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	<title>Haftungsfrage Archive - VINQO Rechtsanwälte</title>
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		<title>Fahrradunfall mit anderem Fahrrad &#8211; Wer haftet?</title>
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		<pubDate>Sat, 10 Jul 2021 05:13:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Anders als bei einem Unfall mit einem Autofahrer als Gegner muss nicht zwangsläufig eine Haftpflichtversicherung vorliegen. Autofahrer sind gesetzlich verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung zu besitzen. Fahrradfahrer hingegen kennen eine solche Pflicht nicht. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-mit-anderem-fahrrad-wer-haftet/">Fahrradunfall mit anderem Fahrrad &#8211; Wer haftet?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p>Auch wenn Fahrradunfälle überwiegend durch Autofahrer verursacht werden, kommt es jedoch auch regelmäßig zu Fahrradunfällen zwischen Fahrrad und Fahrrad. Doch welche Besonderheiten sind bei der Durchsetzung Ihrer Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche zu berücksichtigen?</p>								</div>
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									<h2>Keine gesetzliche Haftpflichtversicherung</h2><p>Anders als bei einem Unfall mit einem <strong>Autofahrer,</strong> ist nicht zwangsläufig eine <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-wie-finde-ich-die-gegnerische-versicherung-heraus/">Haftpflichtversicherung</a> vorhanden. Autofahrer sind gesetzlich <strong>verpflichtet</strong>, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Fahrradfahrer hingegen haben eine solche Pflicht nicht.</p><h3>Gegnerische Versicherung ist vorhanden</h3><p>Ein Großteil der Deutschen hat trotzdem eine <strong>private Haftpflichtversicherung</strong> abgeschlossen. Diese gehört laut Verbraucherzentrale zu den wichtigsten Versicherungen und ist ein „absolutes Muss“. Hat der gegnerische Fahrradfahrer als Unfallverursacher eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen, so übernimmt diese die Abwicklung des Fahrradunfalls. </p><p>Der Vorteil: ist die Haftungsfrage geklärt, ist eine außergerichtliche Regulierung grundsätzlich wahrscheinlicher. Zudem stellt die Haftpflichtversicherung eine solvente Anspruchsdurchsetzung sicher.</p><p>Der Nachteil: mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung verfügt der gegnerische Fahrradfahrer über ein Team aus Juristen und Versicherungskaufleuten, das die Schadenregulierung übernimmt und auf der Seite des gegnerischen Fahrradfahrers steht. Insbesondere bei Fahrradunfällen wird <a href="https://vinqo.de/fahrradunfalle-qlaim-02-21/">ganz überwiegend ein Mitverschulden</a> geltend gemacht, um Ihre Ansprüche zu kürzen. Ob dies berechtigt ist oder nicht, können juristische Laien leider regelmäßig nicht selbst feststellen. Deshalb sollten Sie nach einem Fahrradunfall stets <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall/">rechtliche Hilfe</a> in Anspruch nehmen. Im schlechtesten Fall machen Sie sich andernfalls nach einem Personenschaden sogar selbst schadenersatzpflichtig! </p><h3>Keine Versicherung vorhanden</h3><p>Die Folge, wenn <strong>keine</strong> private <strong>Haftpflichtversicherung</strong> abgeschlossen wurde:</p><p>Der „schuldige“ Fahrradfahrer muss nun die Kosten für <a href="https://vinqo.de/ansprueche-nach-fahrradunfall-das-steht-ihnen-zu/">Reparatur und Personenschäden</a> selbst <strong>zahlen</strong>. Die zu erwartenden Ansprüche können sich, je nachdem was für ein Fahrrad <a href="https://vinqo.de/nach-fahrradunfall-wo-gutachten-und-kostenvoranschlag-erstellen-lassen/">beschädigt</a> wurde und wie schwer die erlittenen Verletzungen sind, auf viele tausend Euro belaufen, hinzu kommen dann noch Ansprüche der Krankenkasse.</p><p>Auch für den Geschädigten kann eine fehlende Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers unangenehme Konsequenzen haben: Denn anders als eine Haftpflichtversicherung kann es sein, dass der Schädiger nicht die finanziellen Möglichkeiten hat, um für den Schaden aufzukommen.</p><p>Ein Anspruch hilft Ihnen leider nicht weiter, wenn der Unfallgegner diesen nicht begleichen kann. Wenn zwei Privatpersonen miteinander die <a href="https://vinqo.de/fahrradunfalle-qlaim-02-21/">Schadenregulierung</a> vornehmen müssen, kommt es häufig zu einer emotionalen Eskalation, die regelmäßig eine gerichtliche Durchsetzung erfordert. Denn wenn keine <strong>Versicherung</strong> vorhanden ist, muss der Schädiger das Schmerzensgeld aus eigener Tasche zahlen. </p><h2>Pflichtverletzungen als Fahrradfahrer</h2><p>Die Straßenverkehrsordnung gilt für alle Verkehrsteilnehmer- also auch für Fahrradfahrer. Für Fahrradfahrer gilt somit sowohl der <strong>§ 1 Abs. 2 StVO</strong>, als auch der<strong> § 4 Abs. 1 StVO</strong>.