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	<title>Fahrradunfall mit Auto Archive - VINQO Rechtsanwälte</title>
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		<title>Fahrradunfall mit Leasingrad &#8211; Darauf müssen Sie achten!</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 02 Mar 2021 06:59:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Der Trend zum Leasing hat mittlerweile auch den Fahrradmarkt erreicht. Hier haben sich neue und innovative Geschäftsmodelle gebildet, die Elemente des klassischen Leasings erhalten, oder das Leasing-Modell vollständig übernommen haben. Doch was ist, wenn man mit einem solchen Rad dann einen Unfall baut? Worauf Sie bei einem Fahrradunfall mit einem Leasingrad achten müssen, stellen Wir Ihnen im Folgenden vor. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-mit-leasingrad-darauf-muessen-sie-achten/">Fahrradunfall mit Leasingrad &#8211; Darauf müssen Sie achten!</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p>Der Trend des Leasings hat mittlerweile auch den <strong>Fahrradmarkt</strong> erreicht. Hier haben sich neue und innovative Geschäftsmodelle gebildet, die Elemente des klassischen Leasings erhalten, oder das Leasing-Modell vollständig übernommen haben (z.B. <a href="https://www.jobrad.org/">JobRad</a> oder <a href="https://www.bikeleasing.de/">BikeLeasing</a>) Doch was ist, wenn man mit einem <strong>Leasingrad</strong> dann in einen Fahrradunfall verwickelt ist? Worauf Sie bei einem <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-was-muss-ich-tun/">Fahrradunfall</a> mit einem Leasingrad achten müssen, stellen wir Ihnen im Folgenden vor.</p>								</div>
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									<h2>Wem gehört das Leasingrad?</h2><p>Den verschiedenen Formen aller <strong>Leasing</strong>&#8211;<strong>Modelle</strong> ist gleich, dass Sie selber nicht Eigentümer des Fahrrades werden. Der <strong>Eigentümer</strong> des Fahrrades bleibt der <strong>Leasinggeber</strong>, also im Regelfall der Vertragspartner des Fahrradleasing. Dies hat zur Folge, dass Sie nach einem Fahrradunfall<strong> keine Schadensersatzansprüche</strong> hinsichtlich des beschädigten Fahrrads haben. Denn diese stehen weiterhin dem Leasinggeber zu.</p><h2>Besitzrecht/ Ersatzfahrzeug</h2><p>Bei einen Leasingvertrag wird die <strong>Nutzung</strong> des Fahrrades regelmäßig Ihnen als Leasingnehmer zustehen. Das führt dazu, dass Sie unter Umständen bei einem <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-schriften/">Fahrradunfall</a> einen Anspruch auf ein <a href="https://vinqo.de/nutzungsausfall-bei-fahrraedern-und-e-bikes/">Ersatzrad</a> für den Zeitraum haben, in welchem Ihr Fahrrad in der <a href="https://vinqo.de/schadensersatz-nach-fahrradunfall-berechnen-gutachten-und-kostenvoranschlag/">Werkstatt </a>ist.</p><p>Sollten Sie auf ein Ersatzfahrrad verzichten, kann Ihnen sogar der <a href="https://vinqo.de/nutzungsausfall-bei-fahrraedern-und-e-bikes/"><strong>Nutzungsausfall</strong></a> zustehen. Um einen Nutzungsausfall geltend zu machen, müssen Sie nachweisen, dass es sich bei dem Fahrrad für Sie um ein zentrales <strong>wirtschaftliches Gut</strong> handelt, weil Sie es beispielsweise nutzen, um alle Einkäufe zu tätigen und zur Arbeit zu fahren. Das Fehlen des Fahrrades muss sich spürbar auf Ihre <strong>Lebensführung</strong> auswirken. Des Weiteren müssen Sie <strong>beweisen</strong>, dass Sie das Fahrrad aufgrund des Unfalles für einen Zeitraum nicht benutzen konnten, obwohl Sie dafür in der Lage waren und es auch genutzt hätten. </p><p>In manchen Leasing-Verträgen wird übrigens geregelt, dass Sie im Falle eines Unfalles ein <strong>Ersatzrad</strong> (teilweise auch kostenlos) zur Verfügung gestellt bekommen. Wenn es kostenlos zur Verfügung gestellt wird, können Sie natürlich <strong>keinen</strong> Nutzungsersatz verlangen oder ein anderes Rad anmieten. Wenn es mit Kosten verbunden ist, können Sie diese Kosten von dem Unfallgegner unter Umständen ersetzt verlangen.</p><h2>Reparatur</h2><p>Ob und wie das Fahrrad <strong>repariert</strong> wird, liegt bei einem Leasing-Fahrrad normalerweise nicht mehr in Ihrem Entscheidungsbereich, sondern ist Entscheidung des <strong>Leasinggebers</strong>.</p><p>Der Leasinggeber kann sich aber nicht entscheiden, das Fahrrad weder zu reparieren noch Ihnen keinen Ersatz zukommen zulassen. Denn hierzu ist er in der Regel vertraglich <strong>verpflichtet</strong>. Die <strong>Reparaturfreigabe</strong> muss trotzdem <strong>durch</strong> den <strong>Leasingeber</strong> vorgenommen werden. Erst wenn der Leasingeber also sein „Go“ gibt, darf das Fahrrad von der Werkstatt repariert werden.</p><p>Der Leasinggeber kann grundsätzlich auch einfordern, dass das Fahrrad zu einer Vertragswerkstatt eingeschickt wird. Sie selber müssen bei einem unverschuldeten Fahrradunfall die <strong>Reparaturkosten</strong> nicht fürchten, im Regelfall holt sich der Leasinggeber diese direkt beim Unfallverursacher zurück.</p><h2>Merkantiler Minderwert</h2><p>Unter dem merkantilen Minderwert versteht man, dass ein Unfallfahrrad allein durch den Umstand, dass es einen Unfall hatte, regelmäßig weniger wert sein wird. Denn wenn eine Person die Wahl hat, ein unfallfreies oder unfallbehaftetes Fahrrad zu kaufen, wird sie sich regelmäßig für das<strong> unfallfreie Rad</strong> entscheiden. Dieser merkantiler Minderwert muss durch den Unfallgegner, wenn dieser den Unfall verursacht hat, ersetzt werden. Im Regelfall wird dieser <strong>Ersatzanspruch</strong> an den Leasinggeber gezahlt.</p><p>Im Falle des <a href="https://vinqo.de/ansprueche-nach-fahrradunfall-das-steht-ihnen-zu/">Merkantilen Minderwertes</a> können Ihre Interessen mit denen des Leasinggebers kollidieren. Wenn der Leasinggeber einen <strong>Ersatz</strong> in Form des merkantilen Minderwert erhalten hat, darf er Ihnen nicht in der <strong>Abschlagszahlung</strong> oder bei Beendigung des Leasings die <strong>Verschlechterung</strong> des Fahrrades „auflasten“.</p><p>Der <strong>BGH</strong> hat hierzu geurteilt, dass dieser Anspruch zum <strong>Leasingnehmer</strong> indirekt <strong>durchgereicht</strong> werden muss:</p><p>Entweder, in dem dieser Betrag in die <strong>Reparatur</strong> oder Wiederbeschaffung eines Fahrrads investiert wird, oder indem der Betrag auf den <strong>Restwertausgleich</strong> am Ende des Leasingvertrages anzurechnen ist. Die Rechtsprechung des BGH bezog sich hierbei zwar auf das Leasen eines PKW, jedoch können diese Grundsätze auch auf das Leasen eines Fahrrades angewandt werden.</p><h2>Schmerzensgeld, Bekleidung uvm.</h2><p>Während der Leasinggeber also direkt oder indirekt sicherstellt, dass Ihr geleastes Fahrrad wieder zur Verfügung steht, müssen Sie sich um alle weitergehenden Ansprüche selbst kümmern. </p><p>Insbesondere der rechtlich besonders komplizierte Schmerzensgeldanspruch nach einem Fahrradunfall muss von Ihnen selbst durchgesetzt werden. Hinzu kommen Kosten für die beschädigte Bekleidung, den Helm, Fahrtkosten uvm. </p><p>Dabei zählen Fahrradunfälle sicherlich zu den <a href="https://www.youtube.com/watch?list=TLGGb2s6foNKr4MyNzAyMjAyMQ&amp;v=p3c6QoT6qUI&amp;feature=emb_title">rechtlich komplexesten Schadensfällen</a>, sodass Sie hier keinesfalls alleine gegen die gegnerische Versicherung vorgehen sollten. Andernfalls besteht sogar die Gefahr, dass Sie sich gegenüber <a href="https://vinqo.de/abfindungserklaerung-unterzeichnen-risiken-und-nachteile/">Ihrem Arbeitgeber selbst schadenersatzpflichtig</a> machen!</p><p>Zusätzlich sollten Sie darauf achten, spezialisierte, rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ohne spezielle Erfahrung bei Fahrradunfällen können Ihnen schnell aus Unwissenheit Ihres Rechtsanwalts / Rechtsdienstleisters Nachteile entstehen, die hinterher kaum korrigiert werden können. </p><h2>Fazit</h2><p>Bei einem Leasingfahrrad teilen sich die <strong>Schadensersatzansprüche</strong> regelmäßig auf Leasinggeber und Leasingnehmer auf. Alle oben genannten Grundsätze kommen natürlich nur dann zum Tragen, wenn in Ihrem <strong>Leasingvertrag</strong> nicht eine andere Vereinbarung mit dem Leasinggeber getroffen wurde.</p><p>Nach einem Fahrradunfall sollten Sie daher immer zunächst in Ihren Vertrag schauen, was genau von dem Ihrem Leasinggeber im Falle eines Unfalls gefordert wird und was er leistet. Hierdurch ersparen Sie sich mögliche Rechtsunsicherheiten und <strong>Kosten</strong>, beispielsweise wenn Sie trotz entgegenstehender vertraglicher Klausel ein Ersatzfahrrad anmieten</p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-mit-leasingrad-darauf-muessen-sie-achten/">Fahrradunfall mit Leasingrad &#8211; Darauf müssen Sie achten!</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Fahrradunfall: Wie finde ich die gegnerische Versicherung heraus?</title>
