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	<title>Ansprüche nach Unfall Archive - VINQO Rechtsanwälte</title>
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	<description>Die neue Generation der Rechtsberatung</description>
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	<title>Ansprüche nach Unfall Archive - VINQO Rechtsanwälte</title>
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		<title>Ansprüche nach Fahrradunfall &#8211; das steht Ihnen zu!</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 30 Dec 2020 09:00:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Fahrradfahrer gehören zu den gefährdetsten Verkehrsteilnehmern. Jedes Jahr verunglücken ca. 90.000 Fahrradfahrer in Deutschland. Wenn Sie Opfer eines Fahrradunfalls geworden sind, stellt sich für Sie die Frage, welche Ansprüche Sie nach einem Fahrradunfall besitzen. Daher möchten wir Ihnen diese im Folgenden alphabetisch geordnet erläutern. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/ansprueche-nach-fahrradunfall-das-steht-ihnen-zu/">Ansprüche nach Fahrradunfall &#8211; das steht Ihnen zu!</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="vgblk-rw-wrapper limit-wrapper">Fahrradfahrer gehören zu den gefährdetsten Verkehrsteilnehmern. Jedes Jahr <strong>verunglücken</strong> ca. <strong>90.000</strong> Fahrradfahrer in Deutschland. Wenn Sie Opfer eines Fahrradunfalls geworden sind, stellt sich für Sie die Frage, welche <strong>Ansprüche</strong> Sie nach einem Fahrradunfall haben. Daher möchten wir Ihnen diese im Folgenden alphabetisch geordnet erläutern.</p>
<h2>Fahrtkosten</h2>
<p>Nach einem Fahrradunfall erhöhen sich häufig die <strong>Fahrtkosten</strong>. Dazu zählen beispielsweise die Kosten für die <strong>Bahn</strong> oder für einen <strong>PKW</strong>, da man sein eigenes Fahrrad nicht mehr nutzen kann. Zusätzlich müssen gerade nach Verletzungen auch vermehrt Termine wie <strong>Arztbesuche</strong> oder <strong>Krankengymnastikbesuche</strong> wahrgenommen werden. Auch hierfür steht Ihnen ein Ersatz zu, wenn diese Kosten kausal auf dem Fahrradunfall beruhen. Die Kosten sind kausal, wenn Sie ohne den Fahrradunfall nicht entstanden wären. Neben Bustickets oder Taxikosten stehen Ihnen für die Nutzung Ihres PKWs 0,25 € pro Kilometer zu.</p>
<h2>Gutachterkosten</h2>
<p>In manchen Fällen muss vor der <a href="https://vinqo.de/wirtschaftlicher-totalschaden-nach-fahrradunfall/">Reparatur</a> eines Fahrrades zunächst ein Gutachten bezüglich der Reparaturkosten eingeholt werden. Hierfür müssen Sie einen <strong>Sachverständigen aufsuchen</strong>, der sich mit dieser Materie besonders gut auskennt. Sie sind nicht verpflichtet, einen Sachverständigen zu wählen, den Ihnen beispielsweise die gegnerische Versicherung empfohlen hat. In welchen Fällen ein <strong>Kostenvoranschlag</strong> durch eine <strong>Werkstatt</strong> genügt, und in welchen Fällen ein Gutachter beauftragt werden sollten, können Sie <a href="https://vinqo.de/schadensersatz-nach-fahrradunfall-berechnen-gutachten-und-kostenvoranschlag/">hier </a>nachlesen.</p>
<h2>Haushaltsführungsschaden</h2>
