<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>elektronischen Format Archive - VINQO Rechtsanwälte</title>
	<atom:link href="https://vinqo.de/tag/elektronischen-format/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://vinqo.de/tag/elektronischen-format/</link>
	<description>Die neue Generation der Rechtsberatung</description>
	<lastBuildDate>Sat, 28 Oct 2023 21:43:16 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=6.9.4</generator>

<image>
	<url>https://vinqo.de/wp-content/uploads/android-chrome-512x512-min-150x150.png</url>
	<title>elektronischen Format Archive - VINQO Rechtsanwälte</title>
	<link>https://vinqo.de/tag/elektronischen-format/</link>
	<width>32</width>
	<height>32</height>
</image> 
	<item>
		<title>Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO &#8211; Wann Sie Schmerzensgeld erhalten</title>
		<link>https://vinqo.de/auskunftsanspruch-nach-art-15-dsgvo-was-muessen-sie-beachten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 17 Nov 2020 09:38:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Schmerzensgeld]]></category>
		<category><![CDATA[§ 630g BGB]]></category>
		<category><![CDATA[Abschriften]]></category>
		<category><![CDATA[Anspruch]]></category>
		<category><![CDATA[Art. 15 Abs. 3 DSGVO]]></category>
		<category><![CDATA[Art. 82 DSGVO]]></category>
		<category><![CDATA[Arzt]]></category>
		<category><![CDATA[Aufsichtsbehörde]]></category>
		<category><![CDATA[Auftragsverarbeiter]]></category>
		<category><![CDATA[Auskunft]]></category>
		<category><![CDATA[Auskunftsanspruch]]></category>
		<category><![CDATA[BaFin]]></category>
		<category><![CDATA[Betroffener]]></category>
		<category><![CDATA[Datenauskunft]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[datenschutzwidrige Verarbeitung]]></category>
		<category><![CDATA[Datenweitergabe]]></category>
		<category><![CDATA[DSGVO]]></category>
		<category><![CDATA[DSGVO-Verstoß]]></category>
		<category><![CDATA[elektronischen Format]]></category>
		<category><![CDATA[falsche Auskunft]]></category>
		<category><![CDATA[Freiheiten]]></category>
		<category><![CDATA[Frist]]></category>
		<category><![CDATA[Grundrecht]]></category>
		<category><![CDATA[keine Auskunft]]></category>
		<category><![CDATA[kostenfrei]]></category>
		<category><![CDATA[Kostentragung]]></category>
		<category><![CDATA[personenbezogenen Daten]]></category>
		<category><![CDATA[personenbezogenen Datenelektronischen Format]]></category>
		<category><![CDATA[Schadenensersatz]]></category>
		<category><![CDATA[Schadensersatzanspruch]]></category>
		<category><![CDATA[Verantwortlicher]]></category>
		<category><![CDATA[Verarbeitung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://vinqo.de/?p=9831</guid>

					<description><![CDATA[<p>Die meisten denken nicht viel darüber nach, wie die Daten von Ihnen verwendet werden. Doch in manchen Fällen sollte man unbedingt einen Überblick über die gespeicherten Daten durch Dritte besitzen. Manchmal können diese sogar bei der Anspruchsbegründung von materiellem Schadensersatz oder Schmerzensgeldern behilflich sein. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/auskunftsanspruch-nach-art-15-dsgvo-was-muessen-sie-beachten/">Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO &#8211; Wann Sie Schmerzensgeld erhalten</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[		<div data-elementor-type="wp-post" data-elementor-id="9831" class="elementor elementor-9831" data-elementor-post-type="post">
						<section class="elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-6e0a0d7 elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default" data-id="6e0a0d7" data-element_type="section" data-e-type="section">
