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	<title>Hundeangriff Archive - VINQO Rechtsanwälte</title>
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		<title>Angst und Panik nach Hundebiss &#8211; bekomme ich hierfür Schmerzensgeld?</title>
		<link>https://vinqo.de/angst-und-panik-nach-hundebiss-bekomme-ich-hierfuer-schmerzensgeld/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 28 Feb 2021 10:30:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Wenn Sie unter Panikzuständen nach einem Hundebiss leiden, stellt sich für Sie die Frage, ob Sie hierfür ein Schmerzensgeld fordern können, wie für körperliche Bissverletzung. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/angst-und-panik-nach-hundebiss-bekomme-ich-hierfuer-schmerzensgeld/">Angst und Panik nach Hundebiss &#8211; bekomme ich hierfür Schmerzensgeld?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p>Die meisten Menschen, die<strong> Angst vor Hunden</strong> haben, haben schlechte Erfahrung mit einem Hund gemacht. Dieser Kontakt kann dann das ganze Leben prägen. Die <strong>Abneigung</strong> gegen Hunde kann mit der Zeit weniger werden, oder sich irgendwann wieder in ein offenes Verhältnis zu den Vierbeinern wandeln. Doch gerade im Zeitraum nach einem <a href="https://vinqo.de/hundebiss-schmerzensgeld/"><strong>Hundebiss</strong></a> klagen Betroffene über <strong>Panik</strong> und <strong>Angstzustände</strong>, wenn ihnen ein Hund in der Öffentlichkeit begegnet. Wenn Sie unter <strong>Panikzuständen</strong> nach einem Hundebiss leiden, stellt sich für Sie die Frage, ob Sie hierfür ein <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeld-nach-hundebiss-alles-was-sie-wissen-muessen/">Schmerzensgeld</a> fordern können, wie für die körperliche Bissverletzung.</p>								</div>
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									<h2>Schmerzensgeld bei psychischen Beeinträchtigungen</h2><p>Grundsätzlich unterscheidet die deutsche Rechtsordnung bei Verletzungen nicht nach <strong>physischen</strong> und <strong>psychischen</strong> <strong>Verletzungen</strong>. Auch psychische Beeinträchtigungen, die durch <strong>Fremdeinwirkung</strong> hervorgerufen worden sind, können ein <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeld-nach-hundebiss-alles-was-sie-wissen-muessen/">Schmerzensgeldanspruch </a>auslösen.</p><p>Die psychische Verfassung gehört zur <strong>Gesundheit</strong> des Menschen nun mal dazu. Aus diesem Grund besteht nach einem <strong>Hundebiss</strong> grundsätzlich auch ein <strong>Anspruch</strong> auf Schmerzensgeld, wenn hierauf eine kausale psychische Verletzung beruht.</p><p><strong> § 833 BGB</strong> formuliert hierbei:</p><p style="padding-left: 40px;"><em>Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden <strong>Schaden</strong> zu ersetzen.</em></p><p><strong>253 Abs 2 BGB</strong> formuliert:</p><p style="padding-left: 40px;"><em>Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit […]Schadensersatz zu leisten, kann […] eine billige <strong>Entschädigung</strong> in Geld gefordert werden.</em></p><p>Die Antwort lautet also: Ja, wenn Sie nach einem Hundebiss unter Angstzuständen und Panik leiden, <strong>kann</strong> ein <strong>Schmerzensgeldsanspruch </strong>bestehen. Allerdings kommt es auf die Intensität Ihrer Angst- und Panikreaktion an.</p><h2>Krankheitswert der psychischen Beeinträchtigung/ Bagatellgrenze</h2><p>Damit eine psychische Beeinträchtigung einen Schmerzensgeldanspruch auslösen kann, muss diese Beeinträchtigung eine gewisse <strong>Bagatellgrenze</strong> überschreiten. Die Rechtsprechung definiert eine Bagatellverletzung als Verletzung,</p><p style="padding-left: 40px;">  <em>„die sowohl von der Intensität als auch der Art der Primärverletzung her nur ganz <strong>geringfügig</strong> sind und üblicherweise den Verletzten nicht nachhaltig beeindrucken, weil es sich um vorübergehende, im Alltagsleben typische […]Beeinträchtigungen des körperlichen oder seelischen Wohlbefindens handelt, die im Einzelfall weder unter dem Blickpunkt der Ausgleichs- noch der Genugtuungsfunktion ein Schmerzensgeld als billig erscheinen lassen.“</em></p><p>Das heißt, dass für Fälle, in denen man sich zum Beispiel nur „unwohl“ in der Nähe eines Hundes fühlt, oder Hunden versucht, aus dem Weg zu gehen, kein Schmerzensgeld gezahlt werden muss.</p><p><span style="text-decoration: underline;">Als Beispiel</span>: Das OLG Köln entschied bei einem Fall, in dem ein Mann von einem Hund in den Finger gezwickt wurde, dass dieses <strong>Zwicken</strong> alleine eine <strong>Bagatellverletzung</strong> sei. Der Kläger hatte vorgebracht, seit dem Hundebiss unter &#8222;<strong>innere Unruhe</strong> sowie verstärkte vegetative Reizerscheinungen mit Zunahme sonst in geringerem Ausmaß bekannter Beschwerden wie Ohrgeräusche, <strong>Kopfschmerzen</strong>, Schwindelgefühle; Aufschrecken aus dem Schlaf mit motorischen Entäußerungen im Sinne eines Zusammenzuckens“ gelitten, was durch ein Badrian-Hopfen-Präparat behandelt wurde. Insoweit sah das Gericht hinsichtlich des Klagebegehrens wenig Aussicht auf Erfolg. [<strong>OLG Köln, Beschluss vom 06. Mai 1998 – 13 W 52/97 –</strong>].