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	<title>Anzeige Archive - VINQO Rechtsanwälte</title>
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		<title>§ 119 BetrVG: Wie Konflikte mit dem Betriebsrat strafbar sein können</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 12 Feb 2024 15:20:35 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Im Konflikt zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten kann es hoch hergehen. Streitigkeiten, insbesondere in kleineren Betrieben, sind dann nicht selten persönlich-emotional geprägt.  Arbeitgeber fühlen sich von den eigenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern brüskiert, während Mitglieder des Betriebsrats versuchen, unter tatkräftiger Unterstützung von Gewerkschaften, &#8222;aus den Vollen&#8220; zu schöpfen und sämtliche Rechte wahrzunehmen. Was Unternehmer sehr häufig nicht...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/119-betrvg-wie-konflikte-mit-dem-betriebsrat-strafbar-sein-konnen/">§ 119 BetrVG: Wie Konflikte mit dem Betriebsrat strafbar sein können</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p>Im Konflikt zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten kann es hoch hergehen. Streitigkeiten, insbesondere in kleineren Betrieben, sind dann nicht selten persönlich-emotional geprägt. </p><p>Arbeitgeber fühlen sich von den eigenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern brüskiert, während Mitglieder des Betriebsrats versuchen, unter tatkräftiger Unterstützung von Gewerkschaften, &#8222;aus den Vollen&#8220; zu schöpfen und sämtliche Rechte wahrzunehmen.</p><p>Was Unternehmer sehr häufig nicht wissen: die Behinderung des Betriebsrats kann sogar <strong>strafbar</strong> sein. </p><p>Dabei sind Unternehmer gegen Exzesse des Betriebsrats nicht schutzlos und können sogar dessen Auflösung erwirken. Deshalb sollten Konflikte mit dem Betriebsrat aus Arbeitgebersicht auch niemals selbst, sondern über ein verhandlungserfahrenes Team aus Rechtsanwälten (<a href="https://vinqo.de/rechtsgebiete/arbeitsrecht/">Taskforce Arbeitsrecht</a>) gelöst werden. </p><p>Nachfolgend zeigen wir deshalb überblicksartig, wie leicht sich z.B. Geschäftsführer, leitende Angestellte oder auch Arbeitnehmer im Bezug auf den Betriebsrat strafbar machen können. </p><h2>§ 119 BetrVG als Strafnorm </h2><p>Die Strafnorm befindet sich nicht im Strafgesetzbesuch (StGB), sondern als Sondervorschrift unmittelbar im <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/">Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)</a>. </p><p>Dort heißt es zur Strafbarkeit in<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__119.html"> § 119 Abs. 1 BetrVG</a>: </p><p style="padding-left: 40px;">&#8222;(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer</p><ol><li style="list-style-type: none;"><ol><li>eine Wahl des Betriebsrats, der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Bordvertretung, des Seebetriebsrats oder der in § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 oder 5 bezeichneten Vertretungen der Arbeitnehmer behindert oder durch Zufügung oder Androhung von Nachteilen oder durch Gewährung oder Versprechen von Vorteilen <strong>beeinflusst</strong>,</li><li>die Tätigkeit des Betriebsrats, des Gesamtbetriebsrats, des Konzernbetriebsrats, der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Konzern-Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Bordvertretung, des Seebetriebsrats, der in § 3 Abs. 1 bezeichneten Vertretungen der Arbeitnehmer, der Einigungsstelle, der in § 76 Abs. 8 bezeichneten tariflichen Schlichtungsstelle, der in § 86 bezeichneten betrieblichen Beschwerdestelle oder des Wirtschaftsausschusses <strong>behindert oder stört</strong>, oder</li><li>ein Mitglied oder ein Ersatzmitglied des Betriebsrats, des Gesamtbetriebsrats, des Konzernbetriebsrats, der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Konzern-Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Bordvertretung, des Seebetriebsrats, der in § 3 Abs. 1 bezeichneten Vertretungen der Arbeitnehmer, der Einigungsstelle, der in § 76 Abs. 8 bezeichneten Schlichtungsstelle, der in § 86 bezeichneten betrieblichen Beschwerdestelle oder des Wirtschaftsausschusses um seiner Tätigkeit willen oder eine Auskunftsperson nach § 80 Absatz 2 Satz 4 um ihrer Tätigkeit willen <strong>benachteiligt oder begünstigt.</strong>&#8222;</li></ol></li></ol><p>Damit bestehen drei Varianten der Strafbarkeit: </p><ol><li>Die Wahlbeeinflussung,</li><li>Die Behinderung / Störung und </li><li>Die Begünstigung / Benachteiligung </li></ol><p>Wichtig dabei zu wissen: es kann sich nicht nur der Arbeitgeber, sondern <strong>jeder</strong> &#8211; sogar Mitglieder des Betriebsrats selbst &#8211; strafbar machen. Es handelt sich nicht um ein Sonderdelikt für Arbeitgeber. </p><h2>Wahlbehinderung</h2><p>Die Wahl des Betriebsrats kann besonders konfliktträchtig sein. </p><p>Unter den Begriff der Wahl fallen </p><ol><li>vorbereitende Maßnahmen, wie die Einberufung und Durchführung einer Betriebsversammlung zur Wahl des Wahlvorstands (BayObLG 29.7.1980) </li><li>der Wahlvorgang </li><li>die Auszählung (LG Braunschweig 28.4.1999, NStZ-RR 2000, 93).<br />(Richardi BetrVG/Annuß, 17. Aufl. 2022, BetrVG § 119 Rn. 12)</li></ol><p>Die Behinderung einer Wahl ist bereits bei einer vorsätzlichen Erschwerung der Wahl gegeben. Eine solche Behinderung kann jedoch auch durch ein <strong>Unterlassen</strong> erfolgen. </p><h3>Streit über Kosten</h3><p>Für Arbeitgeber besonders relevant ist dabei die Kostentragungspflicht gem. <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__20.html">§ 20 Abs. 3 BetrVG</a> für die Kosten der Wahl und der hierauf entfallenen Arbeitszeit. </p><p>Arbeitgebern ist deshalb dringend zu empfehlen, besonders bei Streitfragen über die Erforderlichkeit und Angemessenheit von Kosten im Rahmen der Betriebsratswahl einen <a href="https://vinqo.de/rechtsgebiete/arbeitsrecht/">Rechtsanwalt für Arbeitsrecht</a> hinzuzuziehen, da der Umfang der Kostentragungspflicht allgemein weit, in den konkreten Fällen jedoch hoch streitig sein kann. </p><p>Während die Kosten für die</p><ul><li>Wahlurnen,</li><li>Stimmzettel,</li><li>Umschläge und</li><li>Wahlkabinen</li></ul><p>zu <strong>tragen</strong> sind (DKW/Homburg Rn. 28; ErfK/Koch Rn. 10; Fitting § 20 Nr. 36; JRH BetrVR-Praxis-HdB/Merten Kap. 3 Rn. 159; Richardi/Thüsing Rn. 36). <br />(BeckOK ArbR/Besgen, 70. Ed. 1.12.2023, BetrVG § 20 Rn. 12), müssen beispielsweise </p><ul><li>Kosten für die Wahlwerbung oder </li><li>Kosten für Fotos der Kandidaten </li></ul><p><strong>nicht</strong> erstattet werden. </p><p>Streitig im Einzelfall können zudem Kosten für Schulungen oder der zeitliche Umfang der Entgeltfortzahlung sein. Vor dem Hintergrund von Strafbarkeitsrisiken muss aus Arbeitgebersicht sehr sorgfältig abgewogen werden, wie bei Streit über Kosten der Betriebsratswahl umzugehen ist. </p><p>Hierzu beraten wir Arbeitgeber mit unserer Taskforce Arbeitsrecht, um persönliche Strafbarkeitsrisiken und wirtschaftliche Risiken des Unternehmens bestmöglich reduzieren zu können. </p><h3>Sonstige Beeinflussung </h3><p>Weitere Maßnahmen, die als strafbare Wahlbehinderung angesehen werden können, sind beispielsweise </p><ul><li>die Androhung einer Kündigung wegen Beteiligung an der Wahlvorbereitung </li><li>die Verweigerung des Zutrittsrechts eines Gewerkschaftsbeauftragten</li><li>der Austausch von Wahlunterlagen</li><li>die Streichung von Namen und Unterschriften aus einer im Betrieb ausgehängten Wählerliste.</li></ul><p>Eine unzulässige Wahlbeeinflussung soll im Einzelfall auch darin liegen können, dass der Arbeitgeber einzelne Arbeitnehmer unter Hinweis darauf, dass er sie als leitende Angestellte ansehe, zur Erhebung eines Einspruchs gegen ihre Eintragung in die Wählerliste auffordert (LAG Hamm 27.4.1972, DB 1972, 1298, LAG BW 31.5.1972, DB 1972, 1392).</p><p>Eine Behinderung durch <strong>Betriebsratsmitglieder</strong> stellt es auch dar, wenn „der amtierende Betriebsrat eine (Neu-)Wahl dadurch vorsätzlich verzögert, dass er die Betriebsvoraussetzungen in Frage stellt oder die Voraussetzungen einer außerplanmäßigen Betriebsratswahl leugnet“ (Rieble/Klebeck NZA 2006, 758 (767)) (Richardi BetrVG/Annuß, 17. Aufl. 2022, BetrVG § 119)</p><h2>Behinderung oder Störung </h2><p>Der Tatbestand lässt sich sprachlich sehr schnell erfüllen, sodass ein zusätzliches Kriterium durch die Rechtsprechung ergänzt worden ist: </p><p>Eine Behinderung oder Störung der Amtstätigkeit liegt nicht bereits dann vor, wenn der Arbeitgeber es pflichtwidrig versäumt, den Betriebsrat in mitwirkungs- oder mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten zu beteiligen. Notwendig ist hier vielmehr das <strong>subjektive Tatbestandselement</strong> eines bewussten Beiseiteschiebens; denn nur dann kann davon die Rede sein, dass eine Behinderung oder Störung der Amtstätigkeit vorliegt, die im Wesentlichen darauf abstellen, ob die Beteiligungsrechte „wiederholt und beharrlich“ missachtet werden (Richardi BetrVG/Annuß, 17. Aufl. 2022, BetrVG § 119 Rn. 21).</p><p>Deshalb sollten Arbeitgeber nach außen rücksichtlos wirkende Maßnahmen möglichst vermeiden, um nicht den Anschein einer in Kauf genommenen Behinderung zu erwecken. </p><p>Die Verteidigung gegen den Vorwurf einer strafbaren Behinderung oder Störung ist damit argumentativ deutlich komplexer, weil der objektive Tatbestand schnell erfüllt ist und dann Wertungsfragen in den Vordergrund treten. </p><p>Arbeitgebern ist deshalb dringend dazu anzuraten, zu jedwedem Vorwurf zu <strong>schweigen</strong> und sich um eine anwaltliche Verteidigung zu bemühen. </p><h2>Benachteiligung / Begünstigung </h2><p>Ein rechtliches Dauerthema für Unternehmen ist die Begünstigung im Geschäftsverkehr. Die prominentesten Beispiele der Strafbarkeit gem. § 119 BetrVG betreffen ebenfalls die Begünstigung von Betriebsratsmitgliedern, um so einen, dem Arbeitgeber gewogenen Betriebsrat sicherzustellen. </p><p>Es muss sich um eine vorsätzliche Benachteiligung oder Begünstigung handeln, und diese muss gerade <strong>mit Rücksicht auf die Zugehörigkeit</strong> des Betreffenden zum Betriebsrat oder einer anderen, im Gesetz aufgeführten betriebsverfassungsrechtlichen Institution erfolgen (Richardi BetrVG/Annuß, 17. Aufl. 2022, BetrVG § 119 Rn. 26).</p><p>Dabei ist das Verständnis der Begünstigung weit auszulegen. Ausreichend sind Vorteile, die über die gesetzlichen Kostenerstattungs- und Entgeltfortzahlungsanprüche hinausgehen. Es kommt strafrechtlich nicht darauf an, ob der Vorteil als sozial adäquat oder inadäquat angesehen wird. Ausreichend ist schlicht jeder im Kontext der Betriebsratstätigkeit gewährter Vorteil. </p><p>Auch hier gilt: der Straftatbestand umfasst jede Person und nicht nur den Arbeitgeber oder Führungskräfte. </p><p>Besonders problematisch beim Vorwurf der Begünstigung sind zusätzlich zwei weitere Umstände für Beschuldigte: </p><ul><li>Die Annahme der Begünstigung durch Betriebsratsmitglieder ist regelmäßig nicht strafbar, soweit keine Teilnehmer-Tathandlungen (Anstiftung etc.) gegeben sind. </li><li>Sollte die Begünstigung durch den Arbeitgeber getragen werden, droht die weitere, strafrechtliche Verfolgung wegen Verstoß gegen das Betriebsausgabenabzugsverbots nach § 4 Abs. 5 S. 1 EStG. </li></ul><p>Die Begünstigung hat deshalb weitreichende Folgen, die nicht nur den Täter selbst, sondern das gesamte Unternehmer steuerstrafrechtlich treffen können. </p><h2>Einschränkung durch Strafantrag</h2><p>Sollte der Vorwurf einer Strafbarkeit gem. § 119 BetrVG im Raum stehen, kann ein Ermittlungsverfahren nur mit einem Strafantrag eines Strafantragsberechtigten eingeleitet werden. </p><p>Strafantragsberechtigt sind dabei gem. § 119 Abs. 2 BetrVG</p><ul><li>der Betriebsrats</li><li>der Gesamtbetriebsrat,</li><li>der Konzernbetriebsrat,</li><li>die Bordvertretung,</li><li>der Seebetriebsrat,</li><li>einer der in § 3 Abs. 1 BetrVG bezeichneten Vertretungen der Arbeitnehmer,</li><li>der Wahlvorstand,</li><li>der Unternehmer oder</li><li>eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft.</li></ul><p>Der Strafantrag ist innerhalb von 3 Monaten zu stellen und kann auch zurückgenommen werden. </p><p>Das Ermittlungsverfahren ist damit &#8211; relativ &#8211; disponibel durch die Beteiligten, sodass sich hieraus geeignete Verteidigungsansätze ergeben können. </p><p>Verhandlungen sollten stets gut anwaltlich vorbereitet und geführt werden, um Konfliktpotential zwischen den Parteien selbst zu reduzieren und um zu verhindern, dass sich ein Beschuldigter in den Verhandlungen (erneut) durch unbedachte Aussagen strafbar macht. </p><h2>Fazit für Arbeitgeber</h2><p>Arbeitgeber übersehen, insbesondere bei angespannten Beziehungen zum eigenen Betriebsrat, häufig die weitreichenden, strafrechtlichen Konsequenzen, die sowohl das eigene Handeln, als auch das Unterlassen bestimmter Maßnahmen nach sich ziehen können. </p><p>Deshalb kann im Falle von Streitpunkten zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber nur nachdrücklich empfohlen werden, frühzeitig eine <a href="https://vinqo.de/rechtsgebiete/arbeitsrecht/"><strong>Taskforce für Arbeitsrecht</strong></a> aus erfahrenen Rechtsanwälten für Arbeitsrecht hinzuziehen. </p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/119-betrvg-wie-konflikte-mit-dem-betriebsrat-strafbar-sein-konnen/">§ 119 BetrVG: Wie Konflikte mit dem Betriebsrat strafbar sein können</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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			</item>
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		<title>Fahrradunfall nachträglich der Polizei melden?</title>
		<link>https://vinqo.de/fahrradunfall-nachtraeglich-der-polizei-melden/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 17 Feb 2021 10:58:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Fahrradunfall]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Polizei muss nicht zwangsläufig zu einem Fahrradunfall gerufen werden. Nur bei Personenschäden, die deutlich über der Bagatellgrenze liegen, wird die Polizei regelmäßig hinzugezogen werden müssen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-nachtraeglich-der-polizei-melden/">Fahrradunfall nachträglich der Polizei melden?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Die <strong>Polizei</strong> muss nicht zwangsläufig zu einem <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-was-muss-ich-tun/">Fahrradunfall</a> gerufen werden. Nur bei <strong>Personenschäden</strong>, die deutlich über der <strong>Bagatellgrenze</strong> liegen, wird die Polizei regelmäßig hinzugezogen werden müssen. In manchen Fällen einigen sich die Unfallparteien darauf, die Polizei nicht zu verständigen.</p>
<p>Wenn dann die <a href="https://vinqo.de/gegner-streitet-schuld-nach-verkehrsunfall-ab/">Unfallregulierung</a> hakt, weil der Gegner seine Schuld leugnet, bereuen viele Biker, dass die Polizei nicht zur Unfallaufnahme hinzugezogen wurde. Und es stellt sich die Frage, ob ein <strong>Fahrradunfall</strong> auch noch nachträglich zur <strong>Anzeige</strong> gebracht werden kann.</p>
<h2>Wieso kommt die Polizei zu einem Fahrradunfall?</h2>
<p>Die Polizei kommt in erster Linie als „<strong>Gefahrenabwehrbehörde</strong>“ zu einem Unfall. Neben der <strong>Sicherung</strong> der Unfallstelle muss auch überprüft werden, ob nicht weitere <strong>Beschädigungen</strong>, beispielsweise an Absperrungen oder Masten, vorliegen.</p>
<p>Zusätzlich wird ein <strong>Unfallbericht</strong> angefertigt. Dieser soll aber nicht dafür sorgen, dass <a href="https://vinqo.de/anzeige-erstatten-um-schmerzensgeld-zu-erhalten/">Ansprüche </a>einer Zivilperson gegen eine andere Zivilperson durchsetzbar sind. Die Polizei, die schließlich auch bei <strong>Straftaten Ermittlungen </strong>für die <strong>Staatsanwaltschaft</strong> führt, will einerseits prüfen, ob der Unfall einen Straftatbestand oder einen <strong>Ordnungswidrigkeitstatbestand</strong> erfüllt, und ob Ansprüche des Staates gegen einen der Unfallbeteiligten bestehen. Dies kann der Fall sein, wenn durch den Unfall staatliches Eigentum wie eine Ampel <strong>beschädigt</strong> wurde, aber auch wenn zum Beispiel Reinigungsarbeiten Kosten verursacht haben. </p>
