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	<title>Ermittlungsakte Archive - VINQO Rechtsanwälte</title>
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		<title>Kann ich nach einem Unfall die Ermittlungsakte anfordern?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 02 May 2021 12:29:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Wenn es bei einem Verkehrsunfall zu einem nicht ganz unbedeutenden Personen- und Sachschaden gekommen ist, wird die Polizei im Regelfall eine Ermittlung starten, wie es zu dem Unfall kommen konnte.  Die Ermittlungsakte hat zwar per se nichts mit Ihrer privaten Schadensregulierung nach einem Unfall zu tun, kann aber trotzdem herangezogen werden, wenn die Verursachung des Unfalls streitig ist. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/kann-ich-nach-einem-unfall-die-ermittlungsakte-anfordern/">Kann ich nach einem Unfall die Ermittlungsakte anfordern?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="vgblk-rw-wrapper limit-wrapper">Wenn es bei einem Verkehrsunfall zu einem <strong>Personen</strong>&#8211; und <strong>Sachschaden</strong> gekommen ist, wird die Polizei im Regelfall <strong>Ermittlungen</strong> aufnehmen, wie es zu dem Unfall kommen konnte. Denn neben der Regulierung der Schäden steht in solchen Momenten manchmal auch eine <strong>fahrlässige Körperverletzung</strong> (<strong>§ 229 StGB</strong>) und der <strong>Verstoß</strong> gegen Regeln der <strong>StVO</strong>, wie dem Abstandsgebot oder den Vorfahrtsregeln, im Raum. Die Ermittlungsakte hat zwar per se nichts mit Ihrer privaten Schadensregulierung nach einem Unfall zu tun, kann aber trotzdem <strong>herangezogen</strong> werden, wenn die Verursachung des Unfalls <strong>streitig</strong> ist.</p>
<p>[lwptoc]</p>
<h2>Kann ich die Ermittlungsakte von der Polizei anfordern?</h2>
<p>Die meisten Verbraucher erfahren erst, dass es eine Ermittlungsakte gibt, wenn die <a href="https://vinqo.de/versicherung-fordert-ermittlungsakte-an-muss-ich-warten/">gegnerische Versicherung</a> nach einem Unfall die weitere Regulierung mit der Aussage <strong>verweigert</strong>, dass man zunächst in die <strong>Ermittlungsakte</strong> schauen müsse.</p>
<p>Wenn man aber als <strong>Geschädigter</strong> selber die Ermittlungsakte <strong>anfordert</strong>, erhält man von der Ermittlungsbehörde (in der Regel die Polizei) die Antwort, dies sei<strong> nicht möglich</strong>. Diese werde nur an <strong>Anwälte</strong> herausgegeben.</p>
<p>Der Grund? Rechtsanwälte gelten in Deutschland als Teil der <strong>Rechtspflege</strong>, Ihnen wird ein erhöhtes <strong>Vertrauen</strong> von anderen staatlichen <strong>Institutionen</strong> entgegengebracht. In der Ermittlungsakte sind zumeist die Schriftstücke im <strong>Original</strong> enthalten. Sollten diese verloren oder beschädigt werden, sind sie als <strong>Beweismittel</strong> dann nicht mehr brauchbar. Die Ermittlungsbehörde kann nicht überprüfen, ob Sie als Verbraucher <strong>vertrauenswürdig</strong> und sorgfältig genug sind, die Akte einzusehen.</p>
<h2>Polizeilicher Unfallbericht</h2>
<p>Wenn die <strong>Polizei</strong> den <strong>Verkehrsunfall</strong> aufgenommen hat, so fertigt sie einen sogenannten polizeilichen <strong>Unfallbericht</strong> an. Diesen polizeilichen Unfallbericht erhalten die Unfallbeteiligten vor Ort. In dem polizeilichen Unfallbericht sind die Kontaktdaten, sowie eine <strong>Kurzübersicht</strong> des Sachverhalts festgehalten. Zumeist ist in dem polizeilichen Unfallbericht auch festgehalten, welche polizeilichen Maßnahmen nach dem Verkehrsunfall eingeleitet worden sind (Verwarnungsgeld, Ordnungswidrigkeitenverfahren, Ermittlungsverfahren etc.). Der polizeiliche Unfallbericht enthält damit die <strong>wichtigsten</strong> <strong>Informationen</strong>, um den Verkehrsunfall regulieren zu können.</p>
<p>Allerdings ist der polizeiliche Unfallbericht, der den Unfallbeteiligten ausgehändigt wird, <strong>nicht</strong> <strong>vollständig</strong>! Die Polizei fertigt einen <strong>ergänzenden Unfallbericht </strong>mit <strong>zusätzlichen</strong> <strong>Informationen</strong> beispielsweise zum Wetter zu den Sichtverhältnissen, zur Fahrbahn etc. an, der in der polizeilichen Akte verbleibt und den Beteiligten nicht ausgehändigt wird. Nicht selten notieren Polizisten hierauf wichtige Informationen wie spontan Aussagen der Beteiligten oder eine eigene Einschätzung zum Unfallhergang. Zwar sind viele polizeiliche Unfallberichte <strong>fehlerhaft</strong> – die Zahlen schwanken von 30-50 % – allerdings sind die Informationen <strong>wichtige</strong> <strong>Grundlage</strong> für die weitere Schadenregulierung durch die Versicherungen.</p>
<h2>Kann man die Ermittlungsakte gar nicht einsehen?</h2>
