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	<title>ControlExpert Archive - VINQO Rechtsanwälte</title>
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	<description>Die neue Generation der Rechtsberatung</description>
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		<title>VINQO obsiegt erneut gegen R+V Allgemeine Versicherung AG</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 28 Jan 2022 17:26:20 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Legal Tech]]></category>
		<category><![CDATA[: 93 C 2522/21 (40)]]></category>
		<category><![CDATA[§ 4 RDGEG]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Anzumerken bleibt, dass die Beklagte sich ja ebenfalls digitaler Produkte zur Schadensregulierung bedient, nämlich der Algorithmen des Dienstleisters Control Expert. Warum dann ein Verbraucher nicht auch umgekehrt einen Legal-Tech-Anbieter zur Regulierung seines Schadens einsetzen sollen darf, erschließt sich nicht. Amtsgericht Wiesbaden Verkündet durch ZustellungAktenzeichen: 93 C 2522/21 (40) Urteil Im Namen des Volkes In dem...</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="vgblk-rw-wrapper limit-wrapper">
<blockquote class="wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow"><p> <em style="font-size: revert; color: initial;">Anzumerken bleibt, dass die Beklagte sich ja ebenfalls digitaler Produkte zur Schadensregulierung bedient, nämlich der Algorithmen des Dienstleisters Control Expert. Warum dann ein Verbraucher nicht auch umgekehrt einen Legal-Tech-Anbieter zur Regulierung seines Schadens einsetzen sollen darf, erschließt sich nicht. </em></p></blockquote>



<p></p>



<p>Amtsgericht Wiesbaden </p>



<p>Verkündet durch Zustellung<br>Aktenzeichen: 93 C 2522/21 (40) <br></p>



<p></p>



<h2 class="has-text-align-center wp-block-heading"><strong>Urteil </strong></h2>



<p class="has-text-align-center"><strong>Im Namen des Volkes</strong></p>



<p>In dem Rechtsstreit<br>Legal Data Technology GmbH vertreten durch den Geschäftsführer Tim Platner, Heinz-Fangman-Straße 2-6, 42287 Wuppertal</p>



<p class="has-text-align-right">Klägerin<br></p>



<p>Prozessbevollmächtigte: XXXXXXXXXX<br></p>



<p>gegen<br></p>



<p>R + V Allgemeine Versicherung AG vertr. d. d. Vorstand, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden<br></p>



<p class="has-text-align-right">Beklagte<br></p>



<p>Prozessbevollmächtigter: XXXXXXXXXX<br></p>



<p>hat das Amtsgericht Wiesbaden durch den Richter am Amtsgericht XXXXXXX im vereinfachten<br>Verfahren nach § 495 a ZPO ohne mündliche Verhandlung für Recht erkannt:</p>



<p></p>



<ol class="wp-block-list"><li>Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 280,60 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 10.07.2021 zu zahlen.</li><li>Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.</li><li>Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.</li><li>Der Streitwert wird festgesetzt auf: bis 500,00 Euro.</li></ol>



<p></p>



<p><strong>Entscheidungsgründe</strong>:<br></p>



<p>Des Tatbestandes in seiner üblichen Form bedarf es nicht, weil ein Rechtsmittel gegen das<br>Urteil nicht statthaft ist (§ 313 a Abs. 1 ZPO).</p>