</p><p>§ 1 Abs. 2 besagt:</p><p style="padding-left: 40px;"><em>&#8222;Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.&#8220;</em></p><p><em> </em>§ 4 Abs. 1 StVO beinhaltet Regeln zum Abstandhalten:</p><p style="padding-left: 40px;"><em>&#8222;Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.&#8220;</em></p><p>Wenn Ihnen also ein Fahrradfahrer von hinten auffährt, <strong>missachtet</strong> er die <strong>Vorschriften</strong> der StVO. Im Regelfall <strong>haftet</strong> er dann sowohl nach<strong> § 823 Abs. 1 BGB</strong>, als auch nach<strong> § 823 Abs. 2 BGB</strong>, da er die Verkehrsordnung, die ein Schutzgesetzt für andere Straßenverkehrsteilnehmer ist, missachtet hat. Häufig versucht eine gegnerische Haftpflichtversicherung Ihnen eine Mitschuld an der Unfallverursachung zuzuschreiben. Hier muss dann genau geprüft werden, ob diese Kürzungsversuche rechtlich zulässig sind oder nicht. </p><h2>Anscheinsbeweis bei Fahrradunfällen</h2><p>Wenn ein Autofahrer einem anderen Autofahrer auffährt, geht man (fast) immer davon aus, dass der auffahrende Autofahrer die Schuld trägt. Kommt es dann zu einem Gerichtsprozess, müsste der Geschädigte eigentlich <strong>beweisen</strong>, dass der andere ihm verschuldet aufgefahren ist. Im Regelfall wird hier aber von einem <strong>Anscheinsbeweis</strong> besprochen:</p><p>Es gibt den allgemeinen <strong>Erfahrungssatz</strong>, dass derjenige, der auffährt, den nötigen Abstand nicht eingehalten hat. Denn wenn die Regel „Es muss so viel Abstand gehalten werden, dass man auch bei einer Vollbremsung nicht auffährt“ eingehalten worden wäre, wäre es gar nicht zum Auffahren gekommen.</p><p>Der <a href="https://vinqo.de/gegner-streitet-schuld-nach-verkehrsunfall-ab/">Unfallverursacher</a> kann dann der <strong>Haftung </strong>nur entgehen, wenn er selber <strong>beweisen</strong> kann, dass  ausnahmsweise ein atypischer Verlauf vorliegt, dass ausnahmsweise kein Verschulden zwingend vermutet werden kann. Dazu gehört zum Beispiel der Fall, dass ein anderer Verkehrsteilnehmer schneidend auf Ihre Spur fährt und plötzlich abbremst, sodass Sie, obwohl sie versucht haben, genügend Abstand zu lassen, auffahren.</p><p>Wenn Ihnen also ein anderer Fahrradfahrer aufgefahren ist, spricht die <strong>Beweislage</strong> erst einmal für Sie. Denn Sie müssen nicht beweisen, dass er schuldhaft gehandelt hat. Er muss vielmehr beweisen, dass der Unfall durch ein <strong>abruptes</strong> und unvorhersehbares Bremsen von Ihrer Seite aus verursacht wurde.</p><h2>Schmerzensgeld nach Fahrradunfall mit VINQO durchsetzen</h2><p>Nach einem <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-was-muss-ich-tun/">Fahrradunfall</a> helfen wir Ihnen gerne umfassend bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche, gleich ob es sich hierbei um die Regulierung von Personen- oder Sachschäden handelt. Wir prüfen, ob eine Versicherung auf der Gegenseite vorhanden ist, oder die Ansprüche unmittelbar gegen den Unfallverursacher geltend gemacht werden müssen.  Dabei entstehen Ihnen kein <a href="https://vinqo.de/ohne-anwaltskosten-schmerzensgeld-erhalten-mit-vinqo/">Kosten</a>, selbst wenn Sie eine Mitschuld treffen sollte!</p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-mit-anderem-fahrrad-wer-haftet/">Fahrradunfall mit anderem Fahrrad &#8211; Wer haftet?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>9 wichtige Urteile nach einem Motorradunfall</title>
		<link>https://vinqo.de/9-wichtige-urteile-nach-einem-motorradunfall/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 12 Jan 2021 14:46:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Nach einem Motorradunfall gilt es viele Haftungsfragen zu berücksichtigen. Wir stellen Ihnen 9 wichtige Biker-Urteile vor, die Sie kennen sollten. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/9-wichtige-urteile-nach-einem-motorradunfall/">9 wichtige Urteile nach einem Motorradunfall</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Kommt es zu einem Motorradunfall, erleiden Biker aufgrund der geringen Knautschzone häufig schwere und fortwährende Verletzungen, die durch ein hohes Schmerzensgeld kompensiert werden sollen.</p>
<p>Im Folgenden präsentieren wir Ihnen <strong>9 Urteile</strong> zum Thema <strong>Schmerzensgeld</strong> und <strong>Schadensersatz</strong> nach Motorradunfällen, die Sie kennen sollten. Dabei handelt es sich bewusst nicht um Urteile, die die Höhe des Schmerzensgeldes behandeln, sondern andere, relevante <strong>haftungsrechtliche</strong> <strong>Fragen</strong> ausleuchten.</p>