						<div class="elementor-container elementor-column-gap-default">
					<div class="elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-0121c9d" data-id="0121c9d" data-element_type="column" data-e-type="column">
			<div class="elementor-widget-wrap elementor-element-populated">
						<div class="elementor-element elementor-element-525d903 elementor-widget elementor-widget-text-editor" data-id="525d903" data-element_type="widget" data-e-type="widget" data-widget_type="text-editor.default">
				<div class="elementor-widget-container">
									<p>Auch wenn die DSGVO vorwiegend Unternehmen und Behörden beschäftigt, inzwischen ist auch für <strong>Verbraucher</strong> das Thema <strong>Datenschutz</strong> präsent geworden, wodurch ein zunehmendes Bewusstsein für die eigenen <strong>Rechte als Betroffener</strong> geschaffen worden ist. </p><p>Denn Daten werden fast rund um die Ihr, insbesondere bei Netzzugang, erhoben. Eines der wichtigsten Rechte, die der europäische Gesetzgeber den Verbrauchern dabei an die Hand gibt, ist der <a href="https://dsgvo-gesetz.de/art-15-dsgvo/"><strong>Auskunftsanspruch gem. Art. 15 DSGVO</strong></a>. Unter welchen Voraussetzungen Sie diesen nutzen können- und was er Ihnen überhaupt bringen kann, möchten wir Ihnen im Folgenden näherbringen.</p>								</div>
				</div>
					</div>
		</div>
					</div>
		</section>
				<section class="elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-e40a089 elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default" data-id="e40a089" data-element_type="section" data-e-type="section">
						<div class="elementor-container elementor-column-gap-default">
					<div class="elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-762a608" data-id="762a608" data-element_type="column" data-e-type="column">
			<div class="elementor-widget-wrap elementor-element-populated">
						<div class="elementor-element elementor-element-8d4935b elementor-widget elementor-widget-text-editor" data-id="8d4935b" data-element_type="widget" data-e-type="widget" data-widget_type="text-editor.default">
				<div class="elementor-widget-container">
									<h2>Wann lohnt sich eine Anforderung der eigenen Daten nach Art. 15 DSGVO?</h2><p>Die meisten denken nicht viel darüber nach, welche Daten wie verwendet werden. Doch in manchen Fällen sollte man sich unbedingt einen Überblick über die gespeicherten Daten durch Dritte verschaffen. Manchmal können diese sogar bei der Anspruchsbegründung von materiellem <b>Schadensersatz-</b> oder <b><a href="https://vinqo.de/schmerzensgeld-nach-datenschutzverstoss-die-wichtigsten-urteile/">Schmerzensgeldansprüchen</a> </b>behilflich sein. Ihre Daten sind also auch für Sie bares Geld wert. Die drei wahrscheinlich herausragenden Felder, in denen Sie Ihren Auskunftsanspruch immer nutzen sollten, sind:</p><p style="padding-left: 40px;">1. Bei der Frage, ob für Sie ein negativer <b>SCHUFA-Eintrag</b> besteht. Sollte dies der Fall sein, können Sie an der Datengrundlage feststellen, ob zumindest Ihre Daten richtig gespeichert worden sind, und nicht etwa eine falsche Datengrundlage zu einer schlechten Risikobewertung führt.</p><p style="padding-left: 40px;">2. Wenn ein <b>Arbeitsverhältnis </b>beendet worden ist, haben Sie unter Umständen ein Interesse daran, zu erfahren was der Arbeitgeber über Sie gespeichert hat. Gerade wenn beispielsweise die Frage nach einer rechtswidrigen Kündigung im Raum steht, können Sie auch über die ermittelten Daten eine Verteidigungsstrategie entwerfen.