<p></p>



<ol class="wp-block-list"><li>Die Klägerin ist als Rechtsdienstleister beim OLG Düsseldorf registriert. Sie betreibt Legal Tech unter der Internetplattform VINQO zur (außergerichtlichen) Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen in den Bereichen Verkehrsrecht, Hundebiss, Reiserecht und Bankrecht.<br><br>Die Klägerin wurde von XXXX XXXXXX am 18.05.2021 beauftragt/bevollmächtigt, Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund eines von einem Versicherungsnehmer der Beklagten mit dem Pkw amtliches Kennzeichen XX-XXXX verschuldeten Fahrradunfalls vom 17.05.2021 in XXXXX bei XXXX geltend zu machen. Die Beklagte regulierte hierauf anstatt geforderter 2.250,33 Euro 1.980,53 Euro. Die Geschädigte hat der Klägerin das Mandat am 16.07.2021 bestätigt und als Vergütung neben einem Erfolgshonorar diejenige eines Rechtsanwalts als vereinbart bestätigt und an die Klägerin abgetreten (Bl. 64 d.A.).<br>Die Klägerin verlangt von der Beklagten nunmehr die Zahlung abgetretener außergerichtlicher<br>Rechtsverfolgungskosten aus dem regulierten Gegenstandswert nach § 4 RDGEG i.V.m. W RVG in Höhe von einer 1,3-Geschäftsgebühr (280,60 Euro). Die Beklagte lehnte mit Schreiben vom 09.07.2021 den Ersatz der Kosten für die<br>Rechtsdienstleistung ab.<br>Die Beklagte sieht &#8211; vertreten durch ihren Rechtsanwalt &#8211; einen Verstoß gegen das<br>Rechtsdienstleistungsgesetz und deshalb eine unzulässige Inkassodienstleistung der<br>Klägerin.</li><li>Die Klage ist begründet.<br>Die Klägerin kann für ihre Rechtsdienstleistung aus abgetretenem Recht der Geschädigten<br>Kosten (nur) bis zur Höhe der Vergütung als Schaden ersetzt verlangen, die einem<br>Rechtsanwalt für diese Tätigkeit nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes<br>zustehen würde (§ 13 e RDG ersetzt § 4 Abs. 5 RDGEG alte Fassung).<br>Das sind vorliegend außergerichtliche Kosten für die entsprechende Tätigkeit eines Rechtsanwalts für den von dem Versicherungsnehmer der Beklagten verursachten Unfall.<br><br>Das ist hier also eine Geschäftsgebühr von maximal 1,3 aus dem Gegenstandswert in Höhe von 1.980,53 Euro nach dem VV RVG. Dabei darf sich der Geschädigte bei der Schadensabwicklung eines Verkehrsunfalls auch bei eindeutigem Haftungsgrund grundsätzlich eines Rechtsanwalts bedienen (BGH, NJW 2020, 144 ff. mit Anmerkung Schulz). Vorliegend hat die Geschädigte die Klägerin als Inkassodienstleister beauftragt.<br><br>Ein Verstoß der Klägerin gegen § 134 BGB liegt nicht vor. Der Begriff Rechtsdienstleistung im Sinne der Inkassotätigkeit ist nicht in einem zu engen Sinne zu verstehen, sondern unter dem Gesichtspunkt der Deregulierung und Liberalisierung. Die Rechtssuchenden und der Rechtsverkehr sollen vor unqualifizierten Rechtsdienstleistungen nach dem Schutzzweck des Gesetzes geschützt werden (BGH, NJW 2020, 208 ff.; Fries, Rechtsberatung durch Inkassodienstleister: Totenglöckchen für das Anwaltsmonopol?, NJW 2020, 193 ff.).<br><br>Die Beklagte hat ganz offensichtlich keine unqualifizierte Rechtsdienstleistung erbracht, denn sonst wäre die Beklagte kaum dem Regulierungsverlangen der Klägerin für die Geschädigte nachgekommen. Die Rechtsdienstleistung der Klägerin war erfolgreich und ist dementsprechend für diese außergerichtliche Tätigkeit entsprechend dem VV RVG zu vergüten. Ein gesetzliches Verbot der von der Klägerin ausgeübten Inkassotätigkeit zum Schutz der klassischen Anwaltstätigkeit lässt sich den gesetzlichen Bestimmungen nicht entnehmen.<br><br>Anzumerken bleibt, dass die Beklagte sich ja ebenfalls digitaler Produkte zur Schadensregulierung bedient, nämlich der Algorithmen des Dienstleisters Control Expert. Warum dann ein Verbraucher nicht auch umgekehrt einen Legal-Tech-Anbieter zur Regulierung seines Schadens einsetzen sollen darf, erschließt sich nicht. Ein gesetzliches Verbot für die Inkassotätigkeit der Klägerin ist nicht ersichtlich.<br><br>Die Beklagte befindet sich seit ihrer Zahlungsverweigerung vom 09.07.2021 in Verzug (§ 286 Abs. 2 Nr. 3 BGB) und schuldet Verzugszinsen nach § 288 Abs. 1 BGB. <br><br>Die Kostenentscheidung folgt aus § 91 ZPO.<br><br>Die vorläufige Vollstreckbarkeit ergibt sich aus §§ 708 Nr. 11, 711, 713 ZPO.</li></ol>
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		<title>Auf Augenhöhe mit der Versicherung? Wie Legal Tech Geschädigten hilft</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 23 Dec 2020 08:43:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Legal Tech]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mit Legal Tech kann der Geschädigte nach einem Schadensfall sein Recht gegenüber der Versicherung weitaus effektiver durchsetzen</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="vgblk-rw-wrapper limit-wrapper">
<p>Wie kommt der Geschädigte nach einem Fahrradunfall, Motorradunfall, Verkehrsunfall oder Hundebiss schnell und einfach zu seinem Recht?</p>



