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	<title>Auffahrunfall Archive - VINQO Rechtsanwälte</title>
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		<title>Schmerzensgeld nach Autounfall ohne Anwalt erhalten</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 13 Oct 2020 09:40:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Grundsätzlich muss das Schmerzensgeld, um seiner Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion gerecht zu werden, „angemessen“ sein. Die Angemessenheit stellt dabei einen „auslegungsbedürftigen Rechtsbegriff“ dar. Fest steht nur: Je schwerer die Verletzung ist, desto höher soll das Schmerzensgeld sein. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeld-nach-autounfall-ohne-anwalt-erhalten/">Schmerzensgeld nach Autounfall ohne Anwalt erhalten</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p>Jedes Jahr werden in Deutschland hunderttausende Menschen im <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeld-verkehrsunfall/">Straßenverkehr</a> oder auf dem <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall/">Fahrrad</a> verletzt. Um für die erlittenen Schmerzen und Verletzungsfolgen entschädigt zu werden, haben Sie dann Anspruch auf eine angemessenes Schmerzensgeld (§ 253 BGB).</p><p>Doch ist das Thema Schmerzensgeld mit einer gewissen Unsicherheit behaftet: Die Ermittlung der Höhe des Schmerzensgeldes ist gerade für juristische Laien <strong>schwer greifbar</strong>.</p><p>Wieviel Schmerzensgeld steht mir zu? Wie mache ich mein Schmerzensgeld geltend? Hat die gegnerische Versicherung nicht zu wenige Schmerzensgeld gezahlt? Ohne juristische Hilfe lassen sich die Fragen nur schwer beantworten. </p><p>Die <strong>Hemmschwelle</strong>, einen <strong>Anwalt</strong> mit der Durchsetzung zu beauftragen, ist jedoch hoch. Gerade bei<strong> kleineren Schadensfällen</strong> hat man Sorge, dass der Fall aufgrund des geringen wirtschaftlichen Interesses eher stiefmütterlich behandelt wird. Und wenn einen selber eventuell sogar ein <strong>Mitverschulden</strong> an dem Schaden trifft, geht man ein gewisses <strong>Kostenrisiko</strong> ein. Denn der Anwalt ist in diesem Fall verpflichtet, Ihnen als Mandaten einen Teil der Gebühren aufzuerlegen.</p><p>Es versteht sich daher, dass viele Geschädigte bei kleineren Verletzungen eher auf einen <strong>Anwalt</strong> <strong>verzichten</strong> wollen. Auf der anderen Seite wäre es sehr ärgerlich, das Schmerzensgeld nicht oder nicht in voller Höhe zu erhalten. Denn hierdurch lassen Sie buchstäblich bares Geld liegen.</p><p>Grundsätzlich ist es jedoch auch möglich, Ihr <strong>Schmerzensgeld</strong> <strong>ohne einen Anwalt</strong> durchzusetzen. Wie dies funktionieren kann, zeigen wir Ihnen anhand eines alltäglichen Beispiels: dem Auffahrunfall.</p><p><em>Stellen Sie sich vor, Sie sind auf dem Weg zur Arbeit. Dabei geraten Sie in einen Stau. Der Wagen hinter Ihnen ist leider unachtsam, bremst nicht rechtzeitig ab und fährt Ihnen auf. Dabei wird in erster Linie Ihr Wagen beschädigt. Nachdem sich die Aufregung erstmal gelegt hat, fällt Ihnen auf, dass Sie unter starken <strong>Schmerzen</strong> im <strong>Nackenbereich</strong> leiden, und Ihren <strong>Kopf</strong> nicht mehr vollständig drehen können.</em></p>								</div>
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									<h2>Dokumentation und Sammlung von Beweisen</h2><p>Der erste Schritt auf dem Weg zu einem Schmerzensgeldanspruch stellt die <strong>Dokumentation</strong> der erlittenen Verletzung dar. Um zurück auf das Beispiel zu kommen: Wenn Sie nach dem Auffahrunfall merken, dass „irgendwas nicht stimmt“ sollten Sie zunächst Ihren <b>Arzt</b> aufsuchen. Dieser wird dann entweder durch eine Gesprächsanamnese oder durch Auswertung eines Röntgenbildes Ihrer Halswirbelsäule ein <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeld-schleudertrauma-2/">Schleudertrauma</a> feststellen.</p><p>Wenn die Diagnose gestellt wurde, müssen Sie nun am besten anfangen zu dokumentieren, wie die Verletzung Sie im Alltag beeinträchtigen und inwieweit Sie noch unter Schmerzen leiden. Hierfür bietet sich ein <a href="https://vinqo.de/wie-fuehre-ich-ein-schmerztagebuch-richtig/" target="_blank" rel="noopener">Schmerztagebuch </a>an. Wenn es zu sichtbaren Verletzungen wie einer Prellung oder Schürfwunden gekommen ist, sollten Sie diese fotografisch festhalten.  </p><p>Alle ärztlichen <b>Belege</b>, wie der Arztbericht, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Quittungen für Heilbehandlungsmaßnahmen oder auch Bilder und Schmerztagebucheinträge sollten Sie unbedingt aufbewahren, um gegenüber der gegnerischen Versicherung Ihren Anspruch nachzuweisen.</p><h2>Geltendmachung bei Versicherung</h2><p>Im Regelfall wird nach einem Schadensfall, wie im Beispiel der Verkehrsunfall, der Unfallgegner den Schaden bereits seiner Versicherung gemeldet haben. Hierzu ist er aus dem Versicherungsvertrag heraus verpflichtet. Sie werden in diesem Fall einige Schreiben der gegnerischen Versicherung erhalten, die Ihre Schadensregulierung zum Anlass haben. Grundsätzlich müssen Sie diese, wenn Sie Ihren Schaden ohne Anwalt regulieren wollen, höchstsorgfältig durchlesen. Besondere Vorsicht sollte bei <a href="https://vinqo.de/einwilligung-der-versicherung-fur-schmerzensgeld-unterzeichnen/" target="_blank" rel="noopener">Einwilligungen </a>walten lassen.</p><p>Wenn Ihrem Fall durch die gegnerische Versicherung eine Schadensnummer zugeordnet wurde, können Sie unter der Angabe dieser Nummer bei der gegnerischen Versicherung Ihren Schmerzensgeldanspruch erheben. Sie sollten der gegnerischen Versicherung hierfür eine angemessene <b><a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall-wo-bleibt-mein-geld-von-der-versicherung/">Bearbeitungsfrist</a> </b>setzen. Neben der Bezifferung des Schmerzensgeldes sollten Sie zudem die Belege beifügen, die Ihren Schmerzensgeldanspruch begründen.</p><p>Doch wie hoch ist Ihr Schmerzensgeldanspruch überhaupt?</p>								</div>
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									<h2>Bezifferung der Schmerzensgeldhöhe</h2><p>Nun kommt einer der schwierigsten Schritte in der Durchsetzung Ihres Schmerzensgeldanspruchs: <b>Die Ermittlung der Höhe Ihres individuellen Schmerzensgeldes.</b></p><p>Grundsätzlich muss das Schmerzensgeld, um seiner Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion gerecht zu werden, „<b>angemessen</b>“ sein. Die Angemessenheit stellt dabei einen „auslegungsbedürftigen Rechtsbegriff“ dar. Fest steht nur:</p><p>Je schwerer die Verletzung ist, desto höher soll das Schmerzensgeld sein. Einen ersten Orientierungspunkt bei der Bestimmung des Schmerzensgeldes stellt die <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeldtabelle/" target="_blank" rel="noopener">Schmerzensgeldtabelle </a>dar. Dabei handelt es jedoch gerade nicht um eine tabellarische Auflistung, die der Verletzung „X“ das Schmerzensgeld „Y“ zuordnet. Die Tabelle stellt eine Sammlung von <b>Urteilen </b>dar, welche die Angemessenheit von Schmerzensgeldern zum Inhalt haben. Denn in einer gerichtlichen Auseinandersetzung obliegt nach <b>§ 287 ZPO</b> die Bewertung des angemessenen Schmerzensgeldes grundsätzlich dem billigen Ermessen des Gerichts. Die in der Schmerzensgeldtabelle enthaltenden Urteile lassen sich aber auch in einer außergerichtlichen Auseinandersetzung immer ausführen. Sie sind jedoch nicht bindend!</p><p>Innerhalb der Schmerzensgeldtabelle können Sie nun Urteile heraussuchen, die ähnlich gelagerte Verletzungen zum Inhalt hatten. Diese können Sie zur Begründung Ihres Schmerzensgeldes nutzen.</p><p><span style="text-decoration: underline;">Zurück zum Beispiel</span>:  Es kann der Schmerzensgeldtabelle entnommen werden, dass für eine HWS-Distorsion wie im Beispiel zwischen 150,00 € bis 500,00 € gefordert werden können.</p><p>Ein weiteres Problem: Die Schmerzensgeldtabellen, die in der juristischen Praxis als bewährt gelten und von Versicherungen und Gerichten herangezogen werden (z.B. Hacks/Wellner/Häcker oder die IMDAT Plus Datenbank) sind regelmäßig hinter einer <strong>Paywall</strong>. Nur wenige Urteile sind frei zugänglich, aktuell und vollständig. Auch dies erschwert eine realistische Einschätzung des eigenen Schmerzensgeldanspruchs.</p><p>Bitte denken Sie daran, bei der Schmerzensgeldhöhe aus einem Urteil die <b>Inflation </b>der Zwischenzeit mit einzuberechnen. Wenn zum Beispiel im Jahr 2010 ein Gericht für eine HWS-Distorsion 100,00 € als angemessen erachtet hat, wären dies im Jahr 2020 bereits 114,23 €. Es ist ständige Rechtsprechung des BGH, dass bei den Schmerzensgeldansprüchen auch die Inflationen mit einbezogen werden müssen.