<p>Abhängig von Ihrer Rolle in dem Ermittlungsverfahren können Sie auch ohne Anwalt Akteneinsicht erhalten.</p>
<p>Wenn Sie <strong>Beschuldigter</strong> im Strafverfahren sind, kann Ihnen gem. <a href="https://dejure.org/gesetze/StPO/147.html">§ 147 Abs. 4 StPO</a> Akteneinsicht gewährt werden, wobei Beweisstücke nur unter Aufsicht eingesehen werden können. Wenn Sie jedoch Beschuldigter sind, raten wir Ihnen ausschließlich dazu, sich durch einen Anwalt verteidigen zu lassen und bis dahin keinerlei Angaben zur Sache zu machen.</p>
<p>Wenn Sie als Beschuldigter oder Betroffener Akteneinsicht erhalten wollen, so müssen Sie diese beantragen. Die Akte können Sie, wenn das Verfahren durch die Polizei geführt wird – das ist bei einem Strafverfahren stets der Fall – bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft anfordern. Nur die Staatsanwaltschaft entscheidet jedoch darüber, ob Ihnen die beantragte Akteneinsicht gewährt wird.</p>
<p>Bei einem Bußgeldverfahren bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren entscheidet die zuständige Bußgeldstelle über die Akteneinsicht. Die Anforderung der Akte sollte stets schriftlich erfordern, im besten Fall per Fax oder per Einschreiben, um die Zustellung ihres Schreibens belegen zu können.</p>
<p>In der Betreffzeile sollten Sie unbedingt das Aktenzeichen des Verfahrens angeben, damit ihr Anliegen schnell zugeordnet werden kann. Das Aktenzeichen befindet sich zumeist rechts auf den Schreiben der Polizei, der Staatsanwaltschaft bzw. der Bußgeldstelle.</p>
<p>Der Antrag kann formlos gestellt werden, sie benötigen also kein spezielles Formular und müssen auch keine besonderen inhaltlichen Konkretisierungen vornehmen. Wichtig ist, dass aus Ihrem Schreiben ersichtlich wird, dass sie die Akte einsehen wollen. Formulierungsbeispiel:</p>
<p><em>„Sehr geehrte Damen und Herren,</em></p>
<p><em>in dem vorbezeichneten Verfahren beantrage ich Akteneinsicht durch Übersendung einer Kopie der Verfahrensakte.&#8220;</em></p>
<p>Die Bescheidung ihres Antrages, also ob sie die Akte zur Einsicht erhalten oder nicht, dauert abhängig von der Behörde zwischen einer und fünf Wochen. Die längste Reaktionszeit hat typischerweise die Staatsanwaltschaft.</p>
<p>Als Betroffener im Ordnungswidrigkeitenverfahren, also beispielsweise bei einem Verkehrsverstoß, gibt es im Unterschied zum Strafverfahren bessere Möglichkeiten für den Betroffenen, die Akte einzusehen. Die <strong>Voraussetzungen</strong> für die Einsicht in eine Akte des Bußgeldverfahrens sind in<strong> § 49 OWiG</strong> niedergelegt. <strong>§ 49 Abs 1 S. 1 OWiG</strong> besagt:</p>
<p style="padding-left: 40px;"><em>Die Verwaltungsbehörde gewährt dem Betroffenen auf Antrag Einsicht in die Akten, soweit der Untersuchungszweck, auch in einem anderen Straf- oder Bußgeldverfahren, nicht gefährdet werden kann und nicht überwiegende schutzwürdige Interessen Dritter entgegenstehen. </em></p>
<p>Zunächst müssen Sie also <strong>Betroffener</strong> sein. Des Weiteren muss ein <strong>Antrag</strong> gestellt worden sein. Zusätzlich darf weder das Straf- oder Bußgeldverfahren hierdurch gefährdet werden, noch die schützenswerten Interessen Dritter Ihrem Verlangen entgegenstehen. Das Bußgeldverfahren wird bei Verkehrsunfällen so gut wie nie durch eine Einsichtnahme gefährdet. Auch werden nur in Ausnahmefällen die Interesse Dritter Ihre Interessen so überlagern, als dass Sie die Akte nicht einsehen dürften.</p>
<p>Ihnen können dann die Unterlagen gem. § 110c OWiG i.V.m. § 32f StPO digital oder postalisch übermittelt werden. Eine Einsichtnahme vor Ort &#8211; wie häufig von Ordnungsbehörden als vermeintlich einzig zulässige Möglickeit angeboten &#8211; ist sodann nicht ausreichend. Wichtig ist, dass Sie Ihren Akteneinsichtsantrag insoweit konkretisieren.</p>
<p>Als <strong>Geschädigter</strong> können Sie ohne Anwalt grundsätzlich keine Akteneinsicht nehmen. Allerdings haben Sie die Möglichkeit, gem. <a href="https://dejure.org/gesetze/StPO/475.html">§ 475 Abs. 5 i.V.m. Abs. 1 StPO</a> Auskünfte aus den Akten auch als Privatperson zu erhalten, wenn Sie ein <strong>berechtigtes Interesse </strong>vorweisen können. Hierzu zählt beispielsweise die Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen gegen den Beschuldigten des Ermittlungsverfahrens. Ihnen werden jedoch nur Auskünfte und ggfs. beschränkte Aktenauszüge übermittelt, nicht die gesamte Ermittlungsakte. Für den Verletzten kann also grundsätzlich nur ein <strong>Rechtsanwalt</strong> die Akten, die dem Gericht vorliegen oder diesem im Falle der Erhebung der öffentlichen Klage vorzulegen wären, einsehen sowie amtlich verwahrte Beweisstücke besichtigen, soweit er hierfür ein berechtigtes Interesse darlegt.</p>
<h2>Fazit</h2>