<p>Im besten Fall haben Sie nur wenige Schadensfälle in Ihrem Leben, in diesen Fällen sind Sie jedoch darauf angewiesen, dass der Schädiger Ihnen den Schaden, gleich ob Schadenersatz für Ihr Fahrzeug oder Schmerzensgeld für die Verletzungen, zahlt. In den meisten Fällen steht auf der Gegenseite eine Haftpflichtversicherung, die darauf spezialisiert ist, Schäden &#8222;abzuwickeln&#8220;. </p>



<p>Leider werden Sie schnell bemerken, wenn Sie schon einmal versucht haben, Ihr Recht gegen eine Versicherung selbst durchzusetzen, dass Sie unzählige Fragen beantworten und Unterschriften leisten sollen, nur um endlich zu Ihrem zustehenden Schadenersatz zu gelangen. </p>



<p>Wir haben uns bei VINQO von Beginn an darauf konzentriert, Geschädigte nicht nur fachlich, sondern auch prozessual bestmöglich vertreten zu können und haben hierzu unsere eigene, stetig erweiterte Software entwickelt. Deshalb besteht das Team von VINQO auch zur Hälfte aus Juristen und Schadenmanagern und zur anderen Hälfte aus Informatikern.</p>



<p>Im ersten Teil eines Gastbeitrages stellt unser Geschäftsführer, Tim Platner, die grundlegenden Herausforderungen bei der Vertretung von Geschädigten gegenüber Versicherungen dar und zeigt anhand von Praxisbeispielen auf, wie wichtig eine softwareunterstützte Vertretung ist, um auf Augenhöhe mit Versicherungen verhandeln und kommunizieren zu können. </p>



<p><a href="https://legal-tech-blog.de/legal-tech-und-schadenregulierung-das-einzige-werkzeug-fuer-regulierung-auf-augenhoehe-teil-1">Den Link zum ersten Teil des Beitrages finden Sie hier.</a></p>



