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	<title>Arbeitsunfähig Archive - VINQO Rechtsanwälte</title>
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		<title>Arbeitnehmer nach Unfall arbeitsunfähig: Rechtslage für Arbeitgeber</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 08 Feb 2021 06:19:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Arbeitnehmer nach Unfall arbeitsunfähig-  wie ist Rechtslage für Arbeitgeber?<br />
Es ist für beide Seiten des Arbeitsverhältnisses ärgerlich, wenn der Arbeitnehmer nach einem Unfall für längere Zeit nicht mehr zu Arbeit erscheinen kann. In den meisten Fällen entsteht dem Arbeitnehmer hierdurch aber kein (unmittelbarer) finanzieller Nachteil.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/arbeitnehmer-nach-unfall-arbeitsunfaehig-rechtslage-fuer-arbeitgeber/">Arbeitnehmer nach Unfall arbeitsunfähig: Rechtslage für Arbeitgeber</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p>Es ist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ärgerlich, wenn der Arbeitnehmer nach einem <strong>Unfall</strong> für längere Zeit nicht mehr zu Arbeit erscheinen kann. In den meisten Fällen entsteht dem Arbeitnehmer hierdurch aber kein (unmittelbarer) finanzieller Nachteil:</p>
<p>Denn der Arbeitgeber ist zumindest für<strong> sechs Wochen</strong> verpflichtet, dem Arbeitnehmer weiterhin seinen <strong>Lohn</strong> auszuzahlen. Dies ergibt sich aus dem <strong>Entgeltfortzahlungsgesetz</strong>. </p>
<p>Doch der Arbeitgeber bleibt im Rahmen der fortwährenden Arbeitsunfähigkeit häufig anteilig auf Gehaltsfortzahlungen sitzen. Doch der Reihe nach:</p>								</div>
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									<h2>Wann und wie lange muss ich als Arbeitgeber bei Arbeitsunfähigkeit zahlen?</h2>
<p>Wann das Entgelt fortgezahlt werden muss, bestimmt das Entgeltfortzahlungsgesetz. (<strong>EntFG</strong>).</p>
<p><a href="https://dejure.org/gesetze/EntgFG/3.html"><strong>§ 3 EntFG</strong></a> normiert:</p>
<p style="padding-left: 40px;"><em>(1) Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen.[…]</em></p>
<p style="padding-left: 40px;"><em>(3) Der Anspruch nach Absatz 1 entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.&nbsp;</em></p>
<p>Daneben sind noch weitere, recht komplizierte <strong>Ausnahmen</strong> normiert, die aber bei einer Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines Unfalles des Arbeitnehmers selten einschlägig sein werden.</p>
<p>Aus dem <strong>Gesetzestext</strong> ergeben sich somit folgende Voraussetzungen:</p>
<ol>
<li>Der Arbeitnehmer muss aufgrund von <strong>Krankheit / Verletzung</strong> arbeitsunfähig sein.</li>
<li>Das Arbeitsverhältnis muss seit <strong>vier Wochen</strong> durchgängig bereits bestanden haben.</li>
</ol>
<p>Rechtsfolge ist dann, dass für <strong>sechs Wochen</strong> weiterhin das Entgelt (anteilig) gezahlt werden muss. Sollte einer der Voraussetzungen nicht erfüllt sein, sind Sie als Arbeitgeber also gar nicht zur Lohnzahlung während des Krankheitsfalles verpflichtet und erleiden hierdurch dann auch keinen Schaden.</p>
<p>Sollten die Voraussetzungen erfüllt sein, muss der Lohn für sechs Wochen weitergezahlt werden, danach erhält der Arbeitnehmer ein <strong>Krankengeld</strong> durch die <strong>Krankenkasse </strong>und Sie sind von der Lohnfortzahlung befreit.</p>
<p>Bei kleineren und mittleren Unternehmen mit höchstens 30 Mitarbeitern wird die <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Umlage_U1"><strong>Umlagezahlung U1</strong></a> abgeführt, wodurch im Krankheitsfall die Krankenkasse zwischen 40 bis 80 % der Lohnfortzahlung für Sie als Arbeitgeber übernimmt.&nbsp;</p>