</p><h2>Zu geringes Schmerzensgeld von Versicherung erhalten</h2><p>Ihre Eigenbemühungen, Ihr Schmerzensgeld selbst geltend zu machen, werden kaum belohnt. Wenn Sie sich juristisch nicht vertreten lassen und erkennbar keine Urteile aus den Standardwerken zitieren können, erkennt die gegnerische Versicherung, dass Sie sich der komplexen Materie des Personenschadensrechts nicht auskennen. </p><p>Die Folge: Ihr Schmerzensgeld wird erheblich gekürzt oder sogar aufgrund einer Bagatellverletzung oder eines vermeintlichen Mitverschuldens gänzlich abgelehnt. Wir haben beispielsweise Fälle bearbeitet, in denen die Versicherung hinterher das <strong>Zehnfache</strong> des vorher angebotenen Schmerzensgeldes gezahlt hat. </p><p>Häufig verweist die gegnerische Versicherung auf <strong>eigene Urteile</strong>, die vermeintlich passend(er) seien. Dabei lohnt sich der genaue Blick auf das Urteil, häufig weichen diese in wichtigen Details gänzlich ab. Hierzu ist jedoch eine genaue juristische Prüfung unerlässlich.</p><p>In den meisten Fällen wird Ihnen die gegnerische Versicherung versuchen, Ihren Schmerzensgeldanspruch gänzlich abzulehnen, zu verzögern oder zu kürzen. Zu den verschiedenen Tricks in unterschiedlichen Schadensfällen finden Sie hier weitere Informationen:</p><ol><li> <a href="https://vinqo.de/einwilligung-der-versicherung-fur-schmerzensgeld-unterzeichnen/" target="_blank" rel="noopener">Einwilligung in Datenverarbeitung erforderlich?</a> </li><li> <a href="https://vinqo.de/gegner-streitet-schuld-nach-verkehrsunfall-ab/" target="_blank" rel="noopener">Der Versicherungsnehmer streitet die Schuld nach Verkehrsunfall ab</a></li><li> <a href="https://vinqo.de/bei-hunde-rauferei-eingegriffen-besteht-anspruch-auf-schmerzensgeld-nach-hundebiss/" target="_blank" rel="noopener">Mitverschulden bei Hundebiss</a></li><li> <a href="https://vinqo.de/wann-habe-ich-an-einem-fahrradunfall-eine-teilschuld/" target="_blank" rel="noopener">Mitverschulden bei Fahrradunfall</a></li><li><a href="https://vinqo.de/versicherung-fordert-ermittlungsakte-an-muss-ich-warten/" target="_blank" rel="noopener">Versicherung fordert die Ermittlungsakte an</a></li></ol><div> </div><p>Ein beliebter Trick, um die Höhe der Schmerzensgeldauszahlung zu senken, ist Ihnen pauschal ein Mitverschulden vorzuwerfen. Die gesetzliche Grundlage hierfür befindet sich im <b>§ 254 BGB</b>. Dabei kann die gegnerische Versicherung Ihnen aus wirtschaftlichen Interessen durchaus ein höheres Mitverschulden vorwerfen, als Ihnen tatsächlich zur Last zu legen ist. Gegen so eine pauschale Behauptung müssen Sie dann mithilfe von <b>Zeugenaussagen </b>oder anderer Beweise vorgehen. Gerade in Verkehrssituationen sollten Sie noch am Unfallort die Kontaktdaten von Zeugen notieren, die gegebenenfalls in Ihrem Sinne aussagen können.</p><h2>VINQO als risikofreie Alternativ zum Anwalt</h2><p>Um einerseits eine qualifizierte, rechtliche Beratung und Vertretung in Anspruch nehmen zu können, aber anderseits keine Angst vor dem Kostenrisiko haben zu müssen, können Sie Ihr Schmerzensgeld bequem mit VINQO durchsetzen! </p><p>Wir erhalten lediglich im Erfolgsfall ein Erfolgshonorar. Sind wir nicht erfolgreich, übernehmen wir die Kosten für Sie!</p><p>Wir haben uns ausschließlich auf Schmerzensgeldansprüche spezialisiert. Mit persönlicher Beratung und einer unserer selbst entwickelten Datenbank mit über 100.000 Datensätzen stellen wir sicher, dass Sie Ihr maximales Schmerzensgeld erhalten.</p><p>Wenn Sie noch unsicher sind, können Sie unsere zu 100% kostenfreie Erstberatung nutzen.</p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeld-nach-autounfall-ohne-anwalt-erhalten/">Schmerzensgeld nach Autounfall ohne Anwalt erhalten</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Wann erhalte ich Nutzungsausfall nach einem Verkehrsunfall?</title>
		<link>https://vinqo.de/wann-erhalte-ich-nutzungsausfall-nach-einem-verkehrsunfall/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 11 Oct 2020 11:48:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Wenn Ihr Auto nach einem Verkehrsunfall nicht mehr verkehrssicher, haben Sie bis zur Reparatur Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung. Doch wie ist die Rechtslage, wenn Sie das Auto nicht reparieren lassen oder ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt? </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/wann-erhalte-ich-nutzungsausfall-nach-einem-verkehrsunfall/">Wann erhalte ich Nutzungsausfall nach einem Verkehrsunfall?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p>Wenn Ihr Auto nach einem <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall/">Verkehrsunfall</a> nicht mehr verkehrssicher ist, wird er zumeist in einer Werkstatt repariert. Für den Zeitraum, in dem Sie Ihr Auto dann nicht nutzen können, können Sie entweder einen <b>Mietwagen </b>in Anspruch nehmen oder <b>Nutzungsausfall (Nutzungsausfallentschädigung)</b> geltend machen. Im Folgenden erklären wir Ihnen, wann Sie Anspruch auf Nutzungsausfall haben und wie der Nutzungsausfall errechnet wird.</p>								</div>
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									<h2>Wann bekomme ich Nutzungsausfall nach einem Verkehrsunfall?</h2><p>Voraussetzung für einen Nutzungsausfallsersatzanspruch ist zunächst, dass der Unfallgegner schadensersatzpflichtig ist. Die Schadensersatzpflichtigkeit nach einem Verkehrsunfall ergibt sich regelmäßig aus<a href="https://dejure.org/gesetze/StVG/18.html"> <b>§§ 7, 18 StVG </b></a>oder aus<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html"><b> § 823 BGB</b></a>.</p><p>Für einen Schadensersatzanspruch aus <b>§§ 7, 18 StVG</b> reicht es aus, dass mit dem Kfz des Anspruchsgegners ein Schadensfalls bei Betrieb des Kfz entstanden ist. Für einen Anspruch aus<b> § 823 BGB </b>muss hingegen dem Unfallgegner eine deliktische Handlung, beziehungsweise eine <b>Sorgfaltspflichtverletzung </b>zu Last gelegt werden können. Welche der haftungsbegründenden Normen einschlägig ist, spielt für Ihren Schadenersatz eine untergeordnete Rolle, solange einer der Tatbestände vorliegt.</p><p>Jedoch muss im Hinblick auf den Nutzungsausfallsersatz differenziert werden, ob es zu einer tatsächlichen Reparatur kommt, ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, oder fiktiv abgerechnet wird<span style="font-size: 1rem;">.  </span></p><p><span style="color: var( --e-global-color-vamtam_accent_1 ); font-family: var( --e-global-typography-vamtam_h2-font-family ), Helvetica, Sans-serif; font-size: var( --e-global-typography-vamtam_h2-font-size ); font-style: var( --e-global-typography-vamtam_h2-font-style ); font-weight: var( --e-global-typography-vamtam_h2-font-weight ); letter-spacing: var(--vamtam-h2-letter-spacing-desktop,normal); text-transform: var( --e-global-typography-vamtam_h2-text-transform ); word-spacing: var( --e-global-typography-86432a1-word-spacing );">Auto wird tatsächlich repariert</span></p><p>Wenn der Wagen tatsächlich repariert wird, steht Ihnen für diesen Nichtnutzungszeitraum ein <b>Nutzungsersatz </b>grundsätzlich zu. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass es sich bei der Nichtnutzbarkeit Ihres Wagens um einen <b>Vermögensschaden </b>handelt. Damit drückt die Rechtsprechung aus, dass bei einem Kfz die Nutzbarkeit einen geldwerten Vorteil darstellt. Wenn ein Geschädigter auf einen Mietwagen verzichtet, würde er somit „in die Tasche“ des Schädigers sparen.</p><p>Sie können dann eine tägliche Nutzungsausfallentschädigung verlangen, bis Ihr Auto <strong>tatsächlich in der Werkstatt repariert</strong> wurde. Wenn die Reparatur länger dauert, als zu Beginn angenommen, wirkt sich das nicht negativ auf Ihren Nutzungsausfallersatzanspruch aus.</p><p>Ein Ersatz des Nutzungsausfalls entfällt jedoch, wenn dieser nicht zu einer „fühlbaren wirtschaftlichen Beeinträchtigung“ führt. Hierfür muss grundsätzlich ein potentieller <b>Nutzungswille </b>und eine <strong>Nutzungsmöglichkeit</strong> bestehen. Diese <strong>entfallen</strong> beispielsweise jedoch, wenn:  </p><ul><li>dem Geschädigten ein Zweitfahrzeug gehört, dass er nutzen kann.</li><li>der Geschädigte den Wagen nicht nutzen kann, weil er zu verletzt zum Autofahren ist.</li><li>der Geschädigte den Wagen nicht nutzen will, weil er sich beispielsweise im Urlaub ist.</li></ul><div> </div><p>Die Rechtsprechung hat diese Ausnahmen etabliert, weil in diesen Fällen die Nichtnutzbarkeit für den Geschädigten „nicht fühlbar“ ist.</p><p>Der Anspruch des Nutzungsausfall steht Ihnen übrigens auch dann zu, wenn Sie gar nicht Eigentümer, sondern nur <a href="https://vinqo.de/autounfall-mit-leasingwagen-ansprueche-als-leasingnehmer/" target="_blank" rel="noopener">Leasingnehmer </a>des Wagens sind. Denn innerhalb eines Leasingvertrages steht trotzdem Ihnen das wirtschaftliche Nutzungsrecht zu, nicht dem Leasinggeber.</p><p>Sollte Ihnen für die Zeit der Nichtnutzbarkeit ein Wagen von einem Dritten unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, können Sie nach Ansicht der Rechtsprechung trotzdem einen Nutzungsausfall geltend machen, da der Dritte Sie unterstützen wollte, und nicht den Unfallverursacher aus der Haftung befreien will.</p><p> </p>								</div>