<p>Nach einem Fahrradunfall, bei dem Sie schwerer verletzt worden sind, können Sie unter Umständen aufgrund der Verletzungen Ihren <strong>Haushalt</strong> nicht wie gewohnt <strong>führen</strong>. Sie müssen dann entweder Freunde und Familie um <strong>Hilfe</strong> bitten, oder eine Haushaltskraft bestellen. Gemäß <strong>§ 843 Abs. 1 BGB</strong> können die Kosten für die eingestellte Hauskraft, oder eine „<strong>fiktive</strong>“ <strong>Haushaltsführung</strong> als <a href="https://vinqo.de/so-berechnen-sie-ihren-haushaltsfuehrungsschaden-richtig/">Schadensersatzanspruch </a>von dem Unfallverursacher oder seiner Versicherung geltend gemacht werden.</p>
<h2>Heilbehandlungskosten</h2>
<p>Grundsätzlich werden die Heilbehandlungskosten (Zuzahlung für Medikamente, Physiotherapie etc.) durch Ihre <strong>Krankenversicherung</strong> beglichen. Es können aber Ansprüche auf Leistungen bestehen, die die Versicherung nicht im Leistungskatalog aufführt. Eine Behandlung durch einen <strong>Heilpraktiker</strong> muss beispielsweise finanziell dann von der Gegenseite übernommen werden, wenn dieser Heilpraktiker staatlich anerkannt ist und eine Chance auf Linderung oder <strong>Heilung</strong> besteht. (<strong>LG München, Az: 5 O 1837/09</strong>)</p>
<h2>Kostenpauschale</h2>
<p>Grundsätzlich können Sie eine <strong>pauschale Zahlung</strong> dafür verlangen, dass Sie Ihre Schaden abwickeln mussten. Durch einen Fahrradunfall kann Ihnen ein Mehraufwand entstehen. Je nach Aufwand, die Sie aufbringen mussten, um diesen Schaden zu reparieren, kann eine Kostenpauschale von <strong>15 bis 50 €</strong> gefordert werden. Die ständige Rechtsprechung erkennt 25,00 € an.</p>
<h2>Mietfahrrad</h2>
<p>Wenn Ihr Fahrrad beschädigt wurde, und daher nicht mehr genutzt werden kann, können Sie sich ähnlich wie bei einem Autounfall auch ein Fahrrad für die Zeit mieten, in der Ihr Fahrrad in der <strong>Werkstatt</strong> verweilt oder bis Sie ein neues Fahrrad erworben haben. Dabei müssen Sie aber darauf achten, dass das Fahrrad, dass Sie mieten, und Ihr beschädigtes Fahrrad in der gleichen <strong>Preisklasse</strong> liegen.</p>
<h2>Nutzungsausfall</h2>
<p>Den meisten Unfallopfern ist nicht bewusst, dass sie wie bei einem Autounfall auch auf ein Mietfahrrad verzichten können, und stattdessen einen <a href="https://vinqo.de/nutzungsausfall-bei-fahrraedern-und-e-bikes/">Nutzungsausfall </a>verlangen dürfen. Dieser beträgt <strong>pro</strong> <strong>Tag</strong> zwischen<strong> 6 und 10 €</strong>. Der Nutzungsausfall wird für die Zeit bezahlt, in der das eigene Fahrrad in der Werkstatt ist. Wurde das eigene Fahrrad so weit beschädigt, dass keine Reparatur mehr möglich oder wirtschaftlich ist, wird Ihnen zumindest Nutzungsersatz für 14 Tage gezahlt.</p>
<h2>Persönlicher Sachschaden</h2>
<p>Hierunter versteht man alles, was bei dem Unfall an persönlichen Eigentum neben dem Fahrrad noch beschädigt wurde. Beispielsweise fallen hierunter eine zerstörte <strong>Jeans</strong>, aber auch die Kosten für einen neuen <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-ohne-helm-bekomme-ich-trotzdem-schmerzensgeld/">Fahrradhelm</a>. Auch wenn ein technisches Gadget wie Ihr Smartphone bei dem Unfall zerstört wurde, können Sie hierfür <strong>Ersatz</strong> verlangen. Dabei können Sie entweder einen Anspruch auf Reparatur geltend machen, oder sich die <strong>Reparaturkosten</strong> auszahlen lassen. Sollte es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handeln, beispielsweise weil das Smartphone bereits ein paar Jahre älter ist, und die Reparaturkosten den Wert des Smartphones übersteigen, können Sie den Zeitwert als Schaden geltend machen.</p>
