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	<title>Ebike Archive - VINQO Rechtsanwälte</title>
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	<description>Die neue Generation der Rechtsberatung</description>
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		<title>Fahrradunfall mit Leasingrad &#8211; Darauf müssen Sie achten!</title>
		<link>https://vinqo.de/fahrradunfall-mit-leasingrad-darauf-muessen-sie-achten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 02 Mar 2021 06:59:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Der Trend zum Leasing hat mittlerweile auch den Fahrradmarkt erreicht. Hier haben sich neue und innovative Geschäftsmodelle gebildet, die Elemente des klassischen Leasings erhalten, oder das Leasing-Modell vollständig übernommen haben. Doch was ist, wenn man mit einem solchen Rad dann einen Unfall baut? Worauf Sie bei einem Fahrradunfall mit einem Leasingrad achten müssen, stellen Wir Ihnen im Folgenden vor. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-mit-leasingrad-darauf-muessen-sie-achten/">Fahrradunfall mit Leasingrad &#8211; Darauf müssen Sie achten!</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p>Der Trend des Leasings hat mittlerweile auch den <strong>Fahrradmarkt</strong> erreicht. Hier haben sich neue und innovative Geschäftsmodelle gebildet, die Elemente des klassischen Leasings erhalten, oder das Leasing-Modell vollständig übernommen haben (z.B. <a href="https://www.jobrad.org/">JobRad</a> oder <a href="https://www.bikeleasing.de/">BikeLeasing</a>) Doch was ist, wenn man mit einem <strong>Leasingrad</strong> dann in einen Fahrradunfall verwickelt ist? Worauf Sie bei einem <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-was-muss-ich-tun/">Fahrradunfall</a> mit einem Leasingrad achten müssen, stellen wir Ihnen im Folgenden vor.</p>								</div>
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									<h2>Wem gehört das Leasingrad?</h2><p>Den verschiedenen Formen aller <strong>Leasing</strong>&#8211;<strong>Modelle</strong> ist gleich, dass Sie selber nicht Eigentümer des Fahrrades werden. Der <strong>Eigentümer</strong> des Fahrrades bleibt der <strong>Leasinggeber</strong>, also im Regelfall der Vertragspartner des Fahrradleasing. Dies hat zur Folge, dass Sie nach einem Fahrradunfall<strong> keine Schadensersatzansprüche</strong> hinsichtlich des beschädigten Fahrrads haben. Denn diese stehen weiterhin dem Leasinggeber zu.</p><h2>Besitzrecht/ Ersatzfahrzeug</h2><p>Bei einen Leasingvertrag wird die <strong>Nutzung</strong> des Fahrrades regelmäßig Ihnen als Leasingnehmer zustehen. Das führt dazu, dass Sie unter Umständen bei einem <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-schriften/">Fahrradunfall</a> einen Anspruch auf ein <a href="https://vinqo.de/nutzungsausfall-bei-fahrraedern-und-e-bikes/">Ersatzrad</a> für den Zeitraum haben, in welchem Ihr Fahrrad in der <a href="https://vinqo.de/schadensersatz-nach-fahrradunfall-berechnen-gutachten-und-kostenvoranschlag/">Werkstatt </a>ist.</p><p>Sollten Sie auf ein Ersatzfahrrad verzichten, kann Ihnen sogar der <a href="https://vinqo.de/nutzungsausfall-bei-fahrraedern-und-e-bikes/"><strong>Nutzungsausfall</strong></a> zustehen. Um einen Nutzungsausfall geltend zu machen, müssen Sie nachweisen, dass es sich bei dem Fahrrad für Sie um ein zentrales <strong>wirtschaftliches Gut</strong> handelt, weil Sie es beispielsweise nutzen, um alle Einkäufe zu tätigen und zur Arbeit zu fahren. Das Fehlen des Fahrrades muss sich spürbar auf Ihre <strong>Lebensführung</strong> auswirken. Des Weiteren müssen Sie <strong>beweisen</strong>, dass Sie das Fahrrad aufgrund des Unfalles für einen Zeitraum nicht benutzen konnten, obwohl Sie dafür in der Lage waren und es auch genutzt hätten. </p><p>In manchen Leasing-Verträgen wird übrigens geregelt, dass Sie im Falle eines Unfalles ein <strong>Ersatzrad</strong> (teilweise auch kostenlos) zur Verfügung gestellt bekommen. Wenn es kostenlos zur Verfügung gestellt wird, können Sie natürlich <strong>keinen</strong> Nutzungsersatz verlangen oder ein anderes Rad anmieten. Wenn es mit Kosten verbunden ist, können Sie diese Kosten von dem Unfallgegner unter Umständen ersetzt verlangen.</p><h2>Reparatur</h2><p>Ob und wie das Fahrrad <strong>repariert</strong> wird, liegt bei einem Leasing-Fahrrad normalerweise nicht mehr in Ihrem Entscheidungsbereich, sondern ist Entscheidung des <strong>Leasinggebers</strong>.</p><p>Der Leasinggeber kann sich aber nicht entscheiden, das Fahrrad weder zu reparieren noch Ihnen keinen Ersatz zukommen zulassen. Denn hierzu ist er in der Regel vertraglich <strong>verpflichtet</strong>. Die <strong>Reparaturfreigabe</strong> muss trotzdem <strong>durch</strong> den <strong>Leasingeber</strong> vorgenommen werden. Erst wenn der Leasingeber also sein „Go“ gibt, darf das Fahrrad von der Werkstatt repariert werden.</p><p>Der Leasinggeber kann grundsätzlich auch einfordern, dass das Fahrrad zu einer Vertragswerkstatt eingeschickt wird. Sie selber müssen bei einem unverschuldeten Fahrradunfall die <strong>Reparaturkosten</strong> nicht fürchten, im Regelfall holt sich der Leasinggeber diese direkt beim Unfallverursacher zurück.</p><h2>Merkantiler Minderwert</h2><p>Unter dem merkantilen Minderwert versteht man, dass ein Unfallfahrrad allein durch den Umstand, dass es einen Unfall hatte, regelmäßig weniger wert sein wird. Denn wenn eine Person die Wahl hat, ein unfallfreies oder unfallbehaftetes Fahrrad zu kaufen, wird sie sich regelmäßig für das<strong> unfallfreie Rad</strong> entscheiden. Dieser merkantiler Minderwert muss durch den Unfallgegner, wenn dieser den Unfall verursacht hat, ersetzt werden. Im Regelfall wird dieser <strong>Ersatzanspruch</strong> an den Leasinggeber gezahlt.</p><p>Im Falle des <a href="https://vinqo.de/ansprueche-nach-fahrradunfall-das-steht-ihnen-zu/">Merkantilen Minderwertes</a> können Ihre Interessen mit denen des Leasinggebers kollidieren. Wenn der Leasinggeber einen <strong>Ersatz</strong> in Form des merkantilen Minderwert erhalten hat, darf er Ihnen nicht in der <strong>Abschlagszahlung</strong> oder bei Beendigung des Leasings die <strong>Verschlechterung</strong> des Fahrrades „auflasten“.</p><p>Der <strong>BGH</strong> hat hierzu geurteilt, dass dieser Anspruch zum <strong>Leasingnehmer</strong> indirekt <strong>durchgereicht</strong> werden muss:</p><p>Entweder, in dem dieser Betrag in die <strong>Reparatur</strong> oder Wiederbeschaffung eines Fahrrads investiert wird, oder indem der Betrag auf den <strong>Restwertausgleich</strong> am Ende des Leasingvertrages anzurechnen ist. Die Rechtsprechung des BGH bezog sich hierbei zwar auf das Leasen eines PKW, jedoch können diese Grundsätze auch auf das Leasen eines Fahrrades angewandt werden.</p><h2>Schmerzensgeld, Bekleidung uvm.</h2><p>Während der Leasinggeber also direkt oder indirekt sicherstellt, dass Ihr geleastes Fahrrad wieder zur Verfügung steht, müssen Sie sich um alle weitergehenden Ansprüche selbst kümmern. </p><p>Insbesondere der rechtlich besonders komplizierte Schmerzensgeldanspruch nach einem Fahrradunfall muss von Ihnen selbst durchgesetzt werden. Hinzu kommen Kosten für die beschädigte Bekleidung, den Helm, Fahrtkosten uvm. </p><p>Dabei zählen Fahrradunfälle sicherlich zu den <a href="https://www.youtube.com/watch?list=TLGGb2s6foNKr4MyNzAyMjAyMQ&amp;v=p3c6QoT6qUI&amp;feature=emb_title">rechtlich komplexesten Schadensfällen</a>, sodass Sie hier keinesfalls alleine gegen die gegnerische Versicherung vorgehen sollten. Andernfalls besteht sogar die Gefahr, dass Sie sich gegenüber <a href="https://vinqo.de/abfindungserklaerung-unterzeichnen-risiken-und-nachteile/">Ihrem Arbeitgeber selbst schadenersatzpflichtig</a> machen!</p><p>Zusätzlich sollten Sie darauf achten, spezialisierte, rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ohne spezielle Erfahrung bei Fahrradunfällen können Ihnen schnell aus Unwissenheit Ihres Rechtsanwalts / Rechtsdienstleisters Nachteile entstehen, die hinterher kaum korrigiert werden können. </p><h2>Fazit</h2><p>Bei einem Leasingfahrrad teilen sich die <strong>Schadensersatzansprüche</strong> regelmäßig auf Leasinggeber und Leasingnehmer auf. Alle oben genannten Grundsätze kommen natürlich nur dann zum Tragen, wenn in Ihrem <strong>Leasingvertrag</strong> nicht eine andere Vereinbarung mit dem Leasinggeber getroffen wurde.</p><p>Nach einem Fahrradunfall sollten Sie daher immer zunächst in Ihren Vertrag schauen, was genau von dem Ihrem Leasinggeber im Falle eines Unfalls gefordert wird und was er leistet. Hierdurch ersparen Sie sich mögliche Rechtsunsicherheiten und <strong>Kosten</strong>, beispielsweise wenn Sie trotz entgegenstehender vertraglicher Klausel ein Ersatzfahrrad anmieten</p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-mit-leasingrad-darauf-muessen-sie-achten/">Fahrradunfall mit Leasingrad &#8211; Darauf müssen Sie achten!</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Erfahrungsbericht: Fahrradunfall und die Folgen aus Expertensicht</title>
		<link>https://vinqo.de/erfahrungsbericht-fahrradunfall-und-die-folgen-aus-expertensicht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 21 Sep 2020 13:38:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Was muss man nach einem Fahrradunfall beachten? In meinem persönlichen Erfahrungsbericht erkläre ich euch, worauf ihr achten müsst!</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/erfahrungsbericht-fahrradunfall-und-die-folgen-aus-expertensicht/">Erfahrungsbericht: Fahrradunfall und die Folgen aus Expertensicht</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p style="text-align: left;"><em>Foto: Filmproduktion Hulok</em></p>								</div>
