, Sans-serif; font-size: var( --e-global-typography-vamtam_h2-font-size ); font-style: var( --e-global-typography-vamtam_h2-font-style ); font-weight: var( --e-global-typography-vamtam_h2-font-weight ); letter-spacing: var(--vamtam-h2-letter-spacing-desktop,normal); text-transform: var( --e-global-typography-vamtam_h2-text-transform ); word-spacing: var( --e-global-typography-86432a1-word-spacing );">Auto wird tatsächlich repariert</span></p><p>Wenn der Wagen tatsächlich repariert wird, steht Ihnen für diesen Nichtnutzungszeitraum ein <b>Nutzungsersatz </b>grundsätzlich zu. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass es sich bei der Nichtnutzbarkeit Ihres Wagens um einen <b>Vermögensschaden </b>handelt. Damit drückt die Rechtsprechung aus, dass bei einem Kfz die Nutzbarkeit einen geldwerten Vorteil darstellt. Wenn ein Geschädigter auf einen Mietwagen verzichtet, würde er somit „in die Tasche“ des Schädigers sparen.</p><p>Sie können dann eine tägliche Nutzungsausfallentschädigung verlangen, bis Ihr Auto <strong>tatsächlich in der Werkstatt repariert</strong> wurde. Wenn die Reparatur länger dauert, als zu Beginn angenommen, wirkt sich das nicht negativ auf Ihren Nutzungsausfallersatzanspruch aus.</p><p>Ein Ersatz des Nutzungsausfalls entfällt jedoch, wenn dieser nicht zu einer „fühlbaren wirtschaftlichen Beeinträchtigung“ führt. Hierfür muss grundsätzlich ein potentieller <b>Nutzungswille </b>und eine <strong>Nutzungsmöglichkeit</strong> bestehen. Diese <strong>entfallen</strong> beispielsweise jedoch, wenn:  </p><ul><li>dem Geschädigten ein Zweitfahrzeug gehört, dass er nutzen kann.</li><li>der Geschädigte den Wagen nicht nutzen kann, weil er zu verletzt zum Autofahren ist.</li><li>der Geschädigte den Wagen nicht nutzen will, weil er sich beispielsweise im Urlaub ist.</li></ul><div> </div><p>Die Rechtsprechung hat diese Ausnahmen etabliert, weil in diesen Fällen die Nichtnutzbarkeit für den Geschädigten „nicht fühlbar“ ist.</p><p>Der Anspruch des Nutzungsausfall steht Ihnen übrigens auch dann zu, wenn Sie gar nicht Eigentümer, sondern nur <a href="https://vinqo.de/autounfall-mit-leasingwagen-ansprueche-als-leasingnehmer/" target="_blank" rel="noopener">Leasingnehmer </a>des Wagens sind. Denn innerhalb eines Leasingvertrages steht trotzdem Ihnen das wirtschaftliche Nutzungsrecht zu, nicht dem Leasinggeber.</p><p>Sollte Ihnen für die Zeit der Nichtnutzbarkeit ein Wagen von einem Dritten unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, können Sie nach Ansicht der Rechtsprechung trotzdem einen Nutzungsausfall geltend machen, da der Dritte Sie unterstützen wollte, und nicht den Unfallverursacher aus der Haftung befreien will.</p><p> </p>								</div>
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									<h2>Wagen wird nicht repariert, weil ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt</h2><p>Wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, kann der Unfallgegner einer tatsächlichen Reparatur unter Hinweis auf das Wirtschaftlichkeitsgebot widersprechen.</p><p>So heißt es in § 251 Abs. 2 S. 1:</p><p style="padding-left: 40px;"><em>Der Ersatzpflichtige kann den Gläubiger in Geld entschädigen, wenn die Herstellung nur mit unverhältnismäßigen Aufwendungen möglich ist.</em></p><p>In diesem Fall wird Ihnen als Geschädigten nur der Wiederbeschaffungswert Ihres Wagens ausgezahlt. Jedoch kann Ihnen auch bei einem wirtschaftlichen Totalschaden ein Anspruch auf Nutzungsausfallersatz zustehen. Dieser wird jedoch zumeiest auf <strong>10 &#8211;</strong><b>14 Tage</b> begrenzt. Es wird allgemein davon ausgegangen, dass bei einem wirtschaftlichen Totalschaden es zunächst einen Tag dauert, bis der Sachverständige einen wirtschaftlichen Totalschaden festgestellt hat, dann ein bis zwei Tage eine Bedenkfrist läuft, ob der Wagen auf eigene Kosten repariert werden soll und schlussendlich 10-12 Tage zur Wiederbeschaffung eines neues Wagens vergehen. Für diesen Zeitraum wird dann ein Nutzungsausfall gewährt. Kleinere Abweichungen, z.B. für die Ermittlung des Schadens durch einen Sachverständigen, bereiten zumeist keine Probleme.</p><p>Zusätzlich zu beachten ist, dass ein Nutzungsausfall <u>nur</u> dann gezahlt wird, wenn tatsächlich ein <strong>Ersatzfahrzeug</strong> angeschafft worden ist, und dieses dann für <strong>mindestens ein halbes Jahr</strong> genutzt wurde. Denn nur dann kann auch auf den <strong>Nutzungswillen,</strong> der, wie oben gezeigt, zwingende Voraussetzung für einen Nutzungsausfall ist, geschlossen werden.  </p><h2>Sie lassen sich die Reparaturkosten auszahlen (fiktive Abrechnung)</h2><p>Manche Autofahrer wollen nach einem Verkehrsunfall den Wagen nicht reparieren lassen, wenn er noch verkehrstauglich ist, sondern sich vielmehr den <a href="https://vinqo.de/reparaturkosten-nach-unfall-auszahlen-lassen/" target="_blank" rel="noopener">Betrag</a>, der zur Reparatur eigentlich notwendig wäre, von der gegnerischen Versicherung <a href="https://vinqo.de/reparaturkosten-nach-unfall-auszahlen-lassen/" target="_blank" rel="noopener">auszahlen </a>lassen. Diese Möglichkeit hängt zwar von weiteren Umständen ab, aus ihr ergeben sich aber weitere Besonderheiten für das Verlangen des Nutzungsausfalls:</p><p>Grundsätzlich hat der BGH bereits seit 1976 festgehalten, dass bei einer fiktiven Reparaturabrechnungsgrundlage grundsätzlich <b>kein Nutzungsausfall </b>gefordert werden kann. Wenn der Wagen nicht soweit beschädigt ist, dass er nicht zwangsläufig repariert werden muss, kann er auch weiter genutzt werden. Wenn sich der Geschädigte hingegen einen anderen Wagen zulegt, kann er den Nutzungsausfall ab dem Tag, an dem Ihn der neue Wagen zur Verfügung steht, nicht mehr geltend machen.</p><p>Wenn sich jedoch der Geschädigte <b>vorbehält</b>, die Reparatur eigenständig günstig durchzuführen, und sich hierfür die Reparaturkosten auszahlen lässt, kann ihm für die Dauer, die er den Wagen nicht nutzen kann, auch ein Nutzungsausfallsersatz zustehen. (<strong>v</strong><b>gl. OLG Düsseldorf, 25.04.2005, Az.: I -1 U 210/04; OLG München, 13.09.2013, Az.: 10 U 859/13</b>)</p><h2>Wieviel Nutzungsausfallentschädigung erhalte ich?</h2><p>Die Höhe des Nutzungsausfallersatzes ergibt sich grundsätzlich aus den Wertmaßstäben des Marktes für eine entgeltliche Gebrauchsüberlassung. Dabei wird zumeist innerhalb einer Tabelle verglichen, was ein vergleichbarer Mietwagen für den Zeitraum gekostet hätte. Dieser Wert wird dann noch um die „Gewinnspanne“ des Autovermieters bereinigt.</p><p>In der Praxis wird für die Höhe eine Tabelle genutzt, in der Ihr beschädigtes Fahrzeug einer Klasse von „A“ bis „L“ zugeteilt wird. Wenn der Wagen zwar einer dieser Klassen zugeordnet werden kann, jedoch älter als fünf Jahre ist, wird er eine Klasse abgestuft.</p><p>Diese Tabelle enthält dann den Marktmaßstab, sodass</p><ul><li>die Klasse „A“ einen Wert von<b> 27 € pro Tag </b>ausweist,</li><li>die Klasse „L“ hingegen einen Wert von<b> 99 € pro Tag</b>.</li></ul><p>Diese Werte werden dann mit der Zeit, die Sie Ihren Wagen nicht nutzen konnten, ersetzt. In der Regel wird Ihnen die Klassifizierung Ihres Wagens durch den Sachverständigen mitgeteilt.</p>								</div>
