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	<title>Gutachter Archive - VINQO Rechtsanwälte</title>
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		<title>Wo Motorrad nach Motorradunfall begutachten lassen?</title>
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		<pubDate>Tue, 13 Apr 2021 13:10:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Wenn man nach einem Unfall einen Sachschaden am Motorrad davonträgt, ist ein Besuch der Werkstatt vorprogrammiert. Doch wo können Sie Ihr verunfalltes Motorrad begutachten lassen?</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/wo-motorrad-nach-unfall-begutachten-lassen/">Wo Motorrad nach Motorradunfall begutachten lassen?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p>Wenn man nach einem <a href="https://vinqo.de/motorradunfall-schmerzensgeld/">Motorradunfall</a> ein Schaden am Motorrad entstanden ist, muss der Schaden der Höhe nach ermittelt werden, um feststellen zu können, ob das Motorrad repariert werden kann, ein Totalschaden vorliegt und das Fahrrad bis zur Reparatur überhaupt noch verkehrssicher ist. </p><p>Doch <strong>wo</strong> können Sie Ihr verunfalltes Motorrad begutachten lassen?</p>								</div>
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									<h2>Kfz-Gutachter für ein Motorrad?</h2><p>Wenn Sie bisher noch keinen Kontakt zu einem <strong>Kfz-Sachverständigen</strong> hatten, können Sie sich beispielsweise an die DEKRA halten. Die DEKRA ist eine <strong>Prüfgesellschaft</strong>, die sich schwerpunktmäßig mit der Prüfung von Kraftfahrzeugen beschäftigt. Dazu gehören nicht nur klassischerweise die PKW, sondern auch Motorräder.</p><p>Gerade wenn es sich um ein handelsübliches Motorrad handelt, ist ein<strong> DEKRA-Gutachten</strong> absolut ausreichend. DEKRA-Sachverständige sind bei Unfall-Motorrädern eine <strong>neutrale</strong> <strong>Instanz</strong>. Anders als Sachverständige, die Ihnen beispielsweise von der <a href="https://vinqo.de/vorgeschlagener-gutachter-von-der-versicherung-nach-unfall-in-anspruch-nehmen/">gegnerischen Versicherung</a> nahegelegt werden, haben die DEKRA-Prüfer kein Interesse daran, den Schaden als besonders gering zu ermitteln, oder einen wirtschaftlichen Totalschaden festzustellen. Selbst wenn Ihnen die gegnerische Versicherung also einen Gutachter <strong>vorschlägt</strong>, sollten Sie Ihr Recht auf einen eigenhändig ausgewählten Sachverständigen wahrnehmen.</p><p>Sie können selbstverständlich auch einen anderen Kfz-Sachverständigen, beispielsweise vom TÜV, mit der Schadenbegutachtung beauftragen.</p><h2>Spezialsachverständige für Motorräder</h2><p>Handelt es sich bei Ihrem Motorrad um eine <strong>Spezialanfertigung</strong>, einen Oldtimer oder etwa einen seltenen Chopper, sollten Sie hingegen einen spezialisierten Gutachter beauftragen.</p><p>Denn gerade bei besonders hochwertigen Motorrädern benötigt es dann eine andere <strong>Expertise</strong>, um den Sachschaden zutreffend zu bewerten. Insbesondere sind die Parameter für den <strong>Marktwert</strong> von seltenen Motorrädern andere als bei handelsüblichen Motorrädern. Ein spezialisierter Gutachter kann nicht nur ermitteln, welchen Wert das Motorrad vor dem Unfall hatte, sondern auch feststellen, inwieweit <strong>Modifizierungen</strong> den Wert gesteigert haben. Wenn Sie beispielsweise eine handangefertigte Verkleidung der Griffe an Ihrem Chopper hatten, kann ein Sachverständiger ohne Spezialwissen diesen Wert nicht unbedingt richtig einordnen.</p><p>Dadurch, dass die Höhe des Sachschadens durch die Differenz von unfallfreien und verunfallten Motorrädern ermittelt wird, kann Ihnen bei einer zu niedrigen Bewertung ein finanzieller Schaden entstehen. Wenn Sie selber keinen Sachverständigen kennen, der sich auf die Begutachtung von seltenen Motorrädern spezialisiert hat, lohnt es sich, bei der Werkstatt des Vertrauens oder dem Händler nachzufragen. Teilweise bieten die <strong>Sachverständigen-Büros</strong> eine Abholung sowie Rücklieferung Ihres Motorrades an. </p><h2> </h2><h2>Kosten eines Motorrad-Gutachtens</h2><p>Die Kosten für ein ausführliches <strong>Sachverständigengutachten</strong> können durchaus in den vierstelligen Bereich gehen. Wenn Sie unverschuldet in einen Motorradunfall verwickelt sind, müssen diese Kosten jedoch vom <strong>Unfallgegner</strong>, beziehungsweise dessen Kfz-Haftpflichtversicherung getragen werden. Sollten Sie ein <a href="https://vinqo.de/gegner-streitet-schuld-nach-verkehrsunfall-ab/">Mitverschulden </a>an dem Schaden treffen, müssen Sie diese Kosten <strong>anteilig</strong> mittragen.</p><p>Im Zusammenhang mit der Frage, wer die Kosten des Gutachten zu tragen hat, kann auch der Umstand, welcher Sachgutachter beauftragt wurde, eine Rolle spielen:</p><p>Sachverständige, welche sich auf Oldtimer oder ausländische Motorräder spezialisiert haben, sind zumeist <strong>teurer</strong> als Sachverständige ohne diese Spezialisierung. Sollte es sich bei Ihrem Motorrad jedoch um eine <strong>handelsübliche</strong> Maschine handeln und Sie beauftragen gleichwohl einen wesentlich teureren Bike-Experten, kann der Unfallgegner oder die gegnerische Versicherung die Übernahme der gesamten Gutachter-Kosten unter Hinweis auf<strong> § 254 Abs. 2 S. 1 2. Alt. BGB</strong> verweigern.</p><p><strong>§ 254 Abs. 2 S. 1 BGB</strong> besagt, dass es einem Mitverschulden des Geschädigten gleichsteht,</p><p style="padding-left: 40px;"><em>„wenn sich das Verschulden des Beschädigten darauf beschränkt, dass er unterlassen hat, [&#8230;] den Schaden abzuwenden oder zu mindern.“ </em></p><p>Man spricht hierbei von einer Schadensminderungspflicht. Gegen diese können Sie verstoßen, wenn Sie, ohne dass es sachlich angezeigt wäre, ein teureres Gutachten anfordern. Hier kann es hilfreich sein, ggfs. die Kosten der gegnerischen Versicherung vorab mitzuteilen und Gelegenheit zur Darlegung von Einwänden zu geben.</p><h2> </h2><h2>Hilfe nach Motorradunfall</h2><p>Nach einem <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeld-nach-motorradunfall-erhalten/">Motorradunfall</a> gibt es eine Vielzahl von <strong>Fehlerquellen</strong>, die zu einem geringeren Ausgleich des Sachschadens führen können. Daher lohnt es sich, auch geringe Sachschäden mit<a href="https://vinqo.de/motorradunfall-schmerzensgeld/"> juristischer Unterstützung</a> regulieren zu lassen.</p><p>So können ungerechtfertigte <strong>Kürzungsversuche</strong> der gegnerischen Versicherung abgewehrt und Ihre Ansprüche in vollem Umfang durchgesetzt werden. <a href="https://vinqo.de/tv-beitrag-vinqo-bei-n-tv/">VINQO</a> hat sich auf die verbraucherfreundliche und unkomplizierte Hilfe nach einem Motorradunfall spezialisiert.</p><p>Dank einer <strong>Erfolgsbeteiligung</strong> bei Durchsetzung des Schmerzensgeldes ist es uns hierbei möglich, Sachschäden sogar bei Mitverschulden ohne Eigenbeteiligung und Kostenrisiko für Sie durchzusetzen. Unser Team aus spezialisierten Juristen und Schadensmanagern steht Ihnen gerne zur Seite!</p><p>Wenn Sie eine calimoto Jahresmitgliedschaft haben, profitieren Sie von der kostenfreien Durchsetzung aller Ansprüche durch den <a href="https://vinqo.de/motorradunfall-schmerzensgeld/calimoto-schadenschutz/">calimoto Schadenschutz</a>.</p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/wo-motorrad-nach-unfall-begutachten-lassen/">Wo Motorrad nach Motorradunfall begutachten lassen?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Wirtschaftlicher Totalschaden nach Fahrradunfall?</title>
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		<pubDate>Wed, 09 Sep 2020 11:34:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Unter einem wirtschaftlichen Totalschaden versteht man, dass eine Reparatur des Fahrrades zwar möglich aber nicht mehr wirtschaftlich vertretbar ist.  Denn die Reparaturkosten können unter Umständen den Wert des Fahrrads vor dem Unfall übersteigen. Wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, kann nach einem Unfall mit Fahrradbeteiligung der Unfallgegner die Übernahme der Reparaturkosten verweigern und stattdessen nur den...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/wirtschaftlicher-totalschaden-nach-fahrradunfall/">Wirtschaftlicher Totalschaden nach Fahrradunfall?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p>Unter einem wirtschaftlichen Totalschaden versteht man, dass eine <strong>Reparatur</strong> des Fahrrades zwar möglich aber nicht mehr wirtschaftlich vertretbar ist. </p><p>Denn die Reparaturkosten können unter Umständen den Wert des Fahrrads vor dem Unfall übersteigen. Wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, kann nach einem Unfall mit Fahrradbeteiligung der Unfallgegner die Übernahme der Reparaturkosten verweigern und stattdessen nur den <strong>Wert des Fahrrades</strong> vor dem Unfall abzüglich des Restwerts <strong>auszahlen</strong>. Nach<strong> § 251 Abs. 2 S.1 BGB</strong> kann der Unfallgegner die „Wiederherstellung“ nämlich verweigern, wenn diese „<strong>unverhältnismäßig</strong>“ ist, also die Reparatur den Wert des Fahrrades übersteigt. Dies führt unter Umständen dazu, dass nur sehr geringe Beträge vom Unfallgegner überwiesen werden, da beispielsweise das Fahrrad bereits deutlich älteren Baujahrs war.  </p><p><b>Doch wie berechnen Sie, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt?</b></p>								</div>