		<link>https://vinqo.de/fahrradunfall-wie-finde-ich-die-gegnerische-versicherung-heraus/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 23 Nov 2020 09:31:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Wenn Sie Geschädigter eines Fahrradunfalls sind, möchten Sie sowohl die Sachschäden ersetzt bekommen, als auch ein angemessenes Schmerzensgeld für immaterielle Schäden erhalten. doch von wem? </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-wie-finde-ich-die-gegnerische-versicherung-heraus/">Fahrradunfall: Wie finde ich die gegnerische Versicherung heraus?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p style="text-align: justify;">Wenn Sie Geschädigter eines <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall/"><b>Fahrradunfalls </b></a>sind, möchten Sie sowohl die Sachschäden ersetzt bekommen, als auch ein angemessenes <b>Schmerzensgeld </b>für Verletzungen wie <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeld-fuer-prellung-nach-fahrradunfall/"><strong>Prellungen </strong></a>erhalten &#8211; doch von wem?</p><p style="text-align: justify;">Grundsätzlich können Sie sich sowohl an den <b>Unfallverursacher</b>, als auch an dessen <b>Versicherung </b>halten. Hierfür müssen Sie die Versicherung aber erstmal ermitteln können. Wie Sie die Versicherung ermitteln, unterscheidet sich abhängig vom jeweiligen Schädiger. </p>								</div>
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									<h2>Der Unfallverursacher ist Autofahrer</h2><p>Auch wenn bei einem Fahrrad-Auto-Unfall das größtmögliche Verletzungspotential besteht, ist die Durchsetzung des Schadensersatzes und des Schmerzensgeldes weitgehend <strong>unproblematisch</strong> im Hinblick auf die Solvenz des Gegners.</p><p>Autofahrer, beziehungsweise Fahrzeughalter, sind <strong>verpflichtet</strong>, eine <strong>Haftpflichtversicherung</strong> für den Wagen abzuschließen. Sobald ein Autofahrer als jemanden im Straßenverkehr verletzt, kann immer auch gegen eine <strong>gegnerische Versicherung</strong> die Ansprüche durchgesetzt werden.</p><p>Noch ein <strong>Vorteil</strong>: Selbst wenn der Autofahrer sich vom Unfallort entfernt, können Sie mithilfe des <strong>Kennzeichens</strong> seine Versicherung relativ unkompliziert herausfinden. Denn die Polizei (die Sie in einem Fall der Fahrerflucht unbedingt benachrichtigen sollten!) oder der <strong>Zentralruf der Autoversicherer</strong> können mithilfe des Kennzeichens die Versicherung ermitteln. Den Autofahrer selber kann man hierdurch als Privatperson zwar nicht identifizieren, jedoch können Sie nach einem Unfall zunächst nur den Unfall bei der gegnerischen <strong>Versicherung</strong> <strong>anmelden</strong>.</p><h2>Der Schaden wurde durch einen Hund verursacht</h2><p>Gerade in Freizeitanlagen wie Parks oder Wäldern können <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeld-nach-zusammenstoss-zwischen-hund-und-fahrrad/">Fahrradfahrer</a> und Hunde kollidieren. Wenn der Hund <strong>frei herumläuft</strong>, realisiert er nicht, dass er für Fahrradfahrer ein gefährliches Hindernis darstellen kann. Bei manchen Hunden wird durch ein Fahrrad auch der <strong>Jagdinstinkt</strong> geweckt, sodass sie versuchen, das Fahrrad zu verfolgen. Umsichtige Hundehalter kennen natürlich ihren Hund, und sollten eigentlich wissen, wann es besser wäre den Vierbeiner an die <strong>Leine</strong> zu nehmen.</p><p>Grundsätzlich gibt es <strong>keine</strong> bundesweit<strong> einheitliche Verpflichtung</strong>, eine Hundehaftpflichtversicherung für das Haustier abzuschließen. Dies wird von Land zu Land anders geregelt.</p><p>Sollten Sie durch einen Hund geschädigt werden, sprechen Sie den Hundehalter auf eine möglicherweise bestehende Versicherung an. Der Hundehalter wird dann den Fall im besten Fall selber der Versicherung melden. Wenn er dies nicht vornimmt, können Sie aber mithilfe der <strong>Versicherungsscheinnummer</strong> des Hundes die Versicherung auch selber kontaktieren.</p><p>Falls neben der Tiergefahr den Halter ein <b>eigenes Verschulden</b> trifft, beispielsweise weil er den Hund nicht angeleint hat, obwohl er hierzu verpflichtet gewesen wäre, kann unter Umständen auch die private Haftpflichtversicherung des Hundehalters eingreifen.</p><h2>Der Unfallgegner war Fahrradfahrer oder Spaziergänger</h2><p>Für Spaziergänger und andere Fahrradfahrer gibt es keine Sonderform der Versicherung wie bei Hundehaltern und Wagenhaltern. Hier müssen Sie überprüfen, ob eine <b>private Haftpflichtversicherung</b> abgeschlossen wurde. Für ein gewisses Verwirrungspotential sorgt die „Fahrradversicherung“. Diese soll aber nicht die Kosten und Schäden eines Fahrradfahrers regulieren, sondern das Fahrrad in den meisten Fällen vor Diebstahl oder Beschädigung versichern.</p>								</div>
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									<p>Fahrradunfall aus <b>Expertensicht</b>: Lesen Sie&nbsp;<a href="https://vinqo.de/erfahrungsbericht-fahrradunfall-und-die-folgen-aus-expertensicht/" target="_blank" rel="noopener">hier&nbsp;</a>das wichtigste und klassische Stolperfallen zu dem Thema Fahrradunfall!</p>								</div>
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									<p></p>
<h2>Wieso eine Versicherung der bessere Anspruchsgegner sein kann &#8211; aber nicht muss!</h2>
<p>Anders als eine <b>Privatperson</b> ist die Wahrscheinlichkeit einer Insolvenz bei einer Versicherung verschwindend gering. Sollte der Schädiger jedoch nicht haftpflichtversichert sein, können gerade hohe Schmerzensgelder <b>nicht realisiert </b>werden.</p>
<p>Auf der anderen Seite kann es aber auch nachteilig sein, einen Schmerzensgeldanspruch gegen eine <b>Versicherung </b>durchzusetzen. Denn es gehört quasi zum täglichen Brot der gegnerischen Versicherung, <b>Auszahlungen </b>möglichst <b>gering</b> zu halten. Als wirtschaftliches Unternehmen steht daher der ökonomische und nicht altruistische Gedanke im Vordergrund. Die gegnerischen Versicherungen kämpfen darüber hinaus durchaus mit harten Bandagen. Sie sollten jedes Schreiben der gegnerischen Versicherung somit sorgfältig auf versteckte Stolpersteine untersuchen. Achten Sie insbesondere auf:</p>
<h3>Einwilligungserklärungsaufforderungen</h3>
<p>Im Regelfall wird die gegnerische Versicherung Sie auffordern, dass Sie eine <a href="https://vinqo.de/einwilligung-der-versicherung-fur-schmerzensgeld-unterzeichnen/">Einwilligungserklärung</a> in die Verarbeitung Ihrer Daten geben. Teilweise kann sich da sogar auf die medizinischen Daten nach einem Unfall beziehen. Eine allgemeine Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten braucht es grundsätzlich <strong>nicht</strong>. Daher sollten Sie diese auch nicht erteilen.</p>
<p>Besonders bei der Entbindung Ihres Arztes von seiner ärztlichen Schweigepflicht, sollten Sie genau <strong>überprüfen</strong>, in was für einem Ausmaß der Arzt von seiner Schweigepflicht entbunden wird. Sie sollten überprüfen, dass der Arzt nicht insgesamt entbunden wird, sondern nur bezüglich des exakten <strong>Schädigungsereignisses</strong> und dessen Verletzungsfolgen. Die gegnerischer Versicherung kann ansonsten versuchen, einen Teil Ihrer Verletzungen mit einer Vorerkrankung oder ähnlichem in Verbindung zu bringen. Lassen Sie sich nicht einschüchtern, wenn die Versicherung Druck auf Sie aufbaut und eine Regulierung aufgrund der fehlenden Einwilligungserklärung verweigert. Das OLG Düsseldorf entschied:</p>