<p>Größere Unternehmen schließen entweder eine Entgeltfortzahlunsgversicherung ab oder bringen die Entgeltfortzahlung aus eigenen, finanziellen Mitteln auf.</p>
<h2>Wann liegt eine Arbeitsunfähigkeit vor?</h2>
<p>Mit <strong>Krankheit</strong> verbindet man zwar grundsätzlich eher einen grippalen Infekt und nicht die Folgen eines Unfalles. Beides fällt jedoch unter<strong> § 3 EntFG</strong>. Denn unter Krankheit versteht man die <strong>Störung der normalen Funktion</strong> eines Körpers oder der Psyche. Ob diese aufgrund eines <strong>Unfalls</strong> eintritt, oder aufgrund eines Viruses, ist unerheblich. Die Arbeitsunfähigkeit wird vom Gesetzgeber folgendermaßen definiert:</p>
<p style="padding-left: 40px;"><em>Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn Versicherte auf Grund von Krankheit ihre zuletzt vor der Arbeitsunfähigkeit ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung ausführen können.</em></p>
<p style="padding-left: 40px;"><em>Bei der Beurteilung ist darauf abzustellen, welche Bedingungen die bisherige Tätigkeit konkret geprägt haben. Arbeitsunfähigkeit liegt auch vor, wenn auf Grund eines bestimmten Krankheitszustandes, der für sich allein noch keine Arbeitsunfähigkeit bedingt, absehbar ist, dass aus der Ausübung der Tätigkeit für die Gesundheit oder die Gesundung abträgliche Folgen erwachsen, die Arbeitsunfähigkeit unmittelbar hervorrufen.</em></p>
<h2>Was ist, wenn die Arbeitsunfähigkeit durch den Arbeitnehmer verschuldet ist?</h2>
<p>§ 3 EntFG macht ausdrücklich eine <strong>Ausnahme</strong> von der Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers, wenn die Arbeitsunfähigkeit <strong>selbst verschuldet</strong> war. Dies ist etwas missverständlich formuliert:</p>
<p>Es genügt nicht, dass der Arbeitnehmer beispielsweise mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren ist. Nur wenn eine <strong>vorsätzliche</strong> Herbeiführung des Unfalles vorliegt, oder dieser <strong>grob fahrlässig</strong> verursacht wurde, kann die Lohnfortzahlung <strong>verweigert</strong> werden.</p>
<p>Unter grober Fahrlässigkeit versteht man dabei, dass der Arbeitnehmer alles außer Acht gelassen hat, was ein vernünftiger Mensch normalerweise beachten würde. Hierbei kommt es immer auf den Einzelfall an. Fälle, in denen die Rechtsprechung eine Lohnfortzahlung wegen grobem Verschulden des Arbeitnehmers bereits abgelehnt haben, waren:</p>
<ul>
<li>Ein Autounfall, bei dem der Arbeitnehmer unter <strong>Drogeneinfluss</strong> stand</li>
<li>Autounfall nach Einnahme von <strong>Medikamenten</strong>, die die Reaktionsfähigkeit beeinflussen</li>
<li>Ein Autounfall nach <strong>Alkoholeinfluss</strong></li>
<li>Grober Verstoß gegen <strong>Verkehrsregeln</strong>, wie Fahren in falscher Richtung einer Einbahnstraße.</li>
</ul>
<p>Dies bedeutet: Im Regelfall muss, auch wenn ein Unfall fahrlässig (mit)verursacht wurde, der Lohn weiterhin gezahlt werden.</p>
<p></p>
<h2>Kann ich die Entgeltfortzahlung erstattet bekommen?</h2>
<p>Wenn Sie zur Lohnfortzahlung verpflichtet sind, bedeutet dies nicht, dass Sie auf dieser finanziellen Einbuße sitzen blieben müssen: In diesen Fällen greift dann nämlich<strong> § 6 EntFG</strong>. Dieser normier Ihre Rechte als Arbeitgeber.</p>
<p style="padding-left: 40px;"><em>&nbsp;(1) Kann der Arbeitnehmer auf Grund gesetzlicher Vorschriften von einem Dritten Schadensersatz wegen des Verdienstausfalls beanspruchen, der ihm durch die Arbeitsunfähigkeit entstanden ist, so geht dieser Anspruch insoweit auf den Arbeitgeber über, als dieser dem Arbeitnehmer nach diesem Gesetz Arbeitsentgelt fortgezahlt und darauf entfallende vom Arbeitgeber zu tragende Beiträge zur Bundesagentur für Arbeit, Arbeitgeberanteile an Beiträgen zur Sozialversicherung und zur Pflegeversicherung sowie zu Einrichtungen der zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung abgeführt hat.</em></p>