<h2>Brauche ich eine Anzeige für meine Ansprüche aus dem Fahrradunfall?</h2>
<p>Nach einem Fahrradunfall ist der Fahrradfahrer fast immer verletzt. Wenn man davon ausgeht, dass niemand vorsätzlich einen Fahrradfahrer anfährt, dann ist von einer<strong> fahrlässigen Körperverletzung</strong> auszugehen. Diese stellt auch gem.<strong> 229 StGB</strong> einen Straftatbestand dar.</p>
<p>Jedoch handelt es sich hierbei um ein relatives Antragsdelikt: Die Polizei wird nicht tätig, außer wenn Sie selber einen <strong>Antrag auf Strafverfolgung</strong> stellen, den sogenannten Strafantrag, oder ein weitergehendes <strong>öffentliches Interesse</strong> an der Strafverfolgung besteht.</p>
<p>Wie in der ersten Frage angedeutet, benötigen Sie zur Durchsetzung Ihres Schmerzensgeldes und Schadenersatzes also<strong> keinen Polizeibericht</strong> und auch <strong>keine Strafanzeige</strong> gegen den Unfallverursacher. Die Polizei hat mit Ihren zivilrechtlichen Ansprüchen nichts zu tun. Sie überprüft aber, ob der Staat ein Interesse an einer Strafverfolgung hat, beispielsweise weil der Unfallverursacher unter Drogeneinfluss stand.</p>
<h2>Kann eine Anzeige noch später erfolgen?</h2>
<p>Grundsätzlich können Sie eine <strong>Anzeige</strong> des Unfalls auch <strong>nachholen</strong>. Dadurch, dass man bei kleineren Unfällen nicht verpflichtet ist, diese aufnehmen zu lassen, muss hier auch kein Unverständnis befürchtet werden.</p>
<p>Im Regelfall können Sie zum nächstgelegenen Polizeipräsidium gehen. Sollte der Unfallort in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Präsidiums fallen, werden Sie entweder darauf hingewiesen, oder Ihre <a href="https://vinqo.de/versicherung-fordert-ermittlungsakte-an-muss-ich-warten/">Akte</a> an das zuständige Präsidium übermittelt.</p>
<p>Wichtig: Manchmal kann es vorkommen, dass Polizisten den Arbeitsaufwand bei Bagatellunfällen meiden. Die Polizei ist jedoch gesetzlich verpflichtet, bei Verdacht einer Straftat zu ermitteln, sodass Sie hierauf hinweisen können. </p>
<h2>Wann ist eine nachgeholte Anzeige nützlich?</h2>
<p>In manchen Fällen kann es sich anbieten, die <strong>Polizei</strong> beziehungsweise die <strong>Staatsanwaltschaft</strong> einzuschalten. Dies ist vor allem dann nützlich, wenn der Unfallgegner die Schadensregulierung <strong>sabotiert </strong>oder den Sachverhalt bestreitet.</p>
<p>In manchen Fällen geben Unfallverursacher <strong>falsche Daten</strong> an, um nicht für Schäden haften zu müssen. Daher sollten Sie immer, falls es sich um einen LKW, PKW oder Motorrad handelt, das <strong>Kennzeichen</strong> notieren. Über dieses können Sie nicht nur die <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-wie-finde-ich-die-gegnerische-versicherung-heraus/">Versicherung</a> des Kfz herausfinden, die Polizei kann auch die Anschrift des Halters ermitteln.</p>
<p>Sollte Ihnen der Unfallgegner nur eine Telefonnummer gegeben haben, und nun nicht mehr reagieren, kann die Polizei auch über diese Nummer die <strong>Identität klären</strong>.  </p>
<h2>FAQ Polizei nach Fahrradunfall nachträglich einschalten </h2>
<div class="schema-faq wp-block-yoast-faq-block">
<div class="schema-faq-section" id="faq-question-1609415015495"><strong class="schema-faq-question">Muss ich nach einem Fahrradunfall die Polizei einschalten?</strong> </p>
<p class="schema-faq-answer">Nein. Um Schmerzensgeld und Schadenersatz durchsetzen zu können, müssen Sie den Fahrradunfall nicht der Polizei gemeldet haben. </p>
</p></div>
<div class="schema-faq-section" id="faq-question-1609415097540"><strong class="schema-faq-question">Kann ich den Fahrradunfall der Polizei auch nachträglich noch melden?</strong> </p>
<p class="schema-faq-answer">Sie können den Fahrradunfall grundsätzlich auch noch nachträglich melden. Allerdings hat die Polizei nicht die Unfallsituation vor Ort aufnehmen und Daten von Zeugen sichern können, sodass die Ermittlungsergebnisse problematisch sein können. </p>
</p></div>
<div class="schema-faq-section" id="faq-question-1609415158816"><strong class="schema-faq-question">Wann sollte ich den Fahrradunfall der Polizei nachträglich melden?</strong> </p>
<p class="schema-faq-answer">Wenn der Unfallgegner seine Schuld leugnet, kann es empfehlenswert sein, eine intensivere Sachverhaltsaufklärung im Rahmen der Strafanzeige zu erwirken. </p>
</p></div>
</p></div>
<h2 class="wp-block-heading">Fazit</h2>
<p>Grundsätzlich besteht <strong>keine Verpflichtung</strong>, einen Fahrradunfall mit kleinen Schäden der Polizei zu melden. Auch ohne Unfallmeldung können Ihre Ansprüche geltend gemacht werden.&nbsp;</p>
<p>Wurde Ihr <strong>Fahrrad </strong>bei dem Unfall <strong>beschädigt</strong>? Lesen Sie&nbsp;<a href="https://vinqo.de/schadensersatz-nach-fahrradunfall-berechnen-gutachten-und-kostenvoranschlag/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">hier</a>, wie der Schadensersatz für Ihr Fahrrad berechnet wird!</p>
<figure class="wp-block-image"><img decoding="async" src="https://vinqo.de/wp-content/uploads/VINQO-Verkehrsunfall-Schadenmanager-min-Kopie-1-1-1-1-1-1.jpg" alt=""/></figure>
<h2 class="wp-block-heading">Jetzt Schmerzensgeld nach Fahrradunfall erhalten!</h2>
<p>Auch ohne polizeilichen Unfallbericht.</p>
<p><a href="https://vinqo.de/fahrradunfall/">JETZT MEINEN FALL MELDEN</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-nachtraeglich-der-polizei-melden/">Fahrradunfall nachträglich der Polizei melden?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Fahrradunfall &#8211; Was muss ich tun?</title>
		<link>https://vinqo.de/fahrradunfall-was-muss-ich-tun/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 11 Sep 2020 11:23:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Die Zahl der Fahrradfahrer in Deutschland steigt jedes Jahr. Leider steigt damit auch die Zahl der im Straßenverkehr verunfallten Fahrradfahrer. Im Jahr 2018 verunfallten rund 90.000 Fahrradfahrer, davon fast 500 tödlich. Neben den gesundheitlichen Aspekten müssen auch rechtliche Fragen beantwortet werden. Nach einem Fahrradunfall steht man aber häufig unter Schock.  Wir erklären Ihnen deshalb, was...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-was-muss-ich-tun/">Fahrradunfall &#8211; Was muss ich tun?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Die Zahl der Fahrradfahrer in Deutschland steigt jedes Jahr. Leider steigt damit auch die Zahl der im Straßenverkehr verunfallten Fahrradfahrer. Im Jahr 2018 verunfallten rund 90.000 Fahrradfahrer, davon fast 500 tödlich.</p><p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Neben den gesundheitlichen Aspekten müssen auch rechtliche Fragen beantwortet werden. Nach einem Fahrradunfall steht man aber häufig unter Schock. </p><p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Wir erklären Ihnen deshalb, was Sie nach einem Fahrradunfall unbedingt beachten sollten.</p>								</div>
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									<h2>Schritt 1: Verletzungen versorgen und Polizei rufen</h2><p>Im Zweifel sollten Sie, falls Sie auf dem Fahrrad Beteiligter eines Unfalls geworden sind, überprüfen, inwieweit <strong>Verletzungen</strong> vorliegen, die das Rufen eines <strong>Krankenwagens</strong> notwendig machen. Gerade in Fällen, in denen der Kopf oder der Rücken verletzt worden sind, sollten Sie die Verletzungen möglichst schnell ärztlich untersuchen lassen.</p><p>Sollten Sie sich unsicher sein, ob Ihre Verletzungen das Rufen eines Krankenwagens rechtfertigen, lohnt sich ein Anruf bei der kassenärztlichen Vereinigung unter 116117. Diese können Ihnen Auskunft darüber geben, ob eine notärztliche Untersuchung schnellstmöglich vorgenommen werden sollte oder ob ein Besuch beim Hausarzt reicht.</p><p>Unsicherheit besteht auch häufig bezüglich der Frage, ob die <strong>Polizei</strong> gerufen werden muss. Gerade bei kleineren Schäden gibt es <strong>keine Pflicht</strong>, die Polizei hinzuzurufen. Ist die Schuldfrage jedoch streitig oder sind die Verletzung nicht nur geringfügig, so empfiehlt es sich, zur Unfallaufnahme die Polizei hinzuziehen.</p><h2>Schritt 2: Startschuss für Schadensregulierung</h2><p>Sollten die Verletzungen nicht so dramatisch sein, als dass das Rufen eines Krankenwagens oder eines Notarztes notwendig wären, kann bereits am Unfallort die Aufarbeitung des <strong>Unfallhergangs</strong> vorgenommen werden, damit es hinterher bei der Durchsetzung Ihrer Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche nicht zu Streitigkeiten und Verzögerungen kommt.</p><p>Hierzu sollten Sie folgende Schritte beachten:</p><h2>Schritt 3: Datenerfassung</h2><h3>Personalien des Unfallverursachers und Kennzeichen notieren</h3><p>Es ist unerlässlich, dass nach einem Fahrradunfall die <strong>Daten</strong> der anderen <strong>Unfallteilnehmer</strong> notiert werden. Hierzu kann beispielsweise ein Foto vom <strong>Personalausweis</strong> gemacht werden. Wurden Sie auf Ihrem Fahrrad von einem Auto angefahren oder ein Fahrzeuginsasse hat die Fahrzeugtür unvorsichtig geöffnet und Sie sind mit dieser kollidiert, so ist es bereits ausreichend, dass Sie sich das Kennzeichen notieren. Mithilfe des Kennzeichens kann beim Zentralruf der Autoversicherer die Versicherung erfragt werden. </p><p>Sollte der Unfallhergangs streitig sein, oder ein Unfallverursacher seine Daten nicht mitteilen wollen, ist ein Anruf bei der <strong>Polizei</strong> unumgänglich. Grundsätzlich besteht keine Pflicht, die Polizei hinzuzurufen, sollte jedoch ein nicht unbeachtlicher Personenschaden entstanden sein, wird die Polizei regelmäßig zusammen mit einem Krankenwagen erscheinen und die Personalien der Unfallbeteiligten erfassen.</p><p>Die Daten der Gegenseite sind für Sie auf dem Weg zur Regulierung des Schadens unerlässlich. Denn die Gegenseite ist, natürlich abhängig davon, ob sie den Unfall verursacht hat, zum <strong>Schadensersatz</strong> verpflichtet.</p><h3>Zeugen des Fahrradunfalls ansprechen und Daten notieren</h3><p>Insbesondere wenn die Gegenseite sich uneinsichtig zeigt, sollten Sie überprüfen, ob Außenstehende den Unfall beobachten konnten.</p><p>Im Regelfall geben Zeugen gerne ihre Personalien heraus, um Ihnen als Fahrradfahrer zu helfen. Sie müssen jedoch zumeist aktiv auf umstehende Passanten zugehen und nachfragen. </p><p>Zeugen  können nicht nur wichtige Anhaltspunkte für die Frage nach der Unfallursache geben, häufig sind Zeugen die wichtigsten Beweismittel, um Haftungseinwände der gegnerischen Versicherung und Schutzbehauptungen des Unfallverursachers entkräftigen zu können.</p>								</div>
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									<p><strong>Keinen Helm bei dem Unfall getragen? Lesen Sie in <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-ohne-helm-bekomme-ich-trotzdem-schmerzensgeld/" target="_blank" rel="noopener">diesem Beitrag</a>, ob trotzdem ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht!</strong></p>								</div>
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									<h3>Schäden und Verletzungen nach einem Fahrradunfall dokumentieren</h3><p>Wurden die <strong>Daten</strong> von <strong>Unfallbeteiligten</strong> und <strong>Zeugen</strong> aufgenommen, müssen nun die entstandenen <strong>Sachschäden</strong> und <strong>Verletzungen</strong> <strong>dokumentiert</strong> werden.</p><h4>Sachschäden dokumentieren</h4><p>Alle Schäden am <strong>Fahrrad</strong> sollten bestmöglich dokumentiert werden. Daneben können aber auch Schäden an <strong>Kleidung</strong>, <strong>Helmen</strong>, <strong>Fahrradzubehör</strong> oder <strong>Smartphones</strong> später geltend gemacht werden. Auch hier sollte der Schaden daher <strong>fotografisch</strong> festgehalten werden. Auch die Schäden am Auto des Unfallgegners sollten möglichst festgehalten werden. Denn auch diese können Aufschluss über den Unfallhergang geben. So kann es beispielsweise haftungstechnisch einen Unterschied machen, ob ein PKW Sie beim Abbiegen „nur“ mit der rechten Seite berührt hatte, oder Sie frontal von dem Wagen erfasst wurden. Denn ein frontaler Aufprall auf den Wagen spricht für eine erhöht fahrlässigere Fahrweise der Gegenseite.</p><h4>Verletzungen dokumentieren</h4><p>Neben der Dokumentation der Sachschäden sollten auch <strong>Verletzungen</strong> festgehalten werden. Neben <strong>Fotos</strong> von Wunden gehören hierzu auch <strong>Arztberichte</strong>. Auch wenn Sie selber ungern einen Arzt aufsuche, sollte in diesem Ausnahmefall der Gang in die Praxis nicht aufgeschoben werden. Neben der <strong>Dokumentation</strong> der Verletzungen, die für ein späteres <strong>Schmerzensgeld ausschlaggebend</strong> sein können, kann der Arzt auch „verdeckte“ Verletzungen wie zum Beispiel eine Halswirbeldistorsion erkennen, die unter Umständen eine weitere Therapie benötigt.</p><p>Eine große Hilfe für die engmaschige Dokumentation der Verletzungen und der hieraus resultierenden Einschränkungen kann ein sogenanntes „<strong>Schmerztagebuch</strong>“ darstellen, indem Sie in den folgenden Tagen (oder Wochen) festhalten können, an welchen Tagen Sie auf den Unfall zurückführbare Schmerzen hatten. Neben offensichtlichen Verletzungen wie zum Beispiel einer Fraktur, können Sie auch „seelische“ Schmerzen dokumentieren. Viele Unfallbeteiligte sind nach einem Fahrradunfall traumatisiert oder haben Angst, wieder Fahrrad zu fahren. Eine solche psychische Beeinträchtigung fließt in die Bewertung und Festlegung eines Schmerzensgeldes mit ein und wirkt sich insgesamt schmerzensgelderhöhend aus.</p><p>Neben der Dokumentation von körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen können Sie auch die Einnahme von Medikamenten oder Therapiemaßnahmen dokumentieren.</p><h2>Schritt 4: Unfall melden</h2><p>Wurden alle Daten aufgenommen, alle Verletzungen und Sachschäden dokumentiert, stellt sich die Frage, ob der Schaden noch an weitere Dritte gemeldet werden muss.</p><h3>Polizei</h3><p>Wie bereits oben dargestellt, kann die Benachrichtigung der Polizei in manchen Fällen unerlässlich sein. Für die zivilrechtliche Durchsetzung Ihrer Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche<a href="https://vinqo.de/anzeige-erstatten-um-schmerzensgeld-zu-erhalten/"> benötigen Sie jedoch KEINE Polize</a>i. Eine <strong>Protokollierung</strong> durch die Polizei kann zwar bei der Durchsetzung der aus dem Unfall stammenden Ansprüche helfen, ist aber keine Voraussetzung für einen Schadensersatz und ein Schmerzensgeld. Viele Verletzte stellen sich die Frage, ob Sie den Verursacher anzeigen sollen oder sogar müssen. Hierzu mehr unten unter dem Punkt „Sonstiges“.</p><h3>Gegnerische Versicherung herausfinden</h3><p>Wenn der Unfallverursacher eine <strong>Haftpflichtversicherung</strong> besitzt, ist diese bei Vorliegen eines versicherten Schadenfalls zur <strong>Schadensregulierung</strong> neben dem Unfallverursacher <strong>verpflichtet</strong>. Hierbei kann grob nach schädigendem Verkehrsteilnehmer unterschieden werden:</p><p>Für Kfz gibt es eine Versicherungspflicht. In diesen Fällen können Sie davon ausgehen, dass der entstandene Schaden von einer gegnerischen Kfz-Versicherung beglichen wird. Sollten Sie vergessen haben, den Verursacher nach seiner Kfz-Versicherung zu fragen, kann diese auch durch eine <strong>Anfrage bei dem Zentralruf</strong> der Autoversicherer ermittelt werden. Hierfür benötigen Sie nur das <strong>Kfz-Kennzeichen</strong>.</p><p>Sollte der Fahrradunfall durch einen Fußgänger oder einen Fahrradfahrer verursacht worden sein, so kommt es für eine einfache, außergerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche maßgeblich darauf an, ob der Unfallverursacher eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, die die weitere Schadenregulierung übernimmt. Eine private Haftpflichtversicherung ist im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung keine Pflichtversicherung. Sollte Unfallverursacher seine Versicherung nicht benennen wollen oder keine abgeschlossen haben, müssen Sie Ihre Ansprüche unmittelbar gegen den Unfallverursacher geltend machen. In der Praxis gestaltet sich dies häufig schwierig. </p><p>Sollte der Fahrradunfall durch einen Hund oder ein anderes Tier entstanden sein, hat der Halter des Tieres unter Umständen eine <strong>Tierhaftpflichtversicherung</strong>. Im besten Fall können Sie bereits am Unfallort die Versicherung erfragen. Denn für Hundehaftpflichtversicherungen gibt es kein offizielles Register. Sie sind insoweit auf die Mitwirkung des Hundehalters angewiesen oder müssen diesen selbst in Anspruch nehmen. </p>								</div>