<p style="padding-left: 40px;"><em>Ein Unfallopfer ist weder aus prozessualen noch aus materiell-rechtlichen Gründen verpflichtet, insbesondere durch eine Schweigepflichtentbindungserklärung seinen Beitrag dazu zu leisten, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung in den Besitz des Vorerkrankungsverzeichnisses gelangt oder dass dieses zumindest in den Rechtsstreit zu dem Zweck eingeführt wird, der Gegenseite eine fundierte und gegebenenfalls beweiskräftige Stellungnahme zu einer Kausalitätsproblematik im Hinblick auf gesundheitliche Vorschäden zu ermöglichen.“ (OLG Düsseldorf, Urteil vom 5. 3. 2013 – I-1 U 115/12)</em></p>
<p><em>&nbsp;</em></p>
<h4>Sachverhaltsangaben</h4>
<p>Die gegnerische Versicherung kennt den Sachverhalt regelmäßig bereits durch den Unfallgegner. Selbst wenn Sie selber den Fall als erstes melden, sollten Sie bei den Sachverhaltsangaben möglichst <strong>knapp</strong> und <strong>objektiv</strong> bleiben. Sie sind nicht dazu verpflichtet, ein eigenes Verschulden darzustellen. Es ist vielmehr Aufgabe der gegnerischen Versicherung, dieses nachzuweisen.</p>
<p></p>
<h5>Abfindung</h5>
<p>Unter Umständen wird die gegnerische Versicherung Ihnen eine <a href="https://vinqo.de/abfindungserklaerung-unterzeichnen-risiken-und-nachteile/">Abfindung</a> anbieten, um den Streitfall aus der Welt zu schaffen. Eine solche Abfindung sollten Sie nur mit<strong> juristischer Überprüfung</strong> zustimmen! Es geht der Versicherung nämlich weniger darum, Ihnen einen finanziellen Gefallen zu tun. Durch eine Abfindung kann eine Versicherung vielmehr verhindern, dass später auftretende <strong>Folgeschäden</strong> geltend gemacht werden. Insbesondere wenn Sie eine private Krankenversicherung abgeschlossen haben, müssen Sie auch mit dieser Rücksprache halten.&nbsp;</p>
<p></p>
<h2>Wie wir Ihnen helfen</h2>
<p>Wir von VINQO sind ein <b>spezialisiertes </b>Team von Juristen und Schadenssachbearbeitern, die sich auf die Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen, gerade auch gegen Versicherungen spezialisiert haben. Wir unterstützen Sie auf dem gesamten Weg der Schadensregulierung und verhindern dann unnötige Anspruchskürzungen. Das ganze ohne jegliches Kostenrisiko! Sie können unser gerne jederzeit Ihren Fall melden.&nbsp;</p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-wie-finde-ich-die-gegnerische-versicherung-heraus/">Fahrradunfall: Wie finde ich die gegnerische Versicherung heraus?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Erfahrungsbericht: Fahrradunfall und die Folgen aus Expertensicht</title>
		<link>https://vinqo.de/erfahrungsbericht-fahrradunfall-und-die-folgen-aus-expertensicht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 21 Sep 2020 13:38:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Was muss man nach einem Fahrradunfall beachten? In meinem persönlichen Erfahrungsbericht erkläre ich euch, worauf ihr achten müsst!</p>
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									<p style="text-align: left;"><em>Foto: Filmproduktion Hulok</em></p>								</div>
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									<p><em>Ein Beitrag von <b>Marie Platner</b>, Motorradfahrerin, Mountainbikerin und Schadenmanagerin bei <a href="https://vinqo.de/ueber-uns/">VINQO</a>.</em></p><p>Ich, Marie Platner, liebe die Fortbewegung auf zwei Rädern im Alltag und in der Freizeit.</p><p>Vor ca. 6 Jahren entdeckte ich meine Liebe zum <a href="https://vinqo.de/motorradunfall-schmerzensgeld/">Motorrad</a> fahren, seit 2 Jahren bin ich auch ohne Motor gerne auf zwei Rädern unterwegs. Nach der Arbeit eine Runde mit dem Mountainbike im Wald zu drehen und neue Trails zu entdecken, macht mir unheimlich viel Spaß.</p><p>Doch häufig ist das Fahren im Wald nicht der gefährlichste Teil am Fahrrad fahren, sondern der Weg zum Wald. Im Straßenverkehr ist man mit dem Fahrrad leider der schwächere Verkehrsteilnehmer und wird häufig auch noch von anderen Autofahrern übersehen oder nicht wie ein richtiger Verkehrsteilnehmer behandelt. So <b>überholen Autos mit zu wenig Abstand</b>, drängeln und übersehen einen häufig, weil sie z. B. den Schulterblick vergessen. Dadurch ist die Fahrt zu den Trails stressig und vor allem gefährlich. Der einzige Vorteil in solchen Situationen: Die <b>Schutzkleidung</b> verhindert bei einem Unfall auf der Straße schlimmere Verletzungen. Erst kürzlich hatte eine Freundin einen <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall/">Fahrradunfall</a>, weil ein Auto ihr die Vorfahrt genommen hatte.</p><p>Wenn nach einem Fahrradunfall der erste Schock verarbeitet ist, geht es an die <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-was-muss-ich-tun/"><b>Schadenabwicklung</b></a>, um die beschädigten Gegenstände wiederherzustellen bzw. zu reparieren. Hier treten einige Fragen und Probleme auf: angefangen bei der Frage ob man <a href="https://vinqo.de/wie-viel-schmerzensgeld-nach-einem-fahrradunfall/"><b>Schmerzensgeld</b></a> bekommt bis hin zu der Frage was mit dem <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-schadenersatz-fur-reparatur-nach-fahrradunfall-erhalten/"><b>beschädigten Fahrrad </b></a>passiert. Für mich ist die Abwicklung kein Problem, aber auch nur <b>weil ich tagtäglich Schadensfälle wie diese bearbeite</b> und die Tricks der Versicherung des Unfallverursachers kenne. Wenn man nicht gerade in diesem Bereich berufilch tätig ist, sieht das jedoch leider anders aus. </p>								</div>
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									<h2>Meine Ratschläge nach einem Fahrradunfall</h2><p>Sucht euch professionelle Unterstützung, die sich mit Fahrradunfällen und deren Abwicklung auskennt. Der zweite Tipp: Merkt euch das <b>Kennzeichen</b> / <b>Kontaktdaten</b> des <b>Unfallverursachers</b>, denn sonst habt ihr später keinen Anspruchsgegner, von dem ihr euch den Schadenersatz zurückholen könnt. <span style="letter-spacing: 0px;">Wenn Ihr das Kennzeichen habt, bringen wir die Versicherung des Unfallverursachers für euch in Erfahrung und machen dort <a href="https://vinqo.de/wirtschaftlicher-totalschaden-nach-fahrradunfall/">Schadensersatz für eurer beschädigtes Fahrrad</a> und das Schmerzensgeld für euch geltend.</span></p><p>Damit ihr nach eurem  Fahrradunfall auch <a href="https://vinqo.de/so-erhalten-sie-ein-maximales-schmerzensgeld/"><b>Schmerzensgeld</b></a> problemlos erhaltet, solltet Ihr auf jeden Fall <b>zum Arzt gehen</b> und eure Verletzungen dort untersuchen und dokumentieren lassen. Mit Hilfe des Arztberichtes können wir dann das Schmerzensgeld beziffern. Zusätzlich hilfreich sind <b>Fotos von den Verletzungen</b>, sofern die Verletzungen sichtbar sind.</p><p>Doch neben den Verletzungen am Körper sind vor allem die <b>Schäden am Bike</b> und des Zubehörs besonders ärgerlich. Leider bekommt man die Teile nicht mal so eben von der Versicherung ersetzt, sondern nur die <b>Differenz</b> zwischen dem Zustand vor und nach dem, da ein Geschädigter nach einem Unfall nicht besser gestellt werden darf als vorher. Das kann unfair und ärgerlich sein, jedoch ist es ein Grund mehr, sich von Profis helfen zu lassen, um nicht noch mehr Ansprüche zu verlieren.