</p><p style="padding-left: 40px;">3. Wenn Sie einen Schmerzensgeldanspruch gegen einen behandelnden Arzt oder gegen einen Dritten geltend machen wollen, ist das Krankenhaus grundsätzlich nach <b>Art. 15 Abs. 3 DSGVO</b> zur<a href="https://vinqo.de/kostenfreie-kopie-der-patientenakte-erhalten/"> kostenlosen Herausgabe Ihrer Patientenakte</a> verpflichtet. </p><p style="padding-left: 40px;"> </p><p>Grundsätzlich sollten Sie sich immer vor Augen rufen: Selbst wenn <strong>Ihre Daten</strong> durch Dritte verarbeitet werden sollten, <strong>gehören Sie immer noch Ihnen</strong>. Sie brauchen also keinen spezifischen Grund, um eine Auskunft zu fordern. Selbst wenn dies „nur“ Ihrem Interesse dienen soll, um zu erfahren, was insgesamt mit Ihren Daten passiert, stellt dies ein legitimen Auskunftsverlangen dar.</p><p> </p><h2>Wann habe Sie einen Anspruch nach Art. 15 DSGVO?</h2><p>Unter folgenden Voraussetzungen haben Sie grundsätzlich einen Anspruch darauf, zu erfahren, welche Daten von Ihnen verarbeitet werden. <a href="https://dsgvo-gesetz.de/art-15-dsgvo/"><b>Art. 15 Abs. 1 DSGVO</b> </a>formuliert hierfür:</p><p style="padding-left: 40px;">„<em>Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf folgende Informationen</em>“</p><p>Daraus folgt:</p><ol><li><u>Betroffener</u><br />Sie müssen betroffene Person sein. Dies bedeutet, dass Sie davon ausgehen, dass über Sie Daten erhoben/ verarbeitet worden sind.</li><li><u>Verantwortlicher</u><br />Der Anspruchsgegner muss auch „Verantwortlicher“ im Sinne der DSGVO sein. Dies wird grundsätzlich definiert als „<em>die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet</em>“. Dies ist nicht, wie man auf den ersten Blick denken könnte, der Datenschutzbeauftragte, <strong>sondern vielmehr die für Entscheidungen Verantwortlichen eines Unternehmens</strong> oder einer Behörde, wie beispielsweise ein Geschäftsführer. In manchen Fällen gibt es darüber hinaus noch den „Auftragsverarbeiter“, also zum Beispiel ein Dienst, der im Auftrag eines Unternehmens für dieses Daten verarbeitet. In diesem Fall kann die Auskunftspflicht beide, also Auftraggeber und Auftragsverarbeitender Verantwortlicher im Sinne der DSGVO sein.</li><li><u>Ersuchen</u><br />Es muss ein Ersuchen gestellt werden. Dies kann mündlich, schriftlich oder elektronisch erfolgen. Hierfür sollten Sie sich als legitimer Auskunftsberechtigter ausweisen können. Sollten Sie nur Interesse an einer bestimmten Information haben, bietet es sich an, diese genau herauszustellen. Denn ansonsten kann es sein, dass Sie unter einem Berg von gesammelten Informationen „begraben“ werden.</li><li><u>Auskunftsanspruchsbegründung</u><br />Eine Begründung Ihres Anspruchs müssen Sie grundsätzlich nicht angeben.</li><li><u>Frist<br /></u>Eine Verfristung Ihres Anspruchs ist insoweit nicht vorgesehen. Ihre Auskunft ist jedoch umgekehrt unverzüglich, <a href="https://dsgvo-gesetz.de/art-12-dsgvo/">im Regelfall innerhalb eines Monats</a> zu vollständig zu beantworten.</li></ol><h2>Welche Informationen umfasst der Auskunftsanspruch?</h2><p>Es gibt eine Vielzahl von Daten, die unter den <b>Auskunftsanspruch </b>fallen. Diese werden in <b>Art. 15 Abs. 1 DSGVO </b>aufgezählt:</p><ol><li>Die Verarbeitungszwecke;</li><li>die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden;</li><li>die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen;</li><li>falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;</li><li>das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;</li><li>das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;</li><li>wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten;</li><li>das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Absätze 1 und 4 und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.</li></ol><div> </div><p>Mit anderen Worten, eine Vielzahl von wichtigen persönlichen Daten.