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									<p><em>Ein Beitrag von <b>Marie Platner</b>, Motorradfahrerin, Mountainbikerin und Schadenmanagerin bei <a href="https://vinqo.de/ueber-uns/">VINQO</a>.</em></p><p>Ich, Marie Platner, liebe die Fortbewegung auf zwei Rädern im Alltag und in der Freizeit.</p><p>Vor ca. 6 Jahren entdeckte ich meine Liebe zum <a href="https://vinqo.de/motorradunfall-schmerzensgeld/">Motorrad</a> fahren, seit 2 Jahren bin ich auch ohne Motor gerne auf zwei Rädern unterwegs. Nach der Arbeit eine Runde mit dem Mountainbike im Wald zu drehen und neue Trails zu entdecken, macht mir unheimlich viel Spaß.</p><p>Doch häufig ist das Fahren im Wald nicht der gefährlichste Teil am Fahrrad fahren, sondern der Weg zum Wald. Im Straßenverkehr ist man mit dem Fahrrad leider der schwächere Verkehrsteilnehmer und wird häufig auch noch von anderen Autofahrern übersehen oder nicht wie ein richtiger Verkehrsteilnehmer behandelt. So <b>überholen Autos mit zu wenig Abstand</b>, drängeln und übersehen einen häufig, weil sie z. B. den Schulterblick vergessen. Dadurch ist die Fahrt zu den Trails stressig und vor allem gefährlich. Der einzige Vorteil in solchen Situationen: Die <b>Schutzkleidung</b> verhindert bei einem Unfall auf der Straße schlimmere Verletzungen. Erst kürzlich hatte eine Freundin einen <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall/">Fahrradunfall</a>, weil ein Auto ihr die Vorfahrt genommen hatte.</p><p>Wenn nach einem Fahrradunfall der erste Schock verarbeitet ist, geht es an die <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-was-muss-ich-tun/"><b>Schadenabwicklung</b></a>, um die beschädigten Gegenstände wiederherzustellen bzw. zu reparieren. Hier treten einige Fragen und Probleme auf: angefangen bei der Frage ob man <a href="https://vinqo.de/wie-viel-schmerzensgeld-nach-einem-fahrradunfall/"><b>Schmerzensgeld</b></a> bekommt bis hin zu der Frage was mit dem <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-schadenersatz-fur-reparatur-nach-fahrradunfall-erhalten/"><b>beschädigten Fahrrad </b></a>passiert. Für mich ist die Abwicklung kein Problem, aber auch nur <b>weil ich tagtäglich Schadensfälle wie diese bearbeite</b> und die Tricks der Versicherung des Unfallverursachers kenne. Wenn man nicht gerade in diesem Bereich berufilch tätig ist, sieht das jedoch leider anders aus. </p>								</div>
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									<h2>Meine Ratschläge nach einem Fahrradunfall</h2><p>Sucht euch professionelle Unterstützung, die sich mit Fahrradunfällen und deren Abwicklung auskennt. Der zweite Tipp: Merkt euch das <b>Kennzeichen</b> / <b>Kontaktdaten</b> des <b>Unfallverursachers</b>, denn sonst habt ihr später keinen Anspruchsgegner, von dem ihr euch den Schadenersatz zurückholen könnt. <span style="letter-spacing: 0px;">Wenn Ihr das Kennzeichen habt, bringen wir die Versicherung des Unfallverursachers für euch in Erfahrung und machen dort <a href="https://vinqo.de/wirtschaftlicher-totalschaden-nach-fahrradunfall/">Schadensersatz für eurer beschädigtes Fahrrad</a> und das Schmerzensgeld für euch geltend.</span></p><p>Damit ihr nach eurem  Fahrradunfall auch <a href="https://vinqo.de/so-erhalten-sie-ein-maximales-schmerzensgeld/"><b>Schmerzensgeld</b></a> problemlos erhaltet, solltet Ihr auf jeden Fall <b>zum Arzt gehen</b> und eure Verletzungen dort untersuchen und dokumentieren lassen. Mit Hilfe des Arztberichtes können wir dann das Schmerzensgeld beziffern. Zusätzlich hilfreich sind <b>Fotos von den Verletzungen</b>, sofern die Verletzungen sichtbar sind.</p><p>Doch neben den Verletzungen am Körper sind vor allem die <b>Schäden am Bike</b> und des Zubehörs besonders ärgerlich. Leider bekommt man die Teile nicht mal so eben von der Versicherung ersetzt, sondern nur die <b>Differenz</b> zwischen dem Zustand vor und nach dem, da ein Geschädigter nach einem Unfall nicht besser gestellt werden darf als vorher. Das kann unfair und ärgerlich sein, jedoch ist es ein Grund mehr, sich von Profis helfen zu lassen, um nicht noch mehr Ansprüche zu verlieren.</p><p>Das Fahrrad steht beim Schadenersatz im Vordergrund. Das Bike, auf das oftmals lange Zeit gespart wurde oder sogar ein Kredit für aufgenommen worden ist, ist nun beschädigt. Da <b>Mountainbikes</b> und andere Fahrräder wie z. B. <b>E-Bikes </b>oder bestimmte <b>Rennräder</b> sehr teuer in der Anschaffung sein können, ist es besonders wichtig den <b>Anschaffungsbeleg</b> aufzubewahren. Denn bei älteren Fahrrädern kann der Schaden auch teilweise pauschal geschätzt werden. </p><p>Bei hochwertigeren Fahrrädern muss jedoch geprüft werden, <a href="https://vinqo.de/schadensersatz-nach-fahrradunfall-berechnen-gutachten-und-kostenvoranschlag/">ob ein Kostenvoranschlag oder ein Gutachten erstellt werden soll</a>. Ein Kostenvoranschlag ist eine grobe Auflistung der Schadenspositionen und liegt kostentechnisch bei ca. 50,00 €. Ein Gutachten hingegen ist viel detaillierter und prüft auch, ob nicht <b>Risse in dem Rahmen</b> entstanden sind. Da ein Gutachten mehrere hundert Euro kostet, empfehlen wir euch nicht sofort das Gutachten in Auftrag zu geben, nur weil Ihr Sorge vor einem Riss habt oder das Fahrrad besonders teuer war. </p><p>Zuerst muss ermittelt werden, ob der<b> Wert des Fahrrads die Kosten eines Gutachtens rechtfertigt</b> (hierbei spielt auch eine Rolle, vor wie viel Jahren Ihr euch das Fahrrad zugelegt habt) und ob die Versicherung bereit ist, die Kosten für das Gutachten zu übernehmen. Denn wenn Ihr zu voreilig seid, müsst ihr am <b>Ende das Gutachten selber bezahlen</b> und bekommt das Geld nicht von der Versicherung zurück. Damit das nicht vorkommt, beraten wir euch gerne, ob in eurem Fall ein Gutachten oder ein Kostenvoranschlag notwendig ist und halten Rücksprache mit der Versicherung.</p><p>Wenn Ihr dann die <b>Reparaturkosten des Fahrrads</b> in Erfahrung gebracht habt, erhaltet ihr von der Versicherung einen Teil des Schadensersatzes. Diese wird jedoch in keinem Fall direkt in voller Höhe den Betrag begleichen. Prinzipiell wird <b>erst der Nettobetrag ausgezahlt</b> und nur wenn der Reparaturnachweis bzw. -beleg nachträglich eingereicht wird, wird die <b>Mehrwertsteuer</b> noch ausgezahlt. Dies ist eine der vielen Kleinigkeiten, über die euch sonst keiner informiert. Des Weiteren zahlt die Versicherung auch gerne mal nur 2/3 der Reparaturkosten, auch wenn Ihr schwarz auf weiß nachweisen könnt, dass die Reparaturkosten höher sind. </p><p><b>Warum</b>? Weil die Versicherungen versuchen, an allen Ecken Geld sparen wollen. Deshalb muss die Schadensabwicklung immer sorgfältig geprüft werden und vor allem hartnäckig und rechtlich fundiert nachgehakt werden. Und zwar so lange, bis ihr die Entschädigung in voller Höhe erhaltet. Denn häufig gibt es keine begründeten Einwände, die die Versicherung hat. Doch solange nicht das Geld richtig eingefordert wird, rücken diese auch nicht freiwillig mit dem Geld raus. Eine Situation, die den Fahrradfahrer nach einem Fahrradunfall stark benachteiligt.</p><p>Bei <b>beschädigten Gegenständen </b>wie Fahrrad, Flaschenhalter oder z. B. Handschuhe werden immer folgende Informationen benötigt: </p><ol><li>Anschaffungsbeleg (oder Anschaffungszeitpunkt und Preis) und </li><li>Fotos von den Schäden. </li></ol><p>Diese Informationen solltet Ihr also immer mit angeben, damit der euch zustehende Schadensersatz bzw. <b>Zeitwert</b> von vor dem Unfall ermittelt werden kann. Zur Ermittlung oder Berechnung des Zeitwertes gibt es im Fahrradbereich mehrere Methoden, die genau durchgerechnet werden müssen, damit ihr kein Geld verpasst.</p><p><span style="letter-spacing: 0px;">Ihr erhaltet dann von der Versicherung den Betrag, der z. B. euer Flaschenhalter vor dem Unfall Wert war. Der Zeitwert weicht häufig stark von dem Kaufpreis ab und liegt oftmals bei der Hälfte. Hier ist es wichtig, einen Nachweis zu erbringen, für wie viel Euro Ihr euch diesen Helm erneut zulegen könnt, damit Ihr auch tatsächlich genug Schadensersatz erhaltet. Dieses Prinzip lässt sich auf die meisten Zubehörteile wie z. B. die Mountainbikehose übertragen. Ausnahmen können gemacht werden, wenn der beschädigte Gegenstand besonders neu ist, dann kann in Ausnahmefällen auch der Neupreis gezahlt werden. <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-ohne-helm-bekomme-ich-trotzdem-schmerzensgeld/">Außerdem kann beim Fahrradhelm immer der Neupreis verlangt werden! </a></span></p>								</div>
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									<p>Es ist super ärgerlich, dass der Schadensersatz nicht so einfach wie man annimmt ausgezahlt wird und man mit der Schadenabwicklung eigentlich alleine gelassen wird. </p><p>Wir helfen euch deshalb von Anfang bis Ende, eure Ansprüche durchzusetzen und das zu erhalten, was euch auch tatsächlich zusteht. Dazu gehören: <a href="https://vinqo.de/wie-viel-schmerzensgeld-nach-einem-fahrradunfall/">Schmerzensgeld</a>, Schadensersatz, <a href="https://vinqo.de/verdienstausfall-und-entgangener-gewinn-als-selbststaendiger-bei-verletzung/">entgangener Gewinn</a>, eine Kostenpauschale in Höhe von 25,00 € und ggf. <a href="https://vinqo.de/nutzungsausfall-bei-fahrraedern-und-e-bikes/">Nutzungsausfall</a>. Auslagen für Arztkosten, Medikamente oder Fahrtkosten könnt Ihr euch auch von der Versicherung zurückholen. Wichtig hierfür ist die nachvollziehbare Dokumentation, wie z. B. mit Quittungen oder Bustickets.</p><p><b>Zusammenfassend</b> kann gesagt werden:<b> Lasst die Finger von der Schadenabwicklung</b>, wenn Ihr keine Ahnung habt. Das klingt zwar hart, aber bevor Ihr Angaben bei der Versicherung macht, die euch später zum Nachteil vorgehalten werden, solltet ihr euch lieber von Anfang an <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall/">von einem Profi helfen lassen und kein Geld verlieren</a>. </p><p>Solltet Ihr Fragen haben oder Hilfe bei der Schadenabwicklung benötigen, sind wir gerne für euch da!</p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/erfahrungsbericht-fahrradunfall-und-die-folgen-aus-expertensicht/">Erfahrungsbericht: Fahrradunfall und die Folgen aus Expertensicht</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Fahrradunfall &#8211; Was muss ich tun?</title>
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		<pubDate>Fri, 11 Sep 2020 11:23:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Die Zahl der Fahrradfahrer in Deutschland steigt jedes Jahr. Leider steigt damit auch die Zahl der im Straßenverkehr verunfallten Fahrradfahrer. Im Jahr 2018 verunfallten rund 90.000 Fahrradfahrer, davon fast 500 tödlich. Neben den gesundheitlichen Aspekten müssen auch rechtliche Fragen beantwortet werden. Nach einem Fahrradunfall steht man aber häufig unter Schock.  Wir erklären Ihnen deshalb, was...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-was-muss-ich-tun/">Fahrradunfall &#8211; Was muss ich tun?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Die Zahl der Fahrradfahrer in Deutschland steigt jedes Jahr. Leider steigt damit auch die Zahl der im Straßenverkehr verunfallten Fahrradfahrer. Im Jahr 2018 verunfallten rund 90.000 Fahrradfahrer, davon fast 500 tödlich.</p><p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Neben den gesundheitlichen Aspekten müssen auch rechtliche Fragen beantwortet werden. Nach einem Fahrradunfall steht man aber häufig unter Schock. </p><p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Wir erklären Ihnen deshalb, was Sie nach einem Fahrradunfall unbedingt beachten sollten.</p>								</div>