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									<h2>Wagen wird nicht repariert, weil ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt</h2><p>Wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, kann der Unfallgegner einer tatsächlichen Reparatur unter Hinweis auf das Wirtschaftlichkeitsgebot widersprechen.</p><p>So heißt es in § 251 Abs. 2 S. 1:</p><p style="padding-left: 40px;"><em>Der Ersatzpflichtige kann den Gläubiger in Geld entschädigen, wenn die Herstellung nur mit unverhältnismäßigen Aufwendungen möglich ist.</em></p><p>In diesem Fall wird Ihnen als Geschädigten nur der Wiederbeschaffungswert Ihres Wagens ausgezahlt. Jedoch kann Ihnen auch bei einem wirtschaftlichen Totalschaden ein Anspruch auf Nutzungsausfallersatz zustehen. Dieser wird jedoch zumeiest auf <strong>10 &#8211;</strong><b>14 Tage</b> begrenzt. Es wird allgemein davon ausgegangen, dass bei einem wirtschaftlichen Totalschaden es zunächst einen Tag dauert, bis der Sachverständige einen wirtschaftlichen Totalschaden festgestellt hat, dann ein bis zwei Tage eine Bedenkfrist läuft, ob der Wagen auf eigene Kosten repariert werden soll und schlussendlich 10-12 Tage zur Wiederbeschaffung eines neues Wagens vergehen. Für diesen Zeitraum wird dann ein Nutzungsausfall gewährt. Kleinere Abweichungen, z.B. für die Ermittlung des Schadens durch einen Sachverständigen, bereiten zumeist keine Probleme.</p><p>Zusätzlich zu beachten ist, dass ein Nutzungsausfall <u>nur</u> dann gezahlt wird, wenn tatsächlich ein <strong>Ersatzfahrzeug</strong> angeschafft worden ist, und dieses dann für <strong>mindestens ein halbes Jahr</strong> genutzt wurde. Denn nur dann kann auch auf den <strong>Nutzungswillen,</strong> der, wie oben gezeigt, zwingende Voraussetzung für einen Nutzungsausfall ist, geschlossen werden.  </p><h2>Sie lassen sich die Reparaturkosten auszahlen (fiktive Abrechnung)</h2><p>Manche Autofahrer wollen nach einem Verkehrsunfall den Wagen nicht reparieren lassen, wenn er noch verkehrstauglich ist, sondern sich vielmehr den <a href="https://vinqo.de/reparaturkosten-nach-unfall-auszahlen-lassen/" target="_blank" rel="noopener">Betrag</a>, der zur Reparatur eigentlich notwendig wäre, von der gegnerischen Versicherung <a href="https://vinqo.de/reparaturkosten-nach-unfall-auszahlen-lassen/" target="_blank" rel="noopener">auszahlen </a>lassen. Diese Möglichkeit hängt zwar von weiteren Umständen ab, aus ihr ergeben sich aber weitere Besonderheiten für das Verlangen des Nutzungsausfalls:</p><p>Grundsätzlich hat der BGH bereits seit 1976 festgehalten, dass bei einer fiktiven Reparaturabrechnungsgrundlage grundsätzlich <b>kein Nutzungsausfall </b>gefordert werden kann. Wenn der Wagen nicht soweit beschädigt ist, dass er nicht zwangsläufig repariert werden muss, kann er auch weiter genutzt werden. Wenn sich der Geschädigte hingegen einen anderen Wagen zulegt, kann er den Nutzungsausfall ab dem Tag, an dem Ihn der neue Wagen zur Verfügung steht, nicht mehr geltend machen.</p><p>Wenn sich jedoch der Geschädigte <b>vorbehält</b>, die Reparatur eigenständig günstig durchzuführen, und sich hierfür die Reparaturkosten auszahlen lässt, kann ihm für die Dauer, die er den Wagen nicht nutzen kann, auch ein Nutzungsausfallsersatz zustehen. (<strong>v</strong><b>gl. OLG Düsseldorf, 25.04.2005, Az.: I -1 U 210/04; OLG München, 13.09.2013, Az.: 10 U 859/13</b>)</p><h2>Wieviel Nutzungsausfallentschädigung erhalte ich?</h2><p>Die Höhe des Nutzungsausfallersatzes ergibt sich grundsätzlich aus den Wertmaßstäben des Marktes für eine entgeltliche Gebrauchsüberlassung. Dabei wird zumeist innerhalb einer Tabelle verglichen, was ein vergleichbarer Mietwagen für den Zeitraum gekostet hätte. Dieser Wert wird dann noch um die „Gewinnspanne“ des Autovermieters bereinigt.</p><p>In der Praxis wird für die Höhe eine Tabelle genutzt, in der Ihr beschädigtes Fahrzeug einer Klasse von „A“ bis „L“ zugeteilt wird. Wenn der Wagen zwar einer dieser Klassen zugeordnet werden kann, jedoch älter als fünf Jahre ist, wird er eine Klasse abgestuft.</p><p>Diese Tabelle enthält dann den Marktmaßstab, sodass</p><ul><li>die Klasse „A“ einen Wert von<b> 27 € pro Tag </b>ausweist,</li><li>die Klasse „L“ hingegen einen Wert von<b> 99 € pro Tag</b>.</li></ul><p>Diese Werte werden dann mit der Zeit, die Sie Ihren Wagen nicht nutzen konnten, ersetzt. In der Regel wird Ihnen die Klassifizierung Ihres Wagens durch den Sachverständigen mitgeteilt.</p>								</div>
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									<h2>Fazit</h2><p>Der Nutzungsausfall gehört zum kleinen &#8222;Einmaleins&#8220; der Schadensregulierung. Wenn Sie auf einem Mietwagen verzichten, bietet sich die Geltendmachung dieser Schadensersatzposition an. Zwingende Voraussetzung, egal ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, tatsächlich repariert wird oder fiktiv abgerechnet werden soll, ist jedoch immer der <strong>Nutzungswille</strong> und die <strong>Nutzungsmöglichkeit</strong>.</p>								</div>
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		<title>Unfall auf Parkplatz: Was muss ich beachten?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 26 Jul 2020 10:23:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Trotz der angekündigten Verkehrswende gibt es immer mehr Fahrzeuge auf deutschen Straßen. Parkplätze werden gerade in Innenstädten zu einer knappen Ressource. Da freut es jeden Autofahrer, wenn die anvisierte Lokalität über einen Kundenparkplatz verfügt oder der Arbeitsplatz über ein eigenes Parkhaus verfügt.  Kommt es dann zu einem Parkplatzunfall, beispielsweise weil ein ausparkendes Fahrzeug Ihr Auto...</p>
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									<p>Trotz der angekündigten Verkehrswende gibt es immer mehr Fahrzeuge auf deutschen Straßen. Parkplätze werden gerade in Innenstädten zu einer knappen Ressource. Da freut es jeden Autofahrer, wenn die anvisierte Lokalität über einen Kundenparkplatz verfügt oder der Arbeitsplatz über ein eigenes Parkhaus verfügt. </p><p>Kommt es dann zu einem Parkplatzunfall, beispielsweise weil ein ausparkendes Fahrzeug Ihr Auto übersieht, stellt sich bei der Durchsetzung Ihrer Reparaturkosten häufig die Frage der Haftung.</p><p>Wir erklären Ihnen die wichtigsten Faktoren für die Haftung bei einem Parkplatzunfall.</p>								</div>
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									<h2>Verkehrsregeln auf einem Parkplatz</h2><p>Grundsätzlich gilt auf Parkplätzen, die dem öffentlichen Publikumsverkehr geöffnet sind, die reguläre <strong>StVO</strong>. Dies ist auch dann der Fall, wenn kein Schild aushängt, dass auf die Geltung der StvO auf dem Parkplatz hinweist. Zwar dienen Parkplätze in erster Linie dem ruhenden Verkehr. Trotzdem stellt auch <strong>§ 1 StVO</strong> eine Pflicht dar, die niemals unbeachtet bleiben darf:</p><p style="padding-left: 40px;">(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.</p><p style="padding-left: 40px;">(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.</p><p>Hierbei sollte besonderes Augenmerk auf zwei Punkte gelegt werden:</p><h3>Tempo</h3><p>Selbst wenn ein Parkplatz keine Geschwindigkeitsbegrenzung voraussieht, folgt aus § 1 StVO, dass nur „<strong>in angemessener Geschwindigkei</strong>t“ gefahren werden darf. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass auf einem Parkplatz hinsichtlich der Vielzahl von anderen Verkehrsteilnehmern eine Geschwindigkeit von 10 km/h (<strong>Schrittgeschwindigkeit</strong>) als angemessen anzusehen ist.</p><p>Wird die Geschwindigkeit wesentlich überschritten, kann Ihnen ein Mit- oder sogar Alleinverschulden vorgeworfen werden. </p><h3>Rechts vor links</h3><p>&#8222;Rechts vor links&#8220; ist eine universelle Regel, die jedem in der Fahrschule beigebracht wird. Doch selbst wenn Spuren durch den Parkplatzinhaber angelegt wurden, bedeutet dies nicht automatisch, dass Sie, wenn Sie von rechts kommen, Vorfahrt haben. Denn es handelt sich bei <strong>Fahrtrichtungsvorgaben</strong> nicht um Verkehrsstraßen im engeren Sinn. Vielmehr sind alle Nutzer eines Parkplatzes dazu verpflichtet, durch Rücksichtnahme und <strong>Kommunikation</strong> mit den anderen Verkehrsteilnehmern (Augenkontakt/ Handzeichen) die <strong>Vorfahrt</strong> zu klären. Dies gilt insbesondere für das Ausparken in Fahrtbuchten.</p><p>Eine Ausnahme gibt es jedoch: Das <strong>Amtsgericht Solingen</strong> entschied, dass wenn Fahrbahnen nicht mehr der Parkplatzsuche dienen, deutlich markiert sind und somit mehr <strong>Straßencharakter</strong> haben, ausnahmsweise rechts vor links zu beachten ist. Dies gilt dann für Kreuzungen, die sich als „Fahrnetzwerk“ deutlich von dem Intranetzwerk zur Parkplatzsuche unterscheiden.</p><p>Das Gebot der Rücksichtnahme und Vorsicht ist und bleibt jedoch Leitmotiv auf Parkplätzen. Dies führt sogar nach Ansicht des Amtsgerichts Homburg dazu, dass sogar bei mit Pfeilen versehenen Fahrtbahnen mit „Geisterfahrern“ zu rechnen ist. Die Pfeile sind nämlich als Fahrtrichtungsempfehlung zu verstehen. (<b>AG Homburg, Az. 4 C 175/02</b>)</p>								</div>