<p>Für Rückfragen, Anmerkungen und Kritik <a href="https://vinqo.de/presse/">können Sie sich jederzeit an uns wenden</a>. </p>
</div><!-- .vgblk-rw-wrapper --><p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/auf-augenhoehe-mit-der-versicherung-wie-legal-tech-geschaedigten-hilft/">Auf Augenhöhe mit der Versicherung? Wie Legal Tech Geschädigten hilft</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Deshalb sind Prüfberichte für Ihr Schmerzensgeld untauglich</title>
		<link>https://vinqo.de/deshalb-sind-pruefberichte-fuer-schmerzensgeld-untauglich/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 19 Aug 2020 12:00:49 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Wenn Sie ermitteln möchten, wie hoch ein Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall oder einem Hundebiss ausfallen könnte, werden Sie schnell feststellen müssen, dass es keine mathematische Berechnungsmethode hierfür gibt. Denn auch wenn die „Schmerzensgeldtabelle“ nach einem stark schematischen Tool zur punktgenauen Berechnung klingt, handelt es sich lediglich um eine Ansammlung tausender Urteile. Und selten sind diese...</p>
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									<p>Wenn Sie ermitteln möchten, wie hoch ein Schmerzensgeld nach einem <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeld-verkehrsunfall/">Verkehrsunfall</a> oder einem <a href="https://vinqo.de/hundebiss-schmerzensgeld/">Hundebiss</a> ausfallen könnte, werden Sie schnell feststellen müssen, dass es keine mathematische Berechnungsmethode hierfür gibt.</p><p>Denn auch wenn die „<a href="https://vinqo.de/schmerzensgeldtabelle/">Schmerzensgeldtabelle</a>“ nach einem stark schematischen Tool zur punktgenauen Berechnung klingt, handelt es sich lediglich um eine Ansammlung tausender Urteile. Und selten sind diese Urteilssammlungen überhaupt öffentlich zugänglich.</p><p>Für den Verbraucher wäre es einfacher, wenn eine Tabelle existiert, die jeder Verletzung einen festen Wert zuschreibt.</p><p style="padding-left: 40px;"><em>Beispiel: Bei einem Verkehrsunfall wird Ihnen der <strong>Arm</strong> <strong>gebrochen</strong>, zusätzlich erleiden Sie eine Hüftprellung. Eine Tabelle würde festlegen, dass ein gebrochener Arm 900,00 € „wert“ ist, eine Hüftprellung zusätzlich 250,00 € kostet. Sie könnten dann ganz einfach davon ausgehen, dass die gesamten Verletzungen 1.150,00 € kosten sollen.</em></p><p>Dies würde dann schlussendlich zu einem <b>Prüfbericht</b> wie bei einer Autowerkstatt führen. Ein Prüfbericht für ein Schmerzensgeld, der wie ein Kfz-Schadensgutachten aufgebaut ist, scheint auf den ersten Blick also eine gute Idee.</p><p>Leider jedoch nur auf den ersten Blick. Im Folgenden stellen wir Ihnen die wichtigsten Gründe vor, warum ein Prüfbericht bei Schmerzensgeldern rechtlich und methodisch untauglich ist, selbst wenn sie von externen Firmen wie beispielsweise <b>ACTINEO</b> für Versicherungen angeboten werden.</p>								</div>
