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Reise storniert? Jetzt Zahlungen zurückholen!

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Häufige Rechtsfragen bei einer Reisestornierung

Viele Probleme einer Urlaubsreise entstehen schon weit bevor die eigentliche Pauschalreise überhaupt angetreten werden kann. Oft kommt es aufgrund einer Stornierung schon gar nicht erst zum Antritt der Reise, obwohl Sie diese bereits gebucht und ggf. schon gezahlt haben.

Stornierung durch den Reiseveranstalter

Eine Stornierung auf Seiten des Veranstalters ist dabei nicht ohne weiteres möglich. Denn ein Reisevertrag ist – wie die meisten anderen Verträge auch – ein gegenseitiger Vertrag und daher auch nur im Einverständnis beider Seiten abzuändern oder gar aufzuheben.

Von diesem Prinzip bestehen allerdings reiserechtliche Ausnahmen, so dass der Veranstalter die Reise in bestimmten Fällen einseitig stornieren kann.

So liegt es unter anderem bei Pauschalreisen, welche eine gewisse Mindestanzahl an Teilnehmern erfordern. Nach § 651h Abs. 4 BGB ist hierfür Voraussetzung, dass eine genaue Mindestteilnehmeranzahl bereits vor Buchung auch mit Ihnen besprochen und vereinbart wurde. Je nach geplanter Reisedauer muss der Veranstalter Sie früh genug von der Stornierung unterrichten. Ist etwa eine sechstätige Reise geplant, so muss eine Mitteilung bis 20 Tage vor Reisebeginn erfolgen. Beträgt die Reisedauer weniger als zwei Tage, ist eine weitaus kürzere Mitteilungsfrist von 48 Stunden vor Reisebeginn einzuhalten.

Einen weiteren Grund stellen unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände dar. Dies liegt beispielhaft vor, wenn sich eine Naturkatastrophe in Ihrem Zielort ereignet hat, denn hierauf haben weder Sie noch der Veranstalter einen Einfluss.

Letztlich kann auch ein wichtiger Grund zur Kündigung des Veranstalters im Sinne des § 314 BGB berechtigen. Dieser besondere Ausnahmefall muss genauestens dargelegt werden und könnte allenfalls Erfolg haben, soweit gravierende Pflichten des Reisevertrags durch Sie verletzt worden sind, so beispielhaft bei der Beschädigung von Hoteleigentum.

Folge einer wirksamen Reisestornierung ist, dass der Reiseveranstalter nach § 651h Abs. 4 seinen eigenen Anspruch auf die Zahlung des Reisepreises verliert. Wurde dieser bereits entrichtet, hat er Ihnen den gesamten Preis spätestens innerhalb von 14 Tagen rückzuerstatten.

Sollte die Reise unbegründet oder unzulässig storniert worden sein, so steht ihnen unter Umständen neben der Rückerstattung des Preises auch ein Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu. Hier kommt es allerdings auf die Feinheiten Ihres konkreten Falls an, insbesondere auf die Frage, ob Ihnen ein tatsächlicher Schaden entstanden ist. Eine genaue rechtliche Einschätzung ist in diesen Fällen unabdinglich.

Welche Rechte habe ich, wenn ich die Reise storniere?

Aber auch Sie können eine Reise dem Reiseveranstalter gegenüber stornieren. Allerdings bestehen hierbei weniger strenge Regelungen.

So können Sie gem. § 651h BGB jederzeit und ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Allerdings kann der Reiseveranstalter aufgrund Ihrer Stornierung eine angemessene Entschädigung verlangen. Dies können beispielsweise die tatsächlichen Aufwendungen sein, die anfallen, weil der Veranstalter keine weitere Person für diese Reise mehr finden kann.

Wie hoch diese Zahlung ausfällt, muss am Einzelfall ermittelt werden. Oft ist eine Entschädigung jedoch bereits bei Vertragsschluss als Pauschale vereinbart. Abhängig von der vereinbarten Höhe entspricht dies ggfs. gesetzlichen Vorgaben und ist daher zulässig. Eine Entschädigung entfällt allerdings, soweit Sie geltend machen, dass außergewöhnliche Umstände am Reiseziel vorherrschen. Diese Regelung ist spiegelbildlich zu der bereits benannten Stornierung des Veranstalters zu sehen. Auch für Sie ist ein solcher Fall nur in besonderen Fällen rechtlich zulässig.

Die Reisestornierung ist insbesondere während der Corona Pandemie von hoher Relevanz. Aufgrund der Corona-Pandemie sehen sich immer mehr Veranstalter und Reiseanbieter dazu gezwungen Reisen anzubieten, deren Durchführung wegen unsicherer nationaler und internationaler Ländervorgaben nicht gesichert werden kann. Viele Reiseveranstalter bieten dann anstelle einer Rückerstattung die Vergabe von Gutscheinen an, welche innerhalb einer bestimmten Zeit wieder beim selben Veranstalter eingelöst werden müssen um nicht zu verfallen. Diese Angeobte sollten Sie keinesfalls akzeptieren! Ihnen steht immer ein Wahlrecht zu, ob sie lieber eine Rückerstattung wünschen oder der Gutschein Ihren Anforderungen entspricht.

Stornierungen, insbesondere auf Seiten des Kunden, sind immer ärgerlich. Ob eine Stornierung tatsächlich zulässig erfolgte, ist für den Laien nicht immer sicher zu ermitteln. Nutzen Sie deshalb gerne unsere kostenfreie Ersteinschätzung!

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FAQ – Häufige Fragen

Wir legen großen Wert auf eine transparente und risikofreie Kostenstruktur für unsere Mandanten. Entweder wird ein Erfolgshonorar, eine Pauschalzahlung oder eine Kostenübernahme mit Ihrer Rechtsschutzversicherung vereinbart.

Im Bereich Verkehr & Schaden erhalten wir neben den Rechtsverfolgungskosten von der Gegenseite im Erfolgsfall nur 15% inkl. MwSt. des erstrittenen Schmerzensgeldes. Sollten wir für Sie nicht erfolgreich sein, übernehmen wir die bis dahin angefallenen Rechtskosten für Sie. Für Rechtsschutzversicherte mit Deckung fällt das Erfolgshonorar nicht an.

Die Antwort lässt sich mit drei Worten beantworten:  Spezialisierung. Daten. Technik.

Wir bearbeiten ausschließlich Rechtsgebiete, auf die wir uns durch hunderte oder tausende Fälle spezialisiert haben.

Zusätzlich arbeiten wir hochgradig datengetrieben. Wir überlassen den Erfolg Ihres Falls nicht dem bloßen Bauchgefühl, sondern stellen mit unseren Datenbanken sicher, dass wir alle Fakten in Ihrem individuellen Fall vorliegen haben, um ein bestmögliches Ergebnis erzielen zu können. 

Darüber hinaus sind wir überzeugt, dass Transparenz für Vertrauen unverzichtbar ist. Deshalb können Sie alle Schritte in unserer Onlineakte 24/7 einsehen und sensible Informationen verschlüsselt hochladen.

Ja, Sie haben sogar eine gesamte Teameinheit, die für Ihren Fall verantwortlich ist, sodass Sie stets einen gut erreichbaren und kompetenten Ansprechpartner an Ihrer Seite haben.

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