Schlagwort: Ansprüche beziffern

Schmerzensgeld nach Autounfall ohne Anwalt erhalten

Grundsätzlich muss das Schmerzensgeld, um seiner Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion gerecht zu werden, „angemessen“ sein. Die Angemessenheit stellt dabei einen „auslegungsbedürftigen Rechtsbegriff“ dar. Fest steht nur: Je schwerer die Verletzung ist, desto höher soll das Schmerzensgeld sein.

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Schmerzensgeld für Prellung nach Fahrradunfall

Orientierungspunkte für die Angemessenheit ergeben sich aus den Schmerzensgeldtabellen. Dabei handelt es im Urteilslisten, die die Höhe von Schmerzensgeldern bei bestimmten Verletzungsbildern festlegen. Denn gemäß § 287 ZPO ist die Höhe eines Schmerzensgeldes der „freien Würdigung“ des Gerichts und des entscheidenden Richters überlassen.

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