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Wir holen Ihre Zinsen zurück!

Zinsen aus Prämiensparvertrag ohne Kostenrisiko durchsetzen lassen!

Soforthilfe Anwalt

Worum geht es beim Prämiensparvertrag?

Sparkassen und andere Banken haben eine Zinsklausel in ihren Sparverträgen verwendet, die vom Bundesgerichtshof als rechtswidrig erklärt worden ist, weil sie Kunden benachteiligt.

Die Bafin hat am 21.06.21 hierzu eine Allgemeinverfügung erlassen, um Sparerinnen und Sparer über die Ansprüche aufzuklären.

Laut der Verbraucherzentrale beträgt die durchschnittliche Zinsnachforderung 4.000 Euro. Die höchste Nachforderung betrug knapp 80.000 Euro.

Prämiensparvertrag falsch berechnete Zinsen

Welche Prämiensparverträge sind betroffen?

Zu den Verträgen zählen eine Vielzahl an Sparverträgen und Prämiensparverträgen. Die Liste ist nicht abschließend. Die Verträge werden sukzessiv von uns und Verbraucherzentralen geprüft. 

So helfen wir Ihnen

Zinsanspruch prüfen

Prüfung Ihres Vertrages und Berechnung Ihrer Zinsansprüche nach Vorgaben des BGH.

Kein Kostenrisiko

Wir erhalten nur im Erfolgsfall 35% inkl. MwSt. der erzielten Rückzahlungsansprüche. Weitere Kosten fallen für Sie unabhängig vom Ergebnis nicht an.

Verhandlung mit Ihrer Sparkasse

Wir übernehmen sämtliche Verhandlungen mit Ihrer Sparkasse, um ein bestmögliches Ergebnis zu erzielen.

Erfahrung beim Prämiensparverträgen

Wir vertreten seit Januar 2020 Sparkassenkunden bei der Rückforderung ihrer Zinsansprüche und können so auf umfangreiche Erfahrung und Daten zurückgreifen.

Unsere Mandanten sind uns wichtig

Ein ganzes Team aus Juristen und Fallmanagern ist für Sie da.

Katharina med-min-min

Katharina Foede, Juristin bei VINQO

Risikofrei. Fair.

Der Vorteil von VINQO ist, dass er das Kostenrisiko trägt. Das heißt, wenn Ihr Anspruch nicht berechtigt ist und abgelehnt wird, dann müssten Sie im Falle der Beauftragung eines Anwalts die Anwaltskosten tragen, das ist hier nicht der Fall, VINQO übernimmt das Kostenrisiko für Sie.

Wir erhalten neben den Rechtsverfolgungskosten, die die Sparkasse zahlen muss, nur bei erfolgreicher Durchsetzung Ihrer Ansprüche ein Erfolgshonorar von 30% inkl. MwSt. des Rückforderungsbetrages

Können Ihre Ansprüche nicht erfolgreich durchgesetzt werden und ist eine gerichtliche Durchsetzung nicht erfolgsversprechend, so übernehmen wir alle bis dahin angefallenen Kosten. Besteht Aussicht auf Erfolg, so übernehmen wir alle Prozesskosten für Sie und machen die Ansprüche gerichtlich geltend.

Damit gilt das Prinzip: kein Erfolg, keine Kosten. Sie tragen – im Gegensatz zur Beauftragung einer klassischen Kanzlei – kein Kostenrisiko!

Die Erfolgsaussichten sind aufgrund einer sehr dynamischen Rechtsprechung und zusätzlichen Eingaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (Bafin) nur schwer vorauszusehen. 

Unserer Erfahrung nach lassen sich mit hartnäckigen Verhandlungen und einer tiefgehenden Kenntnis der aktuellen Rechtslage trotzdem gute Ergebnisse erzielen. 

Eine Erfolgsgarantie kann aufgrund der unsicheren Rechtsprechung jedoch kein Anbieter seriös geben. Deshalb erhalten wir nur im Erfolgsfall ein Erfolgshonorar, damit Sie trotz der unsicheren Rechtslage kein Kostenrisiko tragen müssen. 

Wir möchten, dass Sie möglichst wenig Aufwand haben. Wir benötigen hierzu

  • Vertragsunterlagen 
  • Kontoauszüge bzw. Sparbuchauszüge

Wenn uns diese Angaben vorliegen, prüfen wir, ob Ihr Vertrag betroffen ist und übernehmen dann die Durchsetzung Ihrer Ansprüche. 

Die Verhandlungen werden aktuell von jeder Sparkasse und deren Rechtsabteilung oder Vorstandsbevollmächtigten selbst geführt und von einer zentralen Taskforce unterstützt. 

Die Verhandlungsdauer variiert stark, kann jedoch zwischen 4 und 8 Monaten liegen, bis wir ein Angebot aushandeln können. Sollten die Verhandlungen scheitern, ist zu klagen.

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