<h2>Reparaturkosten</h2>
<p>Reparaturkosten und Sachschaden sind eng miteinander verbunden. Wie unter persönlichen Sachschaden dargestellt können Sie entweder die Reparaturkosten ersetzt verlangen oder die Reparatur verlangen. Grundsätzlich gilt zwar die Regel, dass Reparaturkosten nur verlangt werden dürfen, wenn diese den Wert des Gegenstandes nicht überschreiten. Genauso wie bei einem Auto gilt hier aber auch, dass die Reparaturkosten ausnahmsweise <strong>130 % des Zeitwerts</strong> des Gegenstandes<strong> betragen</strong> dürfen. Die wird mit dem Integritätsinteresse des Eigentümers begründet</p>
<h2>Schmerzensgeld</h2>
<p>Unter dem Schmerzensgeld versteht man den Ersatz für immaterielle Schäden, wie zum Beispiel körperliche und psychische Beeinträchtigungen. Gerade aufgrund der hohen Unfallgefahr, und der schwere der Verletzungen, können hier relativ Hohe Zahlung realisiert werden. Das <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeld-fuer-prellung-nach-fahrradunfall/">Schmerzensgeld</a> soll dabei eine Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion besitzen. Seine Höhe bemisst sich dabei an der Schwere der Verletzungen.  Weitere Faktoren finden Sie <a href="https://vinqo.de/das-sind-die-wichtigsten-faktoren-fuer-die-hoehe-ihres-schmerzensgeld/">hier</a>.</p>
<h2>Verdienstausfall</h2>
<p>Wenn Sie durch den Unfall so schwer verletzt wurden, dass Sie für einen gewissen Zeitraum keine Arbeit ausüben können, haben Sie einen Anspruch auf Ersatz des Dienstausfalles. In den ersten sechs Wochen zahlt in der Regel der <strong>Arbeitgeber</strong> Ihren Lohn weiter. Nach sechs Wochen erhalten Sie hingegen ein <strong>Krankengeld</strong> durch Ihre <strong>Krankenkasse</strong>, beziehungsweise bei einem Wegeunfall durch die Unfallversicherung Ihres Arbeitgebers.  In diesem Fall haben Sie nach einem Fahrradunfall einen Anspruch auf Zahlung der <strong>Differenz</strong> zwischen dem normalen Lohn, und dem gezahlten Krankengeld.</p>
<p>Sollten Sie Selbstständiger sein, wird die Berechnung des Dienstausfalles und des Gewinnes ein wenig komplizierter. Mehr dazu finden Sie hier: <a href="https://vinqo.de/verdienstausfall-und-entgangener-gewinn-als-selbststaendiger-bei-verletzung/">Entgangener Gewinn als Selbstständiger</a></p>
<h2>Wertverlust</h2>
<p>Wenn Ihr Fahrrad beschädigt und repariert wurde, kann es trotzdem auch nach der Reparatur weniger Wert sein, als vor der Reparatur. Auch hier sind erneut parallelen zu einem Auto nach einem Unfall zu ziehen: Dadurch, dass ein <strong>Unfallwagen</strong> auf dem markt weniger wert ist, als ein unfallfreier Wagen, entsteht ein <strong>merkantiler Minderwert</strong>.</div>
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		<title>Wann erhalte ich Nutzungsausfall nach einem Verkehrsunfall?</title>
		<link>https://vinqo.de/wann-erhalte-ich-nutzungsausfall-nach-einem-verkehrsunfall/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 11 Oct 2020 11:48:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wenn Ihr Auto nach einem Verkehrsunfall nicht mehr verkehrssicher, haben Sie bis zur Reparatur Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung. Doch wie ist die Rechtslage, wenn Sie das Auto nicht reparieren lassen oder ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt? </p>