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									<h2>Was ist ein Prüfbericht für Schmerzensgeld?</h2><p>Ein Prüfbericht für Ihr Schmerzensgeld stellt eine grobe und schematische Darstellung der Informationen zu Ihren Verletzungen und der Heilbehandlung dar. Der Prüfbericht orientiert sich nur an sogenannten <strong>quantifizierbaren Faktoren</strong>, als z.B. der Dauer Ihrer Arbeitsunfähigkeit oder der Anzahl der Behandlungstage. </p><p>Subjektive Beschwerden, ein zögerlicher Heilbehandlungsverlauf, Einschränkungen in Ihrem Alltag uvm. werden dabei nicht berücksichtigt. </p><p>In dem Prüfbericht wird dann anhand der erfassten Faktoren ein <b>Orientierungswert</b> des Schmerzensgeldes vorgeschlagen. </p><h2>Wer erstellt den Prüfbericht zu Ihrem Schmerzensgeld? </h2><p>Auch wenn der Anschein einer unabhängigen und damit belastbaren Meinung eines externen Unternehmens erweckt werden soll, so sind die Dienstleister wie z.B. die Firma ACTINEO ausschließlich <b>im Interesse der Versicherung </b>tätig. </p><p>Im Bereich der Kfz-Sachschäden gibt z.B. ControlExpert oder sachcontrol, die die Höhe der Sachschäden möglichst <b>klein rechnen</b> und damit die Höhe Ihres Schadenersatzes reduzieren sollen. </p><p>Der Schmerzensgeld-Prüfbericht soll die Vielzahl der eingereichten Informationen schematisieren und auf Grundlage dieser Daten einen Anhaltspunkt für das zustehende Schmerzensgeld geben. Dieser Orientierungswert wird dann zumeist von der Versicherung übernommen und ausgezahlt. </p><h2>Warum darf ein Schmerzensgeld-Prüfbericht überhaupt durch ein Unternehmen wie ACTINEO erstellt werden? </h2><p>Bei den Prüfberichten zu Personenschäden werden besonders sensible personenbezogene Daten erfasst und verarbeitet: Ihre <b>Gesundheitsdaten</b>. </p><p>Nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zählen Gesundheitsdaten gem. Art. 9 DSGVO zu den besonderen Kategorien der personenbezogenen Daten. Diese Daten dürfen nur in einem sehr engen Rahmen <strong>oder</strong> mit Ihrer Einwilligung verarbeitet werden. </p><p>Deshalb raten wir unseren Mandanten uneingeschränkt davon ab, <a href="https://vinqo.de/einwilligung-der-versicherung-fur-schmerzensgeld-unterzeichnen/">die von der Versicherung bereitgestellten Schweigepflichtenbindungs- und Einwilligungserklärungen zu unterzeichnen</a>.</p><p>Ein Beispiel der in diesem Fall von der WGV-Versicherung genutzten Einwilligungserklärung: Entbunden wird die ACTINEO GmbH.</p><p><img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignnone wp-image-8869 size-large" src="https://vinqo.de/wp-content/uploads/Beispiel_ACTINEO_Prüfbericht_Schmerzensgeld-Einwilligung-987x1024.jpg" alt="Beispiel_ACTINEO_Prüfbericht_Schmerzensgeld Einwilligung" width="987" height="1024" srcset="https://vinqo.de/wp-content/uploads/Beispiel_ACTINEO_Prüfbericht_Schmerzensgeld-Einwilligung-987x1024.jpg 987w, https://vinqo.de/wp-content/uploads/Beispiel_ACTINEO_Prüfbericht_Schmerzensgeld-Einwilligung-289x300.jpg 289w, https://vinqo.de/wp-content/uploads/Beispiel_ACTINEO_Prüfbericht_Schmerzensgeld-Einwilligung-768x796.jpg 768w, https://vinqo.de/wp-content/uploads/Beispiel_ACTINEO_Prüfbericht_Schmerzensgeld-Einwilligung-240x250.jpg 240w, https://vinqo.de/wp-content/uploads/Beispiel_ACTINEO_Prüfbericht_Schmerzensgeld-Einwilligung-1481x1536.jpg 1481w, https://vinqo.de/wp-content/uploads/Beispiel_ACTINEO_Prüfbericht_Schmerzensgeld-Einwilligung-1975x2048.jpg 1975w, https://vinqo.de/wp-content/uploads/Beispiel_ACTINEO_Prüfbericht_Schmerzensgeld-Einwilligung-320x332.jpg 320w, https://vinqo.de/wp-content/uploads/Beispiel_ACTINEO_Prüfbericht_Schmerzensgeld-Einwilligung-640x664.jpg 640w, https://vinqo.de/wp-content/uploads/Beispiel_ACTINEO_Prüfbericht_Schmerzensgeld-Einwilligung-360x373.jpg 360w, https://vinqo.de/wp-content/uploads/Beispiel_ACTINEO_Prüfbericht_Schmerzensgeld-Einwilligung-720x747.jpg 