Schlagwort: Ansprüche beziffern
Schmerzensgeld nach Autounfall ohne Anwalt erhalten
Grundsätzlich muss das Schmerzensgeld, um seiner Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion gerecht zu werden, „angemessen“ sein. Die Angemessenheit stellt dabei einen „auslegungsbedürftigen Rechtsbegriff“ dar. Fest steht nur: Je schwerer die Verletzung ist, desto höher soll das Schmerzensgeld sein.
Schmerzensgeld für Prellung nach Fahrradunfall
Orientierungspunkte für die Angemessenheit ergeben sich aus den Schmerzensgeldtabellen. Dabei handelt es im Urteilslisten, die die Höhe von Schmerzensgeldern bei bestimmten Verletzungsbildern festlegen. Denn gemäß § 287 ZPO ist die Höhe eines Schmerzensgeldes der „freien Würdigung“ des Gerichts und des entscheidenden Richters überlassen.