</p><p>Nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO steht Ihnen übrigens eine <b>kostenfreie Kopie</b> dieser Informationen zu. Dies bedeutet, dass der Anspruchsgegner Sie hierfür nicht zur Kasse bitten darf. Dabei können Sie normalerweise frei wählen, on Sie eine Kopie in <b>Papierform </b>oder auf <b>elektronischem </b>Weg erhalten möchten.</p><p> </p><h2>Was ist, wenn Ihnen die Auskunft gem. Art. 15 DSGVO erteilt wird?</h2><p>Der Verantwortliche kann Ihr Verlangen in dreierlei Art nicht rechtmäßig behandeln:</p><h3>Er erteilt gar keine Auskunft</h3><p>Der Verantwortliche darf nur unter einer Voraussetzung Ihren Auskunftsanspruch verweigern. Dieser Grund findet sich in <b>Art. 15 Abs. 4 DSGVO</b><em>: Das Recht auf Erhalt einer Kopie gemäß Absatz 3 darf die Rechte und Freiheiten anderer Personen nicht beeinträchtigen.</em></p><h3>Er erteilt zu spät Auskunft</h3><p>Grundsätzlich legt <a href="https://dsgvo-gesetz.de/art-12-dsgvo/"><b>Art. 12 Abs. 3 DSGVO</b></a> fest: „Der Verantwortliche stellt der betroffenen Person Informationen über die auf Antrag gemäß den Artikeln 15 bis 22 ergriffenen Maßnahmen unverzüglich,<strong> in jedem Fall aber innerhalb eines Monats</strong> nach Eingang des Antrags zur Verfügung. Diese Frist kann um weitere zwei Monate verlängert werden, wenn dies unter Berücksichtigung der Komplexität und der Anzahl von Anträgen erforderlich ist.“ Wenn der Verantwortliche verfristet Ihnen erst Auskunft gewährt, können Sie ein Schmerzensgeld gem. <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeld-nach-datenschutzverstoss/">Art. 82 Abs. 1 DSGVO</a> geltend machen.</p><h3>Er erteilt unvollständig Auskunft</h3><p>Grundsätzlich hat der Verantwortliche nicht zu entscheiden, welche Daten er Ihnen mitteilt, und welche nicht. Welche Daten von Art. 15 Abs. 1 DSGVO umfasst sind, wurde oben bereits festgestellt. Auch das nicht ausreichende Auskunftserteilen ist dabei sanktionsbewährt <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeld-nach-datenschutzverstoss-die-wichtigsten-urteile/">und kann ebenfalls zu einem Schmerzensgeldanspruch führen</a>.</p><p> </p><h2>Wie können sie sich gegen eine rechtwidrige Anspruchsbehandlung zur Wehr setzen?</h2><p>Die DSGVO stellt Ihnen einige Mittel zur Verfügung, wenn Ihr Verlangen nicht rechtmäßig erfüllt worden ist.</p><h3>Aufsichtsbehörde informieren</h3><p>Wenden Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde. Diese ist in fast allen Ländern sowohl für öffentliche Behörden als auch juristische Personen, die Daten verarbeiten, die <strong>Landesdatenschutzbeauftragten</strong>. Sie können Datenschutzverstöße mit empfindlichen Bußgeldern sanktionieren.</p><p>Sollte es sich bei dem Verantwortlichen um ein Unternehmen handeln, welches der <strong>BaFin</strong> unterliegt, kann unter Umständen eine Beschwerde bei der BaFin eingelegt werden. Was viele nicht wissen: <strong>Auch Versicherungen unterliegen der Aufsicht der BaFin. </strong>Die BaFin stellt sicher, dass die beaufsichtigten Unternehmen (u.a. Banken und Versicherungen) innerhalb der geltenden Gesetze &#8211; wozu auch die DSGVO zählt- tätig sind. </p><p> </p><h4>Schmerzensgeld nach Datenschutzverstoß</h4><p>Die nicht vollständige, unrichtige oder verspätete Auskunft kann nicht nur zu einer <strong>Geldbuße</strong> für das entsprechende Unternehmen oder die Behörde führen, sondern Ihnen als Betroffenen auch einen <strong>Schadensersatzanspruch</strong> bescheren. Und zwar sowohl einen materiellen Schadensersatz (<strong>Vermögensschaden</strong>) als auch einen immateriellen Schadensersatz (Schmerzensgeld). <strong>Art. 82 DSGVO</strong> formuliert hierbei<em>: </em></p><p style="padding-left: 40px;"><em>„Jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen diese Verordnung ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, hat Anspruch auf Schadenersatz gegen den Verantwortlichen oder gegen den Auftragsverarbeiter.