Fundstellen zur "Bekannt aus" Angabe
Aufgrund der Entscheidung des OLG Hamburg, Urteil vom 21.09.2023, Az. 15 U 108/22, sind bei der Angabe von Verweisen auf Medienberichte die jeweiligen Fundstellen zu kennzeichnen:
- ZDF: https://www.zdf.de/nachrichten/ratgeber/1n-telecom-forderung-inkasso-mahnung-100.html
- Rheinische Post: https://rp-online.de/wirtschaft/unternehmen/startups/wie-start-ups-wie-rightnow-helpcheck-und-co-die-corona-krise-meistern_aid-50448639
- Westdeutsche Zeitung: https://www.wz.de/nrw/wuppertal/wuppertaler-unternehmer-schaffen-plattform-fuer-schadensersatzmeldung_aid-54174079 sowie Printausgabe vom selben Tage
- N-TV: 2 Beiträge: Angebot für Schadensfälle und Angebot bei Energieversorgern
- Pro7 / Galileo: Angebot für Schadensfälle
- WDR: KI in der Rechtsberatung
Bei allen Beiträgen handelt es sich um ein redaktionelle Berichterstattung, auf die VINQO keinen Einfluss genommen hat oder nehmen konnte.