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	<title>BGB Archive - VINQO Rechtsanwälte</title>
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		<title>Auto durch Einkaufswagen zerkratzt</title>
		<link>https://vinqo.de/auto-durch-einkaufswagen-zerkratzt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 12 Nov 2020 13:57:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Grundsätzlich kann man festhalten, dass das Rammen eines Wagens auf dem Parkplatz immer fahrlässig ist. Denn Fahrlässigkeit wird definiert als „die verkehrsübliche Sorgfalt außer Acht lassen.“ Unvorsichtiges Schieben eines Einkaufswagens lässt sich mühelos als sorgfaltswidrig bezeichnen.</p>
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									<p><a style="background-color: #ffffff; font-size: 1rem;" href="https://vinqo.de/unfall-auf-parkplatz-was-beachten/" target="_blank" rel="noopener">Parkplätze</a> gehören zu den unfallreichsten Orten im Straßenverkehr. Durch die unübersichtliche Verkehrssituationen übersehen viele Autofahrer schnell ein anderes Auto beim Ausparken &#8211; und schon ist der Verkehrsunfall geschehen. Doch auch vorsichtige Autofahrer sind vor Lackschäden nicht gefeit: Denn neben der anderen <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall/" target="_blank" rel="noopener">PKWs</a>, <a href="https://vinqo.de/motorradunfall-schmerzensgeld/" target="_blank" rel="noopener">Motorrädern, </a><a href="https://vinqo.de/angefahren-als-fussgaenger/" target="_blank" rel="noopener">Fußgängern </a>oder <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall/" target="_blank" rel="noopener">Fahrrädern </a>werden noch unzählige <b>Einkaufswagen </b>über den Parkplatzasphalt geschoben. Wenn Ihr Auto auf dem Parkplatz von einem Einkaufswagen gestreift wurde, können Sie die hieraus entstandenen Schäden, z.B. Lackkratzer und Beulen, gegen den Verursacher geltend machen.</p>								</div>
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									<h2>Haftungsgrundlage</h2><p>Haftungsgrundlage ist in diesen Fällen der<strong> § 823 Abs. 1 BGB</strong>:</p><p style="padding-left: 40px;"><em>Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich <b>verletzt</b>, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet</em>.</p><p>Grundsätzlich kann man festhalten, dass das Beschädigen eines Autos auf dem Parkplatz grundsätzlich fahrlässig ist. Denn Fahrlässigkeit wird definiert als „die verkehrsübliche Sorgfalt außer Acht lassen.“ Unvorsichtiges Schieben oder das unbeaufsichtigte Stehenlassen eines Einkaufswagens lässt sich als sorgfaltswidrig bezeichnen.</p><p>Rechtsfolge ist, dass Sie nach <b>§ 249 Abs. 1 BGB</b> von dem Schädiger verlangen können, dass er Ihren Wagen reparieren lässt, oder die Kosten für eine Reparatur nach<b> § 251 Abs. 1 BGB </b>ersetzten muss. Doch ganz so unproblematisch ist es dann doch nicht immer.</p><h2>Mitverschulden</h2><p>Bei der Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche wirft Ihnen die gegnerische Versicherung u.U.  gem. <strong>§ 254 Abs. 1 BGB </strong>ein Mitverschulden vor, um den Schadenersatzanspruch möglichst gering zu halten Wenn der Autofahrer bei einem Verkehrsunfall eine Mitschuld trifft, wird ihm der Haftungsanspruch anteilig (an seinem Mitverschulden orientiert) gekürzt. Hierbei kann zwischen zwei Variationen unterschieden werden:</p><h3>Sie fuhren den Wagen zum Zeitpunkt des Unfalls</h3><p>Wenn Sie selber mit Ihrem Wagen fuhren, als er zerkratzt wurde, haften Sie im Regelfall anteilig nach<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__7.html"> <b>§ 7</b> <b>StVG </b></a>oder<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__18.html"> <b>§ 18 StVG</b></a>. In diesem Fall haben Sie eine „gefährliche“ Handlung vorgenommen, denn von jedem Auto im Verkehr geht eine <b>Betriebsgefahr </b>aus. In diesen Fällen kann Ihr Schadensersatzanspruch gekürzt werden. Die Höhe der Kürzung wird dabei aber am Einzelfall festgemacht.