<p style="padding-left: 40px;"><em>(2) Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber unverzüglich die zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs erforderlichen Angaben zu machen.</em></p>
<p>Sie können also von Ihrem Arbeitnehmer verlangen, dass er Ihnen die <strong>Angaben</strong> zu dem <strong>Unfallgegner</strong> oder dessen <strong>Versicherung</strong> gibt, damit Sie dann einen <strong>Schadensersatzanspruch</strong> gegen diesen <strong>geltend machen</strong> können. Denn grundsätzlich hat bei einem Verkehrsunfall der Arbeitnehmer einen Anspruch aus <strong>§ 7 StVG</strong> gegen den <strong>Halter</strong> des Wagens, und aufgrund der Pflicht-KfZ-Haftpflichtversicherung auch einen direkten Anspruch gegen den <strong>Versicherer</strong>. Diese können Sie dann anschreiben und durch Auszüge nachweisen, dass Sie zur <strong>Lohnfortzahlung</strong> verpflichtet waren, und somit nun einen Anspruch besitzen.</p>
<h2>Was ist bei einem Mitverschulden?</h2>
<p>Der Arbeitgeber wird nur Rechtsnachfolge des Arbeitnehmers. Dies bedeutet, dass er den <strong>Schadensersatzanspruch</strong> auch nur in dem Anteil erhält, in dem der Arbeitnehmer den Schaden nicht mitverursacht hat. Dies klingt komplizierter als es ist, wie folgendes Beispiel zeigt:</p>
<p>Der Arbeitnehmer trägt zu<strong> 40 %</strong> die <strong>Schuld</strong> an dem Verkehrsunfall. Er hat hierdurch einen Anspruch auf Ersatz von 60 % aller verursachten Schäden gegen den Unfallgegner und seine Versicherung. Dieser Anspruch betrifft auch den Lohn. In diesem Fall müssen Sie zwar <strong>100 %</strong> des Lohns <strong>zahlen</strong>, erhalten als Rechtsnachfolger aber nur<strong> 60 %</strong> durch den Schadensersatzanspruch <strong>zurück</strong>.</p>
<p>Dies ist für Sie als Arbeitgeber natürlich recht unbefriedigend. Im Regelfall können aber hierfür auch <strong>Versicherungen</strong> abgeschlossen werden.</p>								</div>
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		<title>Hundebiss als Postbote / Paketzusteller &#8211; was ist zu tun?</title>
		<link>https://vinqo.de/hundebiss-als-postbote-paketzusteller-was-ist-zu-tun/</link>
		
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		<pubDate>Mon, 07 Dec 2020 08:57:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Anders als ein gewöhnlicher Passant kann ein Postbote aber gerade gezwungen werden, das Grundstück zu betreten. Denn wenn der Briefkasten erst an der Haustür ist, und es keine Möglichkeit gibt, ein Paket ohne Betreten des Grundstückes abzuliefern, hat der Postbote keine Wahl, als in das Territorium des Hundes „einzudringen“. Wie sieht in solchen Fällen die Haftung aus? </p>
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									<p>Auch wenn es keine offizielle Statistik gibt, wie viele <strong>Postboten</strong> und <strong>Paketzusteller</strong> im Jahr von Hunden gebissen werden, können wir an unserer eigenen Arbeit bei VINQO sehen, dass Postzusteller die am <strong>häufigsten</strong> gebissene Berufsgruppe ist. Oft handelt es sich hierbei um Fälle von aggressiven Verhalten des Tiers, das glaubt, das eigene <strong>Territorium</strong> verteidigen zu müssen.</p><p>Dabei handelt steht Ihnen als <strong>Paketzusteller</strong> nach einem <strong>Hundebiss</strong> ein <strong>Schmerzensgeld</strong> zu, das nicht von der Berufsgenossenschaft oder Ihrem Arbeitgeber durchgesetzt wird. Das <strong>Schmerzensgeld</strong> nach einem Hundebiss müssen Sie deshalb <strong>selbst durchsetzen</strong>.</p><p>Anders als ein gewöhnlicher Passant kann ein <a href="https://vinqo.de/hundebiss-schmerzensgeld-3/als-postbote-von-hund-gebissen/">Postbote</a> gezwungen werden, das Grundstück zu betreten. Denn wenn der Briefkasten erst an der Haustür ist, und es keine Möglichkeit gibt, ein Paket ohne Betreten des Grundstückes abzuliefern, hat der Postbote keine Wahl, als in das Territorium des Hundes „einzudringen“. </p>								</div>