</p><p>Allerdings können die Angst- und Panikstörungen nach einem Hundebiss auch einen krankhaften Zustand erreichen. </p><p>Neben einer akuten <strong>Belastungsreaktion</strong> kommt es gelegentlich auch zu einer ausgeprägten, <strong>Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS)</strong> oder einer Depression. In diesen Fällen sind die Angststörungen nicht nur leicht schmerzensgelderhöhend zu berücksichtigen, sondern begründen schon einen Schmerzensgeldanspruch unabhängig von der eigentlichen Hundebisswunde.</p><p> </p><h2>Beweisschwierigkeiten</h2><p>Grundsätzlich gilt, wie für körperliche Verletzungen auch, dass Sie in der <strong>Beweispflicht</strong> sind, tatsächlich unter psychischen Beeinträchtigungen durch den Hundebiss zu leiden. Ihr eigener Vortrag zu den eigenen Beschwerden kommt dabei aber keine sogenannte „Beweiskraft“ zu. Dies ist grundsätzlich auch logisch:</p><p>Man kann schließlich alles mögliche <strong>behaupten</strong>, die eigene Behauptung kann aber kein <strong>Nachweis</strong> sein. Insofern benötigen Sie zum Durchsetzen eines Schmerzensgeldanspruch also neben der eigenen Darlegung (Behauptung) weitere Unterlagen, mithilfe derer Sie <strong>beweisen</strong> können, tatsächlich unter psychischen Beschwerden zu leiden.</p><h3>Arztbericht</h3><p>Von großer praktischer Bedeutung ist hierbei der <strong>Arztbericht</strong>, ein <strong>ärztliches Attest</strong> oder <strong>Gutachten</strong>. Wenn ein medizinischer Fachmann aufgrund Ihrer Schilderung zu dem Ergebnis kommt, dass Sie unter einer <strong>psychischen Beeinträchtigung</strong> leiden, ist diese <strong>Diagnose</strong> Dreh- und Angelpunkt Ihrer Beweisführung. Denn dem Urteil eines medizinischen Fachmannes kommt große Bedeutung bei. </p><p>Allerdings ist auch deutlich zu machen, dass es nicht ausreicht, dass der Arzt Ihre geäußerten Ängste unkritisch in einen Arztbericht überführt. Er muss eine eigene Diagnostik durchführen und damit eigene Befunde erheben. Zudem ist ein Mindestmaß an Sensibilisierung und Expertise erforderlich, um hier sachdienliche Bewertungen Ihrer psychischen Leidenssituation vornehmen zu können. </p><h3>Schmerztagebuch</h3><p>Es bietet sich zusätzlich an, ein <a href="https://vinqo.de/wie-fuehre-ich-ein-schmerztagebuch-richtig/">Schmerztagebuch</a> oder auch <strong>Angsttagebuch</strong> zu führen. Hierin können Sie festhalten, in welchen Situationen Sie psychisch unter dem Hundebiss leiden.</p><p>Beispielsweise, wenn Sie im Bus eine Haltestelle früher aussteigen, weil ein Hund zugestiegen ist und Sie eine <strong>Panikattacke</strong> befürchten, oder wenn Sie Nacht unter <strong>Alpträumen</strong> leiden und deshalb nicht mehr durchschlafen können. Das Schmerztagebuch alleine ist zwar nur eine eigene Form der Darlegung, und damit kein Beweis. Wenn es aber über einen gewissen Zeitraum geführt wird, kann es Ihre Beschwerden <strong>glaubhafter</strong> machen.</p><h2>Schmerzensgeld dem Grunde / der Höhe nach</h2><p>Sollten Sie <strong>keinen Arztbericht</strong> hinsichtlich der psychischen Beeinträchtigung haben, bedeutet dies nicht, dass Ihre psychische Beeinträchtigung gar nicht beeinträchtigt wird. Im Regelfall wird ein Schmerzensgeld aufgrund einer psychischen Verletzung nach einem Hundebiss zusammen mit dem Schmerzensgeld aufgrund der<strong> körperlichen Verletzung</strong> geltend gemacht. Selbst wenn Sie hierbei <strong>nicht nachweisen</strong> können, dass eine psychische Beeinträchtigung mit eigenem Krankheitswert besteht, kann eine glaubhaft gemachte Beeinträchtigung zumindest zu einem <strong>höheren</strong> Schmerzensgeld führen.</p><p>Allein auf die psychische Beeinträchtigung kann der Schmerzensgeldanspruch dann aber voraussichtlich nicht begründet werden.</p><h2>Praktische Tipps / Dokumentation</h2><p>Bitte <strong>dokumentieren</strong> Sie nach einem Hundebiss sowohl die körperlichen als auch die psychischen Verletzungen. Dabei sollten Sie sich an Ihren Hausarzt wenden. Dieser kann Ihnen nicht nur eine <strong>Diagnose</strong> stellen, sondern auch geeignete <strong>Behandlungsmaßnahmen</strong> aufzeigen, damit Sie in der Zukunft wieder ohne Angst leben können. Neben dem Arztbericht eigenen sich auch Fotos von der Verletzung sowie das angesprochene <a href="https://vinqo.de/wie-fuehre-ich-ein-schmerztagebuch-richtig/">Schmerztagebuch</a>.</p><h2>Fazit</h2><p>Wir von <a href="https://vinqo.de/tv-beitrag-vinqo-bei-n-tv/">VINQO</a> helfen Ihnen bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche nach einem Hundebiss. Dabei legen wir größten Wert auf eine umfassende Durchsetzung aller Ihrer Ansprüche, auch gerade bei psychischen Folgen einer Hundeattacke. Und zwar ohne <a href="https://vinqo.de/10-gruende-nach-einem-hundebiss-einen-anwalt-rechtsdienstleister-einzuschalten/">Kostenrisiko</a>!</p>								</div>