</p><p><u>Beispiel 1:</u></p><p>Der Einkaufswagennutzer schob den Wagen höchst rücksichtlos, also grob fahrlässig. Er ließ alles außer Betracht, was ein vernünftig und umsichtig denkender Mensch normalerweise beachtet. Beispielsweise schob er den Einkaufswagen nicht, sondern „schubste“ ihn vor sich her. In solchen Fällen wirkt sich die Betriebsgefahr Ihres Wagens kaum auf den Schaden aus.  Die Rücksichtslosigkeit der Person ist so weit überwiegend verantwortlich, dass Ihr Schadensersatzanspruch nicht gekürzt wird.</p><p><u>Beispiel 2:</u></p><p>Der Einkaufswagennutzer schob den Wagen regulär. Sie dachten, dass die Person Sie vorbei lassen möchte, weil er kurz stoppt. Der Einkaufswagennutzer hatte Sie aber gar nicht gesehen, weil er abgelenkt war. In diesem Fall tragen Sie eine Mitschuld. Eine Kürzung Ihres Anspruchs ist wahrscheinlich.</p><h4>Ihr Wagen war zum Unfallzeitpunkt geparkt</h4><p>Wenn Ihr Wagen geparkt war, liegt im Regelfall <b>keine Betriebsgefahr</b> mehr vor, denn Ihr Wagen wird nicht mehr im Straßenverkehr geführt. Zwar gibt es durchaus Fälle, in denen der BGH auch bei geparkten PKW eine Mitschuld annahm, in diesen Fällen waren diese aber so verkehrswidrig abgestellt (absolutes Parkverbot) als dass dies mit der Parkplatzsituation vergleichbar wäre. Auch bei leichteren Parkverstößen, zum Beispiel wenn Sie über eine Parklinie ragen, wird im Regelfall kein Mitverschulden angenommen werden können.</p>								</div>
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									<p>Sie hatten auf dem Parkplatz einen Unfall mit einem Auto? Lesen Sie <a href="https://vinqo.de/unfall-auf-parkplatz-was-beachten/">hier</a> die wichtigsten Schritte nach Ihrem Unfall!</p>								</div>
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									<h2>Wer ist Ihr Anspruchsgegner?</h2><p>Anders als bei PKW-Haltern gibt es<strong> keine Pflicht-Haftpflichtversicherung </strong>für den Verbraucher. Wenn dieser keine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, müssen Sie Ihren Anspruch gegen die <strong>Privatperson</strong> durchsetzen. Es ist aber möglich, dass der Verursacher mittelos ist, die Reparatur also nicht zahlen kann. Wenn eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde, haftet diese für Verursacher. Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, können Sie aber nicht die Haftpflichtversicherung sondern nur den Schädiger verklagen. </p><h2>Der Verursacher ist nicht auffindbar</h2><p>Besonders ärgerlich wird es, wenn Sie zu Ihrem Wagen zurückkehren und jemand in Ihrer <b>Abwesenheit </b>diesen zerkratzt hat. Denn wenn Sie nicht wissen, wer der Verursacher war, können Sie auch keinen Schadensersatzanspruch gegen diesen durchsetzen. Das Verlassen des Unfallorts stellt eine <b>Straftat </b>dar. Selbst wenn die Person Ihnen einen Zettel mit Kontaktinformationen hinterlässt, können Sie <b>Strafanzeige </b>stellen. Als erstes sollten Sie in solchen Fällen die Polizei hinzuziehen, und Anzeige gegen Unbekannt stellen. Wenn Sie eine Kaskoversicherung abgeschlossen haben, können Sie mit der Anzeige dann eventuell die Reparaturkosten ersetzen lassen.