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									<h2>Schritt 1: Verletzungen versorgen und Polizei rufen</h2><p>Im Zweifel sollten Sie, falls Sie auf dem Fahrrad Beteiligter eines Unfalls geworden sind, überprüfen, inwieweit <strong>Verletzungen</strong> vorliegen, die das Rufen eines <strong>Krankenwagens</strong> notwendig machen. Gerade in Fällen, in denen der Kopf oder der Rücken verletzt worden sind, sollten Sie die Verletzungen möglichst schnell ärztlich untersuchen lassen.</p><p>Sollten Sie sich unsicher sein, ob Ihre Verletzungen das Rufen eines Krankenwagens rechtfertigen, lohnt sich ein Anruf bei der kassenärztlichen Vereinigung unter 116117. Diese können Ihnen Auskunft darüber geben, ob eine notärztliche Untersuchung schnellstmöglich vorgenommen werden sollte oder ob ein Besuch beim Hausarzt reicht.</p><p>Unsicherheit besteht auch häufig bezüglich der Frage, ob die <strong>Polizei</strong> gerufen werden muss. Gerade bei kleineren Schäden gibt es <strong>keine Pflicht</strong>, die Polizei hinzuzurufen. Ist die Schuldfrage jedoch streitig oder sind die Verletzung nicht nur geringfügig, so empfiehlt es sich, zur Unfallaufnahme die Polizei hinzuziehen.</p><h2>Schritt 2: Startschuss für Schadensregulierung</h2><p>Sollten die Verletzungen nicht so dramatisch sein, als dass das Rufen eines Krankenwagens oder eines Notarztes notwendig wären, kann bereits am Unfallort die Aufarbeitung des <strong>Unfallhergangs</strong> vorgenommen werden, damit es hinterher bei der Durchsetzung Ihrer Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche nicht zu Streitigkeiten und Verzögerungen kommt.</p><p>Hierzu sollten Sie folgende Schritte beachten:</p><h2>Schritt 3: Datenerfassung</h2><h3>Personalien des Unfallverursachers und Kennzeichen notieren</h3><p>Es ist unerlässlich, dass nach einem Fahrradunfall die <strong>Daten</strong> der anderen <strong>Unfallteilnehmer</strong> notiert werden. Hierzu kann beispielsweise ein Foto vom <strong>Personalausweis</strong> gemacht werden. Wurden Sie auf Ihrem Fahrrad von einem Auto angefahren oder ein Fahrzeuginsasse hat die Fahrzeugtür unvorsichtig geöffnet und Sie sind mit dieser kollidiert, so ist es bereits ausreichend, dass Sie sich das Kennzeichen notieren. Mithilfe des Kennzeichens kann beim Zentralruf der Autoversicherer die Versicherung erfragt werden. </p><p>Sollte der Unfallhergangs streitig sein, oder ein Unfallverursacher seine Daten nicht mitteilen wollen, ist ein Anruf bei der <strong>Polizei</strong> unumgänglich. Grundsätzlich besteht keine Pflicht, die Polizei hinzuzurufen, sollte jedoch ein nicht unbeachtlicher Personenschaden entstanden sein, wird die Polizei regelmäßig zusammen mit einem Krankenwagen erscheinen und die Personalien der Unfallbeteiligten erfassen.</p><p>Die Daten der Gegenseite sind für Sie auf dem Weg zur Regulierung des Schadens unerlässlich. Denn die Gegenseite ist, natürlich abhängig davon, ob sie den Unfall verursacht hat, zum <strong>Schadensersatz</strong> verpflichtet.</p><h3>Zeugen des Fahrradunfalls ansprechen und Daten notieren</h3><p>Insbesondere wenn die Gegenseite sich uneinsichtig zeigt, sollten Sie überprüfen, ob Außenstehende den Unfall beobachten konnten.</p><p>Im Regelfall geben Zeugen gerne ihre Personalien heraus, um Ihnen als Fahrradfahrer zu helfen. Sie müssen jedoch zumeist aktiv auf umstehende Passanten zugehen und nachfragen. </p><p>Zeugen  können nicht nur wichtige Anhaltspunkte für die Frage nach der Unfallursache geben, häufig sind Zeugen die wichtigsten Beweismittel, um Haftungseinwände der gegnerischen Versicherung und Schutzbehauptungen des Unfallverursachers entkräftigen zu können.</p>								</div>
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									<p><strong>Keinen Helm bei dem Unfall getragen? Lesen Sie in <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-ohne-helm-bekomme-ich-trotzdem-schmerzensgeld/" target="_blank" rel="noopener">diesem Beitrag</a>, ob trotzdem ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht!</strong></p>								</div>
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									<h3>Schäden und Verletzungen nach einem Fahrradunfall dokumentieren</h3><p>Wurden die <strong>Daten</strong> von <strong>Unfallbeteiligten</strong> und <strong>Zeugen</strong> aufgenommen, müssen nun die entstandenen <strong>Sachschäden</strong> und <strong>Verletzungen</strong> <strong>dokumentiert</strong> werden.</p><h4>Sachschäden dokumentieren</h4><p>Alle Schäden am <strong>Fahrrad</strong> sollten bestmöglich dokumentiert werden. Daneben können aber auch Schäden an <strong>Kleidung</strong>, <strong>Helmen</strong>, <strong>Fahrradzubehör</strong> oder <strong>Smartphones</strong> später geltend gemacht werden. Auch hier sollte der Schaden daher <strong>fotografisch</strong> festgehalten werden. Auch die Schäden am Auto des Unfallgegners sollten möglichst festgehalten werden. Denn auch diese können Aufschluss über den Unfallhergang geben. So kann es beispielsweise haftungstechnisch einen Unterschied machen, ob ein PKW Sie beim Abbiegen „nur“ mit der rechten Seite berührt hatte, oder Sie frontal von dem Wagen erfasst wurden. Denn ein frontaler Aufprall auf den Wagen spricht für eine erhöht fahrlässigere Fahrweise der Gegenseite.</p><h4>Verletzungen dokumentieren</h4><p>Neben der Dokumentation der Sachschäden sollten auch <strong>Verletzungen</strong> festgehalten werden. Neben <strong>Fotos</strong> von Wunden gehören hierzu auch <strong>Arztberichte</strong>. Auch wenn Sie selber ungern einen Arzt aufsuche, sollte in diesem Ausnahmefall der Gang in die Praxis nicht aufgeschoben werden. Neben der <strong>Dokumentation</strong> der Verletzungen, die für ein späteres <strong>Schmerzensgeld ausschlaggebend</strong> sein können, kann der Arzt auch „verdeckte“ Verletzungen wie zum Beispiel eine Halswirbeldistorsion erkennen, die unter Umständen eine weitere Therapie benötigt.</p><p>Eine große Hilfe für die engmaschige Dokumentation der Verletzungen und der hieraus resultierenden Einschränkungen kann ein sogenanntes „<strong>Schmerztagebuch</strong>“ darstellen, indem Sie in den folgenden Tagen (oder Wochen) festhalten können, an welchen Tagen Sie auf den Unfall zurückführbare Schmerzen hatten. Neben offensichtlichen Verletzungen wie zum Beispiel einer Fraktur, können Sie auch „seelische“ Schmerzen dokumentieren. Viele Unfallbeteiligte sind nach einem Fahrradunfall traumatisiert oder haben Angst, wieder Fahrrad zu fahren. Eine solche psychische Beeinträchtigung fließt in die Bewertung und Festlegung eines Schmerzensgeldes mit ein und wirkt sich insgesamt schmerzensgelderhöhend aus.</p><p>Neben der Dokumentation von körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen können Sie auch die Einnahme von Medikamenten oder Therapiemaßnahmen dokumentieren.</p><h2>Schritt 4: Unfall melden</h2><p>Wurden alle Daten aufgenommen, alle Verletzungen und Sachschäden dokumentiert, stellt sich die Frage, ob der Schaden noch an weitere Dritte gemeldet werden muss.</p><h3>Polizei</h3><p>Wie bereits oben dargestellt, kann die Benachrichtigung der Polizei in manchen Fällen unerlässlich sein. Für die zivilrechtliche Durchsetzung Ihrer Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche<a href="https://vinqo.de/anzeige-erstatten-um-schmerzensgeld-zu-erhalten/"> benötigen Sie jedoch KEINE Polize</a>i. Eine <strong>Protokollierung</strong> durch die Polizei kann zwar bei der Durchsetzung der aus dem Unfall stammenden Ansprüche helfen, ist aber keine Voraussetzung für einen Schadensersatz und ein Schmerzensgeld. Viele Verletzte stellen sich die Frage, ob Sie den Verursacher anzeigen sollen oder sogar müssen. Hierzu mehr unten unter dem Punkt „Sonstiges“.</p><h3>Gegnerische Versicherung herausfinden</h3><p>Wenn der Unfallverursacher eine <strong>Haftpflichtversicherung</strong> besitzt, ist diese bei Vorliegen eines versicherten Schadenfalls zur <strong>Schadensregulierung</strong> neben dem Unfallverursacher <strong>verpflichtet</strong>. Hierbei kann grob nach schädigendem Verkehrsteilnehmer unterschieden werden:</p><p>Für Kfz gibt es eine Versicherungspflicht. In diesen Fällen können Sie davon ausgehen, dass der entstandene Schaden von einer gegnerischen Kfz-Versicherung beglichen wird. Sollten Sie vergessen haben, den Verursacher nach seiner Kfz-Versicherung zu fragen, kann diese auch durch eine <strong>Anfrage bei dem Zentralruf</strong> der Autoversicherer ermittelt werden. Hierfür benötigen Sie nur das <strong>Kfz-Kennzeichen</strong>.</p><p>Sollte der Fahrradunfall durch einen Fußgänger oder einen Fahrradfahrer verursacht worden sein, so kommt es für eine einfache, außergerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche maßgeblich darauf an, ob der Unfallverursacher eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, die die weitere Schadenregulierung übernimmt. Eine private Haftpflichtversicherung ist im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung keine Pflichtversicherung. Sollte Unfallverursacher seine Versicherung nicht benennen wollen oder keine abgeschlossen haben, müssen Sie Ihre Ansprüche unmittelbar gegen den Unfallverursacher geltend machen. In der Praxis gestaltet sich dies häufig schwierig. </p><p>Sollte der Fahrradunfall durch einen Hund oder ein anderes Tier entstanden sein, hat der Halter des Tieres unter Umständen eine <strong>Tierhaftpflichtversicherung</strong>. Im besten Fall können Sie bereits am Unfallort die Versicherung erfragen. Denn für Hundehaftpflichtversicherungen gibt es kein offizielles Register. Sie sind insoweit auf die Mitwirkung des Hundehalters angewiesen oder müssen diesen selbst in Anspruch nehmen. </p>								</div>
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									<p><b>Nutzungsausfall </b><strong>für beschädigtes Fahrrad nach Unfall erhalten?</strong> In <a href="https://vinqo.de/nutzungsausfall-bei-fahrraedern-und-e-bikes/" target="_blank" rel="noopener">diesem Artikel </a>haben wir für Sie zusammengefasst, wann Sie Anspruch auf Nutzungsausfall geltend machen können!</p>								</div>