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									<p><b>Unfall mit Leasingwagen? </b>Lesen Sie <a href="https://vinqo.de/autounfall-mit-leasingwagen-ansprueche-als-leasingnehmer/" target="_blank" rel="noopener">hier</a>, welche Ansprüche Ihnen bei einem Unfall mit einem Leasingfahrzeug zustehen!</p>								</div>
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									<h2>Mitverschulden und Betriebsgefahr bei Parkplatzunfällen</h2><p>Kommt es trotz Beachtung aller Regeln zu einem Verkehrsunfall auf einem Parkplatz, muss in der Regel neben der Schadensberechnung auch die Frage nach der Mitschuld des geschädigten Fahrzeugführer gefragt werden. Grundsätzlich gilt, dass nach <b>§ 254 BGB</b> ein Geschädigter sich das eigene Verschulden anrechnen lassen muss, sodass seine <a href="https://vinqo.de/diese-ansprueche-haben-sie-nach-einem-verkehrsunfall/" target="_blank" rel="noopener">Schadenersatzpositionen </a>um die Quote seines eigenen Verschuldens gekürzt werden.</p><p>Beispiel: Wenn Sie unachtsam aus der Parkbucht fahren, der Unfallgegner aber zu schnell auf dem Parkplatz unterwegs war, führt das zu einer <b>Haftungsquote </b>von <b>50 % beider Seiten</b>. In diesem Fall müssen Sie, wenn Sie keine Kasko-Versicherung für Ihren Wagen abgeschlossen haben, 50 % Ihres eigenen Schadens selber tragen. Der andere Teil des Schadens wird dann von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners übernommen werden.</p><p>Doch was passiert, wenn Sie alle Regeln beachtet haben? Aus dem Bauchgefühl heraus würden die meisten auf diese Frage antworten, dass in solchen Fällen nur die gegnerische Seite haftet, man selber also keinen Teil des Schadens tragen muss.</p><p>Dies wäre aber nur der Fall, wenn der Gesetzgeber im StVG nicht die <b>Betriebsgefahr </b>verankert hätte (§ 7 StVG).  Der Gesetzgeber ging bei der Schaffung der Regeln des StVG davon aus, dass in den Fällen, in denen ein Fahrzeug im Verkehr geführt wird, darin immer eine <strong>latente</strong> <strong>Gefahr</strong> zu sehen ist. Dies führt dazu, dass allein das Führen eines motorisierten Fahrzeugs zu einer Mithaftung führen kann &#8211; selbst dann, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug standen!</p><p>Ausnahmen werden hierbei nur in Fällen der höheren Gewalt gemacht. (Beispiel für höhere Gewalt: Ein Baum fällt auf die Straße, Sie müssen ausweichen, dabei beschädigen Sie ein Verkehrsschild.) Auf Parkplätzen gilt dieser Grundsatz sogar verstärkt, nämlich sogar dann wenn dem Unfallverursacher ein schwerer Fahrfehler nachweisbar ist. </p><p>So entschied das LG Hamburg im Jahr 2017:</p><p style="padding-left: 40px;"><em>„Zwar hat der Zeuge S. wie ausgeführt einen schweren Fahrfehler begangen. Die von dem klägerischen Fahrzeug ausgegangene einfache Betriebsgefahr darf aber im Hinblick auf die konkrete Unfallsituation nicht unberücksichtigt bleiben und tritt nicht vollständig zurück. Auch wenn es im normalen Straßenverkehr häufig Fälle gibt, in denen bei einem besonders schweren Verkehrsverstoß der schuldige Kraftfahrer dem Unfallgegner, von dessen Wagen lediglich die einfache Betriebsgefahr ausgegangen ist, dessen Schaden im vollen Umfang zu ersetzen hat, so kann dies auf Parkplätzen regelmäßig nicht gelten.“ (<strong>LG Hamburg, Beschluss vom 01.02.2017 &#8211; </strong></em><strong><a href="https://openjur.de/u/2171512.html" target="_blank" rel="noopener">302 S 16/16</a></strong><em>) </em></p><p>Zur Begründung führte das Landgericht aus, dass auf Parkplätzen es keinen <strong>Vertrauensschutz</strong> darauf gibt, dass hier die strengen Regeln der StVO vollständig eingehalten werden. Darum muss immer damit gerechnet werden, dass andere Parkplatznutzer sich <strong>unvorhersehbar</strong> verhalten. Dies folgt aus der Rücksichtnahmepflicht. </p>								</div>
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									<p>Sie möchten sich die <strong>Reparaturkosten</strong> für Ihr Fahrzeug lieber <strong>auszahlen</strong> lassen, anstatt es zu reparieren? Alles Rund um das Thema <strong>fiktive Abrechnung</strong> finden Sie <a href="https://vinqo.de/reparaturkosten-nach-unfall-auszahlen-lassen/" target="_blank" rel="noopener">hier</a>.</p>								</div>
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									<h2>Schadenersatz nach Parkplatzunfall erhalten</h2><p>Doch wie wirken sich nun o.g. Punkte bei der Abwicklung Ihres Parkplatzunfalls aus?</p><p>Erstens ist zu beachten, dass viele gegnerische Versicherungen bei Parkplatzunfällen kategorisch ohne nähere Untersuchung des Sachverhalts von einer Kürzung von 50 % ausgehen. Darum ist es überaus wichtig, in diesen Fällen Zeugen benennen zu können und gegen die <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall/">Kürzung der gegnerischen Seite rechtlich vorzugehen</a>. Denn wenn man nachweisen kann, dass die gegnerische Seite den Unfall zu einer höheren Quote zu vertreten hat, kann man hier Teile seines Schadensersatzanspruchs sichern.</p><p>Zweitens stellt sich die Frage, ob man nach einem Parkplatzunfall einen Anwalt beauftragen sollte. Denn auch hier wirkt sich die knifflige Frage nach dem Mitverschulden ganz konkret aus:</p><p>Wenn Sie ein Mitverschulden trifft (und wie das Urteil deutlich macht, ist dies grundsätzlich der Fallt), müssen Sie Teile der <b>Anwaltskosten </b>selber übernehmen. Der Anwalt ist standesrechtlich sogar gezwungen, diese Kosten bei Ihnen einzufordern. Dies ist natürlich ein hohes finanzielles Risiko, das auf Sie zukommen kann.</p><p>Mit VINQO können Sie Ihren Schadenersatz hingegen zu 100% <b>risikofrei </b>durchsetzen lassen. Durch unsere Expertise auf dem Gebiet der Schadenregulierung sind wird in der Lage, Ihre Ansprüche bestmöglich gegen die gegnerische Versicherung durchzusetzen- und das kostenfrei!</p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/unfall-auf-parkplatz-was-beachten/">Unfall auf Parkplatz: Was muss ich beachten?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Kind von Auto angefahren &#8211; Schmerzensgeld erhalten</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 24 Jul 2020 09:40:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Angefahren als Fußgänger]]></category>
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<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/kind-im-strassenverkehr-verletzt-was-tun/">Kind von Auto angefahren &#8211; Schmerzensgeld erhalten</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p>Für Eltern stellt es eine der größten Ängste dar:</p><p>Die eigene <strong>Tochter</strong> oder der eigene <strong>Sohn</strong><b> </b>wird beim Überqueren der Straße oder beim Fahrradfahren <b>angefahren </b>und <b>verletzt</b>.</p><p>Natürlich stehen in diesem Moment die Gesundheit und die Versorgung der Verletzungen im Vordergrund. Wenn diese jedoch umfassend vorgenommen worden sind und das Kind sich auf dem Weg der Genesung befindet, beginnt der <b>Papierkrieg</b>.</p><p>Denn um den Unfall abzuwickeln und Ansprüche gegen den Schädiger und seine Haftpflichtversicherung durchzusetzen, braucht man Zeit und Geduld. Neben der „regulären“ Schadensabwicklung, zu der das Durchsetzen von Schadenersatz und Schmerzensgeld, kommen bei der Verletzung von Kindern weitere juristische Fragen auf Sie zu.</p><p>Denn Kinder werden vom Gesetzgeber <strong>besonders geschützt</strong>&#8211; nicht nur hinsichtlich des Abschlusses von Verträgen oder dem allgemeinen Jugendschutz, sondern insbesondere auch bei deliktischen Verletzungen. Bei der Auseinandersetzung mit der gegnerischen Versicherung lohnt es sich daher, zumindest die wichtigsten Faktoren bei einer Schadenregulierung von Unfällen mit Minderjährigen zu kennen.</p>								</div>