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									<h2>Haftungsgrundlage</h2><p>Grundsätzlich haftet der <strong>Halter</strong> des Hundes nach <strong>§ 833 S. 1 BGB</strong>:</p><p style="padding-left: 40px;"><em>„Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“</em></p><p>Es handelt sich hierbei um eine sogenannte <strong>verschuldensunabhängige</strong> <strong>Haftung</strong>. Dies bedeutet, dass es gar nicht darauf ankommt, dass der Halter des Hundes etwas falsch gemacht hat. Es genügt, dass er für das Tier zuständig ist (also es auf eigene Kosten hält und versorgt) und dass das Tier jemanden anderen geschädigt hat, zum Beispiel durch einen Biss. Damit ist ein Nachweis der Haftung für einen Verletzten relativ einfach. Im Regelfall haben Hundehalter übrigens eine <strong>Hundehaftpflichtversicherung</strong> für ihren Vierbeiner abgeschlossen, an die Sie sich nach einem Biss zur Schadensregulierung wenden können.</p><h2>„Vorsicht Hund“-Schild auf dem Grundstück</h2><p>In manchen Fällen wird sich der Hundehalter darauf berufen, dass ja ein <strong>Warnschild</strong> am Zaun angebracht war, welches vor dem Hund warnt. Dies kann den Hundehalter unter Umständen zwar vor der Haftung gegenüber Schadenersatzansprüchen von Personen, die das Grundstück <strong>unbefugt</strong> betreten haben, retten, oder zumindest den Haftungsumfang verringern:</p><p>Das OLG Stuttgart (<a href="https://openjur.de/u/353621.html">OLG Stuttgart, Beschluss vom 24.06.2010 &#8211; 1 U 38/10</a>) differenzierte hier nach verschiedenen Gesichtspunkten. Grundsätzlich gelte, dass</p><p style="padding-left: 40px;"><em>„ein Mitverschulden i. d. R. dann angenommen</em> [wird]<em>, wenn sich der Geschädigte<strong> ohne ausreichenden Grund</strong> in die Nähe eines gefährlichen Tieres begibt oder wenn er ein Warnschild vor einem bissigen Hund nicht beachtet (vgl. Staudinger/Eberl-Borges (2008), § 833 BGB, Rn. 200). </em></p><p>Dies gelte aber auch nur, wenn auch vor einem gefährlichen Hund gewarnt wird. Die <strong>Warnung</strong>, dass ein Hund auf dem Grundstück sei, <strong>reicht</strong> laut Ansicht der Rechtsprechung <strong>nicht</strong>. Im Regelfall kann aber ein Schild, welches vor einem gefährlichen Hund warnt, jedoch nicht die Haftung gegenüber einem Postboten berühren. Das OLG Stuttgart stellte klar:</p><p style="padding-left: 40px;"><em>„Alle Besucher des Anwesens &#8211; seien es eingeladene Gäste, der <strong>Paketdienst</strong> oder sonstige Personen, die Kontakt zu den Bewohnern des Hauses aufnehmen wollen &#8211; waren daher darauf angewiesen, das Grundstück zu betreten, um zu den Klingeln zu gelangen. In einer solchen &#8211; von den Bewohnern des Grundstücks bewusst so geschaffenen &#8211; Situation und bei unverschlossenem Gartentor darf auch ein vorsichtiger Mensch davon ausgehen, dass ihm jedenfalls tagsüber, d. h. zu einer Zeit, zu der Besuche üblich sind, durch den auf dem Gelände gehaltenen Hund kein Schaden droht &#8211; sei es, weil der Hund gut erzogen oder aber weggesperrt ist.“</em></p><p>Trotzdem versuchen unserer Erfahrung nach Hundehaftpflichtversicherungen Ihr Schmerzensgeld aufgrund eines vermeintlichen Mitverschuldens um 50% zu kürzen. In diesem Fällen empfiehlt es sich <a href="https://vinqo.de/hundebiss-schmerzensgeld-3/als-postbote-von-hund-gebissen/">risikofrei rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.</a></p>								</div>