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									<h3>Eigener Versicherung den Fahrradunfall melden</h3><p>Den Ihnen entstandenen Schaden müssen Sie <strong>nicht</strong> Ihrer eigenen Haftpflichtversicherung melden. Diese ist nämlich nur zuständig, wenn <strong>Sie</strong> selber einen <strong>Schaden verursacht</strong> haben. Sollte der Unfall auf dem Verschulden beide Seiten beruhen, Sie also auch einen Schaden bei dem Unfallgegner verursacht haben, sollten Sie diesen Schadensfall Ihrer eigenen Versicherung schnellstmöglich melden. Für die Schadenregulierung des bei Ihnen eingetretenen Schadens bleibt Ihre Versicherung aber außen vor, es sei denn, dass eine Kasko-Versicherung beispielsweise für das Fahrrad abgeschlossen wurde.</p><h2>Schritt 5: Schadenersatz und Schmerzensgeld nach Fahrradunfall erhalten</h2><p>Wenn alle vorherigen Schritte abgeschlossen wurden, geht es nun um die Schadenregulierung im engeren Sinne. Hierfür brauchen Sie ein bisschen <strong>Geduld</strong>, denn gerade wenn gegnerische Versicherungen an der Schadensregulierung beteiligt sind, kann sich der Regulierungsprozess über <strong>Wochen</strong> und <strong>Monate</strong> ziehen. In diesem Zeitpunkt werden Sie häufiger Post von der gegnerischen Versicherung erhalten. Folgende Punkte sind für diesen Zeitpunkt von Bedeutung:</p><h3>Schaden am Fahrrad beziffern</h3><p>Wenn Sie <strong>Sachschäden</strong> erlitten haben, müssen Sie nun den Schaden hierfür berechnen. Hierfür sollten Sie überprüfen, ob Sie noch <strong>Originalbelege</strong> für die Anschaffung der Sachen besitzen, ob die Sachen repariert werden können, oder ob sie ersetzt werden sollen. In manchen Fällen liegt bei älteren Fahrrädern auch ein <strong>wirtschaftlicher Totalschaden</strong> vor. Zur <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-schadenersatz-fur-reparatur-nach-fahrradunfall-erhalten/">Berechnung eines wirtschaftlichen Totalschadens</a> für die Schadensbezifferung ist die gewissenhafte Dokumentation der Sachschäden (Schritt 2) von großer Bedeutung. Neben dem Neuwert der Sache muss hierbei auch der <strong>Zeitwert</strong> der Sache beachtet werden.</p><h3>Schmerzensgeld nach Fahrradunfall</h3><p>Neben dem Sachschaden steht Ihnen gemäß <strong>§ 253 BGB</strong> auch ein <strong>immaterieller Schadensersatz</strong> zu, das sogenannte Schmerzensgeld. Hier kommt nun die <strong>Dokumentation</strong> der körperlichen und seelischen <strong>Verletzungen</strong> ins Spiel. Das Schmerzensgeld soll eine „<strong>Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion</strong>“ erzielen.</p><p>Die <a href="https://vinqo.de/das-sind-die-wichtigsten-faktoren-fuer-die-hoehe-ihres-schmerzensgeld/">Ermittlung des angemessenen Schmerzensgeldes im individuellen Fall</a> gestaltet sich aber durchaus kompliziert: Das Schmerzensgeld kann nicht tabellarisch berechnet werden. In den meisten Fällen wird eine <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeldtabelle/">Schmerzensgeldtabelle</a> zur Rate gezogen. Dabei handelt es sich um eine <strong>Urteilssammlung</strong>, für welche Verletzung bisher ein Schmerzensgeld von einem Gericht als „<strong>angemessen</strong>“ angesehen wurde. Die Einschätzung eines angemessenen <a href="https://vinqo.de/diese-5-fehler-sollten-sie-bei-ihrem-schmerzensgeld-vermeiden/">Schmerzensgeldes</a> ist gerade für juristische Laien jedoch mit einigen Stolpersteinen verbunden und sollte deshalb <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall/">nicht selbst beziffert werden.</a></p><h3>Achtung bei Schreiben der gegnerischen Versicherung</h3><p>Während der Schadenregulierung entsteht nach einem Fahrradunfall häufig ein regelrechter Papierkrieg zwischen Ihnen und dem Unfallgegner. Auch wenn es ermüdend ist: Lesen Sie jedes Schreiben der gegnerischen Versicherung sorgfältig durch. Denn auch hierin können <strong>Stolpersteine</strong> liegen, die die Schadensregulierung <strong>verzögern</strong> oder sich negativ auf Ihre Ansprüche auswirken können. Insbesondere bei <a href="https://vinqo.de/einwilligung-der-versicherung-fur-schmerzensgeld-unterzeichnen/"><strong>Einwilligungen in die Datenweitergabe</strong></a> und der <strong>Schweigepflichtsentbindungserklärungen</strong> von Ärzten lohnt sich eine gewisse Zurückhaltung. </p><p><a href="https://vinqo.de/deshalb-sind-pruefberichte-fuer-schmerzensgeld-untauglich/">Wir raten ausnahmslos davon ab, diese Erklärungen zu unterzeichnen, um Ihre sensiblen Gesundheitsdaten nach einem Fahrradunfall bestmöglich zu schützen.</a> Auch wenn die gegnerische Versicherung behauptet, dass ohne die Erklärung eine Schadenregulierung nicht erfolgen könne: diese Ansicht ist falsch! Wir helfen Ihnen hierbei gerne.</p>								</div>
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									<p><strong>Warum Sie die Einwilligung in die Datenweitergabe und die Schweigepflichtentbindungserklärung von der Versicherung nicht unterzeichnen sollten, erklären wir in <a href="https://vinqo.de/diese-5-fehler-sollten-sie-bei-ihrem-schmerzensgeld-vermeiden/" target="_blank" rel="noopener">diesem Beitrag</a>.</strong></p>								</div>
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									<h2>Häufig gestellte Fragen nach einem Fahrradunfall</h2><p>Der oben gegebene Leitfaden gibt einen guten Überblick über den zeitlichen Ablauf der Schadenregulierung. Trotzdem erhebt er natürlich nicht den Anspruch, vollständig jede Frage beantworten zu können, die Sie nach einem Fahrradunfall beschäftigt. Hier also noch ausgewählte, weitere Fragen (und natürlich deren Beantwortung), die regelmäßig innerhalb der Schadensregulierung auftauchen:</p><h5>Muss ich den Unfallverursacher anzeigen?</h5><p>Grundsätzlich ist ein <strong>zivilrechtlicher Regulierungsvorgang</strong> von einem <strong>strafrechtlichen</strong> <strong>Verfolgungsvorgang</strong> zu unterscheiden. Als Geschädigter eines Fahrradunfalls können Sie den Unfallverursacher anzeigen, jedoch hat dies <strong>keine unmittelbare Auswirkung</strong> auf Ihre <strong>Schadensregulierung</strong>. Diese beiden Verfahren sind <strong>getrennt</strong> voneinander zu betrachten. Innerhalb einer Strafverfolgung könnte entweder ein Fall der fahrlässigen oder vorsätzlichen Körperverletzung vorliegen. (<strong>§§ 229 und 223 StGB</strong>).</p><p>Allerdings können die Erkenntnisse aus dem Ermittlungsverfahren häufig (Zeugenvernehmungen, Beschuldigtenbefragung, Rekonstruktion des Unfallhergangs etc.) hilfreich sein, wenn die Schuld am Unfall streitig ist. </p><p>Eine Anzeige bei der Polizei ist kostenfrei.</p><h3>Was ist, wenn der Unfallverursacher die Schuld am Fahrradunfall abstreitet?</h3><p>Niemand gibt gerne zu, dass er Schuld an einem Fahrradunfall hat. In solchen Fällen sind <strong>Zeugen</strong> unerlässlich. Auch <strong>Bilder</strong> vom <strong>Unfallort</strong> und von den Schäden können aber ein nachvollziehbares Bild von dem Unfallhergang zeichnen. Gerade daher ist eine gewissenhafte <strong>Dokumentierung</strong> und Datensammlung notwendig. Weiteres hierzu finden Sie in <a href="https://vinqo.de/gegner-streitet-schuld-nach-verkehrsunfall-ab/">diesem Beitrag</a>.</p><h3>Was ist, wenn ein PKW nach einem Fahrradunfall Fahrerflucht begeht?</h3><p>Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist ein Straftatbestand. Für Sie als Geschädigten bringt die Strafbarkeit im ersten Schritt natürlich nur wenig Erkenntniszuwachs. Sollten Sie von einem PKW-Fahrer angefahren worden sein, sollten Sie sich das <strong>Kennzeichen</strong> umgehend notieren. Denn wie oben dargestellt, können Sie über das Kennzeichen die <strong>Versicherung</strong> des Halters ermitteln, und hierüber natürlich auch den Halter selber. In solchen Fällen lohnt sich das Hinzuziehen der <strong>Polizei</strong>, denn diese kann auch eine Halterabfrage machen.</p><h3>Die Versicherung zahlt nicht, was kann ich tun?</h3><p>Wenn die gegnerische Versicherung sich zu viel Zeit lässt, kann dies als <b>Regulierungsverzögerung </b>zu einer <strong>Schmerzensgelderhöhung</strong> führen. Dies wird aber nur unter sehr engen Voraussetzungen der Fall sein. Grundsätzlich steht der Versicherung eine relativ <strong>weite Prüffrist (3 &#8211; 6 Wochen) </strong>zur Bearbeitung des Schadensfalls zu. </p><p>Fragen Sie deshalb beharrlich in zweiwöchigen Abständen nach dem Bearbeitungsstand und erfragen Sie insbesondere, welche konkreten Umstände der Regulierung entgegenstehen sollen. Die Versicherung muss insoweit darlegen, weshalb sie keine Zahlung vornimmt. </p>								</div>
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									<p><strong>Lesen Sie <a href="https://vinqo.de/gegner-streitet-schuld-nach-verkehrsunfall-ab/" target="_blank" rel="noopener">hier </a>mehr über die Möglichkeiten, die Sie haben,  um schneller an Ihr Geld zu gelangen. </strong></p>								</div>
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									<h3>Was bedeutet Mitverschulden nach einem Fahrradunfall?</h3><p>In manchen Fällen wurde der Schaden durch beide Verkehrsteilnehmer erst „<strong>gemeinschaftlich</strong>“ verursacht. Die Gegenseite ist in diesen Fällen nicht zur <strong>alleinigen Tragung</strong> Ihres Schadens verpflichtet. Denn von dem Schaden muss dann Ihr „<strong>Mitverschulden gegen die eigenen Interessen</strong>“ abgerechnet werden. Im Regelfall wird hierbei geschätzt, wie <strong>viel Prozent</strong> beide <strong>Parteien</strong> zum Schadensfall beigetragen haben. Der Schaden wird dann <strong>gequotelt</strong> auf beiden Seiten verteilt.</p><p><strong>Beispiel</strong>: Sie sind zu 20 % an dem Schaden schuld, die Gegenseite 80 %. In diesem Fall wird Ihnen nur 80 Prozent des Schadens und des Schmerzensgeldes ersetzt.</p><h2>Wie unterstützt mich VINQO nach einem Fahrradunfall?</h2><p>Wir von VINQO sind ein Team aus <a href="https://vinqo.de/ueber-uns/"><strong>Juristen</strong> und <strong>Schadenmanagern</strong></a>, das bereits in hunderten Fällen Fahrradfahrer nach einem <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall/">Fahrradunfall</a> die zeitaufwändige und komplizierte Schadenregulierung abgenommen hat &#8211; und das ohne jedwedes Kostenrisiko!</p><p>Wir kennen die <strong>Tricks</strong> der Versicherer und können Ihre <strong>Schadensersatz</strong>&#8211; und <strong>Schmerzensgeldansprüche</strong> vor ungerechtfertigten Kürzungen zu <strong>verteidigen</strong>. Zur schnellen und einfachen Abwicklung Ihres Fahrradunfall stellen wir Ihnen eine<strong> Online-Akte</strong> zur Verfügung, mithilfe derer Sie jederzeit eine transparente und kompakte Übersicht über den Prozess erhalten.  .</p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-was-muss-ich-tun/">Fahrradunfall &#8211; Was muss ich tun?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Wirtschaftlicher Totalschaden nach Fahrradunfall?</title>
