Schlagwort: Anspruch verfällt

Wie lange habe ich Anspruch auf ein Schmerzensgeld?

Unter Verjährung versteht man im Zusammenhang mit Schmerzensgeld, dass nach Ablauf der Verjährungsfrist der Anspruch nicht mehr geltend gemacht werden kann. Sie sind zwar nicht gezwungen, direkt am gleichen Tag Ihre Schmerzensgeldansprüche anzumelden, aber nach dem Ablauf einer gewissen Zeit darf der Gegner oder seine Versicherung die Zahlung verweigern.

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