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									<p><b>Nutzungsausfall </b><strong>für beschädigtes Fahrrad nach Unfall erhalten?</strong> In <a href="https://vinqo.de/nutzungsausfall-bei-fahrraedern-und-e-bikes/" target="_blank" rel="noopener">diesem Artikel </a>haben wir für Sie zusammengefasst, wann Sie Anspruch auf Nutzungsausfall geltend machen können!</p>								</div>
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									<h3>Eigener Versicherung den Fahrradunfall melden</h3><p>Den Ihnen entstandenen Schaden müssen Sie <strong>nicht</strong> Ihrer eigenen Haftpflichtversicherung melden. Diese ist nämlich nur zuständig, wenn <strong>Sie</strong> selber einen <strong>Schaden verursacht</strong> haben. Sollte der Unfall auf dem Verschulden beide Seiten beruhen, Sie also auch einen Schaden bei dem Unfallgegner verursacht haben, sollten Sie diesen Schadensfall Ihrer eigenen Versicherung schnellstmöglich melden. Für die Schadenregulierung des bei Ihnen eingetretenen Schadens bleibt Ihre Versicherung aber außen vor, es sei denn, dass eine Kasko-Versicherung beispielsweise für das Fahrrad abgeschlossen wurde.</p><h2>Schritt 5: Schadenersatz und Schmerzensgeld nach Fahrradunfall erhalten</h2><p>Wenn alle vorherigen Schritte abgeschlossen wurden, geht es nun um die Schadenregulierung im engeren Sinne. Hierfür brauchen Sie ein bisschen <strong>Geduld</strong>, denn gerade wenn gegnerische Versicherungen an der Schadensregulierung beteiligt sind, kann sich der Regulierungsprozess über <strong>Wochen</strong> und <strong>Monate</strong> ziehen. In diesem Zeitpunkt werden Sie häufiger Post von der gegnerischen Versicherung erhalten. Folgende Punkte sind für diesen Zeitpunkt von Bedeutung:</p><h3>Schaden am Fahrrad beziffern</h3><p>Wenn Sie <strong>Sachschäden</strong> erlitten haben, müssen Sie nun den Schaden hierfür berechnen. Hierfür sollten Sie überprüfen, ob Sie noch <strong>Originalbelege</strong> für die Anschaffung der Sachen besitzen, ob die Sachen repariert werden können, oder ob sie ersetzt werden sollen. In manchen Fällen liegt bei älteren Fahrrädern auch ein <strong>wirtschaftlicher Totalschaden</strong> vor. Zur <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-schadenersatz-fur-reparatur-nach-fahrradunfall-erhalten/">Berechnung eines wirtschaftlichen Totalschadens</a> für die Schadensbezifferung ist die gewissenhafte Dokumentation der Sachschäden (Schritt 2) von großer Bedeutung. Neben dem Neuwert der Sache muss hierbei auch der <strong>Zeitwert</strong> der Sache beachtet werden.</p><h3>Schmerzensgeld nach Fahrradunfall</h3><p>Neben dem Sachschaden steht Ihnen gemäß <strong>§ 253 BGB</strong> auch ein <strong>immaterieller Schadensersatz</strong> zu, das sogenannte Schmerzensgeld. Hier kommt nun die <strong>Dokumentation</strong> der körperlichen und seelischen <strong>Verletzungen</strong> ins Spiel. Das Schmerzensgeld soll eine „<strong>Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion</strong>“ erzielen.</p><p>Die <a href="https://vinqo.de/das-sind-die-wichtigsten-faktoren-fuer-die-hoehe-ihres-schmerzensgeld/">Ermittlung des angemessenen Schmerzensgeldes im individuellen Fall</a> gestaltet sich aber durchaus kompliziert: Das Schmerzensgeld kann nicht tabellarisch berechnet werden. In den meisten Fällen wird eine <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeldtabelle/">Schmerzensgeldtabelle</a> zur Rate gezogen. Dabei handelt es sich um eine <strong>Urteilssammlung</strong>, für welche Verletzung bisher ein Schmerzensgeld von einem Gericht als „<strong>angemessen</strong>“ angesehen wurde. Die Einschätzung eines angemessenen <a href="https://vinqo.de/diese-5-fehler-sollten-sie-bei-ihrem-schmerzensgeld-vermeiden/">Schmerzensgeldes</a> ist gerade für juristische Laien jedoch mit einigen Stolpersteinen verbunden und sollte deshalb <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall/">nicht selbst beziffert werden.</a></p><h3>Achtung bei Schreiben der gegnerischen Versicherung</h3><p>Während der Schadenregulierung entsteht nach einem Fahrradunfall häufig ein regelrechter Papierkrieg zwischen Ihnen und dem Unfallgegner. Auch wenn es ermüdend ist: Lesen Sie jedes Schreiben der gegnerischen Versicherung sorgfältig durch. Denn auch hierin können <strong>Stolpersteine</strong> liegen, die die Schadensregulierung <strong>verzögern</strong> oder sich negativ auf Ihre Ansprüche auswirken können. Insbesondere bei <a href="https://vinqo.de/einwilligung-der-versicherung-fur-schmerzensgeld-unterzeichnen/"><strong>Einwilligungen in die Datenweitergabe</strong></a> und der <strong>Schweigepflichtsentbindungserklärungen</strong> von Ärzten lohnt sich eine gewisse Zurückhaltung. </p><p><a href="https://vinqo.de/deshalb-sind-pruefberichte-fuer-schmerzensgeld-untauglich/">Wir raten ausnahmslos davon ab, diese Erklärungen zu unterzeichnen, um Ihre sensiblen Gesundheitsdaten nach einem Fahrradunfall bestmöglich zu schützen.</a> Auch wenn die gegnerische Versicherung behauptet, dass ohne die Erklärung eine Schadenregulierung nicht erfolgen könne: diese Ansicht ist falsch! Wir helfen Ihnen hierbei gerne.</p>								</div>
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									<p><strong>Warum Sie die Einwilligung in die Datenweitergabe und die Schweigepflichtentbindungserklärung von der Versicherung nicht unterzeichnen sollten, erklären wir in <a href="https://vinqo.de/diese-5-fehler-sollten-sie-bei-ihrem-schmerzensgeld-vermeiden/" target="_blank" rel="noopener">diesem Beitrag</a>.</strong></p>								</div>
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									<h2>Häufig gestellte Fragen nach einem Fahrradunfall</h2><p>Der oben gegebene Leitfaden gibt einen guten Überblick über den zeitlichen Ablauf der Schadenregulierung. Trotzdem erhebt er natürlich nicht den Anspruch, vollständig jede Frage beantworten zu können, die Sie nach einem Fahrradunfall beschäftigt. Hier also noch ausgewählte, weitere Fragen (und natürlich deren Beantwortung), die regelmäßig innerhalb der Schadensregulierung auftauchen:</p><h5>Muss ich den Unfallverursacher anzeigen?</h5><p>Grundsätzlich ist ein <strong>zivilrechtlicher Regulierungsvorgang</strong> von einem <strong>strafrechtlichen</strong> <strong>Verfolgungsvorgang</strong> zu unterscheiden. Als Geschädigter eines Fahrradunfalls können Sie den Unfallverursacher anzeigen, jedoch hat dies <strong>keine unmittelbare Auswirkung</strong> auf Ihre <strong>Schadensregulierung</strong>. Diese beiden Verfahren sind <strong>getrennt</strong> voneinander zu betrachten. Innerhalb einer Strafverfolgung könnte entweder ein Fall der fahrlässigen oder vorsätzlichen Körperverletzung vorliegen. (<strong>§§ 229 und 223 StGB</strong>).</p><p>Allerdings können die Erkenntnisse aus dem Ermittlungsverfahren häufig (Zeugenvernehmungen, Beschuldigtenbefragung, Rekonstruktion des Unfallhergangs etc.) hilfreich sein, wenn die Schuld am Unfall streitig ist. </p><p>Eine Anzeige bei der Polizei ist kostenfrei.</p><h3>Was ist, wenn der Unfallverursacher die Schuld am Fahrradunfall abstreitet?</h3><p>Niemand gibt gerne zu, dass er Schuld an einem Fahrradunfall hat. In solchen Fällen sind <strong>Zeugen</strong> unerlässlich. Auch <strong>Bilder</strong> vom <strong>Unfallort</strong> und von den Schäden können aber ein nachvollziehbares Bild von dem Unfallhergang zeichnen. Gerade daher ist eine gewissenhafte <strong>Dokumentierung</strong> und Datensammlung notwendig. Weiteres hierzu finden Sie in <a href="https://vinqo.de/gegner-streitet-schuld-nach-verkehrsunfall-ab/">diesem Beitrag</a>.</p><h3>Was ist, wenn ein PKW nach einem Fahrradunfall Fahrerflucht begeht?</h3><p>Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist ein Straftatbestand. Für Sie als Geschädigten bringt die Strafbarkeit im ersten Schritt natürlich nur wenig Erkenntniszuwachs. Sollten Sie von einem PKW-Fahrer angefahren worden sein, sollten Sie sich das <strong>Kennzeichen</strong> umgehend notieren. Denn wie oben dargestellt, können Sie über das Kennzeichen die <strong>Versicherung</strong> des Halters ermitteln, und hierüber natürlich auch den Halter selber. In solchen Fällen lohnt sich das Hinzuziehen der <strong>Polizei</strong>, denn diese kann auch eine Halterabfrage machen.</p><h3>Die Versicherung zahlt nicht, was kann ich tun?</h3><p>Wenn die gegnerische Versicherung sich zu viel Zeit lässt, kann dies als <b>Regulierungsverzögerung </b>zu einer <strong>Schmerzensgelderhöhung</strong> führen. Dies wird aber nur unter sehr engen Voraussetzungen der Fall sein. Grundsätzlich steht der Versicherung eine relativ <strong>weite Prüffrist (3 &#8211; 6 Wochen) </strong>zur Bearbeitung des Schadensfalls zu. </p><p>Fragen Sie deshalb beharrlich in zweiwöchigen Abständen nach dem Bearbeitungsstand und erfragen Sie insbesondere, welche konkreten Umstände der Regulierung entgegenstehen sollen. Die Versicherung muss insoweit darlegen, weshalb sie keine Zahlung vornimmt. </p>								</div>
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									<p><strong>Lesen Sie <a href="https://vinqo.de/gegner-streitet-schuld-nach-verkehrsunfall-ab/" target="_blank" rel="noopener">hier </a>mehr über die Möglichkeiten, die Sie haben,  um schneller an Ihr Geld zu gelangen. </strong></p>								</div>
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									<h3>Was bedeutet Mitverschulden nach einem Fahrradunfall?</h3><p>In manchen Fällen wurde der Schaden durch beide Verkehrsteilnehmer erst „<strong>gemeinschaftlich</strong>“ verursacht. Die Gegenseite ist in diesen Fällen nicht zur <strong>alleinigen Tragung</strong> Ihres Schadens verpflichtet. Denn von dem Schaden muss dann Ihr „<strong>Mitverschulden gegen die eigenen Interessen</strong>“ abgerechnet werden. Im Regelfall wird hierbei geschätzt, wie <strong>viel Prozent</strong> beide <strong>Parteien</strong> zum Schadensfall beigetragen haben. Der Schaden wird dann <strong>gequotelt</strong> auf beiden Seiten verteilt.</p><p><strong>Beispiel</strong>: Sie sind zu 20 % an dem Schaden schuld, die Gegenseite 80 %. In diesem Fall wird Ihnen nur 80 Prozent des Schadens und des Schmerzensgeldes ersetzt.</p><h2>Wie unterstützt mich VINQO nach einem Fahrradunfall?</h2><p>Wir von VINQO sind ein Team aus <a href="https://vinqo.de/ueber-uns/"><strong>Juristen</strong> und <strong>Schadenmanagern</strong></a>, das bereits in hunderten Fällen Fahrradfahrer nach einem <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall/">Fahrradunfall</a> die zeitaufwändige und komplizierte Schadenregulierung abgenommen hat &#8211; und das ohne jedwedes Kostenrisiko!</p><p>Wir kennen die <strong>Tricks</strong> der Versicherer und können Ihre <strong>Schadensersatz</strong>&#8211; und <strong>Schmerzensgeldansprüche</strong> vor ungerechtfertigten Kürzungen zu <strong>verteidigen</strong>. Zur schnellen und einfachen Abwicklung Ihres Fahrradunfall stellen wir Ihnen eine<strong> Online-Akte</strong> zur Verfügung, mithilfe derer Sie jederzeit eine transparente und kompakte Übersicht über den Prozess erhalten.  .</p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-was-muss-ich-tun/">Fahrradunfall &#8211; Was muss ich tun?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Das sind die wichtigsten Faktoren für die Höhe Ihres Schmerzensgeld</title>
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		<pubDate>Sun, 21 Jun 2020 11:53:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Die wichtigsten Faktoren, um die Höhe des Schmerzensgeldes berechnen zu können. </p>
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									<p>Nach einem Unfall oder anderen Schadenereignis (<a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall/">Autounfall</a>, Hundebiss, <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall/">Fahrradunfall</a>, usw.) gibt es eine Vielzahl an  <a href="https://vinqo.de/wer-zahlt-mein-schmerzensgeld-und-worauf-muss-ich-achten/" target="_blank" rel="noopener">Schadensersatzansprüchen </a>gegen den Schädiger oder seine Haftpflichtversicherung.</p><p>Für viele Betroffene stellt gerade der Schmerzensgeldanspruch eine der wichtigsten Schadenspositionen dar. Nach einem <a href="https://vinqo.de/hundebiss-schmerzensgeld">Hundebiss</a> beispielsweise sind nicht allzu viele „<b>Sachschäden</b>“ gegeben. Zu den Sachschäden können beispielsweise eine zerrissene Hose oder ein zerstörtes Smartphone gehören.</p><p>Viel wichtiger erscheint aber das <b>Schmerzensgeld</b>. Neben den effektiven Schmerzen, die eine Verletzung mit sich bringt, kommen dann noch Unannehmlichkeiten wie zum Beispiel ein ärztlicher <b>Eingriff </b>oder die Einnahme von <b>Medikamenten </b>und deren <b>Nebenwirkungen </b>hinzu.</p><p><strong>Doch wie wird das Schmerzensgeld berechnet?</strong></p><p>Es beruht grundsätzlich auf einem subjektiven Empfinden, nicht auf einem Sachschaden, der mithilfe einer Rechnung beziffert werden kann. Bei der Recherche im Internet werden Sie als erstes auf den Begriff der „<a href="https://vinqo.de/schmerzensgeldtabelle/">Schmerzensgeldtabelle</a>“ stoßen. Dabei handelt es sich aber nicht um eine mathematische Tabelle im Sinne, sondern vielmehr um eine Sammlung von Urteilen der Rechtsprechung, wie viel Schmerzensgeld schonmal für eine vergleichbare Verletzung gezahlt wurde.</p><p>Das hilft Ihnen jedoch nur bedingt weiter. Zunächst gibt es kaum frei zugängliche Quellen dieser Rechtsprechung. Des Weiteren ist die Höhe des Schmerzensgeldes stark einzelfallabhängig.</p><p>Folgendes Beispiel: Sie finden ein Urteil der Schmerzensgeldtabelle, in denen bei einem Armbruch 1.000,00 € zugesprochen worden sind. In einem anderen Urteil wurde jedoch 1.500,00 € zugesprochen. Wie kann sich diese Differenz von 50 % ergeben?</p>								</div>
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									<h2>Entscheidung über Schmerzensgeld durch das Gericht</h2><p>Grundsätzlich gilt bei der Bemessung eines Schmerzensgeldes<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__287.html"><strong> § 287 ZPO</strong></a>:</p><p style="padding-left: 40px;"><em>Ist unter den Parteien streitig, ob ein Schaden entstanden sei und wie hoch sich der Schaden oder ein zu ersetzendes Interesse belaufe, so entscheidet hierüber das Gericht unter Würdigung aller Umstände nach freier Überzeugung.</em></p><p>Dies bedeutet, dass es dem <strong>Gericht zunächst überlassen ist</strong>, wie hoch es das Schmerzensgeld für erfolgte Verletzung ansetzt. Natürlich ist das Gericht nicht „frei“ in dem Sinne, dass es eine beliebige Zahl in dem Raum werfen kann. Für eine Schnittverletzung am Finger werden Sie vermutlich keine 100.000,00€ erhalten. Jedoch kann es von Gericht zu Gericht durchaus unterschiedliche Auffassungen darüber geben, wann das Schmerzensgeld seine <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/253.html">Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion</a> erfüllt. Manche Gerichte sind dabei „schmerzensgeldfreundlich“, andere urteilen durchaus karger.</p><h2>Zeitpunkt des Gerichtsurteiles</h2><p>Nicht nur das konkrete Gericht, sondern auch der <b>Zeitpunkt </b>des Urteils kann zu einer Divergenz hinsichtlich der Höhe des Schmerzensgeldes führen. So war es durchaus früher üblich, für eine HWS-Distorsion ein Schmerzensgeld im oberen dreistelligen Bereich zuzusprechen, wohingegen in der neueren Rechtsprechung nur noch verhalten Schmerzensgeld zuerkannt wird.</p><p>Besonders wichtig: Bevor Sie eine Summe einfach als gegeben annehmen, sollten Sie prüfen, inwieweit der recherchierte Betrag bereits <strong>indiziert</strong> wurde, also die <a href="http://www.lawyerdb.de/Inflationsrechner.aspx"><strong>Inflation</strong></a> miteinbezogen worden ist. </p>								</div>