</p><p>Das Fahrrad steht beim Schadenersatz im Vordergrund. Das Bike, auf das oftmals lange Zeit gespart wurde oder sogar ein Kredit für aufgenommen worden ist, ist nun beschädigt. Da <b>Mountainbikes</b> und andere Fahrräder wie z. B. <b>E-Bikes </b>oder bestimmte <b>Rennräder</b> sehr teuer in der Anschaffung sein können, ist es besonders wichtig den <b>Anschaffungsbeleg</b> aufzubewahren. Denn bei älteren Fahrrädern kann der Schaden auch teilweise pauschal geschätzt werden. </p><p>Bei hochwertigeren Fahrrädern muss jedoch geprüft werden, <a href="https://vinqo.de/schadensersatz-nach-fahrradunfall-berechnen-gutachten-und-kostenvoranschlag/">ob ein Kostenvoranschlag oder ein Gutachten erstellt werden soll</a>. Ein Kostenvoranschlag ist eine grobe Auflistung der Schadenspositionen und liegt kostentechnisch bei ca. 50,00 €. Ein Gutachten hingegen ist viel detaillierter und prüft auch, ob nicht <b>Risse in dem Rahmen</b> entstanden sind. Da ein Gutachten mehrere hundert Euro kostet, empfehlen wir euch nicht sofort das Gutachten in Auftrag zu geben, nur weil Ihr Sorge vor einem Riss habt oder das Fahrrad besonders teuer war. </p><p>Zuerst muss ermittelt werden, ob der<b> Wert des Fahrrads die Kosten eines Gutachtens rechtfertigt</b> (hierbei spielt auch eine Rolle, vor wie viel Jahren Ihr euch das Fahrrad zugelegt habt) und ob die Versicherung bereit ist, die Kosten für das Gutachten zu übernehmen. Denn wenn Ihr zu voreilig seid, müsst ihr am <b>Ende das Gutachten selber bezahlen</b> und bekommt das Geld nicht von der Versicherung zurück. Damit das nicht vorkommt, beraten wir euch gerne, ob in eurem Fall ein Gutachten oder ein Kostenvoranschlag notwendig ist und halten Rücksprache mit der Versicherung.</p><p>Wenn Ihr dann die <b>Reparaturkosten des Fahrrads</b> in Erfahrung gebracht habt, erhaltet ihr von der Versicherung einen Teil des Schadensersatzes. Diese wird jedoch in keinem Fall direkt in voller Höhe den Betrag begleichen. Prinzipiell wird <b>erst der Nettobetrag ausgezahlt</b> und nur wenn der Reparaturnachweis bzw. -beleg nachträglich eingereicht wird, wird die <b>Mehrwertsteuer</b> noch ausgezahlt. Dies ist eine der vielen Kleinigkeiten, über die euch sonst keiner informiert. Des Weiteren zahlt die Versicherung auch gerne mal nur 2/3 der Reparaturkosten, auch wenn Ihr schwarz auf weiß nachweisen könnt, dass die Reparaturkosten höher sind. </p><p><b>Warum</b>? Weil die Versicherungen versuchen, an allen Ecken Geld sparen wollen. Deshalb muss die Schadensabwicklung immer sorgfältig geprüft werden und vor allem hartnäckig und rechtlich fundiert nachgehakt werden. Und zwar so lange, bis ihr die Entschädigung in voller Höhe erhaltet. Denn häufig gibt es keine begründeten Einwände, die die Versicherung hat. Doch solange nicht das Geld richtig eingefordert wird, rücken diese auch nicht freiwillig mit dem Geld raus. Eine Situation, die den Fahrradfahrer nach einem Fahrradunfall stark benachteiligt.</p><p>Bei <b>beschädigten Gegenständen </b>wie Fahrrad, Flaschenhalter oder z. B. Handschuhe werden immer folgende Informationen benötigt: </p><ol><li>Anschaffungsbeleg (oder Anschaffungszeitpunkt und Preis) und </li><li>Fotos von den Schäden. </li></ol><p>Diese Informationen solltet Ihr also immer mit angeben, damit der euch zustehende Schadensersatz bzw. <b>Zeitwert</b> von vor dem Unfall ermittelt werden kann. Zur Ermittlung oder Berechnung des Zeitwertes gibt es im Fahrradbereich mehrere Methoden, die genau durchgerechnet werden müssen, damit ihr kein Geld verpasst.</p><p><span style="letter-spacing: 0px;">Ihr erhaltet dann von der Versicherung den Betrag, der z. B. euer Flaschenhalter vor dem Unfall Wert war. Der Zeitwert weicht häufig stark von dem Kaufpreis ab und liegt oftmals bei der Hälfte. Hier ist es wichtig, einen Nachweis zu erbringen, für wie viel Euro Ihr euch diesen Helm erneut zulegen könnt, damit Ihr auch tatsächlich genug Schadensersatz erhaltet. Dieses Prinzip lässt sich auf die meisten Zubehörteile wie z. B. die Mountainbikehose übertragen. Ausnahmen können gemacht werden, wenn der beschädigte Gegenstand besonders neu ist, dann kann in Ausnahmefällen auch der Neupreis gezahlt werden. <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-ohne-helm-bekomme-ich-trotzdem-schmerzensgeld/">Außerdem kann beim Fahrradhelm immer der Neupreis verlangt werden! </a></span></p>								</div>
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									<p>Es ist super ärgerlich, dass der Schadensersatz nicht so einfach wie man annimmt ausgezahlt wird und man mit der Schadenabwicklung eigentlich alleine gelassen wird. </p><p>Wir helfen euch deshalb von Anfang bis Ende, eure Ansprüche durchzusetzen und das zu erhalten, was euch auch tatsächlich zusteht. Dazu gehören: <a href="https://vinqo.de/wie-viel-schmerzensgeld-nach-einem-fahrradunfall/">Schmerzensgeld</a>, Schadensersatz, <a href="https://vinqo.de/verdienstausfall-und-entgangener-gewinn-als-selbststaendiger-bei-verletzung/">entgangener Gewinn</a>, eine Kostenpauschale in Höhe von 25,00 € und ggf. <a href="https://vinqo.de/nutzungsausfall-bei-fahrraedern-und-e-bikes/">Nutzungsausfall</a>. Auslagen für Arztkosten, Medikamente oder Fahrtkosten könnt Ihr euch auch von der Versicherung zurückholen. Wichtig hierfür ist die nachvollziehbare Dokumentation, wie z. B. mit Quittungen oder Bustickets.</p><p><b>Zusammenfassend</b> kann gesagt werden:<b> Lasst die Finger von der Schadenabwicklung</b>, wenn Ihr keine Ahnung habt. Das klingt zwar hart, aber bevor Ihr Angaben bei der Versicherung macht, die euch später zum Nachteil vorgehalten werden, solltet ihr euch lieber von Anfang an <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall/">von einem Profi helfen lassen und kein Geld verlieren</a>. </p><p>Solltet Ihr Fragen haben oder Hilfe bei der Schadenabwicklung benötigen, sind wir gerne für euch da!</p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/erfahrungsbericht-fahrradunfall-und-die-folgen-aus-expertensicht/">Erfahrungsbericht: Fahrradunfall und die Folgen aus Expertensicht</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Fahrradunfall &#8211; Was muss ich tun?</title>
		<link>https://vinqo.de/fahrradunfall-was-muss-ich-tun/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 11 Sep 2020 11:23:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Die Zahl der Fahrradfahrer in Deutschland steigt jedes Jahr. Leider steigt damit auch die Zahl der im Straßenverkehr verunfallten Fahrradfahrer. Im Jahr 2018 verunfallten rund 90.000 Fahrradfahrer, davon fast 500 tödlich. Neben den gesundheitlichen Aspekten müssen auch rechtliche Fragen beantwortet werden. Nach einem Fahrradunfall steht man aber häufig unter Schock.  Wir erklären Ihnen deshalb, was...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-was-muss-ich-tun/">Fahrradunfall &#8211; Was muss ich tun?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[		<div data-elementor-type="wp-post" data-elementor-id="9079" class="elementor elementor-9079" data-elementor-post-type="post">
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									<p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Die Zahl der Fahrradfahrer in Deutschland steigt jedes Jahr. Leider steigt damit auch die Zahl der im Straßenverkehr verunfallten Fahrradfahrer. Im Jahr 2018 verunfallten rund 90.000 Fahrradfahrer, davon fast 500 tödlich.</p><p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Neben den gesundheitlichen Aspekten müssen auch rechtliche Fragen beantwortet werden. Nach einem Fahrradunfall steht man aber häufig unter Schock. </p><p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Wir erklären Ihnen deshalb, was Sie nach einem Fahrradunfall unbedingt beachten sollten.</p>								</div>
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									<h2>Schritt 1: Verletzungen versorgen und Polizei rufen</h2><p>Im Zweifel sollten Sie, falls Sie auf dem Fahrrad Beteiligter eines Unfalls geworden sind, überprüfen, inwieweit <strong>Verletzungen</strong> vorliegen, die das Rufen eines <strong>Krankenwagens</strong> notwendig machen. Gerade in Fällen, in denen der Kopf oder der Rücken verletzt worden sind, sollten Sie die Verletzungen möglichst schnell ärztlich untersuchen lassen.</p><p>Sollten Sie sich unsicher sein, ob Ihre Verletzungen das Rufen eines Krankenwagens rechtfertigen, lohnt sich ein Anruf bei der kassenärztlichen Vereinigung unter 116117. Diese können Ihnen Auskunft darüber geben, ob eine notärztliche Untersuchung schnellstmöglich vorgenommen werden sollte oder ob ein Besuch beim Hausarzt reicht.</p><p>Unsicherheit besteht auch häufig bezüglich der Frage, ob die <strong>Polizei</strong> gerufen werden muss. Gerade bei kleineren Schäden gibt es <strong>keine Pflicht</strong>, die Polizei hinzuzurufen. Ist die Schuldfrage jedoch streitig oder sind die Verletzung nicht nur geringfügig, so empfiehlt es sich, zur Unfallaufnahme die Polizei hinzuziehen.