<p>Die <strong>Einsicht</strong> in eine Ermittlungsakte ist zumindest bei Ordnungswidrigkeitsverfahren auch für <strong>Privatpersonen</strong> möglich, jedoch deutlich aufwändiger als für einen Rechtsanwalt. Hinzukommen zum Teil lange <strong>Wartezeiten</strong>. Als Geschädigter können Sie im Strafverfahren nur Auskünfte aus der Ermittlungsakte verlangen, wenn Sie hier für ein berechtigtes Interesse nachweisen.</div>
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			</item>
		<item>
		<title>Fahrradunfall nachträglich der Polizei melden?</title>
		<link>https://vinqo.de/fahrradunfall-nachtraeglich-der-polizei-melden/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 17 Feb 2021 10:58:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Die Polizei muss nicht zwangsläufig zu einem Fahrradunfall gerufen werden. Nur bei Personenschäden, die deutlich über der Bagatellgrenze liegen, wird die Polizei regelmäßig hinzugezogen werden müssen.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="vgblk-rw-wrapper limit-wrapper"><p>Die <strong>Polizei</strong> muss nicht zwangsläufig zu einem <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-was-muss-ich-tun/">Fahrradunfall</a> gerufen werden. Nur bei <strong>Personenschäden</strong>, die deutlich über der <strong>Bagatellgrenze</strong> liegen, wird die Polizei regelmäßig hinzugezogen werden müssen. In manchen Fällen einigen sich die Unfallparteien darauf, die Polizei nicht zu verständigen.</p>
<p>Wenn dann die <a href="https://vinqo.de/gegner-streitet-schuld-nach-verkehrsunfall-ab/">Unfallregulierung</a> hakt, weil der Gegner seine Schuld leugnet, bereuen viele Biker, dass die Polizei nicht zur Unfallaufnahme hinzugezogen wurde. Und es stellt sich die Frage, ob ein <strong>Fahrradunfall</strong> auch noch nachträglich zur <strong>Anzeige</strong> gebracht werden kann.</p>
<h2>Wieso kommt die Polizei zu einem Fahrradunfall?</h2>
<p>Die Polizei kommt in erster Linie als „<strong>Gefahrenabwehrbehörde</strong>“ zu einem Unfall. Neben der <strong>Sicherung</strong> der Unfallstelle muss auch überprüft werden, ob nicht weitere <strong>Beschädigungen</strong>, beispielsweise an Absperrungen oder Masten, vorliegen.</p>
<p>Zusätzlich wird ein <strong>Unfallbericht</strong> angefertigt. Dieser soll aber nicht dafür sorgen, dass <a href="https://vinqo.de/anzeige-erstatten-um-schmerzensgeld-zu-erhalten/">Ansprüche </a>einer Zivilperson gegen eine andere Zivilperson durchsetzbar sind. Die Polizei, die schließlich auch bei <strong>Straftaten Ermittlungen </strong>für die <strong>Staatsanwaltschaft</strong> führt, will einerseits prüfen, ob der Unfall einen Straftatbestand oder einen <strong>Ordnungswidrigkeitstatbestand</strong> erfüllt, und ob Ansprüche des Staates gegen einen der Unfallbeteiligten bestehen. Dies kann der Fall sein, wenn durch den Unfall staatliches Eigentum wie eine Ampel <strong>beschädigt</strong> wurde, aber auch wenn zum Beispiel Reinigungsarbeiten Kosten verursacht haben. </p>
<h2>Brauche ich eine Anzeige für meine Ansprüche aus dem Fahrradunfall?</h2>
<p>Nach einem Fahrradunfall ist der Fahrradfahrer fast immer verletzt. Wenn man davon ausgeht, dass niemand vorsätzlich einen Fahrradfahrer anfährt, dann ist von einer<strong> fahrlässigen Körperverletzung</strong> auszugehen. Diese stellt auch gem.<strong> 229 StGB</strong> einen Straftatbestand dar.</p>
<p>Jedoch handelt es sich hierbei um ein relatives Antragsdelikt: Die Polizei wird nicht tätig, außer wenn Sie selber einen <strong>Antrag auf Strafverfolgung</strong> stellen, den sogenannten Strafantrag, oder ein weitergehendes <strong>öffentliches Interesse</strong> an der Strafverfolgung besteht.</p>
<p>Wie in der ersten Frage angedeutet, benötigen Sie zur Durchsetzung Ihres Schmerzensgeldes und Schadenersatzes also<strong> keinen Polizeibericht</strong> und auch <strong>keine Strafanzeige</strong> gegen den Unfallverursacher. Die Polizei hat mit Ihren zivilrechtlichen Ansprüchen nichts zu tun. Sie überprüft aber, ob der Staat ein Interesse an einer Strafverfolgung hat, beispielsweise weil der Unfallverursacher unter Drogeneinfluss stand.</p>
<h2>Kann eine Anzeige noch später erfolgen?</h2>
<p>Grundsätzlich können Sie eine <strong>Anzeige</strong> des Unfalls auch <strong>nachholen</strong>. Dadurch, dass man bei kleineren Unfällen nicht verpflichtet ist, diese aufnehmen zu lassen, muss hier auch kein Unverständnis befürchtet werden.</p>
<p>Im Regelfall können Sie zum nächstgelegenen Polizeipräsidium gehen. Sollte der Unfallort in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Präsidiums fallen, werden Sie entweder darauf hingewiesen, oder Ihre <a href="https://vinqo.de/versicherung-fordert-ermittlungsakte-an-muss-ich-warten/">Akte</a> an das zuständige Präsidium übermittelt.</p>
