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	<title>Fahrlässige Körperverletzung Archive - VINQO Rechtsanwälte</title>
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		<title>Als Kind von Hund ins Gesicht gebissen &#8211; die Folgen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 30 May 2020 11:47:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Gerade Kinder sind häufig begeistert, wenn sie einen Hund aus der Nähe sehen oder diesen streicheln dürfen. Und es gibt viele Hunde, die Kinder lieben. Leider jedoch längst nicht alle. Größere Kinder wissen meistens schon, dass bevor sie den Hund von einem Nachbarn oder eines Fremden streicheln, den Besitzer des Hundes um Erlaubnis bitten sollten....</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/als-kind-von-hund-ins-gesicht-gebissen-die-folgen/">Als Kind von Hund ins Gesicht gebissen &#8211; die Folgen</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p>Gerade <strong>Kinder</strong> sind häufig begeistert, wenn sie einen Hund aus der Nähe sehen oder diesen streicheln dürfen.</p><p>Und es gibt viele <strong>Hunde</strong>, die Kinder lieben. Leider jedoch längst nicht alle. Größere Kinder wissen meistens schon, dass bevor sie den Hund von einem Nachbarn oder eines <strong>Fremden</strong> streicheln, den Besitzer des Hundes um Erlaubnis bitten sollten. Doch gerade kleine Kinder, oder Kinder, denen der Umgang mit Hunden noch nicht vertraut ist, verstehen häufig nicht, dass selbst kleine Hunde <strong>aggressiv</strong> auf Berührung reagieren können. Aufgrund ihrer geringen Größe, beißen Hunde leider häufig in den <strong>Kopf- und Gesichtsbereich </strong>des Kindes, mit teilweise erheblichen Verletzungsfolgen.</p><p>Wir erklären Ihnen, worauf Sie achten müssen, wenn Ihr Kind von einem Hund ins Gesicht gebissen wurde.</p>								</div>
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									<h2>Mitverschulden des Kindes am Hundebiss</h2><p>Kinder können häufig nicht <strong>vorhersehen</strong>, wie sich das eigene Verhalten in der Zukunft auswirken wird. Wenn zum Beispiel ein drei Jahre alter Junge den flauschigen Schwanz eines Hundes sieht, fehlt ihm schlecht die Einsicht, dass er daran trotzdem nicht ziehen sollte, weil der Hund dann aggressiv werden könnte.</p><p>Dieser „<b>Sorglosigkeit</b>“ von Kindern hat der Gesetzgeber in<strong> § 828 BGB</strong> Rechnung getragen: Verursachen Kinder selber einen Schaden, dann sind sie (je nach Alter) nicht zum Schadensersatz verpflichtet. Häufig wird von gegnerischen Versicherungen bei der Schadensregulierung der <strong>Schadensersatz</strong> <strong>gekürzt</strong>, weil behauptet wird, dass der Schaden durch den Geschädigten <strong>mitverschuldet</strong> wurde. In juristischen Kreisen besteht aber Einigkeit, dass wenn Kinder gegenüber Dritten nur <b>eingeschränkt </b>zum <strong>Schadensersatz</strong> verpflichtet sind, ihnen auch kein Mitverschulden zu Last zu legen ist.</p><p>Dabei gilt nach<strong> § 828 Abs. 1 BGB</strong>:</p><p style="padding-left: 40px;"><strong>Wer nicht acht Jahre alt ist, ist grundsätzlich nicht zum Schadensersatz verpflichtet. </strong></p><p>Wer zwischen acht und zehn Jahren alt ist, ist nur unter bestimmten Voraussetzungen im Straßenverkehr haftbar (<strong>§ 828 Abs. 2 BGB</strong>).</p><p>Für Kinder und Jugendliche <strong>unter 18 Jahren</strong> gilt, dass nur dann ein Mitverschulden angerechnet wird, wenn sie ihrer Reife nach den Schaden vorhersehen konnten und die Einsichtsfähigkeit besitzen müssten, ihr eigenes Verhalten daran anzupassen.</p><p>Bei Tieren gilt übrigens <b>umgekehrt </b>eine weite Haftung: Selbst wenn dem Tierhalter <b>kein Fehlverhalten </b>vorgeworfen werden kann, muss er trotzdem für die Verletzungen, die das Tier auslöst, haften (<strong>§ 833 BGB</strong>). Er haftet, weil die <a href="https://vinqo.de/bei-hunde-rauferei-eingegriffen-besteht-anspruch-auf-schmerzensgeld-nach-hundebiss/">Tiergefahr</a> (also die Gefahr, dass ein Tier nun mal unberechenbar sein kann) in seinem Risikobereich verschuldensunabhängig.</p><p> </p><h2>Angst nach einem Hundebiss</h2><p>Die durch einen Hund zugefügte Verletzung, kann für Kinder und Jugendliche ein <strong>traumatisches Ereignis </strong>sein, das den Umgang mit mit Tieren im Allgemeinen und mit Hunden im Besonderen nachhaltig und tiefgreifend verändert. </p><p>Bei besonders schmerzhaften und behandlungsbedürftigen Verletzungen im Gesichts- und Kopfbereich kann es zu Beziehungsstörungen zu Hunden kommen, die u.U. einer Therapie bedürfen, damit sich diese nicht im Rahmen der weiteren, pubertären Persönlichkeitsentwicklung festigen.</p>								</div>
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									<p><strong>Sollten Sie noch einem Hundebiss Anzeige erstatten, um Schmerzensgeld für Ihr Kind zu erhalten? </strong>Wir erklären es <a href="https://vinqo.de/anzeige-nach-hundebiss-erstatten/">in diesem Artikel.</a></p>								</div>
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									<h2>Hundebiss im Gesicht bei Kind</h2><p>Wenn Ihr Kind von einem Hund in das Gesicht gebissen worden ist, kann dies neben der emotionalen Belastung und einem möglicherweise gestörten Verhältnis zu Hunden vor allen Dingen zu <strong>langfristigen Narben und Entstellungen im Gesicht führen.</strong></p><p> Ihr Kind leidet dann nicht nur unter den Schmerzen, sondern auch unter der <b>psychischen Belastung</b>, dass das eigene Aussehen durch die Verletzung bzw. Narbe nachhaltig verändert / entstellt ist. Selbst wenn Außenstehende die Narben nicht auffallen, kann das <b>Selbstbewusstsein Ihres Kindes</b> hierdurch schwer geschädigt werden.</p><p> </p><h2>Gesichtsverletzungen durch Hund in der Pubertät</h2><p>Die Rechtsprechung hat innerhalb der Bemessung des Schmerzensgeldes nach einem Hundebiss ins Gesicht festgehalten, dass Gesichtsverletzungen gerade für <b>junge Mädchen</b> und Jungen eine besondere <b>Belastung </b>darstellen können. Hier ist nämlich an zwei Punkte zu denken:</p><h3>Narbe wächst mit</h3><p>Das LG Essen (<strong>17.03.2020,  <a href="https://openjur.de/u/104664.html" target="_blank" rel="noopener">12 O 307/03</a></strong>) hielt ausdrücklich fest, dass eine Narbe in einem Kindergesicht zwar einem Erwachsenen zunächst sehr klein erscheinen mag, aber:</p><p style="padding-left: 40px;">„<em>Das Verhältnis von Narben und <strong>Defektgröße</strong> zur Gesichtsgröße wird auch bei fortschreitendem Wachstum der Klägerin <strong>konstant</strong> bleiben. Verletzungsnarben und Wangenschwellung werden voraussichtlich bis ins Erwachsenenalter fortbestehen.“ </em></p><p>Mit anderen Worten: Wenn das Kind wächst, wird auch die Narbe weiterwachsen. So können auch später Missempfindungen bezüglich des eigenen Aussehens entstehen, und auch eine kleine Narbe das Selbstbewusstsein nachhaltig negativ beeinflussen.“</p><h3>Aussehen in der Pubertät</h3><p>Das <strong>OLG Celle</strong> hatte bereits 1996 (<strong>Az.: 20 U 17/96</strong>) einen Hundebiss in das Gesicht eines achtjährigen Mädchens deshalb als besonders schwerwiegend eingeschätzt, weil durch die Narben im Gesicht bleibende Unsicherheiten bei der eigenen Persönlichkeitsentwicklung zu befürchten sind:</p><p> Das OLG Celle führte dazu aus:</p><p style="padding-left: 40px;"><em>„Indessen entspricht es der <strong>allgemeinen Lebenserfahrung,</strong> daß Kinder im Alter der Klägerin gewissermaßen auf Äußerlichkeiten noch keinen Wert legen und deshalb subjektiv durch eine Beeinträchtigung ihres Aussehens sich noch nicht so getroffen fühlen. Es ist aber mit Sicherheit zu erwarten, daß die Klägerin, sobald sie älter wird, wie im allgemeinen alle Mädchen <strong>Wert auf gutes Aussehen legen</strong> und durch die sichtbaren Narben im Gesicht schwer in ihrem Selbstgefühl beeinträchtigt sein wird, und zwar auch dann, wenn es ihr &#8211; hoffentlich &#8211; gelingt, diese Beeinträchtigung psychisch zu verarbeiten und &#8211; zu gegebener Zeit, nach Abschluß der Wachstumsphase &#8211; die optische Beeinträchtigung zu mildern.“</em></p><p>Zwar ist die Belastung durch die äußerlich sichtbaren Narben von der individuelle Persönlichkeitsentwicklung des Kindes abhängig. Nichtsdestotrotz gilt gerade für Heranwachsende, dass das Aussehen ein empfindliches Thema sein kann. Dies wurde auch von <strong>anderen Gerichten</strong> so entschieden (bsp.:<strong> OLG Koblenz, 22.07.2013</strong>).</p><p>Seit 1996 dürfte die Relevanz des eigenen Aussehens und der damit eingehende Druck an das eigene, makellose Aussehen eher zu- als abgenommen haben, sodass nach Hundebissen ins Gesicht oder der angrenzenden Kopf- und Ohrenpartie die narbengedingten Entstellungen stärkere Berücksichtigung finden werden.</p><p>Insbesondere in der Zeit von Social Media und der <strong>Selbstdarstellung</strong> im Internet wird das Aussehen für viele Jugendliche in der Pubertät zu einem wichtigen Dreh- und Angelpunkt der eigenen Persönlichkeitsfindung. Es versteht sich fast von selbst, dass hierdurch auch Gesichtsnarben für Mädchen UND Jungen zu Verunsicherungen und psychischen Belastungen führen können, die bei der Bemessung des Schmerzensgeldes angemessene Berücksichtigung finden müssen. </p>								</div>
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									<h2>Schmerzensgeld nach Hundebiss ins Gesicht</h2>
<p>Die Ermittlung des individuellen Schmerzensgeldes braucht nicht nur viel Erfahrung sondern auch eine umfassende, juristische Expertise im Bereich des Personenschadenrechts.</p>
<p>Wird das <strong>Schmerzensgeld</strong> zu <strong>hoch</strong> angesetzt, wird schnell ersichtlich, dass Sie keine hinreichende Kenntnis der Materie haben und verhindern möglicherweise weitere Verhandlungen mit der gegnerischen Versicherung.&nbsp;</p>
<p>Setzen Sie das Schmerzensgeld zu niedrig an, verpassen Sie die Möglichkeit, dass Ihrem Kind ein angemessenes Schmerzensgeld zuerkannt wir, das die physischen wie psychischen Schmerzen hinreichend berücksichtig.</p>
<p>Dem Schmerzensgeld kommt nämlich eine „<strong>Genugtuungs- und Ausgleichsfunktion</strong>“ zu. Dies bedeutet, dass es für die erlittenen Schmerzen, aber auch für die zukünftigen Leiden einen Ausgleich darstellen soll.</p>
<p>Anders als Heilbehandlungskosten oder zerstörte Sachen kann bei einem Schmerzensgeld nicht eine Rechnung herangezogen werden, wie hoch der immaterielle Schaden zu beziffern sei.</p>
<p>Als erste Orientierung werden die anerkannten Schmerzensgeldtabellen hinzugezogen, die jedoch nur einen ersten Anhaltspunkt für die Bemessung des angemessenen Schmerzensgeldes geben können.&nbsp;</p>