</p><h2>Schritt 2: Startschuss für Schadensregulierung</h2><p>Sollten die Verletzungen nicht so dramatisch sein, als dass das Rufen eines Krankenwagens oder eines Notarztes notwendig wären, kann bereits am Unfallort die Aufarbeitung des <strong>Unfallhergangs</strong> vorgenommen werden, damit es hinterher bei der Durchsetzung Ihrer Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche nicht zu Streitigkeiten und Verzögerungen kommt.</p><p>Hierzu sollten Sie folgende Schritte beachten:</p><h2>Schritt 3: Datenerfassung</h2><h3>Personalien des Unfallverursachers und Kennzeichen notieren</h3><p>Es ist unerlässlich, dass nach einem Fahrradunfall die <strong>Daten</strong> der anderen <strong>Unfallteilnehmer</strong> notiert werden. Hierzu kann beispielsweise ein Foto vom <strong>Personalausweis</strong> gemacht werden. Wurden Sie auf Ihrem Fahrrad von einem Auto angefahren oder ein Fahrzeuginsasse hat die Fahrzeugtür unvorsichtig geöffnet und Sie sind mit dieser kollidiert, so ist es bereits ausreichend, dass Sie sich das Kennzeichen notieren. Mithilfe des Kennzeichens kann beim Zentralruf der Autoversicherer die Versicherung erfragt werden. </p><p>Sollte der Unfallhergangs streitig sein, oder ein Unfallverursacher seine Daten nicht mitteilen wollen, ist ein Anruf bei der <strong>Polizei</strong> unumgänglich. Grundsätzlich besteht keine Pflicht, die Polizei hinzuzurufen, sollte jedoch ein nicht unbeachtlicher Personenschaden entstanden sein, wird die Polizei regelmäßig zusammen mit einem Krankenwagen erscheinen und die Personalien der Unfallbeteiligten erfassen.</p><p>Die Daten der Gegenseite sind für Sie auf dem Weg zur Regulierung des Schadens unerlässlich. Denn die Gegenseite ist, natürlich abhängig davon, ob sie den Unfall verursacht hat, zum <strong>Schadensersatz</strong> verpflichtet.</p><h3>Zeugen des Fahrradunfalls ansprechen und Daten notieren</h3><p>Insbesondere wenn die Gegenseite sich uneinsichtig zeigt, sollten Sie überprüfen, ob Außenstehende den Unfall beobachten konnten.</p><p>Im Regelfall geben Zeugen gerne ihre Personalien heraus, um Ihnen als Fahrradfahrer zu helfen. Sie müssen jedoch zumeist aktiv auf umstehende Passanten zugehen und nachfragen. </p><p>Zeugen  können nicht nur wichtige Anhaltspunkte für die Frage nach der Unfallursache geben, häufig sind Zeugen die wichtigsten Beweismittel, um Haftungseinwände der gegnerischen Versicherung und Schutzbehauptungen des Unfallverursachers entkräftigen zu können.</p>								</div>
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									<p><strong>Keinen Helm bei dem Unfall getragen? Lesen Sie in <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-ohne-helm-bekomme-ich-trotzdem-schmerzensgeld/" target="_blank" rel="noopener">diesem Beitrag</a>, ob trotzdem ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht!</strong></p>								</div>
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									<h3>Schäden und Verletzungen nach einem Fahrradunfall dokumentieren</h3><p>Wurden die <strong>Daten</strong> von <strong>Unfallbeteiligten</strong> und <strong>Zeugen</strong> aufgenommen, müssen nun die entstandenen <strong>Sachschäden</strong> und <strong>Verletzungen</strong> <strong>dokumentiert</strong> werden.</p><h4>Sachschäden dokumentieren</h4><p>Alle Schäden am <strong>Fahrrad</strong> sollten bestmöglich dokumentiert werden. Daneben können aber auch Schäden an <strong>Kleidung</strong>, <strong>Helmen</strong>, <strong>Fahrradzubehör</strong> oder <strong>Smartphones</strong> später geltend gemacht werden. Auch hier sollte der Schaden daher <strong>fotografisch</strong> festgehalten werden. Auch die Schäden am Auto des Unfallgegners sollten möglichst festgehalten werden. Denn auch diese können Aufschluss über den Unfallhergang geben. So kann es beispielsweise haftungstechnisch einen Unterschied machen, ob ein PKW Sie beim Abbiegen „nur“ mit der rechten Seite berührt hatte, oder Sie frontal von dem Wagen erfasst wurden. Denn ein frontaler Aufprall auf den Wagen spricht für eine erhöht fahrlässigere Fahrweise der Gegenseite.</p><h4>Verletzungen dokumentieren</h4><p>Neben der Dokumentation der Sachschäden sollten auch <strong>Verletzungen</strong> festgehalten werden. Neben <strong>Fotos</strong> von Wunden gehören hierzu auch <strong>Arztberichte</strong>. Auch wenn Sie selber ungern einen Arzt aufsuche, sollte in diesem Ausnahmefall der Gang in die Praxis nicht aufgeschoben werden. Neben der <strong>Dokumentation</strong> der Verletzungen, die für ein späteres <strong>Schmerzensgeld ausschlaggebend</strong> sein können, kann der Arzt auch „verdeckte“ Verletzungen wie zum Beispiel eine Halswirbeldistorsion erkennen, die unter Umständen eine weitere Therapie benötigt.</p><p>Eine große Hilfe für die engmaschige Dokumentation der Verletzungen und der hieraus resultierenden Einschränkungen kann ein sogenanntes „<strong>Schmerztagebuch</strong>“ darstellen, indem Sie in den folgenden Tagen (oder Wochen) festhalten können, an welchen Tagen Sie auf den Unfall zurückführbare Schmerzen hatten. Neben offensichtlichen Verletzungen wie zum Beispiel einer Fraktur, können Sie auch „seelische“ Schmerzen dokumentieren. Viele Unfallbeteiligte sind nach einem Fahrradunfall traumatisiert oder haben Angst, wieder Fahrrad zu fahren. Eine solche psychische Beeinträchtigung fließt in die Bewertung und Festlegung eines Schmerzensgeldes mit ein und wirkt sich insgesamt schmerzensgelderhöhend aus.</p><p>Neben der Dokumentation von körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen können Sie auch die Einnahme von Medikamenten oder Therapiemaßnahmen dokumentieren.</p><h2>Schritt 4: Unfall melden</h2><p>Wurden alle Daten aufgenommen, alle Verletzungen und Sachschäden dokumentiert, stellt sich die Frage, ob der Schaden noch an weitere Dritte gemeldet werden muss.</p><h3>Polizei</h3><p>Wie bereits oben dargestellt, kann die Benachrichtigung der Polizei in manchen Fällen unerlässlich sein. Für die zivilrechtliche Durchsetzung Ihrer Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche<a href="https://vinqo.de/anzeige-erstatten-um-schmerzensgeld-zu-erhalten/"> benötigen Sie jedoch KEINE Polize</a>i. Eine <strong>Protokollierung</strong> durch die Polizei kann zwar bei der Durchsetzung der aus dem Unfall stammenden Ansprüche helfen, ist aber keine Voraussetzung für einen Schadensersatz und ein Schmerzensgeld. Viele Verletzte stellen sich die Frage, ob Sie den Verursacher anzeigen sollen oder sogar müssen. Hierzu mehr unten unter dem Punkt „Sonstiges“.</p><h3>Gegnerische Versicherung herausfinden</h3><p>Wenn der Unfallverursacher eine <strong>Haftpflichtversicherung</strong> besitzt, ist diese bei Vorliegen eines versicherten Schadenfalls zur <strong>Schadensregulierung</strong> neben dem Unfallverursacher <strong>verpflichtet</strong>. Hierbei kann grob nach schädigendem Verkehrsteilnehmer unterschieden werden:</p><p>Für Kfz gibt es eine Versicherungspflicht. In diesen Fällen können Sie davon ausgehen, dass der entstandene Schaden von einer gegnerischen Kfz-Versicherung beglichen wird. Sollten Sie vergessen haben, den Verursacher nach seiner Kfz-Versicherung zu fragen, kann diese auch durch eine <strong>Anfrage bei dem Zentralruf</strong> der Autoversicherer ermittelt werden. Hierfür benötigen Sie nur das <strong>Kfz-Kennzeichen</strong>.</p><p>Sollte der Fahrradunfall durch einen Fußgänger oder einen Fahrradfahrer verursacht worden sein, so kommt es für eine einfache, außergerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche maßgeblich darauf an, ob der Unfallverursacher eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, die die weitere Schadenregulierung übernimmt. Eine private Haftpflichtversicherung ist im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung keine Pflichtversicherung. Sollte Unfallverursacher seine Versicherung nicht benennen wollen oder keine abgeschlossen haben, müssen Sie Ihre Ansprüche unmittelbar gegen den Unfallverursacher geltend machen. In der Praxis gestaltet sich dies häufig schwierig. </p><p>Sollte der Fahrradunfall durch einen Hund oder ein anderes Tier entstanden sein, hat der Halter des Tieres unter Umständen eine <strong>Tierhaftpflichtversicherung</strong>. Im besten Fall können Sie bereits am Unfallort die Versicherung erfragen. Denn für Hundehaftpflichtversicherungen gibt es kein offizielles Register. Sie sind insoweit auf die Mitwirkung des Hundehalters angewiesen oder müssen diesen selbst in Anspruch nehmen. </p>								</div>