<p>Wenn Sie als Betroffener nach einem Motorradunfall wissen wollen, in welcher Höhe Sie mit einem Schmerzensgeld rechnen können, empfehlen wir Ihnen die Ersteinschätzung mit dem <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeldrechner/">Schmerzensgeldrechner</a>.</p>
<h2>Haftung bei Rollsplitt</h2>
<p><a href="https://openjur.de/u/2310474.html">Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 27. Oktober 2020 – 2 U 106/19 </a></p>
<p>Grundsätzlich kann das <strong>Warnschild</strong>, welches auf <strong>Rollsplitt</strong> hinweist, die Haftung des verantwortlichen Straßenbaulastträgers ausschließen. Dies ist jedoch nicht der Fall, wenn das Warnschild nicht an der<strong> richtigen Stelle</strong>, also noch vor Beginn des Rollsplittes aufgestellt worden ist.</p>
<h2>Haftung bei „glitschiger“ Fahrbahn</h2>
<p><a href="https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/detmold/lg_detmold/j2016/9_O_86_15_Urteil_20160203.html">LG Detmold, Urteil vom 03. Februar 2016 – 9 O 86/15 </a></p>
<p>Das Landgericht Detmold befand, dass das <strong>Land NRW</strong> aufgrund eines zu glatten <strong>Fahrbahnbelages</strong> zur Haftung nach einem Motorradunfall aufgrund der Glitschigkeit der Straße verpflichtet sei.</p>
<p>Dies ist vor allem der Fall, wenn der Unfallort für seine mangelnde Griffigkeit bereits <strong>bekannt</strong> sei. Dabei muss sich aber der Motorradfahrer die <strong>Betriebsgefahr</strong> seines eigenen Motorrades anrechnen lassen. Im entschiedenen Fall ging das LG Detmold von einem <strong>Mitverschulden</strong> i.H.v. <strong>25 %</strong> aus.</p>
<h2>Fangzaun für Werbeschilder?</h2>
<p><a href="https://openjur.de/u/2111437.html">OLG Hamm, Beschluss vom 15. März 2016 – I-9 U 134/15 </a></p>
<p>Grundsätzlich sind die Aufsteller von <strong>Werbeplakaten</strong> nach dem Straßen- und Wege-Gesetz verpflichtet, Werbemonumente so aufzustellen, dass von ihnen<strong> keine Gefahr</strong> für den Straßenverkehr ausgeht.</p>
<p>Wird gegen diese Pflicht verstoßen, kann unter Umständen eine Haftung des Werbeplakatsaufsteller bestehen. Der Plakataufsteller ist aber <strong>nicht</strong> dazu <strong>verpflichtet</strong>, eine <strong>Polsterung</strong> oder einen <strong>Fangzaun</strong> aufzustellen, wenn das Werbeplakat mehrere Meter von einer Fahrspur entfernt ist.</p>
<h2>Schadensersatz bei Verleitung zur Notbremsung</h2>
<p><a href="https://www.judicialis.de/Saarl%C3%A4ndisches-Oberlandesgericht_3-U-26-02_Urteil_07.01.2003.html">Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 07. Januar 2003 – 3 U 26/02 &#8211; 1 </a></p>
<p>Wenn ein Kradfahrer durch einen Vorausfahrenden zu einer <strong>Notbremsung</strong> gezwungen wird, und hierdurch <strong>stürzt</strong>, kann er zwar ein Schmerzensgeld geltend machen, trägt dabei jedoch zwischen<strong> 1/3</strong> und<strong> 2/3</strong> der Schuld.</p>
<p>Denn grundsätzlich ist ein Motorradfahrer verpflichtet, so viel <strong>Abstand</strong> zum Vorausfahrenden zu lassen, dass er rechtzeitig und Notbremsung zum Stehen kommt. Es muss aber mit einbezogen werden, aus welchem <strong>Grund</strong> der Vorwegfahrende bremste.</p>
<h2>Mithaftung wegen Nichttragens von Motorradschuhen?</h2>
<p><a href="https://www.iww.de/quellenmaterial/id/93122">OLG Nürnberg, Beschluss vom 09. April 2013 – 3 U 1897/12 </a></p>
<p>„Es gibt jedenfalls derzeit kein allgemeines Verkehrsbewusstsein, dass das Tragen von <strong>Motorradschuhen</strong> zum eigenen Schutz eines Motorradfahrers erforderlich ist.</p>
<p>Daher ist ein <strong>Mitverschulden</strong> eines verletzten Motorradfahrers, der im Unfallzeitpunkt Sportschuhe trug, aus diesem Grunde zu <strong>verneinen</strong>. Ihre Ansprüche dürfen also nicht gekürzt werden, weil Sie beim Motorradunfall keine Motorradstiefel trugen.</p>
<h2>Schadensersatz für den Motorradhelm</h2>
<p><a href="https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/bochum/ag_bochum/j2013/40_C_210_12_Urteil_20130627.html">AG Bochum, Urteil vom 27. Juni 2013 – 40 C 210/12  </a></p>
<p>Selbst wenn ein Motorradhelm äußerlich nicht beschädigt wurde, muss dieser ersetzt werden. Denn bei einem <strong>Sturz</strong> mit dem Helm, bei dem es zumindest zu <strong>Kontakt</strong> mit dem <strong>Boden</strong> oder dem Unfallgegner gekommen ist, kann nicht ausgeschlossen werden, dass es zu verborgenen Mängeln am Helm gekommen ist. <a href="https://vinqo.de/motorradhelm-nach-unfall-beschadigt-zeitwert-oder-neuwert/">Bei dem Ersatz muss aber für alte Helme dann ein „Neu-für-Alt-Anzug vorgenommen werden</a>.</p>
<h2>Schadensberechnung bei beschädigter Motorradkleidung</h2>