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									<h2>Fazit</h2><p>Der Nutzungsausfall gehört zum kleinen &#8222;Einmaleins&#8220; der Schadensregulierung. Wenn Sie auf einem Mietwagen verzichten, bietet sich die Geltendmachung dieser Schadensersatzposition an. Zwingende Voraussetzung, egal ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, tatsächlich repariert wird oder fiktiv abgerechnet werden soll, ist jedoch immer der <strong>Nutzungswille</strong> und die <strong>Nutzungsmöglichkeit</strong>.</p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/wann-erhalte-ich-nutzungsausfall-nach-einem-verkehrsunfall/">Wann erhalte ich Nutzungsausfall nach einem Verkehrsunfall?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Versicherung zahlt weniger als Gutachten -wieso?</title>
		<link>https://vinqo.de/versicherung-zahlt-weniger-als-gutachten-wieso/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 27 Sep 2020 12:51:40 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Gerade wenn man, anstelle den Wagen tatsächlich zu reparieren, die fiktive Abrechnung wählt, kann die gegnerische Versicherung versuchen, weniger zu zahlen als ein entsprechendes Gutachten angibt. Es lohnt sich immer, die Angaben der gegnerischen Versicherung kritisch zu betrachten, um ungerechtfertigten Kürzungen entgegenzutreten.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h2>Wieso kürzt Versicherung das Gutachten?</h2>
<p>Nach einem Verkehrsunfall mit einem nicht unwesentlichen Sachschaden am Auto, Motorradoder Fahrrad (typischerweise über 1.000,00 €) hat jeder Geschädigte grundsätzlich das <strong>Recht</strong>, einen eigenen <strong>Gutachter</strong> mit der Untersuchung des eigenen Wagens zu <strong>beauftragen</strong>.</p>
<p>Zwar wird in den meisten Fällen die gegnerische Versicherung einen „hauseigenen“ Gutachter anbieten, jedoch lohnt es sich, einen <a href="https://vinqo.de/vorgeschlagener-gutachter-von-der-versicherung-nach-unfall-in-anspruch-nehmen/">unabhängigen Spezialisten</a> zu beauftragen.</p>
<p>Der Gutachter wird den Wagen aufmerksam untersuchen, <strong>Bilder</strong> vom Schaden anfertigen und dann berechnen, was eine fachgerechte <strong>Reparatur</strong> kosten wird, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt oder ob ein merkantiler Minderwert durch den Unfall verursacht wurde. Dieses Gutachten wird dann im nächsten Schritt von Ihnen an die gegnerische <strong>Versicherung</strong> gesandt. Diese überprüft das Gutachten und zahlt dann die Kosten gemäß Gutachten aus- wenn alles glatt läuft!</p>
<p>Denn manche Unfallgeschädigten sind überrascht, wenn die Versicherung plötzlich nur ein Teil des Schadenersatzes, der im <strong>Gutachten</strong> angegebene ist, begleichen will oder durch einen Prüfbericht von ControlExpert <strong>kürzt</strong>.</p>
<p>Doch was steckt dahinter?</p>
<h2>Differenzierung zwischen tatsächlicher Reparatur und fiktiver Reparatur</h2>
<p>Grundsätzlich gilt, dass die gegnerische Versicherung Sie so zu stellen hat, wie Sie stünden, wenn der Schadensfall nicht eingetreten wäre. Dies bedeutet, dass die gegnerische Versicherung alle <strong>Reparaturkosten</strong>, wenn diese erforderlich sind, zu übernehmen hat. In Deutschland gibt es jedoch auch die lange Tradition der <a style="background-color: #ffffff; font-family: -apple-system, BlinkMacSystemFont, 'Segoe UI', Roboto, 'Helvetica Neue', Arial, 'Noto Sans', sans-serif; font-size: 1rem;" href="https://vinqo.de/reparaturkosten-nach-unfall-auszahlen-lassen/">fiktiven Reparatur</a>:</p>
<p><strong>Anstelle</strong> das Auto, Fahrrad oder Motorrad <strong>reparieren</strong> zu lassen, kann der Geschädigte sich die Kosten der Reparatur auch <strong>auszahlen</strong> lassen, den Schaden dann selber oder günstiger reparieren lassen und den überschüssigen Teil der Zahlung einbehalten. Dies nennt man fiktive Abrechnung.</p>
<p>Doch aufgepasst! <strong>Nicht alle Schadenspositionen, die auf dem Gutachten auftauchen, werden dann auch in der fiktiven Abrechnung gezahlt.</strong></p>
<h2>Mehrwertsteuer nur wenn sie anfällt</h2>
<p>Die Mehrwertsteuer als Schaden fällt grundsätzlich nur an, <strong>wenn</strong> tatsächlich <strong>repariert</strong> wird. Daher gilt nach <strong>§ 249 Abs. 2 BGB</strong>:</p>
<p style="padding-left: 40px;">  <em>„Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.“</em></p>
<p>Die gegnerische Versicherung ist somit bei der fiktiven Abrechnung (oder wenn Sie steuervorabzugsberechtigt sind) in der Lage, die <strong>Mehrwertsteuer</strong> rechtmäßig <strong>nicht</strong> als Schaden zu <strong>ersetzen</strong>.</p>
<h2>Nutzungsausfall bei fiktiver Abrechnung</h2>
<p>Während der Reparatur und &#8211; je nach Schadenumfang &#8211; auch bis zur Reparatur können Sie Ihr Auto nicht nutzen. Für diesen Zeitraum kann dann (auf Kosten der gegnerischen Versicherung) grundsätzlich ein <strong>Mietwagen</strong> genutzt werden.</p>
<p>Wenn Sie als Geschädigter auf den Mietwagen <strong>verzichten</strong>, können Sie den Nutzungsausfall Ihres Wagens geltend machen, und sich <strong>auszahlen</strong> lassen. Doch was ist, wenn Ihr Wagen gar nicht in der Reparatur einer Werkstatt ist- können Sie dann trotzdem einen Nutzungsausfall geltend machen?</p>
<p>Wie so häufig lautet die Antwort auf eine juristische Frage auch hier: Es kommt darauf an. Wenn Sie den Wagen gar <strong>nicht reparieren</strong> lassen, sondern beispielsweise mit der Beule einfach weiterfahren, steht Ihnen<strong> kein Nutzungsausfall</strong> zu. Sollten Sie den Wagen selber für weniger Geld <strong>reparieren</strong>, hat die Rechtsprechung entschieden, dass Sie einen Nutzungsausfall<strong> geltend machen</strong> können. (vgl. OLG Düsseldorf, 25.04.2005, Az.: I -1 U 210/04; OLG München, 13.09.2013, Az.: 10 U 859/13)</p>
<p><b>Nutzungsausfall bei <a href="https://vinqo.de/nutzungsausfall-bei-fahrraedern-und-e-bikes/">Fahrrädern</a> und <a href="https://vinqo.de/nutzungsausfall-bei-motorradern/">Motorrädern</a>? Jetzt lesen, ob Sie für Ihr <a href="https://vinqo.de/nutzungsausfall-bei-fahrraedern-und-e-bikes/">Fahrrad</a>, <a href="https://vinqo.de/nutzungsausfall-bei-fahrraedern-und-e-bikes/">E-</a><a href="https://vinqo.de/nutzungsausfall-bei-fahrraedern-und-e-bikes/">Bike</a> oder <a href="https://vinqo.de/nutzungsausfall-bei-motorradern/">Motorrad</a> Nutzungsausfall erhalten können!</b></p>
