Entschädigung nach Flugverspätung erhalten
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Häufige Rechtsfragen zur Entschädigung bei Flugverspätung und Flugausfall
Wenn Flüge sich verspäten oder gar annulliert werden, kann dies die Urlaubsfreuden merklich vermindern. Dieses Horrorszenario erleben jährlich tausende Reisende. Um diesen Ärger zumindest im Ansatz zu kompensieren, stehen Ihnen als Fluggast in einem solchen Fall Ansprüche zu, welche Ihnen die Unannehmlichkeiten der Reise wieder ausgleichen.
Dies verspricht die geltende Fluggastrechteverordnung EG Nr. 261/2004 der EU. Sind Sie also Passagier einer Airline, welche innerhalb der EU startet, landet oder lediglich ihren Sitz in der EU hat, können Sie sich auf die darin benannten Rechte stützen. Dies gilt im Übrigen für jede Art von Flug, sei es ein Flug innerhalb einer Pauschalreise oder doch eine separat gebuchte Beförderung.
Doch nicht jede Flugverspätung bedeutet auch im Umkehrschluss eine Entschädigung. Die Fluggastrechteverordnung bestimmt in Art. 5 und 6., dass ein Anspruch erst bei vollständiger Annullierung oder einer Verspätung ab zwei Stunden möglich ist. Hierbei spielt auch die geplante Distanz von Abflug- und Ankunftsort eine entscheidende Rolle bei der Frage, wie groß die Verspätung konkret sein muss.
Beispielhaft reichen bei Flügen innerhalb der EU und einer Kilometeranzahl von höchstens 1.500 Kilometern bereits zwei Stunden als Verspätung aus. Dahingegen muss bei einer Distanz von mehr als 3.500 Kilometern bereits eine vierstündige Verzögerung vorliegen.
Ein Blick auf die Uhr und eine sorgfältige Dokumentation sind daher in jedem Fall von Vorteil! Lassen Sie sich zudem eine Dokumentation über die Flugverspätung oder den Flugausfall von der Airline am Flughafen aushändigen und bewahren Sie diese gut auf.
Wie hoch eine Entschädigung letztlich ausfällt, bestimmt sich nach den Umständen Ihres konkreten Einzelfalls. Daneben beschreibt die Fluggastrechteverordnung in Art. 7 Richtwerte, welche eine erste Orientierungshilfe darstellen. So kann Ihnen ein Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 250,00 € zustehen, soweit sich Ihr Reiseziel bis zu 1500 Kilometer von Ihrem Abflugsort entfernt befindet. Bei einer Distanz von über 3500 Kilometern kann die Erstattung sogar bis zu 600,00 € betragen. Allerdings muss die Verspätung hier mindestens vier Stunden betragen.
Unter Umständen kann Ihnen neben dieser Entschädigung noch eine Erstattung der Kosten des Fluges zustehen. Möglich ist auch die Erstattung der Umbuchung zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu Ihrem Reiseziel, etwa soweit Ihr Flug vor Urlaubsbeginn annulliert wurde. Daneben stehen Ihnen bereits vor Ort gewisse Betreuungsleistungen zu. So hat Ihnen die Fluggesellschaft ab einer längeren Verspätungszeit eine Verpflegung mit Essen und Trinken kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Im Zweifel hat sie sogar eine Hotelunterbringung zu erstatten.
So eindeutig diese Regelungen auch klingen mögen – in der Realität zeigt sich leider, dass Recht haben und Recht bekommen zwei verschiedene Dinge sind. Viele Fluggesellschaften versuchen, Ihr Recht auf Entschädigung zu umgehen, indem sie die Ansprüche abstreiten oder schlicht nicht reagieren. Gerade Billigairlines versuchen sich oft aus der Affäre zu ziehen, indem sie sich dem Laien gegenüber auf einen „außergewöhnlichen Umstand“ berufen. Dieser kann Ihren Anspruch in Einzelfällen vereiteln, liegt aber weitaus seltener vor, als es die Airlines angeben. Dennoch schaffen sie es mit dieser Methode, eine Vielzahl von Entschädigungsansprüchen unbegründet abzuwehren.
Daher ist auch in Fällen der Flugverspätung fachkundiger Rat einzuholen, damit Ihre Ansprüche erfolgsversprechend durchgesetzt werden können.
So kommen Sie zu Ihrem Recht.
1. Kostenfreie Erstberatung