</p><p>Wenn Ihr Wagen auf dem Parkplatz eines Unternehmens wie einem Einkaufszentrum oder Supermarkt zerkratzt wurde, können Sie überprüfen, ob dies durch <b>Videokameras </b>aufgezeichnet wurde. Doch Sie müssen schnell sein, denn im Regelfall wird das Video nach 24 Stunden wieder gelöscht.</p><h2>Fazit</h2><p>Wenn der Verursacher ausfindig gemacht wird, ist die Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche meistens erreichbar. Wenn jedoch eine Fahrerflucht vorliegt und keine Zeugen bekannt sind oder Videoaufnahmen vorliegen, bleiben Sie im schlimmsten Fall auf den Kosten vollständig sitzen. </p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/auto-durch-einkaufswagen-zerkratzt/">Auto durch Einkaufswagen zerkratzt</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>7 wichtige Urteile nach Fahrradunfall</title>
		<link>https://vinqo.de/7-wichtige-urteile-nach-fahrradunfall/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 29 Sep 2020 13:45:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>7 wichtige Urteile, die jeder Fahrradfahrer nach einem Fahrradunfall kennen sollte. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/7-wichtige-urteile-nach-fahrradunfall/">7 wichtige Urteile nach Fahrradunfall</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[		<div data-elementor-type="wp-post" data-elementor-id="9317" class="elementor elementor-9317" data-elementor-post-type="post">
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									<p>Bei Fahrradunfällen besteht häufig Streit über die Schuldfrage &#8211; aber auch rechtliche Fragen müssen nach einem Fahrradunfall häufig durch einen Richter beantwortet werden. Wir stellen Ihnen deshalb die <strong>7 wichtigsten Urteile </strong>für Fahrradfahrer vor:</p>								</div>
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									<h2><span style="font-family: -apple-system, BlinkMacSystemFont, 'Segoe UI', Roboto, 'Helvetica Neue', Arial, 'Noto Sans', sans-serif;">Urteil Fahrradfahrer und Fußgänger</span></h2><p><strong style="font-family: -apple-system, BlinkMacSystemFont, 'Segoe UI', Roboto, 'Helvetica Neue', Arial, 'Noto Sans', sans-serif; font-size: 1rem;">Rücksichtnahmepflicht von Radfahrern gegenüber Fußgängern auf gemeinsamen Rad- und Fußwegen BGH, Urteil vom 04. November 2008 – VI ZR 171/07 –</strong></p><p><span style="text-decoration: underline;">Sachverhalt</span>: Ein Fahrradfahrer näherte sich einer Gruppe, die sich auf einem Fußgängerweg neben einem abgetrennten Fahrradweg aufhielten. Er klingelte, um auf sich aufmerksam zu machen. Als er sich der Gruppe näherte, setzte eine <strong>Fußgängerin</strong> gerade einen Schritt nach hinten auf den Radweg an. Der Fahrradfahrer vollzog eine <strong>Vollbremsung</strong> und <strong>stürzte</strong> dabei schwer. Nun verlangte er Schadensersatz.</p><p><span style="text-decoration: underline;">Urteil</span>: Nur weil der <strong>Fahrradweg von dem Fußweg farblich getrennt</strong> war, bedeutet dies nicht, dass der Fahrradfahrer weniger Rücksicht auf Fußgänger zu nehmen hat. Gerade wenn Fußgängerweg und Radweg so nah aneinander liegen, dass „<b>abstrakt gefährliche</b>“ Begegnungen nicht ausgeschlossen werden können, muss der Fahrradfahrer den Ansprüchen des <strong>§ 1 Abs. 2 StVO</strong> genügen. <em>(„Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“)</em></p><p><em> </em></p><h2>Urteil Fahrradunfall ohne Helm</h2><p><strong>Mitverschulden des Fahrradfahrers, wenn er keinen Helm getragen hat, OLG Celle, Urteil vom 12. Februar 2014 – 14 U 113/13 –</strong></p><p><span style="text-decoration: underline;">Sachverhalt</span>: Zwei Fahrradfahrer stießen aufeinander und stürzten. <strong>Der Kläger trug keinen Helm.