<h2>An „günstigere“ Werkstatt verwiesen</h2>
<p>Teil der fiktiven Abrechnung auf Gutachtengrundlage ist auch die <strong>Arbeitskraft</strong> der (fiktiv) beauftragten Werkstatt. Dabei gehen Gutachter regelmäßig von <strong>markengebundenen Werkstätten</strong> aus.  Auch diese fiktiven <strong>Lohnkosten</strong> sind grundsätzlich ersatzfähig- in manchen Fällen verweist die Versicherung aber an eine <strong>günstigere Werkstatt</strong> und berechnet die im Gutachten angenommenen Arbeitsstunden nach den Preisen der günstigen Werkstatt anstelle der markengebundenen Werkstatt.</p>
<p>Grundsätzlich ist es der gegnerischen Versicherung erlaubt, in Hinblick auf die „<strong>Schadensminderungspflicht</strong>“ des Geschädigten an eine günstige, nicht markengebundene Werkstatt zu verweisen. Dies gilt auch innerhalb der fiktiven Abrechnung. Dafür muss die andere Werkstatt dem Geschädigten auch „<strong>zumutbar</strong>“ sein. Unter welchen Gesichtspunkten so ein Verweis „zumutbar“ beziehungsweise unzumutbar ist, wurde durch den BGH höchstrichterlich geklärt. Dabei wurde auch ausdrücklich festgehalten, dass diese <strong style="font-family: -apple-system, BlinkMacSystemFont, 'Segoe UI', Roboto, 'Helvetica Neue', Arial, 'Noto Sans', sans-serif; font-size: 1rem;">Maßstäbe</strong> auch für die fiktive Abrechnung gelten.</p>
<p><strong>1. Die günstigere Werkstatt muss die gleiche Qualitätsarbeit wie eine markengebundene Werkstatt liefern</strong></p>
<p>Die gegnerische Versicherung muss grundsätzlich nachweisen, dass die Reparatur in der günstigeren Werkstatt auch der Reparatur einer markengebundenen Werkstatt entspricht. Anhaltspunkte hierfür können Mitgliedschaften in Kfz-Verbänden o.ä. sein.</p>
<p><strong>2. Das Fahrzeug ist nicht älter als drei Jahre</strong></p>
<p>Innerhalb der ersten drei Jahre eines Wagens ist eine Verweisung an eine nicht-markengebundene Werkstatt <strong>grundsätzlich unzumutbar.</strong> Denn die <b>Garantie </b>des Herstellers <strong>erlöscht</strong>, wenn der Wagen nicht in einer markengebundenen Werkstatt repariert wird. Auch der Verweis, dass die günstige Werkstatt Garantien bietet, ist insoweit unbeachtlich.</p>
<p><strong>3.  Das Fahrzeug ist zwar älter als drei Jahre, aber bisher immer nur in einer markengebundenen Werkstatt zur Inspektion gewesen</strong></p>
<p>Der BGH ging davon aus, dass ein lückenlos <strong><b>scheckheftgepflegter </b>Wagen</strong>, dessen Inspektion immer in einer markengebundenen Werkstatt stattgefunden hat, einen höheren Wert hat, als wenn die Inspektion unregelmäßig und/oder in nicht-markengebundenen Werkstätten stattgefunden hat. Daher kann auch in Ausnahmefällen, in denen der Wagen älter als drei Jahre ist, eine Verweisung an eine freie Werkstatt unzumutbar sein.</p>
<p><b>Gutachten oder Kostenvoranschlag nach Fahrradunfall? <a href="https://vinqo.de/schadensersatz-nach-fahrradunfall-berechnen-gutachten-und-kostenvoranschlag/">Hier</a> erfahren Sie, was für Sie sinnvoll ist!</b></p>
<h2>UPE-Aufschläge im Gutachten</h2>
<p>Wenn <strong>Ersatzteilaufschläge</strong> im Gutachten beziffert worden sind, werden dieser unter Umständen von der gegnerischen Versicherung mit der Aussage verweigert, dass diese gar nicht angefallen seien, da ohne Reparatur ja auch keine Ersatzteile bestellt worden seien. Der BGH entschied jedoch, dass</p>
<p style="padding-left: 40px;">„<em>sofern die Voraussetzungen für eine fiktive Schadensberechnung vorliegen, dieser grundsätzlich die üblichen Ersatzteilkosten einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen, die ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat.“</em> (<strong>BGH, Urteil vom 25. September 2018 – VI ZR 65/18 –</strong>).</p>
<p><em> </em></p>
<h2>Verbringungskosten und Kosten der Beillackierung</h2>
<p>Mit den gleichen Argumenten, wie der Nutzungsausfall und die UPE-Aufschläge, wird auch hinsichtlich der <strong>Verbringungskosten</strong> und der Kosten der <strong>Beillackierung</strong> entschieden. Verbingungskosten sind dabei die <strong>Transportkosten</strong> an die entsprechenden Werkstätte, während die Beillackierungskosten anfallen, wenn damit zurechnen ist, dass die Lackfarbe an beschädigten und unbeschädigten Teil mit Mehrarbeitsaufwand angeglichen werden muss. Wenn die (fiktive) markengebundene Werkstatt diese Kosten erheben würde, und eine günstigere Werkstatt nicht zumutbar ist, kann die gegnerische Versicherung diese beiden Schadenspositionen nicht verweigern.</p>
<h2>Die 130 % Rechtsprechung</h2>
<p>Wenn die Reparaturkosten den Zeitwert (Wiederbeschaffungswert) übersteigen, die Reparaturkosten aber nicht mehr als <strong>130 %</strong> des Wiederbeschaffungswertes betragen, erlaubt die Rechtsprechung dem Halter des Wagens, aufgrund seines <strong>Integritätsinteresses</strong> an dem Unfallwagen diesen auf Kosten des Schädigers reparieren zu lassen. Dies gilt ausdrücklich nur für <b>tatsächliche </b><strong>Reparaturen</strong>, nicht bei fiktiver Abrechnung. Denn wenn der Wagen nicht repariert wird, kann auch das Integritätsinteresse nicht berührt werden.</p>
<h2>Fazit</h2>
<p>Gerade wenn man, anstelle den Wagen tatsächlich zu reparieren, die fiktive Abrechnung wählt, kann die gegnerische Versicherung versuchen, weniger zu zahlen als ein entsprechendes Gutachten angibt. Es lohnt sich immer, die Angaben der gegnerischen Versicherung kritisch zu betrachten, um ungerechtfertigten Kürzungen entgegenzutreten.</p>
<p>Wir von VINQO unterstützen Sie nach einem Unfall bei der Durchsetzung Ihrer Sachschadensersatzansprüche- absolut kostenfrei und mit der Expertise von hunderten Schadensfällen.</p>
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		<title>Unfall auf Parkplatz: Was muss ich beachten?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 26 Jul 2020 10:23:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Trotz der angekündigten Verkehrswende gibt es immer mehr Fahrzeuge auf deutschen Straßen. Parkplätze werden gerade in Innenstädten zu einer knappen Ressource. Da freut es jeden Autofahrer, wenn die anvisierte Lokalität über einen Kundenparkplatz verfügt oder der Arbeitsplatz über ein eigenes Parkhaus verfügt.  Kommt es dann zu einem Parkplatzunfall, beispielsweise weil ein ausparkendes Fahrzeug Ihr Auto...</p>