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									<h2><b>Wie wird der wirtschaftliche Totalschaden bei einem Fahrrad berechnet?</b></h2><p>Um den wirtschaftlichen Totalschaden zu erkennen, müssen verschiedene Werte des Fahrrades miteinander verglichen werden. In diesem Zusammenhang fallen häufig die Begriffe „<strong>Neuwert</strong>“, und „<strong>Zeitwert</strong>“ sowie „<strong>Wiederbeschaffungswert</strong>“ und „<strong>Wiederbeschaffungsaufwand</strong>“. </p><p>Eins vorweg: <strong>Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt in jedem Fall vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um 130 % überschreiten.</strong></p><h3>Neuwert eines Fahrrads</h3><p>Der Neuwert ist der Preis, den das Fahrrad hat, wenn man es <strong>brandneu</strong> erwerben würde. Der Neuwert wird in Haftpflichtfällen grundsätzlich <strong>nicht ersetzt</strong>. Dies hängt damit zusammen, dass das BGB den Grundsatz verfolgt, dass ein <strong>Geschädigter</strong> nach einem Unfall so zu <strong>stellen</strong> ist, <strong>als wäre das schädigende Ereignis nicht eingetreten</strong>, aber eben auch nicht <strong>bessergestellt</strong> werden soll. <span style="letter-spacing: 0px;">Würden Sie als geschädigter Fahrradfahrer ein gebrauchtes Fahrrad „verlieren“, dafür aber ein neues Fahrrad erhalten, dann würde sich Ihr </span><strong style="letter-spacing: 0px;">Vermögenssituation</strong><span style="letter-spacing: 0px;"> verbessern. Denn neue Fahrräder sind wertvoller als gebrauchte Fahrräder.</span></p><p>Eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass der Neuwert nach einem Unfall nicht zu ersetzen ist, gilt nur, wenn das Fahrrad quasi direkt<strong> nach dem Kauf</strong> beschädigt wurde.</p><h3>Zeitwert eines Fahrrads</h3><p>Unter dem Zeitwert versteht man den Wert, den das Fahrrad <strong>zum Zeitpunkt des Unfalls</strong> hatte. Dieser kann durch eine <strong>Berechnung</strong>, einen Vergleich auf dem <strong>Gebrauchtmarkt</strong>, oder durch einen <a href="https://vinqo.de/vorgeschlagener-gutachter-von-der-versicherung-nach-unfall-in-anspruch-nehmen/" target="_blank" rel="noopener">Gutachter </a>festgestellt werden.</p><p>Es gibt verschiedene Modelle, mithilfe derer der Zeitwert des Fahrrades (näherungsweise) ermittelt <span style="letter-spacing: 0px;">werden kann. </span></p><p><span style="letter-spacing: 0px;">Ein solches Ermittlungshilfe kann die Heranziehung der gewöhnlichen steuerlichen Abschreibung sein. Hierfür gibt es beispielsweise Rechenhilfen wie den </span><strong style="letter-spacing: 0px;">Abschreibungsrechner</strong><span style="letter-spacing: 0px;">, mithilfe dessen (normalerweise) das Absetzen von Steuern für Betriebsausgaben berechnet werden. Dabei wird eine Nutzungsdauer von durchschnittlich sieben Jahren für Fahrräder angenommen. Der Staat geht davon aus, dass ein Fahrrad im Durchschnitt </span><strong style="letter-spacing: 0px;">sieben Jahre</strong><span style="letter-spacing: 0px;"> genutzt wird, bis es ein neues Fahrrad gekauft wird. Eine andere Berechnungsart zieht für das erste Jahr des Gebrauchs 25 % Prozent vom Neuwert des Fahrrades ab, und für jedes weitere Jahr dann 15 %.</span></p><p>Diese Berechnungen sind jedoch nur Näherungshilfen und stellen keine belastbare oder gar gerichtsfeste Ermittlung des Zeitwerts dar.</p><p>Für viele Fahrradfahrer ist erschreckend, wie schnell das Zweirad an Wert verliert. Je nach Berechnungsmethode ist das Fahrrad bereits nach sieben Jahren <strong>wertlos</strong>. Das widerspricht dem Bauchgefühl, denn für einen persönlich ist das Fahrrad auch noch nach sieben Jahren ein <strong>wertvolles Alltagsgut</strong>.</p><p>In diesen Fällen lohnt es sich, auch ein Auge auf den <strong>Gebrauchtmarkt</strong> von Fahrrädern zu werfen. Denn hier erhält man einen sachgerechten Anhaltspunkt, was man bei einem Weiterverkauf des Fahrrads erhalten hätte, indem man es mit ähnlichen Fahrrädern vergleicht. </p><p>Um zweifelsfrei und <b>gerichtsfest </b>den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrrads bestimmen zu können, kann ein <b><a href="https://vinqo.de/schadensersatz-nach-fahrradunfall-berechnen-gutachten-und-kostenvoranschlag/">Fahrradgutachen</a> </b>eingeholt werden. Die Kosten für ein Fahrradgutachten können relativ hoch sein, insbesondere wenn man sie mit den eigentlichen Reparaturkosten vergleicht.</p><p>Ein Gutachten zur Ermittlung des Zeitwerts ist in nur wenigen Fällen angezeigt. Um nicht unverhältnismäßig hohe Gutachterkosten zu verursachen und sich dem Vorwurf eines Verstoßes gegen die Schadenminderungspflicht ausgesetzt zu sehen, sollten Sie ein Fahrradgutachten deshalb nur im Ausnahmefall und nach <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall/">Rücksprache</a> einholen.</p>								</div>
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									<p><strong>Neugierig, wie viel Schmerzensgeld Ihnen nach einem Fahrradunfall zustehen könnte?</strong> Lesen Sie <a href="https://vinqo.de/wie-viel-schmerzensgeld-nach-einem-fahrradunfall/">hier</a> einige Urteile zu Fahrradunfällen und bekommen Sie eine erste Vorstellung!</p>								</div>
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									<h3>Wiederbeschaffungswert bei einem Fahrrad</h3><p>Wenn man sich im Internet über wirtschaftliche Totalschäden informiert, stolpert man häufig über den Begriff „<strong>Wiederbeschaffungswert</strong>“. Hier gilt: <strong>Der Wiederbeschaffungswert ist der Wert, den es braucht, um ein vergleichbares Fahrrad zu kaufen.</strong></p><p>Logische Schlussfolgerung ist, dass bei einem <strong>Gebrauchtmarkt</strong>, wie er für Autos und Fahrräder existiert, der Wiederbeschaffungswert und der Zeitwert identisch sind. Denn wie oben dargestellt, kann der Zeitwert auch durch den Vergleich mit dem Kaufpreis von anderen gebrauchten Fahrrädern ermittelt werden. Der Wiederbeschaffungswert divergiert jedoch vom Zeitwert, wenn es keinen Gebrauchtmarkt gibt.</p><p><em><strong>Beispiel</strong>: Sie haben Ihr Rad in liebevoller Handarbeit durch einen Fahrradspezialisten aus Rosenholz kunstvoll drechseln lassen. Es ist ein absolutes Unikat. Dadurch, dass es kein vergleichbares Fahrrad auf dem Markt vorhanden ist und das Fahrrad nur durch eine erneute Anfertigung ersetzt werden kann, ist der Wiederbeschaffungswert dann gleichzeitig auch der Neuwert. </em></p><h3>Wiederbeschaffungsaufwand nach einem Fahrradunfall</h3><p>Schlussendlich muss neben dem Zeitwert auch der Wiederbeschaffungsaufwand errechnet werden.<strong> Hierfür wird von dem Zeitwert (Wiederbeschaffungswert) der Restwert des Fahrrades abgezogen.</strong> Der Wiederbeschaffungswert ist nicht für die Feststellung des wirtschaftlichen Totalschadens von Bedeutung, sondern für die Frage, was bei einem wirtschaftlichen Totalschaden auszuzahlen ist. Denn die Versicherung oder der Unfallgegner zahlen nicht den Zeitwert, sondern den Zeitwert abzüglich des Restwerts des Fahrrades, ergo den Wiederbeschaffungsaufwand.</p><p>Der Restwert des Fahrrads ist zumeist nur bei eBikes oder hochwertigen Rennrädern von Bedeutung. Andernfalls kommt dem Restwert eines beschädigten Fahrrads nur noch Schrottwert zu (10-20€).</p><h2>Die 130 %- Rechtsprechung bei Fahrrädern</h2><p>Ähnlich wie bei einem Kfz geht die Rechtsprechung in Deutschland davon aus, dass eine <strong>Reparatur bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswerts betragen darf</strong>. Denn es besteht ein „<strong>Integritätsinteresse</strong>“. Mit anderen Worten: Das gleiche Fahrrad weiter nutzen zu können, begründet ein Interesse an der Reparatur, selbst wenn diese (leicht) unwirtschaftlich ist. Dies wurde zuletzt vom OLG München so entschieden. <strong>OLG München, Endurteil v. 16.11.2018 – 10 U 1885/18. </strong></p><p>Aber Vorsicht: Wenn das <strong>Integritätsinteresse</strong> geltend gemacht wird, muss das Fahrrad auch tatsächlich noch vollständig <strong>repariert</strong> werden. Eine <strong>Auszahlung</strong> des Betrages anstelle der Reparatur soll <strong>nicht möglich sein</strong>. </p>								</div>
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									<h3>Beispielrechnung</h3><p>Nach den ganzen Begriffserläuterung ein Beispiel:</p><p>Sie haben sich vor sechs Jahren ein Fahrrad im Wert von <strong>1.500,00 €</strong> angeschafft. Nach einem Zusammenstoß mit einem PKW ist das Fahrrad fast vollständig zerstört. Die Werkstatt berechnet in einem <a href="https://vinqo.de/schadensersatz-nach-fahrradunfall-berechnen-gutachten-und-kostenvoranschlag/" target="_blank" rel="noopener">Kostenvoranschlag </a>nun <strong>800,00 €</strong> für eine potentielle <strong>Reparatur</strong>. Der Schrottwert des Fahrrades liegt bei <strong>50,00 €</strong>.</p><p><strong>(1) Neuwert:</strong> Der Neuwert des Fahrrades würde erneut bei 1.500,00 € liegen.</p><p><strong>(2) Zeitwert:</strong> Nach der Berechnung mithilfe des Abschreibungsrechners läge noch ein Wert von 105,05 € vor. Nach der anderen linearen Berechnung läge immerhin noch ein Wert von 587,26 € vor. Auf dem Gebrauchtfahrradmarkt sehen Sie ein vergleichbares Fahrrad für 400,00 €.</p><p><strong>(3) Wiederbeschaffungsaufwand</strong>: Der Wiederbeschaffungsaufwand liegt, soweit man von dem Höchstwert von 587,26 € ausgeht, durch Abzug des Schrottwerts bei 537,26 €.</p><p><strong>(4) 130 % Rechtsprechung</strong>: Nach der oben genannten Rechtsprechung könnte also eine Reparatur durchgeführt werden, wenn diese nicht teurer als 763,44 € wird. (Wiederbeschaffungswert x 130 %)</p><p><strong>Zwischenergebnis</strong>: Mithin liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Denn die Reparatur würde 800,00 € kosten, Sie hätten jedoch nur einen Anspruch auf die Reparatur, wenn diese nicht 763,44 € übersteigt. Die gegnerische Versicherung oder der Unfallgegner wird Ihnen somit nur den <strong>Wiederbeschaffungsaufwand</strong> ersetzen müssen, dieser beträgt <strong>537,26 €</strong>.</p><p><strong>Ergebnis</strong>: Leider liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor.</p><h2>Totalschaden nach Fahrradunfall mit E-Bike</h2><p>Für E-Bikes gilt grundsätzlich alles, was oben auch hinsichtlich „normaler“ Fahrräder beschrieben wurde. Eine Ausnahme muss jedoch gemacht werden:</p><p>Aufgrund der <strong>höheren technischen Ausstattung</strong> (Motor / Batterie) wird im ersten Jahr bereits ein<strong> höherer Wertverlust</strong> angenommen. Auch in den folgenden Jahren sinkt der Wert stärker als bei einem gewöhnlichen Fahrrad. Denn gerade Akkus verlieren ihre <strong>Ladekapazität</strong>, sodass bereits innerhalb des ersten Jahres davon ausgegangen wird, dass der Akku im besten Fall nur noch eine Ladekapazität von 90 Prozent aufbringen kann. Dies muss bei der Ermittlung des Wertverlusts, der durch die Ingebrauchnahme des E-Bikes entsteht, berücksichtigt werden. Im ersten Jahr kann ein E-Bike somit bereits 30 % Wertverlust erleiden, nach zwei Jahren ist das Fahrrad nur noch 50 % des Kaufpreises wert. Dies ergaben <a href="https://www.zeit.de/mobilitaet/2019-03/pedelecs-elektrofahrrad-fahrradleasing-radfahren-fahrradkauf">Umfragen</a> unter Fahrradhändlern. </p><h2>Zusammenfassung:</h2><p>Die Berechnung eines wirtschaftlichen Totalschadens bei einem Fahrrad orientiert sich an der <strong>Rechtsprechung</strong> zu wirtschaftlichen Totalschäden von Kfz. Dies führt dazu, dass unter Umständen die gegnerische Versicherung eine teure Reparatur verweigert. Für Sie als Geschädigten lohnt es sich daher, vorher den <strong>Zeitwert</strong> des Fahrrades zu <strong>ermitteln</strong>.</p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/wirtschaftlicher-totalschaden-nach-fahrradunfall/">Wirtschaftlicher Totalschaden nach Fahrradunfall?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Vorgeschlagener Gutachter von der Versicherung nach Unfall in Anspruch nehmen?</title>