<p>Wichtig: Manchmal kann es vorkommen, dass Polizisten den Arbeitsaufwand bei Bagatellunfällen meiden. Die Polizei ist jedoch gesetzlich verpflichtet, bei Verdacht einer Straftat zu ermitteln, sodass Sie hierauf hinweisen können. </p>
<h2>Wann ist eine nachgeholte Anzeige nützlich?</h2>
<p>In manchen Fällen kann es sich anbieten, die <strong>Polizei</strong> beziehungsweise die <strong>Staatsanwaltschaft</strong> einzuschalten. Dies ist vor allem dann nützlich, wenn der Unfallgegner die Schadensregulierung <strong>sabotiert </strong>oder den Sachverhalt bestreitet.</p>
<p>In manchen Fällen geben Unfallverursacher <strong>falsche Daten</strong> an, um nicht für Schäden haften zu müssen. Daher sollten Sie immer, falls es sich um einen LKW, PKW oder Motorrad handelt, das <strong>Kennzeichen</strong> notieren. Über dieses können Sie nicht nur die <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-wie-finde-ich-die-gegnerische-versicherung-heraus/">Versicherung</a> des Kfz herausfinden, die Polizei kann auch die Anschrift des Halters ermitteln.</p>
<p>Sollte Ihnen der Unfallgegner nur eine Telefonnummer gegeben haben, und nun nicht mehr reagieren, kann die Polizei auch über diese Nummer die <strong>Identität klären</strong>.  </p>
<h2>FAQ Polizei nach Fahrradunfall nachträglich einschalten </h2>


<div class="schema-faq wp-block-yoast-faq-block"><div class="schema-faq-section" id="faq-question-1609415015495"><strong class="schema-faq-question">Muss ich nach einem Fahrradunfall die Polizei einschalten?</strong> <p class="schema-faq-answer">Nein. Um Schmerzensgeld und Schadenersatz durchsetzen zu können, müssen Sie den Fahrradunfall nicht der Polizei gemeldet haben. </p> </div> <div class="schema-faq-section" id="faq-question-1609415097540"><strong class="schema-faq-question">Kann ich den Fahrradunfall der Polizei auch nachträglich noch melden?</strong> <p class="schema-faq-answer">Sie können den Fahrradunfall grundsätzlich auch noch nachträglich melden. Allerdings hat die Polizei nicht die Unfallsituation vor Ort aufnehmen und Daten von Zeugen sichern können, sodass die Ermittlungsergebnisse problematisch sein können. </p> </div> <div class="schema-faq-section" id="faq-question-1609415158816"><strong class="schema-faq-question">Wann sollte ich den Fahrradunfall der Polizei nachträglich melden?</strong> <p class="schema-faq-answer">Wenn der Unfallgegner seine Schuld leugnet, kann es empfehlenswert sein, eine intensivere Sachverhaltsaufklärung im Rahmen der Strafanzeige zu erwirken. </p> </div> </div>



<h2 class="wp-block-heading">Fazit</h2>



<p>Grundsätzlich besteht <strong>keine Verpflichtung</strong>, einen Fahrradunfall mit kleinen Schäden der Polizei zu melden. Auch ohne Unfallmeldung können Ihre Ansprüche geltend gemacht werden.&nbsp;</p>



<p>Wurde Ihr <strong>Fahrrad </strong>bei dem Unfall <strong>beschädigt</strong>? Lesen Sie&nbsp;<a href="https://vinqo.de/schadensersatz-nach-fahrradunfall-berechnen-gutachten-und-kostenvoranschlag/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">hier</a>, wie der Schadensersatz für Ihr Fahrrad berechnet wird!</p>



<figure class="wp-block-image"><img decoding="async" src="https://vinqo.de/wp-content/uploads/VINQO-Verkehrsunfall-Schadenmanager-min-Kopie-1-1-1-1-1-1.jpg" alt=""/></figure>



<h2 class="wp-block-heading">Jetzt Schmerzensgeld nach Fahrradunfall erhalten!</h2>



<p>Auch ohne polizeilichen Unfallbericht.</p>



<p><a href="https://vinqo.de/fahrradunfall/">JETZT MEINEN FALL MELDEN</a></p>
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		<item>
		<title>Versicherung zahlt nach Hundebiss nicht &#8211; Das ist zu tun!</title>
		<link>https://vinqo.de/versicherung-zahlt-nach-hundebiss-nicht-das-ist-zu-tun/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 27 Jan 2021 09:09:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Selbst wenn Sie selber alle notwendigen Dokumente eingereicht haben, kann es Zeit in Anspruch nehmen, diese zu überprüfen. Besonders bei Schmerzensgeldern, die die Versicherung zusätzlich selber einschätzen muss, entsteht hier eine Verzögerung. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/versicherung-zahlt-nach-hundebiss-nicht-das-ist-zu-tun/">Versicherung zahlt nach Hundebiss nicht &#8211; Das ist zu tun!</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p>Von einem <strong>Hund gebissen</strong> zu werden, ist für einen Geschädigten nicht selten ein traumatisches Erlebnis mit fortwährenden Schmerzen, sondern auch mit einem erheblichen Aufwand verbunden, eine angemessene Kompensation durch ein <strong>Schmerzensgeld</strong> zu erhalten. </p><p>Zwar ist es natürlich erfreulich, wenn auf der gegnerischen Seite eine Haftpflichtversicherung steht, aber die Auseinandersetzung mit einer <strong>Versicherung</strong> ist <strong>zeitintensiv und nervenaufreichend</strong>.</p><p>Die Wochen ziehen ins Land, und man hat immer noch keine Zahlung für die Schäden oder ein Schmerzensgeld erhalten. Ihr Anspruch ist zwar bereits ab dem Zeitpunkt des Hundebisses „fällig“, Sie können das Geld also sofort verlangen, eine Zahlung kommt aber meist erst viel später. Woran kann das liegen? Und was kann man dagegen tun?</p>								</div>