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									<p>Trotz der angekündigten Verkehrswende gibt es immer mehr Fahrzeuge auf deutschen Straßen. Parkplätze werden gerade in Innenstädten zu einer knappen Ressource. Da freut es jeden Autofahrer, wenn die anvisierte Lokalität über einen Kundenparkplatz verfügt oder der Arbeitsplatz über ein eigenes Parkhaus verfügt. </p><p>Kommt es dann zu einem Parkplatzunfall, beispielsweise weil ein ausparkendes Fahrzeug Ihr Auto übersieht, stellt sich bei der Durchsetzung Ihrer Reparaturkosten häufig die Frage der Haftung.</p><p>Wir erklären Ihnen die wichtigsten Faktoren für die Haftung bei einem Parkplatzunfall.</p>								</div>
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									<h2>Verkehrsregeln auf einem Parkplatz</h2><p>Grundsätzlich gilt auf Parkplätzen, die dem öffentlichen Publikumsverkehr geöffnet sind, die reguläre <strong>StVO</strong>. Dies ist auch dann der Fall, wenn kein Schild aushängt, dass auf die Geltung der StvO auf dem Parkplatz hinweist. Zwar dienen Parkplätze in erster Linie dem ruhenden Verkehr. Trotzdem stellt auch <strong>§ 1 StVO</strong> eine Pflicht dar, die niemals unbeachtet bleiben darf:</p><p style="padding-left: 40px;">(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.</p><p style="padding-left: 40px;">(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.</p><p>Hierbei sollte besonderes Augenmerk auf zwei Punkte gelegt werden:</p><h3>Tempo</h3><p>Selbst wenn ein Parkplatz keine Geschwindigkeitsbegrenzung voraussieht, folgt aus § 1 StVO, dass nur „<strong>in angemessener Geschwindigkei</strong>t“ gefahren werden darf. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass auf einem Parkplatz hinsichtlich der Vielzahl von anderen Verkehrsteilnehmern eine Geschwindigkeit von 10 km/h (<strong>Schrittgeschwindigkeit</strong>) als angemessen anzusehen ist.</p><p>Wird die Geschwindigkeit wesentlich überschritten, kann Ihnen ein Mit- oder sogar Alleinverschulden vorgeworfen werden. </p><h3>Rechts vor links</h3><p>&#8222;Rechts vor links&#8220; ist eine universelle Regel, die jedem in der Fahrschule beigebracht wird. Doch selbst wenn Spuren durch den Parkplatzinhaber angelegt wurden, bedeutet dies nicht automatisch, dass Sie, wenn Sie von rechts kommen, Vorfahrt haben. Denn es handelt sich bei <strong>Fahrtrichtungsvorgaben</strong> nicht um Verkehrsstraßen im engeren Sinn. Vielmehr sind alle Nutzer eines Parkplatzes dazu verpflichtet, durch Rücksichtnahme und <strong>Kommunikation</strong> mit den anderen Verkehrsteilnehmern (Augenkontakt/ Handzeichen) die <strong>Vorfahrt</strong> zu klären. Dies gilt insbesondere für das Ausparken in Fahrtbuchten.</p><p>Eine Ausnahme gibt es jedoch: Das <strong>Amtsgericht Solingen</strong> entschied, dass wenn Fahrbahnen nicht mehr der Parkplatzsuche dienen, deutlich markiert sind und somit mehr <strong>Straßencharakter</strong> haben, ausnahmsweise rechts vor links zu beachten ist. Dies gilt dann für Kreuzungen, die sich als „Fahrnetzwerk“ deutlich von dem Intranetzwerk zur Parkplatzsuche unterscheiden.</p><p>Das Gebot der Rücksichtnahme und Vorsicht ist und bleibt jedoch Leitmotiv auf Parkplätzen. Dies führt sogar nach Ansicht des Amtsgerichts Homburg dazu, dass sogar bei mit Pfeilen versehenen Fahrtbahnen mit „Geisterfahrern“ zu rechnen ist. Die Pfeile sind nämlich als Fahrtrichtungsempfehlung zu verstehen. (<b>AG Homburg, Az. 4 C 175/02</b>)</p>								</div>
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									<p><b>Unfall mit Leasingwagen? </b>Lesen Sie <a href="https://vinqo.de/autounfall-mit-leasingwagen-ansprueche-als-leasingnehmer/" target="_blank" rel="noopener">hier</a>, welche Ansprüche Ihnen bei einem Unfall mit einem Leasingfahrzeug zustehen!</p>								</div>
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									<h2>Mitverschulden und Betriebsgefahr bei Parkplatzunfällen</h2><p>Kommt es trotz Beachtung aller Regeln zu einem Verkehrsunfall auf einem Parkplatz, muss in der Regel neben der Schadensberechnung auch die Frage nach der Mitschuld des geschädigten Fahrzeugführer gefragt werden. Grundsätzlich gilt, dass nach <b>§ 254 BGB</b> ein Geschädigter sich das eigene Verschulden anrechnen lassen muss, sodass seine <a href="https://vinqo.de/diese-ansprueche-haben-sie-nach-einem-verkehrsunfall/" target="_blank" rel="noopener">Schadenersatzpositionen </a>um die Quote seines eigenen Verschuldens gekürzt werden.</p><p>Beispiel: Wenn Sie unachtsam aus der Parkbucht fahren, der Unfallgegner aber zu schnell auf dem Parkplatz unterwegs war, führt das zu einer <b>Haftungsquote </b>von <b>50 % beider Seiten</b>. In diesem Fall müssen Sie, wenn Sie keine Kasko-Versicherung für Ihren Wagen abgeschlossen haben, 50 % Ihres eigenen Schadens selber tragen. Der andere Teil des Schadens wird dann von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners übernommen werden.</p><p>Doch was passiert, wenn Sie alle Regeln beachtet haben? Aus dem Bauchgefühl heraus würden die meisten auf diese Frage antworten, dass in solchen Fällen nur die gegnerische Seite haftet, man selber also keinen Teil des Schadens tragen muss.</p><p>Dies wäre aber nur der Fall, wenn der Gesetzgeber im StVG nicht die <b>Betriebsgefahr </b>verankert hätte (§ 7 StVG).  Der Gesetzgeber ging bei der Schaffung der Regeln des StVG davon aus, dass in den Fällen, in denen ein Fahrzeug im Verkehr geführt wird, darin immer eine <strong>latente</strong> <strong>Gefahr</strong> zu sehen ist. Dies führt dazu, dass allein das Führen eines motorisierten Fahrzeugs zu einer Mithaftung führen kann &#8211; selbst dann, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug standen!</p><p>Ausnahmen werden hierbei nur in Fällen der höheren Gewalt gemacht. (Beispiel für höhere Gewalt: Ein Baum fällt auf die Straße, Sie müssen ausweichen, dabei beschädigen Sie ein Verkehrsschild.) Auf Parkplätzen gilt dieser Grundsatz sogar verstärkt, nämlich sogar dann wenn dem Unfallverursacher ein schwerer Fahrfehler nachweisbar ist. </p><p>So entschied das LG Hamburg im Jahr 2017:</p><p style="padding-left: 40px;"><em>„Zwar hat der Zeuge S. wie ausgeführt einen schweren Fahrfehler begangen. Die von dem klägerischen Fahrzeug ausgegangene einfache Betriebsgefahr darf aber im Hinblick auf die konkrete Unfallsituation nicht unberücksichtigt bleiben und tritt nicht vollständig zurück. Auch wenn es im normalen Straßenverkehr häufig Fälle gibt, in denen bei einem besonders schweren Verkehrsverstoß der schuldige Kraftfahrer dem Unfallgegner, von dessen Wagen lediglich die einfache Betriebsgefahr ausgegangen ist, dessen Schaden im vollen Umfang zu ersetzen hat, so kann dies auf Parkplätzen regelmäßig nicht gelten.“ (<strong>LG Hamburg, Beschluss vom 01.02.2017 &#8211; </strong></em><strong><a href="https://openjur.de/u/2171512.html" target="_blank" rel="noopener">302 S 16/16</a></strong><em>) </em></p><p>Zur Begründung führte das Landgericht aus, dass auf Parkplätzen es keinen <strong>Vertrauensschutz</strong> darauf gibt, dass hier die strengen Regeln der StVO vollständig eingehalten werden. Darum muss immer damit gerechnet werden, dass andere Parkplatznutzer sich <strong>unvorhersehbar</strong> verhalten. Dies folgt aus der Rücksichtnahmepflicht. </p>								</div>