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									<h2>Mitverschulden eines Kindes bei einem Unfall im Straßenverkehr</h2><h3>Kinder bis 10 Jahre</h3><p>Bei der Durchsetzung eines Schadensersatzanspruchs gilt: Wenn der Geschädigte selber eine <strong>Teilschuld</strong> an dem Schaden trägt, führt dies zu einer <strong>Quotelung</strong> des Schadensersatzanspruch in der Höhe des eigenen Mitverschuldens <strong>(§ 254 Abs. 1 BGB</strong>).</p><p>Man spricht in diesen Fällen auch von einem „Verschulden gegen sich selbst“. Wie hoch dieser Anteil des eigenen Mitverschuldens ist, hängt von den individuellen Verursachungsbeiträgen der Beteiligten ab und muss zumeist mühsam verhandelt werden.</p><p>Bei der Verletzung eines Kindes im Straßenverkehr ist jedoch auf die modifizierten Regeln des Deliktsrechts zu achten:<strong> § 828 BGB</strong> legt die verschiedenen <b>Altersgrenzen </b>für eine Schuldannahme bei Minderjährigen fest. Von besonderer Bedeutung ist hierbei<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__828.html"><strong> § 828 Abs. 1</strong> und <strong>2 BGB</strong>:</a></p><p style="padding-left: 40px;"><em>&#8222;Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.“</em></p><p>und</p><p style="padding-left: 40px;"><em>„Wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn einem anderen zufügt, <strong>nicht verantwortlich</strong>. Dies gilt nicht, wenn er die Verletzung vorsätzlich herbeigeführt hat.“</em></p><p>Dies bedeutet: Kinder sind vor ihrem<b> achten Lebensjahr </b>nicht zum Schadensersatz verpflichtet, wenn sie einem Dritten einen Schaden zufügen. Wenn ein Vorfall im Straßenverkehr passiert (Beispiel: Das Kind fährt Fahrrad und schrammt dabei gegen einen Wagen), haftet das Kind sogar bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres nicht. Der Gesetzgeber geht nämlich davon aus, dass Kinder in diesen Zeitrahmen von den Risiken des fließenden Verkehrs regelmäßig überfordert sein werden. Aus diesen beiden Regelungen wird im Mitverschulden ein Umkehrschluss gebildet: Denn wenn man davon ausgeht, dass das Kind in diesen Altersspannen Dritten gegenüber nicht schuldfähig ist, dann kann es auch sich selbst gegenüber nicht schuldfähig sein. Mithin findet in solchen Fällen dann auch keine Kürzung eines Schmerzensgeldanspruches wegen Mitverschulden statt.</p><p> </p><h3>Kinder ab 11 Jahre</h3><p>Kinder, die bereits das 10 Lebensjahr vollendet haben, sind bis zu ihrer Volljährigkeit <strong>eingeschränkt deliktsfähig</strong>. So heißt es in § 828 Abs. 3:</p><p style="padding-left: 40px;">Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist, sofern seine Verantwortlichkeit nicht nach Absatz 1 oder 2 ausgeschlossen ist, für den Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat.</p><p>Ob Ihre Tochter bzw. Ihr Sohn sich eine Mitschuld anrechnen lassen muss, hängt von der Einsichtsfähigkeit zum Zeitpunkt des Unfalls ab:</p><p>Entscheiden ist, ob Ihr Kind bereits die Gefahrensituation übersehen und abschätzen konnte, oder ob es an der erforderlichen Einsichtsfähigkeit und den visuellen und motorischen Fähigkeiten fehlte. </p><p>In einer komplexen und dynamischen Verkehrssituation mit vielen, motorisierten Verkehrsteilnehmern wird man abhängig vom Alter annehmen können, dass Ihr Kind mit der Verkehrssituation schneller überfordert ist und die Gefahren nicht richtig einschätzen kann als im nichtmotorisierten Straßenverkehr.</p><p>Umgekehrt ist ein Mitverschulden anzunehmen, wenn die Verkehrssituation einfach zu überblicken und einzuschätzen war und auch Ihrem Kind die Gefahren bewusst gewesen sein müssten. So muss z.B. ein Neunjähriger wissen, dass beim Radfahren ein Mindestabstand von Autos einzuhalten ist, die am Straßenrand ordnungsgemäß parken. </p><p>Die rechtliche Beurteilung, ob ein Mitverschulden Ihres Kindes anzulasten ist, hängt damit maßgeblich von der individuellen Verkehrssituation und der ausdifferenzierten Rechtsprechung ab. Sollte die gegnerische Versicherung Ihrem Kind nach einem Unfall ein Mitverschulden anlasten, ist eine <a href="https://app.vinqo.de/generic/form">rechtliche Prüfung</a> zu empfehlen. </p>								</div>
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									<p>Ihr Kind wurde von einem Hund ins Gesicht <strong>gebissen</strong>? Lesen Sie <a href="https://vinqo.de/als-kind-von-hund-ins-gesicht-gebissen-die-folgen/">hier</a> alles wichtige und wie Sie richtig vorgehen!</p>								</div>
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									<h2>Aufsichtspflichtverletzung der Eltern bei einem Unfall</h2><p>Den meisten Eltern ist der Begriff der Aufsichtspflicht nicht unbekannt. So regelt beispielsweise<strong> § 832 BGB</strong>, dass Eltern als Aufsichtspflichtige bei <strong>Schäden</strong>, die das Kind verursacht hat, haften müssen, selbst wenn das Kind <strong>nicht schuldfähig</strong> ist. Voraussetzung für eine Haftung ist hierbei, dass die <b>Aufsichtspflicht verletzt </b>wurde und das Kind einen Dritten geschädigt hat.</p><p>Doch was passiert, wenn die Aufsichtspflicht verletzt wurde und das eigene Kind hierdurch verletzt wurde?</p><p><strong>Beispiel</strong>: Die Eltern sind während einer Autofahrt durch ein Gespräch miteinander abgelenkt. Die fünf Jahre alte Tochter schnallt sich in diesem Moment ab. Kommt es nun zu einem unverschuldeten Unfall und die Tochter wird verletzt, stellt sich die Frage, inwieweit die Aufsichtspflichtverletzung der Eltern auf einen Schmerzensgeldanspruch des Kindes gegen den Unfallverursacher auswirkt.</p><p>Grundsätzlich haften die Eltern gegenüber dem Kind nach <strong>§ 1664 BGB</strong> nur, wenn sie die Sorgfalt außer Acht lassen, die sie „in eigenen Angelegenheiten“ anzuwenden pflegen. Ohne hier zu weit in die juristischen Tiefen der Probleme einer <strong>Gesamtschuld</strong> vorzudringen, gilt Folgendes:</p><p>Wenn die Eltern <strong>grob fahrlässig</strong> handeln, haften sie als Gesamtschuldner mit dem Unfallverursacher. Das Kind bekommt seinen vollen Schmerzensgeldanspruch, jedoch wird diese auf Eltern und Unfallverursacher aufgeteilt. In der Praxis bedeutet das zumeist, dass die gegnerische Versicherung nur einen anteiligen Schmerzensgeldanspruch leistet und Ihr Kind darauf verweist, den darüber hinausgehenden Anteil unmittelbar bei Ihnen als gesetzliche Vertreter zu fordern.  </p><p>In Fällen der <strong>leichten Fahrlässigkeit</strong> geht man hingegen davon aus, dass nur der <strong>Unfallverursacher</strong> alleine haften muss. Die juristische Fachwelt ist zwar sich bei dieser Frage nicht ganz einig, jedoch wird in der Praxis bei leichter Fahrlässigkeit regelmäßig kein Teil des Schmerzensgeldes den Eltern auferlegt.</p>								</div>
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									<h2>Schmerzensgeldhöhe bei einem Unfall mit Kind</h2><p>Von besonderer Relevanz ist die Frage nach der Schmerzensgeldhöhe bei der Verletzung eines Kindes.</p><p>Grundsätzlich wird bei der Verletzung eines Kindes tendenziell immer ein <b>höheres Schmerzensgeld</b> als bei Erwachsenen gezahlt. Dies hat insbesondere mit der Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes zu tun. Gerade für Kinder sind Schmerzen häufig weniger leicht zu ertragen als für Eltern und können <b>traumatische</b> Folgen für das gesamte weitere Leben haben.</p><p>Wenn die Kinder dann auch noch in der <b>Wachstumsphase </b>sind, können sich hieraus auch weitreichende Folgen für die weitere Entwicklung ergeben. Dies gilt insbesondere bei der <b>Narbenbildung</b>: Eine Narbe im Kindesalter wird auch bis zum Ende des Wachstums mitwachsen. Somit können auch anfänglich kleinere Narben später weitaus größer werden und damit zu Entstellungen führen. Gerade bei einer <strong>Narbenbildung</strong> im <strong>Gesicht</strong> wird regelmäßig ein vergleichsweise hohes Schmerzensgeld zuerkannt. Das Landgericht Essen hielt beispielsweise hierzu fest:</p><p style="padding-left: 40px;">„<em>Das Verhältnis von Narben und Defektgröße zur Gesichtsgröße wird auch bei fortschreitendem Wachstum der Klägerin konstant bleiben. Verletzungsnarben und Wangenschwellung werden voraussichtlich bis ins Erwachsenenalter fortbestehen.“</em><span style="letter-spacing: 0px;">(17.03.2020, </span><a style="background-color: #ffffff; letter-spacing: 0px;" href="https://openjur.de/u/104664.html" target="_blank" rel="noopener"> 12 O 307/03</a><span style="letter-spacing: 0px;">) </span></p><p>Mit anderen Worten: Wenn das Kind wächst, wird auch die Narbe weiterwachsen. So können auch später Missempfindungen bezüglich des eigenen Aussehens entstehen, und auch eine kleine Narbe das Selbstbewusstsein nachhaltig negativ beeinflussen.