<p>Zudem versucht die gegnerische Hundehaftpflichtversicherung nicht selten, mit eigenen Urteilen ein wesentlich niedrigeres Schmerzensgeld zu rechtfertigen.&nbsp;</p>
<p><strong>Wenn Ihr Kind von einem Hund ins Gesicht gebissen worden ist, helfen wir Ihnen gerne schnell und 100% kostenfrei bei der Durchsetzung der Schmerzensgeldansprüche!&nbsp;Kontaktieren Sie uns gerne!</strong></p>								</div>
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		<title>Verkehrsunfall der Versicherung melden</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 25 May 2020 10:51:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Angefahren als Fußgänger]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Nach einem Verkehrsunfall ist es notwendig, den Schaden der Versicherung zu melden. Denn die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für den entstandenen Schaden auf und zahlt zudem Schmerzensgeld. Doch wer muss den Unfall eigentlich melden und was ist, wenn der Unfallverursacher den verursachten Unfall nicht seiner Versicherung meldet? Unfallverursacher muss den Unfall seiner Versicherung melden Nach den allgemeinen...</p>
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									<p>Nach einem <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall/">Verkehrsunfall</a> ist es notwendig, den Schaden der Versicherung zu melden. Denn die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für den entstandenen <strong>Schaden</strong> auf und zahlt zudem <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeld-verkehrsunfall/"><strong>Schmerzensgeld</strong></a>. Doch wer muss den Unfall eigentlich melden und was ist, wenn der Unfallverursacher den verursachten Unfall nicht seiner Versicherung meldet?</p>								</div>
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									<h2>Unfallverursacher muss den Unfall seiner Versicherung melden</h2>
<p>Nach den <i>allgemeinen Bedingungen für Kfz-Versicherungen</i> <strong>muss</strong> der Unfallverursacher den <strong>Unfall</strong> seiner Kfz-Versicherung <b>eigenständig </b>melden. Die <b>Frist </b>um den Unfall zu melden, liegt dabei bei <b>einer Woche</b>:</p>
<p><a style="background-color: white; letter-spacing: 0px;" href="https://verkehrslexikon.de/PDF/AKB_2015_Stand_10-2017.pdf" target="_blank" rel="noopener">E.1 Pflichten im Schadenfall</a>:</p>
<p style="padding-left: 40px;"><strong>Anzeigepflicht</strong></p><p style="padding-left: 40px;"><em style="letter-spacing: 0px;">E.1.1.1. Sie sind verpflichtet, uns jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung durch uns führen kann, innerhalb einer Woche anzuzeigen.</em></p>
<p>Die Meldung des Unfalls geschieht in der Regel <strong>telefonisch</strong>, über die jeweilige Schaden-Hotline der Versicherung oder <strong>online</strong> über ein Unfallformular und dauert in der Regel nur wenige Minuten.</p><p><br></p>
<p></p>
<h2>Als Geschädigter den Unfall bei der gegnerischen Versicherung melden</h2>
<p>Wenn Sie wissen, bei welcher Versicherung der Unfallverursacher versichert ist, können Sie dort anrufen, um in Erfahrung zu bringen, ob der <strong>Schaden</strong> schon <strong>gemeldet</strong> wurde.&nbsp;<span style="letter-spacing: 0px;">Wurde der Schaden noch</span><span style="letter-spacing: 0px;">&nbsp;</span><span style="letter-spacing: 0px; font-weight: bold;">nicht&nbsp;</span><span style="letter-spacing: 0px;">der Versicherung gemeldet, können auch Sie den Schaden melden,&nbsp;</span><span style="letter-spacing: 0px;">es ist aber </span><strong style="letter-spacing: 0px;">keine Pflicht</strong><span style="letter-spacing: 0px;">, der Sie nachkommen müssen. Wenn Sie sich dazu entscheiden, den Unfall der Versicherung zu melden, bedeutet das</span><span style="letter-spacing: 0px;">&nbsp;jedoch nicht, dass der Versicherungsnehmer den Schaden nicht mehr melden muss, sondern lediglich, dass die Versicherung über den Schaden <b>in Kenntnis </b>gesetzt wurde.</span></p>								</div>
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									<h2>Unfallverursacher meldet den Unfall nicht</h2><p>Sie warten vergeblich darauf, dass der Unfall von dem Unfallverursacher seiner Versicherung gemeldet wird, es geschieht aber nichts? Dann sollten Sie <strong>aktiv werden</strong>, indem Sie den Unfall der gegnerischen Versicherung melden. Diese nimmt dann in der Regel Kontakt zum eigenen Versicherungsnehmer auf und <strong>erinnert</strong> diesen, den Unfall zu melden. <span style="letter-spacing: 0px;">Es kann für den Versicherungsnehmer </span><b style="letter-spacing: 0px;">Konsequenzen </b><span style="letter-spacing: 0px;">haben, wenn er den Unfall nicht meldet.</span></p><p>Ist der Unfall von der Polizei vor Ort aufgenommen worden und die Schuldfrage ist eindeutig, kann die Versicherung den <b>Schaden regulieren</b> und im Nachhinein einen Teil oder die gesamten Leistungen bei dem Versicherungsnehmer zurückverlangen.</p><p> </p><p> </p><h2>Versicherung des Schädigers unbekannt</h2><p>Wenn Sie den Schaden bei der gegnerischen Versicherung melden möchten, weil der Unfallverursacher seiner Pflicht nicht nachkommt, Sie aber nicht die Versicherung kennen, besteht die Möglichkeit, die <b>Versicherung </b>mit Hilfe des <b>Kennzeichens </b>in Erfahrung zu bringen. Sie können über den <a href="http://zentralruf.de"><b>Zentralruf der Autoversicherer</b></a> unter Angabe des Kennzeichens die Versicherung kostenlos in Erfahrung bringen und anschließend den Schaden dort melden.</p>								</div>
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									<p>Kontaktmöglichkeiten Zentralruf der Autoversicherer</p><ul><li>telefonisch unter der 0800 250 2600</li><li>online über das <a href="https://www.zentralruf.de/online-anfrage/anfrageformular">Anfrageformular </a></li><li>Per mail an <a href="mailto:info@gdv-dl.de">info(at)gdv-dl.de</a></li></ul>								</div>
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									<h2> </h2><h2>Den Schaden als Geschädigter der eigenen Versicherung melden</h2><p>Wenn Sie Geschädigter sind, sind Sie nicht für die Schäden verantwortlich. </p><p>Dies bedeutet, dass Ihre Versicherung <strong>nicht</strong> bei der Schadensabwicklung <strong>aktiv</strong> werden muss und somit nicht in Kenntnis über den Unfall gesetzt werden muss. <strong>Höchstvorsorglich</strong> kann es aber nicht schaden, den Unfall auch der eigenen Versicherung zu melden. Denn wenn Sie zunächst davon ausgehen, dass der Unfall unverschuldet war, kann es durchaus sein, dass im Nachhinein doch noch eine <b>Teilschuld </b>festgestellt wird. In diesem Fall kann es sein, dass Ihre Versicherung doch aktiv werden muss und für Schäden aufkommen muss. Damit Ihnen die Versicherung dann nicht vorwerfen kann, dass Sie <strong>versäumt</strong> haben den <strong>Schaden zu melden</strong>, empfiehlt es sich, die Versicherung von Anfang an über den Unfall zu <strong>informieren</strong>. Im schlimmsten Fall kann die Versicherung Leistungen verweigern, was dazu führt, dass Sie für den Schaden selber aufkommen müssen.</p><p> </p><h2>Kostenfreie Hilfe bei der Unfallabwicklung</h2><p>Sie sind sich nicht sicher wie Sie <strong>weiter vorgehen</strong> müssen? Sie wissen nicht, welche <a href="https://vinqo.de/diese-ansprueche-haben-sie-nach-einem-verkehrsunfall/" target="_blank" rel="noopener">Ansprüche </a>Sie haben? Dann melden Sie uns Ihren Unfall! Wir <strong>übernehmen die Abwicklung</strong> für Sie und gehen mit Nachdruck gegen den Unfallgegner vor, wenn dieser sich weigert, den Unfall seiner Versicherung zu melden. Zusätzlich machen wir Schadensersatz für Ihr beschädigtes Fahrzeug geltend und setzen <a href="https://vinqo.de/so-erhalten-sie-ein-maximales-schmerzensgeld/" target="_blank" rel="noopener">Schmerzensgeld </a>für Sie durch. Mit uns erhalten Sie bis zu 1.000,00 € mehr Schmerzensgeld – <b>kostenfrei</b>!</p>								</div>
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		<title>Leinenpflicht in Deutschland</title>
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		<pubDate>Sat, 16 May 2020 11:55:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Ob und wo Hunde an der Leine zu führen sind, wird durch das jeweilige Bundesland oder dessen einzelnen Kommunen bestimmt. Daher kann es von Bundesland zu Bundesland und von Kommune zu Kommune variieren. Wichtig ist diese Frage nicht nur für Hundehalter, die kein Bußgeld zahlen möchten, sondern auch für Opfer von Hundebissattacken. [lwptoc] Hundebiss und...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/leinenpflicht-in-deutschland/">Leinenpflicht in Deutschland</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p>Ob und wo Hunde an der Leine zu führen sind, wird durch das jeweilige Bundesland oder dessen einzelnen Kommunen bestimmt. Daher kann es von <strong>Bundesland</strong> zu Bundesland und von <strong>Kommune</strong> zu Kommune <strong>variieren</strong>. Wichtig ist diese Frage nicht nur für Hundehalter, die kein Bußgeld zahlen möchten, sondern auch für Opfer von <strong>Hundebissattacken</strong>.</p>								</div>