<p><a href="https://www.juris.de/jportal/prev/KORE532222010">OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. September 2009 – 15 U 71/08  (kostenpflichtiger Abruf)</a></p>
<p>Bei dem Ersatz von Schäden an der <a href="https://vinqo.de/motorradbekleidung-nach-unfall-beschaedigt-was-koennen-sie-fordern/">Motorradkleidung</a> muss ein Neu-für-Alt-Abzug vorgenommen werden. Dabei ist aber trotzdem zu beachten, dass Motorradkleidung, anders als Alltagskleidung, besonders haltbar ist. In diesem Fall kann daher durchaus argumentiert werde, dass ein Abzug stattfindet, dieser aber geringer ausfällt, als wenn es sich um gewöhnliche Kleidung handelt.</p>
<h2>Haftung des Fahrlehrers bei Sturz eines Motorradfahrschülers</h2>
<p><a href="https://openjur.de/u/108056.html">OLG Hamm, Urteil vom 05. April 2005 – 9 U 41/03   </a></p>
<p><em>„Stürzt eine Motorradfahrschülerin bei Bremsübungen aus 50 km/h, kann für den Schaden der <strong>Fahrlehrer</strong> verantwortlich gemacht werden, wenn die Fahrschülerin nicht mit geeignetem Schulungsfahrzeug oder ausreichenden <strong>Bremsübungen</strong> aus geringeren Geschwindigkeiten an das Gefahrenrisiko hoher Bremsverzögerung herangeführt worden ist.“</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/9-wichtige-urteile-nach-einem-motorradunfall/">9 wichtige Urteile nach einem Motorradunfall</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Fahrradunfall &#8211; Haftung bei falscher Radwegnutzung?</title>
		<link>https://vinqo.de/fahrradunfall-haftung-bei-falscher-radwegnutzung/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 07 Sep 2020 10:22:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Ausgewiesene Fahrradwege sind für viele Fahrradfahrer die sicherste Form der Straßenmitnutzung.&#160;Auch haftungstechnisch können Fahrradwege einen Unterschied bei einem Fahrradunfall mit Kfz-Beteiligung machen: Der Fahrer eines Kfz hat auf dem Fahrradstreifen nichts verloren. Somit besteht grundsätzlich die Vermutung, dass den Kfz-Fahrer auch die Alleinschuld bei einem Zusammenstoß mit einem Fahrrad auf einem Fahrradstreifen trifft. Er muss...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-haftung-bei-falscher-radwegnutzung/">Fahrradunfall &#8211; Haftung bei falscher Radwegnutzung?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p>Ausgewiesene Fahrradwege sind für viele Fahrradfahrer die sicherste Form der Straßenmitnutzung. <span style="letter-spacing: 0px;">Auch haftungstechnisch können Fahrradwege einen Unterschied bei einem <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall/">Fahrradunfall</a> mit Kfz-Beteiligung machen: </span></p><p><span style="letter-spacing: 0px;">Der Fahrer eines Kfz hat auf dem Fahrradstreifen nichts verloren. Somit besteht grundsätzlich die Vermutung, dass den Kfz-Fahrer auch die Alleinschuld bei einem Zusammenstoß mit einem Fahrrad auf einem Fahrradstreifen trifft. Er muss besondere Vorsicht walten lassen, wenn er über den Fahrradstreifen abbiegen will, oder eine Parkbucht anpeilt.</span></p><p>Doch was passiert, wenn der Fahrradfahrer den Radweg in der falschen Richtung befuhr? Kann die gegnerische Versicherung in solchen Fällen die Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld verweigern?</p>								</div>
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									<h1>Fahrradunfall bei falscher Radwegnutzung</h1><p>Grundsätzlich unterliegen auch Radwege einem „<b>Richtungsgebot</b>“. Dies gilt nur insoweit nicht, als dass nach<strong> § 2 Abs. 4 S. 2 StVO</strong> das Fahren in die Gegenrichtung für Fahrradfahrer freigegeben wurde.</p><p><em>Linke Radwege ohne die Zeichen<span style="color: #000000;"> </span></em><span style="color: #000000;"><a style="color: #000000;" href="https://dejure.org/gesetze/StVO/Anlage_2.html#Zeichen237"><em>237</em></a><em>, </em><a style="color: #000000;" href="https://dejure.org/gesetze/StVO/Anlage_2.html#Zeichen240"><em>240</em></a><em> oder </em><a style="color: #000000;" href="https://dejure.org/gesetze/StVO/Anlage_2.html#Zeichen241"><em>241</em></a></span><em><span style="color: #000000;"> </span>dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen &#8222;Radverkehr frei&#8220; angezeigt ist. </em></p>								</div>