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		<pubDate>Sat, 18 Jul 2020 17:30:41 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Fahrradunfall]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Egal ob Sie mit einem Fahrrad oder mit einem Auto in einen Unfall verwickelt waren: Wenn Ihr Auto oder Ihr Fahrrad nach einem Unfall beschädigt worden ist, sollte man regelmäßig einen Sachverständigen beauftragen, den Schaden beziffern zu lassen. Denn anders als eine Werkstatt, die nur einen Kostenvoranschlag erstellt, kann ein Sachverständiger viel detaillierter ermitteln, wie viel der...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/vorgeschlagener-gutachter-von-der-versicherung-nach-unfall-in-anspruch-nehmen/">Vorgeschlagener Gutachter von der Versicherung nach Unfall in Anspruch nehmen?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p>Egal ob Sie mit einem Fahrrad oder mit einem Auto in einen Unfall verwickelt waren:</p><p>Wenn Ihr Auto oder Ihr Fahrrad nach einem Unfall beschädigt worden ist, sollte man regelmäßig einen <b>Sachverständigen beauftragen</b>, den Schaden beziffern zu lassen. Denn anders als eine <strong>Werkstatt</strong>, die nur einen <a href="https://vinqo.de/nach-verkehrsunfall-kostenvoranschlag-oder-gutachten/" target="_blank" rel="noopener">Kostenvoranschlag </a>erstellt, kann ein Sachverständiger viel detaillierter ermitteln, wie viel der Wert des Fahrzeugs vor dem Unfall war, ob ein<a href="https://vinqo.de/wertminderung-eines-fahrzeuges-nach-einem-verkehrsunfall/" target="_blank" rel="noopener"> merkantiler Minderwert </a>besteht oder im schlimmsten Fall sogar ein wirtschaftlicher Totalschaden gegeben ist. </p><p>Diese Details sind für Sie als Geschädigten unerlässlich, um Ihre Schadensersatzansprüche zu beziffern, und am Ende auch gegen die gegnerische Versicherung durchzusetzen.</p><p>Wenn der Schadensfall bei der gegnerischen Versicherung eingegangen ist, kann unter Umständen ein Schreiben an Sie gehen, in dem vorgeschlagen wird, dass für eine „einfache und schnelle“ Schadensregulierung auch auf einen Gutachter zurückgegriffen werden kann, der <strong>von der Versicherung vorgeschlagen</strong> wird. Dieser solle für Sie dann kostenlos sein.</p><p>Die entscheidende Frage dabei: <em>Muss ich den Gutachter der Versicherung nehmen oder kann ich selbst einen Gutachter beauftragen?</em></p>								</div>
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									<h2>Kosten des Gutachtens nach einem Unfall</h2><p>Die <strong>Gutachterkosten müssen</strong> auch dann von der gegnerischen Versicherung <b>übernommen</b> werden, wenn Sie selber einen <b>eigenen </b><strong>Gutachter</strong> beauftragen.</p><p>Ausnahme: Sollte sich nur ein Kratzer im Lack befinden, wäre es unbillig, ein Gutachten im drei- bis vierstelligen Bereich hierfür anzufertigen. Somit werden die Kosten für ein Gutachten nicht übernommen, wenn der Schaden nicht mehr als ca. 750,00 € beträgt. Bei Auffahrunfällen geht die Rechtsprechung davon aus, dass stets ein Gutachten eingeholt werden darf, weil dabei häufig unklar ist, ob hinter der Verkleidung nicht tragende Teile beschädigt sind. </p><p>In den meisten Fällen wird die Werkstatt, wenn Sie Ihren Unfallwagen dort vorstellen, Ihnen mitteilen können, ob der Schaden diese Grenze voraussichtlich überschreitet und somit ein Gutachten von einem Sachverständigen angefertigt werden kann.</p><p>Dadurch schützt sich die Werkstatt auch selber: Veranschlagt die Werkstatt die Kosten gegenüber der Versicherung und dem Auftraggeber zu gering, muss sie im Zweifelsfall die Mehrkosten der Reparatur selber zahlen.</p><p>Grundsätzlich können Sie also den selber beauftragten Gutachter und dessen Kosten vollständig als <b>Schadensposition </b>innerhalb der Schadensregulierung nach<strong> § 249 ff. BGB</strong> abrechnen. Selbst wenn Ihnen eine Teilschuld an dem Unfall zugesprochen wurde, können Sie die Kosten <b>vollständig </b>auf die gegnerische Versicherung abwälzen. Es handelt sich hier insoweit nämlich um Rechtsverfolgungskosten, also Kosten, die darauf beruhen, dass Sie versuchen, Ihre Ansprüche geltend zu machen. Diese unterliegen <strong>keiner Quotelung</strong> nach<strong> § 254 BGB</strong>.</p><p>Wie es so häufig innerhalb juristischer Fragen ist, gibt es dann aber durchaus Ausnahmen: Unter Umständen kann die gegnerische Versicherung vorbringen, dass die Gutachterkosten des von Ihnen persönlich beauftragten Gutachters „<strong>zu hoch</strong>“ seien, und deshalb nicht zu ersetzen seien. Von der gegnerischen Versicherung können nur „<strong>erforderliche Kosten</strong>“ gefordert werden. Die Rechtsprechung urteilte hier:</p><p style="padding-left: 40px;">„<em>Zwar ist der Geschädigte grundsätzlich berechtigt, einen qualifizierten Gutachter seiner Wahl mit der Erstellung des Schadensgutachtens zu beauftragen. Der Geschädigte ist auch grundsätzlich nicht zu einer Erforschung des ihm zugänglichen Markts verpflichtet, um einen für den Schädiger und dessen Haftpflichtversicherer möglichst preisgünstigen Sachverständigen ausfindig zu machen. Dabei verbleibt für ihn allerdings das Risiko, dass er ohne nähere Erkundigungen einen Sachverständigen beauftragt, der sich später im Prozess als zu teuer erweist. […]Verlangt der Sachverständige bei Vertragsabschluss Preise, die &#8211; für den Geschädigten erkennbar &#8211; deutlich überhöht sind, kann sich die Beauftragung dieses Sachverständigen als nicht erforderlich im Sinne des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB erweisen. Der Geschädigte kann dann nur Ersatz der für die Erstattung des Gutachtens tatsächlich erforderlichen Kosten verlangen, deren Höhe der Tatrichter gemäß § 287 ZPO zu bemessen hat.</em></p><p><b>Zusammengefasst </b>also: Nur wenn es offensichtlich ist, dass die Kosten des Sachverständigen <strong>weit über</strong> den Kosten von anderen Gutachtern liegen, müssen Sie unter Umständen einen <strong>Teil</strong> der Rechnung des Sachverständigen selber tragen.</p>								</div>
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									<p><strong>Wissen Sie, welche <b>Ansprüche </b>Sie nach einem Verkehrsunfall haben?</strong> In <a href="https://vinqo.de/diese-ansprueche-haben-sie-nach-einem-verkehrsunfall/" target="_blank" rel="noopener">diesem Beitrag</a> finden Sie alle Ansprüche von A bis Z!</p>								</div>
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									<h2> </h2><h2>Wieso schlägt die Versicherung einen eigenen Gutachter vor?</h2><p>Die Versicherungen sind <b>wirtschaftsorientierte </b>Unternehmen. Dies ist natürlich in erster Linie keine negative Eigenschaft, denn nur wenn Versicherungen auch wirtschaftlich orientiert handeln, sind die Versicherungsbeiträge der Mitglieder tragbar. Was für Sie als Versicherten also positiv ist, weil es Ihren eigenen Geldbeutel schont, ist für Sie als Geschädigter weniger gut.</p><p>Denn die gegnerische Versicherung wird versuchen, Ihre Ansprüche möglichst „niedrig“ zu halten. Die Gutachter der gegnerischen Versicherung sind daher unter Umständen <b>nicht</b> <b>objektiv</b>, wie ein Gutachter auf dem freien Markt, den Sie selber beauftragen. </p><p>Denn die Gutachteraufträge der Versicherung haben eigene Prüfungskriterien. Im Gutachten heißt es dann z.B. &#8222;Schaden nach den Vorgaben der Versicherung ermittelt&#8220; etc.</p><p>Dabei gibt es typische Strategien, mithilfe der die &#8222;Versicherungsgutachter&#8220; Ihre Schaden niedrig rechnen:</p><h3>Reparaturkosten werden geringer bewertet</h3><p>Das naheliegendste Strategie ist, dass der Schaden an Ihrem Fahrzeug „<strong>gar nicht so schlimm</strong>“ sei. </p><p>Dabei werden Reparaturschritte weggerechnet, Lackschichten werden dünner kalkuliert und auszutauschende Teile werden als nicht erforderlich erachtet. Die Berechnungs- und Ermittlungsgrundlage wird dabei dann von der gegnerischen Versicherung bei eigenen Gutachtern vorgegeben.</p><h3>Wert des Autos wird vor dem Unfall geringer bewerten</h3><p>Wenn das Auto vor dem Unfall (angeblich) bereits <strong>weniger wert</strong> war, kann schneller ein <b>wirtschaftlicher Totalschaden </b>vorliegen. Dies bedeutet, dass es nicht mehr wirtschaftlich ist, den Wagen zu reparieren, weil die Reparaturkosten den Wert des Wagens oder Fahrrads um 130% übersteigen.</p><p>Grundsätzlich gibt es eine gefestigte Rechtsprechung dazu, dass die Reparatur eines Wagens nach einem Autounfall unter bestimmten Umständen bis zu 130% des Wiederbeschaffungswertes des Wagens betragen darf. Denn der Eigentümer des Autos kann zwar auch ein neues Auto für den Wert des „unfallfreien“ Wagens kaufen, häufig haben aber viele Eigentümer gerade ein Interesse daran, dass Auto zu behalten. Es besitzt häufig einen emotionalen Wert, darüber hinaus hat man sich bereits an den Wagen gewöhnt und kennt seine Macken und Vorzüge. Das gleiche gilt auch für Schäden und <a href="https://vinqo.de/schadensersatz-nach-fahrradunfall-berechnen-gutachten-und-kostenvoranschlag/" target="_blank" rel="noopener">Reparaturkosten </a>an Fahrrädern.</p><p>Wenn die Versicherung dann also den Wert des Wagens für gering einschätzen lässt, überschreiten die Reparaturkosten dann schneller die 130 % Marke, weswegen dann <b>nur </b>noch der <b>Wiederbeschaffungswert </b>und <strong>nicht</strong> die <strong>Reparaturkosten</strong> gezahlt werden müssen.</p>								</div>