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									<h2>Versicherung hat nach Hundebiss Prüffrist</h2><p>Selbst wenn Sie selber alle notwendigen <strong>Dokumente</strong> eingereicht haben, kann es Zeit in Anspruch nehmen, diese zu <strong>überprüfen</strong>.</p><p>Nach einem Schadensfall sind geltend gemachte und bezifferte Ansprüche sofort fällig. Sie können die Zahlung also sofort verlangen. </p><p>Allerdings gewährt die Rechtsprechung Versicherungen eine Prüffrist zu. Das bedeutet, dass zwar nach Verzug der Ansprüche sofort (erfolgreich) geklagt werden kann, allerdings können Sie dann gleichwohl auf allen Kosten sitzen bleiben, wenn die Prüffrist nicht gewährt worden ist. </p><p>Denn Versicherungen sollen als &#8222;Solidarsystem&#8220; sicherstellen können, dass Ansprüche nicht unberechtigt erfüllt werden, sodass weitergehende Informationen eingeholt werden können. Bei einem Hundebiss, bei dem es zu einer Hunderauferei mit Ihrem Hund kam, wird fast immer versucht, eine Haftungsquote zu bilden, wodurch Sie nur einen verminderten Prozentsatz zuerkannt bekommen sollen. </p><p>Häufig verweist die Versicherung jedoch auch zu unrecht auf die &#8222;andauerende Prüfung der eigenen Eintrittspflicht&#8220; und verzögert damit unberechtigt die Auszahlung Ihrer geltend gemachten Ansprüche. </p><p>Die <a href="https://vinqo.de/versicherung-fordert-ermittlungsakte-an-muss-ich-warten/">Anforderung der Ermittlungsakte</a> beispielsweise darf nicht bei der Prüffrist berücksichtigt werden. Auch der Einwand, dass die &#8222;Schadensmeldung des Versicherungsnehmers&#8220; führt nicht zu einer Verlängerung der Prüffrist, da dieser den Schadensfall gem.<a href="https://dejure.org/gesetze/VVG/104.html"> § 104 Abs. 1 VVG</a> innerhalb einer Woche zu melden hat. </p><p><span style="text-decoration: underline;"><strong>Tipp</strong></span>: Fordern Sie die gegnerische Versicherung auf, substantiiert darzulegen, welche Haftungseinwände konkret bestehen. Die Versicherung muss dann Auskunft erteilen, um sich auf die ggfs. verlängerte Prüffrist erfolgreich berufen zu können.</p><h2>Hundehalter meldet Hundebiss nicht der Versicherung</h2><p>Der <strong>Hundehalter</strong> hat aus dem Hundehaftpflichtversicherungsvertrag die Obliegenheit, zeitnah den Schaden zu melden und nötige<strong> Unterlagen einzureichen</strong>.</p><p>Und hier kommt es dann leider zu einem relativ menschlichen Phänomen:</p><p>Man setzt sich nicht gerne mit unangenehmen Themen auseinander und schiebt diese gerne auf. Viele Hundehalter haben Angst, dass neben den zivilrechtlichen Folgen auch <a href="https://vinqo.de/anzeige-nach-hundebiss-erstatten/"><strong>strafrechtliche Folgen</strong></a> auf sie zukommen. Zusätzlich befürchten sie, dass ihnen der Hund weggenommen werden könnte. Da stellt bereits die Meldung des Schadens an die eigene Versicherung eine Überwindung dar. Aus dem Grund neigen Hundehalter dann auch dazu, den Fragebogen der eigenen Versicherung spät auszufüllen und abzuschicken. Sie haben Sorge, dass die Versicherung am Ende dem Hundehalter <strong>Schuld</strong> an dem Vorfall gib und die Versicherung kündigt.</p><p> </p><h2>Was können Sie gegen Verzögerungen nach einem Hundebiss tun?</h2><p>Die Frage nach dem „<strong>Warum</strong>“ der Verzögerung kann Ihnen nicht bei der Beschleunigung des Verfahrens helfen. Folgende Schritte sollten Sie in Betracht ziehen:</p><h3>Mahnung</h3><p>Sie sollten die gegnerische Versicherung und den Hundehalter <strong>anmahnen</strong>, dass Sie auf Ihre<strong> fällige Ansprüche </strong>warten.</p><p>Hierdurch kann die gegnerische Seite in <strong>Verzug</strong> gesetzt werden. Folge ist, dass Sie unter Umständen <strong>Zinsen</strong> hierdurch erhalten können. In der Mahnung sollten Sie auch eine angemessene Frist zur Zahlung benennen. Im Regelfall wird eine <strong>Frist</strong> von 10 bis 14 Tagen angemessen sein. Eine Mahnung ist aber nur hilfreich, wenn die <strong>Prüfungsfrist</strong> der Versicherung bereits abgelaufen ist. Wie lange eine solche Prüfungsfrist eingeräumt werden muss, haben Gerichte unterschiedlich beurteilt:</p><table><tbody><tr><td width="302"><p>Zwei Wochen</p></td><td width="302"><p>OLG Saarbrücken, 27.03.2007</p></td></tr><tr><td width="302"><p>Drei Wochen</p></td><td width="302"><p>OLG Düsseldorf. 