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									<p>Wenn der Radweg, auf dem Sie fahren, nicht durch eines der drei Zeichen in beide <strong>Richtungen freigegeben</strong> wurde, müssen Sie sich <strong>an</strong> die <strong>Richtungsangabe</strong> <strong>halten</strong> und sind an den Rechtsverkehr gebunden.  </p><p>In den meisten Fällen wird ein Fahrradunfall dann entstehen, wenn ein Fahrradfahrer auf einem Radweg einer Vorfahrtsstraße auf der „falschen“ Seite fährt und dann durch ein Kfz von einer „untergeordneten“ Straße erfasst wird. Die Rechtsprechung hat in jahrzehntelanger Rechtsprechung für diesen Fall klar gemacht: </p><p>Durch das <strong>verkehrswidrige</strong> <strong>Benutzen</strong> des Fahrradstreifens in die falsche Fahrtrichtung verliert der Fahrradfahrer <strong>NICHT </strong>seinen Vorfahrtsanspruch. </p><p>Insbesondere der BGH gewährte auch falschfahrenden Fahrradfahrern weite Vorfahrtsrechte:</p><p style="padding-left: 40px;"><em>Das Vorfahrtsrecht erstreckt sich nach der allgemeinen Rechtsauffassung auf die gesamte Fahrbahn der bevorrechtigten Straße, einschließlich der vorhandenen Radwege.</em> (<strong>Urteil vom 05.02.1974 &#8211; VI ZR 195/72)</strong></p><p>Auf das Vorfahrtsrecht hat es auch keinen Einfluss, ob der Radfahrer den Radweg „verkehrswidrig“ nutzt.</p><p>Den Autofahrer trifft in solchen Fällen auch eine Schuld an dem Unfall, denn er unterlässt es fahrlässig, auch auf solche Verkehrsteilnehmer zu achten, die „in die falsche Richtung“ auf dem Radweg unterwegs sind. Auch wenn es auf den ersten Blick wenig schmeichelhaft klingt: Der BGH führte in einem Urteil aus, dass aus der zu beobachtenden <strong>Disziplinlosigkeit</strong> von <strong>Fahrrad- und Mopedfahrern</strong> mit einem falschen Befahren der Radwege durchaus<strong> zu rechnen</strong> sei, sodass Kfz-Fahrer zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen bei einem Abbiegen auf eine Vorfahrtsstraße mit Radwegen treffen müssen. (<strong>Urteil vom 06.10.1981, Az. VI ZR 296/79</strong>). Mithin ist ein Kfz-Fahrer bei einem Zusammenstoß mit einem Fahrradfahrer in dieser Konstellation auch zum Schadensersatz <strong>verpflichtet</strong>.</p><h1>Mitverschuldensquote bei Radweg entgegen der Fahrtrichtung </h1><p>Das Befahren eines Radweges in die falsche Fahrtrichtung kann jedoch bei der Frage nach der <strong>Haftungshöhe</strong> zu negative <strong>Folgen</strong> für den Fahrradfahrer führen. Ihm ist in solchen Fällen regelmäßig ein <strong>Mitverschulden</strong> an dem Unfall nach<strong> § 254 Abs. 1 BGB</strong> zuzuweisen. <span style="letter-spacing: 0px;">Dem Rechtsgedanken des</span><strong style="letter-spacing: 0px;"> § 254 BGB</strong><span style="letter-spacing: 0px;"> nach soll nämlich ein Schädiger nicht für den Anteil des Schadens aufkommen, den der Fahrradfahrer „sich selber“ zugefügt hat. Daher besteht die Haftung dem Grunde nach zwar, da der haftungsbegründende Tatbestand durch die Kfz-Fahrer vorliegt, jedoch wird der </span><strong style="letter-spacing: 0px;">Haftungsanspruch</strong><span style="letter-spacing: 0px;"> in </span><strong style="letter-spacing: 0px;">Höhe</strong><span style="letter-spacing: 0px;"> des Mitverschulden des Fahrradfahrers gequotelt.</span></p><p>Für das falsche Befahren des Fahrradweges wird regelmäßig ein Mitverschulden in Höhe von <strong>einem Drittel</strong> angesetzt. Dies hat zu Folge, dass der<strong> Kfz-Fahrer 2/3</strong> des <strong>Schadens</strong> und des <strong>Schmerzensgeldes</strong> zu begleichen hat, der Fahrradfahrer jedoch 1/3 des Schadens selber tragen muss. </p>								</div>
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									<p><strong>Fahrradunfall ohne Kollision? </strong>Lesen Sie <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-ohne-kollision-wer-haftet/">hier</a>, wer in diesem Fall haften muss.</p>								</div>
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									<h1>Als Fahrrad auf Gehweg gefahren</h1><p>Grundsätzlich sind Fahrradfahrer verpflichtet, Fahrradwege zu nutzen. Wenn keine Fahrradwege vorhanden sind, müssen Fahrradfahrer, die das 10. Lebensjahr vollendet haben, auf der Straße fahren. Das Befahren von Gehwegen ist somit allen Fahrradfahrern über 10 Jahren versagt, Gehwege sind dann ausschließlich den Fußgängern vorbehalten. </p><p>Nichtsdestotrotz fahren manche Fahrradfahrer gerade bei vielbefahrenen, gefährlichen Straßen auf dem Gehweg. Dies kann auf der einen Seite ein Bußgeld zu Folge haben, auf der anderen Seite auch Einfluss auf die Haftung bei einem Verkehrsunfall nehmen. Im Extremfall kann die Haftung des Kfz-Fahrers sogar verneint werden und dem Fahrradfahrer das vollständige Verschulden zu Last gelegt werden. Bei der Benutzung von Gehwegen durch Fahrradfahrer stehen die Gerichte fast immer auf der Seite des Kfz-Fahrer.</p><p><span style="letter-spacing: 0px;">Das Überqueren von Seitenstraßen mit dem Fahrrad auf einem Gehweg kann schnell ein teures Pflaster werden. Denn die rechts vor links regeln gelten gerade nicht für Gehwege, die Autos haben in solchen Fällen Vorfahrt. (AG Stralsund 11 C 1283/02) Auch wenn ein Auto von einer Hauptstraße abbiegt, muss es nicht damit, rechnen, dass ein Radfahrer unerlaubt einem Gehweg fährt und den Weg kreuzt. (OLG Hamm 6 U 148/03).