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									<h3>Reparaturkosten werden vom Gutachter sehr hoch angesetzt</h3><p>Mit dem gleichen Effekt wie oben beschrieben, kann der Gutachter der Versicherung die Reparaturkosten natürlich auch besonders hoch ansetzen, damit die 130 % Marke überschritten wird und deshalb nur noch der Wiederbeschaffungswert gezahlt werden muss. </p><p>So kann der Gutachter für die Versicherung sicherstellen, dass diese möglichst wenig zahlen muss. </p><h3>Zusammenfassung</h3><p>Zusammengefasst haben Sie <strong><b>keinen Vorteil</b></strong>, den Vorschlag der gegnerischen Versicherung anzunehmen und das Gutachten von einem Versicherungs-Sachverständigen vornehmen zu lassen.</p><p>Dies nützt nur der gegnerischen Versicherung und schadet Ihnen in den meisten Fällen. Es <b>lohnt </b>sich daher, sich von einem <b>unabhängigen </b><strong>Sachverständigen</strong> nach einem Unfall das Gutachten erstellen zu lassen.</p><p>Gerne beraten wir Sie nach einem Unfall innerhalb er Schadensregulierung und <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall/"><strong>empfehlen</strong></a> Ihnen einen zuverlässigen Sachverständigen bei Ihnen in der Nähe.</p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/vorgeschlagener-gutachter-von-der-versicherung-nach-unfall-in-anspruch-nehmen/">Vorgeschlagener Gutachter von der Versicherung nach Unfall in Anspruch nehmen?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Wer zahlt Rechtsanwaltsgebühren nach einem Verkehrsunfall?</title>
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		<pubDate>Wed, 20 May 2020 09:51:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Nach einem Verkehrsunfall muss man sich plötzlich mit einem Haufen von Fragen konfrontierten: Bekomme ich Schmerzensgeld? Wer bezahlt die Reparatur? Kann ich mir einen Mietwagen nehmen? Zwar hat das Internet pauschal Antworten auf Ihre Fragen bereit, doch dadurch, dass jeder Unfall anderen Umständen geschuldet ist und die Rechtslage oftmals verwirrend ist, sind die zu findenden...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/wer-zahlt-rechtsanwaltsgebuehren-nach-einem-verkehrsunfall/">Wer zahlt Rechtsanwaltsgebühren nach einem Verkehrsunfall?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p>Nach einem Verkehrsunfall muss man sich plötzlich mit einem Haufen von <strong>Fragen</strong> konfrontierten: Bekomme ich Schmerzensgeld? Wer bezahlt die Reparatur? Kann ich mir einen Mietwagen nehmen? Zwar hat das Internet pauschal Antworten auf Ihre Fragen bereit, doch dadurch, dass jeder Unfall anderen Umständen geschuldet ist und die <strong>Rechtslage</strong> oftmals <strong>verwirrend</strong> ist, sind die zu findenden Antworten nicht genüge. Um die richtigen Antworten zu erhalten und vor allem um <strong>keine </strong><a href="https://vinqo.de/diese-ansprueche-haben-sie-nach-einem-verkehrsunfall/" target="_blank" rel="noopener">Ansprüche </a>zu <strong>verpassen,</strong> empfehlen wir bei der Unfallabwicklung immer professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.</p>								</div>
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									<h4><span style="color: #000000;">Wer kommt für die Kosten auf?</span></h4><p><span style="color: #000000;">Wenn Sie einen Verkehrsunfall hatten und Sie für die Unfallabwicklung und Durchsetzung von <strong>Schmerzensgeld</strong> und <strong>Schadensersatz</strong> Hilfe von Experten in Anspruch nehmen wollen, können<strong> hohe Kosten</strong> drohen. Um dies zu vermeiden, erklären wir Ihnen, wer wann die Kosten für die Abwicklung übernimmt.</span></p><p> </p><h4><span style="color: #000000;">Unfall unverschuldet</span></h4><p><span style="color: #000000;">Ist Ihr Verkehrsunfall <strong>unverschuldet</strong>, haben Sie nach § 249 BGB das Recht, den entstandenen <b>Schaden </b>kostenfrei <b>entschädigt </b>zu bekommen.  </span></p><p style="padding-left: 40px;"><em><span style="color: #000000;">1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.</span></em></p><p style="padding-left: 40px;"><span style="color: #000000;"><i>(2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. </i><span style="caret-color: #000000;"><i>[…]</i></span><i> </i></span></p>								</div>
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									<p>Bei der Wahl der richtigen Unterstützung für Ihren Verkehrsunfall sollten Sie genau hinschauen . Denn Anwalt ist nicht gleich Anwalt. So sollten Sie sich beispielsweise nicht den Ihnen bereits bekannten Anwalt für Scheidungsrecht mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche beauftragen, sondern <strong>Experten</strong>, die sich im Verkehrsrecht auskennen und mit der aktuellen <strong>Rechtslage</strong> vertraut sind.</p><p><strong>Die Kosten trägt im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalls der Unfallverursacher bzw. seine Kfz-Haftpflichtversicherung.</strong> Das heißt für Sie, dass Sie im Optimalfall keinen Cent aus eigener Tasche zahlen müssen, um die Unfallabwicklung zu erledigen.</p><h4>Wer zahlt die Rechtsanwaltsgebühren?</h4><p>Die deutsche Rechtssprechung sieht eine <b>Waffengleichheit </b>für beide Unfallbeteiligten vor. Da die Schadensregulierung für den Unfallverursacher jedoch von der <strong>Kfz-Haftpflichtversicherung</strong> übernommen wird, kann man nicht von Waffengleichheit sprechen, wenn auf der anderen Seite ein (oftmals)<strong> überforderter Geschädigter</strong> steht. Da im Allgemeinen davon ausgegangen wird, dass der Geschädigte sich nicht im Verkehrsrecht auskennt, haben Sie einen Anspruch darauf, <b>Rechtsbeistand </b>zu erhalten, ohne für die Kosten aufkommen zu müssen.</p><p>Das <b>OLG Frankfurt</b> sieht ebenfalls die Gefahr, dass wenn ein Geschädigter die Unfallabwicklung selber in die Hand nehmen muss und warnt:</p><p style="padding-left: 40px;"><i>&#8222;Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. </i><strong><i>Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung […] lässt es gerade als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln</i></strong><i>“</i><br />OLG Frankfurt, Urteil vom 01.12.2014, Az. 22 U 171/13; </p>								</div>
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									<h4>Verschuldeter Unfall / Mitschuld</h4><p>Sind Sie in einem Unfall verwickelt, haben den allerdings selber verursacht, dann können Sie selbstverständlich auch auf juristische Hilfe zurückgreifen. In diesem Fall müssen Sie aber <strong>selbst</strong> für die Rechtsanwaltsgebühren <strong>aufkommen</strong>. Eine <strong>Erstberatung</strong> bei Anwälten ist nur in seltenen Fällen kostenfrei. So kostet bereits eine Erstberatung bis zu <strong>190,00 EUR</strong>.</p><p>Kommt es zu einer Mitverschuldensquote oder kürzt die gegnerische Versicherung Ihre Ansprüche, die Ihr Anwalt für Sie geltend gemacht hat, kann es sein, dass Sie <strong>auf Anwaltskosten sitzen bleiben.</strong> Ein Anwalt darf nämlich seine Leistung nicht kostenfrei anbieten und muss Ihnen deshalb den Betrag der Anwaltskosten, den die gegnerische Versicherung nicht übernimmt, in Rechnung stellen. </p><p> </p><h4>Rechtsschutzversicherung</h4><p>Da Sie als Geschädigter Anspruch auf einen Anwalt haben, müssen Sie oftmals gar nicht Ihre Rechtsschutzversicherung <strong>in Anspruch</strong> nehmen. Jedoch kann es sinnvoll sein, diese in Anspruch zu nehmen, wenn der <strong>Sachverhalt streitig</strong> ist. Wenn die Versicherung aufgrund des streitigen Sachverhalts sich <b>weigert </b>die Anwaltskosten zu tragen, sind sie auf der sicheren Seite, denn dann trägt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für Sie.</p><p>Zu berücksichtigen ist allerdings, dass Sie oftmals eine <b>Selbstbeteiligung </b>zahlen müssen, die abhängig von dem Versicherungsvertrag ist und zwischen <strong>0,00 und 250,00 €</strong> liegt. Deshalb sollten Sie lieber einen Anwalt beauftragen, der zu Beginn gewissenhaft für Sie prüft, ob dieser den Fall annehmen kann, ohne dass Sie ein <strong>Kostenrisiko</strong> tragen müssen.</p><h4> </h4><h4>Die Anwalts-Alternative: Legal Tech nach Verkehrsunfall</h4><p>Eine moderne Alternative, um Ihre Ansprüche schnell, einfach und ohne Kostenrisiko zu erhalten, ist einen Rechtsdienstleister zu beauftragen, ein sogenanntes <strong>Legal Tech</strong>. In Legal Tech Unternehmen arbeiten nicht nur Juristen sonder auch Informatiker gemeinsam in einem Team, um ein Ziel zu erreichen: den Aufwand nach einem <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall/">unverschuldeten Verkehrsunfall</a> für Mandanten zu reduzieren und die Auszahlung Ihres Schadenersatzes und Schmerzensgeldes zu beschleunigen. </p><p><strong>VINQO</strong> ist ein solches <a href="https://vinqo.de/ueber-uns">Legal Tech</a>, mit dem Sie bis zu doppelt so schnell Ihren Schadenersatz erhalten. Ermöglicht wird das durch eigens entwickelte, hochautomatisierte Software. Auf VINQO ist beispielsweise Ihre eigene <a href="https://app.vinqo.de">24/7 Onlineakte</a> selbstverständlich, mit der Sie rund um die Uhr über Ihren Unfall informiert sind und sicher sensible Dokumente wie Arztberichte hochladen können.</p><p>Zusätzlich tragen Sie &#8211; im Gegensatz bei der Beauftragung eines Anwalts &#8211; kein Kostenrisiko, auch dann nicht, wenn die Gegenseite ein Mitverschulden anrechnet oder Kürzungen vornimmt. </p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/wer-zahlt-rechtsanwaltsgebuehren-nach-einem-verkehrsunfall/">Wer zahlt Rechtsanwaltsgebühren nach einem Verkehrsunfall?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Schadensersatz nach Fahrradunfall berechnen: Gutachten und Kostenvoranschlag</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 19 May 2020 18:53:22 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Fahrradunfall]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wer mit seinem Fahrrad einen Unfall hat, denkt zunächst an das hohe Verletzungsrisiko. Doch selbst wenn man Glück hat und der Körper keine allzu großen Schäden davonträgt, bekommt das Fahrrad schnell ein verbogenes Rad, Kratzer oder einen Rahmenbruch.&#160; Nach einem Autounfall ist vielen bereits klar: Wenn man den Sachschaden am Wagen begutachten lassen will, lässt...</p>