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									<p>Sie möchten sich die <strong>Reparaturkosten</strong> für Ihr Fahrzeug lieber <strong>auszahlen</strong> lassen, anstatt es zu reparieren? Alles Rund um das Thema <strong>fiktive Abrechnung</strong> finden Sie <a href="https://vinqo.de/reparaturkosten-nach-unfall-auszahlen-lassen/" target="_blank" rel="noopener">hier</a>.</p>								</div>
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									<h2>Schadenersatz nach Parkplatzunfall erhalten</h2><p>Doch wie wirken sich nun o.g. Punkte bei der Abwicklung Ihres Parkplatzunfalls aus?</p><p>Erstens ist zu beachten, dass viele gegnerische Versicherungen bei Parkplatzunfällen kategorisch ohne nähere Untersuchung des Sachverhalts von einer Kürzung von 50 % ausgehen. Darum ist es überaus wichtig, in diesen Fällen Zeugen benennen zu können und gegen die <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall/">Kürzung der gegnerischen Seite rechtlich vorzugehen</a>. Denn wenn man nachweisen kann, dass die gegnerische Seite den Unfall zu einer höheren Quote zu vertreten hat, kann man hier Teile seines Schadensersatzanspruchs sichern.</p><p>Zweitens stellt sich die Frage, ob man nach einem Parkplatzunfall einen Anwalt beauftragen sollte. Denn auch hier wirkt sich die knifflige Frage nach dem Mitverschulden ganz konkret aus:</p><p>Wenn Sie ein Mitverschulden trifft (und wie das Urteil deutlich macht, ist dies grundsätzlich der Fallt), müssen Sie Teile der <b>Anwaltskosten </b>selber übernehmen. Der Anwalt ist standesrechtlich sogar gezwungen, diese Kosten bei Ihnen einzufordern. Dies ist natürlich ein hohes finanzielles Risiko, das auf Sie zukommen kann.</p><p>Mit VINQO können Sie Ihren Schadenersatz hingegen zu 100% <b>risikofrei </b>durchsetzen lassen. Durch unsere Expertise auf dem Gebiet der Schadenregulierung sind wird in der Lage, Ihre Ansprüche bestmöglich gegen die gegnerische Versicherung durchzusetzen- und das kostenfrei!</p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/unfall-auf-parkplatz-was-beachten/">Unfall auf Parkplatz: Was muss ich beachten?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Kind von Auto angefahren &#8211; Schmerzensgeld erhalten</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 24 Jul 2020 09:40:00 +0000</pubDate>
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									<p>Für Eltern stellt es eine der größten Ängste dar:</p><p>Die eigene <strong>Tochter</strong> oder der eigene <strong>Sohn</strong><b> </b>wird beim Überqueren der Straße oder beim Fahrradfahren <b>angefahren </b>und <b>verletzt</b>.</p><p>Natürlich stehen in diesem Moment die Gesundheit und die Versorgung der Verletzungen im Vordergrund. Wenn diese jedoch umfassend vorgenommen worden sind und das Kind sich auf dem Weg der Genesung befindet, beginnt der <b>Papierkrieg</b>.</p><p>Denn um den Unfall abzuwickeln und Ansprüche gegen den Schädiger und seine Haftpflichtversicherung durchzusetzen, braucht man Zeit und Geduld. Neben der „regulären“ Schadensabwicklung, zu der das Durchsetzen von Schadenersatz und Schmerzensgeld, kommen bei der Verletzung von Kindern weitere juristische Fragen auf Sie zu.</p><p>Denn Kinder werden vom Gesetzgeber <strong>besonders geschützt</strong>&#8211; nicht nur hinsichtlich des Abschlusses von Verträgen oder dem allgemeinen Jugendschutz, sondern insbesondere auch bei deliktischen Verletzungen. Bei der Auseinandersetzung mit der gegnerischen Versicherung lohnt es sich daher, zumindest die wichtigsten Faktoren bei einer Schadenregulierung von Unfällen mit Minderjährigen zu kennen.</p>								</div>
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									<h2>Mitverschulden eines Kindes bei einem Unfall im Straßenverkehr</h2><h3>Kinder bis 10 Jahre</h3><p>Bei der Durchsetzung eines Schadensersatzanspruchs gilt: Wenn der Geschädigte selber eine <strong>Teilschuld</strong> an dem Schaden trägt, führt dies zu einer <strong>Quotelung</strong> des Schadensersatzanspruch in der Höhe des eigenen Mitverschuldens <strong>(§ 254 Abs. 1 BGB</strong>).</p><p>Man spricht in diesen Fällen auch von einem „Verschulden gegen sich selbst“. Wie hoch dieser Anteil des eigenen Mitverschuldens ist, hängt von den individuellen Verursachungsbeiträgen der Beteiligten ab und muss zumeist mühsam verhandelt werden.</p><p>Bei der Verletzung eines Kindes im Straßenverkehr ist jedoch auf die modifizierten Regeln des Deliktsrechts zu achten:<strong> § 828 BGB</strong> legt die verschiedenen <b>Altersgrenzen </b>für eine Schuldannahme bei Minderjährigen fest. Von besonderer Bedeutung ist hierbei<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__828.html"><strong> § 828 Abs. 1</strong> und <strong>2 BGB</strong>:</a></p><p style="padding-left: 40px;"><em>&#8222;Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.“</em></p><p>und</p><p style="padding-left: 40px;"><em>„Wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn einem anderen zufügt, <strong>nicht verantwortlich</strong>. Dies gilt nicht, wenn er die Verletzung vorsätzlich herbeigeführt hat.“</em></p><p>Dies bedeutet: Kinder sind vor ihrem<b> achten Lebensjahr </b>nicht zum Schadensersatz verpflichtet, wenn sie einem Dritten einen Schaden zufügen. Wenn ein Vorfall im Straßenverkehr passiert (Beispiel: Das Kind fährt Fahrrad und schrammt dabei gegen einen Wagen), haftet das Kind sogar bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres nicht. Der Gesetzgeber geht nämlich davon aus, dass Kinder in diesen Zeitrahmen von den Risiken des fließenden Verkehrs regelmäßig überfordert sein werden. Aus diesen beiden Regelungen wird im Mitverschulden ein Umkehrschluss gebildet: Denn wenn man davon ausgeht, dass das Kind in diesen Altersspannen Dritten gegenüber nicht schuldfähig ist, dann kann es auch sich selbst gegenüber nicht schuldfähig sein. Mithin findet in solchen Fällen dann auch keine Kürzung eines Schmerzensgeldanspruches wegen Mitverschulden statt.</p><p> </p><h3>Kinder ab 11 Jahre</h3><p>Kinder, die bereits das 10 Lebensjahr vollendet haben, sind bis zu ihrer Volljährigkeit <strong>eingeschränkt deliktsfähig</strong>. So heißt es in § 828 Abs. 3:</p><p style="padding-left: 40px;">Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist, sofern seine Verantwortlichkeit nicht nach Absatz 1 oder 2 ausgeschlossen ist, für den Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat.</p><p>Ob Ihre Tochter bzw. Ihr Sohn sich eine Mitschuld anrechnen lassen muss, hängt von der Einsichtsfähigkeit zum Zeitpunkt des Unfalls ab:</p><p>Entscheiden ist, ob Ihr Kind bereits die Gefahrensituation übersehen und abschätzen konnte, oder ob es an der erforderlichen Einsichtsfähigkeit und den visuellen und motorischen Fähigkeiten fehlte. </p><p>In einer komplexen und dynamischen Verkehrssituation mit vielen, motorisierten Verkehrsteilnehmern wird man abhängig vom Alter annehmen können, dass Ihr Kind mit der Verkehrssituation schneller überfordert ist und die Gefahren nicht richtig einschätzen kann als im nichtmotorisierten Straßenverkehr.</p><p>Umgekehrt ist ein Mitverschulden anzunehmen, wenn die Verkehrssituation einfach zu überblicken und einzuschätzen war und auch Ihrem Kind die Gefahren bewusst gewesen sein müssten. So muss z.B. ein Neunjähriger wissen, dass beim Radfahren ein Mindestabstand von Autos einzuhalten ist, die am Straßenrand ordnungsgemäß parken. </p><p>Die rechtliche Beurteilung, ob ein Mitverschulden Ihres Kindes anzulasten ist, hängt damit maßgeblich von der individuellen Verkehrssituation und der ausdifferenzierten Rechtsprechung ab. Sollte die gegnerische Versicherung Ihrem Kind nach einem Unfall ein Mitverschulden anlasten, ist eine <a href="https://app.vinqo.de/generic/form">rechtliche Prüfung</a> zu empfehlen. </p>								</div>
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									<p>Ihr Kind wurde von einem Hund ins Gesicht <strong>gebissen</strong>? Lesen Sie <a href="https://vinqo.de/als-kind-von-hund-ins-gesicht-gebissen-die-folgen/">hier</a> alles wichtige und wie Sie richtig vorgehen!</p>								</div>
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									<h2>Aufsichtspflichtverletzung der Eltern bei einem Unfall</h2><p>Den meisten Eltern ist der Begriff der Aufsichtspflicht nicht unbekannt. So regelt beispielsweise<strong> § 832 BGB</strong>, dass Eltern als Aufsichtspflichtige bei <strong>Schäden</strong>, die das Kind verursacht hat, haften müssen, selbst wenn das Kind <strong>nicht schuldfähig</strong> ist. Voraussetzung für eine Haftung ist hierbei, dass die <b>Aufsichtspflicht verletzt </b>wurde und das Kind einen Dritten geschädigt hat.</p><p>Doch was passiert, wenn die Aufsichtspflicht verletzt wurde und das eigene Kind hierdurch verletzt wurde?</p><p><strong>Beispiel</strong>: Die Eltern sind während einer Autofahrt durch ein Gespräch miteinander abgelenkt. Die fünf Jahre alte Tochter schnallt sich in diesem Moment ab. Kommt es nun zu einem unverschuldeten Unfall und die Tochter wird verletzt, stellt sich die Frage, inwieweit die Aufsichtspflichtverletzung der Eltern auf einen Schmerzensgeldanspruch des Kindes gegen den Unfallverursacher auswirkt.</p><p>Grundsätzlich haften die Eltern gegenüber dem Kind nach <strong>§ 1664 BGB</strong> nur, wenn sie die Sorgfalt außer Acht lassen, die sie „in eigenen Angelegenheiten“ anzuwenden pflegen. Ohne hier zu weit in die juristischen Tiefen der Probleme einer <strong>Gesamtschuld</strong> vorzudringen, gilt Folgendes:</p><p>Wenn die Eltern <strong>grob fahrlässig</strong> handeln, haften sie als Gesamtschuldner mit dem Unfallverursacher. Das Kind bekommt seinen vollen Schmerzensgeldanspruch, jedoch wird diese auf Eltern und Unfallverursacher aufgeteilt. In der Praxis bedeutet das zumeist, dass die gegnerische Versicherung nur einen anteiligen Schmerzensgeldanspruch leistet und Ihr Kind darauf verweist, den darüber hinausgehenden Anteil unmittelbar bei Ihnen als gesetzliche Vertreter zu fordern.  </p><p>In Fällen der <strong>leichten Fahrlässigkeit</strong> geht man hingegen davon aus, dass nur der <strong>Unfallverursacher</strong> alleine haften muss. Die juristische Fachwelt ist zwar sich bei dieser Frage nicht ganz einig, jedoch wird in der Praxis bei leichter Fahrlässigkeit regelmäßig kein Teil des Schmerzensgeldes den Eltern auferlegt.</p>								</div>
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									<h2>Schmerzensgeldhöhe bei einem Unfall mit Kind</h2><p>Von besonderer Relevanz ist die Frage nach der Schmerzensgeldhöhe bei der Verletzung eines Kindes.</p><p>Grundsätzlich wird bei der Verletzung eines Kindes tendenziell immer ein <b>höheres Schmerzensgeld</b> als bei Erwachsenen gezahlt. Dies hat insbesondere mit der Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes zu tun. Gerade für Kinder sind Schmerzen häufig weniger leicht zu ertragen als für Eltern und können <b>traumatische</b> Folgen für das gesamte weitere Leben haben.</p><p>Wenn die Kinder dann auch noch in der <b>Wachstumsphase </b>sind, können sich hieraus auch weitreichende Folgen für die weitere Entwicklung ergeben. Dies gilt insbesondere bei der <b>Narbenbildung</b>: Eine Narbe im Kindesalter wird auch bis zum Ende des Wachstums mitwachsen. Somit können auch anfänglich kleinere Narben später weitaus größer werden und damit zu Entstellungen führen. Gerade bei einer <strong>Narbenbildung</strong> im <strong>Gesicht</strong> wird regelmäßig ein vergleichsweise hohes Schmerzensgeld zuerkannt. Das Landgericht Essen hielt beispielsweise hierzu fest:</p><p style="padding-left: 40px;">„<em>Das Verhältnis von Narben und Defektgröße zur Gesichtsgröße wird auch bei fortschreitendem Wachstum der Klägerin konstant bleiben. Verletzungsnarben und Wangenschwellung werden voraussichtlich bis ins Erwachsenenalter fortbestehen.“</em><span style="letter-spacing: 0px;">(17.03.2020, </span><a style="background-color: #ffffff; letter-spacing: 0px;" href="https://openjur.de/u/104664.html" target="_blank" rel="noopener"> 12 O 307/03</a><span style="letter-spacing: 0px;">) </span></p><p>Mit anderen Worten: Wenn das Kind wächst, wird auch die Narbe weiterwachsen. So können auch später Missempfindungen bezüglich des eigenen Aussehens entstehen, und auch eine kleine Narbe das Selbstbewusstsein nachhaltig negativ beeinflussen.</p><h2>Verpflichtung als gesetzlicher Vertreter</h2><p>Kinder können ihre eigenen Schmerzensgeldansprüche nach einem Verkehrsunfall nicht selber durchsetzen. Sie als <strong>Elternteil</strong> sind ihrem Kind somit dazu <strong>verpflichtet</strong>, dessen rechtliche Interessen bestmöglich wahrzunehmen.</p><p>So sollten Sie beispielsweisen nicht ungeprüft <a href="https://vinqo.de/einwilligung-der-versicherung-fur-schmerzensgeld-unterzeichnen/">Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärungen</a> der gegnerischen Versicherungen unterzeichnen oder eine <a href="https://vinqo.de/immaterieller-vorbehalt-bei-schmerzensgeld/">Abfindung</a> ohne rechtliche Prüfung unterzeichnen. Mit derartigen Entscheidungen können Sie Ihrem Kind erhebliche Nachteile zufügen.</p><h2>Fazit</h2><p>Unfälle mit der Beteiligung eines Kindes sind immer besonders emotional aufgeladen. Die Gesundheit des Kindes ist in diesen Momenten Dreh- und Angelpunkt. </p><p>Bei der Durchsetzung von Schadenersatz und Schmerzensgeld sollten Sie von Beginn an rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um die Interessen Ihres Kindes bestmöglich wahren zu können.</p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/kind-im-strassenverkehr-verletzt-was-tun/">Kind von Auto angefahren &#8211; Schmerzensgeld erhalten</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Auffahrunfall &#8211; Was tun?</title>