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									<p><b>Nutzungsausfall </b><strong>für beschädigtes Fahrrad nach Unfall erhalten?</strong> In <a href="https://vinqo.de/nutzungsausfall-bei-fahrraedern-und-e-bikes/" target="_blank" rel="noopener">diesem Artikel </a>haben wir für Sie zusammengefasst, wann Sie Anspruch auf Nutzungsausfall geltend machen können!</p>								</div>
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									<h3>Eigener Versicherung den Fahrradunfall melden</h3><p>Den Ihnen entstandenen Schaden müssen Sie <strong>nicht</strong> Ihrer eigenen Haftpflichtversicherung melden. Diese ist nämlich nur zuständig, wenn <strong>Sie</strong> selber einen <strong>Schaden verursacht</strong> haben. Sollte der Unfall auf dem Verschulden beide Seiten beruhen, Sie also auch einen Schaden bei dem Unfallgegner verursacht haben, sollten Sie diesen Schadensfall Ihrer eigenen Versicherung schnellstmöglich melden. Für die Schadenregulierung des bei Ihnen eingetretenen Schadens bleibt Ihre Versicherung aber außen vor, es sei denn, dass eine Kasko-Versicherung beispielsweise für das Fahrrad abgeschlossen wurde.</p><h2>Schritt 5: Schadenersatz und Schmerzensgeld nach Fahrradunfall erhalten</h2><p>Wenn alle vorherigen Schritte abgeschlossen wurden, geht es nun um die Schadenregulierung im engeren Sinne. Hierfür brauchen Sie ein bisschen <strong>Geduld</strong>, denn gerade wenn gegnerische Versicherungen an der Schadensregulierung beteiligt sind, kann sich der Regulierungsprozess über <strong>Wochen</strong> und <strong>Monate</strong> ziehen. In diesem Zeitpunkt werden Sie häufiger Post von der gegnerischen Versicherung erhalten. Folgende Punkte sind für diesen Zeitpunkt von Bedeutung:</p><h3>Schaden am Fahrrad beziffern</h3><p>Wenn Sie <strong>Sachschäden</strong> erlitten haben, müssen Sie nun den Schaden hierfür berechnen. Hierfür sollten Sie überprüfen, ob Sie noch <strong>Originalbelege</strong> für die Anschaffung der Sachen besitzen, ob die Sachen repariert werden können, oder ob sie ersetzt werden sollen. In manchen Fällen liegt bei älteren Fahrrädern auch ein <strong>wirtschaftlicher Totalschaden</strong> vor. Zur <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-schadenersatz-fur-reparatur-nach-fahrradunfall-erhalten/">Berechnung eines wirtschaftlichen Totalschadens</a> für die Schadensbezifferung ist die gewissenhafte Dokumentation der Sachschäden (Schritt 2) von großer Bedeutung. Neben dem Neuwert der Sache muss hierbei auch der <strong>Zeitwert</strong> der Sache beachtet werden.</p><h3>Schmerzensgeld nach Fahrradunfall</h3><p>Neben dem Sachschaden steht Ihnen gemäß <strong>§ 253 BGB</strong> auch ein <strong>immaterieller Schadensersatz</strong> zu, das sogenannte Schmerzensgeld. Hier kommt nun die <strong>Dokumentation</strong> der körperlichen und seelischen <strong>Verletzungen</strong> ins Spiel. Das Schmerzensgeld soll eine „<strong>Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion</strong>“ erzielen.</p><p>Die <a href="https://vinqo.de/das-sind-die-wichtigsten-faktoren-fuer-die-hoehe-ihres-schmerzensgeld/">Ermittlung des angemessenen Schmerzensgeldes im individuellen Fall</a> gestaltet sich aber durchaus kompliziert: Das Schmerzensgeld kann nicht tabellarisch berechnet werden. In den meisten Fällen wird eine <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeldtabelle/">Schmerzensgeldtabelle</a> zur Rate gezogen. Dabei handelt es sich um eine <strong>Urteilssammlung</strong>, für welche Verletzung bisher ein Schmerzensgeld von einem Gericht als „<strong>angemessen</strong>“ angesehen wurde. Die Einschätzung eines angemessenen <a href="https://vinqo.de/diese-5-fehler-sollten-sie-bei-ihrem-schmerzensgeld-vermeiden/">Schmerzensgeldes</a> ist gerade für juristische Laien jedoch mit einigen Stolpersteinen verbunden und sollte deshalb <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall/">nicht selbst beziffert werden.</a></p><h3>Achtung bei Schreiben der gegnerischen Versicherung</h3><p>Während der Schadenregulierung entsteht nach einem Fahrradunfall häufig ein regelrechter Papierkrieg zwischen Ihnen und dem Unfallgegner. Auch wenn es ermüdend ist: Lesen Sie jedes Schreiben der gegnerischen Versicherung sorgfältig durch. Denn auch hierin können <strong>Stolpersteine</strong> liegen, die die Schadensregulierung <strong>verzögern</strong> oder sich negativ auf Ihre Ansprüche auswirken können. Insbesondere bei <a href="https://vinqo.de/einwilligung-der-versicherung-fur-schmerzensgeld-unterzeichnen/"><strong>Einwilligungen in die Datenweitergabe</strong></a> und der <strong>Schweigepflichtsentbindungserklärungen</strong> von Ärzten lohnt sich eine gewisse Zurückhaltung. </p><p><a href="https://vinqo.de/deshalb-sind-pruefberichte-fuer-schmerzensgeld-untauglich/">Wir raten ausnahmslos davon ab, diese Erklärungen zu unterzeichnen, um Ihre sensiblen Gesundheitsdaten nach einem Fahrradunfall bestmöglich zu schützen.</a> Auch wenn die gegnerische Versicherung behauptet, dass ohne die Erklärung eine Schadenregulierung nicht erfolgen könne: diese Ansicht ist falsch! Wir helfen Ihnen hierbei gerne.</p>								</div>
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									<p><strong>Warum Sie die Einwilligung in die Datenweitergabe und die Schweigepflichtentbindungserklärung von der Versicherung nicht unterzeichnen sollten, erklären wir in <a href="https://vinqo.de/diese-5-fehler-sollten-sie-bei-ihrem-schmerzensgeld-vermeiden/" target="_blank" rel="noopener">diesem Beitrag</a>.</strong></p>								</div>
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									<h2>Häufig gestellte Fragen nach einem Fahrradunfall</h2><p>Der oben gegebene Leitfaden gibt einen guten Überblick über den zeitlichen Ablauf der Schadenregulierung. Trotzdem erhebt er natürlich nicht den Anspruch, vollständig jede Frage beantworten zu können, die Sie nach einem Fahrradunfall beschäftigt. Hier also noch ausgewählte, weitere Fragen (und natürlich deren Beantwortung), die regelmäßig innerhalb der Schadensregulierung auftauchen:</p><h5>Muss ich den Unfallverursacher anzeigen?</h5><p>Grundsätzlich ist ein <strong>zivilrechtlicher Regulierungsvorgang</strong> von einem <strong>strafrechtlichen</strong> <strong>Verfolgungsvorgang</strong> zu unterscheiden. Als Geschädigter eines Fahrradunfalls können Sie den Unfallverursacher anzeigen, jedoch hat dies <strong>keine unmittelbare Auswirkung</strong> auf Ihre <strong>Schadensregulierung</strong>. Diese beiden Verfahren sind <strong>getrennt</strong> voneinander zu betrachten. Innerhalb einer Strafverfolgung könnte entweder ein Fall der fahrlässigen oder vorsätzlichen Körperverletzung vorliegen. (<strong>§§ 229 und 223 StGB</strong>).</p><p>Allerdings können die Erkenntnisse aus dem Ermittlungsverfahren häufig (Zeugenvernehmungen, Beschuldigtenbefragung, Rekonstruktion des Unfallhergangs etc.) hilfreich sein, wenn die Schuld am Unfall streitig ist. </p><p>Eine Anzeige bei der Polizei ist kostenfrei.</p><h3>Was ist, wenn der Unfallverursacher die Schuld am Fahrradunfall abstreitet?</h3><p>Niemand gibt gerne zu, dass er Schuld an einem Fahrradunfall hat. In solchen Fällen sind <strong>Zeugen</strong> unerlässlich. Auch <strong>Bilder</strong> vom <strong>Unfallort</strong> und von den Schäden können aber ein nachvollziehbares Bild von dem Unfallhergang zeichnen. Gerade daher ist eine gewissenhafte <strong>Dokumentierung</strong> und Datensammlung notwendig. Weiteres hierzu finden Sie in <a href="https://vinqo.de/gegner-streitet-schuld-nach-verkehrsunfall-ab/">diesem Beitrag</a>.</p><h3>Was ist, wenn ein PKW nach einem Fahrradunfall Fahrerflucht begeht?</h3><p>Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist ein Straftatbestand. Für Sie als Geschädigten bringt die Strafbarkeit im ersten Schritt natürlich nur wenig Erkenntniszuwachs. Sollten Sie von einem PKW-Fahrer angefahren worden sein, sollten Sie sich das <strong>Kennzeichen</strong> umgehend notieren. Denn wie oben dargestellt, können Sie über das Kennzeichen die <strong>Versicherung</strong> des Halters ermitteln, und hierüber natürlich auch den Halter selber. In solchen Fällen lohnt sich das Hinzuziehen der <strong>Polizei</strong>, denn diese kann auch eine Halterabfrage machen.</p><h3>Die Versicherung zahlt nicht, was kann ich tun?</h3><p>Wenn die gegnerische Versicherung sich zu viel Zeit lässt, kann dies als <b>Regulierungsverzögerung </b>zu einer <strong>Schmerzensgelderhöhung</strong> führen. Dies wird aber nur unter sehr engen Voraussetzungen der Fall sein. Grundsätzlich steht der Versicherung eine relativ <strong>weite Prüffrist (3 &#8211; 6 Wochen) </strong>zur Bearbeitung des Schadensfalls zu. </p><p>Fragen Sie deshalb beharrlich in zweiwöchigen Abständen nach dem Bearbeitungsstand und erfragen Sie insbesondere, welche konkreten Umstände der Regulierung entgegenstehen sollen. Die Versicherung muss insoweit darlegen, weshalb sie keine Zahlung vornimmt. </p>								</div>