Melden Sie Ihr Anliegen in 2 Minuten online und wir kontaktieren Sie telefonisch, um Ihren Fall in Ruhe zu besprechen. Das Telefonat ist zu 100% kostenfrei und unverbindlich.
- Ersteinschätzung der Erfolgsaussichten
- Rechtliche Erstbeurteilung
- Besprechung der nächsten Schritte
2. Unterlagen übersenden

Sie erhalten sofort nach dem Telefonat den Zugang zu Ihrer Onlineakte. So können Sie schnell und bequem die Unterlagen Ihres Falls abfotografieren und hochladen.
- Kostenfreie Rechtsschutzanfrage
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- Darstellung von Risiken und Kosten
3. Zurücklehnen und Entspannen

Anschließend übernehmen wir alle weiteren Schritte und den Schriftverkehr für Sie, um Ihr Anliegen möglichst schnell und – soweit möglich – außergerichtlich zu lösen.
- Alle Schreiben in Echtzeit einsehbar
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- Lösungsorientiert statt Konfrontation
Transparente Kosten
Mit VINQO haben Sie die Wahl zwischen klassischen Gebühren und risikofreier Kostendeckung. Wir setzen Ihr Recht unabhängig vom Einkommen für Sie durch.
Rechtsschutz-
versicherung
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- Kein Kostenrisiko
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Wenn Sie über eine Rechtsschutz-versicherung verfügen, holen wir für Sie kostenfrei die Deckungszusage ein. Ist in Ihrem Vertrag eine Selbstbeteiligung vereinbart, fällt diese ggfs. an.
Risikofreies Erfolgshonorar
- 15-30% Erfolgshonorar inkl. Mwst.
- Kein Kostenrisiko
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Bei einem Erfolgshonorar tragen wir alle Rechtskosten. Nur wenn wir für Sie erfolgreich sind, erhalten wir einen Anteil der Forderung. Das Angebot ist noch nicht in allen Fällen verfügbar.
Klassisch nach dem RVG
- Gesetzlich geregelte Gebühren
- Für alle Rechtsprobleme
- Erstattung der Gebühren
Die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) steht Ihnen in allen Rechtsgebieten offen. Die Kosten richten sich dabei zumeist nach dem Gegenstandswert.
Unsere Angebote im Reiserecht
- Geltendmachung von Reisemängel
- Schadenersatz bei Pauschalreise
- Kosten bei Stornierung zurückholen
- Reiseminderung durchsetzen
- Entschädigung bei Flugverspätung
- Kosten für Hotel, Taxi etc. geltend machen
- Schadenersatz für verlorenes Gepäck
- Kosten für Ersatzbeschaffung durchsetzen
FAQ – Häufige Fragen
Wir legen großen Wert auf eine transparente und risikofreie Kostenstruktur für unsere Mandanten. Entweder wird ein Erfolgshonorar, eine Pauschalzahlung oder eine Kostenübernahme mit Ihrer Rechtsschutzversicherung vereinbart.
Im Bereich Verkehr & Schaden erhalten wir neben den Rechtsverfolgungskosten von der Gegenseite im Erfolgsfall nur 15% inkl. MwSt. des erstrittenen Schmerzensgeldes. Sollten wir für Sie nicht erfolgreich sein, übernehmen wir die bis dahin angefallenen Rechtskosten für Sie. Für Rechtsschutzversicherte mit Deckung fällt das Erfolgshonorar nicht an.
Die Antwort lässt sich mit drei Worten beantworten: Spezialisierung. Daten. Technik.
Wir bearbeiten ausschließlich Rechtsgebiete, auf die wir uns durch hunderte oder tausende Fälle spezialisiert haben.
Zusätzlich arbeiten wir hochgradig datengetrieben. Wir überlassen den Erfolg Ihres Falls nicht dem bloßen Bauchgefühl, sondern stellen mit unseren Datenbanken sicher, dass wir alle Fakten in Ihrem individuellen Fall vorliegen haben, um ein bestmögliches Ergebnis erzielen zu können.
Darüber hinaus sind wir überzeugt, dass Transparenz für Vertrauen unverzichtbar ist. Deshalb können Sie alle Schritte in unserer Onlineakte 24/7 einsehen und sensible Informationen verschlüsselt hochladen.
Ja, Sie haben sogar eine gesamte Teameinheit, die für Ihren Fall verantwortlich ist, sodass Sie stets einen gut erreichbaren und kompetenten Ansprechpartner an Ihrer Seite haben.