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									<h2>Schmerzensgeldfaktoren</h2><p>Das Schmerzensgeld soll immer dem konkreten Einzelfall angepasst sein. Jeder Schädigungsfall unterscheidet sich in kleinen Details von anderen bereits erfolgten Schädigungsfällen. Es gibt jedoch durchaus Faktoren, die zu einer Erhöhung des Schmerzensgeldes führen können, oder im schlimmeren Fall das Schmerzensgeld mindern.</p><h3><strong>Schmerzensgelderhöhende Faktoren</strong></h3><h4>Alter des Verletzten</h4><p>Das Alter der verletzten Person ist ein wichtiger Anknüpfungspunkt für die Höhe des Schmerzensgeldes. Dies hat zwei <b>Gründe</b>:</p><ol><li>Bei Kindern wird regelmäßig davon ausgegangen, dass für sie Schmerzen gerade noch nicht in der Art <b>verarbeitbar </b>sind, wie sie es für eine erwachsene Person sind. Kinder leiden häufig psychisch im Rahmen einer stationären Behandlung, wenn sie von ihren Eltern getrennt sind. Des Weiteren ergeben sich in manchen Fällen Probleme daraus, dass Kinder sich noch in einer Wachstumsphase befinden: Während eine <b>Narbe</b> im Alter von drei Jahren gerade noch einen Zentimeter bemisst, wird diese Narbe mit dem Kind wachsen und sich größer darstellen. In manchen Fällen wird dann erst später der vollständige Schaden sichtbar. Es gibt eine breite Masse an Urteilen zu dem Thema „<a href="https://vinqo.de/als-kind-von-hund-ins-gesicht-gebissen-die-folgen/" target="_blank" rel="noopener">Entstellung von Kindern</a>“, insbesondere bei präpubertären Mädchen wurde eine immense Erhöhung des Schmerzensgeldes durch das Alter des Kindes festgelegt. </li><li><span style="letter-spacing: 0px;">Bei Menschen im <strong>höheren Alter</strong> sind die Selbstheilungskräfte und die Wundheilung meistens nicht mehr so stark ausgeprägt. Eine Wunde, die durchschnittlich ein paar Wochen zur Ausheilung benötigt, braucht unter Umständen nun mehrere Monate, bis sie nicht mehr schmerzt. Und sollte es durch die Verletzung zu einer OP kommen, gehören gerade Ältere zu einer Risikogruppe, die sich nur schwer von den Strapazen des Eingriffs erholen kann.</span></li></ol><h4>Verschulden des Schädigers</h4><p>Auch der <b>Verschuldensgrad </b>kann die Höhe des Schmerzensgeldes beeinflussen. Innerhalb des Deliktsrechts geht man hierbei von verschiedenen Stufen des Verschuldens aus:</p><ul><li>Absicht (Vorsatz),</li><li>grobe Fahrlässigkeit und</li><li>leichte Fahrlässigkeit.</li></ul><p>Je höher der Verschuldensgrad ist, desto höher wird das Schmerzensgeld ausfallen können.</p><p><strong>Vorsatz</strong> bedeutet innerhalb des Deliktsrechts dabei, dass der Schädiger gerade die Verletzung erreichen wollte.</p><p style="padding-left: 40px;"><b><u>Beispiel</u></b>: Jemand fährt Sie absichtlich mit seinem Auto an.</p><p><strong>Grobe Fahrlässigkeit</strong> bedeutet hingegen, dass die Person eine Verkehrssicherungspflicht in besonderem Maße verletzt hat. Dies bedeutet, dass jedem anderen hätte bewusst sein können, dass das Verhalten andere Menschen gefährden wird.</p><p style="padding-left: 40px;"><span style="text-decoration: underline;"><strong>Beispiel</strong></span>: Der Schädiger hat sich stark betrunken und hat Sie dann angefahren, weil seine Reaktionsfähigkeit nicht mehr vollständig gegeben war.</p><p>Jeder vernünftige Mensch hätte erkannt, dass er Menschenleben gefährdet, wenn er sich betrunken hinter das Steuer setzt.</p><p><strong>Leicht fahrlässig</strong> handelt derjenige, dem es sich nicht aufdrängen musste, dass er sich gerade gefährdend verhält, des es aber hätte auffallen können, wenn er sich wie ein normaler umsichtiger Mensch verhalten hätte.</p><p style="padding-left: 40px;"><span style="text-decoration: underline;"><strong>Beispiel</strong></span>: Ein Autofahrer hält nicht genügend Sicherheitsabstand, als Sie eine Vollbremsung machen müssen, kommt es zu einem Auffahrunfall.</p>								</div>
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									<p><strong>Schmerzensgeld nach einem Arbeitsunfall?</strong> In<a href="https://vinqo.de/schmerzensgeld-nach-arbeitsunfall/"> diesem Beitrag</a> haben wir für Sie zusammengefasst, wann Sie Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Arbeitsunfall haben.</p>								</div>
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									<h3>Verschleppung der Schadensregulierung</h3><p>Die Schadensregulierung kann sich häufig über mehrere Wochen hinweg ziehen. Besonders unangenehm und belastend wird es für Sie aber, wenn die Schadensregulierung <strong>verschleppt</strong> wird.</p><p>Dies kann zum Beispiel daran liegen, dass der Unfallgegner mit seinem Papierkram „schludert“ und deshalb seiner Versicherung den Schaden erst <b>nicht meldet</b> und insgesamt so zu einer unzumutbaren Verschleppung der Schadensregulierung führt. </p><p>In anderen Fällen verschleppt die Haftpflichtversicherung aus strategischen Gründen oder aufgrund eines Organisationsversagens die Auszahlung Ihres Schmerzensgeldes innerhalb einer angemessenen <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall-wo-bleibt-mein-geld-von-der-versicherung/">Prüffrist</a>. </p><p>In diesem Fall besagt die Rechtsprechung, dass eine <b>Verschleppung </b>der Schadensregulierung Schmerzensgelderhöhend wirken kann. Wenn der Unfallgegner gegenüber seiner eigenen Versicherung dabei Obliegenheiten verletzt, kann er unter Umständen seiner eigenen Versicherung gegenüber auch noch <a href="https://vinqo.de/gegner-streitet-schuld-nach-verkehrsunfall-ab/" target="_blank" rel="noopener">schadensersatzpflichtig </a>werden. </p><h4>Behandlungsintensität</h4><p>Auch die <b>Länge </b>und die <b>Intensität </b>einer Heilbehandlung wirken sich auf die Höhe des Schmerzensgeldes aus. Wenn Sie aufgrund einer deliktischen Verletzung für mehrere Tage <strong>stationär</strong> aufgenommen werden müssen, lässt dies auf eine schwerere Verletzung als bei einer kurzweiligen <strong>ambulanten</strong> Behandlung schließen.</p><p>Aber auch die <b>Dauer </b>der Behandlung ist ein Schmerzensgeld beeinflussender Faktor: Wenn Sie sich über einen längeren Zeitraum immer wieder kleineren Heilbehandlungen unterziehen, <b>erhöht </b>sich das Schmerzensgeld. Dabei kann die gleiche Verletzung durchaus zu unterschiedlichen Behandlungsintensitäten und Behandlungsverläufen führen. In manchen Fällen wird eine Reha oder Physiotherapie verschrieben. Die Kosten für die Behandlung selber sind teil des materiellen Schadensposition und müssen sowieso von der gegnerischen Seite bei einem von Ihnen unverschuldeten Unfall oder Schadensfall übernommen werden.</p><h4><strong>Arbeitsunfähigkeit</strong></h4><p>Auch die Dauer der Arbeitsunfähigkeit kann das Schmerzensgeld <b>erhöhen</b>. Je länger Sie aufgrund einer Verletzung krankgeschrieben wurden, desto eher lässt sich der Rückschluss zu, dass Sie auch in Ihrem Alltagsleben unter weiteren Schmerzen aus der Verletzungshandlung leiden.</p><p>Insofern ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Sie als Angestellter nicht nur gegenüber dem Arbeitnehmer wichtig, sondern auch ein wichtiges Indiz innerhalb der Schadensregulierung. Doch auch wenn Sie <b>Selbstständiger </b>sein sollte, sollten Sie sich die Dauer der Arbeitsunfähigkeit bzw. Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von Ihrem Arzt bescheinigen lassen. Denn unter Umständen kann Ihnen dann von der gegnerischen Seite der <a href="https://vinqo.de/verdienstausfall-und-entgangener-gewinn-als-selbststaendiger-bei-verletzung/">entgangene Gewinn</a> für diesen Zeitraum ersetzt werden müssen.</p><h4>Entgangener Urlaub</h4><p>Die schlechte Nachricht vor weg: Die Kosten für den bereits gezahlten Urlaub können nicht einfach ersetzt werden. Dies gilt auch dann, wenn Sie durch einen Unfall so verletzt wurden, dass Sie die Reise nicht mehr antreten können.</p><p>Bei den <b>Urlaubskosten </b>handelt es sich um „frustrierte Aufwendungen“. So entschied beispielsweise das LG Bremen (<strong>Az.: 7 O 1759/12</strong>), dass bereits gezahlte Urlaubspläne nicht ersetzt werden müssen. Die entgangenen Urlaubsfreuden können jedoch innerhalb eines Schmerzensgeldanspruchs honoriert werden: Das Schmerzensgeld soll auch für verpasste Lebensfreunden, wie sie typischerweise einer Urlaubsreise immanent sind, einen <b>Ausgleich </b>bieten. Insofern wirkt es Schmerzensgeld höhend, wenn Sie durch eine Verletzung eine bereits geplante Urlaubsreise nicht mehr antreten können.</p><h4>Dauerschaden</h4><p>Kurz nach einem schädigenden Ereignis ist häufig noch nicht vollständig absehbar, inwiefern dauerhafte Schäden an Ihrer Gesundheit zurückbleiben können. Dazu gehören beispielsweise irreparable Knorpelschäden, aber auch <b>Narbenbildung</b>.</p><p>Gerade bei Kindern ist noch nicht absehbar, wie sich eine Verletzung in der Wachstumsphase und Heranwachsenphase weiter auswirken wird. Eine Narbe, die ein Kind noch nicht stört, kann in der Pubertät das Selbstbewusstsein trotzdem mindern. Innerhalb der Berechnung des Schmerzensgeldes ist es meist noch nicht absehbar, inwieweit sich <b>Dauerschäden</b> manifestieren werden. Es lohnt sich daher, nicht vorschnell einen <a href="https://vinqo.de/immaterieller-vorbehalt-bei-schmerzensgeld/"><b>Vergleich </b></a>mit der gegnerischen Seite abzuschließen, in dem alle Ansprüche aus dem Schadensereignis als abgegolten gelten.</p><p> </p><h2>Schmerzensgeld senkende Faktoren</h2><p>Der Begriff „Schmerzensgeldsenkender Faktor“ führt ein wenig in die Irre. Grundsätzlich gilt nicht, dass Menschen aufgrund von besonderen Eigenschaften Schmerz in besonderer Weise „zugemutet“ werden kann.</p><p>Jedoch kann der Schadensersatzanspruch, also auch das Schmerzensgeld als Schadensposition, schlussendlich niedriger ausfallen, oder in manchen Fällen ausgeschlossen werden, wenn ein Mitverschulden vorlag. Des Weiteren berufen sich häufig Versicherung darauf, dass ein Gesundheitsschaden bereits vorher als Vorerkrankung angelegt war, und deshalb nicht auf einem schädigenden Ereignis beruhen.</p>								</div>
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									<p><strong>Lesen Sie <a style="font-weight: bold;" href="https://vinqo.de/diese-5-fehler-sollten-sie-bei-ihrem-schmerzensgeld-vermeiden/" target="_blank" rel="noopener">hier </a>die 5 wichtigsten Tipps rund um das Thema Schmerzensgeld! </strong></p>								</div>
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									<h3>Mitverschulden</h3><p>Unter einem Mitverschulden versteht man, dass der Geschädigte selber zum Schadensvorfall beigetragen hat. Insbesondere bei Verkehrsunfällen wird davon ausgegangen, dass beide Seiten den Unfall verursacht haben (Betriebsgefahr eines Wagens), auch wenn hierbei eine Seite beispielsweise mehr Schuld trägt.</p><p>Wenn Ihnen ein Mitverschulden nachgewiesen werden kann, wird Ihr Schadenersatzanspruch „<b>gequotelt</b>“. In diesem Fall erhalten Sie nur einen Teil des Schadensersatzanspruchs, den Rest müssen Sie selber tragen. In den meisten Fällen lohnt es sich, ein Schreiben der gegnerischen Versicherung auf die Quotelung des Schadensersatzes genauer zu prüfen.</p><p>In vielen Fällen wird hierbei von der Versicherung nicht auf den Einzelfall abgestellt, sondern eine pauschale Quotelung vorgenommen. Sollten Sie beweisen können, dass der Gegner zumindest <b>überwiegend </b>für den Schaden <b>verantwortlich </b>ist, können Sie zumindest ein teilweise höheren Schadensersatzanspruch geltend machen.</p><p>Besonderes Augenmerk sollte dabei auf die spezialgesetzlichen Regeln für deliktische Handlungen von (und gegen) Kinder gerichtet werden:</p><p><strong>§ 828 BGB</strong> setzt die Verschuldensgrenze für Kinder fest. Diese gilt auch dann, wenn ein Mitverschulden des Kindes zur Debatte steht. Wenn das Kind gegenüber anderen <b>schuldunfähig </b>oder nur eingeschränkt schuldfähig ist, gilt dass auch für Schäden, die das Kind sich quasi selber zufügt. </p><h4><strong>Vorerkrankung</strong></h4><p>Je älter man wird, desto mehr <b>Vorerkrankungen </b>finden sich in der Gesundheitsakte. Die Versicherung hält einem entstandenen Schadensersatzanspruch dann häufig entgegen, dass die Schmerzen und Ausfälle nicht nur oder gar nicht auf dem schädigenden <b>Ereignis </b>beruhen, sondern vielmehr bereits durch eine Vorerkrankung angelegt waren.</p><p>In diesem Fall, so die Argumentation der Versicherungen, soll der schädigende Vorfall nicht kausal für die Verletzungen gewesen sein, sodass kein Schmerzensgeldanspruch bestehe.</p><p>Besonders problematisch ist dies vor allem bei <strong>psychischen Erkrankungen</strong>: Nach einem Unfall kann es geschehen, dass durch die Schockschäden eine verletzte Person in eine depressive Episode fällt oder unter einer Post-Traumatischen-Belastungsstörung (PTBS) leidet. Versicherungen können unter Umständen dann versuchen vorzubringen, dass die psychische Erkrankung auch ohne das schädigende Ereignis eingetreten wäre, oder völlig atypisch bei einer Verletzungshandlung sei.</p><p>Darum gilt: Seien Sie vorsichtig, wenn die generische Versicherung eine <a href="https://vinqo.de/einwilligung-der-versicherung-fur-schmerzensgeld-unterzeichnen/">vollständige <b>Entbindung Ihres Arztes</b></a> oder Ihrer Krankenkasse hinsichtlich der Krankenakte will! Grundsätzlich sind Sie nur verpflichtet, hinsichtlich des konkreten Schadensfalls Ihren behandelnden Arzt eine Weitergabe von Informationen zu gestatten. Sie sind aber nicht verpflichtet, der gegnerischen Haftpflichtversicherung Einblicke in die Vorererkrankungsverzeichnisse zu gewähren.</p><h4><strong>Bagatellverletzung</strong></h4><p>Unter einer Bagatellverletzung versteht man, dass ein so <b>unerheblicher </b>körperlicher Schaden entstanden ist, dass dieser keinen Schadensersatzanspruch auslösen kann. Dabei geht man davon aus, dass gewisse Schäden vom allgemeinen Lebensrisiko erfasst sind, weswegen hier eine juristische Auseinandersetzung fehl am Platz wirkt.</p><p><u><b>Beispiel</b></u>: Bei einem Einkaufsbummel fährt Ihnen jemand mit dem Einkaufswagen in die Hacken. Es bildet sich ein blauer Fleck.</p><p>Natürlich kann auch eine kleine Verletzung schmerzhaft sein. Jedoch hat die Rechtsprechung festgelegt, dass unter Umständen eine Verletzung so geringfügig ist, als dass sie kein Unwohlsein des Geschädigten auslöst, welches durch Zahlungen der gegnerischen Seite auszugleichen ist. So billigte der BGH ein Urteil, in dem eine geringfügige Verletzung geltend gemacht wurde und trotzdem ein Schmerzensgeld nicht festgesetzt wurde.</p><p style="padding-left: 40px;"><em>„Der Richter hat sich deshalb in erster Linie an der Bedeutung der <u>konkreten Gesundheitsverletzung für die Lebensführung des Verletzten auszurichten</u>. Dabei kann der Umstand nicht außer acht gelassen werden, daß der Mensch, vor allem im Zusammenleben mit anderen, vielfältigen Beeinträchtigungen seiner Befindlichkeit ausgesetzt ist und daran gewöhnt wird, sich von ihnen möglichst nicht nachhaltig beeindrucken zu lassen. <u>Wird diese Schwelle im konkreten Fall von der erlittenen Beeinträchtigung vornehmlich wegen ihres geringen, nur vorübergehenden Einflusses auf das Allgemeinbefinden nicht überschritten,</u> dann kann es schon an einer Grundlage für die geldliche Bewertung eines Ausgleichsbedürfnisses fehlen.“</em>  <br />(<strong>BGH Urteil vom 14.01.1992 &#8211; VI ZR 120/91)</strong></p><p style="padding-left: 40px;"><span style="color: inherit; font-family: inherit; font-size: 2rem; letter-spacing: 0px;"> </span></p><h2><span style="color: inherit; font-family: inherit; font-size: 2rem; letter-spacing: 0px;">Fazit</span></h2><p>Die Höhe eines Schmerzensgeldes hängt von <strong>vielen verschiedenen Faktoren</strong> ab. Dabei ist es für juristische Laien durchaus unübersichtlich, wie viel Schmerzensgeld sie verlangen können, und in welchem Kontext ein <strong>Urteil</strong> aus der <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeldtabelle/">Schmerzensgeldtabelle</a> steht. Eine schnelle und effektive Schadensregulierung ist hierbei nur schwer zu erreichen. Darum unterstützen wir Sie gerne nach einem unverschuldeten Schadensereignis bei der Durchsetzung Ihrer Schmerzensgeldansprüche</p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/das-sind-die-wichtigsten-faktoren-fuer-die-hoehe-ihres-schmerzensgeld/">Das sind die wichtigsten Faktoren für die Höhe Ihres Schmerzensgeld</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Verdienstausfall und entgangener Gewinn als Selbstständiger bei Verletzung</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 14 Jun 2020 11:54:00 +0000</pubDate>