“</em></p><p><span style="text-decoration: underline;">Beispiel</span>: Das<a href="https://www.anwalt.de/rechtstipps/arbeitsgericht-duesseldorf-schadensersatz-ihv-eur-wegen-datenschutzrechtsverstosses_169423.html"> Arbeitsgericht Düsseldorf</a> entschied Anfang des Jahres, dass einem ehemaligen Angestellten gegen seinen Arbeitnehmer ein Auskunftsanspruch nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO zusteht. Darüber hinaus verurteilte es den Arbeitgeber zu einer Zahlung von 5.000,00 €.</p><p>Denn der Arbeitgeber hatte zunächst <strong>verspätet</strong>, dann <strong>unvollständig</strong> die Auskunft beantwortet. Der Arbeitgeber habe gegen die <strong>Monatsfrist verstoßen,</strong> sowie nicht vollständig Datenauskunft gegeben.</p><p>Das Gericht führte aus:“ Ein immaterieller Schaden entsteht nicht nur in den <br />&#8218;auf der Hand liegenden Fällen&#8216;, wenn die datenschutzwidrige Verarbeitung zu einer Diskriminierung, einem Verlust der Vertraulichkeit, einer Rufschädigung oder anderen gesellschaftlichen Nachteilen führt, sondern auch, wenn die betroffene Person um ihre Rechte und Freiheiten gebracht oder daran gehindert wird, die sie betreffenden personenbezogenen Daten zu kontrollieren“. Hinsichtlich der Errechnung des Schmerzensgeldes schreib das Gericht: „Unter Berücksichtigung all dessen hat die Kammer<strong> für die ersten zwei Monate der Verspätung jeweils 500 €, für die weiteren etwa drei Monate jeweils 1.000 € und für die beiden inhaltlichen Mängel der Auskunft jeweils 500 € angesetzt.</strong>“</p><p> </p><h2>Fazit</h2><p>Daten werden immer mehr ins Verbraucherbewusstsein vorrücken. Es lohnt sich, selbstbewusst die Ansprüche aus der <strong>DSGVO</strong> zu nutzen, um die Hoheit über die eigenen Daten zu erhalten. Sollte Ihrem Auskunftsanspruch nicht hinreichend genügt werden, können Sie sogar einen Schadensersatz oder ein Schmerzensgeld einfordern.</p>								</div>
				</div>
					</div>
		</div>
					</div>
		</section>
				</div>
		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/auskunftsanspruch-nach-art-15-dsgvo-was-muessen-sie-beachten/">Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO &#8211; Wann Sie Schmerzensgeld erhalten</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Kostenfreie Kopie der Patientenakte erhalten?</title>
		<link>https://vinqo.de/kostenfreie-kopie-der-patientenakte-erhalten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 03 Nov 2020 13:57:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Schmerzensgeld]]></category>
		<category><![CDATA[§ 630g BGB]]></category>
		<category><![CDATA[Abschriften]]></category>
		<category><![CDATA[Anspruch]]></category>
		<category><![CDATA[Art. 15 Abs. 3 DSGVO]]></category>
		<category><![CDATA[Art. 82 DSGVO]]></category>
		<category><![CDATA[Arzt]]></category>
		<category><![CDATA[Auskunft]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[datenschutzwidrige Verarbeitung]]></category>
		<category><![CDATA[Datenweitergabe]]></category>
		<category><![CDATA[DSGVO]]></category>
		<category><![CDATA[DSGVO-Verstoß]]></category>
		<category><![CDATA[elektronischen Format]]></category>
		<category><![CDATA[Freiheiten]]></category>
		<category><![CDATA[Grundrecht]]></category>
		<category><![CDATA[kostenfrei]]></category>
		<category><![CDATA[Kostentragung]]></category>
		<category><![CDATA[Patientenakte]]></category>
		<category><![CDATA[Patientenakte herausgeben]]></category>
		<category><![CDATA[Patientenakten]]></category>