</p><h2>Verpflichtung als gesetzlicher Vertreter</h2><p>Kinder können ihre eigenen Schmerzensgeldansprüche nach einem Verkehrsunfall nicht selber durchsetzen. Sie als <strong>Elternteil</strong> sind ihrem Kind somit dazu <strong>verpflichtet</strong>, dessen rechtliche Interessen bestmöglich wahrzunehmen.</p><p>So sollten Sie beispielsweisen nicht ungeprüft <a href="https://vinqo.de/einwilligung-der-versicherung-fur-schmerzensgeld-unterzeichnen/">Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärungen</a> der gegnerischen Versicherungen unterzeichnen oder eine <a href="https://vinqo.de/immaterieller-vorbehalt-bei-schmerzensgeld/">Abfindung</a> ohne rechtliche Prüfung unterzeichnen. Mit derartigen Entscheidungen können Sie Ihrem Kind erhebliche Nachteile zufügen.</p><h2>Fazit</h2><p>Unfälle mit der Beteiligung eines Kindes sind immer besonders emotional aufgeladen. Die Gesundheit des Kindes ist in diesen Momenten Dreh- und Angelpunkt. </p><p>Bei der Durchsetzung von Schadenersatz und Schmerzensgeld sollten Sie von Beginn an rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um die Interessen Ihres Kindes bestmöglich wahren zu können.</p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/kind-im-strassenverkehr-verletzt-was-tun/">Kind von Auto angefahren &#8211; Schmerzensgeld erhalten</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Auffahrunfall &#8211; Was tun?</title>
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		<pubDate>Wed, 22 Jul 2020 08:46:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Auffahrunfälle stellen einen großen Teil der Verkehrsunfälle in Deutschland dar. Ein gängiger Spruch unter Fahrlehrern lautet daher „In der Fahrschule lernt man nicht das Fahren, sondern das richtige und rechtzeitige Bremsen.“  Gerade an Ampeln, bei Linksabbiegevorfällen und Stauenden kann bereits eine kleine Unachtsamkeit sonst zu einem Auffahrunfall führen. Ungenügender Abstand sowie Fehler beim Abbiegen sind...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/auffahrunfall-was-tun/">Auffahrunfall &#8211; Was tun?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[		<div data-elementor-type="wp-post" data-elementor-id="8698" class="elementor elementor-8698" data-elementor-post-type="post">
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									<p>Auffahrunfälle stellen einen großen Teil der Verkehrsunfälle in Deutschland dar. Ein gängiger Spruch unter Fahrlehrern lautet daher „In der Fahrschule lernt man nicht das Fahren, sondern das richtige und rechtzeitige Bremsen.“ </p><p>Gerade an Ampeln, bei Linksabbiegevorfällen und Stauenden kann bereits eine kleine Unachtsamkeit sonst zu einem Auffahrunfall führen. Ungenügender Abstand sowie Fehler beim Abbiegen sind zwei der drei häufigsten Ursachen bei Verkehrsunfällen und machen insgesamt fast <a href="https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Verkehrsunfaelle/Tabellen/fehlverhalten-fahrzeugfuehrer.html;jsessionid=01AC1AD21CA65E265CDF8A9D0879028E.internet8712" target="_blank" rel="noopener">30 % der Verkehrsunfallursachen</a> aus. </p><p>Wir erklären Ihnen, was Sie nach einem Auffahrunfall unbedingt wissen sollten!</p>								</div>
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									<h2>Muss ich die Polizei rufen?</h2><p>Es besteht<strong> kein gesetzlicher Zwang</strong> die Polizei zu rufen. Die Polizei wird jedoch gerade bei Unfällen, in denen ein größerer Personen- oder Sachschaden entstanden ist regelmäßig informiert. Gründe, die Polizei zu rufen, gibt es viele nach einem Unfall:</p><p>&#8211;<strong>Absicherung der Unfallstelle: </strong>Die Polizei ist in erster Linie für die Gefahrenabwehr zuständig. Wenn ein Unfall beispielsweise einen Teil einer Straße blockiert, sorgt die Polizei dafür, dass hierdurch möglichst wenige Personen in Gefahr gebracht werden.</p><p>&#8211;<strong>Unfallbericht erstellen</strong>: Wenn die Polizei gerufen wurde, erstellt sie regelmäßig einen polizeilichen Unfallbericht. Dieser kann für Sie als Geschädigter wichtig werden: Regelmäßig gibt die Polizei an, wen sie für den <strong>Unfallverursacher</strong> hält. In diesem Fall kann dies als Beweismittel innerhalb der Schadensregulierung genutzt werden.</p><p><strong>&#8211; Feststellung der Personalien:</strong> Wenn der Unfallgegner sich weigert, Ihnen seine Personalien mitzuteilen, kann die Polizei für Abhilfe sorgen. Denn die Polizei ist kraft staatlicher Gewalt in der Lage, die Personalien festzustellen.</p><p>Als Unfallgeschädigter haben Sie keine Nachteile, wenn Sie die Polizei zu einem Unfall hinzuziehen! Es kann vielmehr Ihre Schadensregulierung vereinfachen. Eine<a href="https://vinqo.de/anzeige-erstatten-um-schmerzensgeld-zu-erhalten/" target="_blank" rel="noopener"> Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung</a> benötigt es übrigens zur Durchsetzung eines Schmerzensgeldes nicht. </p><h2>Welche Daten brauche ich vom Unfallverursacher?</h2><p>Zur Beantwortung dieser Frage muss zwischen „zwingend gebrauchten“ und „nützlich“ Daten unterschieden werden. In manchen Fällen kann der Unfallgegner unwillig sein, seine Daten herauszugeben, oder sogar Fahrerflucht begehen, um Ihren Schaden nicht regulieren zu müssen. </p><p>Dies nützt dem Unfallverursacher jedoch wenig: Sie brauchen weder seinen<strong> Namen noch seine Anschrift</strong> oder den Namen der <strong>Versicherung</strong>, um am Ende Ihren Schadensersatzanspruch durchzusetzen. </p><p>Denn grundsätzlich genügt das <b>Kennzeichen </b>des Unfallgegners bereits, um dessen Haftpflichtversicherung herauszufinden. Da nach einem Auffahrunfall grundsätzlich der Halter neben dem Fahrzeugführer haftet, kann der Halter und Versicherungsnehmer auch nicht behaupten, er hätte den Wagen gar nicht persönlich gefahren. In diesem Fall muss er nämlich bewiesen können, wer den Unfallverursacherwagen gefahren ist. </p><p>In den meisten Fällen wird der Unfallgegner aber kooperieren. In diesem Fall sollten Sie sich folgende Daten notieren: <b>Name, Anschrift, KfZ-Haftpflichtversicherungsunternehmen und (falls vorhanden) auch direkt die Versicherungsscheinnummer. </b>Denn diese Daten können Ihnen helfen, die Schadensregulierung zu beschleunigen. Ein umsichtiger und kooperativer „Auffahrer“ wird Ihnen unter Umständen sogar eine schriftliche Haftungsanerkennung erteilen. Diese führt dazu, dass die Haftpflichtversicherung Ihren Schaden schneller reguliert, weil sie nicht mehr ohne Weiteres behaupten kann, dass den Versicherungsnehmer keine Schuld treffe.</p><p> </p>								</div>
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									<p><b>Gutachten oder Kostenvoranschlag? </b>In <a href="https://vinqo.de/motorradunfall-unfallabwicklung-und-ansprueche/" target="_blank" rel="noopener">diesem Beitrag</a> finden Sie heraus, was für Sie sinnvoll ist!</p>								</div>
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									<h2>Wann muss der Auffahrunfall der Versicherung gemeldet werden?</h2><p>Der Unfallverursacher muss seiner Versicherung den Auffahrunfall innerhalb einer Woche melden. Die Anzeigepflicht ergibt sich aus § 104 Abs. 1 VVG: </p><p style="padding-left: 40px;"><em>Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer innerhalb einer Woche die Tatsachen anzuzeigen, die seine Verantwortlichkeit gegenüber einem Dritten zur Folge haben könnten. Macht der Dritte seinen Anspruch gegenüber dem Versicherungsnehmer geltend, ist der Versicherungsnehmer zur Anzeige innerhalb einer Woche nach der Geltendmachung verpflichtet.</em></p><p>Wenn er dieser Anzeigepflicht nicht nachkommt &#8211; beispielsweise weil er der Auffassung ist, dass er am Auffahrunfall keine Schuld trägt -, so ist es ausreichend, wenn Sie seiner Versicherung den Schadensfall melden. Die Versicherung können Sie anhand des Kennzeichens über den Zentralruf der Autoversicherer ermitteln. </p><p>Die gegnerische Versicherung holt dann selbst eine Schadensmeldung beim Versicherungsnehmer ein. Sollte dieser trotzdem nicht reagieren, so muss die gegnerische Versicherung &#8211; abhängig von der Sachlage &#8211; trotzdem Ihre Ansprüche regulieren. Die Meldung des Unfallverursachers ist nicht zwingend, damit Sie Schadenersatz und Schmerzensgeld nach einem Auffahrunfall erhalten.</p><h2>Wann zahlt die gegnerische Versicherung/ der Gegner?