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									<p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Wer mit seinem Fahrrad einen Unfall hat, denkt zunächst an das hohe Verletzungsrisiko. Doch selbst wenn man Glück hat und der Körper keine allzu großen Schäden davonträgt, bekommt das Fahrrad schnell ein verbogenes Rad, Kratzer oder einen <b>Rahmenbruch</b>.&nbsp;</p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Nach einem Autounfall ist vielen bereits klar: Wenn man den Sachschaden am Wagen begutachten lassen will, lässt man sich entweder einen&nbsp;<a href="https://vinqo.de/nach-verkehrsunfall-kostenvoranschlag-oder-gutachten/" target="_blank" rel="noopener">Kostenvoranschlag&nbsp;</a>von der Werkstatt geben, oder bei nicht geringen Schäden ein Sachgutachten durch einen Sachverständigen erstellen.&nbsp;<span style="letter-spacing: 0px;">In diesem Gutachten wird dann der Sachschaden, bzw. die Reparaturkosten und die&nbsp;</span><a href="https://vinqo.de/wertminderung-eines-fahrzeuges-nach-einem-verkehrsunfall/" target="_blank">Wertminderung&nbsp;</a><span style="letter-spacing: 0px;">beziffert.&nbsp;</span></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"><span style="letter-spacing: 0px;">Und wie sieht das mit dem Sachschaden nun beim Fahrrad aus? Ganz allgemein wird auch hier überprüft, welche Teile beschädigt und ersetzt werden müssen, und wie viel die Reparatur am Ende kosten wird.</span></p>								</div>
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									<h2><span style="color: #000000;"> Kostenvoranschlag für Fahrrad in Werkstatt erstellen lassen</span></h2><p><span style="color: #000000;">Bei kleineren Schäden, wie zum Beispiel Kratzer oder einem abgefallenen Licht genügt es meistens für die Bezifferung der <strong>Reparaturkosten</strong> einen Kostenvoranschlag in der <strong>Fahrradwerkstatt</strong> des Vertrauens einzuholen. </span></p><p><span style="color: #000000;">Wenn man der Fahrradwerkstatt dann den Auftrag zur Reparatur gibt, kann entweder der Anspruch auf <strong>Zahlung</strong> der Reparaturkosten gegen die Versicherung an die Fahrradwerkstatt abgetreten werden, oder man zahlt die Rechnung selber und nimmt dann selbst die gegnerische Versicherung in Anspruch.</span></p><p><span style="color: #000000;"> </span></p><h2><span style="color: #000000;"> Sachverständigengutachten nach Fahrradunfall </span></h2><p><span style="color: #000000;">Gerade bei etwas größeren Schäden am Fahrrad kann es sich aber durchaus lohnen, einen <b>Sachverständigen </b>mit der Begutachtung eines Fahrrads zu beauftragen. Anders als in einer Werkstatt kann der Sachverständiger neben den nötigen Reparaturkosten oder den Ersatzteilen auch berechnen, ob ein <b>Minderwert </b>durch den Fahrradunfall verbleibt.</span></p><p style="padding-left: 40px;"><span style="color: #000000;"><i>Unter einem technischen Minderwert versteht man, dass das Rad unfallbedingt einen <strong>geringeren</strong> <strong>Wert</strong> hat, selbst wenn die Reparatur ansonsten vorgenommen wurde.</i></span></p><p><span style="color: #000000;">Unter dem merkantilen Minderwert versteht man, dass das Rad zwar vollständig repariert werden konnte, jedoch als „<b>Unfallfahrrad</b>“ später einen <strong>geringeren Verkaufserlös</strong> bei einem (fiktiven) Wiederverkauf haben wird. Auch hierin ist dann ein Schaden zu sehen, der von der gegnerischen Versicherung zu ersetzen ist.</span></p><p><span style="color: #000000;">Der Sachverständige legt in diesen Fällen nicht nur einen Kostenvoranschlag vor, sondern <strong>überprüft</strong> detailliert das Fahrrad auf <strong>Alter</strong>, <strong>Zustand</strong>, <strong>Vorschäden</strong> und <strong>Sonderausstattungen</strong>. Das Ergebnis wird dann als mehrseitiges <b>Gutachten </b>mit <b>Bildern </b>und <b>Berechnungen </b>zusammengefasst. Sollte die Haftung dem Grunde nach bestehen, werden auch die <strong>Sachverständigenkosten</strong> durch die gegnerische Haftpflichtversicherung <strong>übernommen</strong> werden. Denn im Vergleich zu einem Kostenvoranschlag kann ein Sachgutachten durchaus teuer werden. </span></p><p><span style="color: #000000;"><b>Aber Achtung</b>: Die Kosten werden bei einem unverschuldeten Unfall von der Gegenseite nicht getragen, wenn es sich nur um einen <b>Bagatellschaden</b> handelt. Der ADFC geht davon aus, dass ein Bagatellschaden vorliegt, wenn der Sachschaden weniger als <strong>500,00 €</strong> beträgt. </span></p>								</div>
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									<h2>Selbst zusammengestellte Fahrräder</h2>
<p>Innerhalb der <strong>Berechnung</strong> des Sachschadens am Fahrrad wird durch die Fahrradwerkstatt oder den Sachverständigen auch geprüft, welche <b>Sonderausstattung </b>verbaut worden ist. Radsportverliebte haben sich häufig das Rad nach individuellen Vorstellungen zusammengestellt und möchten auch, dass die gewählten Sonderausstattungen und <b>Besonderheiten </b>des Rads wieder ersetzt werden. Zunächst muss hier als erstes errechnet werden, was der „<b>Grundwert</b>“ des Fahrrades ist.&nbsp;</p>
<p>Hierbei werden die Kosten der verschiedenen <strong>Bauteile</strong> addiert, sowie der Wertverlust durch die bisherige Nutzung anteilig abgerechnet. Unter Umständen kann es hier schon etwas komplizierter werden, nämlich wenn Teile nacheinander gekauft und angebracht wurden, sodass für verschiedene Teil ein <strong>differenzierter Wertverlust</strong> berechnet werden muss. Grundsätzlich stellt dies kein Problem dar, denn die Fahrradwerkstatt oder der Fahrradgutachter werden bei der Berechnung des Sachschadens hierauf eingehen. Andere Probleme, die hierfür auftreten können, sind jedoch folgende:</p>
<h4>Individuelles Bauteil nicht mehr auf dem Markt vorhanden</h4>
<p>Bei Einzelteilen ist es besonders ärgerlich, wenn eines hiervon nicht mehr nachbestellbar ist. In diesem Fall muss zunächst überprüft werden, ob es ein vergleichbares Ersatzteil gibt, mithilfe dessen das Fahrrad wieder ausgestattet werden kann. Möchte der Geschädigte auf dieses Teil lieber verzichten, als einen anderen Ersatz hierfür zu akzeptieren, kann erst ich den Schadenersatz für das beschädigte Teil auszahlen lassen und z.B. ein günstigeres Ersatzteil erwerben.</p>
<p></p>
<h4>Neu für Alt- Abzug</h4>
<p>Unter Umständen muss nach einer erfolgten Reparatur ein „Neu-für-Alt“ Abzug vorgenommen werden. Dies ist ein <b>Vorteilsausgleich</b> der vorgenommen wird, damit der Fahrradfahrer nicht am Ende besser dasteht, als wenn er den Unfall nicht gehabt hätte. Hierbei wird dem Fahrradbesitzer dann angerechnet, dass durch die Reparatur teilweise auch „neuere“ Einzelteile am Fahrrad angebracht worden sind, sodass das Fahrrad durch die Reparatur eine <b>Wertsteigerung </b>erfahren hat. Ob überhaupt eine Wertsteigerung vorliegt, die ausgeglichen werden muss, hängt von Faktoren wie&nbsp;</p>
<ul>
<li>Anschaffungsdatum des beschädigten Fahrradzubehörs</li>
<li>Lebensdauer des Fahrradzubehörs</li>
<li>Bisherige Nutzungsdauer&nbsp;</li>
</ul>
<p>Dafür gibt es keine mathematische Formel sondern wird geschätzt, § 287 ZPO.</p>
<p></p>
<h2>Wirtschaftlicher Totalschaden</h2>
<p>Wurde das Fahrrad stark beschädigt, kann unter Umständen ein wirtschaftlicher Totalschaden eintreten. Bei einem <strong>wirtschaftlichen Totalschaden</strong> wäre eine Reparatur zwar noch möglich, jedoch wirtschaftlich nicht mehr tragbar, sodass die gegnerische Versicherung die Zahlung der Reparatur verweigern kann. In solchen Fällen wird stattdessen der <b>Wiederbeschaffungswert </b>(wie viel kostet ein vergleichbares, unbeschädigtes Rad) abzüglich des Restwerts des beschädigten Fahrrads ausgezahlt.&nbsp;</p>
<p></p>
<p><strong style="color: inherit; font-family: inherit; font-size: 2rem; letter-spacing: 0px;"><b>Fazit</b></strong></p>