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		<title>Schmerzensgeld, wenn eigener Hund verletzt / getötet wurde</title>
		<link>https://vinqo.de/schmerzensgeld-und-tierarztkosten-fur-verletzten-toten-hund/</link>
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		<pubDate>Sun, 24 May 2020 10:10:00 +0000</pubDate>
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<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeld-und-tierarztkosten-fur-verletzten-toten-hund/">Schmerzensgeld, wenn eigener Hund verletzt / getötet wurde</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p>Zu keinem anderen Tier hat der Mensch eine so enge Verbindung entwickelt, wie zu seinem „<strong>besten Freund</strong>“, dem Hund. Und wenn der eigene Hund verletzt wird oder krank ist, ist das für viele so, als würde ein Familienmitglied leiden. Im juristischen Bereich wird aber zwischen einem Hund und einem Familienmitglied ein großer Unterschied gemacht. Nach<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__90a.html" target="_blank" rel="noopener"> § 90 a BGB </a>sind Tiere zwar keine Sachen, werden aber teilweise von dem Zivilrecht wie Sachen behandelt. Das führt zu einer Konsequenz, die viele Hundebesitzer subjektiv nicht nachempfinden können: Wenn der Hund durch einen anderen <strong>Hund</strong>, Menschen oder sonstiges <strong>verletzt</strong> wurde, gilt dies nur als „<strong>beschädigtes</strong> <strong>Eigentum</strong>“ des Herrchens.</p><p>Und damit kommen wir zur Frage: Gibt es <a href="https://vinqo.de/so-erhalten-sie-ein-maximales-schmerzensgeld/" target="_blank" rel="noopener">Schmerzensgeldansprüche</a>, wenn der Hund von einem anderen <b>Hund</b> <b>gebissen</b> oder sogar <b>getötet</b> wurde? Denn häufig leiden Hundebesitzer auch psychisch unter den Folgen eines solchen Vorfalls.</p>								</div>
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									<h4><span style="color: #000000; font-family: inherit; font-size: 1.5rem; letter-spacing: 0px;">Schockschäden bei Dritten</span></h4><p><span style="color: #000000;">Grundsätzlich gilt: Nur die <strong>verletzte Person</strong> bekommt nach dem Schadensfall Schmerzensgeld. <b>Schockschäden</b> von Menschen, die die Verletzung<strong> mit ansehen</strong> mussten oder durch die Mitteilung des Unfalls <b>traumatisiert </b>werden, können jedoch in Extremfällen auch zu einem Schmerzensgeldanspruch führen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dann ein eigener Gesundheitsschaden des Dritten gegen den Schädiger entstehen:</span></p><ul><li><span style="color: #000000;">Der Verletzte oder Getötete ist ein <strong>naher Angehöriger</strong>. Dazu zählen beispielsweise Eltern oder Kinder. (Vgl. AG Oberhausen, Urteil v. 30.01.2014, Az.: 37 C 2749/12)</span></li><li><span style="color: #000000;">Die Gesundheitsschäden haben einen „<strong>Krankheitswert</strong>“. Dies bedeutet, dass beispielsweise eine Heilungsbehandlung mit Beruhigungsmedikamenten oder eine Therapie hiernach nötig sind.</span></li><li><span style="color: #000000;">Der Anlass des Schocks muss objektiv betrachtet solche <strong>Krankheitsbilder</strong> hervorrufen können. Beispiel: Von außen Betrachtet ist es eine nachvollziehbare Folge, dass jemand, der den Tod eines Kindes mit ansehen musste, seelische Qualen erleidet, welche über das erträgliche Maß weit hinausgehen. (Vgl. OLG Nürnberg, Urteil v. 01.08.1995, Az.: 3 U 468/95) Hingegen ist eine „einfachere Verletzung“, wie zum Beispiel der Bruch eines Armknochens nach einem Fahrradunfall, nicht gleich traumatisierend.</span></li></ul><p><span style="color: #000000;">Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann unter Umständen ein <strong>Schmerzensgeldanspruch</strong> gegen den Schädiger geltend gemacht werden.</span></p>								</div>
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									<h4><strong> </strong></h4><h4><strong>Schockschäden bei Hunden</strong></h4><p>Lässt sich diese Rechtsprechung auch auf <strong>Hundeverletzungen</strong> übertragen? Schließlich leiden viele Hundebesitzer mit ihrem Hund sehr mit. In manchen Fällen werden sie sogar nachhaltig traumatisiert, beispielsweise wenn sie den Hund später <b>einschläfern </b>lassen müssen. Die Hilflosigkeit in solchen Momenten kann eine schwere <strong>seelische Belastung</strong> darstellen. Von einer Vergleichbarkeit zu Familienangehörigen könnte man also eigentlich ausgehen.