</span></p><h1>Ausfahrt aus Garage/ Grundstück usw.</h1><p>Bei der Ausfahrt aus Garagen oder Grundstücken über einen Gehweg sind Autofahrer grundsätzlich verpflichtet, nur in Schrittgeschwindigkeit und besonders vorsichtig den Gehweg zu überqueren. Wenn dem Kfz-Fahrer der Beweis gelingt, dass er sich an diese Regelungen gehalten hat, trifft das Verschulden erneut allein den Fahrradfahrer.</p><h1>Zusammenfassung</h1><p>Radwege sind der beste Freund von Fahrradfahrern im Straßenverkehr. Sollte es auf einem Fahrradweg zu einer Kollision zwischen Radfahrer und Kfz kommen, wird trotz falscher Fahrbahnrichtung dem Fahrradfahrer (im Regelfall) nur eine Teilschuld von 1/3 auferlegt. Bei der Nutzung von Gehwegen steht die Rechtsprechung jedoch eher auf der Seite des motorisierten Verkehrs.. </p>								</div>
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									<p><strong>Ihr Fahrrad wurde bei dem Unfall beschädigt?</strong> Lesen Sie in <a href="https://vinqo.de/schadensersatz-nach-fahrradunfall-berechnen-gutachten-und-kostenvoranschlag/">diesem Beitrag</a>, ob ein Kostenvoranschlag oder ein Gutachten notwendig ist!</p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-haftung-bei-falscher-radwegnutzung/">Fahrradunfall &#8211; Haftung bei falscher Radwegnutzung?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Fahrradunfall ohne Kollision: Wer haftet?</title>
		<link>https://vinqo.de/fahrradunfall-ohne-kollision-wer-haftet/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 07 Aug 2020 10:46:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Fahrradunfall]]></category>
		<category><![CDATA[Ansprüche]]></category>
		<category><![CDATA[Autounfall mit Fahrrad]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Stellen Sie sich folgende Situationen vor: Situation: Sie fahren mit Ihrem Fahrrad auf dem Fahrradstreifen in der Innenstadt. Ein Autofahrer, der nach rechts abbiegen will, übersieht Sie und fährt Sie an. Situation: Sie fahren mit Ihrem Fahrrad auf dem Fahrradstreifen in der Innenstadt. Ein Autofahrer, der nach rechts abbiegen will, übersieht Sie und beginnt nach...</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Stellen Sie sich folgende Situationen vor:</p>
<ol>
<li>Situation: Sie fahren mit Ihrem Fahrrad auf dem Fahrradstreifen in der Innenstadt. Ein Autofahrer, der nach rechts abbiegen will, übersieht Sie und fährt Sie an.</li>
<li>Situation: Sie fahren mit Ihrem Fahrrad auf dem Fahrradstreifen in der Innenstadt. Ein Autofahrer, der nach rechts abbiegen will, übersieht Sie und beginnt nach rechts zu ziehen. Sie können dem drohenden Unfall nur entgehen, indem Sie Ihr Rad gegen den Bordstein fahren und dabei stürzen.</li>
</ol>
<p>Wenn Sie die beiden Situationen vergleichen, fällt natürlich auf, dass es bei der zweiten Situation zu <strong>keinem Kontakt</strong> zwischen Auto und Fahrrad kam. Trotzdem hat sich der Autofahrer in beiden Situationen <strong>verkehrswidrig</strong> verhalten und Ihnen als Fahrradfahrer ist (wahrscheinlich) ein Schaden entstanden, z.B. durch ein <a href="https://vinqo.de/schadensersatz-nach-fahrradunfall-berechnen-gutachten-und-kostenvoranschlag/">beschädigtes Fahrrad</a> oder durch <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall/">Prellungen nach dem Sturz vom Fahrrad</a>.</p>
<p>Darum entspricht es nur dem gesunden Rechtsempfinden, dass in beiden Fällen der verkehrswidrige Autofahrer haften soll. Doch wie sieht die tatsächliche juristische Bewertung dieser zweiten Situation aus?</p>
<p>[lwptoc]</p>
<h2>Haftung nach einem Fahrradunfall mit einem Auto</h2>
<p>Grundsätzlich haftet der Autofahrer in beiden Situationen nach<strong> § 7 StVG</strong>. Es handelt sich hierbei um eine „Gefährdungshaftung“, die auf die Betriebsgefahr des Fahrzeuges zurückzuführen ist. Die Haftung nach <strong>§ 7 StVG</strong> ist (mit Worten des BGH) der Preis dafür, dass durch die Nutzung eines Kfz eine <b>Gefahrenquelle </b>„eröffnet“ wird.</p>
<p>Es reicht daher auch für die Haftung bei einem Fahrradunfall ohne Berührung mit dem Auto aus, dass das Auto durch seine Fahrweise oder seine sonstige Beeinflussung des Verkehrs zu der Entstehung des Schadens beigetragen hat. Es muss gerade<strong> nicht zu einer Berührung</strong> zwischen Fahrrad und Auto gekommen sein, denn nach Ansicht der Rechtsprechung genügt auch das Auslösen des Ausweichsverhaltens um eine Haftung nach<strong> § 7 StVG</strong> zu begründen. (Rechtsprechung des BGH, 22.10.1968 &#8211; VI ZR 178/67) Der Autofahrer muss sich noch nicht mal verkehrswidrig verhalten haben.</p>