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		<pubDate>Wed, 09 Sep 2020 11:34:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Unter einem wirtschaftlichen Totalschaden versteht man, dass eine Reparatur des Fahrrades zwar möglich aber nicht mehr wirtschaftlich vertretbar ist.  Denn die Reparaturkosten können unter Umständen den Wert des Fahrrads vor dem Unfall übersteigen. Wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, kann nach einem Unfall mit Fahrradbeteiligung der Unfallgegner die Übernahme der Reparaturkosten verweigern und stattdessen nur den...</p>
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									<p>Unter einem wirtschaftlichen Totalschaden versteht man, dass eine <strong>Reparatur</strong> des Fahrrades zwar möglich aber nicht mehr wirtschaftlich vertretbar ist. </p><p>Denn die Reparaturkosten können unter Umständen den Wert des Fahrrads vor dem Unfall übersteigen. Wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, kann nach einem Unfall mit Fahrradbeteiligung der Unfallgegner die Übernahme der Reparaturkosten verweigern und stattdessen nur den <strong>Wert des Fahrrades</strong> vor dem Unfall abzüglich des Restwerts <strong>auszahlen</strong>. Nach<strong> § 251 Abs. 2 S.1 BGB</strong> kann der Unfallgegner die „Wiederherstellung“ nämlich verweigern, wenn diese „<strong>unverhältnismäßig</strong>“ ist, also die Reparatur den Wert des Fahrrades übersteigt. Dies führt unter Umständen dazu, dass nur sehr geringe Beträge vom Unfallgegner überwiesen werden, da beispielsweise das Fahrrad bereits deutlich älteren Baujahrs war.  </p><p><b>Doch wie berechnen Sie, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt?</b></p>								</div>
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									<h2><b>Wie wird der wirtschaftliche Totalschaden bei einem Fahrrad berechnet?</b></h2><p>Um den wirtschaftlichen Totalschaden zu erkennen, müssen verschiedene Werte des Fahrrades miteinander verglichen werden. In diesem Zusammenhang fallen häufig die Begriffe „<strong>Neuwert</strong>“, und „<strong>Zeitwert</strong>“ sowie „<strong>Wiederbeschaffungswert</strong>“ und „<strong>Wiederbeschaffungsaufwand</strong>“. </p><p>Eins vorweg: <strong>Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt in jedem Fall vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um 130 % überschreiten.</strong></p><h3>Neuwert eines Fahrrads</h3><p>Der Neuwert ist der Preis, den das Fahrrad hat, wenn man es <strong>brandneu</strong> erwerben würde. Der Neuwert wird in Haftpflichtfällen grundsätzlich <strong>nicht ersetzt</strong>. Dies hängt damit zusammen, dass das BGB den Grundsatz verfolgt, dass ein <strong>Geschädigter</strong> nach einem Unfall so zu <strong>stellen</strong> ist, <strong>als wäre das schädigende Ereignis nicht eingetreten</strong>, aber eben auch nicht <strong>bessergestellt</strong> werden soll. <span style="letter-spacing: 0px;">Würden Sie als geschädigter Fahrradfahrer ein gebrauchtes Fahrrad „verlieren“, dafür aber ein neues Fahrrad erhalten, dann würde sich Ihr </span><strong style="letter-spacing: 0px;">Vermögenssituation</strong><span style="letter-spacing: 0px;"> verbessern. Denn neue Fahrräder sind wertvoller als gebrauchte Fahrräder.</span></p><p>Eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass der Neuwert nach einem Unfall nicht zu ersetzen ist, gilt nur, wenn das Fahrrad quasi direkt<strong> nach dem Kauf</strong> beschädigt wurde.</p><h3>Zeitwert eines Fahrrads</h3><p>Unter dem Zeitwert versteht man den Wert, den das Fahrrad <strong>zum Zeitpunkt des Unfalls</strong> hatte. Dieser kann durch eine <strong>Berechnung</strong>, einen Vergleich auf dem <strong>Gebrauchtmarkt</strong>, oder durch einen <a href="https://vinqo.de/vorgeschlagener-gutachter-von-der-versicherung-nach-unfall-in-anspruch-nehmen/" target="_blank" rel="noopener">Gutachter </a>festgestellt werden.</p><p>Es gibt verschiedene Modelle, mithilfe derer der Zeitwert des Fahrrades (näherungsweise) ermittelt <span style="letter-spacing: 0px;">werden kann. </span></p><p><span style="letter-spacing: 0px;">Ein solches Ermittlungshilfe kann die Heranziehung der gewöhnlichen steuerlichen Abschreibung sein. Hierfür gibt es beispielsweise Rechenhilfen wie den </span><strong style="letter-spacing: 0px;">Abschreibungsrechner</strong><span style="letter-spacing: 0px;">, mithilfe dessen (normalerweise) das Absetzen von Steuern für Betriebsausgaben berechnet werden. Dabei wird eine Nutzungsdauer von durchschnittlich sieben Jahren für Fahrräder angenommen. Der Staat geht davon aus, dass ein Fahrrad im Durchschnitt </span><strong style="letter-spacing: 0px;">sieben Jahre</strong><span style="letter-spacing: 0px;"> genutzt wird, bis es ein neues Fahrrad gekauft wird. Eine andere Berechnungsart zieht für das erste Jahr des Gebrauchs 25 % Prozent vom Neuwert des Fahrrades ab, und für jedes weitere Jahr dann 15 %.</span></p><p>Diese Berechnungen sind jedoch nur Näherungshilfen und stellen keine belastbare oder gar gerichtsfeste Ermittlung des Zeitwerts dar.</p><p>Für viele Fahrradfahrer ist erschreckend, wie schnell das Zweirad an Wert verliert. Je nach Berechnungsmethode ist das Fahrrad bereits nach sieben Jahren <strong>wertlos</strong>. Das widerspricht dem Bauchgefühl, denn für einen persönlich ist das Fahrrad auch noch nach sieben Jahren ein <strong>wertvolles Alltagsgut</strong>.</p><p>In diesen Fällen lohnt es sich, auch ein Auge auf den <strong>Gebrauchtmarkt</strong> von Fahrrädern zu werfen. Denn hier erhält man einen sachgerechten Anhaltspunkt, was man bei einem Weiterverkauf des Fahrrads erhalten hätte, indem man es mit ähnlichen Fahrrädern vergleicht. </p><p>Um zweifelsfrei und <b>gerichtsfest </b>den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrrads bestimmen zu können, kann ein <b><a href="https://vinqo.de/schadensersatz-nach-fahrradunfall-berechnen-gutachten-und-kostenvoranschlag/">Fahrradgutachen</a> </b>eingeholt werden. Die Kosten für ein Fahrradgutachten können relativ hoch sein, insbesondere wenn man sie mit den eigentlichen Reparaturkosten vergleicht.</p><p>Ein Gutachten zur Ermittlung des Zeitwerts ist in nur wenigen Fällen angezeigt. Um nicht unverhältnismäßig hohe Gutachterkosten zu verursachen und sich dem Vorwurf eines Verstoßes gegen die Schadenminderungspflicht ausgesetzt zu sehen, sollten Sie ein Fahrradgutachten deshalb nur im Ausnahmefall und nach <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall/">Rücksprache</a> einholen.</p>								</div>
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									<p><strong>Neugierig, wie viel Schmerzensgeld Ihnen nach einem Fahrradunfall zustehen könnte?</strong> Lesen Sie <a href="https://vinqo.de/wie-viel-schmerzensgeld-nach-einem-fahrradunfall/">hier</a> einige Urteile zu Fahrradunfällen und bekommen Sie eine erste Vorstellung!</p>								</div>
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									<h3>Wiederbeschaffungswert bei einem Fahrrad</h3><p>Wenn man sich im Internet über wirtschaftliche Totalschäden informiert, stolpert man häufig über den Begriff „<strong>Wiederbeschaffungswert</strong>“. Hier gilt: <strong>Der Wiederbeschaffungswert ist der Wert, den es braucht, um ein vergleichbares Fahrrad zu kaufen.</strong></p><p>Logische Schlussfolgerung ist, dass bei einem <strong>Gebrauchtmarkt</strong>, wie er für Autos und Fahrräder existiert, der Wiederbeschaffungswert und der Zeitwert identisch sind. Denn wie oben dargestellt, kann der Zeitwert auch durch den Vergleich mit dem Kaufpreis von anderen gebrauchten Fahrrädern ermittelt werden. Der Wiederbeschaffungswert divergiert jedoch vom Zeitwert, wenn es keinen Gebrauchtmarkt gibt.</p><p><em><strong>Beispiel</strong>: Sie haben Ihr Rad in liebevoller Handarbeit durch einen Fahrradspezialisten aus Rosenholz kunstvoll drechseln lassen. Es ist ein absolutes Unikat. Dadurch, dass es kein vergleichbares Fahrrad auf dem Markt vorhanden ist und das Fahrrad nur durch eine erneute Anfertigung ersetzt werden kann, ist der Wiederbeschaffungswert dann gleichzeitig auch der Neuwert. </em></p><h3>Wiederbeschaffungsaufwand nach einem Fahrradunfall</h3><p>Schlussendlich muss neben dem Zeitwert auch der Wiederbeschaffungsaufwand errechnet werden.<strong> Hierfür wird von dem Zeitwert (Wiederbeschaffungswert) der Restwert des Fahrrades abgezogen.</strong> Der Wiederbeschaffungswert ist nicht für die Feststellung des wirtschaftlichen Totalschadens von Bedeutung, sondern für die Frage, was bei einem wirtschaftlichen Totalschaden auszuzahlen ist. Denn die Versicherung oder der Unfallgegner zahlen nicht den Zeitwert, sondern den Zeitwert abzüglich des Restwerts des Fahrrades, ergo den Wiederbeschaffungsaufwand.</p><p>Der Restwert des Fahrrads ist zumeist nur bei eBikes oder hochwertigen Rennrädern von Bedeutung. Andernfalls kommt dem Restwert eines beschädigten Fahrrads nur noch Schrottwert zu (10-20€).</p><h2>Die 130 %- Rechtsprechung bei Fahrrädern</h2><p>Ähnlich wie bei einem Kfz geht die Rechtsprechung in Deutschland davon aus, dass eine <strong>Reparatur bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswerts betragen darf</strong>. Denn es besteht ein „<strong>Integritätsinteresse</strong>“. Mit anderen Worten: Das gleiche Fahrrad weiter nutzen zu können, begründet ein Interesse an der Reparatur, selbst wenn diese (leicht) unwirtschaftlich ist. Dies wurde zuletzt vom OLG München so entschieden. <strong>OLG München, Endurteil v. 16.11.2018 – 10 U 1885/18. </strong></p><p>Aber Vorsicht: Wenn das <strong>Integritätsinteresse</strong> geltend gemacht wird, muss das Fahrrad auch tatsächlich noch vollständig <strong>repariert</strong> werden. Eine <strong>Auszahlung</strong> des Betrages anstelle der Reparatur soll <strong>nicht möglich sein</strong>. </p>								</div>