</p><p>Der <strong>BGH</strong> sieht dies leider anders: 2012 hatte er einen Fall zu entscheiden, bei dem ein Junghund von einem <strong>Traktor überfahren</strong> wurde und danach von der Besitzerin eingeschläfert werden musste. Diese erlitt daraufhin eine schwere depressive Episode mit entsprechender Medikamentierung. Daraufhin forderte die Besitzerin nicht nur den materiellen <strong>Schadensersatz</strong>, sondern auch ein Schmerzensgeld für die<strong> seelischen Qualen</strong>. Der BGH urteilte hierzu:</p><p style="padding-left: 40px;">„<em>Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats genügt jedoch nicht jede psychisch vermittelte Beeinträchtigung der körperlichen Befindlichkeit, um einen Schadensersatzanspruch eines dadurch nur &#8222;mittelbar&#8220; Geschädigten im Falle der Tötung oder schweren Verletzung eines Dritten auszulösen. […] Deshalb setzt die Zurechnung psychischer Beeinträchtigungen wie Trauer und Schmerz nicht nur eine […] Gesundheitsbeschädigung voraus, sondern auch eine besondere personale Beziehung des solcherart &#8222;mittelbar&#8220; Geschädigten zu einem schwer verletzten oder getöteten Menschen. […] Bei derartigen Schadensfällen dient die enge personale Verbundenheit dazu, den Kreis derer zu beschreiben, die den Integritätsverlust des Opfers als Beeinträchtigung der eigenen Integrität und nicht als &#8222;normales&#8220; Lebensrisiko der Teilnahme an den Ereignissen der Umwelt empfinden.</em> […] <strong>Derartige Beeinträchtigungen bei der Verletzung oder Tötung von Tieren, mögen sie auch als schwerwiegend empfunden werden und menschlich noch so verständlich erscheinen, gehören zum allgemeinen Lebensrisiko und vermögen damit Schmerzensgeldansprüche nicht zu begründen.</strong> […] (BGH Urteil vom 20.03.2012, VI ZR 114/11)</p><p>Damit steht (leider) höchstrichterlich fest: <strong>Schockschäden nach dem Unfall des Hundes lösen keinen Schmerzensgeldanspruch des Besitzers aus</strong>, da sie zum allgemeinen Lebensrisiko gehören.</p>								</div>
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									<h4>Zusätzlich: Besonderes bei Tierarztkosten</h4><p>Wenigstens bei den <b>Tierarztkosten </b>nach einer Verletzung des Hundes kommt die deutsche Judikatur aber Hundehaltern entgegen: Zwar gilt grundsätzlich, dass nur dann „Wiederherstellung“ einer Sache (also des Hundes) gezahlt werden muss, wenn diese <strong>wirtschaftlich</strong> <strong>vernünftig</strong> ist, bei Tierarztkosten nach einer Verletzung des Hundes sieht dies aber anders aus.</p><p><em><span style="text-decoration: underline;"><strong>Beispiel</strong></span></em>: Der Schädiger ist nach<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__249.html" target="_blank" rel="noopener"> § 249 Abs. 1 BGB</a> dazu verpflichtet, die <b>Wiederherstellung </b>des beschädigten Rechtsguts vorzunehmen. Nach<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__249.html" target="_blank" rel="noopener"> § 249 Abs. 2 BGB</a> kann aber auch die <strong>Geldsumme</strong> gefordert werden, die zur Wiederherstellung der Sache erforderlich ist. Im Falle einer beschädigten Vase kann also entweder gefordert werden, dass der Schädiger die Vase selber repariert, oder die Rechnung für den Handwerker übernimmt, der zur Reparierung angefordert wurde.</p><p>Dieser Grundsatz findet aber seine Grenzen in dem Gedanken der Wirtschaftlichkeit: Nach <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__251.html" target="_blank" rel="noopener">§ 251 Abs. 2 BGB</a>  kann die Kostenübernahme zur Wiederherstellung verweigert werden, wenn sie „<strong>unverhältnismäßig</strong>“ ist. Hatte die Vase zum Beispiel nur einen Wert von 10,00€, kann vom Schädiger nicht verlangt werden, dass er für die Reparatur der Vase 50,00 € zu zahlen hat. In diesem Fall muss er nur den Wert der Vase vor der Zerstörung ersetzen.</p><p> </p><h5>Wie sieht Schadensersatz bei einem verletzten / getöteten Hund aus?</h5><p>Grundsätzlich könnte der Schädiger zwar <strong>verpflichtet</strong> werden, die Behandlung des Hundes zur Wiederherstellung der Gesundheit zu übernehmen. Doch Tierarztkosten können leicht in die Höhe schnellen. Würde man den vorherigen Beispielfall auf einen Hund übertragen, sähe er beispielsweise wie folgt aus: Der Hund kostete in der Anschaffung 500,00 Euro, die Tierarztkosten betrugen aber bereits 800,00 €. In diesem Fall stellt sich die Frage, ob der Schädiger nun darauf verweisen kann, dass dies ja nicht <strong>verhältnismäßig</strong> zum <b>Wert des Hundes </b>stehe. Der BGH urteilte jedoch anders:</p><p style="padding-left: 40px;"><em>„Im Fall der Verletzung eines Tieres bestimmt § 251 Abs. 2 Satz 2 BGB angesichts der herausgehobenen Anerkennung des Tierschutzes durch die Rechtsordnung (Art. 20a GG, § 1 TierSchG), dass die aus der Heilbehandlung des Tieres entstandenen Aufwendungen nicht bereits dann unverhältnismäßig sind, wenn sie dessen Wert erheblich übersteigen. Ausgehend von der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf und schmerzempfindliches Lebewesen verbietet diese Vorschrift bei der Schadensbemessung eine streng wirtschaftliche Betrachtungsweise. <strong>[…] So können bei Tieren mit einem geringen materiellen Wert Behandlungskosten auch dann ersatzfähig sein, wenn sie ein Vielfaches dieses Wertes ausmachen.</strong> […] </em><em>Nach Auffassung des Gesetzgebers kommt es für die Bestimmung der Zumutbarkeitsgrenze auf das Maß des Verschuldens des Schädigers, das individuelle Verhältnis zwischen dem Geschädigten und dem verletzten Tier sowie darauf an, ob die aufgewendeten Heilbehandlungskosten aus tiermedizinischer Sicht vertretbar gewesen sind.“ </em>(BGH, Urteil vom 27.10.2015 Az.: VI ZR 23/15)</p><p>Zusammengefasst bedeutet dies also, dass der Schädiger sich nicht einfach auf die Unwirtschaftlichkeit der Tierbehandlungskosten berufen kann, solange aus der Sicht eines „vernünftigen“ Hundehalters die Tierarztbehandlung verständlich sind.</p>								</div>