27.06.2007</p></td></tr><tr><td width="302"><p>Vier Wochen</p></td><td width="302"><p>OLG München, 29.07.2010; KG 30.06.2008</p></td></tr><tr><td width="302"><p>Vier bis sechs Wochen</p></td><td width="302"><p>OLG Stuttgart, 6.4.10, OLG Koblenz, 20.04.2011, OLG Frankfurt, 02.12.2014, LG Koblenz, 25.04.2016</p></td></tr></tbody></table><p>Sie sollten also zumindest vier Wochen nach Meldung des Falles abwarten, bevor Sie mahnen. Verzögerungen durch das Einholen einer <strong>Ermittlungsakte</strong> fallen <strong>nicht</strong> mit in die Prüffrist.</p><h3>Hundehalter zur Zahlung auffordern </h3><p>Wirkt der Hundehalter an der Schadenregulierung nicht mit, so ist es häufig hilfreich, Ihre Ansprüche unmittelbar dem Hundehalter gegenüber zu beziffern und hier eine kurze Frist zu setzen. Häufig führt die Bezifferung hoher drei- bis vierstelliger Schmerzensgeldansprüche dazu, dass zur Abwehr dieser dann die eigene Hundehaftpflichtversicherung kontaktiert und die Schadenregulierung so gefördert wird. </p><p>Sollte es zu Problemen mit der Hundehaftpflichtversicherung kommen, so halten Sie sich an den Hundehalter. Denn im Klagefall ist die <strong>Hundehaftpflichtversicherung</strong> nicht passivlegitimiert, kann also <strong>nicht verklagt</strong> werden. Sie müssen Ihre Ansprüche dann direkt gegen den Hundehalter richten. </p><p> </p><h3>Juristische Hilfe in Anspruch nehmen</h3><p>Leider zeigt unsere eigene Erfahrung, dass die häufig über Monate ziehenden Bemühungen, nach einem Hundebiss alleine zu seinem Recht zu kommen, in den nur wenigen Fällen erfolgreich ist. Häufig wird dann ein viel zu niedriges Schmerzensgeld geleistet. </p><p>Zudem verweigern Hundehalter häufig jedwede Mithilfe, damit Sie zu Ihrem Recht gelangen können.</p><p>Deshalb können wir zur Vermeidung monatelanger Verzögerungen nur dazu raten, direkt von Beginn an juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen. </p><p>Mit <a href="https://vinqo.de/hundebiss-schmerzensgeld/">VINQO </a>können Sie sicher sein, dass die Beauftragung dank Erfolgshonorar ohne Kostenrisiko ist und zudem Kosten für ärztliche Gutachten, Ermittlungsakten uvm. ebenfalls übernommen werden. </p><p> </p><h2>Schmerzensgeld erhöht sich bei Regulierungsverzögerung</h2><p>Wenn die Gegenseite (Hundehalter oder gegnerische Versicherung) Ihren Fall <strong>mutwillig</strong> verschleppt, kann sich hierdurch Ihr Schmerzensgeld fortlaufend <strong>erhöhen</strong>. Dies ist die einheitliche Rechtsprechung von vielen Obergerichten (vgl. OLG München, 09.10.2009; OLG Frankfurt, 07.01.1999; OLG Nürnberg, 11.07.1995; LG Gera 06.05.2009; LG Berlin, 06.12.2005).</p><p>Voraussetzung ist, dass es sich um eine <strong>verschuldete</strong> und nicht nachvollziehbare Regulierungsverzögerung Ihres Hundebisses handelt. Es kann durchaus hilfreich sein, die Versicherung hieran zu erinnern, um ihr eine finanzielle <strong>Motivation</strong> zur schnellen Regulierung zu geben. </p>								</div>
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		<title>Versicherung fordert Ermittlungsakte an &#8211; muss ich warten?</title>
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		<pubDate>Sun, 13 Sep 2020 11:24:53 +0000</pubDate>
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									<p>Als wäre der gesamte Schadensregulierungsprozess mit der gegnerischen Versicherung nicht schon lang genug &#8211; plötzlich erhält man ein Schreiben der gegnerischen Versicherung, welches besagt, dass zunächst Einblicke in die <b>Ermittlungsakte </b>genommen werden, bevor der Schaden weiterbearbeitet wird. </p><p>Dies ist mehr als ärgerlich, denn für Sie bedeutet das eine Verzögerung von vielen Wochen, machmal sogar Monaten. Für die gegnerische Versicherung bedeutet dies einen (vermeintlichen) positiven Zeitgewinn. Denn wenn die gegnerische Versicherung schuldhaft in Verzug mit der Schadensregulierung kommt, muss sie unter Umständen <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall-wo-bleibt-mein-geld-von-der-versicherung/" target="_blank" rel="noopener">Verzugsschadenersatz </a>leisten. </p><p>Doch darf eine Versicherung die Auszahlung Ihres Schadenersatzes und Schmerzensgeld stoppen, um Einblicke in die Ermittlungsakte zu nehmen oder die Zahlung Ihrer Ansprüche davon abhängig machen? </p><p>Die Antwort lautet, wie so häufig bei juristischen Fragestellungen: Es kommt drauf an.</p>								</div>