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<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/verdienstausfall-und-entgangener-gewinn-als-selbststaendiger-bei-verletzung/">Verdienstausfall und entgangener Gewinn als Selbstständiger bei Verletzung</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p style="text-align: justify;">Wenn Sie als Arbeitnehmer aufgrund eines <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeld-verkehrsunfall/">Verkehrsunfalls</a> oder eines Tierangriffs (<a href="https://vinqo.de/hundebiss-schmerzensgeld/">Hundebiss</a> o.ä.) für einige Zeit <b>arbeitsunfähig </b>sind, müssen Sie sich in den meisten Fällen keine Sorgen machen:</p><p style="text-align: justify;">Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit wird der <strong>Arbeitgeber</strong> für die ersten <strong>sechs Wochen</strong> den Lohn weiterzahlen. Nach sechs Wochen erhält man dann das Krankengeld der Krankenversicherung. Dieses fällt zwar geringer aus als der reguläre Lohn, jedoch können Sie die Differenz zwischen Lohn und Krankengeld als ersatzfähige Schadensposition von dem Unfallgegner, Hundehalter oder dessen Versicherung geltend machen. Man ist als Arbeitnehmer also abgesichert.</p><p style="text-align: justify;">Doch wie sieht dies für Sie als <b>Selbstständigen </b>aus? Sie können nicht auf einen Lohn durch einen Arbeitgeber zurückgreifen, da Sie Ihren Lohn aus eigener Leistung direkt von Ihrem Kunden erhalten.</p><p style="text-align: justify;">Jedoch erleiden Sie ja auch einen Schaden, wenn Sie aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit Ihrem selbstständigen Beruf nicht mehr nachgehen. Man spricht hier von „<strong>entgangenem Gewinn</strong>“. Dies stellt auch eine schadensrechtliche Position dar, die im Falle eines unverschuldeten Unfalls oder eines Hundebisses von der gegnerischen Partei von Ihnen verlangt werden kann. Die Berechnung des entgangenen Gewinns stellt sich aber komplizierter dar, als bei einem Arbeitnehmer: Der Arbeitnehmer erhält einen festen Lohn, der ihm weiterausgezahlt wird. Als Selbstständiger können Ihre Einkünfte aber durchaus schwanken. </p>								</div>
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									<h2>Rechtliche Grundlage von Schadensersatz:</h2><p><b>§ 249 BGB</b> definiert den Schaden zwar nicht, stellt aber Grundsätze auf, wie ein Schaden in Art und Umfang zu ersetzen ist. Trotzdem lassen sich auf Grundlage des § 249 Rückschlüsse darauf ziehen, was ein Schaden ist:</p><p style="padding-left: 40px;"><em>„Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.“</em></p><p>Daraus folgt: Ein Schaden ist das Ergebnis eines schädigenden, zum <strong>Schadensersatz verpflichtenden</strong> Ereignisses.</p><p>Nach<strong> § 252 BGB</strong> wird auch der „<b>entgangene Gewinn</b>“ umfasst. Dies ist der Gewinn, den Sie erzielt hätten, wenn Sie regulär hätten arbeiten können. Dabei präzisiert der Gesetzestext:</p><p style="padding-left: 40px;"> „<em>Als entgangen gilt der <b>Gewinn</b>, welcher nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge oder nach den besonderen Umständen, insbesondere nach den getroffenen Anstalten und Vorkehrungen, mit Wahrscheinlichkeit <b>erwartet </b>werden konnte.“</em></p><p>Dies klingt zwar auf den ersten Blick einleuchtend, hat aber folgendes Problem: Zum Zeitpunkt der Schädigung können Sie nicht immer absehen, wie sich die nächsten Wochen auftragstechnisch für Sie entwickeln werden.</p><p>Die Rechtsprechung hat bereits versucht, den Begriff des entgangenen Gewinns genauer zu <strong>definieren</strong>:</p><p style="padding-left: 40px;">„<em>Entgangener Gewinn […] umfasst alle <b>Vermögensvorteile</b>, die dem <b>Geschädigten </b>im Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses zwar noch nicht zustanden, ohne dieses Ereignis aber angefallen wären. Gewinn ist daher stets anzunehmen, wenn der Geschädigte z.B. infolge Verletzung seiner <b>Gesundheit </b>oder <b>Beeinträchtigung </b>seines Eigentums seine Arbeitskraft oder etwaige Produktionsmittel nicht gewinnbringend nutzen kann. Ein Gewinnentgang kann somit nur dann bejaht werden, wenn der Geschädigte durch das schädigende Ereignis einen Ausfall bei der Verwertung seiner Arbeitskraft oder beim Einsatz seiner Produktionsmittel erleidet, insbesondere der Nutzungswert einer erwerbswirtschaftlich eingesetzten Sache verkürzt wird.“ (<strong>BGH, Urteil vom 11.05.1989, VII ZR 39/88</strong>)</em></p>								</div>
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									<h2>Berechnung des entgangenen Gewinns bei Arbeitsunfähigkeit </h2><p>Nach <strong>§ 249 BGB</strong> müssen Sie als Selbstständiger, wenn Sie einen Schadensersatzanspruch haben, so gestellt werden, wie Sie stünden, wenn das <strong>schädigende Ereignis nicht eingetreten</strong> wäre.</p><p>Bereits 1970 stellte der BGH fest, dass nicht der Wegfall der Arbeitskraft einen Schaden darstellt, sondern der „<strong>Ausfall der Arbeitsleistung</strong>“. Daraus folgerte der BGH dass der Schaden nicht einfach dadurch errechnet werden kann, was eine Ersatzkraft in diesem Fall verdienen würde. (BGH, Urteil vom 05.05.1970, VI ZR 212/68) Stattdessen muss durch die unternehmerischen <b>Unterlagen nachgewiesen </b>werden können, was der zu erwartende Gewinn für den Zeitraum ist, in dem nicht selbständig gearbeitet werden konnte. Dies kann zum Beispiel an <b>Einkommenssteuerbescheiden </b>oder <b>Bilanzen </b>mit Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt werden. Auch Aufträge, die unmittelbar bevorstanden und nicht mehr erfüllt werden konnten, können als Beweismittel dienen. Regelmäßig wird daher eine Prognose erstellt, wie die Gewinne und Verluste für die nächste Zeit ausgesehen hätten.</p><p>Als Basis für die Berechnung des entgangenen Gewinns können aber nicht nur Prognosen miteinbezogen werden, sondern auch tatsächlich entstandene Kosten. Hierbei können dann wieder Kosten für <b>Ersatzpersonal </b>angeführt werden:</p><p>Der BGH entschied beispielsweise 1996, dass der entgangene Gewinn dadurch berechnet werden konnte, was eine tatsächlich eingestellte Ersatzkraft erwirtschafte. In diesem Fall wurden dann die Kosten der Ersatzkraft als entgangener Gewinn deklariert. Dies scheint im ersten Moment im Widerspruch dazu zu stehen, dass der BGH sagt, dass der entgangene Gewinn nicht einfach das sei, was eine Ersatzkraft in diesem Fall verdienen würde. Um herauszuarbeiten, was der BGH damit nun meint, folgendes <b><u>Beispiel</u></b>:</p><p>Ein selbstständiger Fliesenleger wird durch einen Autounfall für sechs Wochen arbeitsunfähig. Er fragt sich, wie er die Schadensposition „entgangener Gewinn“ neben seinem Anspruch auf <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeld-verkehrsunfall/">Schmerzensgeld</a> und <a href="https://vinqo.de/diese-ansprueche-haben-sie-nach-einem-verkehrsunfall/">Reparatur des Wagens</a> berechnen soll.</p><ol><li>Variante: Aus den verschiedenen unternehmerischeren Unterlagen, wie den Einkommenssteuerbelegen des letzten Jahres und den Bilanzen, kann errechnet werden, dass er in den sechs Wochen insgesamt 4.000,00€ Umsatz gemacht hätte, davon aber 1.300,00 € selber an Ausgaben hätte tätigen müssen. In diesem Fall kann er also beweisen, dass er insgesamt 2.700,00 € entgangenen Gewinn gehabt hätte.</li><li><span style="letter-spacing: 0px;">Variante: Der Fliesenleger möchte trotzdem, dass die beauftragten Arbeiten ausgeführt werden. Darum stellt er eine Ersatzkraft ein. Diese Ersatzkraft erwirtschaftet 4.000,00 €. Jedoch kostet die Ersatzkraft den Selbstständigen (neben den normalen Ausgaben des Unternehmens) zusätzlich 2.800,00€. Jetzt hat der Selbstständige zwar den Gewinn, jedoch auch zusätzliche Kosten. In diesem Fall sind die Kosten für die Ersatzkraft als entgangener Gewinn, der ja eigentlich aus eigener Arbeitskraft stammen würde, als Schadensposition ersatzfähig.</span></li><li>Was nicht funktionieren würde: Es wird <em>hypothetisch </em>ermittelt, was eine <em>hypothetische Ersatzkraft</em> erzielen könnte. Denn eine hypothetische Errechnung wird an der Prognose vorgenommen, die sich aus den Bilanzen ergibt.</li></ol><p>Diese Formen der Berechnung klingen zunächst logisch und leicht errechenbar. Leider ist es nicht ganz so simpel. Denn wenn man hier nur das letzte Jahr als Vergleich nimmt, wird nicht klar, inwieweit grundsätzlich mit mehr oder weniger Gewinn zu rechnen ist. Wenn man mehrere Jahre zusammen betrachtet, kann sich hieraus ein anderer Prognosenwert ergeben. Denn ein Unternehmen entwickelt sich, sodass andere Gewinne oder andere Kosten entstehen können. Zusätzlich müssen auch die Fixkosten und variablen Kosten des Unternehmens mit einbezogen werden.</p><p>Im Falle der Abrechnung auf <strong>Ersatzkraftkosten</strong> kann durch das Gleichbleiben des erwirtschafteten Gewinns und der variablen Kosten sowie Fixkosten relativ leicht der entgangene Gewinn berechnet werden.</p><p>Nun stellt sich aber die Frage, welche <b>Aspekte </b>wie in die Berechnung des entgangenen Gewinns bedacht werden müssen, wenn auf eine <b>wirtschaftliche Prognose </b>abgestellt wird. Hierzu gibt es verschiedene Aspekte, die beachtet werden müssen:</p>								</div>
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									<p>Wir stehen Ihnen für Ihre <strong>Fragen</strong> jederzeit zur Verfügung und übernehmen die Abwicklung in dieser <strong>nervenaufreibenden</strong> Zeit! </p><ul><li><strong><a href="https://vinqo.de/termin-vereinbaren/">Jetzt Kontakt aufnehmen</a></strong></li></ul>								</div>
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									<h3> </h3><h3>Hypothetische Lage und tatsächliche Lage:</h3><p>Zunächst wird eine hypothetische Lage errechnet. Diese ergibt sich aus den verschiedenen <b>Unterlagen </b>der <strong>letzten Jahre</strong>. Der hypothetischen Errechnung werden die tatsächlich erzielten Zahlen gegenübergestellt. In den Fällen, in denen keine Soloselbstständigkeit vorliegt, kann durchaus weiterhin Umsatz erwirtschaftet werden. Um die beiden Werte vergleichbar zu machen, wird der Bruttowert und nicht der Nettowert genutzt, das bedeutet, dass die Steuern nicht miteinbezogen werden.</p><h5>Errechnung hypothetischer Umsatz</h5><p>Die Gewinnzahlen der letzten Jahre vor dem schädigenden Ereignis werden analysiert. Die Umsätze werden hierbei jedoch unterschiedlich gewichtet: Das Jahr direkt vor dem Unfallereignis wird am stärksten miteinbezogen, die davor liegenden Jahre weniger stark gewichtet.</p><p>Veranschaulichung:</p><table><tbody><tr><td width="115"><p>Jahr</p></td><td width="80"><p>2010</p></td><td width="80"><p>2012</p></td><td width="80"><p>2013</p></td><td width="80"><p>2014</p></td><td width="80"><p>2015</p></td><td width="91"><p>Summe</p></td></tr><tr><td width="115"><p>Umsatzerlös</p></td><td width="80"><p>100.000€</p></td><td width="80"><p>108.000 €</p></td><td width="80"><p>105.000€</p></td><td width="80"><p>119.000€</p></td><td width="80"><p>130.000€</p></td><td width="91"> </td></tr><tr><td width="115"><p>Gewichtung:</p></td><td width="80"><p>1</p></td><td width="80"><p>2</p></td><td width="80"><p>3</p></td><td width="80"><p>4</p></td><td width="80"><p>5</p></td><td width="91"> </td></tr><tr><td width="115"><p>Gewichteter Umsatzerlös</p></td><td width="80"><p>100.000€</p></td><td width="80"><p>216.000€</p></td><td width="80"><p>315.000€</p></td><td width="80"><p>476.000€</p></td><td width="80"><p>650.000€</p></td><td width="91"><p>1.757.000€</p></td></tr><tr><td colspan="2" width="195"><p>Gewichteter Jahresdurchschnitt:</p></td><td colspan="5" width="410"><p><u>1.757.000,00€</u></p><p><u>(</u>1+2+3+4+5)     =117.113,33 €</p></td></tr></tbody></table><p>In diesem Fall hatte das Unternehmen den Zahlen nach also „klein“ angefangen und später dann einen kleineren Einbruch erlebt, der dann aber schnell durch ein kräftiges Wachstum ausgeglichen wurde. Hierbei muss beachtet werden, dass die Umsatzerlöse vorher „bereinigt“ werden, also die Inflation mit einbezogen werden muss. Dass die aktuellen Zahlen stärker gewichtet werden, führt dann dazu, dass anstelle eines Durchschnittsumsatzes von 112,400.00 € ein Betrage von 117.113,00 € berücksichtigt werden muss.</p><h5>Fixkosten</h5><p>Von dem durchschnittlichen gewichteten Jahreserlös müssen nun die gewöhnlichen Fixkosten abgerechnet werden. Diese werden (voraussichtlich) für das Unternehmen nicht geändert haben: Auch wenn der Selbstständige arbeitsunfähig ist, müssen laufende Kosten für das Unternehmen gezahlt werden, die immer anfallen. In diesem Fall stellen die Fixkosten also keine eigene Schadensposition dar, da Sie auch ohne das schädigende Ereignis den Umsatz geschmälert hätten.</p><h5>Variable Kosten</h5><p>Die variablen Kosten können sich durch einen Unfall durchaus verändern: Wenn ein Selbstständiger beispielsweise arbeitsunfähig ist, muss er keine Benzinkosten für den Dienstwagen zahlen oder die Nebenkosten für ein gemieteten Gewerberaum sinken. Anders als die Fixkosten sind die variablen Kosten ähnlich wie der Umsatzerlös nach den verschiedenen Jahren unterschiedlich gewichtet.  Hierfür werden erneut die variablen Fixkosten mit einem Faktor multipliziert und am Ende der gewichtete Durchschnitt errechnet. Dieser dient als Prognose, welche variablen Fixkosten schlussendlich auf den Selbstständigen zugekommen wären.</p><h5>In Abzug bringen der Fixkosten und der variablen Kosten</h5><p>Für die Errechnung des hypothetischen Gewinns werden nun die variablen Kosten und die Fixkosten von dem gewichteten Durchschnittserlös abgezogen.</p><h5>Vergleich:</h5><p>Dem hypothetischen Gewinn wird nun der tatsächliche Gewinn für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit gegenübergesetzt. </p><p style="padding-left: 40px;"><b><u>Beispiel</u></b>:</p><p style="padding-left: 40px;">Wir gehen von den hypothetischen, gewichteten Durchschnittserlös von 117.113,33 € aus.</p><p style="padding-left: 40px;">Die Fixkosten und gewichteten variablen Durchschnittskosten betragen 80.000,00 €. Hieraus ergibt sich also ein Wert von 37.113,33 €. Der tatsächlich erwirtschaftete Gewinn für das Jahr beträgt aufgrund der Arbeitsunfähigkeit jedoch beispielsweise nur 13.000 €. In diesem Fall wird dann ein entgangener Gewinn von 24.113,33 € angenommen.</p><p><strong>Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, den Jahreserlös dann durch 12 zu teilen, um den entgangenen Gewinn pro Monat zu errechnen.</strong></p><h5>Korrektur:</h5><p>In manchen Fällen werden Sie neben dem durchschnittlichen Gewinn auch vorbringen wollen, dass Ihnen durch die Arbeitsunfähigkeit ein besonders lukratives Geschäft entgangen ist, welches den Gewinn für das Jahr in die Höhe getrieben hätte. Grundsätzlich können Sie versuchen, dies durch entsprechende Auftragspapiere darzulegen, dass hier der hypothetische Gewinn mit angerechnet werden muss. Die Errechnung des entgangenen Gewinns kann sowohl durch <b>Prognose</b>, als auch durch eine Kombination von konkreten <b>Nachweisen </b>und der Prognose bestehen.,</p>								</div>