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									<h4><span style="color: #000000;">Hundebiss und Leinenpflicht</span></h4><p><span style="color: #000000;">Grundsätzlich haftet ein Hundehalter nach einem Hundebiss aus<b> § 833 BGB</b> gegenüber dem Verletzten. Dabei müssen sowohl <strong>Schäden</strong> an <strong>Kleidung</strong> und <a href="https://vinqo.de/hundebiss-schmerzensgeld/"><strong>Körper</strong></a>, als auch an <a href="https://vinqo.de/eigener-hund-von-anderem-hund-gebissen-was-muss-ich-tun/">fremden <strong>Tieren</strong></a> ersetzt werden. Daneben kann ein Hundehalter aber auch nach <strong>§ 823 Abs. 1 BGB</strong> haften. Doch wo liegt der Unterschied?</span></p><p><span style="color: #000000;">Nach<strong> § 833 BGB</strong> haftet der Hundehalter „<b>verschuldensunabhängig</b>“. Dies bedeutet, dass es nicht darauf ankommt, dass der Hundehalter selber einen <strong>Fehler</strong> gemacht hat. Allein aus der Halterstellung bei Schäden durch den eigenen Hund kommt es zu einer Schadenersatzpflicht. Man spricht hierbei von einer „<b>Gefahrenhaftung</b>“, weil der Halter die Tiergefahr seines Hundes zu tragen hat.</span></p><p><span style="color: #000000;">Neben einer Haftung aus<strong> § 833 BGB</strong> haftet ein Hundehalter auch aus <strong>§ 823 Abs. 1 BGB</strong>, wenn ihm bezüglich des Hundebisses auch noch <b>Fahrlässigkeit </b>(oder sogar Vorsatz) vorgeworfen werden kann. Unter Fahrlässigkeit versteht man in der deutschen Rechtsordnung, dass jemand (unabsichtlich) eine <b>Sorgfaltspflicht verletzt </b>hat, also sich nicht so verhalten hat, wie ein vergleichbarer sorgfältiger Mensch sich verhalten würde. Es kann somit unter Umständen fahrlässig sein, seinen eigenen Hund nicht anzuleinen, wenn dies vorgeschrieben ist.</span></p><h6><span style="color: #000000;">Wie wirkt sich das auf Schadensersatzansprüche aus?</span></h6><p><span style="color: #000000;">In der Regel wirkt sich die Anspruchsgrundlage, also<strong> § 823 I BGB</strong> oder <strong>§ 833</strong> <strong>BGB</strong>, nicht auf die Anspruchshöhe nach einem Hundebiss aus. </span><span style="color: #000000;">Etwas anderes gilt aber für folgenden Fall: </span></p><p style="padding-left: 40px;"><span style="color: #3366ff;">Ein Hund, der <strong>nicht</strong> an der Leine geführt wurde, obwohl <strong>Leinenpflicht</strong> bestand, beißt und verletzt einen anderen Hund und /oder den Gassigänger. </span></p><p><span style="color: #000000;">In vielen Fällen müssten Sie sich als Gassigänger ein <strong>Mitverschulden</strong> aus der </span><span style="color: #000000;">Tiergefahr auf Ihren Schadensersatzanspruch anrechnen lassen. Auch wenn Ihr Hund sich friedlich verhalten hat, kann es sein, kann es zu einer Haftungsquote kommen, wobei hier eine gründliche Prüfung des Einzelfalls erforderlich ist.</span></p><p><span style="color: #000000;">Dies bedeutet, dass man als Hundehalter eines verletzten Hundes dann zum Beispiel Teile der <b>Tierarztkosten </b>selber tragen muss oder nur ein Schmerzensgeld i.H.v. z.B. 50 % erhält. </span></p><p><span style="color: #000000;"> Wenn aber dem anderen Hundehalter eine <b>Sorgfaltspflichtverletzung </b>vorzuwerfen ist, wird kein Mitverschulden des eigenen Hundes angenommen. Dies hat der BGH zuletzt im Jahr 2015 so bekräftigt. </span></p><p><span style="color: #000000;">Ein Verstoß gegen die Leinenpflicht kann dann unter Umständen eine solche Sorgfaltspflichtverletzung darstellen. Dies hängt von dem Sinn und Zweck der Leinenpflicht ab, welcher sich je nach Kommune und Bundesland unterscheiden kann. Insgesamt handelt es sich bei der Frage nach der Sorgfaltspflichtverletzung durch einen anderen Hundehalter also um eine komplexe Frage, die von <strong>haftungstechnischen</strong> <strong>Elementen</strong> und der <strong>Divergenz</strong> der verschiedenen Regelungen modifiziert wird. </span></p><p><span style="color: #333333;">Sie sollten deshalb, wenn es zu Hundebissen oder Hundeangriffen zwischen Tieren kommt, von Beginn an <a style="color: #333333;" href="https://vinqo.de/hundebiss-schmerzensgeld/">rechtliche Unterstützung</a> hinzuziehen, um nicht durch falsche Haftungsquoten <strong>hunderte Euros</strong> an Schmerzensgeld und Schadenersatz zu verlieren. </span></p>								</div>
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									<p>TIPP: Wurden Sie von einem Hund gebissen? Lesen Sie in <a href="https://vinqo.de/das-ist-nach-einem-hundebiss-zu-tun/" target="_blank" rel="noopener">diesem</a> Beitrag, was nach einem Hundebiss zu tun ist!</p>								</div>
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									<h4><strong> </strong></h4><h4><strong>Leinenpflicht nach Bundeslandlage</strong></h4><p>Im Folgenden werden die Regelungen der Leinenpflicht nach Bundesland aufgeschlüsselt:</p><h5><span style="letter-spacing: 0px;">Baden-Württemberg</span></h5><p>In Baden-Württemberg wird die Leinenpflicht nicht durch ein Landesgesetz geregelt, sondern von den Kommunen selber bestimmt. So gilt für </p><ul><li><b>Mannheim</b>, </li><li><b>Karlsruhe </b>und </li><li><b>Stuttgart </b></li></ul><p>beispielsweise im innerstädtischen Bereich, dass in öffentlichen Anlagen, Fußgängerzonen, bei großen Menschenansammlungen, sowie bei gängigen Grünanlagen und dem gesamten ÖPNV und öffentlichen Straßen der Hund anzuleinen ist. Außerhalb des innenstädtischen Gebietes existiert keine Leinenpflicht, solange diese nicht ausdrücklich ausgewiesen wird. Der Verzicht auf die Leinenpflicht ist aber nur dann einschlägig, wenn der Hundehalter seinen <strong>Hund unter Kontrolle</strong> halt. Hat er seinen Hund nicht unter Kontrolle, unterliegt er immer einen Leinenzwang.</p><p> </p><h5><span style="letter-spacing: 0px;">Bayern:</span></h5><p><span style="letter-spacing: 0px;"> Auch in Bayern existiert keine landesweite Leinenpflicht. </span></p><p><span style="letter-spacing: 0px;"><b>München </b>hat für große Hunde (Schulterhöhe höher als 50 cm.) sowie für bestimmte Rassen (Schäferhunde, Boxer, Deutsche Dogge und Dobermann) eine <b>Leinenpflicht </b>innerhalb des Altstadtrings sowie in Fußgängerzonen und in der Nähe von Kinderspielplätzen verhängt. Auch bei großen Menschenansammlungen müssen diese Hunde angeleint werden. Eine generelle Leinenpflicht für alle Hunde, unabhängig von der Art oder der Größe des Hundes gilt im <strong>Westpark</strong> sowie auf allen Wegen von <strong>städtischen</strong> <strong>Grünanlagen</strong>. </span></p><p><span style="letter-spacing: 0px;"><b>Nürnberg </b>hat eine Leinenpflicht für große Hunde (Schulterhöhe höher als 50 cm.) in <strong>Grünanlagen</strong> und auf Wochen- und Jahrmärkten. Zusätzlich müssen alle Hunde in der städtischen Fußgängerzone sowie dem <strong>Tiergärtnertorplatz</strong> und der <strong>Königstorpassage</strong> und in allen <strong>verkehrsberuhigten</strong> Bereichen an der Leine gehalten werden. </span></p><p><span style="letter-spacing: 0px;"><b>Augsburg</b> hat eine ausdrückliche Leinenpflicht für den Autobahnsee, den Kuhsee, beziehungsweise das Hettenbachufer.</span></p><p><span style="letter-spacing: 0px;"> </span></p><h5><span style="letter-spacing: 0px;">Berlin:</span></h5><p><span style="letter-spacing: 0px;">In Berlin gibt es eine <b>generelle Leinenpflicht</b>, hiervon ausgenommen sind aber bestimmte Gebiete wie unbelebte Straßen und Plätze (Brachflächen).</span></p><p><span style="letter-spacing: 0px;"> Generelle Voraussetzung für das <strong>Ableinen</strong> des Hundes ist jedoch, dass <strong>keine Gefahr</strong> für die öffentliche Sicherheit und Ordnung besteht. Unter strengen Voraussetzungen dürfen gefährliche Hunde abgeleint werden, jedoch nur, wenn diese vom Hundehalter voll kontrollierbar sind und einen Maulkorb tragen. Gefährliche Hunde dürfen jedoch nie unangeleint in Mehrfamilientreppenhäusern, Büros und Geschäftsräumen, bei Menschenansammlungen und in Fußgängerzonen sowie im ÖPNV sein.</span></p><p><span style="letter-spacing: 0px;"> </span></p><h5><span style="letter-spacing: 0px;">Brandenburg: </span></h5><p><span style="letter-spacing: 0px;">In Brandenburg besteht<b> eine Leinenpflicht</b> für Hunde nach <b>§ 3 Abs. 1 HundehV:</b></span></p><p><em>Hunde sind</em></p><ol><li><em>bei öffentlichen Versammlungen, Umzügen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen,</em></li><li><em>auf Sport- oder Campingplätzen,</em></li><li><em>in umfriedeten oder anderweitig begrenzten der Allgemeinheit zugänglichen Park-, Garten- und Grünanlagen,</em></li><li><em>in Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln und</em></li><li><em>bei Mehrfamilienhäusern auf Zuwegen, in Treppenhäusern oder sonstigen von der Hausgemeinschaft gemeinsam genutzten Räumen</em></li></ol><p><em>so an der Leine zu führen, dass Menschen, Tiere oder Sachen nicht gefährdet werden. Die Leine muss reißfest sein und darf ein Höchstmaß von zwei Metern nicht überschreiten. Darüber hinaus ist ein Hund, der als gefährlich gilt, auch außerhalb des befriedeten Besitztums ständig an einer höchstens zwei Meter langen und reißfesten Leine zu führen.</em></p><p> </p><h5><span style="letter-spacing: 0px;">Bremen:</span></h5><p><span style="letter-spacing: 0px;">In Bremen existiert eine <b>generelle Leinenpflicht </b>vom <strong>1</strong><b>5. März bis zum 15. Juli</b>, in der ausnahmslos alle Hunde in Wäldern und Parks an die Leine genommen werden müssen, um brütende Vögel nicht zu gefährden. Daneben gilt eine Leinenpflicht für läufige Hündinnen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften, Einkaufszentren sowie bei Menschenansammlungen. (§ 5 Gesetz über das Halten von Hunden)</span></p><h5> </h5><h5><span style="letter-spacing: 0px;">Hamburg: </span></h5><p><span style="letter-spacing: 0px;">In Hamburg gilt eine <b>generelle Leinenpflicht</b> nach § 8 Abs. 1 HundeG für das Laufen außerhalb des eingefriedeten Besitztums/ außerhalb der eigenen Wohnung. Darüber hinaus gilt eine „2 Meter“-Leinenregel, wonach unter besonderen Umständen (aufdringliche Hunde/ läufige Hündinnen/ Einkaufszentren / Spielplätzen usw.) die Hunde an einer maximal zwei Meter langen Leine geführt werden dürfen. (§ 8 HundeG)</span></p><p><span style="letter-spacing: 0px;"> </span></p><h5><span style="letter-spacing: 0px;">Hessen:</span></h5><p> In Hessen gibt es eine <b>umfangreiche Leinenpflicht </b>nach § 9 HundeVO. Hier müssen Hunde immer bei Menschenansammlungen sowie in Gaststätten und in öffentlichen Verkehrsmitteln angeleint sein.</p><h5> </h5><h5><span style="letter-spacing: 0px;">Mecklenburg-Vorpommern: </span></h5><p><span style="letter-spacing: 0px;">In Mecklenburg-Vorpommern muss nach § 1 Abs. 3 und 4 der HundehVO ein Hund bei Menschenansammlungen, sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Verkaufsstätten oder Tiergärten angeleint werden.</span></p><p><span style="letter-spacing: 0px;"> </span></p><h5><span style="letter-spacing: 0px;">Niedersachen:</span></h5><p><span style="letter-spacing: 0px;"> In Niedersachen gilt ähnlich wie in Bremen eine <b>generelle Leinenpflicht </b>vom <b>1. April bis zum 15. Juli</b> für freie Landschaften. Innerhalb der Gemeinden selber kann eine Leinenpflicht auch für bebaute Flächen festgelegt werden, dies wird von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich geregelt.</span></p><p><span style="letter-spacing: 0px;"> </span></p><h5><span style="letter-spacing: 0px;">Nordrhein-Westfalen: </span></h5><p><span style="letter-spacing: 0px;">Das LHundG NRW regelt die <strong>Leinenpflicht</strong> in § 2 Abs. 2: </span><span style="letter-spacing: 0px;">LHundG NRW:</span></p><p><em>Hunde sind an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine zu führen</em></p><ol><li><em>in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr,</em></li><li><em>in der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche,</em></li><li><em>bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen,</em></li><li><em>in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten.</em></li></ol><div> </div><div> </div><div><h5><span style="color: inherit; font-family: inherit; font-size: 1.25rem; letter-spacing: 0px;">Rheinland-Pfalz: </span></h5></div><p> In Rheinland-Pfalz herrscht <b>keine </b>landesgesetzlich geregelte Leinenpflicht. Jedoch haben die <b>Gemeinden </b>selber teilweise eine Leinenpflicht normiert:</p><p>In <strong>Ludwigshafen</strong> ist es nach § 2 der Gefahrenabwehrverordnung verboten, dass Hunde in im Zusammenhang bebauten Orteilsteilen außerhalb der Hundekaufzonen umangeleint sind.</p><p>In <strong>Mainz</strong> und <strong>Koblenz</strong> gilt nach der jeweiligen GefahrenabwehrVO, dass alle Hundearten im Rahmen von öffentlichen Anlagen der Stadt angeleint werden müssen.</p><p><strong>Koblenz</strong> hat darüber hinaus auch eine Anleinepflicht für außerhalb der bebauten Gebiete, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden.</p><p> </p><h5><span style="letter-spacing: 0px;">Saarland: </span></h5><p><span style="letter-spacing: 0px;">Im Saarland existiert <b>kein genereller Leinenzwang</b>, außer in der Zeit vom <b>01. März bis zum 30. Juni</b> in Jagdbezirken, damit die Vögel und Waldbewohner nicht in ihrer Kinderpflege gestört werden. Eine Ausnahme gilt, wenn die Hunde „zuverlässig den Gehweg nicht verlassen“.</span></p><p><span style="letter-spacing: 0px;"> </span></p><h5><span style="letter-spacing: 0px;">Sachsen:</span></h5><p><span style="letter-spacing: 0px;"> In Sachen wurde <b>keine </b>landesweite Leinenpflicht normiert, <b>Leipzig</b>, <b>Chemnitz </b>und <b>Dresden </b>haben aber selber eine Leinenpflicht in ihren Verordnungen festgesetzt. </span></p><p><span style="letter-spacing: 0px;">In <strong>Leipzig</strong> muss beispielsweise nach § 16 der PolVO zur Tierhaltung ein Hund auf „öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, sofern diese nicht als Freilaufflächen […] ausgewiesen sind, zum Schutz von Mensch und Tier stets von einer geeigneten Person an der Leine geführt werden.“ </span></p><p><span style="letter-spacing: 0px;">In <strong>Dresden</strong> regelt § 7 der „PolVO Sicherheit und Ordnung“, dass Hunde von Kinderspielplätzen, Sportplätzen und öffentlichen Brunnen festzuhalten sind. Im Stadtgebiet von Dresden gilt nach Abs. 5, dass Leinenzwang bei Menschenansammlungen besteht, sowie innerhalb der Haltestellen und bestimmten Ortsamtsbereichen.</span></p><p><span style="letter-spacing: 0px;"> </span></p><h5><span style="letter-spacing: 0px;">Sachsen-Anhalt:</span></h5><p><span style="letter-spacing: 0px;"> Eine Leinenpflicht besteht in Sachsen-Anhalt Landesweit in der <b>Brut- </b>und <b>Pflegezeit </b>für die freie Landschaft, (§ 28 LwaldG).</span></p><p><span style="letter-spacing: 0px;"> Darüber hinaus haben hat <b>Magdeburg </b>in seiner GefahrenabwehrVO eine Leinenpflicht für bebaute Gebiete mit einer 1-Meter-Regel erlassen, wonach der Hund sich nicht mehr als einen Meter vom Herrchen entfernen darf. In Halle müssen Hunde nach der GefahrenabwehrVO auf öffentlichen Straßen und Gebäuden angeleint werden.</span></p><p><span style="letter-spacing: 0px;"> </span></p><h5>Schleswig-Holstein: </h5><p>In Schleswig Holstein gibt es Regelungen zu einer <strong>landesweiten</strong> <strong>Anleinpflicht</strong>.</p><p>Nach § 3 Abs. 2 HundeG: „Hunde sind an einer Leine zu führen, die ständig ein sicheres Einwirken auf den Hund ermöglicht,</p><ol start="6"><li>in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr,</li><li>bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen,</li><li>in der Allgemeinheit zugänglichen umfriedeten oder anderweitig begrenzten Park-, Garten- und Grünanlagen mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufgebiete,</li><li>bei Mehrfamilienhäusern auf dem gesamten Grundstück und im Gebäude mit Ausnahme der nicht dem Gemeingebrauch unterliegenden selbstgenutzten Räume oder Flächen,</li><li>in öffentlichen Gebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln,</li><li>in Sportanlagen und auf Zelt- und Campingplätzen,</li><li>auf Friedhöfen,</li><li>auf Märkten und Messen.</li></ol><p><span style="letter-spacing: 0px;"> </span></p><h5><span style="letter-spacing: 0px;">Thüringen:</span></h5><p><span style="letter-spacing: 0px;">In Thüringen müssen Hunde in Waldgebieten grundsätzlich angeleint werden. (§ 6 Abs. 2 ThürWaldG) Darüber hinaus haben aber die Städte teilweise eigene Regelungen: </span></p><p><span style="letter-spacing: 0px;">In <b>Erfurt </b>gilt nach § 6 der Stadtordnung, dass Hunde überall, außer in den ausgewiesenen Hundefreilaufflächen, angeleint sein müssen, insbesondere bei Menschenansammlungen. </span></p><p><span style="letter-spacing: 0px;">In <b>Jena</b> hingegen dürfen Hunde in Grünanlagen nur an der Leine geführt werden, sowie bei verschiedenen Formen der Menschenansammlung maximal 1.20 Meter Leinenradius besitzen. (§ 13 Abs. 5 Ordnungsbehördliche VO Sicherheit und Ordnung)</span></p>								</div>
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		<title>Gegner streitet Schuld nach Verkehrsunfall ab</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 13 May 2020 13:52:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Als wäre ein Autounfall nicht schon nervenaufreibend und anstrengend genug, für die meisten Unfallgeschädigten wird es dann besonders stressig, wenn der Unfallverursacher plötzlich die Schuld abstreitet. Teilweise bestreiten Unfallverursacher bereits am Unfallort die Schuld, in manchen Fällen gesteht er aber auch zunächst die Schuld ein und widerruft dieses Schuldeingeständnis später erst bei der eigenen Unfallversicherung....</p>
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									<p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Als wäre ein Autounfall nicht schon nervenaufreibend und anstrengend genug, für die meisten Unfallgeschädigten wird es dann besonders stressig, wenn der Unfallverursacher plötzlich die <strong>Schuld abstreitet</strong>.</p><p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Teilweise bestreiten Unfallverursacher bereits am Unfallort die Schuld, in manchen Fällen gesteht er aber auch zunächst die Schuld ein und <strong>widerruft</strong> dieses <strong>Schuldeingeständnis</strong> später erst bei der eigenen Unfallversicherung.</p><p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Für den Geschädigten ist dies besonders ärgerlich: Denn nach der <strong>Schuldfrage</strong>, also wer den Unfall schuldhaft verursacht hat, wird später auch der Schadensersatzanspruch gemessen.</p><p class="MsoNormal" style="text-align: justify; padding-left: 40px;"><em>Gibt der Unfallverursacher zu, den Unfall zu 100 % verursacht zu haben, dann wird auch seine Versicherung oder er selber 100% des Schadens tragen müssen. Streitet er jedoch die Schuld ab, oder gibt an, dass der Unfallgeschädigte mitverantwortlich für den Unfall war, wird eine Quotelung vorgenommen. Das heißt, dass der Gegner oder seine Versicherung dann nur beispielsweise 60 % des Schadens übernehmen, weil sie sagen, dass der Geschädigte 40 % des Schadens selber zu verantworten hat.</em></p><p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Doch was sind die praktischen Folgen, wenn ein Unfallgegner uneinsichtig ist und darauf beharrt, nicht verantwortlich für den Unfall zu sein? Was können Sie als Unfallgeschädigter tun?</p>								</div>
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									<h5><span style="color: #000000;">Unfallverursacher musste ein Verwarngeld/ Bußgeld zahlen</span></h5><p><span style="color: #000000;">In manchen Fällen wird nach dem Autounfall bereits durch die Polizei bei der Unfallaufnahme ein <strong>Verwarnungsgeld</strong> auferlegt. Grundsätzlich geht die Polizei hierbei davon aus, dass Straßenverkehrsregeln <b>schuldhaft </b>nicht beachtet worden sind und daher ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung vorliegt. Das Verwarngeld beträgt dabei zwischen 5,00 und 55,00 Euro. Meistens wird es gezahlt, um die Einleitung eines Bußgeldverfahrens zu verhindern. Allein aus der Verhängung eines Verwarngeldes kann die Schuldfrage zwar nicht abschließend geklärt werden, jedoch hat es eine <strong>Indizwirkung</strong> dafür, dass tatsächlich schuldhaft eine Regel nicht beachtet wurde und somit der Unfallverursacher (zumindest aus Sicht der Polizei) auch den<strong> Unfall verschuldet</strong> hat. </span></p><p><span style="color: #000000;"> </span></p><h5><span style="color: #000000;">Unfallverursacher wurde durch ein Gericht eine Geldstrafe auferlegt</span></h5><p><span style="color: #000000;">Wenn der uneinsichtige Unfallverursacher zu einem Bußgeld bzw. einer Geldstrafe durch ein Gericht wegen des Unfalls <strong>verurteilt</strong> wird, ist das Gericht von der <strong>Schuld</strong> des Unfallverursachers <strong>überzeugt</strong>. In diesem Fall hat dieses Urteil „<strong>präjudizierende</strong>“ Wirkung. Das bedeutet, dass dieses Urteil auch von anderen Gerichten, beispielsweise in einem Zivilprozess, nicht unbeachtet bleiben wird. Andere Gerichte (und auch Versicherungen!) haben dann Schwierigkeiten, ohne Weiteres von dieser <strong>Beurteilung der Schuld</strong> abzuweichen, sodass der Unfallgegner es viel schwieriger haben wird, sich aus der Verantwortung zu stehlen.</span></p><p><span style="color: #000000;"> </span></p><h5><span style="color: #000000;">Unfallverursacher hat ein Schuldanerkenntnis unterschrieben aber später wieder zurückgenommen</span></h5><p><span style="color: #333333;">Es kommt nicht selten vor, dass am Unfallort der Unfallgegner die Schuld anerkennt oder sogar ein Schuldeingeständnis bzw. <b>Schuldanerkenntnis</b> unterschreibt, dass im Nachgang von diesem <b>widerrufen</b> wird.</span></p><p><span style="color: #000000;">Mit einem Schuldanerkenntnis gibt der Unterschreibende an, dass er für den Unfall und damit auch die damit verbundenen <strong>Schäden verantwortlich</strong> ist, also für diese haften wird. </span></p><p><span style="color: #000000;">Ein Schuldanerkenntnis ist zwar <strong>widerruflich</strong>, jedoch besitzt es eine <b>Indizwirkung </b>für die Schuldfrage. Wurde ein Schuldanerkenntnis unterschrieben und dann widerrufen, muss nicht mehr der Geschädigte beweisen, dass der Unfallverursacher schuld ist, sondern vielmehr der Unfallverursacher <strong>beweisen</strong>, dass er <strong>nicht schuld</strong> ist. Man spricht auch von einer sogenannten „<b>Beweislastumkehr</b>“. In der Regel ist so ein Beweis nur schwer zu erbringen, so dass die Chancen gut stehen, dass Sie nicht auf einem Großteil Ihres Schadens sitzen bleiben werden.</span></p>								</div>