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									<h3>Beispielrechnung</h3><p>Nach den ganzen Begriffserläuterung ein Beispiel:</p><p>Sie haben sich vor sechs Jahren ein Fahrrad im Wert von <strong>1.500,00 €</strong> angeschafft. Nach einem Zusammenstoß mit einem PKW ist das Fahrrad fast vollständig zerstört. Die Werkstatt berechnet in einem <a href="https://vinqo.de/schadensersatz-nach-fahrradunfall-berechnen-gutachten-und-kostenvoranschlag/" target="_blank" rel="noopener">Kostenvoranschlag </a>nun <strong>800,00 €</strong> für eine potentielle <strong>Reparatur</strong>. Der Schrottwert des Fahrrades liegt bei <strong>50,00 €</strong>.</p><p><strong>(1) Neuwert:</strong> Der Neuwert des Fahrrades würde erneut bei 1.500,00 € liegen.</p><p><strong>(2) Zeitwert:</strong> Nach der Berechnung mithilfe des Abschreibungsrechners läge noch ein Wert von 105,05 € vor. Nach der anderen linearen Berechnung läge immerhin noch ein Wert von 587,26 € vor. Auf dem Gebrauchtfahrradmarkt sehen Sie ein vergleichbares Fahrrad für 400,00 €.</p><p><strong>(3) Wiederbeschaffungsaufwand</strong>: Der Wiederbeschaffungsaufwand liegt, soweit man von dem Höchstwert von 587,26 € ausgeht, durch Abzug des Schrottwerts bei 537,26 €.</p><p><strong>(4) 130 % Rechtsprechung</strong>: Nach der oben genannten Rechtsprechung könnte also eine Reparatur durchgeführt werden, wenn diese nicht teurer als 763,44 € wird. (Wiederbeschaffungswert x 130 %)</p><p><strong>Zwischenergebnis</strong>: Mithin liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Denn die Reparatur würde 800,00 € kosten, Sie hätten jedoch nur einen Anspruch auf die Reparatur, wenn diese nicht 763,44 € übersteigt. Die gegnerische Versicherung oder der Unfallgegner wird Ihnen somit nur den <strong>Wiederbeschaffungsaufwand</strong> ersetzen müssen, dieser beträgt <strong>537,26 €</strong>.</p><p><strong>Ergebnis</strong>: Leider liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor.</p><h2>Totalschaden nach Fahrradunfall mit E-Bike</h2><p>Für E-Bikes gilt grundsätzlich alles, was oben auch hinsichtlich „normaler“ Fahrräder beschrieben wurde. Eine Ausnahme muss jedoch gemacht werden:</p><p>Aufgrund der <strong>höheren technischen Ausstattung</strong> (Motor / Batterie) wird im ersten Jahr bereits ein<strong> höherer Wertverlust</strong> angenommen. Auch in den folgenden Jahren sinkt der Wert stärker als bei einem gewöhnlichen Fahrrad. Denn gerade Akkus verlieren ihre <strong>Ladekapazität</strong>, sodass bereits innerhalb des ersten Jahres davon ausgegangen wird, dass der Akku im besten Fall nur noch eine Ladekapazität von 90 Prozent aufbringen kann. Dies muss bei der Ermittlung des Wertverlusts, der durch die Ingebrauchnahme des E-Bikes entsteht, berücksichtigt werden. Im ersten Jahr kann ein E-Bike somit bereits 30 % Wertverlust erleiden, nach zwei Jahren ist das Fahrrad nur noch 50 % des Kaufpreises wert. Dies ergaben <a href="https://www.zeit.de/mobilitaet/2019-03/pedelecs-elektrofahrrad-fahrradleasing-radfahren-fahrradkauf">Umfragen</a> unter Fahrradhändlern. </p><h2>Zusammenfassung:</h2><p>Die Berechnung eines wirtschaftlichen Totalschadens bei einem Fahrrad orientiert sich an der <strong>Rechtsprechung</strong> zu wirtschaftlichen Totalschäden von Kfz. Dies führt dazu, dass unter Umständen die gegnerische Versicherung eine teure Reparatur verweigert. Für Sie als Geschädigten lohnt es sich daher, vorher den <strong>Zeitwert</strong> des Fahrrades zu <strong>ermitteln</strong>.</p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/wirtschaftlicher-totalschaden-nach-fahrradunfall/">Wirtschaftlicher Totalschaden nach Fahrradunfall?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Fahrradunfall &#8211; Haftung bei falscher Radwegnutzung?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 07 Sep 2020 10:22:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Ausgewiesene Fahrradwege sind für viele Fahrradfahrer die sicherste Form der Straßenmitnutzung.&#160;Auch haftungstechnisch können Fahrradwege einen Unterschied bei einem Fahrradunfall mit Kfz-Beteiligung machen: Der Fahrer eines Kfz hat auf dem Fahrradstreifen nichts verloren. Somit besteht grundsätzlich die Vermutung, dass den Kfz-Fahrer auch die Alleinschuld bei einem Zusammenstoß mit einem Fahrrad auf einem Fahrradstreifen trifft. Er muss...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-haftung-bei-falscher-radwegnutzung/">Fahrradunfall &#8211; Haftung bei falscher Radwegnutzung?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p>Ausgewiesene Fahrradwege sind für viele Fahrradfahrer die sicherste Form der Straßenmitnutzung. <span style="letter-spacing: 0px;">Auch haftungstechnisch können Fahrradwege einen Unterschied bei einem <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall/">Fahrradunfall</a> mit Kfz-Beteiligung machen: </span></p><p><span style="letter-spacing: 0px;">Der Fahrer eines Kfz hat auf dem Fahrradstreifen nichts verloren. Somit besteht grundsätzlich die Vermutung, dass den Kfz-Fahrer auch die Alleinschuld bei einem Zusammenstoß mit einem Fahrrad auf einem Fahrradstreifen trifft. Er muss besondere Vorsicht walten lassen, wenn er über den Fahrradstreifen abbiegen will, oder eine Parkbucht anpeilt.</span></p><p>Doch was passiert, wenn der Fahrradfahrer den Radweg in der falschen Richtung befuhr? Kann die gegnerische Versicherung in solchen Fällen die Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld verweigern?</p>								</div>
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									<h1>Fahrradunfall bei falscher Radwegnutzung</h1><p>Grundsätzlich unterliegen auch Radwege einem „<b>Richtungsgebot</b>“. Dies gilt nur insoweit nicht, als dass nach<strong> § 2 Abs. 4 S. 2 StVO</strong> das Fahren in die Gegenrichtung für Fahrradfahrer freigegeben wurde.</p><p><em>Linke Radwege ohne die Zeichen<span style="color: #000000;"> </span></em><span style="color: #000000;"><a style="color: #000000;" href="https://dejure.org/gesetze/StVO/Anlage_2.html#Zeichen237"><em>237</em></a><em>, </em><a style="color: #000000;" href="https://dejure.org/gesetze/StVO/Anlage_2.html#Zeichen240"><em>240</em></a><em> oder </em><a style="color: #000000;" href="https://dejure.org/gesetze/StVO/Anlage_2.html#Zeichen241"><em>241</em></a></span><em><span style="color: #000000;"> </span>dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen &#8222;Radverkehr frei&#8220; angezeigt ist. </em></p>								</div>
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																					<img decoding="async" width="428" height="205" src="https://vinqo.de/wp-content/uploads/bilder.jpg" class="attachment-large size-large wp-image-9085" alt="" srcset="https://vinqo.de/wp-content/uploads/bilder.jpg 428w, https://vinqo.de/wp-content/uploads/bilder-300x144.jpg 300w, https://vinqo.de/wp-content/uploads/bilder-320x153.jpg 320w, https://vinqo.de/wp-content/uploads/bilder-360x172.jpg 360w" sizes="(max-width: 428px) 100vw, 428px" />																								</div>
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									<p>Wenn der Radweg, auf dem Sie fahren, nicht durch eines der drei Zeichen in beide <strong>Richtungen freigegeben</strong> wurde, müssen Sie sich <strong>an</strong> die <strong>Richtungsangabe</strong> <strong>halten</strong> und sind an den Rechtsverkehr gebunden.  </p><p>In den meisten Fällen wird ein Fahrradunfall dann entstehen, wenn ein Fahrradfahrer auf einem Radweg einer Vorfahrtsstraße auf der „falschen“ Seite fährt und dann durch ein Kfz von einer „untergeordneten“ Straße erfasst wird. Die Rechtsprechung hat in jahrzehntelanger Rechtsprechung für diesen Fall klar gemacht: </p><p>Durch das <strong>verkehrswidrige</strong> <strong>Benutzen</strong> des Fahrradstreifens in die falsche Fahrtrichtung verliert der Fahrradfahrer <strong>NICHT </strong>seinen Vorfahrtsanspruch. </p><p>Insbesondere der BGH gewährte auch falschfahrenden Fahrradfahrern weite Vorfahrtsrechte:</p><p style="padding-left: 40px;"><em>Das Vorfahrtsrecht erstreckt sich nach der allgemeinen Rechtsauffassung auf die gesamte Fahrbahn der bevorrechtigten Straße, einschließlich der vorhandenen Radwege.</em> (<strong>Urteil vom 05.02.1974 &#8211; VI ZR 195/72)</strong></p><p>Auf das Vorfahrtsrecht hat es auch keinen Einfluss, ob der Radfahrer den Radweg „verkehrswidrig“ nutzt.</p><p>Den Autofahrer trifft in solchen Fällen auch eine Schuld an dem Unfall, denn er unterlässt es fahrlässig, auch auf solche Verkehrsteilnehmer zu achten, die „in die falsche Richtung“ auf dem Radweg unterwegs sind. Auch wenn es auf den ersten Blick wenig schmeichelhaft klingt: Der BGH führte in einem Urteil aus, dass aus der zu beobachtenden <strong>Disziplinlosigkeit</strong> von <strong>Fahrrad- und Mopedfahrern</strong> mit einem falschen Befahren der Radwege durchaus<strong> zu rechnen</strong> sei, sodass Kfz-Fahrer zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen bei einem Abbiegen auf eine Vorfahrtsstraße mit Radwegen treffen müssen. (<strong>Urteil vom 06.10.1981, Az. VI ZR 296/79</strong>). Mithin ist ein Kfz-Fahrer bei einem Zusammenstoß mit einem Fahrradfahrer in dieser Konstellation auch zum Schadensersatz <strong>verpflichtet</strong>.</p><h1>Mitverschuldensquote bei Radweg entgegen der Fahrtrichtung </h1><p>Das Befahren eines Radweges in die falsche Fahrtrichtung kann jedoch bei der Frage nach der <strong>Haftungshöhe</strong> zu negative <strong>Folgen</strong> für den Fahrradfahrer führen. Ihm ist in solchen Fällen regelmäßig ein <strong>Mitverschulden</strong> an dem Unfall nach<strong> § 254 Abs. 1 BGB</strong> zuzuweisen. <span style="letter-spacing: 0px;">Dem Rechtsgedanken des</span><strong style="letter-spacing: 0px;"> § 254 BGB</strong><span style="letter-spacing: 0px;"> nach soll nämlich ein Schädiger nicht für den Anteil des Schadens aufkommen, den der Fahrradfahrer „sich selber“ zugefügt hat. Daher besteht die Haftung dem Grunde nach zwar, da der haftungsbegründende Tatbestand durch die Kfz-Fahrer vorliegt, jedoch wird der </span><strong style="letter-spacing: 0px;">Haftungsanspruch</strong><span style="letter-spacing: 0px;"> in </span><strong style="letter-spacing: 0px;">Höhe</strong><span style="letter-spacing: 0px;"> des Mitverschulden des Fahrradfahrers gequotelt.</span></p><p>Für das falsche Befahren des Fahrradweges wird regelmäßig ein Mitverschulden in Höhe von <strong>einem Drittel</strong> angesetzt. Dies hat zu Folge, dass der<strong> Kfz-Fahrer 2/3</strong> des <strong>Schadens</strong> und des <strong>Schmerzensgeldes</strong> zu begleichen hat, der Fahrradfahrer jedoch 1/3 des Schadens selber tragen muss. </p>								</div>
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									<p><strong>Fahrradunfall ohne Kollision? </strong>Lesen Sie <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-ohne-kollision-wer-haftet/">hier</a>, wer in diesem Fall haften muss.</p>								</div>