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									<p><strong>Lesen Sie <a style="font-weight: bold;" href="https://vinqo.de/diese-5-fehler-sollten-sie-bei-ihrem-schmerzensgeld-vermeiden/" target="_blank" rel="noopener">hier </a>die 5 wichtigsten Tipps rund um das Thema Schmerzensgeld! </strong></p>								</div>
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									<h2><span style="color: var( --e-global-color-vamtam_accent_1 ); font-family: var( --e-global-typography-vamtam_h2-font-family ), Helvetica, Sans-serif; font-size: var( --e-global-typography-vamtam_h2-font-size ); font-style: var( --e-global-typography-vamtam_h2-font-style ); font-variant-ligatures: ; font-variant-caps: ; letter-spacing: var(--vamtam-h2-letter-spacing-desktop,normal); text-decoration-line: ; text-transform: var( --e-global-typography-vamtam_h2-text-transform ); word-spacing: var( --e-global-typography-86432a1-word-spacing );">Vorteilsausgleich und Ste</span><span style="color: var( --e-global-color-vamtam_accent_1 ); font-family: var( --e-global-typography-vamtam_h2-font-family ), Helvetica, Sans-serif; font-size: var( --e-global-typography-vamtam_h2-font-size ); font-style: var( --e-global-typography-vamtam_h2-font-style ); font-variant-ligatures: ; font-variant-caps: ; letter-spacing: var(--vamtam-h2-letter-spacing-desktop,normal); text-decoration-line: ; text-transform: var( --e-global-typography-vamtam_h2-text-transform ); word-spacing: var( --e-global-typography-86432a1-word-spacing );">uern:</span></h2>
<p>Unter dem Vorteilsausgleich versteht man den Grundsatz, dass der Geschädigte so gestellt werden soll wie er ohne das schädigende Beispiel stände, aber eben <b>nicht besser</b>. Darum müssen von dem entgangenen Gewinn als Schadensposition dann solche Positionen noch abgerechnet werden, die durch die Arbeitsunfähigkeit erspart worden sind.</p>
<p>Wenn man die jeweiligen tatsächlichen Gewinne mit den hypnotischen Gewinnen vergleicht, muss schlussendlich noch die Steuer abgezogen werden. Denn auch ohne das schädigende Ereignis wäre der Selbstständige&nbsp;zur Zahlung der Steuern verpflichtet gewesen, sodass diese bei der Höhe der Schadensberechnung außen vor bleiben müssen. Die Steuerlast kann sich hierbei durchaus für den Selbstständigen verändern. Weitere Kosten, die erspart worden sind, wie zum Beispiel die Höhe von Einzahlungssummen in Versicherungen, müssen als Vorteilsausgleich aus dem Schadensersatzanspruch dann in Abzug gebracht werden.</p>
<h2>Fazit:</h2>
<p>Die Berechnung des entgangenen Gewinns ist eine&nbsp;<b>schwer </b>zugängliche Materie. Trotzdem ist sie für Selbständige unerlässlich, um nicht auf einem wirtschaftlich schmerzhaften Schaden sitzen zu bleiben.</p>
<p><strong>TIPP:</strong> Weil diese Thematik &#8211; auch für die gegnerische Versicherung &#8211; schwierig nachzuprüfen und zu ermitteln ist, ist bei kleineren Beträgen eine Schätzung und pauschale, überschlagweise ermittelte Geltendmachung möglich. Damit kann im Sinne einer schnellen und einfachen Schadenregulierung ein schnelles Ergebnis erzielt werden. Hierfür bedarf es jedoch unserer Erfahrung nach ein gewisses Verhandlungsgeschick.</p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/verdienstausfall-und-entgangener-gewinn-als-selbststaendiger-bei-verletzung/">Verdienstausfall und entgangener Gewinn als Selbstständiger bei Verletzung</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Wo einen Hundebiss melden? Polizei, Ordnungsamt und Versicherung</title>
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		<pubDate>Wed, 03 Jun 2020 09:27:00 +0000</pubDate>
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<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/wo-einen-hundebiss-melden-polizei-ordnungsamt-und-versicherung/">Wo einen Hundebiss melden? Polizei, Ordnungsamt und Versicherung</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p>Wenn man nachforscht, wie viele Hundebisse es im Jahr auf Menschen in Deutschland gibt, stößt man auf die vage Zahl „<strong>30.000 bis 50.000</strong>“.</p><p>Dass es hier eine nur sehr vage Zahl gibt liegt daran, dass es in Deutschland <strong>keine</strong> grundsätzliche <strong>Pflicht</strong> zum Melden von Hundebissen gibt. Einige Bundesländer geben jedoch Statistiken heraus, die auf Zahlen der Gemeinden oder des Veterinäramts beruhen (Beispiel: <a href="https://www.berlin.de/sen/verbraucherschutz/aufgaben/tierschutz/hundehaltung/hundebiss-statistik-314090.php">Hundebissstatistik Berlin</a>). Doch diese Zahlen sind häufig nicht genau: Gerade wenn man mit dem Halter des Hundes befreundet ist, überlegt man sich zweimal, ob man den Fall überhaupt an eine staatliche Stelle meldet. Somit wird es wohl eine große Dunkelziffer an nicht gemeldeten Hundebissen geben.</p><p>Für Sie als Betroffener stellt sich die Frage, wann es sinnvoll sein kann den <strong>Hundebiss</strong> zu <strong>melden</strong>.</p>								</div>
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									<h2>Hundebiss  der Hundehaftpflichtversicherung melden</h2><p>Wenn Sie Schadenersatz oder <a href="https://vinqo.de/hundebiss-schmerzensgeld/">Schmerzensgeld nach einem Hundebiss</a> geltend machen wollen, benötigen Sie die Kontaktdaten des Anspruchsgegners, also des Hundehalters bzw. Gassigängers. </p><p>Um die Auszahlung Ihres Schmerzensgeldes nach einem Hundebiss zu beschleunigen, sollten Sie unbedingt die Hundehaftpflichtversicherung erfragen und sich bestenfalls die Versicherungsscheinnummer geben lassen.</p><p>In manchen Bundesländern in Deutschland besteht die generelle <b>Pflicht </b>eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen, andere verpflichten Hundehalter nur bei manchen <strong>Rassen</strong> oder ab einer gewissen <strong>Größe</strong> zur Haftpflichtversicherung. In</p><ul><li>Berlin,</li><li>Brandenburg,</li><li>Hamburg,</li><li>Niedersachsen und in</li><li>Thüringen</li></ul><p>müssen Hundehalter eine Versicherung abgeschlossen haben. In <b>Nordrhein-Westfalen</b> besteht eine Hundehaftpflichtversicherung für Hunde, die</p><ul><li>größer als 40 cm. sind oder</li><li>mehr als 20 kg auf die Waage bringen.</li></ul><p>In Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz gilt eine Pflicht zur Versicherung des Hundes nur dann, wenn eine Auffälligkeit des Hundes bescheinigt worden ist. In Sachsen-Anhalt wird eine Versicherung für einen Hund nach der Rasse (nachlesbar in der Rassenliste) gefordert.</p><p>Für Sie als Geschädigter ist es vorteilhaft, wenn der Hundehalter eine Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, da diese &#8211; im Gegensatz zum Hundehalter &#8211; nicht emotional betroffen ist und eine professionelle Schadenregulierung sicherstellt.</p><p>Wenn ein Hundehalter sich <strong>weigert</strong>, seiner Hundehaftpflichtversicherung den Schadensfall zu melden, können auch Sie als <strong>Geschädigter</strong> dies vornehmen, vorausgesetzt Sie wissen, bei welcher Versicherung der Hundehalter seine Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Ein zentrales Auskunftsregister gibt es hier nämlich nicht.</p><p><span style="letter-spacing: 0px;">Zeigt sich der Hundehalter </span>unkooperativ und versucht, Ihre Verletzungen zu bagatellisieren und die Schadenregulierung zu verweigern, so wirkt sich dieses Verhalten <strong>schmerzensgelderhöhend </strong>aus. Zusätzlich ist können Sie Ihre Ansprüche dann <strong>unmittelbar</strong> gegenüber dem Hundehalter oder Hundeaufseher geltend machen. Die Hundehaftpflichtversicherung leistet nämlich lediglich im Innenverhältnis zum Hundehalter, um ihn von der Inanspruchnahme freizustellen. </p>								</div>
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									<p><strong>Anzeige für Schmerzensgeld erstatten?</strong> Lesen Sie <a href="https://vinqo.de/anzeige-erstatten-um-schmerzensgeld-zu-erhalten/" target="_blank" rel="noopener">hier </a>mehr über das Thema!</p>								</div>
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									<h2>Hundebiss dem Veterinäramt/ Ordnungsamt melden</h2><p>Zwar besteht in Deutschland keine Meldepflicht von Hundebissen, jedoch gibt es durchaus Konstellationen in denen es besser ist, den Vorfall trotzdem einer Behörde wie dem Veterinäramt oder dem Ordnungsamt zu melden:</p><p> </p><h2>Infektionsgefahr nach Hundebiss</h2><p>Zwar gibt es seit Jahren keine „originären“ Fälle von <a href="https://vinqo.de/antibiotika-und-impfung-nach-hundebiss/" target="_blank" rel="noopener">Tollwut </a>in Deutschland, jedoch ist das gefährliche Virus in anderen Staaten noch weit verbreitet. Wenn Sie Sorge haben, dass sich der beißende Hund im Ausland mit Tollwut infiziert haben könnte, können Sie den Vorfall auch dem Veterinäramt melden. Dies kann dann Kontakt mit dem Hundehalter aufnehmen und diesen verpflichten, den <b>Impfausweis </b>des Hundes vorzulegen, oder den Hund zu untersuchen. Grundsätzlich besteht eine <b>Impfpflicht </b>von Hunden gegen Tollwut, was zu dem Verschwinden von Tollwut in Deutschland geführt hat. </p><p> </p><h2>Einstufung als gefährlicher Hund</h2><p>In manchen Fällen kann es sein, dass der beißende Hund grundsätzlich als g<strong>efährlich einzustufen</strong> ist. In diesen Fällen ist es für alle, nicht nur für Sie als Geschädigter, wichtig, dass das Ordnungsamt überprüft, inwiefern eine Maulkorbverpflichtung dem Hundehalter aufgelegt werden soll. Denn wenn der Hund regelmäßig anfängt, andere Hunde und Menschen zu verletzten, muss allein aus <strong>Gefahrenabwehrgründen</strong> hierfür eine Überprüfung stattfinden. Wer für diese Einschätzung der Gefährlichkeit des Hundes zuständig ist, kann sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. In den meisten Fällen wird es das <strong>Ordnungsamt</strong> sein. Dieses kann bereits nach einer einzigen Bissattacke bereits eine Prüfung des Hundes vornehmen und dessen Gefährlichkeit feststellen (<strong>OVG Rheinland-Pfalz Koblenz. 7 B 10501/13.OVG</strong>). In manchen Fällen wird die Gefährlichkeit des Hundes auch durch die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rasse bestimmt.</p><p> </p><h2>Verdacht der nicht-artgerechten Haltung</h2><p>Hunde sind selten von Grund auf böse Tiere. Werden Hunde aber nicht richtig erzogen, oder schlimmer noch misshandelt, können diese Tiere Menschen gegenüber immer <b>aggressiver </b>werden. Wenn Sie beobachtet haben, dass der Hund von seinem Halter misshandelt wurde, oder befürchten, dass der bissige Hund nicht artgerecht gehalten wird, können Sie diesen Verdacht auch dem Veterinäramt melden. Dieses kümmert sich dann um die weitere <strong>Begutachtung</strong> des Tieres. Wird eine <strong>Tierwohlgefährdung</strong> festgestellt, werden entweder dem Halter Auflagen durch die Behörde auferlegt, oder er muss den Hund sogar <strong>abgeben</strong>.</p><p> </p><h2>Halter des Hundes ist nicht auffindbar</h2><p>Wenn Sie oder Ihr Hund durch einen frei-streunernden Hund angegriffen oder verletzt wurden, können Sie den Hund auch dem zuständigen <strong>Fundbüro</strong> melden. Wenn möglich ist, sollte der Hund einem örtlichen <strong>Tierheim</strong> übergeben werden. Natürlich kann es nicht von Ihnen verlangt werden, dass Sie sich hierfür einer Gefahr der Körperverletzung aussetzen. Sollte der Hund bissig oder aggressiv sein, melden Sie dies am besten umgehend dem Ordnungsamt. Dieses wird entweder selber oder unter Mithilfe der Polizei das Tier <strong>einfangen</strong> und an einer geeigneten Stelle unterbringen. Wichtig ist in diesem Fall, dass Sie melden, dass Sie durch das Tier verletzt wurden. Denn in solchen Fällen kann, sollte der Halter des Tieres ausfindig gemacht werden können, Schadensersatz für beschädigte Sachen sowie bei eigener Verletzung unter Umständen auch ein Schmerzensgeld gefordert werden.</p>								</div>
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									<p><strong>Nicht Sie sondern Ihr Kind wurde von einem Hund gebissen?</strong>&nbsp;&#8211; Melden Sie&nbsp;<a href="https://vinqo.de/hundebiss-schmerzensgeld/schmerzensgeld-hundebiss-kind/" target="_blank" rel="noopener">hier&nbsp;</a>Ihren Fall!&nbsp;</p><p>Wir stehen Ihnen für Ihre <strong>Fragen</strong> jederzeit zur Verfügung und übernehmen die Abwicklung in dieser <strong>nervenaufreibenden</strong> Zeit!</p>								</div>
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									<h2><span style="color: var( --e-global-color-vamtam_accent_1 ); font-family: var( --e-global-typography-vamtam_h2-font-family ), Helvetica, Sans-serif; font-size: var( --e-global-typography-vamtam_h2-font-size ); font-style: var( --e-global-typography-vamtam_h2-font-style ); font-weight: var( --e-global-typography-vamtam_h2-font-weight ); letter-spacing: var(--vamtam-h2-letter-spacing-desktop,normal); text-transform: var( --e-global-typography-vamtam_h2-text-transform ); word-spacing: var( --e-global-typography-86432a1-word-spacing );">Hundebiss der Polizei melden</span><br></h2>
<p>Wenn man selber von einem Hund gebissen wurde, kann ein Fall der Körperverletzung nach <strong>§§ 223 ff. StGB</strong> vorliegen. Wenn der eigene Hund von einem anderen Hund verletzt wurde, kann ein Fall der Sachbeschädigung nach<strong> § 303 StGB</strong> vorliegen. Bei einer „normalen“ <b>Köperverletzung </b>und einer <b>Sachbeschädigung </b>handelt es sich um sog. <strong>Antragsdelikte</strong>. Dies bedeutet, dass für eine Strafverfolgung nicht nur der Polizei der Fall gemeldet werden, sondern auch ein Strafantrag gestellt werden muss.</p>
<p>Gerade wenn Sie mit dem Hundehalter des bissigen Hundes befreundet sind, zögern Sie vielleicht den Vorfall der Polizei zu melden. Jedoch müssen Sie sich dann trotzdem wegen eventuell zu zahlenden <strong>Schadensersatzansprüchen</strong> keine Sorge machen. Für die Durchsetzung Ihres zivilrechtlichen Anspruchs brauchen Sie grundsätzlich <a href="https://vinqo.de/anzeige-erstatten-um-schmerzensgeld-zu-erhalten/"><strong>keine Anzeige</strong> </a>zu machen oder den Hundebiss überhaupt der Polizei melden.&nbsp;</p>
<h4>Fazit:</h4>
<p>Selbst wenn es <strong>keine</strong> gesetzliche <strong>Meldepflicht</strong> gibt, können gute Gründe dafür sprechen, den Hundebiss zu melden. Für Schadensersatzansprüche, insbesondere Schmerzensgeld, ist es wichtig, dass der Schaden bei der <strong>Hundehaftpflichtversicherung</strong> gemeldet wird. Bei der Schadensregulierung nach einem Hundebiss unterstützen wir Sie gerne!</p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/wo-einen-hundebiss-melden-polizei-ordnungsamt-und-versicherung/">Wo einen Hundebiss melden? Polizei, Ordnungsamt und Versicherung</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Leinenpflicht in Deutschland</title>
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		<pubDate>Sat, 16 May 2020 11:55:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Ob und wo Hunde an der Leine zu führen sind, wird durch das jeweilige Bundesland oder dessen einzelnen Kommunen bestimmt. Daher kann es von Bundesland zu Bundesland und von Kommune zu Kommune variieren. Wichtig ist diese Frage nicht nur für Hundehalter, die kein Bußgeld zahlen möchten, sondern auch für Opfer von Hundebissattacken. [lwptoc] Hundebiss und...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/leinenpflicht-in-deutschland/">Leinenpflicht in Deutschland</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p>Ob und wo Hunde an der Leine zu führen sind, wird durch das jeweilige Bundesland oder dessen einzelnen Kommunen bestimmt. Daher kann es von <strong>Bundesland</strong> zu Bundesland und von <strong>Kommune</strong> zu Kommune <strong>variieren</strong>. Wichtig ist diese Frage nicht nur für Hundehalter, die kein Bußgeld zahlen möchten, sondern auch für Opfer von <strong>Hundebissattacken</strong>.</p>								</div>