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									<p><strong>TIPP:</strong> Sie wurden bei einem Unfall verletzt? Lesen Sie jetzt was Sie tun können, um Ihr <a href="https://vinqo.de/so-erhalten-sie-ein-maximales-schmerzensgeld/" target="_blank" rel="noopener">maximales Schmerzensgeld</a> zu erhalten!</p>								</div>
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									<h5> </h5><h5>Unfallverursacher macht falsche Angaben bei seiner Versicherung oder der Polizei</h5><p>Besonders problematisch wird es, wenn der Unfallverursacher plötzlich <strong>falsche Angaben</strong> bei seiner Versicherung macht. Denn dann steht ihr Wort gegen seines, und im schlimmsten Fall werden dann die Schäden mit 50 % gequotelt. Gerade bei größeren Reparaturen ist dies schnell sehr teuer. In diesem Fall müssen <strong>Beweismittel</strong> herbeigeschafft werden, die die Angaben des Unfallverursachers widerlegen.</p><p>Hierzu gehören zum Beispiel <strong>Zeugenaussagen</strong>, aber auch Bildaufnahmen o.ä. Sollte dieser Beweis nicht möglich sein, weil beispielsweise keine Zeugen anwesend waren oder sich nicht genau erinnern können, muss ein <strong>Unfallgutachten</strong> angefertigt werden. Dies wird aber meist erst im gerichtlichen Verfahren eingeholt und kostet mehrere tausend Euro, stellt also ein finanzielles Risiko dar.</p><h5> </h5><h5>Unfallverursacher weigert sich, den Unfall seiner Versicherung zu melden</h5><p>Der Unfallverursacher kann verschiedene Gründe haben, den Unfall nicht seiner eigenen Versicherung melden zu wollen. In den meisten Fällen wird er Angst haben, dass sich seine Versicherungsbeiträge bei einem Unfall erhöhen könnten oder dass die Kfz-Haftpflichtversicherung wegen <strong>grober Fahrlässigkeit</strong> die Kosten nicht übernehmen will.</p><p>Sollte der Unfallgegner sich weigern, den Schadensfall zu melden, können Sie mithilfe seines Kennzeichens <b>selber </b>bei seiner Versicherung den Schaden <b>melden</b>.</p><p>Über den &#8222;Zentralruf der Autoversicherer&#8220; können mithilfe des Kennzeichens die Versicherung ermitteln. Sie müssen den Schaden dann zeitnah melden.</p><p>Der uneinsichtige Unfallverursacher hat jedoch Pech: Weil er den Schaden nicht selber seiner Versicherung gemeldet hat, wird diese unter Umständen Regress bei ihm nehmen. Vorsicht ist auch geboten, wenn der Unfallverursacher erklärt, den Schaden selber zu übernehmen und die Versicherungen hierbei außen vor zu lassen. Zwar ist dies durchaus erlaubt, sollten sich aber <strong>Folgeprobleme</strong> mit dem Fahrzeug ergeben, welche aus dem Unfall resultieren, kann der Unfallgegner selber auch finanziell überfordert sein. Eine Versicherung hingegen ist grundsätzlich immer liquide.</p><h5>Zeugenaussagen</h5><p>Zeugenaussagen können Ihnen helfen, die Schuld des Unfallverursachers beweisen zu können. Grundsätzlich können auch weitere <strong>Beifahrer</strong> und <strong>Insassen</strong> Ihres Wagens Zeugen sein. Jedoch ist die Zeugenaussage eines Unbeteiligten aus einem fremden Wagen oder aus der unmittelbaren Umgebung des Unfallortes für Sie bei der Beweiserbringung wertvoller: Insassen des eigenen Wagens stehen häufig im „Lager“ des Geschädigten, damit kann eine gegnerische Versicherung argumentieren, dass eine Zeugenaussage <strong>nicht</strong> <strong>objektiv</strong> ist, weil der Zeuge beispielsweise Bruder oder Freund des Geschädigten ist. Nichtsdestotrotz sollte eine Zeugenaussage auch von Beifahrern aufgenommen werden. Ob eine Zeugenaussage glaubhaft ist, hat schlussendlich nicht die gegnerische Versicherung, sondern im Falle eines Prozesses der <strong>Richter</strong> zu entscheiden.</p><h5> </h5><h5>Ermittlung der Schuldfrage</h5><p>Schlussendlich stellt sich die Frage, wer für die Ermittlung der Schuldfrage zuständig ist. Die Antwort lautet: Eigentlich <strong>alle Beteiligten</strong> können hierzu beitragen. Wichtig für Sie als Geschädigten ist aber, wie die gegnerische Versicherung die Schuldfrage sieht, denn im Regelfall soll ja eben diese die Schadensersatzansprüche innerhalb der Schadensregulierung auszahlen. Sollte die Schuldfrage trotz Ihrer Bemühungen <strong>nicht aufklärbar</strong> sein, wird die gegnerische Unfallversicherung zumeist nur <strong>50 % des Schadens</strong> übernehmen.</p><p>In diesem Fall ist es mehr als sinnvoll, verschiedene Beweise für die tatsächliche Schuld des Unfallverursachers in der Hand zu haben. Hierzu zählen die oben genannten Indizien wie <b>Schuldanerkenntnisse</b>, selbst wenn diese widerrufen wurden, aber auch <b>Zeugenaussagen </b>und der <strong>Polizeibericht</strong>. Es ist Ihnen zu raten, den Unfallort detailliert <b>abzufotografieren </b>und sich die Kontaktdaten von <b>Zeugen </b>aushändigen zulassen. Die gegnerische Versicherung will zwar auf der einen Seite möglichst wenig Schadensersatz zahlen, auf der anderen Seite aber auch keine unnötigen Rechtsstreitkosten vor Gericht tragen müssen. Es lohnt sich daher, die Argumentation der gegnerischen Versicherung genau zu <strong>überprüfen</strong>, ob diese mit den von Ihnen gesammelten Beweisen im Einklang steht. Vielleicht können Sie hierdurch keine 100 % Haftung der anderen Seite erreichen, aber zumindest einen höheren Prozentsatz erhalten.</p><p>Um die Haftungsquote möglichst gering zu halten, sollten Sie möglichst von Beginn an Ihren Unfall nicht selbst abwickeln sondern einem spezialisierten Rechtsdienstleister melden.</p>								</div>
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		<title>Was tun nach einem Verkehrsunfall?</title>
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		<pubDate>Tue, 12 May 2020 12:23:04 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Im Jahr 2019 ereigneten sich ca. 2,7 Millionen Verkehrsunfälle in Deutschland. Das sind knapp 7.400 Verkehrsunfälle pro Tag. Glücklicherweise kommt es bei den Unfällen in den meisten Fällen nur zu einem Blechschaden und nicht zu einem Personenschaden. So wurden 2019 bei Verkehrsunfällen rund 384.000 Personen verletzt.  Nach dem ersten Schock nach einem Verkehrsunfall kommen schnell...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/was-tun-nach-einem-verkehrsunfall/">Was tun nach einem Verkehrsunfall?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p>Im Jahr 2019 ereigneten sich ca. 2,7 Millionen Verkehrsunfälle in Deutschland. Das sind knapp 7.400 Verkehrsunfälle pro Tag. Glücklicherweise kommt es bei den Unfällen in den meisten Fällen nur zu einem Blechschaden und nicht zu einem Personenschaden. So wurden <a href="https://www.adac.de/news/bilanz-verkehrstote/">2019 </a>bei Verkehrsunfällen rund 384.000 Personen verletzt. </p><p><span style="letter-spacing: 0px;">Nach dem ersten Schock nach einem Verkehrsunfall kommen schnell zahlreiche Fragen bezüglich der Unfallabwicklung auf. Wie geht es weiter? Wer muss den Schaden der Versicherung melden? Wann muss ich nach einem Verkehrsunfall zum Arzt? Diese und viele weitere <strong>Fragen</strong> beantworten wir in unserem Beitrag, indem Sie alles zu dem <strong>Vorgehen</strong> <strong>der Abwicklung</strong> nach einem Verkehrsunfall als <strong>Geschädigter</strong> erfahren.</span></p>								</div>
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									<h4><span style="color: #000000;">Vor Ort richtig handeln</span></h4><p><span style="color: #000000;">Der Schrecken nach einem Verkehrsunfall ist in den meisten Fällen groß. Deshalb sollte niemals vergessen werden, was bei schwerwiegenderen Unfällen als allererstes<strong> zu tun</strong> ist: Vor Ort an der Unfallstelle <strong>richtig handeln</strong>. Wenn Sie wissen, wie Sie nach einem Unfall richtig reagieren, können Sie schlimmeres verhindern und verletzen Personen das Leben retten.  </span></p><ol><li><strong><span style="color: #000000;">Unfallstelle absichern</span></strong></li><li><strong><span style="color: #000000;">Notruf verständigen</span></strong></li><li><strong><span style="color: #000000;">Erste Hilfe leisten</span></strong></li><li><strong><span style="color: #000000;">Beweise sichern</span></strong></li><li><strong><span style="color: #000000;">Kontaktdaten austauschen</span></strong></li></ol><p> </p>								</div>
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									<h4>Kontaktdaten sichern</h4><p>Nachdem die Unfallstelle abgesichert ist und alle Unfallbeteiligte in Sicherheit sind, sollten Sie für die kommende Schadensabwicklung unbedingt <b>Fotos</b> von der Unfallstelle machen und die Kontaktdaten von <strong>Zeugen</strong> und vor allem dem <strong>Unfallverursacher</strong> festhalten. </p><p>Sie sollten von dem Unfallverursacher</p><ul><li>den vollständigen Namen,</li><li>die Adresse sowie</li><li>das Kennzeichen notieren.</li></ul><p>Zusätzlich hilfreich sind die Daten des Kfz-Halters, sofern dieser vom Fahrer abweicht, sowie die Versicherung, bei der das Fahrzeug versichert ist. Sollte der Fall eintreten, dass der Unfallverursacher nicht unaufgefordert den Unfall der Versicherung meldet, ist es sehr hilfreich, die Kontaktdaten zu haben, da Sie so den Unfallverursacher nachträglich zur Meldung des Schadenfalls auffordern können.</p><p>Sinnvoll für die weitere Unfallabwicklung ist die Aufnahme des Unfalls durch die <b>Polizei</b>. So haben Sie die Daten des Unfallverursachers sowie das Kennzeichen genau dokumentiert. Außerdem ist der Polizeibericht für die weitere Abwicklung des Verkehrsunfalls ein erster Anhaltspunkt, wer Schuld am Verkehrsunfall hatte.</p><h4>Auf zum Arzt!</h4><p>Nach einem <strong>Verkehrsunfall</strong> ist der Schock meist groß und kleine Verletzungen nebensächlich. Sie sollten allerdings die Verletzungen nach einem Unfall nicht unterschätzen, da einige Symptome erst verspätet auftreten können und oberflächliche Verletzungen schlimmere Konsequenzen nach sich ziehen können. Insbesondere bei einer <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeld-schleudertrauma/">HWS-Distorsion</a>, auch Schleudertrauma genannt, treten die Beschwerden im Hals- und Nackenbereich erst mit einigen Stunden Verzögerung auf. </p><p>Deshalb ist es wichtig, dass Sie nach einem Unfall entweder zu Ihrem <strong>Hausarzt</strong> oder ins <strong>Krankenhaus</strong> gehen, um sicher zu gehen, dass Sie unverletzt sind und um die entstandenen Verletzungen <strong>dokumentieren</strong> und untersuchen zu lassen.</p><p>Die ärztliche Dokumentation ist ein wichtiger Indikator für die erlittenen Verletzungen. Des Weiteren wird das <b>Ausmaß </b>der Verletzung sowie die notwendigen <b>Behandlungsmaßnahmen</b> dokumentiert.</p><p>Beides ist für das Schmerzensgeld wichtig, welches Ihnen bei Verletzungen zusteht. Erhöhend für Ihr Schmerzensgeld sind Faktoren wie der Arztbericht, zu nehmende <strong>Medikamente</strong>, <strong>Arbeitsunfähigkeit</strong>, <strong>Fotos</strong> von der Verletzung und <strong>Einschränkung</strong> im Alltag.</p><p>Die häufigste Verletzung nach einem Autounfall ist die<a href="https://vinqo.de/schmerzensgeldtabelle-schleudertrauma/"><b> HWS-Distorsion</b></a>. Zu den Symptomen gehören Nacken- und Kopfschmerzen, Übelkeit, Schwindel und Verspannungen. Die Schmerzen können wenige <b>Stunden bis </b>mehrere <b>Wochen </b>anhalten und führen zu erheblichen Einschränkungen in Ihrem Alltag. Bei einer HWS-Distorsion wird – je nach Stärke – ein <b>Schmerzensgeld</b> von ca. 300,00 €  bis 1.000 € gezahlt. Kommen weitere Verletzungen wie Prellungen oder Frakturen hinzu, erhöht sich das Schmerzensgeld. Das gilt auch bei <strong>längerer Arbeitsunfähigkeit, stationärem Aufenthalt</strong> oder anderen, besonderen Umständen. </p>								</div>