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									<h1>Als Fahrrad auf Gehweg gefahren</h1><p>Grundsätzlich sind Fahrradfahrer verpflichtet, Fahrradwege zu nutzen. Wenn keine Fahrradwege vorhanden sind, müssen Fahrradfahrer, die das 10. Lebensjahr vollendet haben, auf der Straße fahren. Das Befahren von Gehwegen ist somit allen Fahrradfahrern über 10 Jahren versagt, Gehwege sind dann ausschließlich den Fußgängern vorbehalten. </p><p>Nichtsdestotrotz fahren manche Fahrradfahrer gerade bei vielbefahrenen, gefährlichen Straßen auf dem Gehweg. Dies kann auf der einen Seite ein Bußgeld zu Folge haben, auf der anderen Seite auch Einfluss auf die Haftung bei einem Verkehrsunfall nehmen. Im Extremfall kann die Haftung des Kfz-Fahrers sogar verneint werden und dem Fahrradfahrer das vollständige Verschulden zu Last gelegt werden. Bei der Benutzung von Gehwegen durch Fahrradfahrer stehen die Gerichte fast immer auf der Seite des Kfz-Fahrer.</p><p><span style="letter-spacing: 0px;">Das Überqueren von Seitenstraßen mit dem Fahrrad auf einem Gehweg kann schnell ein teures Pflaster werden. Denn die rechts vor links regeln gelten gerade nicht für Gehwege, die Autos haben in solchen Fällen Vorfahrt. (AG Stralsund 11 C 1283/02) Auch wenn ein Auto von einer Hauptstraße abbiegt, muss es nicht damit, rechnen, dass ein Radfahrer unerlaubt einem Gehweg fährt und den Weg kreuzt. (OLG Hamm 6 U 148/03).</span></p><h1>Ausfahrt aus Garage/ Grundstück usw.</h1><p>Bei der Ausfahrt aus Garagen oder Grundstücken über einen Gehweg sind Autofahrer grundsätzlich verpflichtet, nur in Schrittgeschwindigkeit und besonders vorsichtig den Gehweg zu überqueren. Wenn dem Kfz-Fahrer der Beweis gelingt, dass er sich an diese Regelungen gehalten hat, trifft das Verschulden erneut allein den Fahrradfahrer.</p><h1>Zusammenfassung</h1><p>Radwege sind der beste Freund von Fahrradfahrern im Straßenverkehr. Sollte es auf einem Fahrradweg zu einer Kollision zwischen Radfahrer und Kfz kommen, wird trotz falscher Fahrbahnrichtung dem Fahrradfahrer (im Regelfall) nur eine Teilschuld von 1/3 auferlegt. Bei der Nutzung von Gehwegen steht die Rechtsprechung jedoch eher auf der Seite des motorisierten Verkehrs.. </p>								</div>
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									<p><strong>Ihr Fahrrad wurde bei dem Unfall beschädigt?</strong> Lesen Sie in <a href="https://vinqo.de/schadensersatz-nach-fahrradunfall-berechnen-gutachten-und-kostenvoranschlag/">diesem Beitrag</a>, ob ein Kostenvoranschlag oder ein Gutachten notwendig ist!</p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-haftung-bei-falscher-radwegnutzung/">Fahrradunfall &#8211; Haftung bei falscher Radwegnutzung?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<item>
		<title>Nutzungsausfall bei Fahrrädern und E-Bikes</title>
		<link>https://vinqo.de/nutzungsausfall-bei-fahrraedern-und-e-bikes/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 26 Jun 2020 09:20:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Wenn ihr Wagen nach einem Unfall so beschädigt ist, dass Sie den Wagen für einige Zeit nicht nutzen können, gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Sie können für den Zeitraum, in dem Sie auf die Fertigstellung der Reparatur des Wagens warten, einen Mietwagen nutzen. Sie können auf Ihren Wagen verzichten, und stattdessen einen Nutzungsausfall als Schadensposition...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/nutzungsausfall-bei-fahrraedern-und-e-bikes/">Nutzungsausfall bei Fahrrädern und E-Bikes</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn ihr Wagen nach einem Unfall so beschädigt ist, dass Sie den Wagen für einige Zeit nicht nutzen können, gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten:</p>
<ol>
<li>Sie können für den Zeitraum, in dem Sie auf die Fertigstellung der Reparatur des Wagens warten, einen <strong>Mietwagen</strong> nutzen.</li>
<li>Sie können auf Ihren Wagen verzichten, und stattdessen einen <strong>Nutzungsausfall</strong> als Schadensposition bei dem Unfallgegner geltend machen.</li>
</ol>
<p>Die Verkehrswende wird von vielen Politikern und innerhalb der Bevölkerung seit geraumer Zeit gefordert. Es soll für Straßenverkehrsteilnehmer grundsätzlich attraktiver werden, anstelle des Autos auf das Fahrrad oder den ÖPNV zurückzugreifen. </p>
<p>Immer mehr Menschen greifen auf Fahrräder oder E-Bikes zurück, um zur Arbeit zu gelangen. Doch steht Ihnen als Fahrradvielfahrer auch ein Nutzungsausfall zu, wenn Ihr Fahrrad bei einem Unfall beschädigt wurde?</p>
<p>[lwptoc]</p>
<h2>Nutzungsausfall nach einem Fahrradunfall</h2>
<p>Grundsätzlich wird ein Nutzungsausfall ersetzt,</p>
<ol>
<li>wenn die Sache <strong>nicht genutzt</strong> werden kann,</li>
<li>aber ein hypothetischer <strong>Nutzungswille</strong> besteht.</li>
</ol>
<p>Die Rechtsprechung formuliert, dass der Gebrauchsvorteil eines Wagens grundsätzlich einen Vermögensvorteil darstelle. Wenn man auf diesen verzichten muss, kann dies als <b>immaterieller</b> <b>Schaden</b> abgerechnet werden.</p>
<p>Die Verfügbarkeit eines Kfz ist grundsätzlich geeignet, Zeit und Kraft zu sparen und sich unabhängig von öffentlichen Verkehrsmitteln fortbewegen zu können. Dabei darf es sich nicht um „Luxuswirtschaftsgüter“ handeln. So wurde ein Nutzungsausfallsersatz für Pelzmäntel oder Privatpools bisher von der Rechtsprechung verneint.</p>
<h2>Nutzungsausfall bei Fahrrädern</h2>
<p>Fahrräder und E-Bikes stellen für ihre Eigentümer regelmäßig auch „zentrale“ wirtschaftliche Güter zur Lebensgestaltung dar.</p>
<p>Deswegen ist anerkannt, dass auch für Fahrräder ein Nutzungsersatz gefordert werden kann, wenn das Fahrrad in der Werkstatt nach einem Unfall repariert werden muss oder eine Neuanschaffung getätigt wird.</p>
<p>Auch für Fahrräder gilt:</p>
<ol>
<li>Es muss ein <b>nachweisbarer Nutzungsausfall </b>sowie ein</li>
<li>einen hypothetischer <b>Nutzungswillen </b>vorhanden sein.</li>
</ol>
<p><strong>Schmerzensgeld nach Fahrradunfall?</strong> Lesen Sie <a href="https://vinqo.de/wie-viel-schmerzensgeld-nach-einem-fahrradunfall/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">hier</a>, wie viel Schmerzensgeld Ihnen zusteht!</p>
<h2 style="padding-left: 40px;"> </h2>
<h2>Nachweisen, dass das Fahrrad nicht genutzt werden kann</h2>
<p>Im besten Fall lassen Sie sich von der Werkstatt, in der Ihr Fahrrad oder E-Bike repariert wird,<strong> schriftlich bestätigen</strong>, dass das Fahrrad tatsächlich für einen gewissen <strong>Zeitraum</strong> repariert wurde. Wenn das Fahrrad zerstört wurde, muss nachgewiesen werden, dass es <strong>irreparabel</strong> ist. Um dies bei Ihrem Fahrrad nachweisen zu können, können Sie ein <a href="https://vinqo.de/schadensersatz-nach-fahrradunfall-berechnen-gutachten-und-kostenvoranschlag/">Gutachten oder einen Kostenvoranschlag einholen.</a></p>
<h2>Nutzungswillen beweisen</h2>
<p>Grundsätzlich muss das Fahrrad für Sie eine zentrale Bedeutung haben. Das Fehlen des Fahrrads oder E-Bikes muss für Sie in der allgemeinen Lebensführung „spürbar“ sein. Daher verneint die Rechtsprechung einen Nutzungsausfallersatz für Fahrräder dann, wenn es nur eine <strong>Freizeitaktivität</strong> ist.</p>
<p>Das <strong>OLG Stuttgart</strong> formulierte in einem Beschluss von 09.09.2013:</p>
<p style="padding-left: 40px;"><em>&#8222;Der zeitweilige Verlust der Gebrauchsmöglichkeit eines ausschließlich zur sportlichen Betätigung dienenden Rennrads begründet keinen Anspruch auf abstrakte Nutzungsentschädigung.</em></p>
<p><em>Der Ersatz für den Verlust der Möglichkeit zum Gebrauch einer Sache muss grundsätzlich Fällen vorbehalten bleiben, in denen die Funktionsstörung sich typischerweise als solche auf die materiale Grundlage der <b>Lebenshaltung </b>signifikant <b>auswirkt</b>. <br /></em><em>(<a href="https://openjur.de/u/658861.html">OLG Stuttgart, Beschluss vom 09.09.2013 &#8211; 13 U 102/13</a>) </em></p>
<p>Sollten Sie also das Fahrrad als „Auto-Ersatz“ nutzen, um zur Arbeit zu fahren oder um in Ihrer Freizeit andere Orte aufsuchen zu können, ist ein Nutzungsersatz grundsätzlich möglich.</p>
<p>Teilweise könnte die gegnerische Versicherung einwenden, dass dann ein Nutzungsausfall zu verneinen ist, wenn sowieso so <b>schlechtes Wetter </b>gewesen wäre, dass das Fahrradfahren für diese Zeit  ausgeschlossen sei. Zumindest für Motorräder hat der BGH dieser Sichtweise aber teilweise eine Absage erteilt<em>:</em></p>
<p style="padding-left: 40px;"><em> &#8222;</em><em>Der Umstand, dass das Motorrad nur eingeschränkt &#8211; bei geeignetem Wetter &#8211; genutzt wird, spielt erst im zweiten Schritt, nämlich im Rahmen der konkreten Schadensbetrachtung bei der Frage eine Rolle, ob der Geschädigte im streitgegenständlichen Zeitraum zur Nutzung willens und in der Lage gewesen wäre und der Gebrauchsentzug für ihn fühlbar geworden ist. Dass dies im Einzelfall &#8211; bei einem Motorrad anders als bei einem Pkw möglicherweise unter Einbeziehung der Wetterbedingungen in dem maßgeblichen Zeitraum &#8211; festgestellt werden muss, läuft entgegen der Auffassung der Revisionserwiderung den Erfordernissen der Rechtssicherheit und der Berechenbarkeit des Schadens nicht zuwider.“</em> (<em><a href="https://openjur.de/u/2120605.html">BGH, Urteil vom 23.01.2018 &#8211; VI ZR 57/17</a>)</em> </p>
<p>Dies bedeutet, dass ein Nutzungsausfall trotzdem bejaht werden kann, unter Umständen aber nachgewiesen werden muss, dass es trotz des Wetters genutzt worden wäre. Gerade für hartgesottene Fahrrad- und E-Bikefahrer, die sich von Wind und Wetter nicht aufhalten lassen, muss es dann einen vollumfänglichen Nutzungsausfallsersatz geben.</p>
<h2>Kein Zweitrad als Alternative vorhanden</h2>
<p>Ähnlich wie bei Nutzungsausfällen für KfZ dürfen Sie nicht die Möglichkeit haben, auf ein <strong>anderes</strong> <strong>Fahrrad</strong>, welches in Ihrem Eigentum steht, <strong>zurückgreifen</strong> zu können. Es ist unbeachtlich, dass Sie beispielsweise ein <b>Auto </b>haben, welches Sie anstelle des Fahrrads nutzen konnte. Denn es ist ja Ihre persönliche Entscheidung, dass Sie grundsätzlich mit dem Fahrrad lieber zur Arbeit fahren, da Sie hierbei beispielsweise Abkürzungen fahren und somit fühlbar mehr <b>mobil </b>sind.</p>
<p><b>Fahrradunfall und was nun? </b>Lesen Sie in <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-was-sie-nach-einem-fahrradunfall-tun-muessen/">diesem Beitrag</a>, was Sie nach einem Fahrradunfall tun müssen!</p>
<h2>Dauer des Nutzungsausfalls nach einem Fahrradunfall</h2>
<p>Nachdem die Frage geklärt ist, wann Sie überhaupt Anspruch auf Nutzungsausfall für ihr Fahrrad haben, ist nun die Frage zu stellen, für welchen <strong>Zeitraum</strong> man diesen Nutzungsausfallsersatz fordern kann. Hierbei ist zu unterscheiden:</p>
<h3>Fahrrad wird nach Unfall repariert</h3>
<p>Wenn das Fahrrad in einer Werkstatt <strong>repariert</strong> wird, dann können Sie für diesen Zeitraum den <strong>Nutzungsersatz</strong> fordern.</p>
<p>Ist das Fahrrad nicht verkehrstüchtig bzw. verkehrssicher, so dauert der Nutzungsausfallzeitraum bis zur abgeschlossenen Reparatur an.</p>
<h3>Fahrrad ist ein Totalschaden</h3>