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		<pubDate>Wed, 22 Jul 2020 08:46:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Auffahrunfälle stellen einen großen Teil der Verkehrsunfälle in Deutschland dar. Ein gängiger Spruch unter Fahrlehrern lautet daher „In der Fahrschule lernt man nicht das Fahren, sondern das richtige und rechtzeitige Bremsen.“  Gerade an Ampeln, bei Linksabbiegevorfällen und Stauenden kann bereits eine kleine Unachtsamkeit sonst zu einem Auffahrunfall führen. Ungenügender Abstand sowie Fehler beim Abbiegen sind...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/auffahrunfall-was-tun/">Auffahrunfall &#8211; Was tun?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[		<div data-elementor-type="wp-post" data-elementor-id="8698" class="elementor elementor-8698" data-elementor-post-type="post">
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									<p>Auffahrunfälle stellen einen großen Teil der Verkehrsunfälle in Deutschland dar. Ein gängiger Spruch unter Fahrlehrern lautet daher „In der Fahrschule lernt man nicht das Fahren, sondern das richtige und rechtzeitige Bremsen.“ </p><p>Gerade an Ampeln, bei Linksabbiegevorfällen und Stauenden kann bereits eine kleine Unachtsamkeit sonst zu einem Auffahrunfall führen. Ungenügender Abstand sowie Fehler beim Abbiegen sind zwei der drei häufigsten Ursachen bei Verkehrsunfällen und machen insgesamt fast <a href="https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Verkehrsunfaelle/Tabellen/fehlverhalten-fahrzeugfuehrer.html;jsessionid=01AC1AD21CA65E265CDF8A9D0879028E.internet8712" target="_blank" rel="noopener">30 % der Verkehrsunfallursachen</a> aus. </p><p>Wir erklären Ihnen, was Sie nach einem Auffahrunfall unbedingt wissen sollten!</p>								</div>
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									<h2>Muss ich die Polizei rufen?</h2><p>Es besteht<strong> kein gesetzlicher Zwang</strong> die Polizei zu rufen. Die Polizei wird jedoch gerade bei Unfällen, in denen ein größerer Personen- oder Sachschaden entstanden ist regelmäßig informiert. Gründe, die Polizei zu rufen, gibt es viele nach einem Unfall:</p><p>&#8211;<strong>Absicherung der Unfallstelle: </strong>Die Polizei ist in erster Linie für die Gefahrenabwehr zuständig. Wenn ein Unfall beispielsweise einen Teil einer Straße blockiert, sorgt die Polizei dafür, dass hierdurch möglichst wenige Personen in Gefahr gebracht werden.</p><p>&#8211;<strong>Unfallbericht erstellen</strong>: Wenn die Polizei gerufen wurde, erstellt sie regelmäßig einen polizeilichen Unfallbericht. Dieser kann für Sie als Geschädigter wichtig werden: Regelmäßig gibt die Polizei an, wen sie für den <strong>Unfallverursacher</strong> hält. In diesem Fall kann dies als Beweismittel innerhalb der Schadensregulierung genutzt werden.</p><p><strong>&#8211; Feststellung der Personalien:</strong> Wenn der Unfallgegner sich weigert, Ihnen seine Personalien mitzuteilen, kann die Polizei für Abhilfe sorgen. Denn die Polizei ist kraft staatlicher Gewalt in der Lage, die Personalien festzustellen.</p><p>Als Unfallgeschädigter haben Sie keine Nachteile, wenn Sie die Polizei zu einem Unfall hinzuziehen! Es kann vielmehr Ihre Schadensregulierung vereinfachen. Eine<a href="https://vinqo.de/anzeige-erstatten-um-schmerzensgeld-zu-erhalten/" target="_blank" rel="noopener"> Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung</a> benötigt es übrigens zur Durchsetzung eines Schmerzensgeldes nicht. </p><h2>Welche Daten brauche ich vom Unfallverursacher?</h2><p>Zur Beantwortung dieser Frage muss zwischen „zwingend gebrauchten“ und „nützlich“ Daten unterschieden werden. In manchen Fällen kann der Unfallgegner unwillig sein, seine Daten herauszugeben, oder sogar Fahrerflucht begehen, um Ihren Schaden nicht regulieren zu müssen. </p><p>Dies nützt dem Unfallverursacher jedoch wenig: Sie brauchen weder seinen<strong> Namen noch seine Anschrift</strong> oder den Namen der <strong>Versicherung</strong>, um am Ende Ihren Schadensersatzanspruch durchzusetzen. </p><p>Denn grundsätzlich genügt das <b>Kennzeichen </b>des Unfallgegners bereits, um dessen Haftpflichtversicherung herauszufinden. Da nach einem Auffahrunfall grundsätzlich der Halter neben dem Fahrzeugführer haftet, kann der Halter und Versicherungsnehmer auch nicht behaupten, er hätte den Wagen gar nicht persönlich gefahren. In diesem Fall muss er nämlich bewiesen können, wer den Unfallverursacherwagen gefahren ist. </p><p>In den meisten Fällen wird der Unfallgegner aber kooperieren. In diesem Fall sollten Sie sich folgende Daten notieren: <b>Name, Anschrift, KfZ-Haftpflichtversicherungsunternehmen und (falls vorhanden) auch direkt die Versicherungsscheinnummer. </b>Denn diese Daten können Ihnen helfen, die Schadensregulierung zu beschleunigen. Ein umsichtiger und kooperativer „Auffahrer“ wird Ihnen unter Umständen sogar eine schriftliche Haftungsanerkennung erteilen. Diese führt dazu, dass die Haftpflichtversicherung Ihren Schaden schneller reguliert, weil sie nicht mehr ohne Weiteres behaupten kann, dass den Versicherungsnehmer keine Schuld treffe.</p><p> </p>								</div>
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									<p><b>Gutachten oder Kostenvoranschlag? </b>In <a href="https://vinqo.de/motorradunfall-unfallabwicklung-und-ansprueche/" target="_blank" rel="noopener">diesem Beitrag</a> finden Sie heraus, was für Sie sinnvoll ist!</p>								</div>