</strong> Ein Gutachten ergab, dass seine massiven Hirnverletzungen durch einen Helm hätten erheblich gemindert werden könnten.</p><p><span style="text-decoration: underline;">Urteil</span>: Solange es <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-ohne-helm-bekomme-ich-trotzdem-schmerzensgeld/">keine Helmpflicht</a> in Deutschland gibt, erwächst aus dem Nichttragen eines Helmes<b> kein Mitverschulden</b> nach<strong> § 254 Abs. 1 BGB</strong>. Etwas anderes gilt nur, wenn der Fahrradfahrer aus „persönlichen“ Gründen zu einem Helm verpflichtet wäre, beispielsweise weil er als Rennfahrer extreme Geschwindigkeiten erreicht oder weil er so unsicher fährt, dass ein Helm als zwingend notwendig anzusehen ist. </p>								</div>
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									<p><a style="background-color: #ffffff; font-size: 15px; letter-spacing: 0px;" href="https://vinqo.de/erfahrungsbericht-fahrradunfall-und-die-folgen-aus-expertensicht/" target="_blank" rel="noopener"><b>Hier</b></a> <b>erfahren Sie mehr über die größten Probleme nach einem Fahrradunfall aus Expertensicht!</b></p>								</div>
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									<h2>Urteil Fahrradfahrer überholt Fahrradfahrer</h2><p><strong>Pflichten des Fahrradfahrers beim Überholen eines anderen Fahrradfahrers, OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30. Mai 2016 – 9 U 115/15 –</strong></p><p><span style="text-decoration: underline;">Sachverhalt</span>: Eine Frau fuhr mit ihrem Fahrrad auf einem zwei Meter breiten Kieselsteinweg beinahe mittig. Ein überholender Fahrradfahrer <strong>streifte</strong> sie an der Schulter, woraufhin sie <strong>stürzte</strong>. Der Streifer gab an, die Fahrradfahrerin hätte sich nicht an das <strong>Rechtsfahrgebot</strong> gehalten.</p><p><span style="text-decoration: underline;">Beschlussinhalt</span>: <strong>Beim Überholen muss immer mit einer Schwankung des langsamen Fahrrades gerechnet werden.</strong> Wenn ein Überholen mit ausreichendem <strong>Sicherheitsabstand</strong> nicht möglich ist, muss auf den Überholvorgang verzichtet werden, oder durch Austausch mit dem langsamen Fahrradfahrer dieser angekündigt und genehmigt werden. Ein Rechtsfahrgebot existiert zwar auch auf Fahrradstreifen, jedoch bleibt die auch gewahrt, wenn der Fahrer 80 cm vom rechten Rand entfernt fährt.</p><h2>Urteil zu Fahrradunfall mit Autotüren</h2><p><strong> Mitverschulden bei Vorbeifahren an parkenden Fahrzeugen, Öffnung der Autotür. Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 28. Oktober 2008 – 5 U 596/06 –</strong></p><p><span style="text-decoration: underline;">Sachverhalt</span>: Ein Fahrradfahrer fuhr an einer Reihe parkender Wagen mit <strong>80-90 cm Abstand</strong>. Ein Autoinsasse öffnete überraschend die Tür, über die dann der Fahrradfahrer „flog“. Der Autofahrer warf dem Fahrradfahrer vor, dieser habe zu wenig <strong>Sicherheitsabstand</strong> gelassen.</p><p><span style="text-decoration: underline;">Urteil</span>: Zwar liegt in dem zu geringen Sicherheitsabstand eine Sorgfaltspflichtverletzung vor. Jedoch ist das unumsichtige Aufreißen der Autotür so ein schwerwiegender <b>Verstoß </b>gegen die <b>Sorgfaltspflicht</b>, dass der zu geringe Sicherheitsabstand nicht mehr als Mitverschulden nach <strong>§ 254 BGB</strong> zu werten ist, da der Unfall weit überwiegend durch den Autoinsassen ausgelöst wurde.