<p><span style="letter-spacing: 0px;">Gerade bei voraussichtlich <strong>hohen Reparaturkosten</strong> nach einem unverschuldeten Fahrradunfall kann es durchaus sinnvoll sein, den Wert des Sachschadens durch einen Sachverständigen feststellen zu lassen.&nbsp;</span></p><p><span style="letter-spacing: 0px;">In solchen Fällen muss aber darauf geachtet werden, dass die gegnerische Versicherung nur die Kosten für den Sachschaden übernimmt, wenn es sich hierbei nicht um <strong>Bagatellschäden</strong> handelt. Ob ein Bagatellschaden vorliegt kann grundsätzlich bereits in einer Fahrradwerkstatt voraussichtlich ermittelt werden werden.&nbsp;</span></p><p><span style="letter-spacing: 0px;">Bevor mit Reparaturmaßnahmen begonnen wird, sollte man sich vom Unfallgegner die <strong>Haftungsanerkennung</strong> dem Grunde nach bestätigen lassen, um nicht später auf den Kosten sitzen zu bleiben. Sollten Sie sich hinsichtlich der Schadensregulierung nach dem Fahrradunfall unsicher fühlen, <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall/"><strong>helfen</strong></a> wir Ihnen gerne weiter.</span></p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/schadensersatz-nach-fahrradunfall-berechnen-gutachten-und-kostenvoranschlag/">Schadensersatz nach Fahrradunfall berechnen: Gutachten und Kostenvoranschlag</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Diese Ansprüche haben Sie nach einem Verkehrsunfall</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 18 May 2020 09:13:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verkehr]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Zahl der Kraftfahrzeuge auf den deutschen Straßen steigt, und damit auch die Anzahl der Autounfälle. Selbst wenn man selber ein zuverlässiger Fahrer ist, ist man nicht davor gefeit, in einen Autounfall verwickelt zu werden. Wenn der erste Schock überstanden ist, muss man sich dann die Frage stellen, was für Ansprüche man nach einem Autounfall gegen...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/diese-ansprueche-haben-sie-nach-einem-verkehrsunfall/">Diese Ansprüche haben Sie nach einem Verkehrsunfall</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p>Die Zahl der Kraftfahrzeuge auf den deutschen Straßen <b>steigt</b>, und damit auch die Anzahl der <b>Autounfälle</b>. Selbst wenn man selber ein zuverlässiger Fahrer ist, ist man nicht davor gefeit, in einen Autounfall verwickelt zu werden. Wenn der erste Schock überstanden ist, muss man sich dann die Frage stellen, was für <b>Ansprüche </b>man nach einem Autounfall gegen den Unfallgegner oder dessen Versicherung gelten machen kann. </p><p>Grundsätzlich gilt nach<strong> §§ 249 ff. BGB</strong>, dass ein Geschädigter von dem Schädiger so zu stellen ist, als wäre das schädigende Ereignis nicht eingetreten. Wurde also bei einem Verkehrsunfall ihr Wagen und Ihr <b>Smartphone </b>zerstört, sowie Ihnen eine <b>Platzwunde </b>am Kopf zugefügt, dann muss der Verursacher des Unfalls den Wagen und das Smartphone ersetzen, beziehungsweise die Reparaturkosten bezahlen. Heilbehandlungskosten werden zwar im Regelfall durch Ihre Krankenversicherung gezahlt, jedoch kann die Krankenversicherung Regress beim Unfallverursacher nehmen. Neben diesen offensichtlichen Ansprüchen besteht darüber hinaus aber auch eine Vielzahl von weiteren Ansprüchen, die sich aus dem Verkehrsunfall ergeben können. </p><p>Im Folgenden finden Sie <b>alphabetisch</b> aufgezeigt, welche durch den Autounfall entstandenen Kosten die Gegenseite zu tragen haben kann.</p>								</div>
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									<h4><span style="color: #000000; font-family: inherit; font-size: 1.5rem; letter-spacing: 0px;">An- und Abmeldekosten</span></h4><p><span style="color: #000000;">Wenn ihr Kraftfahrzeug nach Ihrem Unfall soweit beschädigt wurde, dass Sie es nicht mehr reparieren wollen oder können, dann muss es beim <strong>Verkehrsamt abgemeldet</strong> werden. Wenn Sie ein Ersatzfahrzeug erworben haben, muss dieses wiederum angemeldet werden. Je nach Verkehrsamt kommen für die<strong> An- und Abmeldung</strong> verschieden hohe <strong>Kosten</strong> auf Sie zu. Dazu gehören auch die Kosten für neue Siegel und Papiere oder ein neues Kennzeichen. Diese Kosten können Sie von der gegnerischen Versicherung oder dem Unfallgegner <strong>ersetzen</strong> lassen. Wichtig ist hierbei, dass Sie den <b>Zahlungsbeleg </b>für die Kosten aufbewahren, um diese geltend zu machen.</span></p><p><span style="color: #000000;"> </span></p><h4><span style="color: #000000;">Abschleppkosten</span></h4><p><span style="color: #000000;">Unter Umständen ist Ihr Auto nach einem Unfall nicht mehr fahrbereit oder verkehrssicher. In diesen Fällen muss eine <strong>Abschleppfirma</strong> beauftragt werden, um das Fahrzeug von der Unfallstelle zu entfernen. Dabei können schnell Kosten im dreistelligen Bereich entstehen. Diese werden als durch den Unfall verursachten Schaden gewertet und können von der gegnerischen Versicherung <strong>zurückverlangt</strong> werden.</span></p><p><span style="color: #000000;"> </span></p><h4><span style="color: #000000;">Urlaubsschäden</span></h4><p><span style="color: #000000;">Es ist ein Irrglaube, dass jede aufgrund eines Unfalls nicht antretbare Urlaubsreise als Schaden vom Unfallgegner ersetzt werden muss. Wenn Sie durch einen Unfall Ihren in der Zukunft liegenden<strong> Urlaub</strong> <strong>nicht antreten</strong> können, können Sie nicht (wie beispielsweise im Reisevertragsrecht) die Kosten des Urlaubes vom Unfallgegner zurückverlangen. </span></p><p><span style="color: #000000;">Bei den Urlaubskosten handelt es sich um „<b>frustrierte Aufwendungen</b>“. So entschied beispielsweise das LG Bremen (Az.: 7 O 1759/12), dass bereits gezahlte Urlaubspläne <b>nicht ersetzt</b> werden müssen. Ereignet sich der Unfall auf dem Weg zum Flughafen, kann zwar ein Anspruch auf Ersatz für Fahralternativskosten (s.u. Fahrtkosten) wie einem Bahnticket entstehen, jedoch muss der Unfallgegner keinen Ersatz für verpasste Flüge zahlen. (<strong>LG Arnsberg; AZ: 5 S 101/05</strong>)</span></p><p><span style="color: #000000;"> Ein Schadensersatzanspruch kann hinsichtlich der Kosten für einen angemieteten <strong>Ersatzwagen</strong> (s. u. Mietwagen) bestehen, wenn mit diesem dann eine <strong>Urlaubsreise</strong> bestritten wird. Die entgangenen Urlaubsfreuden sind zwar keine eigene schadensrechtliche Position bei einem Verkehrsunfall, können aber Schmerzensgelderhöhend wirken. (s.u. Schmerzensgeld)</span></p><p><span style="color: #000000;"> </span></p><h4><span style="color: #000000;">Fahrtkostenersatz</span></h4><p><span style="color: #000000;">Fahrtkosten, die im Zusammenhang mit dem Unfall entstehen, werden als Schaden innerhalb der Unfallsregulierung angesehen. Dazu gehören neben den <b>Fahrtkosten </b>die entstanden sind, weil man das eigene Auto nicht mehr nutzen konnte, aber auch Fahrten zum <b>Arzt </b>oder zur <b>Krankengymnastik</b>. </span></p><p><span style="color: #000000;">Um die Schadenspositionen hierbei glaubhaft darlegen zu können, bietet es sich an die <strong>Belege</strong> und <strong>Tickets</strong> aufzubewahren, sowie zu vermerken, zu welcher Gelegenheit man diese genutzt hatte.</span></p><p><span style="color: #000000;">Hinsichtlich der Fahrtkosten steht Ihnen in Anwendung des JVEG eine Kilometerpauschale von 0,25 € zu. Hier bietet es sich an, ein Fahrtenbuch (Datum, Anlass, Abreiseort, Zielort, Strecke) zu führen, um die Fahrtkosten <span style="caret-color: #000000;">ebenfalls</span> geltend machen zu können.</span></p><h4><span style="color: #000000;">Gutachterkosten</span></h4><p><span style="color: #000000;">Um die Höhe der Kosten einer Reparatur oder den Wert des Schadens am Fahrzeug feststellen zu lassen, benötigt es häufig einen Sachverständigen, der sich mit dieser Materie besonders gut auskennt. Die </span><strong style="color: #000000;">Kosten</strong><span style="color: #000000;"> für ein entsprechendes Gutachten können von der gegnerischen Versicherung oder dem Unfallgegner </span><strong style="color: #000000;">zurückgefordert</strong><span style="color: #000000;"> werden. Es besteht insbesondere auch ein Anspruch darauf, dass man sich einen </span><b style="color: #000000;">eigenen Sachverständigen</b><span style="color: #000000;"> sucht. Sie </span><strong><span style="color: #000000;"><span style="caret-color: #000000;">keinesfalls</span> </span></strong><span style="color: #000000;">den Sachverständigen der Versicherung akzeptieren, da dieser &#8222;nach den Vorgaben der Versicherung&#8220; kalkuliert und damit Ihre Reparaturkosten &#8222;klein rechnet&#8220;.</span></p><p><span style="color: #000000;"> </span></p><h4><span style="color: #000000;">Haushaltsführungsschaden</span></h4><p><span style="color: #000000;">Nach einem Unfall kann es sein, dass Sie aufgrund der Verletzungen den eigenen Haushalt nicht mehr in dem Maß pflegen und führen können, wie sie zuvor hauswirtschaftliche Aufgaben wahrgenommen haben. In solchen Fällen kann ein Schadensersatzanspruch nach <strong>§ 843 Abs. 1 BGB</strong> entstehen. Hierbei müssen dann Kosten für die Einstellung einer Haushaltskraft oder einer „<strong>fiktiven Haushaltsführung</strong>“ ersetzt werden.</span></p><p><span style="color: #000000;">Der fiktive Haushaltsführungsschaden ist in der Praxis häufig nur schwer bzw. aufwändig nachzuweisen.</span></p><p><span style="color: #000000;"> </span></p><h4><span style="color: #000000;">Heilbehandlungskosten</span></h4><p><span style="color: #000000;">Für alle Krankenversicherten gilt, dass die <strong>Kosten für eine Behandlung</strong> grundsätzlich durch die eigene <strong>Krankenversicherung</strong> gezahlt werden, welche dann einen Anspruch gegen den Schädiger hat (<strong>§ 116 SGB X</strong>). Daneben können jedoch auch Ansprüche auf Leistungen bestehen, die nicht innerhalb des <strong>Leistungskatalogs</strong> der Versicherung angeführt werden. </span></p><p><span style="color: #000000;">Hierzu kann beispielsweise die Behandlung durch einen Heilpraktiker zählen, wenn dieser staatlich anerkannt ist und eine Chance auf Linderung oder Heilung durch diesen besteht. (LG München, Az: 5 O 1837/09)</span></p><p><span style="color: #000000;"> Auch Zuzahlungen, Eigenbeteiligungen oder Rezeptkosten sind erstattungsfähig. Voraussetzung &#8211; wie bei nahezu jedem anderen Anspruch auch: Sie haben einen Beleg, dem sich der Zahlungsbetrag entnehmen lässt. </span></p><h4><span style="color: #000000;">Kostenpauschale</span></h4><p><span style="color: #000000;">Unter der Kostenpauschale, auch Unkostenpauschale oder Aufwandspauschale genannt, beträgt 25,00 € und soll pauschal die Mühen abgelten, die Ihnen im Zusammenhang mit der Abwicklung des Schadens entstanden sind. In ständiger Rechtsprechung beträgt diese Pauschale weiterhin und unverändert 25,00 € und nicht 20,00 €.</span></p><p><span style="color: #000000;"> </span></p><h4><span style="color: #000000;">Mietwagen</span></h4><p><span style="color: #000000;">Wenn ein Auto nach einem Autounfall nicht mehr genutzt werden kann, muss unkompliziert und schnell ein Ersatz her. Grundsätzlich gilt, dass der Geschädigte direkt nach dem Unfall einen <b>Mietwagen nehmen darf</b>, insbesondere für die Zeit in der der beschädigte Wagen noch in der Werkstatt ist.  (OLG Düsseldorf, Az. 1 U 220/10) </span></p><p><span style="color: #000000;">Wichtig ist hierbei, dass nur ein <b>vergleichbarer </b>Wagen angemietet wird, und der Geschädigte vorher zumindest überprüft, dass es sich nicht um den teuersten Mietwagentarif handelt. Grundsätzlich muss der Mietwagen dann aber auch genutzt werden, also für jeden gemieteten Tag auch nötig sein. Sollte man keinen Mietwagen nehmen und stattdessen auf den <strong>ÖPNV</strong> umsteigen, kann neben dem alternativen Fahrtkostenersatz (s.o.) auch eine Nutzungsausfallentschädigung (s.o. Nutzungsausfall) verlangt werden.</span></p><p><span style="color: #333333;">Im Rahmen der eigenen Schadenminderungspflicht darf zudem kein Ersatzfahrzeug verfügbar sein, auf das Sie ohne Probleme hätten alternativ zurückgreifen können.</span></p><h4><span style="color: #000000;">Nutzungsausfall</span></h4><p><span style="color: #000000;">Einem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, nach einem Verkehrsunfall (k)einen Mietwagen in Anspruch zu nehmen. <strong>Verzichtet</strong> er auf die Anmietung eines Ersatzwagens für die Zeit der Reparatur oder der Suche nach einem neuen Wagen, kann dem Geschädigten ein <strong>Nutzungsausfall</strong> zustehen. Diese wird nach dem Wert des beschädigten Fahrzeugs bemessen und kann zwischen <strong>25,00 € und 170,00 €</strong> pro Tag betragen. </span></p><p><span style="color: #333333;">Soweit das Fahrzeug repariert werden kann, ist bis zum Abschluss der Reparatur Nutzungsausfall zu leisten. Soweit es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt und stattdessen die Anschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs erforderlich ist, wird im Regelfall für einen 10 &#8211; 14 tägigen Zeitraum Nutzungsausfall geleistet. Darin enthalten sind 2-3 Tage &#8222;Überlegungsfrist&#8220; sowie rund 10 Tage für den Erwerb und die Zulassung eines Ersatzfahrzeugs. Soweit nachgewiesen werden kann, dass der Zeitraum ohne eigenes Verschulden länger gewesen ist, kann auch insoweit Nutzungsausfall beansprucht werden. </span></p><p><span style="color: #000000;"> </span></p><h4><span style="color: #000000;">Persönlicher Sachschaden</span></h4><p><span style="color: #000000;">Unter persönlichem Sachschaden wird alles zusammengefasst, was in Ihrem Eigentum stand und durch den Unfall beschädigt wurde. Hierzu gehört neben dem beschädigten Fahrzeug beispielsweise auch eine zerstörte <strong>Uhr</strong> oder zerrissene <strong>Kleidung</strong>. Bei der Berechnung der Schadenshöhe muss dabei auf die <strong>Reparaturkosten</strong> abgestellt werden und &#8211; wenn diese nicht möglich ist &#8211;  muss der Zeitwert für eine Ersatzbeschaffung zugrundegelegt werden. </span></p><p><span style="color: #333333;">Bei persönliche Schutzkleidung wie einem Fahrrad- oder Motorradhelm ist es nicht zumutbar, einen gebrauchten Helm zur Wahrung der Schutzfunktion zu erwerben, sodass hier der Neupreis zugrunde gelegt werden kann.</span></p><p><span style="color: #000000;"> </span></p><h4><span style="color: #000000;">Reparaturkosten</span></h4><p><span style="color: #000000;">Die Reparaturkosten hängen eng mit dem persönlichen Sachschaden zusammen. Grundsätzlich gilt:</span></p><p><span style="color: #000000;"> <strong>Der Schädiger hat die Reparaturkosten zu tragen.</strong> Dies gilt aber nicht mehr in Fällen, in denen es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt. Dies bedeutet, dass eine Reparatur des Fahrzeuges wirtschaftlich nicht mehr vertretbar ist, da zum Beispiel der <strong>Wert</strong> des Fahrzeugs vor der <strong>Reparatur</strong> viel <strong>geringer</strong> ist die mit der Instandsetzung verbundenen Reparaturkosten. In solchen Fällen muss dann der Zeitwert ersetzt werden. Bei der Reparatur eines Fahrzeuges gilt: <b>Unwirtschaftlichkeit </b>ist anzunehmen, wenn die Reparaturkosten<strong> 130 %</strong> des Fahrzeugwerks (Wiederbeschaffungswerts) übersteigen. </span></p><p> </p><h4><span style="color: #333333;"><span style="caret-color: #333333;">Rechtsverfolgungskosten </span></span></h4><p><span style="color: #333333;">Die Beauftragung eines Rechtsanwalts der eines Rechtsdienstleisters zur Abwicklung Ihres Verkehrsunfalls löst Gebühren aus. Diese muss der Unfallgegner ebenfalls tragen, sodass z.B. unsere Beauftragung für Sie <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall/">100% kostenfrei</a> ist. Bei einem regulären Rechtsanwalt gibt es zwar ein Erstattungsanspruch gegen den Gegner, kommt es jedoch zu Kürzungen oder Haftungsquoten, so bleiben Sie auf einem Teil der Rechtsanwaltskosten sitzen. <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall/">Mit uns haben Sie dieses Problem nicht!</a> </span></p><p><span style="color: #000000;"> </span></p><h4><span style="color: #000000;">Schmerzensgeld</span></h4><p><span style="color: #000000;">Unter Schmerzensgeld versteht man grundsätzlich Zahlungen, die<strong> immaterielle Schäden</strong> ausgleichen sollen. Immaterielle Schäden sind solche Schäden, die nicht durch eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung wieder beseitigt werden können. Vielmehr soll zum Beispiel nach einem Unfall ein Betrag gezahlt werden, welcher die Schmerzen und anderen <strong>Unannehmlichkeiten</strong> nach einem Unfall ausgleichen soll. </span></p><p><span style="color: #000000;">Man spricht hierbei von einer „<b>Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion</b>.“ Die Berechnung eines Schmerzensgeldes ist kompliziert: Die Anspruchshöhe kann nicht mathematisch berechnet werden, sondern ist von vielen individuellen Faktoren wie </span></p><ul><li><span style="color: #000000;">Schwere der Verletzungen </span></li><li><span style="color: #000000;">Umfang und Dauer der Heilbehandlung </span></li><li><span style="color: #000000;">Dauerschäden und Entstellungen </span></li><li><span style="color: #000000;">Alter des Geschädigten </span></li><li><span style="color: #000000;">…</span></li></ul><p><span style="color: #333333;">abhängig. Eine erste Orientierung der Höhe des Schmerzensgeldes bietet die <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeldtabelle/"><b>Schmerzensgeldtabelle</b></a>, in der Schmerzensgeld-Urteile in verschiedenen Fällen gesammelt werden. </span></p>								</div>
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									<h4> </h4><h4>Standgebühr</h4><p>Gerade in Städten haben Fahrzeughalter häufig keinen eigenen Parkplatz, auf dem Sie ein Auto nach einem Unfall mit Totalschaden sicher abstellen können, bis über dessen Zukunft entschieden wurde. Muss unter diesen Umständen ein <strong>Standplatz</strong> für den Wagen <strong>angemietet</strong> werden, können diese Gebühren eine Schadensposition innerhalb des <strong>§§ 249 ff. BGB</strong> darstellen. Zu beachten ist jedoch, dass hierbei ein wirtschaftlich denkender Mensch zumindest die Dauer der Standmiete auf ein <strong>Minimum</strong> reduzieren will.</p><p>Die Rechtsprechung hat deutlich gemacht, dass unwirtschaftliche Standgebühren nicht vom Unfallgegner, bzw. dessen Haftpflichtversicherung zurückgefordert werden können, wenn einer unmittelbaren <strong>Verschrottung</strong> nichts im Wege steht.(AG Wiesbaden, 91 C 4877/09)</p><h4>Verdienstausfall</h4><p>Wurde man durch einen Unfall schwer verletzt, wird man in der Regel einen längeren Zeitraum <strong>krankgeschrieben</strong>. Für Arbeitnehmer stellt dies für die erste Zeit noch keine wirtschaftliche Bedrohung dar, da der Lohn nach dem <b>Entgeltfortzahlungsgesetz </b>weiterhin vom Arbeitgeber zu zahlen ist. Dies gilt aber nur für die ersten<strong> sechs Wochen</strong> nach dem Beginn der Krankschreibung. In diesem Zeitraum liegt für den krankgeschriebenen Geschädigten noch kein Schaden vor.</p><p>Sind die sechs Wochen abgelaufen, bekommt der Arbeitnehmer durch die Krankenkasse ein sogenanntes <strong>Krankengeld</strong> ausgezahlt. Es wird nach<strong> § 47 SGB V</strong> berechnet und kann leicht variieren, wird aber stets hinter dem gewöhnlichen Verdienst zurückbleiben. Als geschädigter Arbeitnehmer können Sie dann die <b>Differenz </b>zwischen Ihrem Arbeitsentgelt und dem Krankengeld als Schadensersatz von dem Unfallgegner oder der gegnerischen Versicherung ersetzt <b>verlangen</b>.</p><h4> </h4><h4>Wertverlust</h4><p>Egal wie fachmännisch ein Wagen repariert wird, danach wird es sich immer um einen Unfallwagen handeln. Denn Unfallwägen sind grundsätzlich schwerer zu verkaufen, ihr Wert ist gemindert. Die sogenannte <strong>merkantile Wertminderung</strong> wird daher auch von der Rechtsprechung als Schaden angesehen, der ersetzt werden muss. Die Berechnung des Wertverlustes wird dabei in der Regel von einem <strong>Sachverständigen</strong> vorgenommen. </p><p>Deshalb ist es stets ratsam, einen Sachverständigen mit der Begutachtung Ihres beschädigten Autos zu beauftragen. </p><p> </p><h4>Mitverschulden</h4><p>Nach <strong>§ 254 BGB</strong> muss das <strong>eigene Mitverschulden</strong> Berücksichtigung bei der Abwicklung eines Verkehrsunfalls finden.</p><p>Das heißt zum Beispiel, dass wenn beide Parteien<strong> 50 %</strong> des Unfalls selber verursacht haben, die gegnerische Versicherung Ihnen 50 % Ihres Schadens auszahlt, und Ihre Versicherung 50 % des Schadens der Gegenseite zahlen muss. </p><p>Dabei kann es leicht passieren, dass Ihnen auch dann ein Mitverschulden am Unfall angerechnet wird, wenn Sie selbst der Auffassung sind, dass Sie sich nicht falsch verhalten haben. Bei Verkehrsunfällen zwischen zwei Autos wird häufig nämlich die <strong>Betriebsgefahr</strong>, insbesondere bei Parkplatzunfällen, <strong>angerechnet</strong>. Von dem motorisierten Fahrzeug gehen nämlich schon an sich Gefahren aus, die wechselseitig zu berücksichtigen sind. Diese Betriebsgefahr kann hinter einem Verhalten des <strong>Unfallverursachers </strong> zwar völlig zurücktreten, sodass die gegnerische Versicherung 100% Ihrer Ansprüche zahlen muss, in einigen Fällen wird Ihnen gleichwohl ein Mitverschulden, eine sogenante <strong>Haftungsquote</strong>, angerechnet. </p><h4>Zu viel, zu kompliziert? Wir helfen kostenfrei!</h4><p>Sie sehen, dass bei der Abwicklung eines Verkehrsunfalls viele unterschiedliche Ansprüche berücksichtigt und genau beziffert werden müssen. Dies kann einem juristischen Laien viele Stunden Freizeit kosten, die nur von der Kostenpauschale i.H.v. 25,00 € ausgeglichen werden. </p><p>Deshalb nutzen Sie gerne unseren kostenfreien Unfallservice!</p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/diese-ansprueche-haben-sie-nach-einem-verkehrsunfall/">Diese Ansprüche haben Sie nach einem Verkehrsunfall</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Nach Verkehrsunfall: Kostenvoranschlag oder Gutachten?</title>