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		<title>Antibiotika und Impfung nach Hundebiss</title>
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		<pubDate>Fri, 08 May 2020 09:15:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>In Deutschland gibt es pro Jahr einige tausend Hundebissvorfälle. Hunde sind zwar domestiziert und nicht per se gefährlich, doch wenn es trotzdem zu einem Hundebiss kommt kann dies neben den Schmerzen durch den Biss selber auch zu gefährlichen Infektionen führen. Im Jahr 2019 verstarb sogar ein Halter eines Hundes, nachdem er nur beim Schmusen mit dem Vierbeiner...</p>
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									<p>In Deutschland gibt es pro Jahr einige tausend Hundebissvorfälle. Hunde sind zwar domestiziert und nicht per se gefährlich, doch wenn es trotzdem zu einem Hundebiss kommt kann dies neben den Schmerzen durch den Biss selber auch zu gefährlichen <strong>Infektionen</strong> führen. Im Jahr 2019 <a href="https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.toedliche-bakterien-in-hundespeichel-herrchen-stirbt-nach-schmusen-mit-hund-an-infektion.90d50be4-3112-4fbd-8298-79be5cbbd024.html" target="_blank" rel="noopener">verstarb sogar ein Halter</a> eines Hundes, nachdem er nur beim Schmusen mit dem Vierbeiner mit dessen <strong>Speichel</strong> in Kontakt kam und eine <strong>schwere Infektion</strong> hierdurch erlitt.</p><p>Häufig wird deshalb nach einem Hundebiss ein <strong>Antibiotikum</strong> verschrieben. In manchen Fällen muss jedoch auch eine Impfung vorgenommen werden. Doch welches Antibiotikum wirkt bei Hundebissen am besten? Und welche Impfungen sind nach einem Hundebiss sinnvoll?</p>								</div>
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									<h4><span style="color: #000000;">Hundespeichel &#8211; gar nicht so harmlos</span></h4><p><span style="color: #000000;">Im Speichel des Hundes finden sich mehre Millionen Bakterien, die sich je nach Futter, Umgebung und der Gesundheit des Hundes ständig verändern. Glücklicherweise sind nicht alle davon für den Menschen infektiös. </span></p><p><span style="color: #000000;">Nach Angaben des Robert-Koch-Institutes kommt es bei 84 %  der Hundebisse nicht zu Infektionen. Ganz ungefährlich sind Hundebisse aber nie. Neben den klassischen Entzündungsherden wie „<strong>Pasteurella</strong>“, „<strong>Streptococcus</strong>“,“<strong> S.aureus</strong>“ lauern noch besonders gefährliche Erreger im Hundespeichel:   Das „<strong>Capnocytophaga canimorsus</strong>“ (Hundebiss-Bakterium) kann <b>lebensgefährlich </b>werden. </span></p><p><span style="color: #000000;">Daneben muss bei einem Hundebiss auch an das Bakterium Clostridium tetani gedacht werden, dieses Bakterium kann bei einem Menschen einen tödlichen Wundstarrkrampf (auch <b>Tetanus</b> genannt) auslösen. </span></p><p><span style="color: #000000;">Viren springen zwar nicht sehr häufig von einem Tier auf einen Menschen über, da sie sich auf „spezielle“ Wirte spezialisieren, jedoch wird von Tierbissen Tollwut, eine tödliche Viruserkrankung, übertragen.</span></p><p><span style="color: #000000;"> </span></p><h4><span style="color: #000000;">Antibiotika nach Hundebiss </span></h4><p><span style="color: #000000;">Die Fachwelt ist sich nicht immer ganz einig, ob nach einem Hundebiss ein Antibiotikum prophylaktisch verschrieben werden muss. Dagegen spricht, dass sich die meisten Entzündungen bereits nach 24 Stunden zeigen, weswegen auch dieser Zeitraum abgewartet werden kann. Die Empfehlung des RKI geht insoweit davon aus, dass Antibiotika dann gegeben werden sollen, wenn es sich um eine Verletzung mit besonders hohem <strong>Infektionsrisiko</strong> handelt. Dieses besonders hohe Infektionsrisiko liegt vor, wenn eine „vollständig perforierte Wunde“ (das bedeutet, dass die <b>Hautschicht durchbissen </b>wurde) oder eine Bissverletzung an den Händen oder anderen Gliedmaßen / gelenknahen Flächen vorliegt. Personen mit einem eingeschränkten Immunsystem gehören hier auch immer zur Risikogruppe.</span></p><p><span style="color: #000000;"> </span></p><h4><span style="color: #000000;">Capnocytophaga canimorsus (Hundebiss-Bakterium)</span></h4><p><span style="color: #000000;">Das Hundebissbakterium ist besonders tückisch. Grund hierfür ist, dass es vom menschlichen Immunsystem <strong>nicht erkannt</strong> wird. Es kommt somit nicht zu einer Entzündung, die zur Abwehr von Bakterien dient, die Bakterien können sich schnell ungehindert vermehren und am Ende ein <strong>Organversagen</strong> auslösen. </span></p><p><span style="color: #000000;">Dabei gibt es Antibiotika, die gut und schnell gegen dieses Bakterium wirken: Es eignen sich neben Ampicillin, Amoxicillin, Ampicillin-Sulbactam und Amoxicillin-Clavulansäure auch Clindamycin, Doxycyclin und Moxifloxacin sowie Imipenem und Meropenem.