<p>Wenn das Fahrrad einem <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-schadenersatz-fur-reparatur-nach-fahrradunfall-erhalten/"><strong>wirtschaftlichen Totalschaden</strong></a> zum Opfer gefallen ist, kann es grundsätzlich nicht mehr repariert werden.</p>
<p>In diesem Fall gilt für Autos, dass davon ausgegangen wird, dass man innerhalb von<strong> 14 Tagen</strong> einen Ersatzwagen beschaffen kann, sodass diese 14 Tage der Zeitraum des Nutzungsersatzes darstellen. Der Kauf eines Wagens ist häufig komplizierter als der Kauf eines Fahrrades, trotzdem kann dies zunächst als <b>Richtwert </b>genutzt werden.</p>
<p>Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden ist aber noch ein weiterer Punkt zu beachten: Der Rechtsprechung nach muss ein <b>Nutzungswille </b>nachgewiesen werden. Dieser wird <b>vermutet</b>, wenn ein Fahrrad <b>repariert</b> wird, denn niemand ohne Nutzungswille lässt ein Rad reparieren.</p>
<p>Wenn das Fahrrad aber nicht repariert wird, weil es nicht repariert werden kann, muss man nachweisen,</p>
<ol>
<li>dass man sich ein <b>neues Fahrrad</b> angeschafft hat, und</li>
<li>dass man es auch noch eine geraume Zeit nach dem Neukauf nutzt. Für ein Auto gilt dabei, dass der neue Wagen mindestens <b>sechs Monate</b> nach der Neuzulegung noch <b>genutzt</b> werden muss.</li>
</ol>
<h2> </h2>
<h2>Höhe des Nutzungsausfalles für ein Fahrrad pro Tag</h2>
<p>Es gibt keine tabellarische Auflistung für Fahrräder, wie viel Nutzungsausfallentschädigung pro Tag zu zahlen ist. Ein Richtwert können hierbei jedoch die <strong>Mietkosten</strong> für ein Fahrrad sein. Dabei muss aber 40% des Mietpreises abgezogen werden, da dies typischerweise der Gewinn des Fahrradvermieters ist.</p>
<p>Es können somit durchschnittlich<b> pro Tag 6-10 €</b> verlangt werden, wenn das Fahrrad nicht genutzt werden konnte, und auch kein Fahrrad ersatzweise angemietet wurde.</p>
<h2>Fazit</h2>
<p>Auch für Fahrräder kann eine Nutzungsausfallentschädigung beansprucht werden. Hierbei ist es besonders wichtig, dass nachgewiesen wird, dass es sich um ein zentrales Gut mit Auswirkung auf die Lebensführung handelt und tatsächlich trotz Nutzungswillen hierauf verzichtet werden musste.</p>
<p>Wir <strong>helfen</strong> Ihnen nach einem Fahrradunfall, bei dem Ihr Fahrrad von der gegnerischen Seite beschädigt oder zerstört wurde, neben Reparaturkosten und Schmerzensgeld auch den <strong>Nutzungsausfall</strong> gegen den Unfallgegner und seine Versicherung durchzusetzen.</p>


<div class="wp-block-rank-math-faq-block"><div class="rank-math-faq-item"><h3 class="rank-math-question">Erhalte ich nach einem Fahrradunfall Nutzungsausfall?</h3><div class="rank-math-answer">Ihnen steht auch nach einem Fahrradunfall eine Nutzungsausfallentschädigung zu, wenn Sie das Fahrrad im Alltag nutzen und kein Zweitrad zur Verfügung haben.</div></div><div class="rank-math-faq-item"><h3 class="rank-math-question">Wie hoch ist die Nutzungsausfallentschädigung nach einem Fahrradunfall?</h3><div class="rank-math-answer">Abhängig von der Ausstattung und dem Alter des Fahrrads erhalten Sie eine Nutzungsausfallentschädigung zwischen 6,00 &#8211; 10,00 € pro Tag.</div></div><div class="rank-math-faq-item"><h3 class="rank-math-question">Für wie viele Tage erhalte ich Nutzungsausfall?</h3><div class="rank-math-answer">Ist das Fahrrad unfallbedingt nicht fahrtüchtig, so erhalten Sie bis zum Abschluss der Reparatur die Nutzungsausfallentschädigung. Handelt es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden werden zumeist zwischen 10 und 15 Tage Nutzungsausfall zugrunde gelegt.</div></div></div>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/nutzungsausfall-bei-fahrraedern-und-e-bikes/">Nutzungsausfall bei Fahrrädern und E-Bikes</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Fahrradunfall ohne Helm: Bekomme ich trotzdem Schmerzensgeld?</title>
		<link>https://vinqo.de/fahrradunfall-ohne-helm-bekomme-ich-trotzdem-schmerzensgeld/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 24 Jun 2020 08:49:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Fahrradunfall]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Grundsätzlich besteht keine Pflicht in Deutschland als Fahrradfahrer im Straßenverkehr einen Helm zu tragen. Für Ihr Schmerzensgeld nach einem Fahrradunfall ist jedoch relevant, ob Ihnen ein Mitverschulden angelastet werden kann, wenn Sie auf das Tragen eines Helmes verzichtet haben.  Mitverschulden bei Fahrradunfällen  Grundsätzlich wird nach einem Unfall geprüft, ob ein Schadensersatzanspruch besteht, in welcher Höhe der Schadensersatzanspruch besteht, und...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-ohne-helm-bekomme-ich-trotzdem-schmerzensgeld/">Fahrradunfall ohne Helm: Bekomme ich trotzdem Schmerzensgeld?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p>Grundsätzlich besteht<strong> keine Pflicht</strong> in Deutschland als Fahrradfahrer im Straßenverkehr einen Helm zu tragen.</p><p><span><span style="letter-spacing: 0px;">Für Ihr Schmerzensgeld nach einem Fahrradunfall ist jedoch relevant, ob Ihnen ein </span><strong>Mitverschulden<span style="letter-spacing: 0px;"> </span></strong><span style="letter-spacing: 0px;">angelastet </span>werden<span style="letter-spacing: 0px;"> kann, wenn Sie auf das Tragen eines Helmes verzichtet haben. </span></span></p>								</div>
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									<h2>Mitverschulden bei Fahrradunfällen </h2><p>Grundsätzlich wird nach einem Unfall geprüft,</p><ol><li><b>ob</b> ein Schadensersatzanspruch besteht,</li><li>in welcher <b>Höhe </b>der Schadensersatzanspruch besteht, und</li><li>ob nicht eine <strong>Kürzung</strong> des Schadensersatzanspruchs vorzunehmen ist.</li></ol><p><strong>Zunächst muss der sogenannte &#8222;haftungsbegründende Tatbestand&#8220; erfüllt sein.</strong> Im Falle eines Unfalls mit einem Fahrrad muss also der Unfallgegner Sie widerrechtlich verletzt haben.</p><p>Dann wird als geprüft, welche Schadenspositionen geltend gemacht werden können. Hierzu gehören neben den <strong>Reparaturkosten</strong> für das Fahrrad auch die <strong>Neuanschaffung</strong> bei einem wirtschaftlichen Totalschaden. Neben diesen Schadenspositionen können auch noch weitere Ansprüche hinzukommen. Bei einem Unfall mit dem Fahrrad können auch <strong>Kleidung</strong> oder <strong>Accessoires</strong>, die man bei sich geführt hat, beschädigt oder zerstört werden.</p><p>Neben den Wiederherstellungskosten für das Fahrrad ist für Sie als Geschädigter aber das <a href="https://vinqo.de/wie-viel-schmerzensgeld-nach-einem-fahrradunfall/" target="_blank" rel="noopener">Schmerzensgeld </a>die wichtigste Schadensposition: Mangels Knautschzone sind Fahrradunfälle sehr gefährlich, es kann zu schweren Gesundheitsschädigungen kommen. Das Schmerzensgeld muss immer individuell berechnet werden. Ein erster Anhaltspunkt bieten jedoch die <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeldtabelle/" target="_blank" rel="noopener">Schmerzensgeldtabellen</a>. </p><p>Wenn alle Schadenspositionen zusammengerechnet wurden, muss unter Umständen eine <b>Kürzung</b> vorgenommen werden. In den meisten Fällen wird eine Kürzung Ihrer Ansprüche vorgenommen, wenn Ihnen ein <b>Mitverschulden </b>an dem Unfall vorgeworfen werden kann. Nach<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__254.html"><strong> § 254 BGB</strong></a> ist dabei das Mitverschulden als Quote vom Schadensersatz abzuziehen. </p>								</div>
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									<p><strong>Musik</strong> während der Fahrt hören oder am <strong>Handy</strong> spielen? Lesen Sie <a href="https://vinqo.de/wann-habe-ich-an-einem-fahrradunfall-eine-teilschuld/" target="_blank" rel="noopener">hier</a>, welche Verhaltensweisen zu einer <strong>Mitschuld</strong> führen können!</p>								</div>
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									<h2>Rechtsprechung zur Helmpflicht</h2><p>Teilweise wurde früher argumentiert, dass ein Fahrradfahrer ein <b>Mitverschulden </b>an seinen eigenen Verletzungen hat, wenn er <b>keinen Helm</b> trug. In anderen Worten: Dadurch, dass der Fahrradfahrer keinen Helm auf hatte, hat er seine eigenen Verletzungen  mitverursacht, da es zu keiner / weniger schwerwiegenden Verletzungen gekommen wäre, wenn der Helm getragen worden wäre. Auch unter den Gerichten in Deutschland wurde diese Frage häufig unterschiedlich beurteilt:</p><p>Während einige Gerichte davon ausgingen, dass es keine Helmpflicht gäbe, gingen andere davon aus, dass zumindest Rennfahrradfahrer einen Helm zu tragen hat, wenn kein Mitverschulden zur Last gelegt werden soll.</p><p>Im Jahr 2013 urteilte dann das OLG Schleswig: Wer als Radfahrer keinen Helm trage, dem <strong>könne der Schadensersatzanspruch</strong> um 20 % aufgrund von Mitverschulden <strong>gekürzt werden</strong>.  (Urt. v. 05.06.2013, Az. 7 U 11/12)</p><p>Dieses Urteil wurde jedoch relativ schnell vom <strong>BGH</strong> einkassiert:</p><p style="padding-left: 40px;"><em>Das Nichttragen eines Fahrradhelms <b>führt </b>entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts<b> nicht zu</b> einer <b>Anspruchskürzung </b>wegen Mitverschuldens&#8220; (BGH, Urt. v. 17.06.2014, Az. VI ZR 281/13)</em></p><p>Dabei führte der BGH weiter aus: Grundsätzlich gebe es keine gesetzliche Verpflichtung dazu, einen Helm als Fahrradfahrer zu tragen. Ein Fahrradfahrer muss sich &#8222;verkehrsrichtig&#8220; verhalten, was sich nicht nur durch die geschriebenen Regeln der Straßenverkehrsordnung bestimmt, sondern durch die konkreten <strong>Umstände</strong> und Gefahren im Verkehr sowie nach dem, was den Verkehrsteilnehmern zumutbar ist, um diese Gefahr möglichst gering zu halten. Aber: Dafür muss das Tragen des Helms dem „allgemeinen Verkehrsbewusstsein“ entsprechen. Und dies lag (zumindest zum Zeitpunkt des Urteils) nicht vor.</p>								</div>
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									<h2>Fazit</h2>
<p>Mithin bleibt festzuhalten: Das Tragen eines Helms ist zwar höchst <strong>vorteilhaft</strong>, wenn hierauf verzichtet wird, wird aber ein eventuell bestehender Schadensersatzanspruch <b>nicht gekürzt</b>. Dies ist zumindest solange der Fall, wie es nicht zum „allgemeinen Verkehrsbewusstsein“ gehört, als Fahrradfahrer einen Helm zu tragen, oder dass eine gesetzliche Helmpflicht statuiert wird.</p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-ohne-helm-bekomme-ich-trotzdem-schmerzensgeld/">Fahrradunfall ohne Helm: Bekomme ich trotzdem Schmerzensgeld?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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