720w, https://vinqo.de/wp-content/uploads/Beispiel_ACTINEO_Prüfbericht_Schmerzensgeld-Einwilligung-1080x1120.jpg 1080w, https://vinqo.de/wp-content/uploads/Beispiel_ACTINEO_Prüfbericht_Schmerzensgeld-Einwilligung-800x830.jpg 800w, https://vinqo.de/wp-content/uploads/Beispiel_ACTINEO_Prüfbericht_Schmerzensgeld-Einwilligung-1024x1062.jpg 1024w, https://vinqo.de/wp-content/uploads/Beispiel_ACTINEO_Prüfbericht_Schmerzensgeld-Einwilligung-1280x1327.jpg 1280w" sizes="(max-width: 987px) 100vw, 987px" /></p><p> </p><p>Im Übrigen:  diese Erklärung &#8222;gilt auch im Hinblick auf die oben genanten Vorerkrankungen&#8220;.</p><p>Um Prüfberichte zu Ihrem Schmerzensgeld zu verhindern, sollten Sie deshalb niemals die vorformulierte Einwilligung der gegnerischen Versicherung unterzeichnen. </p><p>Sollte eine Einwilligung nicht von Ihnen erteilt und trotzdem ein derartiger Prüfbericht angefordert worden sein, so handelt es sich um einen<b> schwerwiegenden Datenschutzverstoß, </b>für den Ihnen ein vier- bis fünfstelliges <b>Schmerzensgeld</b> zusteht! </p><p>Um prüfen zu können, ob ein solcher Prüfbericht gleichwohl angefordert worden ist, können Sie eine kostenfreie Auskunft gem. Art 15 DSGVO bei der gegnerischen Versicherung beantragen.</p><p> </p><h2>Die Untauglichkeit eines Prüfberichts für Schmerzensgeld </h2><p>Anhand der oben genannten Punkte dürften sich bereits einige strukturelle Probleme eines Prüfberichts für Schmerzensgeld aufdrängen. Aber bereits in methodischer Hinsicht sind diese Berichte ungeeignet:</p><h3>Rechtsprechung: keine schematische Ermittlung Ihres Schmerzensgeldes möglich!</h3><p>Der erste Grund, warum ein schematischer Prüfungsbericht untauglich ist, klingt im ersten Moment verwirrend: Die ständige Rechtsprechung des obersten Zivilgerichts (Bundesgerichtshof) besagt schon seit fast 70 Jahren, dass eine schematische Betrachtung des Schmerzensgeldes absolut unzulässig ist! Bereits im Jahr 1955 entschied der BGH (06.07.1955 (GSZ 1/55), dass eine <strong>schematische</strong> <strong>Betrachtung</strong> des Schmerzensgeldes der Natur des Schmerzensgeldes nicht gerecht werden kann.</p><p>Ein Schmerzensgeld stellt eine <b>immaterielle Entschädigung</b> für körperliche Schäden dar. Diese sind nicht objektiv greif- oder messbar. Zur Ermittlung eines Schmerzensgeldes muss deshalb immer eine Gesamtschau aller Umstände vorgenommen werden. Zu diesen Umständen gehören sowohl <b>objektive</b> als auch <b>subjektive</b> <b>Faktoren</b>. Während man die Dauer einer Arbeitsunfähigkeit sehr objektiv ermitteln kann, entziehen sich die subjektiven Umstände der Indexierung.</p><p>Um auf das vorhin gemachte Beispiel zurückzukommen:</p><p style="padding-left: 40px;"><em>Bei dem Verkehrsunfall erleiden Sie einen gebrochen Arm und die Hüftprellung. Jedoch ist dies für Sie besonders tragisch, denn Sie sind als Olympionike zwingend auf einen unversehrten Arm angewiesen. </em></p><p>In dem Beispiel müssten jetzt also neben der Verletzungsart auch die <strong>Verletzungsfolgen</strong> wie nicht erreichte, berufliche Ziele, die besonderen <strong>Alltags- und Freizeiteinschränkungen</strong> uvm. miteingerechnet werden. Dies kann nicht durch eine Indexierung erfolgen. Denn bereits kleine Abweichungen von einer Eingruppierung können zu einem erheblich höheren oder niedrigeren Schmerzensgeld führen.