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		<pubDate>Wed, 13 May 2020 14:04:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verkehr]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ein Autounfall ist häufig eine kostspielige Angelegenheit und das Ausmaß der Kosten ist am Anfang nicht vollständig vorhersehbar. Die Frage, wer welche Kosten zu tragen hat hängt grundsätzlich davon ab, wer Unfallverursacher war. Dieser muss dann den Schaden tragen. Schwieriger kann es werden, wenn dritte Parteien in die Schadensregulierung miteinbezogen werden. Besonders wichtig ist für viele...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/nach-verkehrsunfall-kostenvoranschlag-oder-gutachten/">Nach Verkehrsunfall: Kostenvoranschlag oder Gutachten?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p>Ein Autounfall ist häufig eine kostspielige Angelegenheit und das Ausmaß der Kosten ist am Anfang nicht vollständig vorhersehbar. Die Frage, wer welche Kosten zu tragen hat hängt grundsätzlich davon ab, wer Unfallverursacher war. Dieser muss dann den Schaden tragen. Schwieriger kann es werden, wenn dritte Parteien in die Schadensregulierung miteinbezogen werden. <span style="text-align: justify; letter-spacing: 0px;">Besonders wichtig ist für viele Unfallgeschädigte die Frage, ob neben der Kosten der allgemeinen Reparatur auch die Kosten für einen Gutachter tragen muss. </span></p><p style="text-align: justify;"> </p>								</div>
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									<h4><span style="color: #000000;">Reparaturkosten</span></h4><p><span style="color: #000000;">Die Kosten für die Reparatur zählen zu den <b>materiellen Schäden</b>, die die Gegenseite zu tragen hat. Bevor aber überhaupt repariert werden kann, wird ein <b>Kostenvoranschlag </b>durch eine <b>Werkstatt </b>erstellt oder von einem Gutachten bestimmt, wie teuer eine Reparatur wäre und ob diese sich noch<strong> lohnt</strong>. Daraus ergeben sich für Unfallbeteiligte drei wichtige Fragen:</span></p><p class="MsoListParagraphCxSpFirst" style="margin-left: 17.4pt; mso-add-space: auto; text-align: justify;"><strong><span style="color: #000000;">1. Was ist der Unterschied zwischen einem Kostenvoranschlag und einem Gutachten?</span></strong></p><p class="MsoListParagraphCxSpMiddle" style="margin-left: 17.4pt; mso-add-space: auto; text-align: justify;"><strong><span style="color: #000000;">2. Wer muss im Falle des eines Gutachtens hierfür aufkommen?</span></strong></p><p class="MsoListParagraphCxSpMiddle" style="margin-left: 17.4pt; mso-add-space: auto; text-align: justify;"><strong><span style="color: #000000;">3. Was passiert, wenn der Gutachter einen wirtschaftlichen Totalschaden feststellt?</span></strong></p><p class="MsoListParagraphCxSpMiddle" style="margin-left: 17.4pt; mso-add-space: auto; text-align: justify;"><strong><span style="color: #000000;"> </span></strong></p><h4><span style="color: #000000;">Unterschied Kostenvoranschlag / Gutachten</span></h4><p><span style="color: #000000;">Ein Kostenvoranschlag wird durch die Werkstatt, zu der der Wagen gebracht wird, erstellt. Hierbei wird der Wagen zunächst inspiziert und dann definiert, was alles <strong>erneuert</strong> und <strong>repariert</strong> werden muss, und wie viel dies <strong>kosten</strong> wird. Es handelt sich bei dem Kostenvoranschlag also um eine Art <b>Angebot</b>, wie viel die Reparatur in dieser Werkstatt kosten wird. </span></p><p><span style="color: #000000;">Ein Gutachten ist viel <strong>ausführlicher</strong>: Der Sachverständige übernimmt dann eine <b>vollständige Bestandsaufnahme</b> des Wagens, in der er nicht nur berechnet, was die Reparatur kostet, sondern auch welchen <b>Wert </b>das Auto vor dem Unfall hatte. Der Wagen wird hierfür nicht nur <strong>fotografiert</strong>, der Sachverständige prüft das gesamte Auto auf Herz und Nieren. Dabei werden auch <strong>Sonderausstattungen</strong> oder bisher bereits erfolgte Reparaturen miteinbezogen.</span></p><p><span style="color: #333333;">Zusätzlich kann nur mithilfe eines Sachverständigengutachtens der <strong>merkantile Minderwert</strong> erfasst werden. Der merkantile Minderwert bezeichnet den Wert, den Ihr Fahrzeug unfallbedingt weniger wert ist, weil es sich um ein Unfallfahrzeug handelt.</span></p><p><span style="color: #000000;">Die Ergebnisse dieser kleinteiligen Prüfung fasst der Sachverständige dann in einem Gutachten zusammen, wobei er auch tabellarisch aufzählt, welches Teil des Autos ersetzt wird, welche Kosten hierfür veranschlagt werden müssen usw. </span></p><p><span style="color: #000000;">Auch die erstellten Bilder werden als <strong>Beweis</strong> in das Gutachten eingefügt.  Das Gutachten von einem Kfz-Sachverständigen dauert somit auch meist länger und ist um einiges teurer, als der Kostenvoranschlag der Werkstatt. Jedoch gibt das Gutachten dem Unfallbeteiligten auch einen besseren Einblick, welche <strong>Schäden am Wagen</strong> behoben werden müssen und wieviel Geld er hierfür von dem Unfallgegner und/ oder dessen Versicherung fordern kann.</span></p>								</div>
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									<p style="font-family: Poppins, sans-serif;"><b>TIPP: </b>Wissen Sie, welche <strong>Ansprüche</strong> Sie nach einem Verkehrsunfall haben? Lesen Sie hier alle Schadenseratzansprüche vo<strong>n A bis Z</strong>!</p>								</div>
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									<h4>Wer trägt die Kosten für ein Gutachten?</h4><p>Grundsätzlich kann jeder <strong>Unfallgeschädigte</strong> nach einem Autounfall die <strong>Kosten</strong> für einen Kostenvoranschlag oder eines Gutachtens vom Unfallgegner / dessen Haftpflichtversicherung <strong>zurückverlangen</strong>.</p><p>Jedoch muss hier <b>aufgepasst</b> werden: Sollte sich nur ein Kratzer im Lack befinden, wäre es unbillig ein Gutachten im drei- bis vierstelligen Bereich hierfür anzufertigen. Somit werden die Kosten für ein Gutachten <b>nicht übernommen</b>, wenn der Schaden nicht mehr als 750,00 € &#8211; 1.000,00 € beträgt. In den meisten Fällen wird die Werkstatt, wenn Sie Ihren Unfallwagen dort vorstellen, Ihnen mitteilen können, ob der Schaden diese <strong>Grenze überschreitet</strong> und somit ein Gutachten angefertigt werden kann. Dadurch schützt sich die Werkstatt auch selber: Veranschlagt die Werkstatt die Kosten gegenüber der Versicherung und dem Auftraggeber zu gering, muss sie im Zweifelsfall die Mehrkosten der Reparatur selber zahlen.</p><h4> </h4><h4>Wirtschaftlicher Totalschaden</h4><p>Unter Umständen wird der Gutachter feststellen, dass sich eine <b>Reparatur </b>des Wagens <b>nicht </b>mehr wirtschaftlich lohn. In diesen Fällen spricht man von einem<strong> wirtschaftlichen Totalschaden</strong>. . </p><p>Bei Autounfällen hat die Rechtsprechung entschieden, dass man die Reparaturkosten verlangen kann, wenn sie nicht<b> 130 % des Wiederbeschaffungswertes</b> überschreiten. Der Wiederbeschaffungswert ist dabei der Wert, der eine Ersatzbeschaffung des Fahrzeuges mit gleicher Qualität (Ausstattung, Laufleistung etc.) entspricht.</p><p>Sollte ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegen, muss die Versicherung die Kosten für ein gleichwertiges Fahrzeug zahlen, abzüglich des Restwertes Ihres Fahrzeugs.</p><h4> </h4><h4> </h4>								</div>
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									<p><b>Sie sind mit der Unfallabwicklung überfrodert? </b></p><p>Dann <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall/" target="_blank" rel="noopener">melden</a> Sie uns Ihren Fall &#8211; wir <strong>übernehmen die Abwicklung</strong> für Sie!</p><p>Oder verschaffen Sie sich einen<strong> ersten Überblick</strong> über den <strong>Ablauf</strong> der Unfallabwicklung. <a href="https://vinqo.de/was-tun-nach-einem-verkehrsunfall/" target="_blank" rel="noopener">Hier </a>erfahren Sie mehr!</p>								</div>
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									<h4 style="font-family: Poppins, sans-serif; color: #000000;"> </h4><h4 style="font-family: Poppins, sans-serif; color: #000000;"><span id="Reparaturkosten1">Reparaturkosten </span></h4><p>Die Abrechnung der Reparaturkosten kann entweder aufgrund des Kostenvoranschlags oder des Gutachtens erfolgen.</p><p>In manchen Fällen tritt man seine Ansprüche, die man gegen den Unfallgegner oder dessen Versicherer hat, dann an die Werkstatt ab. Diese repariert dann den Wagen und wendet sich bezüglich der Rechnung direkt an den Unfallgegner oder dessen Versicherer, ohne dass Sie die Kosten vorstrecken müssen. Nur für den Fall, dass die Gegenseite nicht oder nicht rechtzeitig zahlt, werden Sie dann in Verantwortung für die Kosten genommen.  </p><p>In den meisten Fällen wird die Werkstatt oder der Sachverständige bereits vorgefertigte Abtretungserklärungen vorbereitet haben, mithilfe derer Sie Ihre Schadensersatzansprüche gegen die Versicherung für das Gutachten oder die Reparatur abtreten können.</p><p>Zusammengefasst ist die Schadensregulierung nach einem Autounfall häufig langwierig und rechtlich komplex. Die Frage nach der Kostenverteilung steht dabei für viele Unfallgeschädigte im Mittelpunkt. Wir unterstützen Sie gerne bei der Schadensregulierung und stehen mit unserem Fachwissen an Ihrer Seite. </p>								</div>
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