</span></p><p><span style="color: #000000;">Das Hundebiss-Bakterium ist einer der Gründe, warum bei einem Hundebiss <b>prophylaktisch </b>Antibiotika verschrieben werden. Hätte es nicht seine vor dem Immunsystem versteckte Wirkung, könnte man auch erst abwarten, ob sich nach einem Hundebiss typische Entzündungsanzeichen wie ein Pochen der Wunde, Rötungen und Schwellungen, oder Eiter zeigen, welche auf eine Bakterieninfektion verweisen. Doch wenn keine Entzündungszeichen vorkommen, kann <b>trotzdem </b>ein Antibiotikum <b>notwendig </b>sein, um kein Risiko einzugehen. </span></p>								</div>
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									<h4>Impfung gegen Tetanus</h4><p>Tetanus ist schon lange als gefährliche Krankheit bekannt. Die Bakterien infizieren zwar nur selten Hunde, jedoch befinden sich dessen Sporen fast überall in der Umwelt. Hunde nehmen diese Sporen während des Spielens, Schnüffelns oder Fressens auf und können bei einem Biss diese Sporen in die Wunde „injizieren“. In Deutschland wird beinahe jedes Kind gegen Tetanus geimpft. Jedoch vergessen viele mit der Zeit, dass die <strong>Tetanusimpfung</strong> immer wieder (<a href="https://www.impfen-info.de/impfempfehlungen/fuer-erwachsene/tetanus-wundstarrkrampf.html" target="_blank" rel="noopener">mindestens alle 10 Jahre</a>) <strong>aufgefrischt</strong> werden soll. </p><p>Sollte die letzte Impfung bereits länger zurück liegen, muss der Arzt eine <b>Auffrischungsimpfung </b>nach dem Hundebiss verabreichen, um das Risiko von Tetanus zu neutralisieren.</p><h4>Impfung gegen Tollwut</h4><p>Jährlich <strong>sterben</strong> fast <strong>60.000</strong> Menschen <strong>an Tollwut</strong>, sehr häufig ist tatsächlich der Hundebiss der Übertragungsmoment.</p><p>Die gute Nachricht ist: In erster Linie ist dieses Virus in Indien und China verbreitet, in <strong>Deutschland</strong> liegt der <strong>letzte</strong> <strong>Tollwutanfall</strong> bereits<strong> 13 Jahre</strong> zurück. Grund hierfür ist auch die flächendeckende<strong> Impfung</strong> <strong>der Hunde</strong> selber gegen dieses gefährliche Virus. Trotzdem sollten Sie nach einem Hundebiss den Halter nach dem Impfausweis des Hundes bitten.</p><p>Denn auch wenn die Wahrscheinlichkeit einer Tollwutinfektion in Deutschland gering ist, ist Vorsicht immer besser als Nachsicht. Sollte ausnahmsweise doch Tollwut übertragen worden sein, kann das Opfer nur noch eine <strong>Notimpfung</strong> retten.</p><h4>Salbe bei Hundebiss</h4><p>Freiverkäufliche Salben können insbesondere die <strong>Wundverheilung</strong> nach einem Hundebiss <strong>unterstützen</strong>. Jedoch sollten sie erst nach einem Besuch beim Arzt und in Absprache mit diesem aufgetragen werden. Denn wenn man eine Salbe schon vor dem Arztbesuch aufträgt, kann der Arzt unter Umständen die Wunde nicht ideal untersuchen. Sollte eine Infektion festgestellt werden, kann der Arzt zur Behandlung und Linderung Salben mit antibiotischer, desinfizierender oder abschwellender Wirkung verschreiben.</p><h4>Zusammenfassung</h4><p>Hundebisse sind zwar nur selten tödlich, können aber trotzdem neben der typischen Perforation oder Quetschung von Gewebe schwere <strong>Gesundheitsschäden</strong> verursachen. Um nach einem Hundebiss auf der sicheren Seite zu sein, sollte <strong>IMMER</strong> ein <strong>Arzt aufgesucht werden</strong>. Sollten ausnahmsweise Zweifel hinsichtlich der Notwendigkeit eines Arztbesuchs bestehen, können unter der Nummer <strong>116 117</strong> (Ärztlicher Bereitschaftsdienst) zunächst Ihre Fragen beantwortet werden. Der eigene Impfausweis sollte mitgenommen werden, damit im Zweifel eine Tetanusimpfung aufgefrischt  werden kann. Sollte der Halter des bissigen Hundes bekannt sein, liegt es nahe diesen nach der Impfgeschichte des Hundes zu befragen.</p><p>Falls Ihnen bei der ärztlichen Behandlung Kosten entstehen gilt der Grundsatz, dass diese von dem Halter des Hundes übernommen werden müssen. Des Weiteren können unter Umständen auch Schadensersatzansprüche bei zerstörter Kleidung oder Sachen entstehen, sowie ein <a href="https://vinqo.de/hundebiss-schmerzensgeld/">Schmerzensgeld</a> verlangt werden.</p>								</div>