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				<div class="elementor-widget-container">
									<p>Wenn Ihr Auto nach einem <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall/">Verkehrsunfall</a> nicht mehr verkehrssicher ist, wird er zumeist in einer Werkstatt repariert. Für den Zeitraum, in dem Sie Ihr Auto dann nicht nutzen können, können Sie entweder einen <b>Mietwagen </b>in Anspruch nehmen oder <b>Nutzungsausfall (Nutzungsausfallentschädigung)</b> geltend machen. Im Folgenden erklären wir Ihnen, wann Sie Anspruch auf Nutzungsausfall haben und wie der Nutzungsausfall errechnet wird.</p>								</div>
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									<h2>Wann bekomme ich Nutzungsausfall nach einem Verkehrsunfall?</h2><p>Voraussetzung für einen Nutzungsausfallsersatzanspruch ist zunächst, dass der Unfallgegner schadensersatzpflichtig ist. Die Schadensersatzpflichtigkeit nach einem Verkehrsunfall ergibt sich regelmäßig aus<a href="https://dejure.org/gesetze/StVG/18.html"> <b>§§ 7, 18 StVG </b></a>oder aus<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html"><b> § 823 BGB</b></a>.</p><p>Für einen Schadensersatzanspruch aus <b>§§ 7, 18 StVG</b> reicht es aus, dass mit dem Kfz des Anspruchsgegners ein Schadensfalls bei Betrieb des Kfz entstanden ist. Für einen Anspruch aus<b> § 823 BGB </b>muss hingegen dem Unfallgegner eine deliktische Handlung, beziehungsweise eine <b>Sorgfaltspflichtverletzung </b>zu Last gelegt werden können. Welche der haftungsbegründenden Normen einschlägig ist, spielt für Ihren Schadenersatz eine untergeordnete Rolle, solange einer der Tatbestände vorliegt.</p><p>Jedoch muss im Hinblick auf den Nutzungsausfallsersatz differenziert werden, ob es zu einer tatsächlichen Reparatur kommt, ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, oder fiktiv abgerechnet wird<span style="font-size: 1rem;">.  </span></p><p><span style="color: var( --e-global-color-vamtam_accent_1 ); font-family: var( --e-global-typography-vamtam_h2-font-family ), Helvetica, Sans-serif; font-size: var( --e-global-typography-vamtam_h2-font-size ); font-style: var( --e-global-typography-vamtam_h2-font-style ); font-weight: var( --e-global-typography-vamtam_h2-font-weight ); letter-spacing: var(--vamtam-h2-letter-spacing-desktop,normal); text-transform: var( --e-global-typography-vamtam_h2-text-transform ); word-spacing: var( --e-global-typography-86432a1-word-spacing );">Auto wird tatsächlich repariert</span></p><p>Wenn der Wagen tatsächlich repariert wird, steht Ihnen für diesen Nichtnutzungszeitraum ein <b>Nutzungsersatz </b>grundsätzlich zu. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass es sich bei der Nichtnutzbarkeit Ihres Wagens um einen <b>Vermögensschaden </b>handelt. Damit drückt die Rechtsprechung aus, dass bei einem Kfz die Nutzbarkeit einen geldwerten Vorteil darstellt. Wenn ein Geschädigter auf einen Mietwagen verzichtet, würde er somit „in die Tasche“ des Schädigers sparen.</p><p>Sie können dann eine tägliche Nutzungsausfallentschädigung verlangen, bis Ihr Auto <strong>tatsächlich in der Werkstatt repariert</strong> wurde. Wenn die Reparatur länger dauert, als zu Beginn angenommen, wirkt sich das nicht negativ auf Ihren Nutzungsausfallersatzanspruch aus.