<p>Um keine ausufernde Haftung für das Auslösen jeglicher Ausweichmanöver zu schaffen, begrenzt der BGH im oben genannten Urteil die Zurechenbarkeit durch den Begriff der kritischen Verkehrslage: Der Autofahrer muss durch sein Verhalten eine <b>kritische Lage </b>geschaffen haben, bei der sich für Dritte erkennbar Anhalte dafür bieten, dass eine Gefahrensituation unmittelbar bevorsteht.</p>
<p>Zur Konkretisierung: Wenn der Autofahrer bereits anfängt, auf Ihren Fahrradstreifen zu fahren, können Sie daraus den Rückschluss ziehen, dass er diesen Vorgang nicht abbricht und gegen Sie stoßen wird. Wenn Sie hingegen sich nur <strong>erschrecken</strong>, da ein Auto neben Ihnen fährt, das aber nicht auf Ihre Spur nicht abbiegt, hat der Autofahrer durch sein Verhalten eben keine kritische Verkehrssituation geschaffen. In dem zweiten Fall haftet der PKW-Fahrer somit nicht nach <strong>§ 7 StVG</strong>. Wenn also<strong> keinerlei Gefahrenlage</strong> vorlag, kann der Autofahrer nicht in Anspruch genommen werden.</p>
<p>Häufig gestalten sich Fahrradunfälle mit PKW-Beteiligung aber nicht ganz so einfach. Und diesen Umstand machen sich auch Versicherungen zu nutzen. Im folgenden sollen somit weitere Fragen hinsichtlich berührungsloser Verkehrsunfälle beleuchtet werden:</p>
<h2>„Das Ausweichsmanöver war doch gar nicht notwendig“</h2>
<p>Eine beliebte Einwendung der gegnerischen Versicherung nach einem Fahrradunfall ohne Kollision ist, dass das Ausweismanöver nicht erforderlich gewesen ist und es sich vielmehr um eine Überreaktion gehandelt habe, die dem Fahrzeuführer nicht zugerechnet werden könne. Die Folge: die gegnerische Versicherung lehnt jedwede Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld ab. </p>
<p>Diese <b>Rechtsansicht </b>ist jedoch <b>falsch </b>und dient dazu, möglichst wenig &#8211; in diesem Fall sogar überhaupt nichts &#8211; zahlen zu müssen. </p>
<p>Hierzu urteilte der BGH: </p>
<p style="padding-left: 40px;"><em>Selbst ein Unfall infolge einer voreiligen – also objektiv nicht erforderlichen – Abwehr- und Ausweichreaktion ist dem Betrieb des Kraftfahrzeugs zuzurechnen, das diese Reaktion […] ausgelöst hat</em> (BGH v.26. 4. 2005 &#8211; <a href="https://openjur.de/u/190291.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">VI ZR 168/04</a>) </p>
<p>Dies bedeutet: <strong>Auch Panikreaktionen sind zurechenbar.</strong> Maßgebend ist nur, dass der PKW-Fahrer eine<strong> kritische Fahrsituation</strong> geschaffen hat, die dann in einem <strong>Schaden</strong> endete. In dem oben genannten Urteil hatte ein VW-Bully einen Schlenker auf den Fahrstreifen des Fahrradfahrers gemacht, war aber sofort zurück auf seine eigene Spur gezogen. Der Fahrradfahrer hatte vor Angst vor dem drohenden Zusammenstoß jedoch sein Fahrrad bereits gegen eine Wand gelenkt.</p>
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<h2>„Es handelt sich um einen Fall der höheren Gewalt“</h2>
<p>Aufmerksamen Lesern des <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__7.html"><strong>§ 7 StVG</strong> </a>wird nicht entgangen sein, dass es neben dem sogenannten Haftungstatbestand im ersten Absatz auch einen Haftungsausschluss im zweiten Absatz gibt. Wortwörtlich normiert<strong> § 7 Abs. 2 StVG:</strong></p>
<p style="padding-left: 40px;"><em>„Die Ersatzpflicht ist ausgeschlossen, wenn der Unfall durch höhere Gewalt verursacht wird.“</em></p>
<p>Es bietet sich in diesem Fall für den Unfallgegner an, auf die höhere Gewalt zu verweisen, um der <strong>Haftung</strong> zu <strong>entgehen</strong>. So kann zum Beispiel vorgebracht werden, dass der Autofahrer durch die <strong>Sonne geblendet</strong> wurde und deshalb Sie gar nicht sehen konnte. Dies wird aber der Bedeutung des<strong> § 7 StVG</strong> nicht gerecht.</p>
<p>Der Begriff der höheren Gewalt wirkt auf den ersten Blick so schwammig, dass hier alles drunter gefasst werden könnte: Blendung durch Sonne, plötzliche Windböe uvm. Die Rechtsprechung hat daher relativ deutlich gemacht, dass „höhere Gewalt“ im Sinne des <strong>§ 7 Abs. 2 StVG</strong> nur in Ausnahmefällen angenommen werden kann:</p>
<p style="padding-left: 40px;">Es benötigt ein <em>„außergewöhnliches, betriebsfremdes Ereignis, welches von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen dritter (betriebsfremder) Personen wurde, und das mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch nach den Umständen äußerste, vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden konnte. Dabei muss das Ereignis auch nicht im Hinblick auf seine Häufigkeit in Kauf genommen zu werden brauchen.“</em></p>