</h2><p>Die gegnerische Versicherung zahlt im Versicherungsfall. Diese (vermeintliche) Selbstverständlichkeit bedarf trotzdem ein paar Worte der weiteren Erklärung. Versicherungsfall innerhalb der Kfz-Haftpflichtversicherung bedeutet zunächst, dass die Versicherung bei einem fahrlässigen verschuldeten Autounfall sich verpflichtet, die hieraus entstandenen <strong>Schäden</strong> zu <strong>regulieren</strong>. Kein Versicherungsfall liegt hingegen vor, wenn der Unfallgegner absichtlich mit seinem Wagen auf Ihr Fahrzeug auffährt. Denn für vorsätzliche Delikte greift regelmäßig kein Versicherungsschutz.</p><p>Der Zeitpunkt der Zahlung ist leider nicht vorhersehbar. In vielen Fällen kann sich die Schadensregulierung über mehrere Wochen ziehen. Welche Möglichkeiten Ihnen dann offenstehen, können Sie <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall-wo-bleibt-mein-geld-von-der-versicherung/" target="_blank" rel="noopener">hier </a> nachlesen.</p><h2>Welche Ansprüche habe ich nach einem Auffahrunfall?</h2><p>In der Schadensregulierung gilt nach <b>§§ 249 ff. BGB</b>, dass der Schädiger den Geschädigten so stellen muss, als wäre das schädigende Ereignis nicht eingetreten.</p><p>Wurde also bei einem Auffahrunfall Ihr Fahrzeug und Ihre Uhr zerstört, dann muss der Unfallverursacher den Wagen und die Uhr ersetzen, beziehungsweise die <strong>Reparaturkosten</strong> bezahlen. Kosten für die <strong>Heilbehandlung</strong> werden zwar grundsätzlich durch Ihre Krankenversicherung gezahlt, jedoch kann die private oder gesetzliche Krankenversicherung Regress beim Unfallverursacher nehmen.</p><p>Neben diesen offensichtlichen Ansprüchen besteht darüber hinaus aber auch eine Vielzahl von weiteren Ansprüchen, die sich aus dem Verkehrsunfall ergeben können. Eine ausführliche Auflistung Ihrer Ansprüche nach einem Auffahrunfall finden Sie <a href="https://vinqo.de/diese-ansprueche-haben-sie-nach-einem-verkehrsunfall/" target="_blank" rel="noopener">hier</a>.</p><h2>Kann ich bei einem Auffahrunfall eine Mitschuld haben?</h2><p>Der Schadensersatzanspruch mit seinen Positionen wird nach <b>Verschulden </b>auf die Unfallbeteiligten <b>aufgeteilt</b>. </p><p>Beispiel: Bei einem beiderseitig verursachten Auffahrunfall müssen die Versicherungen jeweils 50 % des gegnerischen Schadens regulieren.</p><p>Bei den allermeisten Auffahrunfällen hat der Auffahrende Schuld. Grundsätzlich gilt gem. <a href="https://dejure.org/gesetze/StVO/4.html">§ 4 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)</a>:</p><p style="padding-left: 40px;"><em>Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird.</em></p><p>Kommt es zu einem Auffahrunfall, greift der sogenannte <strong>Anscheinsbeweis</strong>, dass der Auffahrende einen zu geringen Sicherheitsabstand einhalten hat und deshalb nicht mehr rechtzeitig auf das Verkehrsgeschehen reagieren konnte.</p><p>Dies gilt auch für plötzliche Verkehrssituationen:</p><p style="padding-left: 40px;"><em>Ein plötzliches scharfes Bremsen des Vorausfahrenden muss ein Kraftfahrer grundsätzlich einkalkulieren.</em><br />&#8211; BGH, Urteil vom 16.1.2007, Az. VI ZR 248/05</p><p>Dies führt zu einer <strong>Umkehr der Beweislast</strong>: wenn Sie Schadenersatz erhalten wollen, müssen Sie alle Umstände, die den Schadenersatzanspruch begründen, vollständig beweisen. Bei einem Anscheinsbeweis hingegen wird aufgrund der typischen Konstellation angenommen, dass sich ein bestimmter Vorgang &#8211; hier: zu wenig Abstand des Auffahrenden zum Vordermann-  vorlag, ohne dass dieser von Ihnen bewiesen werden muss. Der Auffahrende muss nun <strong>widerlegen</strong>, dass dieser typische Vorgang vorlag. Dies nennt man <strong>sekundäre Beweislast</strong>. </p><p><span style="letter-spacing: 0px;">Die Schuld wird im Falle eines Auffahrunfalls regelmäßig beim Auffahrenden liege</span><span style="letter-spacing: 0px;">n. Viele <b>irren</b> sich jedoch in der Annahme, dass bei einem Auffahrunfall der Auffahrende immer zu <b>100 % </b>die Schuld trägt. </span></p><p><span style="letter-spacing: 0px;">Denn bei Betrieb eines motorisierten Fahrzeugs geht der deutsche Gesetzgeber von einer „<b>Betriebsgefahr</b>“ aus. Dies bedeutet: Das Führen eines Fahrzeuges ist immer latent gefährlich, sodass diese Gefahr Ihres eigenen Fahrzeugs berücksichtigt werden muss. </span><span style="letter-spacing: 0px;">Dies stellt aber natürlich nur eine grundsätzliche Vermutung dar. Die Betriebsgefahr kann &#8211; wie bei einem Auffahrunfall im Straßenverkehr typisch &#8211; vollständig vom Veursachungsbeitrag des Auffahrenden verdrängt werden. </span></p><p>Damit wird die anzurechnende Betriebsgefahr bei Auffahrunfällen zumeist nur bei <strong>Parkplatzunfällen </strong>relevant.</p><h2>Fazit</h2><p>Als Geschädigter haben Sie nach einem Auffahrunfall einen <b>Anscheinsbeweis</b>, der für die Schuld des Auffahrenden spricht. </p><p>Sollte der Unfallverursacher den Auffahrunfall nicht melden, so müssen Sie hierauf nicht weiter warten sondern können über das Kennzeichen des Unfallverursachers die Versicherung ermitteln und den Fall selbst melden. </p><p>Wenn Sie bei einem <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeld-verkehrsunfall/">Auffahrunfall</a> verletzt worden sind, sollten Sie Ihren Schmerzensgeldanspruch nicht selbst durchsetzen und keinesfalls die <a href="https://vinqo.de/einwilligung-der-versicherung-fur-schmerzensgeld-unterzeichnen/">vorgegebenen Formulare der gegnerischen Versicherung</a> unterzeichnen. </p><p>Wenn Sie versuchen, Ihre Ansprüche nach einem Auffahrunfall selbst geltend zu machen, braucht es dann aber einen <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall-wo-bleibt-mein-geld-von-der-versicherung/">langen Atem</a>. Mit unserem Fachwissen und unserer Erfahrung in der Schadensregulierung helfen wir Ihnen dabei- vollständig <strong>kostenlos</strong>. <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall/">Wenn Sie Geschädigter eines Auffahrunfalls sind, können Sie uns jederzeit Ihren Fall kostenfrei schildern.</a></p>								</div>
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		<title>Wer zahlt mein Schmerzensgeld und worauf muss ich achten?</title>
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		<pubDate>Wed, 08 Apr 2020 08:49:24 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Hundebiss]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wer zahlt mein Schmerzensgeld? Übernimmt die Versicherung des Schädigers das Schmerzensgeld oder muss der Verursacher das Schmerzensgeld selbst zahlen? Grundsätzlich hängt es immer von der Versicherungssituation des Schädigers ab, ob auch eine Haftpflichtversicherung in Anspruch genommen werden kann. In manchen Fällen muss der Schädiger eine Haftpflichtversicherung haben. Hierzu zählen z.B. Kfz-Haftpflichtversicherung  Hundehaftpflichtversicherung (abhängig vom Bundesland)...</p>
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									<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: 'Poppins Medium';">Wer zahlt mein Schmerzensgeld? Übernimmt die Versicherung des Schädigers das Schmerzensgeld oder muss der Verursacher das Schmerzensgeld selbst zahlen?</span></p>								</div>
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									<p><span style="text-align: justify;"><span style="font-size: 15px; letter-spacing: 0px; color: #000000; font-family: Poppins Medium;">Grundsätzlich hängt es immer von der Versicherungssituation des Schädigers ab, ob auch eine Haftpflichtversicherung in Anspruch genommen werden kann. In manchen Fällen muss der Schädiger eine Haftpflichtversicherung haben. Hierzu zählen z.B.</span></span></p><ul><li><span style="color: #000000;">Kfz-Haftpflichtversicherung </span></li><li><span style="color: #000000;">Hundehaftpflichtversicherung (abhängig vom Bundesland)</span></li></ul><p style="text-align: justify;"><span style="font-family: 'Poppins Medium'; color: #000000;"> </span></p><h2 style="text-align: justify;"><span style="font-family: 'Poppins Medium'; color: #000000;">Halter und Verursacher haften zusätzlich</span></h2><p style="text-align: justify;"><span style="font-family: 'Poppins Medium'; color: #000000;">Dabei steht eine Versicherung als Anspruchsgegner immer <span style="text-decoration: underline;">neben</span> dem unmittelbaren Verursacher (Fahrzeugführer, Hundeaufseher etc.). Bei gefährlichen Sachen bzw. Tieren gibt es zusätzlich die Halterhaftung, also des Fahrzeughalters oder des Hundehalters. </span></p><p><span style="color: #333333;">Auch wenn der Halter die Verletzung nicht verursacht hat und sogar nicht einmal am Unfallort war, haftet er trotzdem als &#8222;Verantwortlicher&#8220; für die, von der Sache oder dem Tier ausgehende Gefahr. </span></p><p><span style="color: #000000;">In <span style="color: #2595ba;"><a style="color: #2595ba;" href="https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__7.html">§ 7 Abs. 1 StVG</a></span> heißt es hierzu: </span></p><p style="padding-left: 40px;"><em><span style="color: #000000;">(1) Wird bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers, der dazu bestimmt ist, von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden, ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.