</p><p>Ein Ersatz des Nutzungsausfalls entfällt jedoch, wenn dieser nicht zu einer „fühlbaren wirtschaftlichen Beeinträchtigung“ führt. Hierfür muss grundsätzlich ein potentieller <b>Nutzungswille </b>und eine <strong>Nutzungsmöglichkeit</strong> bestehen. Diese <strong>entfallen</strong> beispielsweise jedoch, wenn:  </p><ul><li>dem Geschädigten ein Zweitfahrzeug gehört, dass er nutzen kann.</li><li>der Geschädigte den Wagen nicht nutzen kann, weil er zu verletzt zum Autofahren ist.</li><li>der Geschädigte den Wagen nicht nutzen will, weil er sich beispielsweise im Urlaub ist.</li></ul><div> </div><p>Die Rechtsprechung hat diese Ausnahmen etabliert, weil in diesen Fällen die Nichtnutzbarkeit für den Geschädigten „nicht fühlbar“ ist.</p><p>Der Anspruch des Nutzungsausfall steht Ihnen übrigens auch dann zu, wenn Sie gar nicht Eigentümer, sondern nur <a href="https://vinqo.de/autounfall-mit-leasingwagen-ansprueche-als-leasingnehmer/" target="_blank" rel="noopener">Leasingnehmer </a>des Wagens sind. Denn innerhalb eines Leasingvertrages steht trotzdem Ihnen das wirtschaftliche Nutzungsrecht zu, nicht dem Leasinggeber.</p><p>Sollte Ihnen für die Zeit der Nichtnutzbarkeit ein Wagen von einem Dritten unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, können Sie nach Ansicht der Rechtsprechung trotzdem einen Nutzungsausfall geltend machen, da der Dritte Sie unterstützen wollte, und nicht den Unfallverursacher aus der Haftung befreien will.</p><p> </p>								</div>
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									<h2>Wagen wird nicht repariert, weil ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt</h2><p>Wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, kann der Unfallgegner einer tatsächlichen Reparatur unter Hinweis auf das Wirtschaftlichkeitsgebot widersprechen.</p><p>So heißt es in § 251 Abs. 2 S. 1:</p><p style="padding-left: 40px;"><em>Der Ersatzpflichtige kann den Gläubiger in Geld entschädigen, wenn die Herstellung nur mit unverhältnismäßigen Aufwendungen möglich ist.</em></p><p>In diesem Fall wird Ihnen als Geschädigten nur der Wiederbeschaffungswert Ihres Wagens ausgezahlt. Jedoch kann Ihnen auch bei einem wirtschaftlichen Totalschaden ein Anspruch auf Nutzungsausfallersatz zustehen. Dieser wird jedoch zumeiest auf <strong>10 &#8211;</strong><b>14 Tage</b> begrenzt. Es wird allgemein davon ausgegangen, dass bei einem wirtschaftlichen Totalschaden es zunächst einen Tag dauert, bis der Sachverständige einen wirtschaftlichen Totalschaden festgestellt hat, dann ein bis zwei Tage eine Bedenkfrist läuft, ob der Wagen auf eigene Kosten repariert werden soll und schlussendlich 10-12 Tage zur Wiederbeschaffung eines neues Wagens vergehen. Für diesen Zeitraum wird dann ein Nutzungsausfall gewährt. Kleinere Abweichungen, z.B. für die Ermittlung des Schadens durch einen Sachverständigen, bereiten zumeist keine Probleme.</p><p>Zusätzlich zu beachten ist, dass ein Nutzungsausfall <u>nur</u> dann gezahlt wird, wenn tatsächlich ein <strong>Ersatzfahrzeug</strong> angeschafft worden ist, und dieses dann für <strong>mindestens ein halbes Jahr</strong> genutzt wurde. Denn nur dann kann auch auf den <strong>Nutzungswillen,</strong> der, wie oben gezeigt, zwingende Voraussetzung für einen Nutzungsausfall ist, geschlossen werden.  </p><h2>Sie lassen sich die Reparaturkosten auszahlen (fiktive Abrechnung)</h2><p>Manche Autofahrer wollen nach einem Verkehrsunfall den Wagen nicht reparieren lassen, wenn er noch verkehrstauglich ist, sondern sich vielmehr den <a href="https://vinqo.de/reparaturkosten-nach-unfall-auszahlen-lassen/" target="_blank" rel="noopener">Betrag</a>, der zur Reparatur eigentlich notwendig wäre, von der gegnerischen Versicherung <a href="https://vinqo.de/reparaturkosten-nach-unfall-auszahlen-lassen/" target="_blank" rel="noopener">auszahlen </a>lassen. Diese Möglichkeit hängt zwar von weiteren Umständen ab, aus ihr ergeben sich aber weitere Besonderheiten für das Verlangen des Nutzungsausfalls:</p><p>Grundsätzlich hat der BGH bereits seit 1976 festgehalten, dass bei einer fiktiven Reparaturabrechnungsgrundlage grundsätzlich <b>kein Nutzungsausfall </b>gefordert werden kann. Wenn der Wagen nicht soweit beschädigt ist, dass er nicht zwangsläufig repariert werden muss, kann er auch weiter genutzt werden. Wenn sich der Geschädigte hingegen einen anderen Wagen zulegt, kann er den Nutzungsausfall ab dem Tag, an dem Ihn der neue Wagen zur Verfügung steht, nicht mehr geltend machen.</p><p>Wenn sich jedoch der Geschädigte <b>vorbehält</b>, die Reparatur eigenständig günstig durchzuführen, und sich hierfür die Reparaturkosten auszahlen lässt, kann ihm für die Dauer, die er den Wagen nicht nutzen kann, auch ein Nutzungsausfallsersatz zustehen. (<strong>v</strong><b>gl. OLG Düsseldorf, 25.04.2005, Az.: I -1 U 210/04; OLG München, 13.09.2013, Az.: 10 U 859/13</b>)</p><h2>Wieviel Nutzungsausfallentschädigung erhalte ich?</h2><p>Die Höhe des Nutzungsausfallersatzes ergibt sich grundsätzlich aus den Wertmaßstäben des Marktes für eine entgeltliche Gebrauchsüberlassung. Dabei wird zumeist innerhalb einer Tabelle verglichen, was ein vergleichbarer Mietwagen für den Zeitraum gekostet hätte. Dieser Wert wird dann noch um die „Gewinnspanne“ des Autovermieters bereinigt.</p><p>In der Praxis wird für die Höhe eine Tabelle genutzt, in der Ihr beschädigtes Fahrzeug einer Klasse von „A“ bis „L“ zugeteilt wird. Wenn der Wagen zwar einer dieser Klassen zugeordnet werden kann, jedoch älter als fünf Jahre ist, wird er eine Klasse abgestuft.</p><p>Diese Tabelle enthält dann den Marktmaßstab, sodass</p><ul><li>die Klasse „A“ einen Wert von<b> 27 € pro Tag </b>ausweist,</li><li>die Klasse „L“ hingegen einen Wert von<b> 99 € pro Tag</b>.</li></ul><p>Diese Werte werden dann mit der Zeit, die Sie Ihren Wagen nicht nutzen konnten, ersetzt. In der Regel wird Ihnen die Klassifizierung Ihres Wagens durch den Sachverständigen mitgeteilt.</p>								</div>
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									<h2>Fazit</h2><p>Der Nutzungsausfall gehört zum kleinen &#8222;Einmaleins&#8220; der Schadensregulierung. Wenn Sie auf einem Mietwagen verzichten, bietet sich die Geltendmachung dieser Schadensersatzposition an. Zwingende Voraussetzung, egal ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, tatsächlich repariert wird oder fiktiv abgerechnet werden soll, ist jedoch immer der <strong>Nutzungswille</strong> und die <strong>Nutzungsmöglichkeit</strong>.</p>								</div>
				</div>
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		</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/wann-erhalte-ich-nutzungsausfall-nach-einem-verkehrsunfall/">Wann erhalte ich Nutzungsausfall nach einem Verkehrsunfall?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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