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		<title>Bei Hundeangriff dazwischen gegangen &#8211; Bekomme ich trotzdem Schmerzensgeld?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 Apr 2020 14:40:37 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Hundebiss]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wenn Sie mit Ihrem Hund unterwegs sind und Gassi gehen, treffen Sie und Ihr Hund mit Sicherheit auf andere Hunde. Die Tiere beschnuppern sich gegenseitig und es kommt auch gerne mal zu Rangeleien zwischen den Hunden. Dass die Hunde sich dabei gegenseitig verletzen, ist eher die Ausnahme. Allerdings wird es kritisch, wenn die Besitzer sich in die Rangelei zwischen den...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/bei-hunde-rauferei-eingegriffen-besteht-anspruch-auf-schmerzensgeld-nach-hundebiss/">Bei Hundeangriff dazwischen gegangen &#8211; Bekomme ich trotzdem Schmerzensgeld?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p>Wenn Sie mit Ihrem Hund unterwegs sind und Gassi gehen, treffen Sie und Ihr Hund mit Sicherheit auf andere Hunde. Die Tiere beschnuppern sich gegenseitig und es kommt auch gerne mal zu <b>Rangeleien </b>zwischen den Hunden. Dass die Hunde sich dabei gegenseitig verletzen, ist eher die Ausnahme. Allerdings wird es kritisch, wenn die Besitzer sich in die Rangelei zwischen den Hunden einmischen: Der Hundebesitzer wird von dem fremden Hund <b>gebissen</b>, obwohl Sie nur helfen wollten. <strong>Wer haftet in dieser Situation? </strong></p>								</div>
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									<h4><span style="color: #000000;">Wer haftet bei Hundebiss?</span></h4><p><span style="color: #000000;">Grundsätzlich muss nach<strong> § 833 BGB</strong> der <strong>Hundehalter</strong> für seinen Hund und dessen Verhalten <strong>haften</strong>. Dies gilt allerdings nur, wenn die Verletzung durch typische Tiergefahr, der sogenannten „<em>tierischen Natur entsprechendes unberechenbares und selbständiges Verhalten</em>“ entstanden ist. Sprich: Der Hundehalter haftet für den Hund, wenn er Sie gebissen hat und Sie keine Mitschuld tragen.</span></p><p><span style="color: #000000;">Tragen Sie allerdings eine <strong>Teilschuld</strong> an dem Hundebiss, dann müssen Sie – je nach Höhe der Mitschuld – auch einen Teil der Haftung tragen. Für die Feststellung einer Mithaftung ist unrelevant, was der Auslöser für die Rauferei war und welcher Hund die über- oder untergeordnete Rolle eingenommen hat. Jedoch sind diese Aspekte wichtig, um die the  konkret beziffern zu können.</span></p><h4><span style="color: #000000;">Mitschuld durch Eingriff</span></h4><p><span style="color: #000000;">In Fällen, in denen es zu Hundebissen kommt, bei denen das Opfer eine Mitschuld trägt, hat das Opfer Teilhabe an der Schuld, warum der Hund gebissen hat. Doch was sind mögliche Gründe bei einem Hundebiss für Mitschuld?</span></p><p><span style="color: #000000;">Eine<strong> Mitschuld</strong> kann vorliegen, wenn Sie:</span></p><ul><li><span style="color: #000000;">den Hund <strong>provoziert</strong> haben.</span></li><li><span style="color: #000000;">einen unbekannten Hund gestreichelt haben.</span></li><li><span style="color: #000000;">eine fortschreitende Beißerei verhindern wollten.</span></li><li><span style="color: #000000;">ein fremdes Grundstück trotz Warnung betreten haben.</span></li><li><span style="color: #000000;">Drohgebärden vom Hund missachteten.</span></li></ul><h4> </h4><h4><span style="color: #000000;">Tragen Sie eine Mitschuld, wenn Sie sich in die Rangelei der Hunde eingemischt haben?</span></h4><p><span style="color: #000000;">Grundsätzlich müssen Sie <strong>davon ausgehen</strong>, dass Ihnen eine <strong>Teilschuld</strong> angerechnet wird, wenn Sie bei einer Hunde-Rauferei eingreifen, denn Sie müssen von der <strong>Tiergefahr</strong> des unbekannten Hundes ausgehen. Auch wenn Sie Ihren Hund nur beschützen wollten, haben Sie in die Situation eingegriffen, obwohl Sie davon hätten ausgehen müssen, gebissen zu werden. Denn wenn Sie sich selbst<strong> in Gefahr bringen</strong>, müssen Sie auch rechtlich die <strong>Verantwortung</strong> der eigenen Verletzungen <strong>tragen</strong>.</span></p><p><span style="color: #000000;">Das<strong> Oberlandesgerichtes Hamm</strong> vom 17. Oktober 2011, Aktenzeichen I-6U72/11, fällte in einem Fall, bei dem eine Hundebesitzerin in eine Hundebeißerei eingriff um Ihren Hund zu schützen das Urteil, dass sie <strong>50 % Teilschuld</strong> an den Verletzungen zu tragen hat.</span></p><p><span style="color: #000000;">Ein weiteres Gerichtsurteil des <strong>OLG Karlsruhe</strong> (Urteil vom 18.09.2019, Az.: 7 U 24/19) entschied in einem ähnlichen Fall ebenfalls, dass das gebissene Opfer, welches in die Hunde-Rauferei eingegriffen hat, zur <strong>Hälfte</strong> für die Folgen des Hundebisses <strong>haftet</strong>.</span></p><h4><span style="color: #000000;"><strong>Anspruch auf Schmerzensgeld trotz Mitschuld?</strong></span></h4><p><span style="color: #000000;">Wie hoch Ihr Anspruch auf Schmerzensgeld ist, muss im Einzelfall genau ermittelt werden. Ausschlaggebend für die Höhe sind <strong>Art</strong>,<strong> Intensität</strong>, <strong>Dauer</strong> und die <strong>Folgen</strong> <strong>der Verletzung</strong> . Dies richtet sich als erste Orientierung nach der Rechtsprechung in ähnlichen Fällen. Dabei kann das Schmerzensgeld nur wenige hundert Euro aber auch <strong>viele tausende Euro</strong> betragen – abhängig von den Verletzungen.