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									<p><strong>TIPP:</strong> Sie haben weitere <strong>Verletzungen</strong>? Schauen Sie in unserer <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeldtabelle/#HWS-Distorsion_Schleudertrauma" target="_blank" rel="noopener">Schmerzensgeldtabelle</a> nach, wie viel <strong>Schmerzensgeld</strong> Ihnen zusteht!</p>								</div>
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									<h4> </h4><h4>Verkehrsunfall melden</h4><p>Der Unfallverursacher ist im Schadensfall dazu <b>verpflichtet</b>, das Schadenereignis innerhalb einer Woche der <a href="https://verkehrslexikon.de/PDF/AKB_2015_Stand_10-2017.pdf" target="_blank" rel="noopener">Versicherung </a>zu melden. </p><p>Wenn Sie wissen, bei welcher <strong>Haftpflichtversicherung</strong> der Unfallgegner versichert ist, können Sie auch dort anrufen, um sich zu erkundigen, ob dieser den Unfall schon gemeldet hat. Wenn dies der Fall ist, ist zu diesem Verkehrsunfall eine <strong>Schadennummer</strong> vorhanden, ein Aktenzeichen der Versicherung. Die Schadennummer sollten Sie sich notieren und aufbewahren, denn unter Angabe der Schadennummer können Sie Ihre Ansprüche bei der Versicherung geltend machen.</p><p>Mittels der Schadennummer kann Ihr Schreiben schneller zugeordnet und dadurch auch schneller bearbeitet werden. </p><p> </p><h4>Versicherung des Unfallgegners herausfinden</h4><p>Wenn Sie nicht wissen, bei welcher Versicherung das Fahrzeug vom Unfall versichert ist, besteht für Sie die Möglichkeit, dies bei dem <a href="https://www.zentralruf.de/" target="_blank" rel="noopener">Zentralruf der Autoversicherer</a> in Erfahrung zu bringen. Unter der Telefonnummer <a href="tel:08002502600"><strong>0800 250 260 0</strong></a> können Sie dort die Mitarbeiter erreichen um in Erfahrung zu bringen, welche Haftpflichtversicherung des Unfallverursacher für den Schadensfall zuständig ist.</p><p>Wir empfehlen Ihnen, dies per E-Mail oder über das Onlineformular zu erfragen, damit Sie zur Vermeidung von Missverständnissen das Ergebnis schriftlich vorliegen haben. </p>								</div>
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									<h4><span style="letter-spacing: 0px;">Gutachten oder Kostenvoranschlag?</span></h4><p>Damit Sie den Schaden nach einem Verkehrsunfall beziffern können, muss der an Ihrem Auto entstandene Sachschaden ermittelt werden. </p><h6>Kostenvoranschlag</h6><p>Ratsam sich einen Kostenvoranschlag über den Schaden<br />einzuholen ist es, wenn der <strong>Schaden</strong> am Fahrzeug unter ca. <strong>800,00 € &#8211; 1.000,00 €</strong> liegt und es sich somit um einen Bagatellschaden handelt. Der Kostenvoranschlag ist eine grobe Einschätzung für die anstehenden Reparaturkosten. Die Kosten für den Kostenvoranschlag liegen bei ca. 60,00 € und müssen vom Unfallgegner getragen werden. </p><p>Allerdings gibt es <b>Ausnahmen</b> zu dieser allgemeinen Bagatellschadengrenze: ist Ihr Fahrzeug z.B. im Heckbereich im Rahmen eines <b>Auffahrunfalls</b> beschädigt worden, geht die Rechtsprechung davon aus, dass unabhängig von der Bagatellgrenze stets ein Gutachten einzuholen ist. Es besteht nämlich im Bereich der Stoßstangen die Gefahr, dass die flexible Plastikverkleidung wieder in ihre ursprüngliche Form zurückspringt und dahinterliegende Schäden als Laie gar nicht erkannt werden können. </p><h6>Gutachten</h6><p>Ein Gutachten ist ausführlicher und <strong>detaillierter</strong> als ein Kostenvoranschlag.<br />Sie sollten einen Gutachter in Auftrag geben, wenn der Schaden 1.000,00 € übersteigt. Das Gutachten umfasst alle unfallbedingten Schäden am Fahrzeug und dokumentiert die <strong>Unfallschäden</strong> damit sehr genau. Dadurch kann das Gutachten auch vor Gericht als Beweismittel hinzugezogen werden.</p><p>Zusätzlich dokumentiert das Gutachten auch den <strong>merkantilen Minderwert</strong>. Das der Wert, den Ihr Auto unfallbedingt weniger wert ist, als ein &#8222;Unfallfahrzeug&#8220; ist. </p><p>Es ist bei größeren Schäden an Ihrem Fahrzeug ausdrücklich zu empfehlen, ein Gutachten in Auftrag zu geben. Die damit verbundenen Kosten muss ebenfalls der Unfallgegner tragen, wenn die Haftung unstreitig ist. </p><p> </p><h4> </h4>								</div>
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									<p><b>Lesen Sie <a href="https://vinqo.de/nach-verkehrsunfall-kostenvoranschlag-oder-gutachten/" target="_blank" rel="noopener">hier </a>mehr zu dem Thema Gutachten und Kostenvoranschlag.</b></p>								</div>
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									<p> </p><p> </p><h4 style="font-family: Poppins, sans-serif; color: #000000;">Weiterer Ablauf nach einem Verkehrsunfall</h4><p>Wenn Sie nun alle Unterlagen (Kontaktdaten der Versicherung, Gutachten etc.) vorliegen haben, können Ihre Ansprüche geltend gemacht werden. Sie müssen Informationen zum Haftungsgrund (Was ist wie passiert et.) vortragen und Ihre Ansprüche unter Beifügung der erforderlichen Belege beziffern. Sie sollten auch eine zwei- bis dreiwöchige Zahlungsfrist sowie Ihr Konto benennen.</p><p><em>Merke: Die Versicherung zahlt niemals von sich aus einen Betrag, Sie müssen Ihre Ansprüche stets beziffern. Die gegnerische Haftpflichtversicherung steht nämlich auf der Seite des Unfallgegners und hat deshalb ein Interesse daran, möglichst wenig Schadenersatz an Sie zahlen zu müssen.</em></p><p>Schwieriger gestaltet sich jedoch die Durchsetzung von <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeld-verkehrsunfall/">Schmerzensgeldansprüchen</a>. Schmerzensgeld lässt sich nämlich nicht mathematisch berechnen sondern ist von vielen individuellen Faktoren abhängig, wie z.B.</p><ul><li>Art und Schwere der Verletzungen </li><li>Dauer der Behandlung</li><li>Alter des Verletzten</li><li>Langzeitfolgen und Entstellungen uvm. </li></ul><p>Wenn Sie oder Ihr Beifahrer durch den Verkehrsunfall verletzt worden sind, sollten Sie keinesfalls versuchen, Ihr <a href="https://vinqo.de/so-erhalten-sie-ein-maximales-schmerzensgeld/">Schmerzensgeld</a> selbst zu ermitteln oder zu beziffern. Insbesondere beim nur schwer greifbaren Schmerzensgeld wird die Versicherung versuchen, <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeld-verkehrsunfall/schmerzensgeld-zu-niedrig/">möglichst wenig</a> zu zahlen.</p><h5 style="font-family: Poppins, sans-serif; color: #000000;">4-6 Wochen Prüffrist beachten </h5><p>Nachdem Ihre Schadenersatzansprüche aus dem Verkehrsunfall angemeldet haben, hat die gegnerische Versicherung eine <span style="font-weight: bold;">vier- bis sechswöchige Prüffrist,</span> um den Sachverhalt und die Haftung für sich zu ermitteln. Bei einfachen Fällen &#8211; ist die Haftung z.B. unstreitig &#8211; ist die Frist kürzer, bei komplizierten Fällen kann die Frist auch länger sein.</p><h5 style="font-family: Poppins, sans-serif; color: #000000;"> </h5><h5 style="font-family: Poppins, sans-serif; color: #000000;">Haftungsquote nach Verkehrsunfall </h5><p>Die Haftung, die die gegnerische Versicherung anschließend festlegt, muss keinesfalls richtig sein. Wie bereits dargelegt, ist die Versicherung nicht Schiedsrichter sondern steht der Seite des Unfallverursachers. Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Haftungsquote, die die Versicherung z.B. aufgrund eines Mitverschuldens gebildet hat, ungerecht ist, sollten Sie dies überprüfen lassen.</p><h5 style="font-family: Poppins, sans-serif; color: #000000;">Versicherung kürzt Gutachten nach Autounfall</h5><p>Es kann vorkommen, dass die gegnerische Versicherung Kürzungen Ihrer Ansprüche, z.B. des eingereichten Gutachtens, vornimmt. Diese Kürzungen können berechtigt oder unberechtigt sein. Als juristischer Laie ist dies zumeist nur schwer feststellen, weshalb Sie von Beginn an juristische Unterstützung in Anspruch nehmen sollten. Kommt es nämlich zu einer überwiegenden Auszahlung Ihres Schadenersatzes und verbleibt nur ein kleiner, gekürzter Teil, wird im Regelfall kein Rechtsanwalt oder Rechtsdienstleister diesen Restanspruch geltend machen, weil dies kaum wirtschaftlich ist. Genau darauf spekulieren Versicherungen bei unberechtigten Kürzungen. </p><p><em>Deshalb: <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall/">Beauftragen Sie uns gerne von Beginn an</a>, um im Falle von unberechtigten Kürzungen umfassende, rechtliche Unterstützung zu erhalten!</em></p><h5 style="font-family: Poppins, sans-serif; color: #000000;"> </h5><h5 style="font-family: Poppins, sans-serif; color: #000000;">Juristische Hilfe &#8211; kostenfrei </h5><p>Nach einem Verkehrsunfall können Sie einen Rechtsanwalt oder Rechtsdienstleister mit Ihrer Vertretung beauftragen und der Unfallverursacher muss die damit verbundenen Rechtsverfolgungskosten tragen. Sie sollten darauf achten, das Ihr Rechtsbeistand auf Verkehrsunfälle bzw. die Abwicklung von Schäden spezialisiert ist. Insbesondere im Bereich der Personenschäden (Schmerzensgeld etc.) ist eine Spezialisierung unverzichtbar.</p><p>Rechtsanwalt oder Rechtsdienstleister nach Autounfall?</p><p>Wenn Sie einen Rechtsanwalt für Ihren Verkehrsunfall beauftragen, tragen Sie das finanzielle Risiko der Anwaltskosten. Zwar muss grundsätzlich der Unfallverursacher Ihre Anwaltskosten erstatten. Kommt es hingegen zu berechtigten Kürzungen oder einer Mitverschuldensquote, so bleiben Sie anteilig auf den Anwaltskosten sitzen! Der Anwalt ist nämlich aus berufsrechtlichen Gründen verpflichtet, Ihnen die von der Gegenseite nicht erstatteten Anwaltskosten trotzdem in Rechnung zu stellen. Er darf hierauf nicht verzichten.</p><p>Hier kommt der Vorteil eines Rechtsdienstleister zu tragen: ein Rechtsdienstleister muss eine besondere, juristische Sachkunde nachweisen, häufig bearbeiten auch Juristen Ihren Fall. Allerdings tragen Sie kein Kostenrisiko, wenn die gegnerische Versicherung die Gebühren nicht oder nicht in voller Höhe ausgleicht! </p><p>Deshalb unsere Empfehlung: ab zum Rechtsdienstleister und <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall/">ohne Kostenangst den Verkehrsunfall abwickeln lassen</a>!</p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/was-tun-nach-einem-verkehrsunfall/">Was tun nach einem Verkehrsunfall?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Schmerzensgeld nach Arbeitsunfall?</title>