		<category><![CDATA[personenbezogenen Datenelektronischen Format]]></category>
		<category><![CDATA[Verarbeitung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://vinqo.de/?p=9819</guid>

					<description><![CDATA[<p>Grundsätzlich hat jeder Mensch einen Anspruch, Einblicke in seine Patientenakte zu erhalten. Dies stellt sogar ein Grundrecht dar, denn das Recht zu wissen, wer welche Daten über einen speichert, gehört zu dem „Informationellen Selbstbestimmungsrecht“. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/kostenfreie-kopie-der-patientenakte-erhalten/">Kostenfreie Kopie der Patientenakte erhalten?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[		<div data-elementor-type="wp-post" data-elementor-id="9819" class="elementor elementor-9819" data-elementor-post-type="post">
						<section class="elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-6e0a0d7 elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default" data-id="6e0a0d7" data-element_type="section" data-e-type="section">
						<div class="elementor-container elementor-column-gap-default">
					<div class="elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-0121c9d" data-id="0121c9d" data-element_type="column" data-e-type="column">
			<div class="elementor-widget-wrap elementor-element-populated">
						<div class="elementor-element elementor-element-525d903 elementor-widget elementor-widget-text-editor" data-id="525d903" data-element_type="widget" data-e-type="widget" data-widget_type="text-editor.default">
				<div class="elementor-widget-container">
									<p>Grundsätzlich hat jeder Patien einen Anspruch, Einblick in seine Patientenakte zu erhalten. Dies stellt sogar ein <b>Grundrecht </b>dar, denn das Recht zu wissen, wer welche Daten über einen speichert, gehört zu dem „Informationellen Selbstbestimmungsrecht“. Von besonderem rechtlichem Interesse können <strong>Patientenakten</strong> aber gerade in zweierlei Hinsicht sein: </p><p>Erstens, wenn es um Fälle der <strong>Arzthaftung</strong> geht, also der Verdacht im Raum steht, dass dem behandelnden Arzt ein Fehler unterlaufen sein könnte. </p><p><span style="font-size: 1rem;">Und zweitens, wenn es darum geht, dass man von einem Dritten geschädigt wurde, und nun die Akte zum Nachweis eines Schmerzensgeldanspruches auf Grundlage der ärztlichen Behandlung benötigt. </span></p><p><span style="font-size: 1rem;">Grundsätzlich sind Ärzte (meistens) bereit, ergänzende Arztberichte oder die Patientenakte an Sie herauszugeben. Doch manche Ärzte weigern sich, die Patientenakte kostenfrei zur Verfügung zu stellen und beharren darauf, die Patientendaten per Datenträger gegen einen <b>Geldbetrag </b>zu verschicken. Zu Recht?</span></p>								</div>
				</div>
					</div>
		</div>
					</div>
		</section>
				<section class="elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-e40a089 elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default" data-id="e40a089" data-element_type="section" data-e-type="section">
						<div class="elementor-container elementor-column-gap-default">
					<div class="elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-762a608" data-id="762a608" data-element_type="column" data-e-type="column">
			<div class="elementor-widget-wrap elementor-element-populated">
						<div class="elementor-element elementor-element-8d4935b elementor-widget elementor-widget-text-editor" data-id="8d4935b" data-element_type="widget" data-e-type="widget" data-widget_type="text-editor.default">
				<div class="elementor-widget-container">