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									<p><strong>Lesen Sie <a href="https://vinqo.de/gegner-streitet-schuld-nach-verkehrsunfall-ab/" target="_blank" rel="noopener">hier </a>mehr über die Möglichkeiten, die Sie haben,  um schneller an Ihr Geld zu gelangen. </strong></p>								</div>
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									<h3>Was bedeutet Mitverschulden nach einem Fahrradunfall?</h3><p>In manchen Fällen wurde der Schaden durch beide Verkehrsteilnehmer erst „<strong>gemeinschaftlich</strong>“ verursacht. Die Gegenseite ist in diesen Fällen nicht zur <strong>alleinigen Tragung</strong> Ihres Schadens verpflichtet. Denn von dem Schaden muss dann Ihr „<strong>Mitverschulden gegen die eigenen Interessen</strong>“ abgerechnet werden. Im Regelfall wird hierbei geschätzt, wie <strong>viel Prozent</strong> beide <strong>Parteien</strong> zum Schadensfall beigetragen haben. Der Schaden wird dann <strong>gequotelt</strong> auf beiden Seiten verteilt.</p><p><strong>Beispiel</strong>: Sie sind zu 20 % an dem Schaden schuld, die Gegenseite 80 %. In diesem Fall wird Ihnen nur 80 Prozent des Schadens und des Schmerzensgeldes ersetzt.</p><h2>Wie unterstützt mich VINQO nach einem Fahrradunfall?</h2><p>Wir von VINQO sind ein Team aus <a href="https://vinqo.de/ueber-uns/"><strong>Juristen</strong> und <strong>Schadenmanagern</strong></a>, das bereits in hunderten Fällen Fahrradfahrer nach einem <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall/">Fahrradunfall</a> die zeitaufwändige und komplizierte Schadenregulierung abgenommen hat &#8211; und das ohne jedwedes Kostenrisiko!</p><p>Wir kennen die <strong>Tricks</strong> der Versicherer und können Ihre <strong>Schadensersatz</strong>&#8211; und <strong>Schmerzensgeldansprüche</strong> vor ungerechtfertigten Kürzungen zu <strong>verteidigen</strong>. Zur schnellen und einfachen Abwicklung Ihres Fahrradunfall stellen wir Ihnen eine<strong> Online-Akte</strong> zur Verfügung, mithilfe derer Sie jederzeit eine transparente und kompakte Übersicht über den Prozess erhalten.  .</p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-was-muss-ich-tun/">Fahrradunfall &#8211; Was muss ich tun?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Fahrradunfall ohne Kollision: Wer haftet?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 07 Aug 2020 10:46:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Fahrradunfall]]></category>
		<category><![CDATA[Ansprüche]]></category>
		<category><![CDATA[Autounfall mit Fahrrad]]></category>
		<category><![CDATA[Berührungsloser Fahrradunfall]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Stellen Sie sich folgende Situationen vor: Situation: Sie fahren mit Ihrem Fahrrad auf dem Fahrradstreifen in der Innenstadt. Ein Autofahrer, der nach rechts abbiegen will, übersieht Sie und fährt Sie an. Situation: Sie fahren mit Ihrem Fahrrad auf dem Fahrradstreifen in der Innenstadt. Ein Autofahrer, der nach rechts abbiegen will, übersieht Sie und beginnt nach...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-ohne-kollision-wer-haftet/">Fahrradunfall ohne Kollision: Wer haftet?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Stellen Sie sich folgende Situationen vor:</p>
<ol>
<li>Situation: Sie fahren mit Ihrem Fahrrad auf dem Fahrradstreifen in der Innenstadt. Ein Autofahrer, der nach rechts abbiegen will, übersieht Sie und fährt Sie an.</li>
<li>Situation: Sie fahren mit Ihrem Fahrrad auf dem Fahrradstreifen in der Innenstadt. Ein Autofahrer, der nach rechts abbiegen will, übersieht Sie und beginnt nach rechts zu ziehen. Sie können dem drohenden Unfall nur entgehen, indem Sie Ihr Rad gegen den Bordstein fahren und dabei stürzen.</li>
</ol>
<p>Wenn Sie die beiden Situationen vergleichen, fällt natürlich auf, dass es bei der zweiten Situation zu <strong>keinem Kontakt</strong> zwischen Auto und Fahrrad kam. Trotzdem hat sich der Autofahrer in beiden Situationen <strong>verkehrswidrig</strong> verhalten und Ihnen als Fahrradfahrer ist (wahrscheinlich) ein Schaden entstanden, z.B. durch ein <a href="https://vinqo.de/schadensersatz-nach-fahrradunfall-berechnen-gutachten-und-kostenvoranschlag/">beschädigtes Fahrrad</a> oder durch <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall/">Prellungen nach dem Sturz vom Fahrrad</a>.</p>
<p>Darum entspricht es nur dem gesunden Rechtsempfinden, dass in beiden Fällen der verkehrswidrige Autofahrer haften soll. Doch wie sieht die tatsächliche juristische Bewertung dieser zweiten Situation aus?</p>
<p>[lwptoc]</p>
<h2>Haftung nach einem Fahrradunfall mit einem Auto</h2>
<p>Grundsätzlich haftet der Autofahrer in beiden Situationen nach<strong> § 7 StVG</strong>. Es handelt sich hierbei um eine „Gefährdungshaftung“, die auf die Betriebsgefahr des Fahrzeuges zurückzuführen ist. Die Haftung nach <strong>§ 7 StVG</strong> ist (mit Worten des BGH) der Preis dafür, dass durch die Nutzung eines Kfz eine <b>Gefahrenquelle </b>„eröffnet“ wird.</p>
<p>Es reicht daher auch für die Haftung bei einem Fahrradunfall ohne Berührung mit dem Auto aus, dass das Auto durch seine Fahrweise oder seine sonstige Beeinflussung des Verkehrs zu der Entstehung des Schadens beigetragen hat. Es muss gerade<strong> nicht zu einer Berührung</strong> zwischen Fahrrad und Auto gekommen sein, denn nach Ansicht der Rechtsprechung genügt auch das Auslösen des Ausweichsverhaltens um eine Haftung nach<strong> § 7 StVG</strong> zu begründen. (Rechtsprechung des BGH, 22.10.1968 &#8211; VI ZR 178/67) Der Autofahrer muss sich noch nicht mal verkehrswidrig verhalten haben.</p>
<p>Um keine ausufernde Haftung für das Auslösen jeglicher Ausweichmanöver zu schaffen, begrenzt der BGH im oben genannten Urteil die Zurechenbarkeit durch den Begriff der kritischen Verkehrslage: Der Autofahrer muss durch sein Verhalten eine <b>kritische Lage </b>geschaffen haben, bei der sich für Dritte erkennbar Anhalte dafür bieten, dass eine Gefahrensituation unmittelbar bevorsteht.</p>
<p>Zur Konkretisierung: Wenn der Autofahrer bereits anfängt, auf Ihren Fahrradstreifen zu fahren, können Sie daraus den Rückschluss ziehen, dass er diesen Vorgang nicht abbricht und gegen Sie stoßen wird. Wenn Sie hingegen sich nur <strong>erschrecken</strong>, da ein Auto neben Ihnen fährt, das aber nicht auf Ihre Spur nicht abbiegt, hat der Autofahrer durch sein Verhalten eben keine kritische Verkehrssituation geschaffen. In dem zweiten Fall haftet der PKW-Fahrer somit nicht nach <strong>§ 7 StVG</strong>. Wenn also<strong> keinerlei Gefahrenlage</strong> vorlag, kann der Autofahrer nicht in Anspruch genommen werden.</p>
<p>Häufig gestalten sich Fahrradunfälle mit PKW-Beteiligung aber nicht ganz so einfach. Und diesen Umstand machen sich auch Versicherungen zu nutzen. Im folgenden sollen somit weitere Fragen hinsichtlich berührungsloser Verkehrsunfälle beleuchtet werden:</p>
<h2>„Das Ausweichsmanöver war doch gar nicht notwendig“</h2>