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		<pubDate>Wed, 06 May 2020 12:57:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Jährlich ereignen sich ca. 900.000 Arbeitsunfälle in Deutschland. Ihren Arbeitsunfall müssen Sie der Berufsgenossenschaft melden. Diese kommt für den Arbeitsausfall und die Behandlungskosten der Verletzung auf. Doch wie sieht es mit Schmerzensgeld aus? Wir erklären Ihnen in diesem Beitrag, ob und wann Sie Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Arbeitsunfall haben. Schmerzensgeld nach Arbeitsunfall? Bei einem...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeld-nach-arbeitsunfall/">Schmerzensgeld nach Arbeitsunfall?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p>Jährlich ereignen sich ca. 900.000 Arbeitsunfälle in Deutschland. Ihren Arbeitsunfall müssen Sie der Berufsgenossenschaft melden. Diese kommt für den Arbeitsausfall und die Behandlungskosten der Verletzung auf. Doch wie sieht es mit Schmerzensgeld aus? Wir erklären Ihnen in diesem Beitrag, ob und wann Sie Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Arbeitsunfall haben.</p>								</div>
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									<h4><span style="color: #000000;">Schmerzensgeld nach Arbeitsunfall?</span></h4><p><span style="color: #000000;">Bei einem Unfall während der Arbeitszeit wird Ihnen in der Regel kein Schmerzensgeld gezahlt. Diese Regelung dient zum Schutz des Arbeitgebers vor Insolvenz. Jedoch gibt es zwei Fälle, in denen Sie einen Anspruch auf Schmerzensgeld haben:</span></p><ol><li><strong><span style="color: #000000;">wenn der Arbeitsunfall vorsätzlich herbeigeführt wurde oder</span></strong></li><li><strong><span style="color: #000000;">sich auf dem Hin- oder Rückweg (Wegeunfall) ereignete.</span></strong></li></ol><p><span style="color: #000000;">So steht es in<strong> § 104 SGB Vll</strong>: </span></p><p style="padding-left: 40px;"><span style="color: #000000;"><em>Unternehmer sind den Versicherten, die für ihre Unternehmen tätig sind oder zu ihren Unternehmen in einer sonstigen die Versicherung begründenden Beziehung stehen, sowie deren Angehörigen und Hinterbliebenen nach anderen gesetzlichen Vorschriften zum Ersatz des Personenschadens, den ein Versicherungsfall verursacht hat, nur verpflichtet, wenn sie den Versicherungsfall vorsätzlich oder auf einem nach § <a style="color: #000000;" href="https://dejure.org/gesetze/SGB_VII/8.html">8</a> Abs. 2 Nr. 1 bis 4 versicherten Weg herbeigeführt haben. </em></span></p><p style="padding-left: 40px;"><span style="color: #000000;"><em> </em></span></p><h4><span style="color: #000000;">Vorsätzlicher Arbeitsunfall</span></h4><p><span style="color: #000000;">Wenn der Arbeitgeber sich über eine <strong>Gefahr bewusst</strong> ist und die <strong>Risiken kennt</strong>, er Sie unter billigender Inkaufnahme der Risiken diesen aussetzt, dann handelt er u.U. mit <strong>Vorsatz</strong>. Der Nachweis von Vorsätzlichkeit bei einem Arbeitsunfall ist jedoch sehr schwer, da die Rechtsprechung davon ausgeht, dass kein Arbeitgeber gewollt einen </span><span style="color: #000000; letter-spacing: 0px;">Arbeitsunfall verursacht.</span></p><p> </p><h4><span style="color: #000000;">Der Wegeunfall</span></h4><p><span style="color: #000000;">Ein Wegeunfall liegt vor, wenn sich der Unfall auf dem <strong>Hinweg</strong> zur Arbeit oder auf dem <strong>Rückweg</strong> von der Arbeit nach Hause ereignet hat. In diesem Fall haben Sie <strong>Anspruch</strong> auf Schmerzensgeld und Schadensersatz gegen den <strong>Unfallverursacher</strong> bzw. seiner Versicherung. </span></p><p><span style="color: #000000;">Einen Wegeunfall haben Sie Ihren Arbeitgeber zu <strong>melden</strong>, denn dieser ist dazu <strong>verpflichtet</strong>, den Unfall der Berufsgenossenschaft zu melden. Sind Sie selbst nicht dazu in der Lage den Unfall zu melden, dann liegt die Meldepflicht bei dem Betriebsangehörigen, der von dem Unfall als erstes erfährt. Dies gilt nicht nur für den Wegeunfall, sondern auch bei allen Arbeitsunfällen. </span></p><p><span style="color: #000000;"><strong>§ 28 Absatz 2 DGVU</strong>: <em>Versicherte haben unverzüglich jeden Unfall der zuständigen betrieblichen Stelle zu melden; sind sie hierzu nicht im Stande, liegt die Meldepflicht bei dem Betriebsangehörigen, der von dem Unfall zuerst erfährt.</em></span></p><p><span style="color: #000000;"> </span></p>								</div>
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									<h4>Hundebiss während der Arbeit</h4><p>Sind Sie von einem Hund während Ihrer Arbeitszeit <strong>gebissen</strong> worden, wie es zum Beispiel bei <a href="https://vinqo.de/hundebiss-schmerzensgeld/als-postbote-von-hund-gebissen/">Postboten</a> und Paketzustellern häufig der Fall ist, dann haben Sie ebenfalls einen<strong> Anspruch auf Schmerzensgeld</strong>. Den Anspruch haben Sie dem Hundehalter bzw. dem Hundeaufseher gegenüber. Häufig wird eine Hundehaftpflichtversicherung die Regulierung übernehmen.</p><p><strong>§ 833 BGB</strong>:<i> Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen […].</i></p><p>Um Ihr Schmerzensgeld durchsetzen zu können, ist Voraussetzung, dass Sie die Daten des Hundehalters haben. Einen <strong>ausführlichen Beitrag</strong> zu dem Thema <strong>Hundebiss</strong> während der Arbeit haben wir für Sie bereits veröffentlicht. Alles wichtige erfahren Sie <a style="background-color: white; letter-spacing: 0px;" href="https://vinqo.de/waehrend-der-arbeit-vom-hund-gebissen/" target="_blank" rel="noopener">hier</a>.</p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeld-nach-arbeitsunfall/">Schmerzensgeld nach Arbeitsunfall?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Anzeige für Schmerzensgeld erstatten?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 04 May 2020 10:16:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Nach einer Körperverletzung stellt sich häufig die Frage, ob man den Schädiger anzeigen soll, um Schmerzensgeld zu erhalten. Wir erklären es Ihnen! Grundsatz: Anzeige&#160;für&#160;Schmerzensgeld&#160;nicht erforderlich Eigentlich erscheint es ganz leicht: Wenn man von einer anderen Person verletzt wurde, kann man von ihr die Zahlung eines Schmerzensgeldes verlangen. Dies soll dem ,„Ausgleich der immateriellen Schäden dienen“, also...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/anzeige-erstatten-um-schmerzensgeld-zu-erhalten/">Anzeige für Schmerzensgeld erstatten?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[		<div data-elementor-type="wp-post" data-elementor-id="7558" class="elementor elementor-7558" data-elementor-post-type="post">
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									<p>Nach einer Körperverletzung stellt sich häufig die Frage, ob man den Schädiger anzeigen soll, um Schmerzensgeld zu erhalten. Wir erklären es Ihnen!</p>								</div>
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									<h4><span style="color: #000000;">Grundsatz: Anzeige&nbsp;für&nbsp;Schmerzensgeld&nbsp;nicht erforderlich</span></h4>
<p><span style="color: #000000;">Eigentlich erscheint es ganz leicht: Wenn man von einer anderen Person verletzt wurde, kann man von ihr die Zahlung eines Schmerzensgeldes verlangen. Dies soll dem ,„<strong>Ausgleich der immateriellen Schäden dienen</strong>“, also solchen Schäden, die nicht durch Geld rückgängig gemacht werden können. Das Schmerzensgeld besitzt eine „Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion“ für die erlittenen Schmerzen und Verletzungen. </span></p>
<p><span style="color: #000000;">So sagt zum Beispiel die Rechtsprechung, dass das Schmerzensgeld die <strong>Unannehmlichkeiten</strong> ausgleichen soll, die man durch eine Verletzung und dem anschließenden Heilungsprozess erlitten hat, also Schmerzen die man aushalten musste, aber auch Zeit die man bei einem Arzt bei der <strong>Behandlung</strong> aufgewendet hat.&nbsp;</span></p>
<p><span style="color: #000000;">Wurde man von einem anderen fahrlässig oder vorsätzlich verletzt, kann der&nbsp;<span style="caret-color: #000000;">Schädiger gem.&nbsp;</span></span><b style="color: #000000;">§ 223 StGB&nbsp;</b><span style="color: #000000;"><span style="caret-color: #000000;">wegen<b>&nbsp;vorsätzlicher Körperverletzung</b></span></span><span style="color: #000000;">&nbsp;bzw. nach</span><strong style="color: #000000;">&nbsp;§ 229 StGB </strong><span style="color: #333333;">wegen</span><span style="color: #000000;">&nbsp;<strong>fahrlässiger</strong>&nbsp;<strong>Körperverletzung</strong> bestraft werden. </span></p>
<p><span style="color: #000000;">Hier spricht der Gesetzestext von ,,</span><strong style="color: #000000;">Geldstrafen</strong><span style="color: #000000;">“. Jedoch ist zu beachten, dass diese nicht an das Opfer, sondern an den </span><strong style="color: #000000;">Staat</strong><span style="color: #000000;"> gezahlt werden müssen. </span><span style="color: #000000;">Wird jemand wegen einer Körperverletzung zur Zahlung einer Geldstrafe verurteilt, dann muss er diese an den Justizhaushalt des Bundeslandes, in dem er verurteilt wurde, zahlen.</span></p>
<p><span style="color: #000000;"><b>Grundsätzlich gilt: Es braucht keine Anzeige bei der Polizei, um einen zivilrechtlichen Anspruch gegen jemanden (oder dessen Versicherung) geltend zu machen! </b></span></p>
<p><span style="color: #000000;">Denn das Strafrecht regelt nicht das Verhältnis von Opfer zu Täter, sondern das Verhältnis von Staat und Täter.&nbsp;</span></p>								</div>
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									<p><span style="font-weight: bold;">TIPP</span>: Lesen Sie <a style="background-color: #ffffff;" href="https://vinqo.de/so-erhalten-sie-ein-maximales-schmerzensgeld/">hier</a>, was Sie tun können, um ein maximal hohes Schmerzensgeld zu erhalten!</p>								</div>