									<h2>Rechtliche Grundlagen</h2><p>Um Einsicht in die Patientenakte zu erhalten, können Sie sich rechtlich sowohl auf <a href="https://dsgvo-gesetz.de/art-15-dsgvo/">Art. 15 DSGVO</a> als auch auf <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__630g.html">§ 630g Abs. 1 BGB</a> berufen.</p><p>15 Abs. 3 DSGVO lautet:</p><p style="padding-left: 40px;"><em>„Der Verantwortliche stellt eine <b>Kopie </b>der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann der Verantwortliche ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen. Stellt die betroffene Person den Antrag elektronisch, so sind die Informationen in einem gängigen elektronischen Format zur Verfügung zu stellen, sofern sie nichts anderes angibt.“</em></p><p>Hieraus lässt sich entnehmen: Der Arzt ist <b>verpflichtet</b>, zumindest die erste <b>Kopie </b>der Daten <b>kostenfrei </b>an Sie herauszugeben. Er kann laut Wortlaut die Herausgabe nach<b> Art. 15 DSGVO</b> nur dann verweigern, wenn die Freiheiten anderer Personen betroffen sind. Dies wird zumindest bei Patientenakten regelmäßig nicht der Fall sein: Hierin geht es (fast) ausschließlich um die persönliche Behandlung durch einen Arzt, dessen Interessen werden aber regelmäßig nicht einem Anspruch zuwiderlaufen können.</p><p>630g Abs. 2 BGB lautet hingegen:</p><p style="padding-left: 40px;"><em>„Der Patient kann auch elektronische Abschriften von der Patientenakte verlangen. Er hat dem Behandelnden die entstandenen <strong>Kosten</strong> zu erstatten.“</em></p><p>Jedoch kann eine Aktenherausgabe dann verweigert werden, soweit erhebliche therapeutische Zweifel eine vollständige Aktenherausgabe zuwiderlaufen. Dies wird jedoch nur in Einzelfällen gegeben sein.</p><p>Mithin wäre hier also ein Ersatz der entstandenen Kosten zu bejahen. Somit widersprechen sich die beiden Normen. Art. 15 DSGVO stellt auf eine kostenfreie Übersendung Ihrer personenbezogenen Daten ab, § 630g BGB sieht hingegen die Möglichkeit der Kostenauferlegung vor.</p><p>Welche der Anspruchsgrundlagen einschlägig ist, entschied das LG Dresden im Frühsommer des Jahres 2020:</p><h2><a href="https://arge-medizinrecht.de/wp-content/uploads/2020/08/urteil-lg-dresden-6-o-7620.pdf">Urteil des LG Dresden, 29.05.2020 – 6 O 76/20 –</a></h2><p>Eine Patientin hatte gefordert, dass Sie gem<b>. Art. 15 Abs. 3 DSGVO</b> eine <b>unentgeltliche </b>Auskunft über Ihre gespeicherten Daten einer Klinik als PDF-Datei erhalten soll. Die Klinik hielt entgegen, dass dies nach <b>§ 630g Abs. 2 BGB </b>nur gegen eine Zahlung von<b> 5,90 € </b>erfolge.</p><p>Das Gericht ging in seinen Entscheidungsgründen davon aus, dass die beiden Anspruchsgrundlagen grundsätzlich nebeneinander bestehen. Es kommt hierbei auch nicht darauf an, für welchen <b>Zweck </b>die Daten von dem Anspruchssteller genutzt werden sollen. Ein Vorrang des § 630g BGB gebe es nicht. Wenn ein Anspruchssteller seinen Anspruch allein auf Art. 15 Abs. 3 DSGVO stützt, muss auch diesem ohne Kostenersatz vollständig entsprochen werden. Insbesondere handelt es sich bei einem PDF-Format um so ein gängiges elektronisches Format, dass die Klinik sich nicht darauf stützen kann, dass eine solche Übersendung ihr nicht möglich sei.</p><h2>Fazit</h2><p>Das Landgericht hat damit die Frage nach der Kostentragung eindeutig entschieden. Wenn Sie Ihre Patientenakte in Form eines PDF-Formats <strong>kostenfrei</strong> übermittelt haben möchten, darf der Arzt dies nicht unter Hinweis des § 630g BGB verweigern.</p><p>In diesem Fall können Sie sich an die Landesdatenschutzbehörde und die Ärztekammer wenden.</p>								</div>
				</div>
					</div>
		</div>
					</div>
		</section>
				</div>
		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/kostenfreie-kopie-der-patientenakte-erhalten/">Kostenfreie Kopie der Patientenakte erhalten?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