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									<h2>Hundebiss als Arbeitsunfall- was sind die Folgen?</h2><p>Wenn Sie Postbote oder Paketzusteller sind, und bei der Arbeit von einem Hund gebissen wurden, liegt ein <a href="https://vinqo.de/waehrend-der-arbeit-vom-hund-gebissen/">Arbeitsunfall </a>vor. Hierfür muss ein Unfall im Sinne des<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__8.html"><strong> § 8 Abs. 1 S. 2 SGB VII</strong></a> vorliegen.</p><p style="padding-left: 40px;"><em>„Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen.</em>“</p><p>Des Weiteren muss es sich um einen Unfall während der Arbeit, oder auf dem <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeld-nach-arbeitsunfall/">Weg zur Arbeit</a> / von der Arbeit gehandelt haben. Wenn ein Arbeitsunfall vorliegt, ergeben sich folgende Besonderheiten:  </p><h3>Durchgangsarzt aufsuchen!</h3><p>Grundsätzlich muss man nach einem Arbeitsunfall nicht zu seinem gewöhnlichen Hausarzt, sondern zu einem „<strong>Durchgangsarzt</strong>“. Dies folgt daraus, dass bei einem Arbeitsunfall nicht die Krankenkasse die Kosten für die Behandlung übernimmt, sondern die gesetzliche <strong>Unfallversicherung</strong>, die der Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer abgeschlossen hat. Der Durchgangsarzt arbeitet dabei als „Vertreter“ der Versicherung, der die <strong>Behandlung</strong> und <strong>Diagnose</strong> überwacht. Sollte es sich um eine geringe Verletzung handeln, können Sie auch zunächst zu Ihrem Hausarzt, der Sie dann an den Durchgangsarzt überweist.</p><h3>Verletztengeld nach Hundebiss</h3><p>Nun können Sie natürlich sich fragen, was denn der Unterschied zu einem Unfall in der Freizeit ist. Schließlich kann es Ihnen zunächst egal sein, ob die Krankenkasse oder die <strong>Berufsgenossenschaft</strong> Ihre Kosten trägt. Einen nicht unerheblichen Unterschied gibt es aber doch:</p><p>Sollten Sie länger als 6 Wochen durch den Arbeitsunfall arbeitsunfähig sein, erhalten Sie nicht das <strong>Krankengeld</strong> der Krankenkasse, sondern das <strong>Verletztengeld</strong> der Berufsgenossenschaft. Dieses beträgt 80 % des Regelentgeltes anstelle von 70 % des entgangenen Bruttogehaltes.</p><p>Lassen Sie sich nicht verwirren: Auch das Verletztengeld wird von der Krankenkasse ausgezahlt, diese erhält das Verletztengeld aber von der Berufsgenossenschaft zurück.</p><p>Die Differenz zu Ihrem vollen Lohn können Sie dem Hundehalter gegenüber geltend machen. Aber Vorsicht: die Ermittlung des konkreten Verdienstausfalls gestaltet sich häufig sehr schwierig und ist rechtlich anspruchsvoll, wenn das Gehalt Schwankungen unterliegt.</p><h3>Übergangsgeld nach einem Hundebiss</h3><p>Auch das Übergangsgeld wird nicht, wie normalerweise, von der Rentenversicherung, sondern von der gesetzlichen <strong>Unfallversicherung</strong> gezahlt. Unter dem Übergangsgeld verseht man, dass man einen gewissen Geldbetrag erhält, wenn man nach einer <strong>Rehabilitationsmaßnahme</strong> wieder an den Beruf angepasst werden soll und hierdurch noch nicht zu 100 % <strong>erwerbstätig</strong> sein kann.</p><h2>Fazit</h2><p>Postboten sind besonders gefährdet, wenn es um Hundebisse geht. Dabei <strong>haften</strong> die Hundehalter verschuldensunabhängig. Dies gilt auch wenn der Postbote ein Grundstück für die Lieferung betreten musste, selbst wenn ein <strong>Schild</strong> vor dem Hund gewarnt hat. Weiterhin muss beachtet werden, dass in solchen Fällen ein <strong>Arbeitsunfall</strong> vorliegt.</p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/hundebiss-als-postbote-paketzusteller-was-ist-zu-tun/">Hundebiss als Postbote / Paketzusteller &#8211; was ist zu tun?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Krankschreibung pro Woche für Schmerzensgeld?</title>