<p>Die höhere Gewalt muss geradezu den Charakter eines <b>Elementarereignisses </b>oder <b>Schicksalsschlages </b>besitzen. Ein Wirbelsturm mag diese Voraussetzung vielleicht erfüllen, nicht aber die blendende Abendsonne. Denn dass am Abend oder Morgen die Sonne blenden kann, sollte keinen Autofahrer wirklich überraschen.</p>
<h2>„Der Fahrradfahrer war selber zu schnell“</h2>
<p>Aussagen wie „der Fahrradfahrer war zu schnell“ oder „der Fahrradfahrer war selber zum Zeitpunkt des Ausweichsmanöver am Handy und somit abgelenkt“ klingen im ersten Moment recht schlüssig, können aber eine Haftung nach <strong>§ 7 StVG</strong> des PKW-Fahrers prinzipiell nicht ausschließen.</p>
<p>Um das am Eingang gesagte nochmal in Erinnerung zu rufen: Es handelt sich bei <strong>§ 7 StVG</strong> um eine <b>Gefährdungshaftung</b>, nicht um eine Verschuldenshaftung. Der Halter haftet, weil er mit dem Fahrzeug eine Gefahrenquelle schafft, und diese Gefahr sich im Unfall realisiert. Tatsächlich kann unter Umständen ein Mitverschulden des Fahrradfahrers vorliegen, welches am Ende nach<strong> §§ 9 StVG</strong>, <strong>254 BGB</strong> zu einer Quotelung des Schadensersatzes und Schmerzensgeldes führt. Das schließt die Haftung nicht aus. Aber: Der Unfallgegner kann viel behaupten, wenn der Tag lang ist. Am Ende ist nur wichtig, was der Unfallgegner auch <b>beweisen </b>kann. In der Zivilprozessordnung gilt der Grundsatz, dass jeder dass zu beweisen hat, was für ihn selber vorteilhaft ist.</p>
<p>Die Verletzungen von Ihnen als Fahrradfahrer sind natürlich leichter zu beweisen, als dass Sie selber (beispielsweise) zu schnell gefahren sind.</p>
<p><strong>Wissen Sie, wie der Schadensersatz bei einem beschädigten Fahrrad berechnet wird?</strong> <strong>Lesen Sie <a href="https://vinqo.de/schadensersatz-nach-fahrradunfall-berechnen-gutachten-und-kostenvoranschlag/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">hier </a>mehr zu dem Thema!</strong></p>
<h2>&#8222;Der Fahrradfahrer hätte einen Helm tragen müssen&#8220;</h2>
<p>Schlussendlich könnte der Unfallgegner Ihnen vorhalten, dass Sie einen Helm hätten tragen können und dadurch die Schäden selber geringgehalten hätten. Auch hier stellt sich also die Frage nach dem <b>Mitverschulden</b>.</p>
<p>Die Rechtsprechung urteilt hier aber eindeutig: Solange es <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-ohne-helm-bekomme-ich-trotzdem-schmerzensgeld/"><strong>keine gesetzliche Verpflichtung</strong> zum Tragen eines Helms</a> gibt, kann dies innerhalb der Frage nach dem Mitverschulden nicht miteinbezogen werden. Anders sieht das jedoch bei <strong>Motorradfahrern</strong> aus: Nach <strong>§ 21a StVG</strong> ist das Tragen eines Helms für Motorradfahrer verpflichten.</p>
<h1>Fazit:</h1>
<p>Die Rechtsprechung stärkt die Rechte der <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall/">Fahrradfahrer</a> und macht deutlich, dass auch bei kontaktlosen Verkehrsunfällen eine Haftung nach<strong> § 7 StVG</strong> bestehen kann. In diesen Fällen steht Ihnen als Geschädigte(r) dann ein<a href="https://vinqo.de/diese-ansprueche-haben-sie-nach-einem-verkehrsunfall/"> breites Repertoire an Ansprüchen zu</a>. Durch pauschale Verweise auf ein Mitverschulden oder höhere Gewalt kann weder der Schadenersatzanspruch ohne weiteres gekürzt werden, noch die Haftung einfach abgelehnt werden.</p>
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<div class="wp-block-rank-math-faq-block"><div class="rank-math-faq-item"><h3 class="rank-math-question">Wer haftet bei einem Fahrradunfall ohne Berührung?</h3><div class="rank-math-answer">Der Autofahrer dann, wenn er durch sein Verhalten eine <strong>kritische Lage </strong>geschaffen haben, bei der für den Fahrradfahrer Anhaltspunkte bestehen, dass eine Gefahrensituation unmittelbar bevorsteht &#8211; BGH, 22.10.1968 &#8211; VI ZR 178/67</div></div><div class="rank-math-faq-item"><h3 class="rank-math-question">Muss der Autofahrer auch haften, wenn der Fahrradfahrer überreagiert?</h3><div class="rank-math-answer">Selbst ein Unfall infolge einer voreiligen – also objektiv nicht erforderlichen – Abwehr- und Ausweichreaktion ist dem Betrieb des Kraftfahrzeugs zuzurechnen, das diese Reaktion […] ausgelöst hat (BGH v.26. 4. 2005 &#8211; VI ZR 168/04). Es haftet auch in diesen Fällen der Autofahrer.</div></div><div class="rank-math-faq-item"><h3 class="rank-math-question">Zahlt die Versicherung auch bei einem Fahrradunfall ohne Zusammenstoß?</h3><div class="rank-math-answer">Die gegnerische Versicherung wird bei einem berührungslosen Fahrradunfall häufig versuchen, die Schuld beim Fahrradfahrer zu suchen (zu schnell gefahren, schlechte Bremsen etc.). Deshalb sollten Sie von Beginn an rechtliche Hilfe hinzuziehen. </div></div></div>
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