</span><br /></em></p><p><span style="color: #333333;">Damit können Sie, auch wenn eine Versicherung involviert ist, immer auf den eigentlichen <strong>Verursacher</strong> und einen Halter als Anspruchsgegner zurückgreifen.</span></p><h2>Versicherung nach Schmerzensgeld </h2><p style="text-align: justify;"><span style="font-family: 'Poppins Medium'; color: #000000;">Es kann durchaus Vorteile haben, sich an die Haftpflichtversicherung und nicht an den Schädiger persönlich zu halten. Zu den Vorteilen zählen:</span></p><ul><li><span style="color: #333333;">Im Gegensatz zu Halter / Schädiger sehr geringe Gefahr der Zahlungsunfähigkeit.</span></li><li><span style="color: #333333;">Eigene Schadenabteilungen für schnellere Abläufe </span></li><li><span style="color: #333333;">keine emotionale Betroffenheit (&#8222;professionelle Akteure&#8220;)</span></li></ul><p style="text-align: justify;"><strong><span style="font-family: 'Poppins Medium'; color: #000000;">Der Nachteil: Die Kürzung Ihrer  Ansprüche ist quasi Kerngeschäft</span><span style="font-family: 'Poppins Medium'; color: #000000;"> der Versicherer. Denn anders als viele Geschädigte denken, die sich zum ersten Mal mit dem Thema Schmerzensgeld beschäftigen, ist die Versicherung keine objektive und unabhängige Institution sondern ein wirtschaftlich orientierter Konzern, der auf Seiten des Schädigers steht. </span></strong></p><p style="text-align: justify;"><strong><span style="font-family: 'Poppins Medium'; color: #000000;">Deshalb versucht die gegnerische Versicherung möglichst wenig Schmerzensgeld etc. an Sie zu zahlen. Es kann somit passieren, dass eine Versicherung Ihren Schmerzensgeldanspruch kürzen will. Die beliebtesten Tricks der Versicherer stellen wir Ihnen nachfolgend vor: </span></strong></p><h4> </h4><h4><strong style="color: var( --e-global-color-vamtam_accent_1 ); font-family: var( --e-global-typography-vamtam_h4-font-family ), Helvetica, Sans-serif; font-size: var( --e-global-typography-vamtam_h4-font-size ); letter-spacing: var(--vamtam-h4-letter-spacing-desktop,normal); text-transform: var( --e-global-typography-vamtam_h4-text-transform ); word-spacing: var( --e-global-typography-86432a1-word-spacing );"><span style="color: #000000;">Mitverschulden</span></strong></h4><div><p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"><span style="font-family: 'Poppins Medium'; color: #000000;">Die Haftpflichtversicherer werfen den Geschädigten häufig vor, dass sie den Schaden mitverursacht haben und es deshalb nicht zu einer vollständigen Zahlung des Schmerzensgeld kommen kann. In § 254 BGB ist normiert, dass ein Anspruch gekürzt werden kann, wenn der Geschädigte zum Schaden selber beigetragen hat. </span></p><p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"><span style="font-family: 'Poppins Medium'; color: #000000;">Häufig wird im Straßenverkehr davon ausgegangen, dass bei einem Unfall zwischen zwei Autos beide Fahrer eine Mitschuld tragen, weil allein das Autofahren immer ein Risiko beinhaltet. Man spricht in solchen Fällen von einem „Betriebsrisiko“. Vorteilhaft ist, wenn präzise nachgewiesen werden kann, dass der andere zumindest überwiegend den Schaden verursacht hat, sodass das eigene Betriebsrisiko zurücksteht. Das ist bei typischen Unfallsituationen, wie dem Auffahrunfall, bereits aufgrund des ersten Anscheins der Fall. Im besten Fall benennen Sie Zeugen, die das Verhalten beider Verkehrsteilnehmer sehen konnte.</span></p></div>								</div>
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									<p><span style="color: #333333;">Wenn Sie bei einer <b>Hunderauferei</b> dazwischen gehen und von einem Hund gebissen werden, kann dies ebenfalls zu einem Mitverschulden. Wir haben<span style="color: #3366ff;"><a style="color: #3366ff;" href="https://vinqo.de/bei-hunde-rauferei-eingegriffen-besteht-anspruch-auf-schmerzensgeld-nach-hundebiss/"> in diesem Beitrag</a></span> alle erforderlichen Informationen für Sie zum Thema <b>Mitschuld bei einem Hundebiss </b>zusammengefasst.</span></p>								</div>
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									<div><h4><span style="color: inherit; font-family: inherit; font-size: 1.5rem; letter-spacing: 0px;"> </span></h4><h4 style="text-align: justify;"><strong><span style="color: #000000;">Mitwirkungspflichten</span></strong></h4><p><span style="color: #000000;">In den Schreiben einer Versicherung wird der Geschädigte nach einem Unfall häufig dazu aufgefordert, seine Mitwirkungspflichten zur Schadensregulierung nachzukommen. Dies ist in § 119 VVG gesetzlich geregelt. </span></p><p><span style="color: #000000;">Hierzu zählt z.B. die Übersendung von Bildern des Unfallhergangs oder der Unterlagen der medizinischen Diagnosen des behandelnden Arztes.</span></p><p><span style="color: #000000;">Vorsicht ist geboten, wenn die gegnerische Versicherung verlangt, dass Auszüge aus der Krankenakte VOR dem Unfall herausgegeben werden sollen. Hierbei wird dann der Geschädigte beispielsweise aufgefordert, die Krankenkasse von deren Schweigepflicht zu entbinden. Hierbei handelt es sich um höchstpersönliche Daten, die man nur ungern teilen will. Die Versicherung will zum Beispiel mit diesen beweisen, dass eine Vorerkrankung bereits vorlag und deshalb die Höhe des Schmerzensgeldes gesenkt werden muss.</span></p><p><strong><span style="color: #000000;">Das OLG Düsseldorf sah keine Verpflichtung des Geschädigten zur Einwilligung:</span></strong></p><p style="padding-left: 40px;"><span style="color: #000000;"><em> “Ein Unfallopfer ist weder aus prozessualen noch aus materiell-rechtlichen Gründen verpflichtet, insbesondere durch eine Schweigepflicht-entbindungserklärung seinen Beitrag dazu zu leisten, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung in den Besitz des Vorerkrankungs-verzeichnisses gelangt oder dass dieses zumindest in den Rechtsstreit zu dem Zweck eingeführt wird, der Gegenseite eine fundierte und gegebenenfalls beweiskräftige Stellungnahme zu einer Kausalitäts-problematik im Hinblick auf gesundheitliche Vorschäden zu ermöglichen.“ (<a href="https://openjur.de/u/631586.html">OLG Düsseldorf, Urteil vom 5. 3. 2013, Az. I-1 U 115/12</a>). </em></span></p><p><span style="color: #000000;">Daraus folgt aber nicht, dass man bezüglich der Vorerkrankungen lügen darf! Insgesamt handelt es sich bei der Frage, ob der Geschädigte zur Entbindung verpflichtet ist, um eine juristisch umstrittene Frage, die genau abgewägt werden sollte. </span></p><h4> </h4><h4><strong><span style="color: #000000;">Rechtlicher Beistand </span></strong></h4><p><span style="color: #000000;">Einer der wichtigsten Strategien der Versicherung kann es sein, Sie dazu zu bewegen, keine rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, mit der Sie unabhängig und ausschließlich in Ihrem Interesse Ihre Ansprüche prüfen und Einwände der Versicherung abwenden können.</span></p><p><span style="color: #000000;">Zusätzlich weiß ein juristischer Laie, der sich zum ersten Mal mit dem Thema Schmerzensgeld konfrontiert sieht, häufig gar nicht, welche Ansprüche ihm zusätzlich zustehen (z.B. Kostenpauschale i.H.v. 25,00€ oder ein fiktiver Haushaltsführungsschaden etc.).</span></p><p><span style="color: #000000;">Häufig denken Geschädigte, dass sie die zusätzlichen Kosten für rechtliche Hilfe selber tragen müssen und verzichten daher auf rechtlichen Beistand aus Angst vor hohen Kosten.</span></p><p><span style="color: #000000;">Die gute Nachricht: Grundsätzlich muss der <b>Schädiger</b> Ihre <b>Rechtsverfolgungskosten</b> tragen. Wenn Sie sich unsicher sind, ob die Kosten in Ihrem Fall übernommen werden, können Sie unseren <b>kostenlosen Vorprüfungsservice</b> nutzen. So können Sie sicher sein, dass die Versicherung Ihre Ansprüche nicht unberechtigt kürzt.</span></p></div><p><strong><span style="color: #333333;"><b>FAZIT</b>: Schmerzensgeld können Sie gegen die Haftpflichtversicherung des Schädigers geltend machen, allerdings sollten Sie dies niemals ohne juristische Hilfe selbst vornehmen. Andernfalls verlieren Sie viele hundert Euro Schmerzensgeld </span></strong></p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/wer-zahlt-mein-schmerzensgeld-und-worauf-muss-ich-achten/">Wer zahlt mein Schmerzensgeld und worauf muss ich achten?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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