		<link>https://vinqo.de/krankschreibung-pro-woche-fuer-schmerzensgeld/</link>
					<comments>https://vinqo.de/krankschreibung-pro-woche-fuer-schmerzensgeld/#respond</comments>
		
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		<pubDate>Tue, 15 Sep 2020 09:46:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Wieviel Schmerzensgeld erhalte ich pro Woche Arbeitsunfähigkeit nach einem Schleudertrauma / HWS-Distorsion? Wir erklären Ihnen die wichtigsten Faktoren mit Rechtsprechung.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/krankschreibung-pro-woche-fuer-schmerzensgeld/">Krankschreibung pro Woche für Schmerzensgeld?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p>Nach einem <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeld-verkehrsunfall/">Verkehrsunfall,</a> <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall/">Fahrradunfall</a> oder <a href="https://vinqo.de/hundebiss-schmerzensgeld/">Hundebiss</a> können Sie Ruhe zur Genesung gebrauchen. Hier stellt Ihnen Ihr Arzt eine <b>Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung</b> (AU), auch Krankschreibung genannt, aus. </p><p>Die Krankschreibung hat dabei einen wichtigen Einfluss auf die Höhe des Schmerzensgeldes. Je <b>schwerer</b> sich eine <b>Verletzung</b> darstellt, desto <b>länger</b> werden Sie zumeist <b>krankgeschrieben</b> und umso höher fällt Ihr Schmerzensgeld aus. </p><p>Die Dauer der Arbeitsunfähigkeit ist damit ein wichtiger Indikator für die Verletzungsschwere. Einen unmittelbar kausaler Zusammenhang besteht jedoch nicht.</p>								</div>
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									<h2>Wie wird das Schmerzensgeld berechnet?</h2><p>Beim <a href="https://vinqo.de/das-sind-die-wichtigsten-faktoren-fuer-die-hoehe-ihres-schmerzensgeld/">Schmerzensgeld</a> handelt es sich um einen sogenannten<strong> immateriellen Schaden</strong>. Dies bedeutet, dass zwar kein Schaden vorliegt, der in Geld zu messen ist (wie zum Beispiel ein <a href="https://vinqo.de/reparaturkosten-nach-unfall-auszahlen-lassen/">beschädigtes Auto</a>), nichtsdestotrotz aber ein fühlbarer Schaden vorliegt.</p><p>Der Gesetzgeber hat gerade für <strong>Körperschäden</strong> festgelegt, dass auch diese durch eine Zahlung ausgeglichen werden sollen (<strong>§ 253 Abs. 2 BGB</strong>). Dabei soll das Schmerzensgeld eine <b>Genugtuungs- und Ausgleichsfunktion</b> besitzen.</p><p>Zwar wird eine Geldzahlung die Schmerzen nicht rückgängig machen können, noch wird sie zu einem Rückgang der Schmerzen führen. Durch eine Zahlung wird jedoch der immaterielle Schaden anerkannt. </p><p>Ein bisschen komplizierter gestaltet sich dann aber die Frage, in welche <a href="https://vinqo.de/so-erhalten-sie-ein-maximales-schmerzensgeld/"><strong>Höhe</strong> der Schmerzensgeldanspruch</a> besteht. Wie viel Geld ist nötig, um ein gebrochenes Bein auszugleichen, und wie viel soll für einen Biss von einem Hund ins Gesicht gezahlt werden?</p><p>Grundsätzlich kann diese Frage nicht eindeutig beantwortet werde. Denn am Ende sind Schmerzen subjektiv. Anhaltspunkte für die Höhe eines Schmerzensgeldes liefert aber die <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeldtabelle/"><b>Schmerzensgeldtabelle</b></a>. Diese ist aber nicht, wie der Name vermuten lässt, eine staatliche Tabelle, in der jeder Verletzung ein Schmerzensgeldbetrag zugeordnet wird. Es handelt sich um <strong>Sammlungen von</strong> <b>Urteilen</b>, die Schmerzensgeldansprüche zum Inhalt haben. Innerhalb dieser Urteile