</p><p> </p><h3>Orientierungswerte des Prüfberichts &#8211; ganz im Sinne der Versicherung</h3><p>Bei Orientierungswerten stellt sich zuerst die Frage, wer überhaupt legitimiert sein soll, solche Orientierungswerte festzulegen. Wenn eine Haftpflichtversicherung solche Werte festlegen könnte, dann würde sie natürlich nur sehr geringe Maximalgrenzen kennen, während „nach unten“ alles offen wäre.</p><p>Auch die Beauftragung von externen Firmen wie <b>ACTINEO</b> führt nicht zu einer Objektivierung und einer Transparenz der Orientierungswerte: ACTINEO arbeitet ausschließlich mit Versicherern zusammen. Verbraucher können ACTINEO nicht beauftragen. Natürlich liegt hier dann die Überlegung nahe, dass sich ACTINEO hinsichtlich der Orientierungswerte eher an den Versicherern orientieren wird. Denn auch auf der Homepage von ACTINEO wird herausgestellt, dass <b>Kostenreduzierung</b> einer der <b>Vorteile</b> der Beauftragung von <b>ACTINEO</b> sei.</p><p>Bei der originären Schmerzensgeldtabelle hingegen handelt es sich um eine Vielzahl von Urteilen. Die Höhe des Schmerzensgeldes liegt dabei in der freien Würdigung des Gerichts. Gemäß § 278 ZPO liegt es im Ermessen des Richters, ein angemessenes Schmerzensgeld festzulegen. Als <b>Richter, der mit staatlicher Gewalt</b> ausgestattet wird, kommt diesem auch staatlich-demokratische Legitimität zu.</p><h3>Datengrundlage des Prüfberichts &#8211; ein (zu) kleiner Ausschnitt</h3><p>Die Faktoren, die erhoben werden müssten, um mithilfe einer &#8211; methodisch unzulässigen &#8211; schematischen Einordnung zu einer realistischen Bewertung zu gelangen, ist nahezu unendlich. Jeder Schmerzensgeldfall wird sich in (geringen oder umfangreicheren) Details von den vorherigen Fällen unterscheiden. Schmerzensgeldtabellen sind ausdrücklich nur Einordnungshilfen. Sie stellen vor Gericht keine verbindliche Festlegung dar, der Richter ist in seiner Einschätzung frei. </p><p>Deshalb stellen Prüfberichte auch kein Beweismittel vor Gericht dar.</p><p>ACTINEO nimmt nach Angaben auf der eigenen Homepage die ICD-10 codierten Werte als Bewertungsgrundlage. Diese sind jedoch für eine Einzelfallbewertung nicht aussagekräftig. Denn bei den ICD-Werten handelt es sich um stark schematisierte Diagnoseeinordnungen. Gerade wenn mehrere Verletzungen zusammenkommen, ist die Nutzung von ICD-Werten kritisch zu sehen. Diese kennen keine „gemischten Diagnosen“. Dies führt dazu, dass einzelne Diagnosen dann „zusammengerechnet“ werden müssen.</p><p>Der BGH führte hierzu im Jahr 2019 ausdrücklich aus:</p><p style="padding-left: 40px;"><strong>„Bei der Schmerzensgeldbemessung […] verbietet sich eine schematische, zergliedernde Herangehensweise […]. Einzelne Verletzungen und Verletzungsfolgen dürfen nicht gesondert bewertet und die so ermittelnden Beträge nicht addiert werden; […].“ </strong>(Urteil vom 09.09.2019, Az. 22 U 35/18)</p><p> </p><h2>Fazit: Schmerzensgeld besser nicht alleine geltend machen</h2><p>Aus der vorgenannten Thematik wird deutlich: um sicher und effektiv zu Ihrem Schmerzensgeld zu gelangen, sollten Sie von Beginn an auf professionelle Hilfe setzen. Wir haben uns mit VINQO ausschließlich auf die Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen spezialisiert und können Sie deshalb umfassend zu sämtlichen Aspekten fundiert beraten. </p><p>Zusätzlich sollten Sie auch vor unserer Beauftragung keinesfalls die Einwilligung der gegnerischen Versicherung unterzeichnen, damit Ihre Daten nicht durch Dritte Unternehmen verarbeitet werden. </p><p> </p>								</div>
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