</p><h2>Urteil zur Fahrradunfall auf Seitenstreifen</h2><p><strong>Vorfahrtsregeln bei dem Benutzen von Seitenstreifen OLG Hamm, Beschluss vom 16. Mai 2018 – I-7 U 2/18 –</strong></p><p><span style="text-decoration: underline;">Sachverhalt</span>: Ein Fahrradfahrer fuhr auf dem <strong>Seitenstreifen</strong> einer Vorfahrtsstrafe mit erhöhter Geschwindigkeit und dem Kopf nach unten gesenkt. Von der rechten Seite kam ein anderer Fahrradfahrer auf den Vorfahrtsstreifen, auf dem beide kollidierten. Der zweite Radfahrer erlitt erhebliche Verletzungen und verlangte hierfür Schmerzensgeld. Der Seitenstreifenfahrer hingegen gab an, dass der verletzte Radfahrer das <b>Vorfahrtsrecht </b>missachtet habe, und deshalb ein erhebliches Mitverschulden trägt. Nach Ansicht des verletzten Fahrradfahrers unterlag der Seitenstreifen nicht dem Vorfahrtsrecht.</p><p><span style="text-decoration: underline;">Beschlussinhalt</span>: Auch die Seitenstreifen sind<b> Teil der Fahrbahn</b> und unterliegen dem <strong>allgemeinen Vorfahrtsrecht</strong>. Insbesondere sind Fahrradfahrer dazu <strong>verpflichtet</strong>, den Seitenstreifen zu nutzen, wenn sie dadurch keine Fußgänger gefährden. Nur dadurch, dass der verletzte Fahrradfahrer kurz vor dem Zusammenstoß abgestiegen war, wurde er nicht zum Fußgänger. Das zeitweise Absteigen vom Fahrrad gehört zum normalen Gebrauch des Fahrrades dazu.</p>								</div>
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									<p><b>Gutachten oder Kostenvoranschlag nach Fahrradunfall? <a href="https://vinqo.de/schadensersatz-nach-fahrradunfall-berechnen-gutachten-und-kostenvoranschlag/">Hier</a> erfahren Sie, was für Sie sinnvoll ist!</b></p>								</div>
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									<h2>Urteil zu Unfällen beim Abbiegen</h2>
<p><strong>Abbiegeunfall auf Fahrradstreifen, OLG Frankfurt, Beschluss vom 01. Dezember 2014 – 13 U 122/13</strong></p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Sachverhalt</span>: Ein Fahrradfahrer mit Eis in der Hand <strong>bog</strong> ohne weitere Rücksicht <strong>nach links ab</strong>. Ein von hinten kommende Fahrradfahrer wollte ihn gerade in diesem Moment <strong>überholen</strong>. Der „Eisfahrer“ kollidierte mit dem Überholer.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Urteil</span>: Wer ohne Rücksicht auf den hinteren Verkehr, und ohne eine Richtungsänderung zu indizieren, nach links abbiegt, verstößt dermaßen gegen seine verkehrlichen <b>Sorgfaltspflichten</b>, dass er die <strong>alleinige Schuld</strong> an dem Unfall trägt. Auch das <strong>einhändige Fahren</strong> stellt einen Verstoß gegen die Gebote der stetigen Wachsamkeit und Aufmerksamkeit im Straßenverkehr dar.</p>
<h2>Urteil zu Nutzungsausfall bei Fahrrädern</h2>
<p><strong>Nutzungsausfall bei Fahrrädern, LG Lübeck, Urteil vom 08. Juli 2011 – 1 S 16/11 –</strong></p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Sachverhalt</span>: Ein Fahrradfahrer begehrte nach einem Unfall <strong>Nutzungsausfall</strong> wie bei einem Kfz.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Urteil</span>: Genau wie ein Auto stellt ein Fahrrad für manche ein <strong>zentrales Gut</strong> der wirtschaftlichen Betätigung dar. In solchen Fällen kann unter den gleichen Voraussetzungen, wie die Rechtsprechung sie für Kfz schon konkretisiert hat, auch ein <a href="https://vinqo.de/nutzungsausfall-bei-fahrraedern-und-e-bikes/">Nutzungsausfall</a> geltend gemacht werden.&nbsp;</p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/7-wichtige-urteile-nach-fahrradunfall/">7 wichtige Urteile nach Fahrradunfall</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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