</span></p><p><span style="color: #000000;">Wird allerdings festgestellt, dass Sie an der Verletzung eine <strong>Teilschuld</strong> tragen, hat das <strong>Auswirkungen </strong>auf die <strong>Höhe</strong> des<strong> Schmerzensgeldes</strong>. Ihr Anspruch auf Schmerzensgeld wird je nach Höhe der Teilschuld prozentual gekürzt. Um zu ermitteln, wie viel Schmerzensgeld Ihnen nach einem Hundebiss zusteht, muss daher als Ausgangspunkt festgestellt werden, wie viel Sie laut der <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeldtabelle/"><strong>Schmerzensgeldtabelle</strong> </a>bekommen könnten und wie viel Mitverschulden Sie tragen.  </span></p><h6><span style="color: #000000;"><strong>Beispiel:</strong></span></h6><p><em><span style="color: #000000;">Sie wurden von einem Hund in die Wade gebissen und haben als Folge des Hundebisses einen leichten Bluterguss. Nach der Schmerzensgeldtabelle hätten Sie Anspruch auf ca. 300,00 € Schmerzensgeld. Tragen Sie bei dem Vorfall allerdings eine Mitschuld von 50 Prozent, dann wird Ihr Schmerzensgeld um die Hälfte, also auf 150,00 € gekürzt. Die Kürzung bezieht sich auch auf die Kostenpauschale, die Sie nach einem Hundebiss für den Aufwand der Abwicklung bekommen. Die Kostenpauschale liegt bei 25,00 € und wird ebenfalls um 50 Prozent auf 12,50 € gekürzt.</span></em></p><table><tbody><tr><td width="491"><p><span style="color: #000000;">Schmerzensgeld</span></p></td><td width="113"><p style="text-align: right;"><span style="color: #000000;">300,00 €</span></p></td></tr><tr><td width="491"><p><span style="color: #000000;">Kostenpauschale</span></p></td><td width="113"><p style="text-align: right;"><span style="color: #000000;">25,00 €</span></p></td></tr><tr><td width="491"><p><span style="color: #000000;">Mitschuld</span></p></td><td width="113"><p style="text-align: right;"><span style="color: #000000;">&#8211; 50 %</span></p></td></tr><tr><td width="491"><p><span style="color: #000000;">Tatsächliches Schmerzensgeld</span></p></td><td width="113"><p style="text-align: right;"><span style="color: #000000;">= 162,50 €</span></p></td></tr></tbody></table><p style="text-align: left;"><span style="color: #000000;">Damit die <strong>Teilschuld von Anfang an</strong> möglichst<strong> gering</strong> ist und Sie den <strong>höchstmöglichen</strong> Betrag an <strong>Schmerzensgeld</strong> erhalten, empfiehlt es sich ausdrücklich, einen Anwalt mit der Abwicklung des Falles zu beauftragen. Dieser wird für Sie nach einem Hundebiss sämtliche<strong> Ansprüche</strong> erlittener Schadenspositionen geltend machen und für Sie <strong>kämpfen</strong>, damit Sie ein angemessenes Schmerzensgeld erhalten.</span></p><p> </p><h4><span style="color: #000000;">Keine Mitschuld ohne Tiergefahr</span></h4><p><span style="color: #333333;">Die Regel &#8222;Einmischen = Mitschuld&#8220; würde jedoch dann zu ungerechten Ergebnissen führen, wenn Ihr Hund es an der &#8222;Verwirklichung der Tiergefahr&#8220; fehlt. Das ist dann der Fall, wenn </span></p><ol><li><span style="color: #333333;">keinerlei eigene Energie des Tieres an dem Geschehen beteiligt ist  <strong>oder</strong></span></li><li><span style="color: #333333;">das Tier lediglich der Leitung und dem Willen eines Menschen folgt</span></li></ol><p><span style="color: #333333;">(vgl.<a href="https://lexetius.com/2016,1862"> BGH, Urteil vom 31.5.2016, Az. VI ZR 465/15</a>; Senatsurteil vom 20. Dezember 2005 – VI ZR 225/04). Dies ist regelmäßig anzunehmen, wenn Ihr Hund an der Leine geführt worden ist und auf Ihr Wort hört und der andere Hund Ihren Hund angreift. Die Anwesenheit ihres Hundes begründet noch keine eigene Tiergefahr, die man sich anrechnen lassen müsste! </span></p><p><span style="color: #333333;">Die Fragen, ob sich die Tiergefahr realisiert hat, kann aufgrund der Dynamik derartiger Geschehnisse häufig nicht restlos geklärt werden. </span></p><p><span style="color: #333333;">Deshalb wird bei der Beurteilung &#8222;Mitschuld durch Tiergefahr des eigenen Hundes&#8220; ein &#8222;rechtlicher Trick&#8220; angewendet: </span></p><p><span style="color: #333333;">Die Haftung des Tierhalters bzw. Tieraufsehers ist gem. § 833 und § 834 BGB <strong>verschuldensabhängig</strong>. Kann jedoch dem Tieraufseher &#8211; also der Person, die das Tier Gassi geführt hat &#8211; ein <strong>Verschulden</strong> vorgeworfen werden, z.B. weil er die eigene Sorgfaltspflichten durch lückenhafte Umzäunung des eigenen Grundstücks oder Verstoß gegen die Leinenpflicht nicht eingehalten hat, kommt der Tiergefahr des eigenen Hundes keine Bedeutung mehr zu(vgl. <a href="https://lexetius.com/2016,1862">BGH, Urteil vom 31.5.2016, Az. VI ZR 465/15</a> Rn. 14).</span></p><p>Sie sehen, dass es bei Raufereien zwischen Hunden und Hundebissen fundierte rechtliche Kenntnisse bedarf, um nicht die eigenen Ansprüche gekürzt zu bekommen. Deshalb empfehlen wir Ihnen, von Beginn an Ihre Ansprüche über uns durchzusetzen. </p>								</div>
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