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									<h4><span style="color: #000000;">Hundebiss und Leinenpflicht</span></h4><p><span style="color: #000000;">Grundsätzlich haftet ein Hundehalter nach einem Hundebiss aus<b> § 833 BGB</b> gegenüber dem Verletzten. Dabei müssen sowohl <strong>Schäden</strong> an <strong>Kleidung</strong> und <a href="https://vinqo.de/hundebiss-schmerzensgeld/"><strong>Körper</strong></a>, als auch an <a href="https://vinqo.de/eigener-hund-von-anderem-hund-gebissen-was-muss-ich-tun/">fremden <strong>Tieren</strong></a> ersetzt werden. Daneben kann ein Hundehalter aber auch nach <strong>§ 823 Abs. 1 BGB</strong> haften. Doch wo liegt der Unterschied?</span></p><p><span style="color: #000000;">Nach<strong> § 833 BGB</strong> haftet der Hundehalter „<b>verschuldensunabhängig</b>“. Dies bedeutet, dass es nicht darauf ankommt, dass der Hundehalter selber einen <strong>Fehler</strong> gemacht hat. Allein aus der Halterstellung bei Schäden durch den eigenen Hund kommt es zu einer Schadenersatzpflicht. Man spricht hierbei von einer „<b>Gefahrenhaftung</b>“, weil der Halter die Tiergefahr seines Hundes zu tragen hat.</span></p><p><span style="color: #000000;">Neben einer Haftung aus<strong> § 833 BGB</strong> haftet ein Hundehalter auch aus <strong>§ 823 Abs. 1 BGB</strong>, wenn ihm bezüglich des Hundebisses auch noch <b>Fahrlässigkeit </b>(oder sogar Vorsatz) vorgeworfen werden kann. Unter Fahrlässigkeit versteht man in der deutschen Rechtsordnung, dass jemand (unabsichtlich) eine <b>Sorgfaltspflicht verletzt </b>hat, also sich nicht so verhalten hat, wie ein vergleichbarer sorgfältiger Mensch sich verhalten würde. Es kann somit unter Umständen fahrlässig sein, seinen eigenen Hund nicht anzuleinen, wenn dies vorgeschrieben ist.</span></p><h6><span style="color: #000000;">Wie wirkt sich das auf Schadensersatzansprüche aus?</span></h6><p><span style="color: #000000;">In der Regel wirkt sich die Anspruchsgrundlage, also<strong> § 823 I BGB</strong> oder <strong>§ 833</strong> <strong>BGB</strong>, nicht auf die Anspruchshöhe nach einem Hundebiss aus. </span><span style="color: #000000;">Etwas anderes gilt aber für folgenden Fall: </span></p><p style="padding-left: 40px;"><span style="color: #3366ff;">Ein Hund, der <strong>nicht</strong> an der Leine geführt wurde, obwohl <strong>Leinenpflicht</strong> bestand, beißt und verletzt einen anderen Hund und /oder den Gassigänger. </span></p><p><span style="color: #000000;">In vielen Fällen müssten Sie sich als Gassigänger ein <strong>Mitverschulden</strong> aus der </span><span style="color: #000000;">Tiergefahr auf Ihren Schadensersatzanspruch anrechnen lassen. Auch wenn Ihr Hund sich friedlich verhalten hat, kann es sein, kann es zu einer Haftungsquote kommen, wobei hier eine gründliche Prüfung des Einzelfalls erforderlich ist.</span></p><p><span style="color: #000000;">Dies bedeutet, dass man als Hundehalter eines verletzten Hundes dann zum Beispiel Teile der <b>Tierarztkosten </b>selber tragen muss oder nur ein Schmerzensgeld i.H.v. z.B. 50 % erhält. </span></p><p><span style="color: #000000;"> Wenn aber dem anderen Hundehalter eine <b>Sorgfaltspflichtverletzung </b>vorzuwerfen ist, wird kein Mitverschulden des eigenen Hundes angenommen. Dies hat der BGH zuletzt im Jahr 2015 so bekräftigt. </span></p><p><span style="color: #000000;">Ein Verstoß gegen die Leinenpflicht kann dann unter Umständen eine solche Sorgfaltspflichtverletzung darstellen. Dies hängt von dem Sinn und Zweck der Leinenpflicht ab, welcher sich je nach Kommune und Bundesland unterscheiden kann. Insgesamt handelt es sich bei der Frage nach der Sorgfaltspflichtverletzung durch einen anderen Hundehalter also um eine komplexe Frage, die von <strong>haftungstechnischen</strong> <strong>Elementen</strong> und der <strong>Divergenz</strong> der verschiedenen Regelungen modifiziert wird. </span></p><p><span style="color: #333333;">Sie sollten deshalb, wenn es zu Hundebissen oder Hundeangriffen zwischen Tieren kommt, von Beginn an <a style="color: #333333;" href="https://vinqo.de/hundebiss-schmerzensgeld/">rechtliche Unterstützung</a> hinzuziehen, um nicht durch falsche Haftungsquoten <strong>hunderte Euros</strong> an Schmerzensgeld und Schadenersatz zu verlieren. </span></p>								</div>
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									<p>TIPP: Wurden Sie von einem Hund gebissen? Lesen Sie in <a href="https://vinqo.de/das-ist-nach-einem-hundebiss-zu-tun/" target="_blank" rel="noopener">diesem</a> Beitrag, was nach einem Hundebiss zu tun ist!</p>								</div>
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									<h4><strong> </strong></h4><h4><strong>Leinenpflicht nach Bundeslandlage</strong></h4><p>Im Folgenden werden die Regelungen der Leinenpflicht nach Bundesland aufgeschlüsselt:</p><h5><span style="letter-spacing: 0px;">Baden-Württemberg</span></h5><p>In Baden-Württemberg wird die Leinenpflicht nicht durch ein Landesgesetz geregelt, sondern von den Kommunen selber bestimmt. So gilt für </p><ul><li><b>Mannheim</b>, </li><li><b>Karlsruhe </b>und </li><li><b>Stuttgart </b></li></ul><p>beispielsweise im innerstädtischen Bereich, dass in öffentlichen Anlagen, Fußgängerzonen, bei großen Menschenansammlungen, sowie bei gängigen Grünanlagen und dem gesamten ÖPNV und öffentlichen Straßen der Hund anzuleinen ist. Außerhalb des innenstädtischen Gebietes existiert keine Leinenpflicht, solange diese nicht ausdrücklich ausgewiesen wird. Der Verzicht auf die Leinenpflicht ist aber nur dann einschlägig, wenn der Hundehalter seinen <strong>Hund unter Kontrolle</strong> halt. Hat er seinen Hund nicht unter Kontrolle, unterliegt er immer einen Leinenzwang.</p><p> </p><h5><span style="letter-spacing: 0px;">Bayern:</span></h5><p><span style="letter-spacing: 0px;"> Auch in Bayern existiert keine landesweite Leinenpflicht. </span></p><p><span style="letter-spacing: 0px;"><b>München </b>hat für große Hunde (Schulterhöhe höher als 50 cm.) sowie für bestimmte Rassen (Schäferhunde, Boxer, Deutsche Dogge und Dobermann) eine <b>Leinenpflicht </b>innerhalb des Altstadtrings sowie in Fußgängerzonen und in der Nähe von Kinderspielplätzen verhängt. Auch bei großen Menschenansammlungen müssen diese Hunde angeleint werden. Eine generelle Leinenpflicht für alle Hunde, unabhängig von der Art oder der Größe des Hundes gilt im <strong>Westpark</strong> sowie auf allen Wegen von <strong>städtischen</strong> <strong>Grünanlagen</strong>. </span></p><p><span style="letter-spacing: 0px;"><b>Nürnberg </b>hat eine Leinenpflicht für große Hunde (Schulterhöhe höher als 50 cm.) in <strong>Grünanlagen</strong> und auf Wochen- und Jahrmärkten. Zusätzlich müssen alle Hunde in der städtischen Fußgängerzone sowie dem <strong>Tiergärtnertorplatz</strong> und der <strong>Königstorpassage</strong> und in allen <strong>verkehrsberuhigten</strong> Bereichen an der Leine gehalten werden. </span></p><p><span style="letter-spacing: 0px;"><b>Augsburg</b> hat eine ausdrückliche Leinenpflicht für den Autobahnsee, den Kuhsee, beziehungsweise das Hettenbachufer.</span></p><p><span style="letter-spacing: 0px;"> </span></p><h5><span style="letter-spacing: 0px;">Berlin:</span></h5><p><span style="letter-spacing: 0px;">In Berlin gibt es eine <b>generelle Leinenpflicht</b>, hiervon ausgenommen sind aber bestimmte Gebiete wie unbelebte Straßen und Plätze (Brachflächen).</span></p><p><span style="letter-spacing: 0px;"> Generelle Voraussetzung für das <strong>Ableinen</strong> des Hundes ist jedoch, dass <strong>keine Gefahr</strong> für die öffentliche Sicherheit und Ordnung besteht. Unter strengen Voraussetzungen dürfen gefährliche Hunde abgeleint werden, jedoch nur, wenn diese vom Hundehalter voll kontrollierbar sind und einen Maulkorb tragen. Gefährliche Hunde dürfen jedoch nie unangeleint in Mehrfamilientreppenhäusern, Büros und Geschäftsräumen, bei Menschenansammlungen und in Fußgängerzonen sowie im ÖPNV sein.</span></p><p><span style="letter-spacing: 0px;"> </span></p><h5><span style="letter-spacing: 0px;">Brandenburg: </span></h5><p><span style="letter-spacing: 0px;">In Brandenburg besteht<b> eine Leinenpflicht</b> für Hunde nach <b>§ 3 Abs. 1 HundehV:</b></span></p><p><em>Hunde sind</em></p><ol><li><em>bei öffentlichen Versammlungen, Umzügen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen,</em></li><li><em>auf Sport- oder Campingplätzen,</em></li><li><em>in umfriedeten oder anderweitig begrenzten der Allgemeinheit zugänglichen Park-, Garten- und Grünanlagen,</em></li><li><em>in Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln und</em></li><li><em>bei Mehrfamilienhäusern auf Zuwegen, in Treppenhäusern oder sonstigen von der Hausgemeinschaft gemeinsam genutzten Räumen</em></li></ol><p><em>so an der Leine zu führen, dass Menschen, Tiere oder Sachen nicht gefährdet werden. Die Leine muss reißfest sein und darf ein Höchstmaß von zwei Metern nicht überschreiten. Darüber hinaus ist ein Hund, der als gefährlich gilt, auch außerhalb des befriedeten Besitztums ständig an einer höchstens zwei Meter langen und reißfesten Leine zu führen.</em></p><p> </p><h5><span style="letter-spacing: 0px;">Bremen:</span></h5><p><span style="letter-spacing: 0px;">In Bremen existiert eine <b>generelle Leinenpflicht </b>vom <strong>1</strong><b>5. März bis zum 15. Juli</b>, in der ausnahmslos alle Hunde in Wäldern und Parks an die Leine genommen werden müssen, um brütende Vögel nicht zu gefährden. Daneben gilt eine Leinenpflicht für läufige Hündinnen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften, Einkaufszentren sowie bei Menschenansammlungen. (§ 5 Gesetz über das Halten von Hunden)</span></p><h5> </h5><h5><span style="letter-spacing: 0px;">Hamburg: </span></h5><p><span style="letter-spacing: 0px;">In Hamburg gilt eine <b>generelle Leinenpflicht</b> nach § 8 Abs. 1 HundeG für das Laufen außerhalb des eingefriedeten Besitztums/ außerhalb der eigenen Wohnung. Darüber hinaus gilt eine „2 Meter“-Leinenregel, wonach unter besonderen Umständen (aufdringliche Hunde/ läufige Hündinnen/ Einkaufszentren / Spielplätzen usw.) die Hunde an einer maximal zwei Meter langen Leine geführt werden dürfen. (§ 8 HundeG)</span></p><p><span style="letter-spacing: 0px;"> </span></p><h5><span style="letter-spacing: 0px;">Hessen:</span></h5><p> In Hessen gibt es eine <b>umfangreiche Leinenpflicht </b>nach § 9 HundeVO. Hier müssen Hunde immer bei Menschenansammlungen sowie in Gaststätten und in öffentlichen Verkehrsmitteln angeleint sein.</p><h5> </h5><h5><span style="letter-spacing: 0px;">Mecklenburg-Vorpommern: </span></h5><p><span style="letter-spacing: 0px;">In Mecklenburg-Vorpommern muss nach § 1 Abs. 3 und 4 der HundehVO ein Hund bei Menschenansammlungen, sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Verkaufsstätten oder Tiergärten angeleint werden.</span></p><p><span style="letter-spacing: 0px;"> </span></p><h5><span style="letter-spacing: 0px;">Niedersachen:</span></h5><p><span style="letter-spacing: 0px;"> In Niedersachen gilt ähnlich wie in Bremen eine <b>generelle Leinenpflicht </b>vom <b>1. April bis zum 15. Juli</b> für freie Landschaften. Innerhalb der Gemeinden selber kann eine Leinenpflicht auch für bebaute Flächen festgelegt werden, dies wird von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich geregelt.</span></p><p><span style="letter-spacing: 0px;"> </span></p><h5><span style="letter-spacing: 0px;">Nordrhein-Westfalen: </span></h5><p><span style="letter-spacing: 0px;">Das LHundG NRW regelt die <strong>Leinenpflicht</strong> in § 2 Abs. 2: </span><span style="letter-spacing: 0px;">LHundG NRW:</span></p><p><em>Hunde sind an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine zu führen</em></p><ol><li><em>in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr,</em></li><li><em>in der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche,</em></li><li><em>bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen,</em></li><li><em>in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten.</em></li></ol><div> </div><div> </div><div><h5><span style="color: inherit; font-family: inherit; font-size: 1.25rem; letter-spacing: 0px;">Rheinland-Pfalz: </span></h5></div><p> In Rheinland-Pfalz herrscht <b>keine </b>landesgesetzlich geregelte Leinenpflicht. Jedoch haben die <b>Gemeinden </b>selber teilweise eine Leinenpflicht normiert:</p><p>In <strong>Ludwigshafen</strong> ist es nach § 2 der Gefahrenabwehrverordnung verboten, dass Hunde in im Zusammenhang bebauten Orteilsteilen außerhalb der Hundekaufzonen umangeleint sind.</p><p>In <strong>Mainz</strong> und <strong>Koblenz</strong> gilt nach der jeweiligen GefahrenabwehrVO, dass alle Hundearten im Rahmen von öffentlichen Anlagen der Stadt angeleint werden müssen.</p><p><strong>Koblenz</strong> hat darüber hinaus auch eine Anleinepflicht für außerhalb der bebauten Gebiete, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden.</p><p> </p><h5><span style="letter-spacing: 0px;">Saarland: </span></h5><p><span style="letter-spacing: 0px;">Im Saarland existiert <b>kein genereller Leinenzwang</b>, außer in der Zeit vom <b>01. März bis zum 30. Juni</b> in Jagdbezirken, damit die Vögel und Waldbewohner nicht in ihrer Kinderpflege gestört werden. Eine Ausnahme gilt, wenn die Hunde „zuverlässig den Gehweg nicht verlassen“.</span></p><p><span style="letter-spacing: 0px;"> </span></p><h5><span style="letter-spacing: 0px;">Sachsen:</span></h5><p><span style="letter-spacing: 0px;"> In Sachen wurde <b>keine </b>landesweite Leinenpflicht normiert, <b>Leipzig</b>, <b>Chemnitz </b>und <b>Dresden </b>haben aber selber eine Leinenpflicht in ihren Verordnungen festgesetzt. </span></p><p><span style="letter-spacing: 0px;">In <strong>Leipzig</strong> muss beispielsweise nach § 16 der PolVO zur Tierhaltung ein Hund auf „öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, sofern diese nicht als Freilaufflächen […] ausgewiesen sind, zum Schutz von Mensch und Tier stets von einer geeigneten Person an der Leine geführt werden.“ </span></p><p><span style="letter-spacing: 0px;">In <strong>Dresden</strong> regelt § 7 der „PolVO Sicherheit und Ordnung“, dass Hunde von Kinderspielplätzen, Sportplätzen und öffentlichen Brunnen festzuhalten sind. Im Stadtgebiet von Dresden gilt nach Abs. 5, dass Leinenzwang bei Menschenansammlungen besteht, sowie innerhalb der Haltestellen und bestimmten Ortsamtsbereichen.</span></p><p><span style="letter-spacing: 0px;"> </span></p><h5><span style="letter-spacing: 0px;">Sachsen-Anhalt:</span></h5><p><span style="letter-spacing: 0px;"> Eine Leinenpflicht besteht in Sachsen-Anhalt Landesweit in der <b>Brut- </b>und <b>Pflegezeit </b>für die freie Landschaft, (§ 28 LwaldG).</span></p><p><span style="letter-spacing: 0px;"> Darüber hinaus haben hat <b>Magdeburg </b>in seiner GefahrenabwehrVO eine Leinenpflicht für bebaute Gebiete mit einer 1-Meter-Regel erlassen, wonach der Hund sich nicht mehr als einen Meter vom Herrchen entfernen darf. In Halle müssen Hunde nach der GefahrenabwehrVO auf öffentlichen Straßen und Gebäuden angeleint werden.</span></p><p><span style="letter-spacing: 0px;"> </span></p><h5>Schleswig-Holstein: </h5><p>In Schleswig Holstein gibt es Regelungen zu einer <strong>landesweiten</strong> <strong>Anleinpflicht</strong>.</p><p>Nach § 3 Abs. 2 HundeG: „Hunde sind an einer Leine zu führen, die ständig ein sicheres Einwirken auf den Hund ermöglicht,</p><ol start="6"><li>in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr,</li><li>bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen,</li><li>in der Allgemeinheit zugänglichen umfriedeten oder anderweitig begrenzten Park-, Garten- und Grünanlagen mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufgebiete,</li><li>bei Mehrfamilienhäusern auf dem gesamten Grundstück und im Gebäude mit Ausnahme der nicht dem Gemeingebrauch unterliegenden selbstgenutzten Räume oder Flächen,</li><li>in öffentlichen Gebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln,</li><li>in Sportanlagen und auf Zelt- und Campingplätzen,</li><li>auf Friedhöfen,</li><li>auf Märkten und Messen.</li></ol><p><span style="letter-spacing: 0px;"> </span></p><h5><span style="letter-spacing: 0px;">Thüringen:</span></h5><p><span style="letter-spacing: 0px;">In Thüringen müssen Hunde in Waldgebieten grundsätzlich angeleint werden. (§ 6 Abs. 2 ThürWaldG) Darüber hinaus haben aber die Städte teilweise eigene Regelungen: </span></p><p><span style="letter-spacing: 0px;">In <b>Erfurt </b>gilt nach § 6 der Stadtordnung, dass Hunde überall, außer in den ausgewiesenen Hundefreilaufflächen, angeleint sein müssen, insbesondere bei Menschenansammlungen. </span></p><p><span style="letter-spacing: 0px;">In <b>Jena</b> hingegen dürfen Hunde in Grünanlagen nur an der Leine geführt werden, sowie bei verschiedenen Formen der Menschenansammlung maximal 1.20 Meter Leinenradius besitzen. (§ 13 Abs. 5 Ordnungsbehördliche VO Sicherheit und Ordnung)</span></p>								</div>