wird meistens <strong>richterlich</strong> entschieden, was eine angemessene Zahlung für die dem Sachverhalt zugrunde liegende Verletzung darstellen würde. Dafür gibt es aber direkt mehrere Tabellen, die einen Anspruch auf Schmerzensgeld einer Verletzung zuordnen. </p><p>Dazu gehört beispielsweise die <strong>Beck’sche Schmerzensgeldtabelle</strong>. Somit lässt die Schmerzensgeldtabelle zumindest Rückschlüsse zu, für welche Form von Verletzung eine entsprechende Schmerzensgeldhöhe eingefordert werden kann. <span style="letter-spacing: 0px;">Leider sind viele Schmerzensgeldtabellen für Sie als Verbraucher nicht frei abrufbar. </span></p>								</div>
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									<h2>Wir wirkt sich die Krankschreibung auf mein Schmerzensgeld aus?</h2><p>Wie oben bereits beschrieben, kann die Dauer der Krankschreibung nicht als mathematischer <strong>Faktor</strong> gesehen werden, der mit einem Verletzungswert multipliziert wird. Die Dauer der Krankschreibung kann aber der gegnerischen Versicherung als <strong>Argument</strong> für eine höheres Schmerzensgeld entgegengehalten werden.</p><p>Gerade wenn man lange krankgeschrieben wurde, beispielsweise für 8 Wochen oder sogar drei Monate, kann von einer erheblichen Verletzung mit langer Genesungsdauer ausgegangen werden. Teilweise gibt es aber auch Verletzungen, die auf den ersten Blick recht harmlos erscheinen, und trotzdem zu einer längeren Krankschreibung führen. Gerade bei einer <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeldtabelle-schleudertrauma/"><b>HWS Distorsion</b> </a>oder einem Schädel-Hirn-Trauma werden in der Regel nur geringe Schmerzensgelder zuerkannt, obwohl die Betroffenen mehrere Wochen unter Rückenschmerzen, Übelkeit oder Kopfschmerzen klagen. </p><h2 style="font-family: Poppins, sans-serif; color: #000000;">Krankschreibung bei einem Schleudertrauma </h2><p>Die häufigste Verletzung bei einem Auffahrunfall bzw. Verkehrsunfall ist das Schleudertrauma, auch HWS-Distorsion genannt. Die Folgen eines Schleudertraumas wie Kopfschmerzen, Nackenschmerzen und Übelkeit, treten zumeist verzögert ein und halten viele Wochen an. </p><p>Die Rechtsprechung deshalb unverbindliche Richtwerte bei HWS-Distorsionen zwischen Dauer der Arbeitsunfähigkeit und Schmerzensgeld im Laufe der Zeit aufgestellt:</p><p><b>2 Wochen Krankschreibung: 250,00 &#8211; 400,00 €</b></p><p><b>1 Monat Krankschreibung: 500,00 &#8211; 1.000,00 €</b></p><p><b>2 Monate Krankschreibung: 1.000,00 &#8211; 1.500,00 €</b></p><p><b>3 Monate Krankschreibung 1.500,00 &#8211; 2.000,00 €</b></p><p>Im Falle einer HWS-Distorsion I. Grades mit weiteren relativ geringfügigen Verletzungen ist regelmäßig ein Schmerzensgeld im Bereich von (1000€) pro Monat der Erwerbsunfähigkeit angemessen, solange letztere mindestens 50% betragen hat (KG Berlin, 9.10.2008 -12 U 173/08).</p>								</div>
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									<h2>Fazit</h2><p>Ein Zusammenhang zwischen Krankschreibung und Höhe des Schmerzensgeldes <strong>besteht</strong> also, jedoch liefert die Dauer der Krankschreibung nur <strong>Anhaltspunkte</strong> und keine verlässliche Aussage hinsichtlich der Höhe des Schmerzensgeldes. </p><p>Die Ermittlung des Schmerzensgeldes ist gerade für juristische Laien kompliziert. Daher lohnt es sich in fast allen Fällen, <strong>Profis</strong> mit der Ermittlung und Durchsetzung von Schmerzensgeldern zu beauftragen. </p><p> </p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/krankschreibung-pro-woche-fuer-schmerzensgeld/">Krankschreibung pro Woche für Schmerzensgeld?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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