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									<h2>Wann muss der Auffahrunfall der Versicherung gemeldet werden?</h2><p>Der Unfallverursacher muss seiner Versicherung den Auffahrunfall innerhalb einer Woche melden. Die Anzeigepflicht ergibt sich aus § 104 Abs. 1 VVG: </p><p style="padding-left: 40px;"><em>Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer innerhalb einer Woche die Tatsachen anzuzeigen, die seine Verantwortlichkeit gegenüber einem Dritten zur Folge haben könnten. Macht der Dritte seinen Anspruch gegenüber dem Versicherungsnehmer geltend, ist der Versicherungsnehmer zur Anzeige innerhalb einer Woche nach der Geltendmachung verpflichtet.</em></p><p>Wenn er dieser Anzeigepflicht nicht nachkommt &#8211; beispielsweise weil er der Auffassung ist, dass er am Auffahrunfall keine Schuld trägt -, so ist es ausreichend, wenn Sie seiner Versicherung den Schadensfall melden. Die Versicherung können Sie anhand des Kennzeichens über den Zentralruf der Autoversicherer ermitteln. </p><p>Die gegnerische Versicherung holt dann selbst eine Schadensmeldung beim Versicherungsnehmer ein. Sollte dieser trotzdem nicht reagieren, so muss die gegnerische Versicherung &#8211; abhängig von der Sachlage &#8211; trotzdem Ihre Ansprüche regulieren. Die Meldung des Unfallverursachers ist nicht zwingend, damit Sie Schadenersatz und Schmerzensgeld nach einem Auffahrunfall erhalten.</p><h2>Wann zahlt die gegnerische Versicherung/ der Gegner?</h2><p>Die gegnerische Versicherung zahlt im Versicherungsfall. Diese (vermeintliche) Selbstverständlichkeit bedarf trotzdem ein paar Worte der weiteren Erklärung. Versicherungsfall innerhalb der Kfz-Haftpflichtversicherung bedeutet zunächst, dass die Versicherung bei einem fahrlässigen verschuldeten Autounfall sich verpflichtet, die hieraus entstandenen <strong>Schäden</strong> zu <strong>regulieren</strong>. Kein Versicherungsfall liegt hingegen vor, wenn der Unfallgegner absichtlich mit seinem Wagen auf Ihr Fahrzeug auffährt. Denn für vorsätzliche Delikte greift regelmäßig kein Versicherungsschutz.</p><p>Der Zeitpunkt der Zahlung ist leider nicht vorhersehbar. In vielen Fällen kann sich die Schadensregulierung über mehrere Wochen ziehen. Welche Möglichkeiten Ihnen dann offenstehen, können Sie <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall-wo-bleibt-mein-geld-von-der-versicherung/" target="_blank" rel="noopener">hier </a> nachlesen.</p><h2>Welche Ansprüche habe ich nach einem Auffahrunfall?</h2><p>In der Schadensregulierung gilt nach <b>§§ 249 ff. BGB</b>, dass der Schädiger den Geschädigten so stellen muss, als wäre das schädigende Ereignis nicht eingetreten.</p><p>Wurde also bei einem Auffahrunfall Ihr Fahrzeug und Ihre Uhr zerstört, dann muss der Unfallverursacher den Wagen und die Uhr ersetzen, beziehungsweise die <strong>Reparaturkosten</strong> bezahlen. Kosten für die <strong>Heilbehandlung</strong> werden zwar grundsätzlich durch Ihre Krankenversicherung gezahlt, jedoch kann die private oder gesetzliche Krankenversicherung Regress beim Unfallverursacher nehmen.</p><p>Neben diesen offensichtlichen Ansprüchen besteht darüber hinaus aber auch eine Vielzahl von weiteren Ansprüchen, die sich aus dem Verkehrsunfall ergeben können. Eine ausführliche Auflistung Ihrer Ansprüche nach einem Auffahrunfall finden Sie <a href="https://vinqo.de/diese-ansprueche-haben-sie-nach-einem-verkehrsunfall/" target="_blank" rel="noopener">hier</a>.</p><h2>Kann ich bei einem Auffahrunfall eine Mitschuld haben?</h2><p>Der Schadensersatzanspruch mit seinen Positionen wird nach <b>Verschulden </b>auf die Unfallbeteiligten <b>aufgeteilt</b>. </p><p>Beispiel: Bei einem beiderseitig verursachten Auffahrunfall müssen die Versicherungen jeweils 50 % des gegnerischen Schadens regulieren.</p><p>Bei den allermeisten Auffahrunfällen hat der Auffahrende Schuld. Grundsätzlich gilt gem. <a href="https://dejure.org/gesetze/StVO/4.html">§ 4 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)</a>:</p><p style="padding-left: 40px;"><em>Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird.</em></p><p>Kommt es zu einem Auffahrunfall, greift der sogenannte <strong>Anscheinsbeweis</strong>, dass der Auffahrende einen zu geringen Sicherheitsabstand einhalten hat und deshalb nicht mehr rechtzeitig auf das Verkehrsgeschehen reagieren konnte.</p><p>Dies gilt auch für plötzliche Verkehrssituationen:</p><p style="padding-left: 40px;"><em>Ein plötzliches scharfes Bremsen des Vorausfahrenden muss ein Kraftfahrer grundsätzlich einkalkulieren.</em><br />&#8211; BGH, Urteil vom 16.1.2007, Az. VI ZR 248/05</p><p>Dies führt zu einer <strong>Umkehr der Beweislast</strong>: wenn Sie Schadenersatz erhalten wollen, müssen Sie alle Umstände, die den Schadenersatzanspruch begründen, vollständig beweisen. Bei einem Anscheinsbeweis hingegen wird aufgrund der typischen Konstellation angenommen, dass sich ein bestimmter Vorgang &#8211; hier: zu wenig Abstand des Auffahrenden zum Vordermann-  vorlag, ohne dass dieser von Ihnen bewiesen werden muss. Der Auffahrende muss nun <strong>widerlegen</strong>, dass dieser typische Vorgang vorlag. Dies nennt man <strong>sekundäre Beweislast</strong>. </p><p><span style="letter-spacing: 0px;">Die Schuld wird im Falle eines Auffahrunfalls regelmäßig beim Auffahrenden liege</span><span style="letter-spacing: 0px;">n. Viele <b>irren</b> sich jedoch in der Annahme, dass bei einem Auffahrunfall der Auffahrende immer zu <b>100 % </b>die Schuld trägt. </span></p><p><span style="letter-spacing: 0px;">Denn bei Betrieb eines motorisierten Fahrzeugs geht der deutsche Gesetzgeber von einer „<b>Betriebsgefahr</b>“ aus. Dies bedeutet: Das Führen eines Fahrzeuges ist immer latent gefährlich, sodass diese Gefahr Ihres eigenen Fahrzeugs berücksichtigt werden muss. </span><span style="letter-spacing: 0px;">Dies stellt aber natürlich nur eine grundsätzliche Vermutung dar. Die Betriebsgefahr kann &#8211; wie bei einem Auffahrunfall im Straßenverkehr typisch &#8211; vollständig vom Veursachungsbeitrag des Auffahrenden verdrängt werden. </span></p><p>Damit wird die anzurechnende Betriebsgefahr bei Auffahrunfällen zumeist nur bei <strong>Parkplatzunfällen </strong>relevant.</p><h2>Fazit</h2><p>Als Geschädigter haben Sie nach einem Auffahrunfall einen <b>Anscheinsbeweis</b>, der für die Schuld des Auffahrenden spricht. </p><p>Sollte der Unfallverursacher den Auffahrunfall nicht melden, so müssen Sie hierauf nicht weiter warten sondern können über das Kennzeichen des Unfallverursachers die Versicherung ermitteln und den Fall selbst melden. </p><p>Wenn Sie bei einem <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeld-verkehrsunfall/">Auffahrunfall</a> verletzt worden sind, sollten Sie Ihren Schmerzensgeldanspruch nicht selbst durchsetzen und keinesfalls die <a href="https://vinqo.de/einwilligung-der-versicherung-fur-schmerzensgeld-unterzeichnen/">vorgegebenen Formulare der gegnerischen Versicherung</a> unterzeichnen. </p><p>Wenn Sie versuchen, Ihre Ansprüche nach einem Auffahrunfall selbst geltend zu machen, braucht es dann aber einen <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall-wo-bleibt-mein-geld-von-der-versicherung/">langen Atem</a>. Mit unserem Fachwissen und unserer Erfahrung in der Schadensregulierung helfen wir Ihnen dabei- vollständig <strong>kostenlos</strong>. <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall/">Wenn Sie Geschädigter eines Auffahrunfalls sind, können Sie uns jederzeit Ihren Fall kostenfrei schildern.</a></p>								</div>
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