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		<title>Anzeige für Schmerzensgeld erstatten?</title>
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		<pubDate>Mon, 04 May 2020 10:16:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Nach einer Körperverletzung stellt sich häufig die Frage, ob man den Schädiger anzeigen soll, um Schmerzensgeld zu erhalten. Wir erklären es Ihnen! Grundsatz: Anzeige&#160;für&#160;Schmerzensgeld&#160;nicht erforderlich Eigentlich erscheint es ganz leicht: Wenn man von einer anderen Person verletzt wurde, kann man von ihr die Zahlung eines Schmerzensgeldes verlangen. Dies soll dem ,„Ausgleich der immateriellen Schäden dienen“, also...</p>
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									<p>Nach einer Körperverletzung stellt sich häufig die Frage, ob man den Schädiger anzeigen soll, um Schmerzensgeld zu erhalten. Wir erklären es Ihnen!</p>								</div>
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									<h4><span style="color: #000000;">Grundsatz: Anzeige&nbsp;für&nbsp;Schmerzensgeld&nbsp;nicht erforderlich</span></h4>
<p><span style="color: #000000;">Eigentlich erscheint es ganz leicht: Wenn man von einer anderen Person verletzt wurde, kann man von ihr die Zahlung eines Schmerzensgeldes verlangen. Dies soll dem ,„<strong>Ausgleich der immateriellen Schäden dienen</strong>“, also solchen Schäden, die nicht durch Geld rückgängig gemacht werden können. Das Schmerzensgeld besitzt eine „Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion“ für die erlittenen Schmerzen und Verletzungen. </span></p>
<p><span style="color: #000000;">So sagt zum Beispiel die Rechtsprechung, dass das Schmerzensgeld die <strong>Unannehmlichkeiten</strong> ausgleichen soll, die man durch eine Verletzung und dem anschließenden Heilungsprozess erlitten hat, also Schmerzen die man aushalten musste, aber auch Zeit die man bei einem Arzt bei der <strong>Behandlung</strong> aufgewendet hat.&nbsp;</span></p>
<p><span style="color: #000000;">Wurde man von einem anderen fahrlässig oder vorsätzlich verletzt, kann der&nbsp;<span style="caret-color: #000000;">Schädiger gem.&nbsp;</span></span><b style="color: #000000;">§ 223 StGB&nbsp;</b><span style="color: #000000;"><span style="caret-color: #000000;">wegen<b>&nbsp;vorsätzlicher Körperverletzung</b></span></span><span style="color: #000000;">&nbsp;bzw. nach</span><strong style="color: #000000;">&nbsp;§ 229 StGB </strong><span style="color: #333333;">wegen</span><span style="color: #000000;">&nbsp;<strong>fahrlässiger</strong>&nbsp;<strong>Körperverletzung</strong> bestraft werden. </span></p>
<p><span style="color: #000000;">Hier spricht der Gesetzestext von ,,</span><strong style="color: #000000;">Geldstrafen</strong><span style="color: #000000;">“. Jedoch ist zu beachten, dass diese nicht an das Opfer, sondern an den </span><strong style="color: #000000;">Staat</strong><span style="color: #000000;"> gezahlt werden müssen. </span><span style="color: #000000;">Wird jemand wegen einer Körperverletzung zur Zahlung einer Geldstrafe verurteilt, dann muss er diese an den Justizhaushalt des Bundeslandes, in dem er verurteilt wurde, zahlen.</span></p>
<p><span style="color: #000000;"><b>Grundsätzlich gilt: Es braucht keine Anzeige bei der Polizei, um einen zivilrechtlichen Anspruch gegen jemanden (oder dessen Versicherung) geltend zu machen! </b></span></p>
<p><span style="color: #000000;">Denn das Strafrecht regelt nicht das Verhältnis von Opfer zu Täter, sondern das Verhältnis von Staat und Täter.&nbsp;</span></p>								</div>
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									<p><span style="font-weight: bold;">TIPP</span>: Lesen Sie <a style="background-color: #ffffff;" href="https://vinqo.de/so-erhalten-sie-ein-maximales-schmerzensgeld/">hier</a>, was Sie tun können, um ein maximal hohes Schmerzensgeld zu erhalten!</p>								</div>
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									<h4>Vorteile einer strafrechtlichen Verfolgung</h4><p>Trotzdem gibt Aspekte, die das strafrechtliche Verfahren mit dem zivilrechtlichen Verfahren verbinden können und bei denen ein strafrechtliches Verfahren einen <strong>Vorteil für den Geschädigten</strong> bedeutet. Hierfür ist es wichtig, sich die Grundzüge der Strafverfolgung bei Unfällen näher anzugucken.</p><p>Möchte man, dass der Unfall strafrechtlich aufgearbeitet wird, kann eine Anzeige bzw. der Strafantrag beim <strong>Durchsetzen</strong> eines zivilrechtlichen Anspruchs <strong>helfen</strong>.  Denn wenn jemand bereits wegen der Begehung einer Straftat verurteilt wurde, dann hat dies auch eine <strong>Beweiswirkung</strong> für das Bestehen eines Anspruchs auf Schmerzensgeld! Man spricht in diesem Fall von der „<strong>Präjudiz-Wirkung</strong>“ eines Urteils. Und während des Strafverfahrens, insbesondere während der Ermittlung durch die Polizei, kann untersucht werden, ob eine Person schuldhaft für eine Verletzung verantwortlich ist.</p><p> </p>								</div>
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									<h4>Strafantrag bei Körperverletzung</h4><p>In manchen Fällen muss man für eine Strafverfolgung einen Strafantrag stellen. Für fahrlässige oder einfache vorsätzliche Körperverletzung muss grundsätzlich ein Strafantrag nach <strong>§ 230 StGB</strong> durch das Opfer oder, falls dieses verstorben ist, durch dessen Erben, nach <strong>§ 77 StGB</strong> gestellt werden.</p><p>Bei anderen Delikten, wie zum Beispiel einer schweren Körperverletzung nach<strong> § 226 StGB</strong>, ermittelt die Staatsanwaltschaft von Amts wegen, also unabhängig von einem Strafantrag.</p><p>Bei der fahrlässigen Körperverletzung bzw. einfachen vorsätzlichen Körperverletzung spricht man von einem „,<strong>relativen Antragsdelikt</strong>“ gem. <strong>§ 230 StGB</strong>. Das bedeutet, dass entweder die Staatsanwaltschaft ermittelt, weil ein Strafantrag gestellt wurde, oder weil die <strong>Staatsanwaltschaft</strong> davon ausgeht, dass ein <strong>besonderes </strong><strong>öffentliches Interesse an der Strafverfolgung</strong> besteht. </p><p>Das besondere öffentliche Interesse ist näher in der RistBV <a href="https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/RiStBV-NN261">(Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren</a>) konkretisiert. In Art. 234 Abs. 1 S. 1 RistBV heißt es: </p><p style="padding-left: 40px;"><em>Ein besonderes öffentliches Interesse an der Verfolgung von Körperverletzungen (§ 230 Abs. 1 Satz 1 StGB) wird namentlich dann anzunehmen sein, wenn der Täter einschlägig vorbestraft ist, roh oder besonders leichtfertig oder aus rassistischen, fremdenfeindlichen oder sonstigen menschenverachtenden Beweggründen gehandelt hat, durch die Tat eine erhebliche Verletzung verursacht wurde oder dem Opfer wegen seiner persönlichen Beziehung zum Täter nicht zugemutet werden kann, Strafantrag zu stellen, und die Strafverfolgung ein gegenwärtiges Anliegen der Allgemeineit ist.</em></p><p>Anders als bei einer reinen Strafanzeige bringt man mit einem Strafantrag zum Ausdruck, dass man als <strong>Geschädigter will</strong>, dass eine strafrechtliche Verfolgung der Körperverletzung erfolgt. Deshalb ist ein Strafantrag auch nur vollständig, wenn er <strong>unterzeichnet</strong> wurde. Wurde er nicht unterzeichnet, wird die Staatsanwaltschaft bei fehlendem besonderen öffentlichem Interesse nicht tätig und verweist auf den <strong>Privatklageweg.</strong></p><p><span style="letter-spacing: 0px; color: inherit; font-family: inherit;">Der Strafantrag ist dabei an eine zeitliche Komponente gebunden:</span></p><p>Anders als bei der Verjährung einer Straftat gilt hier, dass ein Strafantrag <strong>innerhalb von drei Monaten</strong> nach der Körperverletzung eingereicht werden muss. Darüber hinaus muss man beachten, dass man einen Strafantrag auch wieder <strong>zurückziehen</strong> kann, wie<strong> § 77d StGB</strong> normiert. Jedoch kann man sich danach nicht mehr umentscheiden, und einen Strafantrag nach einer Rücknahme nochmal stellen. Die Rücknahme ist <strong>unwiderruflich.</strong></p>								</div>
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									<h4><span style="letter-spacing: 0px;">Einstellung der Anzeige gegen Schmerzensgeld</span></h4><p><span style="font-size: 15px; letter-spacing: 0px;">Ereignet sich ein Unfall im Straßenverkehr steigt, die Wahrscheinlichkeit, dass die Staatsanwaltschaft selber von Amts wegen ermitteln wird.</span></p><p>Denn häufig geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass bei der Verfolgung von <strong>Verkehrsdelikten</strong> die <strong>hohe Bedeutung</strong> der <strong>Regelkonformität im Straßenverkehr</strong> ein besonderes öffentliches Interesse begründet. Der Straßenverkehr funktioniert nur dann sicher, wenn sich alle Verkehrsteilnehmer an die Straßenverkehrsregeln halten. Deshalb sei die Sanktionierung von Straßenverkehrsverstößen grundsätzlich im Interesse der Allgemeinheit. </p><p>Das Verfahren kann dann erst eingestellt werden, wenn zum Beispiel nach<strong> § 153a StPO</strong> das öffentliche Interesse dadurch entfällt, dass anstelle einer Strafe eine <strong>Auflage</strong> oder <strong>Weisung</strong> erfüllt wird. </p><p style="padding-left: 40px;"><em>Als Auflagen oder Weisungen kommen insbesondere in Betracht,</em><br /><em>1. zur Wiedergutmachung des durch die Tat verursachten Schadens eine bestimmte Leistung zu erbringen,</em><br /><em>2. einen Geldbetrag zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung oder der Staatskasse zu zahlen,</em><br /><em>3. sonst gemeinnützige Leistungen zu erbringen,</em><br /><em>4. Unterhaltspflichten in einer bestimmten Höhe nachzukommen,</em><br /><em>5. sich ernsthaft zu bemühen, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen (Täter-Opfer-Ausgleich) und dabei seine Tat ganz oder zum überwiegenden Teil wieder gut zu machen oder deren Wiedergutmachung zu erstreben,</em><br /><em>6. an einem sozialen Trainingskurs teilzunehmen oder</em><br /><em>7. an einem Aufbauseminar nach § 2b Abs. 2 Satz 2 oder an einem Fahreignungsseminar nach § 4a des Straßenverkehrsgesetzes teilzunehmen.</em></p><p>Und hier kann eine Strafanzeige im Hinblick auf Ihr Schmerzensgeld sinnvoll sein. Auf Ihre Anzeige hin ermöglicht die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten, dass das Verfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages eingestellt wird. Dabei werden häufig sachnahe, gemeinnützige Einrichtungen (Weißer Ring, Opferhilfen etc.) als Empfänger, aber eben auch Sie als Geschädigter bestimmt. </p><p>Die Staatsanwaltschaft gibt dann einen Geldbetrag vor, der innerhalb einer Frist von <strong>sechs Monaten </strong>geleistet werden muss. Sollte der Beschuldigte diese Zahlung nicht leisten, kommt es <strong>zwingend zur Anklage.</strong></p><p>Damit wird von der Zahlung des Schmerzensgeldes der Fortgang Ihrer Strafanzeige abhängig gemacht, was ein effektives Druckmittel sein kann, wenn sich der Schädiger ansonsten uneinsichtig gezeigt hat. </p><h4><span style="letter-spacing: 0px;">Es kommt zur Anklage: das Adhäsionsverfahren</span></h4><p>Wenn das auf Ihre Anzeige hin eingeleitete Ermittlungsverfahren nicht eingestellt wird, kommt es zu einem Strafbefehl &#8211; einem &#8222;schriftlichen Verurteilung&#8220; &#8211; oder zur Anklage. Wenn die Anklage der Staatsanwaltschaft zugelassen worden ist, kommt es zu einer Hauptverhandlung, in der Sie als Zeuge und Geschädigter befragt werden, der Anklagte die Gelegenheit hat, seine Sicht der Dinge darzustellen und &#8211; soweit vorhanden &#8211; andere Zeugen oder Beweismittel herangezogen werden. </p><p>Bei der <strong>gerichtlichen Aufarbeitung</strong> der Körperverletzung haben Sie die Möglichkeit, Ihre Schmerzengseldansprüche im <em>Adhäsionsverfahren</em> gem. § 403 StPO anzumelden. </p><p>§ 403 StPO lautet:</p><p style="padding-left: 40px;"><em>Der Verletzte oder sein Erbe kann gegen den Beschuldigten einen aus der Straftat erwachsenen vermögensrechtlichen Anspruch, der zur Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte gehört und noch nicht anderweit gerichtlich anhängig gemacht ist, im Strafverfahren geltend machen, im Verfahren vor dem Amtsgericht ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes.</em></p><p>Damit können im Strafverfahren Ihre zivilrechtlichen Ansprüche (Schmerzensgeld und Schadenersatz) geltend gemacht werden. Das Adhäsionsverfahren nennt man auch &#8222;<strong>2-in-1-Verfahren</strong>&#8222;, weil in einem gerichtlichen Strafverfahren sowohl über die Schuld des Täters als auch u.a. über Ihr Schmerzensgeld gerichtlich entschieden wird. </p><p>Der Vorteil für Sie als Geschädigter: Sie müssen nicht noch ein zweites Gerichtsverfahren gegen den Schädiger anstrengen, um ein Urteil für Ihr Schmerzensgeld zu erhalten. So sparen Sie Gerichts- und Prozesskosten und ein zusätzlich, langwieriges Zivilverfahren. </p><p> </p><h4>Nachteile einer Anzeige für Schmerzensgeld </h4><p>Der entscheidende Nachteil, wenn Sie sich für Ihr Schmerzensgeld alleinig auf Ihre Anzeige und das strafrechtliche Ermittlungsverfahren verlassen: die <strong>Dauer des </strong><b>Verfahrens</b>.</p><p>Ein Strafverfahren von Ihrer Anzeige bis zur rechtskräftigen Verurteilung dauert ohne Probleme 1,5 &#8211; 2 Jahre. Häufig sind Geschädigte entnervt und wollen nur noch einen &#8222;Schlussstrich&#8220; ziehen. </p><p>Sie sollten Ihr Schmerzensgeld deshalb immer versuchen, unabhängig von einer Anzeige geltend machen. In den meisten Fällen tritt eine Haftpflichtversicherung ein, die &#8211; mit professioneller Unterstützung an Ihrer Seite &#8211; dazu bewegt werden kann, das Schmerzensgeld innerhalb von<strong> 5-8 Wochen</strong> auszuzahlen, häufig sogar schneller. </p><p> </p><h4>Zusammenfassung</h4><p>Sie müssen keine Anzeige für ein Schmerzensgeld erstatten, es kann jedoch hilfreich sein, um streitige Sachverhalte aufzuklären. Das strafrechtliche Verfahren ist von Ihrem zivilrechtlichen Anspruch auf Schmerzensgeld unabhängig.</p><p>Wir betreuen umfassend Schmerzensgeldmandate, von Verkehrsunfällen, Fahrradunfällen und Hundebissen. Über alle Unfallarten hinaus können wir Ihnen nur dringend empfehlen, Ihr Schmerzensgeld nicht selbst versuchen, mit dem Schädiger oder der gegnerischen Versicherung abzuwickeln. Sie verlieren dabei zumeist viele hundert Euro Schmerzensgeld! </p>								</div>
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