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Rechtsanwälte
für Strafrecht

Wenn es ums Ganze geht.
RAAltergott
Rechtsanwalt
Max Altergott
VINQO BEKANNT AUS

Ausgezeichneter Mandantenservice.

Unser wichtigster Maßstab.
Erfahrungen & Bewertungen zu VINQO

Deshalb sollten Sie sich
anwaltlich verteidigen lassen

Führerscheinentzug droht

Für Straftaten im Straßenverkehr kann nicht nur gem. § 44 StGB ein Fahrverbot drohen, sondern auch die Fahrerlaubnis entzogen werden. 

Ermittlungsakte einsehen

Für eine bestmögliche Verteidigung ist die vollständige Einsichtnahme in die Ermittlungsakte erforderlich. Dieses Akteneinsichtsrecht steht nur einem Strafverteidiger zu.

Beweisverwertung überprüfen

Häufig stützen sich Straftaten ohne unmittelbar Geschädigte auf Ihre Spontanaussagen. Erfolgte keine vollständige Belehrung, dürfen die Aussagen u.U. nicht verwertet werden.

Vorstrafen gefährden den Beruf

Eine Straftat kann bei Berufsbezug (z.B. bei Vermögensdelikten, Verkehrsdelikten etc.) Auswirkungen auf Ihren gegenwärtigen oder zukünftigen Arbeitsplatz haben.

Herausgabe bei Sicherstellung

Abhängig vom Tatvorwurf kann die vorzeitige Herausgabe nach einer Sicherstellung / Beschlagnahme erwirkt werden. Dies muss jedoch sorgsam abgewogen werden.

Vorzeitige Einstellung

Das Ziel der Strafverteidigung sollte die frühestmögliche Einstellung eines Strafverfahrens sein. Durch frühzeitige Maßnahmen können die Weichen hierfür gestellt werden.

So gehen Sie jetzt am besten vor
1. Kostenfreien Rückruf erhalten

Wir rufen Sie schnellstmöglich an und besprechen 100% kostenfrei und unverbindlich das weitere Vorgehen mit Ihnen.

2. Schweigen & Akteneinsicht

Wenn Sie eine Verteidigung wünschen, erhalten Sie sofort nach dem Telefonat den Zugang zu Ihrer Onlineakte, um Dokumente hochladen zu können und alle eingehenden und ausgehenden Schreiben im Blick zu haben.

3. Verteidigungsstratgie erarbeiten

Für die Verteidigung und die kostenfreie Einholung der Deckungszusage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung können Sie die Vollmacht bequem online unterzeichnen.

Ihre Vorteile mit VINQO

1. Regional. Digital.

Wir verteidigen Sie von Beginn an in ganz NRW und in Berlin in allen Instanzen. Alle Dokumente können Sie daneben bequem in Ihrer Onlineakte einsehen.

2. Uns vertrauen die Größten.

Wir führen als Partnerkanzlei mehrerer Rechtsschutzversicherungen strafrechtliche Mandate in ganz Deutschland.

3. Erfahren. Realistisch.

Mit VINQO profitieren Sie von der Erfahrung zehntausender Mandate und hunderter Strafverfahren jährlich. Für realistische Einschätzungen und Verteidigungsansätze. 

VINQO Kanzlei

Häufige Fragen zur Strafverteidigung

Wir legen großen Wert auf eine transparente und risikofreie Kostenstruktur für unsere Mandanten. Wir stellen Ihnen deshalb vor Mandatsbeginn transparent die voraussichtlich anfallenden Kosten dar, die sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) richten. 

Soweit eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung besteht, holen für Sie kostenfrei die Deckungszusage ein. 

Soweit keine Rechtsschutzversicherung besteht, belaufen sich die Kosten ungefähr 

  • für die Einstellung des Ermittlungsverfahren vor Anklageerhebung auf ca. 600,00 – 700,00 € und 
  • für ein erstinstanzliches Verfahren mit Anklageerhebung und Verhandlung auf rund 1.200,00 €, abhängig vom Umfang des Verfahrens 

Bei umfangreichen und komplexen Strafverfahren kann zudem eine Vergütungsvereinbarung geschlossen werden. Dies wird Ihnen jedoch stets vorher transparent dargelegt. 

Wenn Sie uns nach dem kostenfreien Erstkontakt beauftragen möchten, erhalten Sie einen verschlüsselten Zugang zu Ihrer Onlineakte, um die Vollmacht zu unterzeichnen und Dokumente hochladen zu können. 

Wir bestellen uns sodann als Strafverteidiger für Sie und fordern die Ermittlungsakte an. Soweit gegen Sicherstellungsmaßnahmen vorgegangen werden sollte, werden wir auch diese Maßnahmen veranlassen. 

Abhängig vom Umfang der Ermittlungen erhalten wir die Ermittlungsakte 2-6 Monate später. Wir stellen Ihnen die Ermittlungsakte ebenfalls zur Verfügung. Nach Prüfung vereinbaren wir dann einen telefonischen oder persönlichen Besprechungstermin, um die Verteidigungsstrategie abstimmen zu können. 

Soweit eine Einlassung erfolgen soll, werden wir diese ausfertigen. Abhängig vom Fall kann dann schon die Einstellung des Verfahrens herbeigeführt werden. Andernfalls wird z.B. ein Strafbefehl erlassen oder Anklage erhoben. Wir übernehmen dann selbstverständlich die weitere Verteidigung.

Wenn Sie aktuell nicht in der Lage sind, die gesetzlichen Gebühren einer anwaltlichen Verteidigung zu tragen, so kommt in Einzelfällen auch eine Ratenzahlungsvereinbarung infrage. 

Ein Beratungshilfeschein wird für die Vertretung in Strafsachen nicht ausgestellt und ist nur auf die Beratung gerichtet. Es verbleibt dann nur eine Pflichtverteidigung. Hierfür müssen jedoch die Voraussetzungen des § 140 StPO vorliegen.

Jetzt Anwalt für Strafrecht kontaktieren

Telefon

0202 25625 000

Mo-Do. 09-17:00 und Fr. 09-14:00 Uhr.

Vor Ort

Bornberg 94, Wuppertal

Termine nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung. 

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