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									<h2>Was wird in der Ermittlungsakte festgehalten?</h2><p>Wenn nach einem Unfall oder einem anderen Vorfall die <strong>Polizei</strong> hinzugerufen wird, wird diese den <strong>Unfall</strong> <strong>aufnehmen</strong>. Die Ermittlungsakte dient aber nicht der Schadenregulierungen, sondern soll dokumentieren, ob einem der Beteiligten eine <b>Ordnungswidrigkeit </b>vorzuwerfen ist, oder ob sogar ein <b>Straftatbestand</b> erfüllt wurde. Hierfür nimmt die Polizei zunächst die <b>Personalien </b>auf, und notiert den jeweils dargestellten <b>Sachverhalt</b>. Zusätzlich können auch Umstände des Unfalls wie zum Beispiel Wetterverhältnisse bei Verkehrsunfällen notiert werden.</p><p>Auch wenn die Polizeiakte nicht der Verfolgung von zivilrechtlichen Ansprüchen wie zum Beispiel den Reparaturkosten Ihres beschädigten Fahrrads oder Autos dient, können sich in der Polizeiakte auch Informationen befinden, die für die Schadenregulierung von Belang sein können. </p><p>Denn die Polizei versucht aufzuklären, wie der Unfall sich tatsächlich ereignet hat und vernimmt hierzu Zeugen, den Geschädigten und den Beschuldigten. Anhand dieser Aussagen und ggfs. weiterer Ermittlungen (Unfallrekonstruktion etc.) der Polizei, kann man sich im besten Fall ein umfassenderes Bild von dem Schadensfall machen, insbesondere dann, wenn die Schuld streitig sein sollte. Womit wir auch schon zu dem nächsten Punkt kommen.</p><h2>Wieso will die gegnerische Versicherung überhaupt Einblicke?</h2><p>In dem Schreiben der gegnerischen Versicherung wird regelmäßig nur ein Zweizeiler ohne weitere Erklärung abgedruckt sein:</p><p style="padding-left: 40px;"><em>&#8222;Wir haben zur Prüfung unserer Eintrittspflicht die amtliche Ermittlungsakte angefordert. Sobald uns diese vorliegt, kommen wir wieder auf Sie zu.“</em></p><p>Übersetzt heißt dies soviel wie: „<strong>Wir glauben, dass der Schaden auch durch Sie mitverursacht wurde.</strong> Bis zur Einsicht in die Ermittlungsakte wird es noch lange dauern, vorher werden wir nicht zahlen.</p><p>Wie oben bereits beschrieben, können sich durch die Ermittlungsakte <strong>Anhaltspunkte</strong> für die <strong>Schuldfrage</strong> ergeben. Insbesondere wenn das Verschulden des Vorfalls nicht vollständig eindeutig ist oder sich die Aussagen von Ihnen und dem Versicherungsnehmer widersprechen, kann die Ermittlungsakte bei einem Unfall zur Aufklärung dienen.</p><p>Zum Beispiel können (selten) angefertigte Fotos vom <strong>Unfallort</strong> zeigen, ob ein Vorfahrtsverstoß naheliegend ist oder ob ein Fahrradfahrer auf dem Bürgersteig anstatt auf der Straße gefahren ist.</p>								</div>
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									<p><strong>Sie haben den Radweg nicht oder falsch benutzt ? Lesen Sie in</strong><a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-haftung-bei-falscher-radwegnutzung/" target="_blank" rel="noopener"> diesem Beitrag</a><strong>, ob trotzdem ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht!</strong></p>								</div>
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									<p>Die Folge, wenn sich tatsächlich ein Verschulden auch auf Ihrer Seite aus der Ermittlungsakte abzeichnet: Die gegnerische Versicherung muss nicht mehr 100 % des verursachten Schadens zahlen, sondern kann die Zahlung des Schadensersatzes auf die <strong>Quote</strong> des bei ihr Versicherten <strong>begrenzen</strong>.</p><p><strong>Beispiel</strong>: Sie fuhren mit dem Fahrrad (verkehrswidrig) auf einem linken Fahrradstreifen. Ein Auto, dass Ihnen eigentlich hätte Vorfahrt gewähren müssen, übersieht Sie und fährt Sie an. In diesem Fall wird von der Rechtsprechung regelmäßig ein Eigenverschulden des Fahrradfahrers in Höhe von einem Drittel (also 33 %) angenommen. Die gegnerische Versicherung müsste dann nur<strong> zwei Drittel</strong> des insgesamt verursachten <strong>Schadens</strong> begleichen.</p><p>Ein weiterer <strong>Vorteil</strong>: Bis die Ermittlungsakte angefordert wurde und Einsicht genommen werden konnte, vergeht <strong>Zeit</strong>. Diese Aufschubgewährung ermöglicht es der gegnerischen Versicherung, Ihren Schaden erst Monate später zu erstatten. </p><p> </p><h2>Muss ich darauf warten, dass die Versicherung die Ermittlungsakte eingesehen hat?</h2><p>Es kommt drauf an. Unter Umständen können die Verzögerungen, die mit der Einsicht in die Ermittlungsakte einhergehen, verhindert werden. </p><h3>Der Sachverhalt ist unstreitig</h3><p>Wenn der Unfallverursacher bereits eine <strong>Haftungsanerkennung</strong> unterschrieben hat, oder der Unfallhergang völlig unstreitig ist, gibt es <strong>keinen</strong> erforderlichen <strong>Grund</strong> für eine Einsicht in die Ermittlungsakte. Insbesondere muss der gegnerischen Versicherung in solchen Fällen keine <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall-wo-bleibt-mein-geld-von-der-versicherung/">Prüffristverlängerung</a> von Ihrer Seite aus <strong>gewährt</strong> werden.