<p>Eine beliebte Einwendung der gegnerischen Versicherung nach einem Fahrradunfall ohne Kollision ist, dass das Ausweismanöver nicht erforderlich gewesen ist und es sich vielmehr um eine Überreaktion gehandelt habe, die dem Fahrzeuführer nicht zugerechnet werden könne. Die Folge: die gegnerische Versicherung lehnt jedwede Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld ab. </p>
<p>Diese <b>Rechtsansicht </b>ist jedoch <b>falsch </b>und dient dazu, möglichst wenig &#8211; in diesem Fall sogar überhaupt nichts &#8211; zahlen zu müssen. </p>
<p>Hierzu urteilte der BGH: </p>
<p style="padding-left: 40px;"><em>Selbst ein Unfall infolge einer voreiligen – also objektiv nicht erforderlichen – Abwehr- und Ausweichreaktion ist dem Betrieb des Kraftfahrzeugs zuzurechnen, das diese Reaktion […] ausgelöst hat</em> (BGH v.26. 4. 2005 &#8211; <a href="https://openjur.de/u/190291.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">VI ZR 168/04</a>) </p>
<p>Dies bedeutet: <strong>Auch Panikreaktionen sind zurechenbar.</strong> Maßgebend ist nur, dass der PKW-Fahrer eine<strong> kritische Fahrsituation</strong> geschaffen hat, die dann in einem <strong>Schaden</strong> endete. In dem oben genannten Urteil hatte ein VW-Bully einen Schlenker auf den Fahrstreifen des Fahrradfahrers gemacht, war aber sofort zurück auf seine eigene Spur gezogen. Der Fahrradfahrer hatte vor Angst vor dem drohenden Zusammenstoß jedoch sein Fahrrad bereits gegen eine Wand gelenkt.</p>
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<h2>„Es handelt sich um einen Fall der höheren Gewalt“</h2>
<p>Aufmerksamen Lesern des <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__7.html"><strong>§ 7 StVG</strong> </a>wird nicht entgangen sein, dass es neben dem sogenannten Haftungstatbestand im ersten Absatz auch einen Haftungsausschluss im zweiten Absatz gibt. Wortwörtlich normiert<strong> § 7 Abs. 2 StVG:</strong></p>
<p style="padding-left: 40px;"><em>„Die Ersatzpflicht ist ausgeschlossen, wenn der Unfall durch höhere Gewalt verursacht wird.“</em></p>
<p>Es bietet sich in diesem Fall für den Unfallgegner an, auf die höhere Gewalt zu verweisen, um der <strong>Haftung</strong> zu <strong>entgehen</strong>. So kann zum Beispiel vorgebracht werden, dass der Autofahrer durch die <strong>Sonne geblendet</strong> wurde und deshalb Sie gar nicht sehen konnte. Dies wird aber der Bedeutung des<strong> § 7 StVG</strong> nicht gerecht.</p>
<p>Der Begriff der höheren Gewalt wirkt auf den ersten Blick so schwammig, dass hier alles drunter gefasst werden könnte: Blendung durch Sonne, plötzliche Windböe uvm. Die Rechtsprechung hat daher relativ deutlich gemacht, dass „höhere Gewalt“ im Sinne des <strong>§ 7 Abs. 2 StVG</strong> nur in Ausnahmefällen angenommen werden kann:</p>
<p style="padding-left: 40px;">Es benötigt ein <em>„außergewöhnliches, betriebsfremdes Ereignis, welches von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen dritter (betriebsfremder) Personen wurde, und das mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch nach den Umständen äußerste, vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden konnte. Dabei muss das Ereignis auch nicht im Hinblick auf seine Häufigkeit in Kauf genommen zu werden brauchen.“</em></p>
<p>Die höhere Gewalt muss geradezu den Charakter eines <b>Elementarereignisses </b>oder <b>Schicksalsschlages </b>besitzen. Ein Wirbelsturm mag diese Voraussetzung vielleicht erfüllen, nicht aber die blendende Abendsonne. Denn dass am Abend oder Morgen die Sonne blenden kann, sollte keinen Autofahrer wirklich überraschen.</p>
<h2>„Der Fahrradfahrer war selber zu schnell“</h2>
<p>Aussagen wie „der Fahrradfahrer war zu schnell“ oder „der Fahrradfahrer war selber zum Zeitpunkt des Ausweichsmanöver am Handy und somit abgelenkt“ klingen im ersten Moment recht schlüssig, können aber eine Haftung nach <strong>§ 7 StVG</strong> des PKW-Fahrers prinzipiell nicht ausschließen.</p>
<p>Um das am Eingang gesagte nochmal in Erinnerung zu rufen: Es handelt sich bei <strong>§ 7 StVG</strong> um eine <b>Gefährdungshaftung</b>, nicht um eine Verschuldenshaftung. Der Halter haftet, weil er mit dem Fahrzeug eine Gefahrenquelle schafft, und diese Gefahr sich im Unfall realisiert. Tatsächlich kann unter Umständen ein Mitverschulden des Fahrradfahrers vorliegen, welches am Ende nach<strong> §§ 9 StVG</strong>, <strong>254 BGB</strong> zu einer Quotelung des Schadensersatzes und Schmerzensgeldes führt. Das schließt die Haftung nicht aus. Aber: Der Unfallgegner kann viel behaupten, wenn der Tag lang ist. Am Ende ist nur wichtig, was der Unfallgegner auch <b>beweisen </b>kann. In der Zivilprozessordnung gilt der Grundsatz, dass jeder dass zu beweisen hat, was für ihn selber vorteilhaft ist.</p>
<p>Die Verletzungen von Ihnen als Fahrradfahrer sind natürlich leichter zu beweisen, als dass Sie selber (beispielsweise) zu schnell gefahren sind.</p>
<p><strong>Wissen Sie, wie der Schadensersatz bei einem beschädigten Fahrrad berechnet wird?</strong> <strong>Lesen Sie <a href="https://vinqo.de/schadensersatz-nach-fahrradunfall-berechnen-gutachten-und-kostenvoranschlag/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">hier </a>mehr zu dem Thema!</strong></p>
<h2>&#8222;Der Fahrradfahrer hätte einen Helm tragen müssen&#8220;</h2>
<p>Schlussendlich könnte der Unfallgegner Ihnen vorhalten, dass Sie einen Helm hätten tragen können und dadurch die Schäden selber geringgehalten hätten. Auch hier stellt sich also die Frage nach dem <b>Mitverschulden</b>.</p>
<p>Die Rechtsprechung urteilt hier aber eindeutig: Solange es <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-ohne-helm-bekomme-ich-trotzdem-schmerzensgeld/"><strong>keine gesetzliche Verpflichtung</strong> zum Tragen eines Helms</a> gibt, kann dies innerhalb der Frage nach dem Mitverschulden nicht miteinbezogen werden. Anders sieht das jedoch bei <strong>Motorradfahrern</strong> aus: Nach <strong>§ 21a StVG</strong> ist das Tragen eines Helms für Motorradfahrer verpflichten.</p>
<h1>Fazit:</h1>
<p>Die Rechtsprechung stärkt die Rechte der <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall/">Fahrradfahrer</a> und macht deutlich, dass auch bei kontaktlosen Verkehrsunfällen eine Haftung nach<strong> § 7 StVG</strong> bestehen kann. In diesen Fällen steht Ihnen als Geschädigte(r) dann ein<a href="https://vinqo.de/diese-ansprueche-haben-sie-nach-einem-verkehrsunfall/"> breites Repertoire an Ansprüchen zu</a>. Durch pauschale Verweise auf ein Mitverschulden oder höhere Gewalt kann weder der Schadenersatzanspruch ohne weiteres gekürzt werden, noch die Haftung einfach abgelehnt werden.</p>
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<div class="wp-block-rank-math-faq-block"><div class="rank-math-faq-item"><h3 class="rank-math-question">Wer haftet bei einem Fahrradunfall ohne Berührung?</h3><div class="rank-math-answer">Der Autofahrer dann, wenn er durch sein Verhalten eine <strong>kritische Lage </strong>geschaffen haben, bei der für den Fahrradfahrer Anhaltspunkte bestehen, dass eine Gefahrensituation unmittelbar bevorsteht &#8211; BGH, 22.10.1968 &#8211; VI ZR 178/67</div></div><div class="rank-math-faq-item"><h3 class="rank-math-question">Muss der Autofahrer auch haften, wenn der Fahrradfahrer überreagiert?</h3><div class="rank-math-answer">Selbst ein Unfall infolge einer voreiligen – also objektiv nicht erforderlichen – Abwehr- und Ausweichreaktion ist dem Betrieb des Kraftfahrzeugs zuzurechnen, das diese Reaktion […] ausgelöst hat (BGH v.26. 4. 2005 &#8211; VI ZR 168/04). Es haftet auch in diesen Fällen der Autofahrer.</div></div><div class="rank-math-faq-item"><h3 class="rank-math-question">Zahlt die Versicherung auch bei einem Fahrradunfall ohne Zusammenstoß?</h3><div class="rank-math-answer">Die gegnerische Versicherung wird bei einem berührungslosen Fahrradunfall häufig versuchen, die Schuld beim Fahrradfahrer zu suchen (zu schnell gefahren, schlechte Bremsen etc.). Deshalb sollten Sie von Beginn an rechtliche Hilfe hinzuziehen. </div></div></div>
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