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									<h4>Vorteile einer strafrechtlichen Verfolgung</h4><p>Trotzdem gibt Aspekte, die das strafrechtliche Verfahren mit dem zivilrechtlichen Verfahren verbinden können und bei denen ein strafrechtliches Verfahren einen <strong>Vorteil für den Geschädigten</strong> bedeutet. Hierfür ist es wichtig, sich die Grundzüge der Strafverfolgung bei Unfällen näher anzugucken.</p><p>Möchte man, dass der Unfall strafrechtlich aufgearbeitet wird, kann eine Anzeige bzw. der Strafantrag beim <strong>Durchsetzen</strong> eines zivilrechtlichen Anspruchs <strong>helfen</strong>.  Denn wenn jemand bereits wegen der Begehung einer Straftat verurteilt wurde, dann hat dies auch eine <strong>Beweiswirkung</strong> für das Bestehen eines Anspruchs auf Schmerzensgeld! Man spricht in diesem Fall von der „<strong>Präjudiz-Wirkung</strong>“ eines Urteils. Und während des Strafverfahrens, insbesondere während der Ermittlung durch die Polizei, kann untersucht werden, ob eine Person schuldhaft für eine Verletzung verantwortlich ist.</p><p> </p>								</div>
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									<h4>Strafantrag bei Körperverletzung</h4><p>In manchen Fällen muss man für eine Strafverfolgung einen Strafantrag stellen. Für fahrlässige oder einfache vorsätzliche Körperverletzung muss grundsätzlich ein Strafantrag nach <strong>§ 230 StGB</strong> durch das Opfer oder, falls dieses verstorben ist, durch dessen Erben, nach <strong>§ 77 StGB</strong> gestellt werden.</p><p>Bei anderen Delikten, wie zum Beispiel einer schweren Körperverletzung nach<strong> § 226 StGB</strong>, ermittelt die Staatsanwaltschaft von Amts wegen, also unabhängig von einem Strafantrag.</p><p>Bei der fahrlässigen Körperverletzung bzw. einfachen vorsätzlichen Körperverletzung spricht man von einem „,<strong>relativen Antragsdelikt</strong>“ gem. <strong>§ 230 StGB</strong>. Das bedeutet, dass entweder die Staatsanwaltschaft ermittelt, weil ein Strafantrag gestellt wurde, oder weil die <strong>Staatsanwaltschaft</strong> davon ausgeht, dass ein <strong>besonderes </strong><strong>öffentliches Interesse an der Strafverfolgung</strong> besteht. </p><p>Das besondere öffentliche Interesse ist näher in der RistBV <a href="https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/RiStBV-NN261">(Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren</a>) konkretisiert. In Art. 234 Abs. 1 S. 1 RistBV heißt es: </p><p style="padding-left: 40px;"><em>Ein besonderes öffentliches Interesse an der Verfolgung von Körperverletzungen (§ 230 Abs. 1 Satz 1 StGB) wird namentlich dann anzunehmen sein, wenn der Täter einschlägig vorbestraft ist, roh oder besonders leichtfertig oder aus rassistischen, fremdenfeindlichen oder sonstigen menschenverachtenden Beweggründen gehandelt hat, durch die Tat eine erhebliche Verletzung verursacht wurde oder dem Opfer wegen seiner persönlichen Beziehung zum Täter nicht zugemutet werden kann, Strafantrag zu stellen, und die Strafverfolgung ein gegenwärtiges Anliegen der Allgemeineit ist.</em></p><p>Anders als bei einer reinen Strafanzeige bringt man mit einem Strafantrag zum Ausdruck, dass man als <strong>Geschädigter will</strong>, dass eine strafrechtliche Verfolgung der Körperverletzung erfolgt. Deshalb ist ein Strafantrag auch nur vollständig, wenn er <strong>unterzeichnet</strong> wurde. Wurde er nicht unterzeichnet, wird die Staatsanwaltschaft bei fehlendem besonderen öffentlichem Interesse nicht tätig und verweist auf den <strong>Privatklageweg.</strong></p><p><span style="letter-spacing: 0px; color: inherit; font-family: inherit;">Der Strafantrag ist dabei an eine zeitliche Komponente gebunden:</span></p><p>Anders als bei der Verjährung einer Straftat gilt hier, dass ein Strafantrag <strong>innerhalb von drei Monaten</strong> nach der Körperverletzung eingereicht werden muss. Darüber hinaus muss man beachten, dass man einen Strafantrag auch wieder <strong>zurückziehen</strong> kann, wie<strong> § 77d StGB</strong> normiert. Jedoch kann man sich danach nicht mehr umentscheiden, und einen Strafantrag nach einer Rücknahme nochmal stellen. Die Rücknahme ist <strong>unwiderruflich.</strong></p>								</div>
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									<h4><span style="letter-spacing: 0px;">Einstellung der Anzeige gegen Schmerzensgeld</span></h4><p><span style="font-size: 15px; letter-spacing: 0px;">Ereignet sich ein Unfall im Straßenverkehr steigt, die Wahrscheinlichkeit, dass die Staatsanwaltschaft selber von Amts wegen ermitteln wird.</span></p><p>Denn häufig geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass bei der Verfolgung von <strong>Verkehrsdelikten</strong> die <strong>hohe Bedeutung</strong> der <strong>Regelkonformität im Straßenverkehr</strong> ein besonderes öffentliches Interesse begründet. Der Straßenverkehr funktioniert nur dann sicher, wenn sich alle Verkehrsteilnehmer an die Straßenverkehrsregeln halten. Deshalb sei die Sanktionierung von Straßenverkehrsverstößen grundsätzlich im Interesse der Allgemeinheit. </p><p>Das Verfahren kann dann erst eingestellt werden, wenn zum Beispiel nach<strong> § 153a StPO</strong> das öffentliche Interesse dadurch entfällt, dass anstelle einer Strafe eine <strong>Auflage</strong> oder <strong>Weisung</strong> erfüllt wird. </p><p style="padding-left: 40px;"><em>Als Auflagen oder Weisungen kommen insbesondere in Betracht,</em><br /><em>1. zur Wiedergutmachung des durch die Tat verursachten Schadens eine bestimmte Leistung zu erbringen,</em><br /><em>2. einen Geldbetrag zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung oder der Staatskasse zu zahlen,</em><br /><em>3. sonst gemeinnützige Leistungen zu erbringen,</em><br /><em>4. Unterhaltspflichten in einer bestimmten Höhe nachzukommen,</em><br /><em>5. sich ernsthaft zu bemühen, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen (Täter-Opfer-Ausgleich) und dabei seine Tat ganz oder zum überwiegenden Teil wieder gut zu machen oder deren Wiedergutmachung zu erstreben,</em><br /><em>6. an einem sozialen Trainingskurs teilzunehmen oder</em><br /><em>7. an einem Aufbauseminar nach § 2b Abs. 2 Satz 2 oder an einem Fahreignungsseminar nach § 4a des Straßenverkehrsgesetzes teilzunehmen.</em></p><p>Und hier kann eine Strafanzeige im Hinblick auf Ihr Schmerzensgeld sinnvoll sein. Auf Ihre Anzeige hin ermöglicht die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten, dass das Verfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages eingestellt wird. Dabei werden häufig sachnahe, gemeinnützige Einrichtungen (Weißer Ring, Opferhilfen etc.) als Empfänger, aber eben auch Sie als Geschädigter bestimmt. </p><p>Die Staatsanwaltschaft gibt dann einen Geldbetrag vor, der innerhalb einer Frist von <strong>sechs Monaten </strong>geleistet werden muss. Sollte der Beschuldigte diese Zahlung nicht leisten, kommt es <strong>zwingend zur Anklage.</strong></p><p>Damit wird von der Zahlung des Schmerzensgeldes der Fortgang Ihrer Strafanzeige abhängig gemacht, was ein effektives Druckmittel sein kann, wenn sich der Schädiger ansonsten uneinsichtig gezeigt hat. </p><h4><span style="letter-spacing: 0px;">Es kommt zur Anklage: das Adhäsionsverfahren</span></h4><p>Wenn das auf Ihre Anzeige hin eingeleitete Ermittlungsverfahren nicht eingestellt wird, kommt es zu einem Strafbefehl &#8211; einem &#8222;schriftlichen Verurteilung&#8220; &#8211; oder zur Anklage. Wenn die Anklage der Staatsanwaltschaft zugelassen worden ist, kommt es zu einer Hauptverhandlung, in der Sie als Zeuge und Geschädigter befragt werden, der Anklagte die Gelegenheit hat, seine Sicht der Dinge darzustellen und &#8211; soweit vorhanden &#8211; andere Zeugen oder Beweismittel herangezogen werden. </p><p>Bei der <strong>gerichtlichen Aufarbeitung</strong> der Körperverletzung haben Sie die Möglichkeit, Ihre Schmerzengseldansprüche im <em>Adhäsionsverfahren</em> gem. § 403 StPO anzumelden. </p><p>§ 403 StPO lautet:</p><p style="padding-left: 40px;"><em>Der Verletzte oder sein Erbe kann gegen den Beschuldigten einen aus der Straftat erwachsenen vermögensrechtlichen Anspruch, der zur Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte gehört und noch nicht anderweit gerichtlich anhängig gemacht ist, im Strafverfahren geltend machen, im Verfahren vor dem Amtsgericht ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes.</em></p><p>Damit können im Strafverfahren Ihre zivilrechtlichen Ansprüche (Schmerzensgeld und Schadenersatz) geltend gemacht werden. Das Adhäsionsverfahren nennt man auch &#8222;<strong>2-in-1-Verfahren</strong>&#8222;, weil in einem gerichtlichen Strafverfahren sowohl über die Schuld des Täters als auch u.a. über Ihr Schmerzensgeld gerichtlich entschieden wird. </p><p>Der Vorteil für Sie als Geschädigter: Sie müssen nicht noch ein zweites Gerichtsverfahren gegen den Schädiger anstrengen, um ein Urteil für Ihr Schmerzensgeld zu erhalten. So sparen Sie Gerichts- und Prozesskosten und ein zusätzlich, langwieriges Zivilverfahren. </p><p> </p><h4>Nachteile einer Anzeige für Schmerzensgeld </h4><p>Der entscheidende Nachteil, wenn Sie sich für Ihr Schmerzensgeld alleinig auf Ihre Anzeige und das strafrechtliche Ermittlungsverfahren verlassen: die <strong>Dauer des </strong><b>Verfahrens</b>.</p><p>Ein Strafverfahren von Ihrer Anzeige bis zur rechtskräftigen Verurteilung dauert ohne Probleme 1,5 &#8211; 2 Jahre. Häufig sind Geschädigte entnervt und wollen nur noch einen &#8222;Schlussstrich&#8220; ziehen. </p><p>Sie sollten Ihr Schmerzensgeld deshalb immer versuchen, unabhängig von einer Anzeige geltend machen. In den meisten Fällen tritt eine Haftpflichtversicherung ein, die &#8211; mit professioneller Unterstützung an Ihrer Seite &#8211; dazu bewegt werden kann, das Schmerzensgeld innerhalb von<strong> 5-8 Wochen</strong> auszuzahlen, häufig sogar schneller. </p><p> </p><h4>Zusammenfassung</h4><p>Sie müssen keine Anzeige für ein Schmerzensgeld erstatten, es kann jedoch hilfreich sein, um streitige Sachverhalte aufzuklären. Das strafrechtliche Verfahren ist von Ihrem zivilrechtlichen Anspruch auf Schmerzensgeld unabhängig.</p><p>Wir betreuen umfassend Schmerzensgeldmandate, von Verkehrsunfällen, Fahrradunfällen und Hundebissen. Über alle Unfallarten hinaus können wir Ihnen nur dringend empfehlen, Ihr Schmerzensgeld nicht selbst versuchen, mit dem Schädiger oder der gegnerischen Versicherung abzuwickeln. Sie verlieren dabei zumeist viele hundert Euro Schmerzensgeld! </p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/anzeige-erstatten-um-schmerzensgeld-zu-erhalten/">Anzeige für Schmerzensgeld erstatten?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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