</p><p>Es handelt sich in diesem Fall um eine Regulierungsverzögerung, die dazu führt, dass sich das Ihnen zustehende Schmerzensgeld erhöht und Sie die gegnerische Versicherung verklagen können.</p><h3>Konkrete Einwände verlangen und mithelfen</h3><p>Die gegnerische Versicherung darf nicht die Weiterführung der Schadenregulierung unter einem pauschalen Hinweis auf die Ermittlungsakte verweigern.</p><p>Die Einsichtnahme in die Ermittlungsakte ist kein Reflex um ins Blaue hinein prüfen zu können, ob sich nicht doch noch Umstände auftun, die zu einer Zahlungsverweigerung führen könnten.</p><p><strong>Vielmehr muss sie vor bzw. mit Anforderung der Ermittlungsakte substantiiert darlegen, welcher konkreter, haftungsrelevanter Umstand aufgeklärt werden soll bzw. muss.</strong></p><p>Dass die gegnerische Versicherung deutlich machen muss, welche Angaben und Unterlagen sie zur weiteren Schadensregulierung benötigt, wird auch durch die Rechtsprechung in Deutschland so gefordert. (<strong>OLG Schleswig Beschluss vom 30.05.2016 &#8211; 7 W 15/16</strong>).</p><p>Die Anforderung der Ermittlungsakte kann eine Verzögerungstaktik darstellen. Häufig hilft es jedoch, wenn der Grund für die Anforderung der Ermittlungsakte feststeht, an der Aufklärung aktiv mitzuwirken und z.B. Fotos der Unfallstelle zu machen und zu übersenden, Zeugenaussagen selbst anzufordern und einzureichen und so die Einsichtnahme in die Ermittlungsakte obsolet werden zu lassen. Denn zwischen Anforderung und Erhalt der Ermittlungsakte vergehen im Schnitt vier bis sechs Wochen. Manchmal kann sich die Wartezeit auch über drei Monate erstrecken.</p><p>Wenn Sie unsicher sind, wie Sie am besten vorgehen sollten, können Sie uns jederzeit gerne <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall/">kostenfrei kontaktieren.</a> </p>								</div>
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									<h3>Ablauf der Prüffrist</h3><p>Grundsätzlich wird den Haftpflichtversicherungen eine<strong> gewisse Frist</strong> zur <strong>Regulierung</strong> des Schadens gewährt. Je nach Gericht wurden dabei Zeiträume von <strong>vier bis sechs Wochen</strong> für angemessen gehalten. </p><p>Das Entscheidende bei der Anforderung der Ermittlungsakte: diese Frist verlängert sich nicht!</p><p>So urteilte das Oberlandesgericht Stuttgart in einem Beschluss aus dem Jahr 2013 eindeutig:</p><p style="padding-left: 40px;"><em>Ein Verzug der Haftpflichtversicherung nach Ablauf der angemessenen Prüfungsfrist von 6 Wochen wird <b>nicht </b>dadurch <b>ausgeschlossen</b>, dass diese bis zu jenem Zeitpunkt noch keine Einsicht in die <b>Ermittlungsakten </b>hat nehmen können. Denn der Haftpflichtversicherer kann sich über seinen Versicherungsnehmer bzw. evtl. mitversicherte Personen über den Sachverhalt unterrichten. Die Entscheidung der Eintrittspflicht von einer vorherigen Einsicht in die Ermittlungsakten abhängig zu machen, ist grundsätzlich nicht geboten bzw. erforderlich, zumal mit einer Akteneinsicht erfahrungsgemäß oft erst nach Monaten zu rechnen ist und ein entsprechendes Zuwarten den berechtigten Interessen des Geschädigten an einer raschen Regulierung zuwiderlaufen würde (<strong>OLG Dresden, Beschl. v. 29.06.2009, 7 U 499/09, zitiert nach Juris-Rn. 15; </strong><a href="https://openjur.de/u/670975.html">OLG Stuttgart, Beschluss vom 18.09.2013 &#8211; 3 W 46/13</a>) </em></p><p>Der Ablauf der Prüffrist bedeutet jedoch erst einmal nur, dass Sie die Versicherung in Verzug setzen können, dadurch Zinsen als Verzugsschaden erhalten und die Versicherung verklagen können, ohne Sorge haben zu müssen, auf den Prozesskosten nur deshalb sitzen zu bleiben, weil Sie zu früh geklagt haben. </p><h2>Zusammenfassung</h2><p>Die gegnerische Versicherung hat zwar das gute <strong>Recht</strong>, Einsicht in die Ermittlungsakten zu nehmen. Hierbei darf sie aber nicht pauschal eine weitere <strong>Schadenregulierung verweigern</strong>, ansonsten läuft die Bearbeitungsfrist des Schadensfalls weiter und am Ende kann ein Verzögerungsschaden gegen die gegnerische Versicherung durchgesetzt werden. Nur wenn die gegnerische Versicherung deutlich machen kann, wieso sie zwingend auf die Einsicht in die Ermittlungsakte warten muss, müssen Sie unter Umständen die Verzögerung der Schadenregulierung akzeptieren. </p><p>Gleichzeitig sollten Sie versuchen, die Aspekte, für die die Versicherung die Ermittlungsakte berechtigt einsehen möchte, proaktiv aufzuklären und Fotos, Zeugenaussagen etc. einzureichen, um so schneller zu Ihrem Schadenersatz bzw. Schmerzensgeld zu gelangen. </p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/versicherung-fordert-ermittlungsakte-an-muss-ich-warten/">Versicherung fordert Ermittlungsakte an &#8211; muss ich warten?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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